35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Hennenhaltung"
Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... In Nummer 7 werden nach den Wörtern "nutzbare Fläche" die Wörter "in der Legehennenhaltung und Legehennen-Elterntierhaltung" eingefügt.
Drucksache 587/19
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Sowohl die Änderungen betreffend die Flexibilisierung bei der Legehennenhaltung als auch die Klarstellung in Bezug auf die Beschäftigungsmaterialien für Sauen haben keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand.
Drucksache 425/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Tierwohl - zügige Umsetzung von Konzepten für eine zukunftsfähige Nutztierhaltung
... Bundesminister Schmidt hat am 9. Juli 2015 mit dem Verband Deutscher Putenerzeuger, dem Bundesverband Deutsches Ei und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die "Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen" abgeschlossen. Vereinbart wurde dabei u.a., dass seit dem 1. August 2016 in Brütereien bei Küken, die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, keine Schnäbel mehr gekürzt werden. Seit dem 1. Januar 2017 wird in Legehennenhaltungen in Deutschland regelmäßig auf die Einstallung schnabelgekürzter Hennen verzichtet. Der Erfolg der gemeinsamen Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft zeigt, dass das Prinzip freiwilliger Vereinbarungen funktioniert. Das BMEL ist für ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes dann offen, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind.
Drucksache 403/16
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... a) In Nummer 7 werden hinter den Wörtern "nutzbare Fläche" die Wörter "in der Legehennenhaltung und Legehennen-Elterntierhaltung" eingefügt.
Drucksache 78/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... - Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
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Drucksache 78/16
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... - Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden.
Drucksache 112/1/15
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur tiergerechten Haltung von Legehennen - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen -
... Die seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 bestehende Regelungslücke im Bereich der Legehennenhaltung sollte so rasch wie möglich geschlossen werden. Daher ist es gerechtfertigt, dass die Bundesregierung die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung des Verordnungsentwurfes ohne erneute Beteiligung des Bundesrates erlässt.
Drucksache 112/15
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur tiergerechten Haltung von Legehennen
... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass es einer rechtssicheren Regelung der Legehennenhaltung bedarf und die bestehende Regelungslücke umgehend geschlossen werden muss. Er sieht eine bundeseinheitliche Regelung im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 2. März 2012 als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes auch im Sinne der Tierwohl-Initiative der Bundesregierung und zur Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Legehennenhalter in Deutschland.
Drucksache 83/14
... enthält darüber hinaus zwei weitere veraltete Verweise auf das Gemeinschaftsrecht, die einer Anpassung bedürfen. Zudem soll durch eine veränderte Regelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe die nationale Überwachung der Legehennenhaltung verbessert werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes
Artikel 3 Bekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzgebung
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2a
Zu Nummer 2b
Zu Nummer 3a
Zu Nummer 3b
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6a
Zu Nummer 6b
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 4b
Zu Nummer 5a
Zu Nummer 5b
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes (NKR-Nr. 2800)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
1. Bund
2. Länder
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Drucksache 83/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetz es der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Um die mit der Neufassung von § 4 Absatz 2 Satz 2 beabsichtigte Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung durchzusetzen, bedarf es der Ahndungsmöglichkeit mit einem Bußgeld, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sie wirkungslos bleiben.
Drucksache 83/14 (Beschluss)
... Um die mit der Neufassung von § 4 Absatz 2 Satz 2 beabsichtigte Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung durchzusetzen, bedarf es der Ahndungsmöglichkeit mit einem Bußgeld, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sie wirkungslos bleiben.
Drucksache 380/11
Vorlage an den Bundesrat
Fragen an die Bundesregierung zum Verbot des Schenkelbrandes bei Pferden und zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Mit dieser Änderungsverordnung soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 (2 BvF 1/07) Rechnung getragen werden. Mit dem Beschluss, der auf die abstrakte Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz hin ergangen war, waren die Regelungen zur Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen sowie die Übergangsfristen für die Legehennenhaltung in so genannten ausgestalteten und in konventionellen Käfigen aus formalen Gründen für unvereinbar mit dem
Drucksache 565/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -
... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.
Zu Satz 1, Satz 2, Begründung
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
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Drucksache 565/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus
I. Allgemeines
II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU
III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus
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Drucksache 49/11
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... -Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen. Ziel soll es sein, § 13b – Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung – ersatzlos zu streichen und in § 13 die konkreten tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Legehennenhaltung auf der Grundlage der Regelung in der Ersten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 neu zu fassen. Der Bundesrat sieht die Tierschutzwidrigkeit der Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen durch die umfangreichen Gutachten und Stellungnahmen, die im Rahmen des jüngsten Normenkontrollverfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurden, als hinreichend erwiesen an.
Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
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Drucksache 341/09 (Beschluss)
... Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss)), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07 (Beschluss)), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.
Drucksache 341/1/09
... a) Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss)), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07 (Beschluss)), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.
Drucksache 775/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen KOM (2008) 641 endg.; Ratsdok. 14358/08
... " – und nach der Legehennenhaltung wie folgt eingestuft werden: Käfighaltung, Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologische Erzeugung. Ebenso müssen einige Obst- und Gemüsesorten, bevor sie verkauft werden können, in die Klassen "
Drucksache 694/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... Unterabschnitt 3 Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Unterabschnitt 3 Bodennutzungshaupterhebung
§ 6 Erhebungseinheiten
§ 7 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale
§ 8 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 11 Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum
Abschnitt 4 Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschrift
§ 24 Einzelerhebungen und Periodizität
Unterabschnitt 2 Agrarstrukturerhebung
§ 25 Erhebungseinheiten
§ 26 Erhebungsart und Erhebungsprogramm
§ 27 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 3 Haupterhebung der Landwirtschaftszählung
§ 28 Erhebungseinheiten
§ 29 Erhebungsart
§ 30 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Unterabschnitt 4 Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden
§ 31 Erhebungseinheiten
§ 32 Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit
Unterabschnitt 2 Rebflächenerhebung
§ 70 Erhebungsart und Periodizität
§ 71 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
§ 92 Hilfsmerkmale
§ 93 Auskunftspflicht
§ 97 Betriebsregister
§ 97a Feststellung der Grundgesamtheit
§ 99 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes
§ 4 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale
Abschnitt 2 Erhebung über die Viehbestände
§ 18 Erhebungseinheiten
§ 19 Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale
§ 20 Erhebungsmerkmale
§ 20a Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände
Artikel 3 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung
Artikel 5 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 6 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:
Aufbau des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
4 Gesetzesfolgen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand
2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern
a Kosten für den Bundeshaushalt
b Kosten für die Länder
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bodennutzungshaupterhebung
b Erhebung über die Viehbestände
c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
d Weitere Informationspflichten
5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung
6. Befristungsmöglichkeit
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 24
Zu Absatz 4
Zu § 25
Zu §§ 26
Zu den §§ 28
Zu den §§ 31
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu den Nummer n
Zu den Nummer n
Zu Nummer 15
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4a
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu den Absätzen 2 und 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 11
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 23
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
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Drucksache 660/2/07
Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 (2BvF 3/90) zur seinerzeit geltenden Hennenhaltungsverordnung wird die Nichtigkeit der Verordnung insbesondere auch damit begründet, dass den Legehennen in der Käfighaltung ein Ausüben der arteigenen Verhaltensweisen nicht in ausreichendem Maße ermöglicht wird. Unter Einbeziehung dieser Maßgaben haben der Verordnungsgeber und der Bundesrat in der
Drucksache 660/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... 1. Der Bundesrat hat bereits mit seinen Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 - Beschluss -, Buchstabe B Ziffer 3), vom 17. Dezember 2004 (BR-Drucksache 482/04 - Beschluss -, Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03 - Beschluss -) die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen, dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.
Drucksache 660/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... Zum Gesetzentwurf insgesamt Der Bundesrat hat bereits mit seinen Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss), Buchstabe B Ziffer 3), vom 17. Dezember 2004 (BR-Drucksache 482/04 (Beschluss), Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03 (Beschluss)) die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen, dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.
Drucksache 660/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetz es
... es Stellung zu nehmen. In dieser Stellungnahme soll der Bundesrat auf seine Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 - Beschluss -, Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03 - Beschluss -) hinweisen, in denen er die Bundesregierung gebeten hatte, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.
Drucksache 537/07
... Durch das Gesetz müssen erstmals Legehennenhalter, die weniger als 350 Tiere besitzen und nur Eier der Güteklasse B vermarkten, der zuständigen Behörde ihren Betrieb bzw. die Aufnahme der Legehennenhaltung in weiteren Ställen anzeigen. Daraus resultierende Mehrkosten sind jedoch als sehr gering einzuschätzen da Eier der Güteklasse B in der Regel von Betrieben vermarktet werden die aufgrund ihres Besitzes von mindestens 350 Legehennen bzw. aufgrund der gleichzeitigen Vermarktung von Eiern der Güteklasse A bereits nach dem geltenden
Drucksache 119/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 52 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Für die betroffenen Legehennenhalter entstehen bei Umstellung auf Haltung der Legehennen in Kleingruppen finanzielle Aufwendungen. Die entstehenden Kosten werden gegenwärtig zwischen 10 und 15 Euro pro Legehennenplatz beziffert. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind allerdings nicht genau zu quantifizieren.
Drucksache 470/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Dort bittet der Bundesrat die Bundesregierung u. a., wissenschaftliche Untersuchungen zur Beurteilung der Haltungssysteme für Legehennen durchzuführen, schnellstmöglich ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln, sowie artgerechte Haltungsverfahren zu fördern.
Drucksache 119/3/06
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung Punkt 52 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... Für die betroffenen Legehennenhalter entstehen bei Umstellung auf Haltung der Legehennen in andere Haltungsformen finanzielle Aufwendungen.
Drucksache 203/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrates zur Pelztierhaltung, der Tierschutz -Schlachtverordnung, zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters und zur Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... 5. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung ausgestalteter Käfige und zum Ausbau der Auslauf- und Bodenhaltung in der Legehennenhaltung (Drucksache 482/04 (Beschluss))
Drucksache 119/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Für die betroffenen Legehennenhalter entstehen bei Umstellung auf Haltung der Legehennen in andere Haltungsformen finanzielle Aufwendungen. Die entstehenden Kosten für eine Umstellung auf die Kleingruppenhaltung werden gegenwärtig zwischen 10 und 15 Euro pro Legehennenplatz beziffert. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind allerdings nicht genau zu quantifizieren.
Drucksache 119/4/06
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung Punkt 52 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... es auszuschöpfen und schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren (Tierschutz-TÜV) für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden.
Drucksache 936/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
... /EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG (Nr.) L 125 S. 10) in der jeweils geltenden Fassung darf das Statistische Bundesamt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Tabellen in der Gliederung nach Ländern mit statistischen Ergebnissen aus der Erhebung der Geflügelbestände (§ 19 Abs. 1 Nr. 1), den Erhebungen in Unternehmen mit Hennenhaltung und in Geflügelschlachtereien (§ 48 Nr. 2 und 3), der Erhebung der Schlachtungen (§ 58 Nr. 1) und der Milchstatistik (§ 63) übermitteln, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.“
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 2 Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes
Artikel 3 Neufassung des Agrarstatistikgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs
Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs
3 Gesetzesfolgen
B. Kosten
1. Kosten der öffentlichen Haushalte
1.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand
1.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern
1.3 Kosten der Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft
3. Preiswirkung Unmittelbare
C. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu den Nummer n
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 574/03 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates Zweite
Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Es ist offensichtlich, dass die Hennenhalter in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eingeschränkt Anstrengungen unternehmen, auf bestehende alternative Haltungsformen umzustellen und viele dies aus objektiven Gründen nicht können. Daher ist mit einem drastischen Abfall der Eierproduktion in Deutschland zu rechnen.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
2 Änderungen
1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5
2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -
3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1
4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 13 Abs. 1, Abs. 10 - neu -
5. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - § 13 Abs. 2 Nr. 1
6. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 15
7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 16 Satz 2
8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2
9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4
10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle
11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4
12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8
13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -
14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 3
15. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4
16. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1
17. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3
18. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3
19. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a
20. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 2 Satz 2
21. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 3
22. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 Satz 3
23. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 16
24. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1
25. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2 Satz 1
26. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2a - neu -
27. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 7 Satz 2
28. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4
29. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5
30. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9
31. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9
32. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12
33. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 15a - neu -
Entschließung
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.