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"Grundsicherungskosten"
Drucksache 258/1/12
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates - Fortentwicklung der Bundesbeteiligung gemäß § 46a SGB XII - Antrag der Länder Brandenburg und Bremen, Nordrhein-Westfalen -
... Die Bundesregierung wird gebeten, in dem Gesetzentwurf zur Erhöhung des Bundesanteils an den Ausgaben für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 75 Prozent im Jahr 2013 und auf 100 Prozent ab dem Jahr 2014 eine Regelung vorzusehen, die gewährleistet, dass beim Finanzierungsmodus für die Abrechnung der Grundsicherungskosten auf die laufenden Nettoausgaben abgestellt wird.
Drucksache 668/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
... b) Der ursprünglich zum Ausgleich von Belastungen des Bundes aus der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung übertragene Umsatzsteuervorabbetrag wird im Einvernehmen mit den Ländern im Ausbauzustand bis zur Hälfte als Gegenfinanzierung der schrittweisen Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund eingesetzt. Ausschließlich darauf bezogen haben die Länder zugesagt, keine Forderungen auf Rückübertragung des für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigten Steueraufkommens geltend zu machen.
Drucksache 668/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
... Der ursprünglich zum Ausgleich von Belastungen des Bundes aus der Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung übertragene Umsatzsteuervorabbetrag wird im Einvernehmen mit den Ländern im Ausbauzustand bis zur Hälfte als Gegenfinanzierung der schrittweisen Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund eingesetzt. Ausschließlich darauf bezogen haben die Länder zugesagt, keine Forderungen auf Rückübertragung des für den bisherigen Zweck nicht mehr benötigten Steueraufkommens geltend zu machen.
Zu Artikel 1
§ 46a Bundesbeteiligung
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Drucksache 284/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung anderer wohnungsrechtlicher Vorschriften
... - Die bisherige Beteiligung des Bundes über einen gesetzlich fixierten Festbetrag ist durch eine prozentuale Beteiligung des Bundes an den Grundsicherungskosten zu ersetzen. Erst die quotale Beteiligung bewirkt die von Ländern und Kommunen seit langem geforderte Dynamisierung der Bundesbeteiligung und bringt wesentliche Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren.
1. Das Gesetz ist zu überarbeiten.
2. Zu Artikel 1 § 11 Abs. 1 Nr. 2 und § 12 Abs. 6 WoGG
3. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG Artikel 1a - neu - § 46a - neu - SGB XII
Artikel 1a Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
§ 46a Beteiligung des Bundes
4. Zu Artikel 1 § 32 Abs. 2 WoGG
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Drucksache 542/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... 4. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für nicht akzeptabel, dass der Bund weiterhin an seiner Auffassung festhält, er habe sich nur an bestimmten Kosten zu beteiligen, wie Gutachterkosten oder Kosten, die durch den grundsätzlichen Verzicht auf den in der Sozialhilfe üblichen Unterhaltsrückgriff entstehen. Er verweist darauf, dass er schon mehrfach eine Übernahme aller Grundsicherungskosten durch den Bund gefordert hat (BR-Drs. 247/02 (Beschluss), BR-Drs. 805/02 (Beschluss)).
Drucksache 542/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... 4. Vor diesem Hintergrund hält es der Bundesrat für nicht akzeptabel, dass der Bund weiterhin an seiner Auffassung festhält, er habe sich nur an bestimmten Kosten zu beteiligen, wie Gutachterkosten oder Kosten, die durch den grundsätzlichen Verzicht auf den in der Sozialhilfe üblichen Unterhaltsrückgriff entstehen. Er verweist darauf, dass er schon mehrfach eine Übernahme aller Grundsicherungskosten durch den Bund gefordert hat (BR-Drs. 247/02 (Beschluss), BR-Drs. 805/02 (Beschluss)).
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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