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"Handelsvolumen"
Drucksache 66/19
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 2015/757
zwecks angemessener Berücksichtigung des globalen Datenerhebungssystems für den Kraftstoffverbrauch von Schiffen
... In Zukunft dürften die Seehandelsvolumen noch steigen, was zu einer erheblichen Zunahme der damit einhergehenden THG-Emissionen führen wird, sofern nicht umgehend Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Einer Studie2 der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zufolge könnten abhängig von zukünftigen Entwicklungen in der Wirtschaft und im Energiebereich die weltweiten Emissionen aus dem Seeverkehr bis 2050 um 50 % bis 250 % zunehmen. Auf EU-Ebene sind die CO
Drucksache 37/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... 33. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellt für die engen Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien eine erhebliche Belastung dar. Mit einem Handelsvolumen von 121,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 ist Großbritannien der fünftgrößte Handelspartner der deutschen Wirtschaft.
A Dynamische Wirtschaft, erfolgreiche Wirtschaftspolitik - Jahresprojektion 2018 der Bundesregierung
B Solide Finanzpolitik, gesamtdeutsche Strukturpolitik
C Impulse für Investitionen und Innovationen, Stärkung der Industrie
D Gute Rahmenbedingungen für private Investitionen und Wettbewerbsbedingungen
E Zeitgemäße und faire Gestaltung der Arbeitswelt und der sozialen Sicherung
F Moderne, wettbewerbsfähige und umweltverträgliche Energiepolitik; effektiver Klimaschutz
G Vertrauen in ein starkes Europa und in stabile Finanzmärkte
H Gegen Protektionismus, für moderne Handelsregeln und nachhaltige Entwicklung
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Drucksache 37/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Jahreswirtschaftsbericht 2018 der Bundesregierung
... bb) Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellt für die engen Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen Deutschland und Großbritannien eine erhebliche Belastung dar. Mit einem Handelsvolumen von 121,5 Milliarden Euro im Jahr 2017 ist Großbritannien der fünftgrößte Handelspartner der deutschen Wirtschaft.
Drucksache 156/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zunehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten erlangt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Abständen generieren und dabei nur äußerst kurze Haltefristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittlerweile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.
Drucksache 156/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... Der Hochfrequenzhandel hat in jüngerer Zeit eine zunehmend wichtigere Rolle auf den Finanzmärkten erlangt. Hierbei setzen Marktteilnehmer im elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in extrem kurzen Abständen generieren und dabei nur äußerst kurze Haltefristen vorsehen. Schätzungen zufolge macht der Hochfrequenzhandel an deutschen Börsen mittlerweile mehr als 40 Prozent des gesamten Handelsvolumens aus.
Drucksache 607/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... Zum anderen darf eine Erlaubnis nach dem KWG nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Inland hat (§ 33 Absatz 1 Nummer 6) oder zumindest über eine inländische Zweigniederlassung verfügt (§ 53 Absatz 1 Satz 1). Ausgenommen sind lediglich Institute mit Sitz in der EU, die den so genannten europäischen Pass in Anspruch nehmen können. Dies hat zur Folge, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen unmittelbaren und vor allem der mittelbaren Teilnehmer am Börsenhandel in Deutschland gezwungen wäre, zumindest eine Zweigniederlassung in Deutschland zu gründen, um die erforderliche KWG-Erlaubnis beantragen zu können. Angesichts der damit verbundenen Kosten besteht eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Unternehmen keine Zweigniederlassung errichten, sondern sich vom Finanzplatz Deutschland abwenden werden. Bereits die unmittelbaren Teilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (beispielsweise mit Sitz in den USA, der Schweiz, Hongkong, Singapur sowie EU-ansässige, die nicht den europäischen Pass in Anspruch nehmen können), die von diesen negativen Folgen getroffen würden, repräsentieren nach Angaben der Deutschen Börse knapp 20 Prozent des Handelsvolumens an der Börse. An der Eurex Deutschland liegt deren Marktanteil danach noch darüber. Nicht absehbar, aber mit Sicherheit erheblich ist das Handelsvolumen von mittelbaren Marktteilnehmern, von denen erst recht zu erwarten ist, dass sie sich vom Finanzplatz Deutschland zurückziehen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein:
2. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 4 Absatz 5a - neu - BörsG
3. Zu Artikel 1 Nummer 2b - neu - § 6 Absatz 2 und 4 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 17 Absatz 4 BörsG
5. Zu Artikel 1 Nummer 11 - neu - § 39 Absatz 1 Satz 2 - neu - BörsG
6. Zu Artikel 1 Nummer 2, 7, 7a - neu - und 8 § 3 Absatz 4 Satz 1, § 19 Absatz 8a - neu -, § 19a - neu - und § 22 Absatz 1 Satz 1 BörsG
7. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 33 Absatz 1a Satz 5 WpHG
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Drucksache 606/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)
... ein drittes Stimmrecht vorgesehen, soll die deutsche Aufsichtsbehörde, die für den Handelsplatz mit dem im abgelaufenen Kalenderjahr höchsten Volumen an Finanzinstrumenten, die an der betreffenden zentralen Gegenpartei abgerechnet wurden, zuständig ist, diese Stimme ausüben. Nimmt eine der genannten Behörden nicht an dem Aufsichtskollegium teil, sollen die zuständigen Behörden für die Handelsplätze in der Reihenfolge des Handelsvolumens die Stimmrechte ausüben, bis die vorgesehene Stimmenzahl ausgeschöpft ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Siebenter Abschnitt
§ 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 53f Aufsichtskollegien
§ 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
§ 53h Liquidität
§ 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
§ 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
§ 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
§ 53m Inhalt des Zulassungsantrags
§ 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
§ 64q Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
Artikel 2 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 3b OTC-Derivate und Transaktionsregister.
Abschnitt 3b OTC-Derivate und Transaktionsregister
§ 18 Überwachung des Clearings von OTC-Derivaten und Aufsicht über Transaktionsregister
§ 19 Mitteilungspflichten nichtfinanzieller Gegenparteien
§ 20 Prüfung der Einhaltung bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 48 Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
Artikel 3 Änderung des Börsengesetzes
§ 50a Bekanntmachung von Maßnahmen
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 123g Übergangsvorschrift zum EMIR-Ausführungsgesetz
Artikel 5 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 6 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zur Insolvenzordnung
Artikel 102b Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
§ 1 Ausfallbestimmungen von zentralen Gegenparteien
§ 2 Unanfechtbarkeit; Nachteilsausgleich
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
IV. Nachhaltigkeitsprüfung
V. Gleichstellungspolitische Bedeutung
VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
VII. Erfüllungsaufwand
VIII. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu § 53e
Zu § 53f
Zu § 53g
Zu § 53h
Zu § 53i
Zu § 53j
Zu § 53k
Zu § 53l
Zu § 53m
Zu § 53n
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 2
Zu Artikel 7
Zu § 1
Zu § 2
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2308: Ausführungsgesetz zur Verordnung (EU) Nr. 648/2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR-Ausführungsgesetz)
I. Zusammenfassung:
II. Im Einzelnen:
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Drucksache 607/2/12
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel (Hochfrequenzhandelsgesetz)
... Zum anderen darf eine Erlaubnis nach dem KWG nur erteilt werden, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Inland hat (§ 33 Absatz 1 Nummer 6) oder zumindest über eine inländische Zweigniederlassung verfügt (§ 53 Absatz 1 Satz 1). Ausgenommen sind lediglich Institute mit Sitz in der EU, die den so genannten europäischen Pass in Anspruch nehmen können. Dies hat zur Folge, dass ein nicht unerheblicher Teil der derzeitigen unmittelbaren und vor allem der mittelbaren Teilnehmer am Börsenhandel in Deutschland gezwungen wäre, zumindest eine Zweigniederlassung in Deutschland zu gründen, um die erforderliche KWG-Erlaubnis beantragen zu können. Angesichts der damit verbundenen Kosten besteht eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die betroffenen Unternehmen keine Zweigniederlassung errichten, sondern sich vom Finanzplatz Deutschland abwenden werden. Bereits die unmittelbaren Teilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (beispielsweise mit Sitz in den USA, der Schweiz, Hongkong, Singapur sowie EU-ansässige, die nicht den europäischen Pass in Anspruch nehmen können), die von diesen negativen Folgen getroffen würden, repräsentieren nach Angaben der Deutschen Börse knapp 20 Prozent des Handelsvolumens an der Börse. An der Eurex Deutschland liegt deren Marktanteil danach noch darüber. Nicht absehbar, aber mit Sicherheit erheblich ist das Handelsvolumen von mittelbaren Marktteilnehmern, von denen erst recht zu erwarten ist, dass sie sich vom Finanzplatz Deutschland zurückziehen.
Drucksache 398/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Das System der Europäischen Union zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck - in einer Welt des Wandels Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit gewährleisten KOM (2011) 393 endg.
... Die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, d.h. Gütern, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können („dual use“), steht im Vordergrund der internationalen Bemühungen um Nichtverbreitung. Ausfuhrkontrollen werden bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu Sicherheitszwecken durchgeführt; dies geschieht durch handelspolitische Maßnahmen, die für den Export solcher Güter in Drittländer eine Genehmigung vorschreiben. Aufgrund des hochtechnologischen Charakters dieser Waren und Technologien sowie wegen ihres beträchtlichen Handelsvolumens ist der Dual-Use-Bereich von entscheidender Bedeutung für die Bestrebungen der EU im Hinblick auf Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
1. Einleitung
2. Zweck des Grünbuchs
3. Aufbau dieses Grünbuchs
4. EU-Ausfuhrkontrollen in einer WELT des Wandels
4.1. Bedeutung des Dual-Use-Bereichs für die Wirtschaft der EU
4.2. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in einer sich entwickelnden Welt
4.3. Unterschiede in den nationalen Ansätzen zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck
4.4. Gleiche Ausgangschancen für EU-Ausführer
5. Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck durch die EU NACH der Verordnung 428/2009
5.1. Überblick über das Ausfuhrkontrollsystem der EU für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
5.2. Die vorliegenden Genehmigungsarten
5.3. „Catch-all“-Kontrollen
5.4. Durchfuhr- und Vermittlungskontrollen
5.5. Weitere von den Mitgliedstaaten eingeführte Kontrollen
5.6. Kriterien für die Entscheidung über eine Ausfuhrgenehmigung
5.7. Genehmigungsverweigerungen
5.8. Kontrollen der Verbringung innerhalb der EU
5.9. EU-Kontrollliste
6. Die Entwicklung der Dual-Use-Ausfuhrkontrollen in der EU
6.1. Auf dem Weg zu einem neuen Modell der EU-Ausfuhrkontrolle
6.2. Strategisches Ziel und risikoorientierte EU-Ausfuhrkontrollen
6.3. Künftige Organisation der EU-Ausfuhrkontrollen
6.4. Gemeinsame Risikobewertung und angemessene Überprüfungsverfahren
6.5. Systematischer Informationsaustausch
6.6. Ausweitung des Geltungsbereichs der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU
6.7. Ein gemeinsamer Ansatz für „Catch-all“-Kontrollen
6.8. Auf dem Weg zu einem vollständig integrierten Binnenmarkt für Güter mit doppeltem Verwendungszweck
6.9. Verbesserte Durchsetzung der Ausfuhrkontrollen
7. Fazit
7.1. Nächste Schritte
7.2. Konsultationsfrist
7.3. Veröffentlichung von Stellungnahmen
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Drucksache 370/11
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließungen des Europäischen Parlaments
... F. in der Erwägung, dass sich 2010 das gesamte Handelsvolumen zwischen der EU und Japan, der drittgrößten Volkswirtschaft der Welt gemessen am BIP, auf 120 Milliarden Euro belief; sowie in der Erwägung, dass Japan der sechstgrößte Handelspartner für die EU ist und die EU der drittgrößte Handelspartner für Japan,
Entschließung
Allgemeine Fragen
3 Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr, Niederlassung
3 Investitionen
Öffentliche Aufträge
Handel und Wettbewerb
Handel und nachhaltige Entwicklung
Die Rolle des Europäischen Parlaments
Sonstige Erwägungen
Entschließung
Entschließung
Sicherheit und Außenpolitik
Sicherheit und Verteidigung
Innen - und außenpolitische Sicherheit
Sicherheit durch Einsätze
Sicherheit in Partnerschaften
Entschließung
Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System
Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen
Die UN-Generalversammlung UNGA
Der UN-Sicherheitsrat UNSC
Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC
Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI
Der Internationale Währungsfond IWF
Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken
Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ
Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE
Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD
Die Welthandelsorganisation WTO
Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess
Entschließung
Entschließung
Kultur und europäische Werte
EU -Programme
Medien und neue Informationstechnologien
Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit
EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD
UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009
Entschließung
Entschließung
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Drucksache 854/2/11
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Die Erhöhung lässt sich daraus begründen, dass seit der Festsetzung der Zuschlagshöhe die Baukosten und Preise gestiegen sind und daher zumindest ein Inflationsausgleich erforderlich ist. Auch vor dem Hintergrund, dass die realen Deckungsbeiträge (Strompreis, Wärmeerlöse) in der Realität geringer ausfallen als in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Grunde liegenden Gutachten angenommen, die Kosten (Gaspreis) dagegen als höher einzuschätzen sind, ist eine Erhöhung angebracht. Der Tendenz zu sinkenden Deckungsbeiträgen in der Stromvermarktung durch den Rückgang des Spark-Spreads an der Strombörse (bzw. geringer werdender Differenz aus Strommarktpreisen und den variablen Kosten einer KWK-Anlage), resultierend aus dem zunehmenden EEG-Anteil am Stromhandelsvolumen an der Börse und dem Merit-Order-Effekt, ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Da die derzeit vorhandenen Fördermittel gemäß dem Gutachten der Prognos AG und der Berliner Energieagentur und dem darauf basierenden Zwischenbericht nicht ausgeschöpft werden, ist die vorgeschlagene Erhöhung des Zuschlags im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich.
Drucksache 854/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Zuschlag müsste demnach für den Leistungsanteil bis 50 Kilowatt 5,61 bis 5,81 Cent pro Kilowattstunde, für den Leistungsanteil zwischen 50 Kilowatt und 2 Megawatt 2,6 bis 2,8 Cent pro Kilowattstunde und für den Leistungsanteil über 2 Megawatt 2 bis 2,2 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Erhöhung lässt sich daraus begründen, dass seit der Festsetzung der Zuschlagshöhe die Baukosten und Preise gestiegen sind und daher zumindest ein Inflationsausgleich erforderlich ist. Auch vor dem Hintergrund, dass die realen Deckungsbeiträge (Strompreis, Wärmeerlöse) in der Realität geringer ausfallen als in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Grunde liegenden Gutachten angenommen, die Kosten (Gaspreis) dagegen als höher einzuschätzen sind, ist eine Erhöhung angebracht. Der Tendenz zu sinkenden Deckungsbeiträgen in der Stromvermarktung durch den Rückgang des Spark-Spreads an der Strombörse, der wiederum aus dem zunehmenden EEG-Anteil am Stromhandelsvolumen an der Börse und dem Merit-Order-Effekt resultiert, ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Da die derzeit vorhandenen Fördermittel gemäß dem Gutachten der Prognos AG und der Berliner Energieagentur und dem darauf basierenden Zwischenbericht nicht ausgeschöpft werden, ist die vorgeschlagene Erhöhung des Zuschlags im Rahmen der vorhandenen Mittel möglich.
Drucksache 722/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Aktionsprogramms für Zoll und Steuern in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (FISCUS) und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 1482/2007/EG und Nr. 624/2007/EG KOM (2011) 706 endg.
... Die Zollunion schützt die finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten durch die Erhebung von Zöllen, Gebühren und Steuern3. Sie sorgt dafür, dass Waren aus Drittländern den Rechtsvorschriften der Union entsprechen, bevor sie in den zollrechtlich freien Verkehr der Union übergeführt werden. Dementsprechend hat der Zoll Tag für Tag enorme Handelsvolumen zu bewältigen (pro Sekunde werden sieben Zollanmeldungen bearbeitet), und er muss ein Gleichgewicht zwischen der Handelserleichterung für Unternehmen einerseits und dem Schutz der Bürger vor Sicherheitsrisiken andererseits schaffen. Dies kann nur durch eine intensive operative Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten, zwischen den Zollverwaltungen und anderen Behörden sowie mit der Wirtschaft und anderen Dritten erreicht werden. Das reibungslose Funktionieren der Steuersysteme im Binnenmarkt hängt von der effizienten und wirksamen Bearbeitung grenzüberschreitender Transaktionen durch die nationalen Steuerverwaltungen, von der Verhinderung und Bekämpfung von Steuerbetrug und vom Schutz des Steueraufkommens ab. Dies erfordert den Austausch großer Informationsmengen zwischen den Steuerverwaltungen, effizienter arbeitende Steuerverwaltungen und gleichzeitig die Verringerung des Verwaltungs-, Kosten- und Zeitaufwands für grenzübergreifend tätige Steuerpflichtige, was nur auf der Grundlage einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten und Dritten erreicht werden kann.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Instrument
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen
5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen
5.1.3. Kapitel IV: Durchführung
5.2. Vereinfachung
5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?
5.2.2. Leistungsbewertung des Programms
5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Teilnahme am Programm
Artikel 4 Allgemeines Ziel
Artikel 5 Spezifische Ziele
Kapitel II Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 6 Zuschussfähige Maßnahmen
Artikel 7 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen
Artikel 8 Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme
Artikel 9 Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen
Kapitel III Finanzrahmen
Artikel 10 Finanzrahmen
Artikel 11 Formen der Finanzierung
Artikel 12 Schutz der finanziellen Interessen der Union
Kapitel IV Durchführungsbefugnisse
Artikel 13 Arbeitsprogramm
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Überwachung und Bewertung
Artikel 15 Überwachung der Maßnahmen des Programms
Artikel 16 Bewertung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 17 Aufhebung
Artikel 18 Inkrafttreten
Anhang
I. Operative Ziele des Programms
II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d
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Drucksache 133/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Preisnotierungen für Butter, Käse und andere Milcherzeugnisse
... Die vorgesehene Regelung dient der Klarstellung und unterstreicht gleichzeitig die Bedeutung der Verarbeiter und Verpacker als Käufer von Milchprodukten. Gemessen am Handelsvolumen stellen Verarbeiter und Verpacker inzwischen eine bedeutende Gruppe der Käufer von Milcherzeugnissen dar. Die Verarbeiter und Verpacker werden bei der Zusammensetzung der Notierungskommissionen im Hinblick auf ihre Rolle als Käufer auf der Seite der Händler berücksichtigt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
§ 6 Repräsentative Preisermittlung
§ 6a Repräsentative Preiserhebung
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu den Bürokratiekosten der Wirtschaft:
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
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Drucksache 854/6/11
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft -Wärme-Kopplungsgesetzes
... Der Zuschlag müsste demnach für den Leistungsanteil bis 50 Kilowatt 5,61 bis 5,81 Cent pro Kilowattstunde, für den Leistungsanteil zwischen 50 Kilowatt und 250 Kilowattstunden rund 4 Cent pro Kilowattstunde, für den Leistungsanteil zwischen 250 Kilowattstunden und 2 Megawatt 2,6 bis 2,8 Cent pro Kilowattstunde und für den Leistungsanteil über 2 Megawatt 2 bis 2,2 Cent pro Kilowattstunde betragen. Die Erhöhung lässt sich daraus begründen, dass seit der Festsetzung der Zuschlagshöhe die Baukosten und Preise gestiegen sind und daher zumindest ein Inflationsausgleich erforderlich ist. Auch vor dem Hintergrund, dass die realen Deckungsbeiträge (Strompreis, Wärmeerlöse) in der Realität geringer ausfallen als in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Grunde liegenden Gutachten angenommen, die Kosten (Gaspreis) dagegen als höher einzuschätzen sind, ist eine Erhöhung angebracht. Der Tendenz zu sinkenden Deckungsbeiträgen in der Stromvermarktung durch den Rückgang des Spark-Spreads an der Strombörse, der wiederum aus dem zunehmenden EEG-Anteil am Stromhandelsvolumen an der Börse und dem Merit-Order-Effekt resultiert, ist ebenfalls Rechnung zu tragen.
Drucksache 214/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Thema "Steuern auf Finanzgeschäfte – praktische Umsetzung"
... J. in der Erwägung, dass der Umfang von Finanzgeschäften verglichen mit dem Handelsvolumen bei Gütern und Dienstleistungen im letzten Jahrzehnt enorm und rasch gestiegen ist, was unter anderem durch den schnell wachsenden Markt für Derivate erklärt werden kann,
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... - Handelsvolumen zwischen Mitgliedstaaten in Prozent des BIP der EU;
Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... D. in der Erwägung, dass der Welthandel von der Wirtschaftskrise angesichts eines Handelsvolumens, das noch stärker zurückging als die weltweite Produktion, besonders schwer getroffen wurde,
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
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Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... 9. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Handelsvolumen bei Anleihen um 30 % und bei Aktien um 20 % zurückgeht.
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
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Drucksache 419/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. März 2009 zum Abschluss des Interim-Partnerschaftsabkommens zwischen den Pazifikstaaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft andererseits
... 26. betont, dass Papua-Neuguinea und die Republik Fidschi-Inseln bislang die einzigen Staaten in der Pazifikregion sind, die dem Abkommen beigetreten sind, während sich die anderen Mitgliedstaaten der pazifischen Regionalgruppe aufgrund ihres geringen Handelsvolumens mit der Europäischen Union dafür entschieden haben, nicht zu unterzeichnen;
Drucksache 339/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise KOM (2009) 160 endg.; Ratsdok. 8695/09
... geht davon aus, dass das Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern 2009 nur noch 3,2 % erreichen wird, gegenüber 6,3 % im Jahr 2008 und 7,9 % im Jahr 2007. Als weitere direkte Folge des Einbruchs der Weltwirtschaft ist ein Schrumpfen des Welthandelsvolumens zu verzeichnen. Aufgrund der sinkenden Nachfrage nach Rohstoffen und des damit einhergehenden Preisverfalls werden die Entwicklungsländer drastische Einbußen bei den Exporterlösen, eine Verschlechterung der Außenbilanzen und geringere Einnahmen hinnehmen müssen. Entwicklungsländer, die Nettoexporteure von Rohstoffen sind, werden am härtesten vom Absturz der Rohstoffpreise getroffen, während die Nettoimporteure dadurch entlastet werden. Prognosen der Weltbank zufolge droht den Entwicklungsländern in diesem Jahr eine Finanzierungslücke von 270 bis 700 Mrd. USD.
Drucksache 911/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Wirtschafts- und Handelspartnerschaft Europa-Mittelmeer im Vorfeld der achten Euromed-Handelsministerkonferenz – Brüssel – 9. Dezember 2009
... G. unter Hinweis darauf, dass die Volkswirtschaften der südlichen und östlichen Mittelmeerländer in hohem Maße vom Außenhandel abhängig sind; in der Erwägung, dass etwa 50 % ihres Handelsvolumens in die Europäische Union geht, auch wenn es nur 8 % des Außenhandels der Europäischen Union ausmacht, wobei die Bilanz für die Europäische Union positiv ausfällt; unter Hinweis darauf, dass die Exportstrukturen der südlichen und östlichen Mittelmeerländer in äußerst geringem Maße diversifiziert sind und die betreffenden Länder nach wie vor auf Bereiche spezialisiert sind, die wenig Wachstum erbringen,
Drucksache 686/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4, September 2008 über Dienstleistungsverkehr (2008/2004(INI))
... 31. betont im Zusammenhang mit den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien die Bedeutung der Partnerschaft mit Indien und die Notwendigkeit eines ehrgeizigen Abkommens mit substanziellen und umfassenden Verpflichtungen und möglichst geringen Beschränkungen des Zugangs zum indischen Markt für alle Arten der Dienstleistungserbringung; betont, dass die Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen gemäß der Bedingung eines beträchtlichen Geltungsbereichs nach Artikel V des GATS mindestens 90 % sowohl des Sektors als auch des Handelsvolumens betreffen sollte; weist darauf hin, dass die Beschränkungen vor allem Finanzdienstleistungen, Wertpapiere, Rechnungswesen, Telekommunikationen, Vertrieb, Post- und Kurierdienste sowie juristische Dienstleistungen betreffen;
Drucksache 192/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2008 zu der Strategie der EU zur Öffnung der Märkte für europäische Unternehmen (2007/2185(INI))
... G. unter Hinweis darauf, dass die Liberalisierung des Handels und das zunehmende Handelsvolumen den internationalen Wettbewerb begünstigen, aber auch die Gefahr erhöhen dass Ausfuhren an Handelsschranken stoßen, was sich schädlich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit von EU-Unternehmen auswirkt,
Drucksache 952/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 29. November 2007 zu Handel und Klimaänderung (2007/2003(INI))
... 4. vertritt die Auffassung, dass der zunehmende Handel als günstiger Faktor für das Wirtschaftswachstum und das Wohlergehen der Bürger zu gelten hat, soweit die Probleme des Klimawandels berücksichtigt werden; ist darüber besorgt, dass die Zunahme des Handelsvolumens in erheblichem Ausmaß zum Klimawandel beiträgt, und ist der Auffassung, dass deshalb die Handelspolitik zur Lösung der Probleme beitragen muss; betont, dass die Europäische Union angesichts des wachsenden Konsenses darüber, dass der Klimawandel dringend bekämpft werden muss, in zunehmendem Umfang handels- und investitionspolitische Maßnahmen treffen muss, aus denen sich wirtschaftliche Anreize zur Erfüllung klimaschutzpolitischer Ziele ergeben betont, dass die Europäische Union entsprechende Regeln unter Umständen einsetzen muss, um mit wirtschaftlichen Mitteln von klimaschädlichen Aktivitäten abzuschrecken was jedoch nicht als Vorwand dafür genommen werden darf, protektionistische Maßnahmen zum Nachteil von Entwicklungsländern zu treffen;
Drucksache 558/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene -Produkte-Gesetz – EBPG)
... " – energiebetriebener Produkte ergriffen, da sich zeigt, dass auf dieser Stufe die während des Lebenszyklus auftretenden Umweltbelastungen vorgezeichnet und die meisten Kosten festgelegt werden (vgl. EW Nr. 5 Ökodesignrichtlinie). Im Einzelnen bestimmt werden die Ökodesign-Anforderungen durch Durchführungsmaßnahmen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, sofern energiebetriebene Produkte bestimmte Kriterien im Hinblick auf Verkaufs- und Handelsvolumen, Umweltauswirkungen und Potenzial für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit erfüllen (vgl. Artikel 15 Ökodesignrichtlinie):
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 4 Inverkehrbringen, Inbetriebnahme und Ausstellen
§ 5 Informationspflichten
§ 6 CE-Kennzeichnung
§ 7 Überwachung
§ 8 Meldeverfahren
§ 9 Veröffentlichung von Informationen
§ 10 Beauftragte Stelle
§ 11 Zugelassene Stellen
§ 12 Weitere Aufgaben der beauftragten Stelle
§ 13 Bußgeldvorschriften
§ 14 Anpassung von Rechtsverordnungen
§ 15 Inkrafttreten
Anlage (zu § 4 Abs. 1 Nr. 3)
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Gesetzesziel
II. Regelungsinhalt
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Vollzugsaufwand für die öffentliche Hand
2. Kosten- und Preiswirkungen
2.1 Folgen für die Wirtschaft
2.2 Bürokratiekosten
2.3 Preiswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte (Energiebetriebene-Produkte-Gesetz)
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Drucksache 227/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 1. Juni 2006 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
... Das Handelsvolumen zwischen beiden Staaten betrug 2005 ca. 140 Mio. Euro. Auch wenn Georgien nicht zu den wichtigsten Handelspartnern und Investitionsstandorten für deutsche Unternehmen gehört, besteht aufgrund der bisherigen Fortgeltung des alten deutsch-sowjetischen Doppelbesteuerungsabkommens die Notwendigkeit eines modernen, der Unabhängigkeit Georgiens gerecht werdenden Doppelbesteuerungsabkommens.
Drucksache 447/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zu Europa im Zeitalter der Globalisierung – externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit (2006/2292(INI))
... 20. stimmt mit der Kommission dahingehend überein, dass das Welthandelssystem nicht länger die Domäne der OECD-Staaten ist; empfiehlt jedoch, dass Länder wie Mexiko in die Liste der Länder aufgenommen werden, die die Kommission als Schwellenländer betrachtet; verweist darauf, dass das Handelsvolumen von Schwellenländern wie China, Brasilien, Russland, Indien und Mexiko bereits mehr als 18 % der globalen Handelsströme ausmacht;
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... . In diesen beiden Sektoren wird bei steigendem Welthandelsvolumen und der Entwicklung des Kurzstreckenseeverkehrs und der Hochgeschwindigkeitsseewege in Europa anhaltendes Wachstum erwartet. Der Seetransport wirkt als Katalysator für andere Sektoren wie Schiffbau und Schiffsausrüstung. Auch im Bereich der maritimen Dienstleistungen wie Versicherungen, Banken, Schiffsmakler, Klassifikation und Beratungsdienste dürfte Europa weiterhin eine führende Rolle spielen.
Zusammenfassung des Grünbuchs
Kapitel 2 : Wahrung der Führungsrolle Europas bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
Kapitel 3 : Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
Kapitel 4 : Managementinstrumente für den Umgang mit den Ozeanen
Kapitel 5 : Politikgestaltung
Innerhalb der EU
Im internationalen Bereich
Kapitel 6 : Aufwertung des europäischen Erbes und Festigung der europäischen Identität im Meeresbereich
Kapitel 7 : Weitere Schritte – das Konsultationsverfahren
Teil II - Anhang
Grünbuch Die künftige Meerespolitik der EU: Eine europäische Vision für Ozeane und Meere
1. Einleitung
4 Grundlagen
4 Zielsetzung
Weitere Perspektiven
4 Grundprinzipien
2. Wahrung der europäischen Führungsrolle bei der nachhaltigen Entwicklung der Meere
2.1 Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft
Umfang des Wirtschaftssektors
Die Bedeutung der Wettbewerbsfähigkeit
2.2 Die Bedeutung der Meeresumwelt für die nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
2.3 Wahrung der Spitzenposition in Forschung und Technologie
2.4 Innovation in einem sich wandelnden Umfeld
5 Energie
Blaue Biotechnologie
2.5 Förderung maritimer Qualifikationen in Europa und Ausdehnung der nachhaltigen Beschäftigung in der Seefahrt
2.6 Clustering
2.7 Der rechtliche Rahmen
3. Optimale Lebensqualität in den Küstenregionen
3.1 Steigende Attraktivität der Küstengebiete als Ort zum Wohnen und zum Arbeiten
3.2 Anpassung an die in den Küstenzonen vorhandenen Risiken
Küstenschutz und Naturkatastrophen
Schutz und Gefahrenabwehr
Die richtigen Antworten finden
3.3 Entwicklung des Küstentourismus
3.4 Management der Nahtstelle zwischen Land und Meer
4. Instrumente bereitstellen für den Umgang mit den Ozeanen
4.1 Daten für vielfältige Tätigkeiten
5 Meeresdaten
Daten über Schiffsbewegungen
4.2 Raumplanung für eine wachsende maritime Wirtschaft
4.3 Die finanzielle Unterstützung für die Küstenregionen optimal nutzen
5. Meerespolitische Entscheidungsfindung
5.1 Gestaltung der Politik innerhalb der EU
5.2 Die Offshore-Tätigkeiten der Regierungen
5.3 Internationale Regeln für globale Tätigkeiten
5.4 Berücksichtigung der geografischen Realitäten
6. Aufwertung des europäischen maritimen Erbes und Festigung der europäischen maritimen Identität
7. Der folgende Schritt: Der Konsultationsprozess
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Drucksache 375/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong
... O. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer einen erheblichen Anteil ihres Außenhandelsvolumens mit Industrieerzeugnissen erwirtschaften, aber in ihren gegenseitigen Handelsbeziehungen auf hohe Zollschranken stoßen, so dass der Marktzugang für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (NAMA) nicht nur der Europäischen Union, sondern auch den Entwicklungsländern bedeutende Handelsgewinne verspricht,
Drucksache 904/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Jahresbericht der Kommission an das Europäische Parlament über die Antidumping-, Antisubventions- und Schutzmaßnahmen von Drittländern gegen die Gemeinschaft (2004) (2006/2136(INI))
... C. in der Erwägung, dass die Liberalisierung des Handels und das gestiegene Handelsvolumen dem internationalen Wettbewerb zwar durchaus förderlich sind, dass dadurch aber auch die Gefahr zunimmt, dass die Exporte eines bestimmten Landes unter Handelsschutzmaßnahmen fallen können, was die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Gemeinschaft beeinträchtigt,
Drucksache 917/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Das globale Europa "Die handelspolitischen Schutzinstrumente der Europäischen Union in einer sich wandelnden globalen Wirtschaft " Grünbuch für die öffentliche Konsultation KOM (2006) 763 endg. Ratsdok. 16702/06
... . Schutzmaßnahmen unterscheiden sich von den beiden anderen Maßnahmentypen darin, dass sie nicht auf die Beseitigung unlauterer Handelspraktiken ausgerichtet sind, sondern auf Änderungen des Handelsvolumens, die so unvermittelt und in solchem Umfang erfolgen, dass von den Herstellern in der EU nicht erwartet werden kann, dass sie sich an die veränderten Handelsströme anpassen. In solchen Situationen erlauben die Regeln der WTO und der EU kurzfristige Einfuhrbeschränkungen, um die Wirtschaft kurzfristig zu entlasten und ihr die Möglichkeit zu geben, sich an diese sprunghafte Veränderung anzupassen. Diese Atempause ist an die klare Verpflichtung zur Umstrukturierung geknüpft.
Das globale Europa
3 Einleitung
Kasten 1: Die handelspolitischen Schutzinstrumente der EU
TEIL 1. Welche Rolle spielen handelspolitische Schutzmaßnahmen in einer globalen Wirtschaft?
TEIL 2. Abwägung verschiedener EU-Interessen in Untersuchungen über handelspolitische Schutzmaßnahmen
Kasten 2: Antidumpingmaßnahmen gegen Lederschuhe – eine Fallstudie vom August 2006
2.1. Die Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.
2.2. Interesse der Gemeinschaft – Nutzung der Prüfung für die Feinabstimmung handelspolitischer Schutzmaßnahmen.
2.3. Zeitpunkt der Prüfung des Interesses der Gemeinschaft.
2.4. Prüfung der Lebensfähigkeit des Wirtschaftszweigs.
TEIL 3. Einleitung und Durchführung von Untersuchungen
3.1. Frühzeitige Konsultationen mit den Ausfuhrländern.
3.2. Anwendung von Antisubventionsmaßnahmen in Ländern, die sich im Übergang zur Marktwirtschaft befinden.
3.3. Vorschriften über die Zulässigkeit von Anträgen.
3.4. Geringfügigkeitsschwelle für Dumping, Subventionierung und Schädigung.
3.5. Berechnung der Dumpingspanne.
3.6. Behandlung neuer Ausführer.
3.7. Umstrukturierungspläne.
3.8. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen.
TEIL 4. Form, Zeitpunkt und Dauer handelspolitischer Schutzmaßnahmen
4.1. Zeitpunkt vorläufiger Maßnahmen.
4.2. Form, Zeitpunkt und Dauer von Maßnahmen.
4.3. Erstattung von Zöllen nach Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.
4.4. Höhere Schwellen für Überprüfungen wegen bevorstehenden Außerkrafttretens.
TEIL 5. Transparenz der Untersuchungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen
5.1. Anhörungsbeauftragter.
5.2. Öffentliche Anhörungen vor Entscheidungen über die landesweite Zuerkennung des Marktwirtschaftsstatus.
5.3. Gleicher Informationsstand für alle.
5.4. Besserer Zugang zu nicht vertraulichen Informationen.
TEIL 6. Institutionelle Regelung
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Drucksache 141/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Finanzplan des Bundes 2005 bis 2009
... • Für das Welthandelsvolumen wird eine Zunahme um 5 Prozent bis 6 Prozent p.a. erwartet. Die deutschen Exporte dürften durchschnittlich mehr als 5 Prozent p. a. zunehmen.
Drucksache 485/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments über die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen EU-USA
... 32. drängt auf eine rasche Harmonisierung der Vorschriften über die Aufhebung von Börsennotierungen an den US-amerikanischen Aktienmärkten, die Firmen aus der Europäischen Union, die sich aus dem Börsenregister löschen lassen wollen, derzeit schwere Auflagen machen; begrüßt den jüngsten Vorschlag der amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde, das Handelsvolumen und nicht die Anzahl der Aktionäre als Hauptkriterium heranzuziehen, und ersucht die Kommission, diese neuen Entwicklungen zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Europäischen Union gewahrt werden;
Ein de facto bestehender transatlantischer Markt
Der weitere Weg: Eine stärkere transatlantische Wirtschaftspartnerschaft
Entwicklungsagenda von Doha
Folgemaßnahmen zur Wirtschaftsinitiative und zu dem informellen Treffen zwischen Wirtschaftsministern der EU und der USA vom 30. November 2005
Förderung der Zusammenarbeit im Regulierungs- und Normungsbereich
Förderung offener und wettbewerbsfähiger Kapitalmärkte
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anreize für die Innovation und die Weiterentwicklung der Technologie
Verbesserung des Handels, des Reiseverkehrs und der Sicherheit
Förderung der Energieeffizienz
Rechte an geistigem Eigentum
2 Investitionen
Wettbewerbspolitik und Durchsetzung
2 Beschaffungswesen
Dienstleistungen/Gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen
2 Dienstleistungen/Luftverkehrsdienste
Beilegung von Streitigkeiten zwischen der EU und den USA im Rahmen der WTO
Andere globale Fragen
Transatlantische Dialoge
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Drucksache 312/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: "Stärkung der Reaktion der Europäischen Union auf Katastrophen und Krisen in Drittländern"
... 6.2. Die Kommission hat damit begonnen, eine Reihe handelsbezogener Maßnahmen in Kraft zu setzen, die den Zugang der betroffenen Länder zum EU-Markt verbessern sollen. Dank dieser Maßnahmen könnten sie ihre Ausfuhren in Einklang mit den WTO-Verpflichtungen ohne Diskriminierung ausweiten. Insbesondere hat die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zusammengearbeitet, um das Inkrafttreten des neuen Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU zu beschleunigen, so dass seine Vorteile bereits zu einem früheren Stadium zur Geltung kommen. Durch Zollzugeständnisse erschließt die neue Regelung den Tsunamigeschädigten Ländern ein neues Handelsvolumen in Höhe von rund 3 Mrd. EUR. Ferner hat die Kommission ihre Bereitschaft bekundet, die Fälle von Unternehmen zu überprüfen, die von Handelsschutzmaßnahmen der EU betroffen sind, wenn sie unmittelbar von dem Tsunami in Mitleidenschaft gezogen wurden.
1. Einleitung
2. GEWÄHRLEISTUNG einer kohärenten und effizienten Reaktion
3. Stärkung der Reaktionsfähigkeit der EU - Verbesserung der bestehenden Instrumente, ihrer Effizienz und ihrer allgemeinen Kohärenz
3.1. Humanitäre Hilfe
3.1.1. Verstärkung der Notfallvorsorge
3.1.2. Ausbau der Kapazitäten für die rasche Analyse und Bewertung
3.1.3. Ausbau der Kapazitäten der Vereinten Nationen für rasche Lagebewertungen und Stärkung der Interoperabilität der Teams
3.1.4. Europäisches Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe
3.1.5 Verbesserung der Kohärenz der humanitären Maßnahmen der EU
3.2. Verfahren für den Katastrophenschutz
3.3. Rehabilitation, Wiederaufbau und Entwicklungshilfe
3.4. Stärkung der Verbindungen zwischen den Gemeinschaftsprogrammen und den zivilen und militärischen Fähigkeiten der EU
3.5. Solide Finanzverwaltung
4. ANGEMESSENE Mittel für ehrgeizige Ziele - wesentliche strukturelle Massnahmen
4.1. Struktur zur Verbesserung der Planung, Koordinierung und Kohärenz
4.2. Logistik und Beschaffungswesen
4.3. Aufbau von Durchführungskapazitäten und Vorbereitung auf das Instrument für Stabilität
5. VERSTÄRKUNG der Präventivmassnahmen, der Frühwarnung und der Katastrophenvorsorge
5.2. Internationale politische Rahmenbedingungen
5.3. EG-Unterstützung für Katastrophenvorsorge und Frühwarnsysteme
6. Schutz und Hilfe für EU-Bürger
7. Schlussfolgerung
Anhang I Fortschrittsbericht über die Maßnahmen der Kommission als Reaktion auf die Tsunami-Katastrophe vom 26. Dezember 2004
1. Einleitung
2. HUMANITÄRE Hilfe
3. VERBINDUNG zwischen Soforthilfe, REHABILITATION UND Entwicklungshilfe
4. REHABILITATION und Wiederaufbauhilfe
5. Partnerschaften
6. flankierende Massnahmen
7. KATASTROPHENSCHUTZ IN Asien
8. TRANSPARENZ und solide Finanzverwaltung
Anhang II Gemeinschaftsprogramme für Frühwarnung und Katastrophenschutz
1. INDISCHER Ozean
2. Afrika, KARIBISCHER RAUM und Pazifischer Ozean
3. MITTELMEERRAUM und Atlantischer Ozean
4. Forschung und Entwicklung und Wissenschaftliche Zusammenarbeit
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Drucksache 905/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals KOM (2004) 730 endg.; Ratsdok. 14197/04
... Der Vorschlag, bei der Einbringung börsennotierter Wertpapiere auf eine sachverständige Wertprüfung zu verzichten, berücksichtigt, dass der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs bei der Bewertung von Kapitalmarkttiteln eine zentrale Rolle spielt. Er kann aber im Einzelfall an Aussagekraft verlieren, etwa bei einem zu geringen Handelsvolumen oder bei Wertverzerrungen in einem haussierenden oder baissierenden Börsenumfeld.
1. Zum Richtlinienvorschlag allgemein
2. Zu Artikeln 10 a, 10 b, 11 und 27
3. Zu Artikel 19
4. Zu Artikeln 23, 23 a und 23 b
5. Zu Artikel 32
6. Zu Artikel 39 b
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Drucksache 905/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/91/EWG des Rates in Bezug auf die Gründung von Aktiengesellschaften und die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals KOM (2004) 730 endg.; Ratsdok. 14197/04
... Der Vorschlag, bei der Einbringung börsennotierter Wertpapiere auf eine sachverständige Wertprüfung zu verzichten, berücksichtigt, dass der gewichtete durchschnittliche Börsenkurs bei der Bewertung von Kapitalmarkttiteln eine zentrale Rolle spielt. Er kann aber im Einzelfall an Aussagekraft verlieren, etwa bei einem zu geringen Handelsvolumen oder bei Wertverzerrungen in einem haussierenden oder baissierenden Börsenumfeld.
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikeln 10
Zu Artikel 19
Zu Artikeln 23
Zu Artikel 32
6. Zu Artikel 39 b
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Drucksache 291/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für finanzielle Hilfe für Zollkontrollausrüstung im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.