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35 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hennenhaltung"


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Drucksache 587/1/19

... In Nummer 7 werden nach den Wörtern "nutzbare Fläche" die Wörter "in der Legehennenhaltung und Legehennen-Elterntierhaltung" eingefügt.



Drucksache 587/19

... Sowohl die Änderungen betreffend die Flexibilisierung bei der Legehennenhaltung als auch die Klarstellung in Bezug auf die Beschäftigungsmaterialien für Sauen haben keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand.



Drucksache 425/17

... Bundesminister Schmidt hat am 9. Juli 2015 mit dem Verband Deutscher Putenerzeuger, dem Bundesverband Deutsches Ei und dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die "Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen" abgeschlossen. Vereinbart wurde dabei u.a., dass seit dem 1. August 2016 in Brütereien bei Küken, die für die Legehennenhaltungen in Deutschland vorgesehen sind, keine Schnäbel mehr gekürzt werden. Seit dem 1. Januar 2017 wird in Legehennenhaltungen in Deutschland regelmäßig auf die Einstallung schnabelgekürzter Hennen verzichtet. Der Erfolg der gemeinsamen Vereinbarung mit der Geflügelwirtschaft zeigt, dass das Prinzip freiwilliger Vereinbarungen funktioniert. Das BMEL ist für ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes dann offen, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind.



Drucksache 403/16

... a) In Nummer 7 werden hinter den Wörtern "nutzbare Fläche" die Wörter "in der Legehennenhaltung und Legehennen-Elterntierhaltung" eingefügt.



Drucksache 78/16 (Beschluss)

... - Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 78/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 78/16

... - Schon nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden.


 
 
 


Drucksache 112/1/15

... Die seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 bestehende Regelungslücke im Bereich der Legehennenhaltung sollte so rasch wie möglich geschlossen werden. Daher ist es gerechtfertigt, dass die Bundesregierung die Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in der Fassung des Verordnungsentwurfes ohne erneute Beteiligung des Bundesrates erlässt.



Drucksache 112/15

... Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass es einer rechtssicheren Regelung der Legehennenhaltung bedarf und die bestehende Regelungslücke umgehend geschlossen werden muss. Er sieht eine bundeseinheitliche Regelung im Sinne des Bundesratsbeschlusses vom 2. März 2012 als einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes auch im Sinne der Tierwohl-Initiative der Bundesregierung und zur Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen für die Legehennenhalter in Deutschland.



Drucksache 83/14

... enthält darüber hinaus zwei weitere veraltete Verweise auf das Gemeinschaftsrecht, die einer Anpassung bedürfen. Zudem soll durch eine veränderte Regelung der Kennnummernvergabe für Legehennen haltende Betriebe die nationale Überwachung der Legehennenhaltung verbessert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 83/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Legehennenbetriebsregistergesetzes

Artikel 3
Bekanntmachung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzgebung

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2a

Zu Nummer 2b

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 6b

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4a

Zu Nummer 4b

Zu Nummer 5a

Zu Nummer 5b

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Legehennenbetriebsregistergesetzes (NKR-Nr. 2800)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

1. Bund

2. Länder


 
 
 


Drucksache 83/1/14

... Um die mit der Neufassung von § 4 Absatz 2 Satz 2 beabsichtigte Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung durchzusetzen, bedarf es der Ahndungsmöglichkeit mit einem Bußgeld, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sie wirkungslos bleiben.



Drucksache 83/14 (Beschluss)

... Um die mit der Neufassung von § 4 Absatz 2 Satz 2 beabsichtigte Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten der Legehennenhaltung durchzusetzen, bedarf es der Ahndungsmöglichkeit mit einem Bußgeld, da ansonsten die Gefahr besteht, dass sie wirkungslos bleiben.



Drucksache 380/11

... Mit dieser Änderungsverordnung soll dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 (2 BvF 1/07) Rechnung getragen werden. Mit dem Beschluss, der auf die abstrakte Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz hin ergangen war, waren die Regelungen zur Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen sowie die Übergangsfristen für die Legehennenhaltung in so genannten ausgestalteten und in konventionellen Käfigen aus formalen Gründen für unvereinbar mit dem



Drucksache 565/1/11

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/1/11




Zu Satz 1, Satz 2, Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c


 
 
 


Drucksache 565/11 (Beschluss)

... - Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 zur Hennenhaltungsverordnung von 1987 dürfen "artgemäße Bedürfnisse" nicht unangemessen zurückgedrängt werden. Dazu zählt insbesondere auch das Sozialverhalten. Dieses ist gerade bei Elefanten und nicht menschlichen Primaten von besonderer Bedeutung und Komplexität. Bei Bären ist Winterruhe von grundlegender Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 565/11 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zum Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten im Zirkus

I. Allgemeines

II. Zur Verfassungsmäßigkeit eines Verbotes bestimmter Wildtiere und im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit der EU

III. Zur Frage der art- und verhaltensgerechten Haltung bestimmter Tierarten im Zirkus


 
 
 


Drucksache 49/11

... -Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen. Ziel soll es sein, § 13b – Besondere Anforderungen an die Kleingruppenhaltung – ersatzlos zu streichen und in § 13 die konkreten tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Legehennenhaltung auf der Grundlage der Regelung in der Ersten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002 neu zu fassen. Der Bundesrat sieht die Tierschutzwidrigkeit der Haltung von Legehennen in Kleingruppenkäfigen durch die umfangreichen Gutachten und Stellungnahmen, die im Rahmen des jüngsten Normenkontrollverfahrens dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurden, als hinreichend erwiesen an.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 49/11




Tierschutzgerechte Haltung von Legehennen - Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 zum Abschnitt 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


 
 
 


Drucksache 341/09 (Beschluss)

... Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss)), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07 (Beschluss)), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.



Drucksache 341/1/09

... a) Der Bundesrat hatte schon am 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss)), zuletzt am 9. November 2007 (BR-Drucksache 660/07 (Beschluss)), die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und einzuführen. Die Erforderlichkeit speziell für diese Tierart folgt aus der Komplexität von Haltungseinrichtungen für Legehennen: Die Regelung soll eine verhaltensgerechte Unterbringung und Versorgung der Tiere in für Legehennen bestimmten Haltungssystemen gewährleisten, die zu den vergleichsweise komplexesten technischen Einrichtungen für Nutztiere gehören. Im Übrigen ist es notwendig, Erfahrungen bei der Umsetzung des Prüf- und Zulassungsverfahrens zu sammeln.



Drucksache 775/08

... " – und nach der Legehennenhaltung wie folgt eingestuft werden: Käfighaltung, Bodenhaltung, Freilandhaltung und ökologische Erzeugung. Ebenso müssen einige Obst- und Gemüsesorten, bevor sie verkauft werden können, in die Klassen "



Drucksache 694/08

... Unterabschnitt 3 Erhebung in Unternehmen mit Hennenhaltung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 694/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Unterabschnitt 3
Bodennutzungshaupterhebung

§ 6
Erhebungseinheiten

§ 7
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum, Merkmale

§ 8
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 11
Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum

Abschnitt 4
Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Unterabschnitt 1
Allgemeine Vorschrift

§ 24
Einzelerhebungen und Periodizität

Unterabschnitt 2
Agrarstrukturerhebung

§ 25
Erhebungseinheiten

§ 26
Erhebungsart und Erhebungsprogramm

§ 27
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 3
Haupterhebung der Landwirtschaftszählung

§ 28
Erhebungseinheiten

§ 29
Erhebungsart

§ 30
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

Unterabschnitt 4
Erhebung über landwirtschaftliche Produktionsmethoden

§ 31
Erhebungseinheiten

§ 32
Erhebungsart, Periodizität, Erhebungsmerkmale, Berichtszeit

Unterabschnitt 2
Rebflächenerhebung

§ 70
Erhebungsart und Periodizität

§ 71
Erhebungsmerkmale und Berichtszeit

§ 92
Hilfsmerkmale

§ 93
Auskunftspflicht

§ 97
Betriebsregister

§ 97a
Feststellung der Grundgesamtheit

§ 99
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Weitere Änderung des Agrarstatistikgesetzes

§ 4
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Erhebungsmerkmale

Abschnitt 2
Erhebung über die Viehbestände

§ 18
Erhebungseinheiten

§ 19
Erhebungsart, Periodizität, Berichtszeitpunkt, Merkmale

§ 20
Erhebungsmerkmale

§ 20a
Besondere Vorschriften zur Erhebung der Rinderbestände

Artikel 3
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 4
Änderung der Ersten Agrarstatistikverordnung

Artikel 5
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

1. Allgemeines Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Weitere Zielsetzungen des Gesetzentwurfs sind:

Aufbau des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

4 Gesetzesfolgen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

2.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

a Kosten für den Bundeshaushalt

b Kosten für die Länder

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

Bürokratiekosten der Wirtschaft

a Bodennutzungshaupterhebung

b Erhebung über die Viehbestände

c Strukturerhebungen in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

d Weitere Informationspflichten

5. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

6. Befristungsmöglichkeit

7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 24

Zu Absatz 4

Zu § 25

Zu §§ 26

Zu den §§ 28

Zu den §§ 31

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 15

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4a

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Absatz 1

Zu den Absätzen 2 und 3

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 11

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Absatz 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 23

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 624: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes


 
 
 


Drucksache 660/2/07

... Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 6. Juli 1999 (2BvF 3/90) zur seinerzeit geltenden Hennenhaltungsverordnung wird die Nichtigkeit der Verordnung insbesondere auch damit begründet, dass den Legehennen in der Käfighaltung ein Ausüben der arteigenen Verhaltensweisen nicht in ausreichendem Maße ermöglicht wird. Unter Einbeziehung dieser Maßgaben haben der Verordnungsgeber und der Bundesrat in der



Drucksache 660/1/07

... 1. Der Bundesrat hat bereits mit seinen Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 - Beschluss -, Buchstabe B Ziffer 3), vom 17. Dezember 2004 (BR-Drucksache 482/04 - Beschluss -, Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03 - Beschluss -) die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen, dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.



Drucksache 660/07 (Beschluss)

... Zum Gesetzentwurf insgesamt Der Bundesrat hat bereits mit seinen Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 (Beschluss), Buchstabe B Ziffer 3), vom 17. Dezember 2004 (BR-Drucksache 482/04 (Beschluss), Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03 (Beschluss)) die Bundesregierung gebeten, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen, dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.



Drucksache 660/07

... es Stellung zu nehmen. In dieser Stellungnahme soll der Bundesrat auf seine Entschließungen vom 7. April 2006 (BR-Drucksache 119/06 - Beschluss -, Buchstabe B Unterbuchstabe c) und vom 28. November 2003 (BR-Drucksache 574/03 - Beschluss -) hinweisen, in denen er die Bundesregierung gebeten hatte, schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden. Dabei hat sich der Bundesrat von Erkenntnissen leiten lassen dass sich die neuen Haltungssysteme für Legehennen unterschiedlich auf die Tiergesundheit und das Tierverhalten auswirken können.



Drucksache 537/07

... Durch das Gesetz müssen erstmals Legehennenhalter, die weniger als 350 Tiere besitzen und nur Eier der Güteklasse B vermarkten, der zuständigen Behörde ihren Betrieb bzw. die Aufnahme der Legehennenhaltung in weiteren Ställen anzeigen. Daraus resultierende Mehrkosten sind jedoch als sehr gering einzuschätzen da Eier der Güteklasse B in der Regel von Betrieben vermarktet werden die aufgrund ihres Besitzes von mindestens 350 Legehennen bzw. aufgrund der gleichzeitigen Vermarktung von Eiern der Güteklasse A bereits nach dem geltenden



Drucksache 119/1/06

... Für die betroffenen Legehennenhalter entstehen bei Umstellung auf Haltung der Legehennen in Kleingruppen finanzielle Aufwendungen. Die entstehenden Kosten werden gegenwärtig zwischen 10 und 15 Euro pro Legehennenplatz beziffert. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind allerdings nicht genau zu quantifizieren.



Drucksache 470/06

... Dort bittet der Bundesrat die Bundesregierung u. a., wissenschaftliche Untersuchungen zur Beurteilung der Haltungssysteme für Legehennen durchzuführen, schnellstmöglich ein Prüf- und Zulassungsverfahren für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln, sowie artgerechte Haltungsverfahren zu fördern.



Drucksache 119/3/06

... Für die betroffenen Legehennenhalter entstehen bei Umstellung auf Haltung der Legehennen in andere Haltungsformen finanzielle Aufwendungen.



Drucksache 203/06

... 5. Entschließung des Bundesrates zur Weiterentwicklung ausgestalteter Käfige und zum Ausbau der Auslauf- und Bodenhaltung in der Legehennenhaltung (Drucksache 482/04 (Beschluss))



Drucksache 119/06 (Beschluss)

... Für die betroffenen Legehennenhalter entstehen bei Umstellung auf Haltung der Legehennen in andere Haltungsformen finanzielle Aufwendungen. Die entstehenden Kosten für eine Umstellung auf die Kleingruppenhaltung werden gegenwärtig zwischen 10 und 15 Euro pro Legehennenplatz beziffert. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau sind allerdings nicht genau zu quantifizieren.



Drucksache 119/4/06

... es auszuschöpfen und schnellstmöglich ein obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren (Tierschutz-TÜV) für Legehennenhaltungssysteme zu entwickeln und so einzuführen, dass spätestens ab dem 1. Januar 2012 nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte und zugelassene serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen für Legehennen in den Verkehr gebracht werden.



Drucksache 936/05

... /EG des Rates vom 29. April 1996 über Kontrollmaßnahmen hinsichtlich bestimmter Stoffe und ihrer Rückstände in lebenden Tieren und tierischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinien 85/358/EWG, 86/469/EWG und der Entscheidungen 89/187/EWG und 91/664/EWG (ABl. EG (Nr.) L 125 S. 10) in der jeweils geltenden Fassung darf das Statistische Bundesamt dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Tabellen in der Gliederung nach Ländern mit statistischen Ergebnissen aus der Erhebung der Geflügelbestände (§ 19 Abs. 1 Nr. 1), den Erhebungen in Unternehmen mit Hennenhaltung und in Geflügelschlachtereien (§ 48 Nr. 2 und 3), der Erhebung der Schlachtungen (§ 58 Nr. 1) und der Milchstatistik (§ 63) übermitteln, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 936/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Neufassung des Agrarstatistikgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Ausgangslage, Zielsetzung des Gesetzentwurfs

Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

3 Gesetzesfolgen

B. Kosten

1. Kosten der öffentlichen Haushalte

1.1 Kosten ohne Vollzugsaufwand

1.2 Vollzugsaufwand in Bund und Ländern

1.3 Kosten der Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft

3. Preiswirkung Unmittelbare

C. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 574/03 (Beschluss)

... Es ist offensichtlich, dass die Hennenhalter in Deutschland zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur eingeschränkt Anstrengungen unternehmen, auf bestehende alternative Haltungsformen umzustellen und viele dies aus objektiven Gründen nicht können. Daher ist mit einem drastischen Abfall der Eierproduktion in Deutschland zu rechnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/03 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

2 Änderungen

1. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 5

2. Zu Artikel 1 Nr. 2 § 2 Nr. 6 bis 11, 12 und 13 - neu -

3. Zu Artikel 1 Nr. 3a - neu - § 5 Satz 1 Nr. 1

4. Zu Artikel 1 Nr. 3b - neu - § 13 Abs. 1, Abs. 10 - neu -

5. Zu Artikel 1 Nr. 3c - neu - § 13 Abs. 2 Nr. 1

6. Zu Artikel 1 Nr. 3d - neu - § 15

7. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 16 Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

9. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4

10. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4 Tabelle

11. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 4

12. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 3 Nr. 8

13. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 17 Abs. 4 Satz 1, Satz 3 - neu -

14. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 3

15. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 19 Abs. 4

16. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 1

17. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

18. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 3

19. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe a

20. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 2 Satz 2

21. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 21 Abs. 3

22. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 22 Abs. 1 Satz 3

23. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 23 Abs. 2 Nr. 2 , Nr. 8 § 27 Abs. 16

24. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 24 Abs. 2 Satz 1

25. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2 Satz 1

26. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 2a - neu -

27. Zu Artikel 1 Nr. 4 § 25 Abs. 7 Satz 2

28. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 4

29. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 5

30. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

31. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 9

32. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 12

33. Zu Artikel 1 Nr. 8 § 27 Abs. 15a - neu -

Entschließung


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.