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16 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochschul- oder gleichwertigen"


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Drucksache 386/1/15

... - Bez�glich des Durchschnittsbezugswerts zum Erwerb von Hochschulabschl�ssen erinnert der Bundesrat daran, dass hierdurch der Anteil der 30 bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erfasst wird und bei den Zahlen f�r Deutschland ISCED-4-Abschl�sse mit einzubeziehen sind. Der Bundesrat bem�ngelt, dass diese Abschl�sse in der Arbeitsunterlage der Kommission nicht ber�cksichtigt werden und lediglich in einer Fu�note auf andere Definitionen des Indikators in einigen Mitgliedstaaten verwiesen wird.



Drucksache 386/15 (Beschluss)

... - Bez�glich des Durchschnittsbezugswerts zum Erwerb von Hochschulabschl�ssen erinnert er daran, dass hierdurch der Anteil der 30- bis 34 J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss erfasst wird und bei den Zahlen f�r Deutschland ISCED-4-Abschl�sse mit einzubeziehen sind. Der Bundesrat bem�ngelt, dass diese Abschl�sse in der Arbeitsunterlage der Kommission nicht ber�cksichtigt werden und lediglich in einer Fu�note auf andere Definitionen des Indikators in einigen Mitgliedstaaten verwiesen wird.



Drucksache 249/14 (Beschluss)

... 7. Wie im vergangenen Jahr bedauert der Bundesrat, dass die Auflistung der Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren in der Arbeitsunterlage der Kommission (vgl. Tabelle VIII) die nationale Definition des Ziels, das sich Deutschland f�r die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat, nicht ber�cksichtigt. Das nationale Ziel umfasst nicht nur Personen mit Hochschulabschluss, sondern auch Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen.



Drucksache 249/1/14

... 7. Wie im vergangenen Jahr bedauert der Bundesrat, dass die Auflistung der Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren in der Arbeitsunterlage der Kommission (vgl. Tabelle VIII) die nationale Definition des Ziels, das sich Deutschland f�r die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat, nicht ber�cksichtigt. Das nationale Ziel umfasst nicht nur Personen mit Hochschulabschluss, sondern auch Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen.



Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterst�tzt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland f�r die Reduktion der Zahl der fr�hen Schulabg�nger und die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen) ber�cksichtigt.



Drucksache 761/1/13

... 6. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung f�r die Besch�ftigungsf�higkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag f�r nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er unterst�tzt daher die inhaltlichen Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland f�r die Reduktion der Zahl der fr�hen Schulabg�nger und die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er verwahrt sich aber gegen eine Bewertung der Bildungs- und Ausbildungssysteme allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht und betont demgegen�ber zum wiederholten Mal den Eigenwert von Bildung. Deren Aufgabe darf nicht einseitig auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen reduziert werden, sondern liegt in der Vermittlung von Werten und der Entfaltung der Gesamtpers�nlichkeit (vgl. BR-Drucksache 141/13(B)).



Drucksache 761/13 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat erkennt die wichtige Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung f�r die Besch�ftigungsf�higkeit der jungen Generation bzw. als Beitrag f�r nachhaltiges und stabiles Wirtschaftswachstum an. Er unterst�tzt daher die inhaltlichen Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland f�r die Reduktion der Zahl der fr�hen Schulabg�nger und die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er verwahrt sich aber gegen eine Bewertung der Bildungs- und Ausbildungssysteme allein aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sicht und betont demgegen�ber zum wiederholten Mal den Eigenwert von Bildung. Deren Aufgabe darf nicht einseitig auf die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen reduziert werden, sondern liegt in der Vermittlung von Werten und der Entfaltung der Gesamtpers�nlichkeit (vgl. BR-Drucksache 141/13(B)).



Drucksache 471/1/13

... 5. Der Bundesrat unterst�tzt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland f�r die Reduktion der Zahl der fr�hen Schulabg�nger und die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen) ber�cksichtigt.



Drucksache 725/12 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begr��t die ausdr�ckliche Anerkennung der erfolgreichen dualen Ausbildung in Deutschland als "Ausbildungssystem von Weltrang", dem es durch seine Struktur und praktische Ausrichtung zudem gelingt, im europaweiten Vergleich die h�chste Jugendbesch�ftigungsquote zu erreichen. Hieraus wird zudem deutlich, dass der Arbeitsmarkt offenbar nicht nur, wie von der Kommission behauptet, hoch qualifizierte, im Regelfall terti�r ausgebildete Arbeitskr�fte ben�tigt. Vielmehr ist er auch auf Fachkr�fte angewiesen, die in ihrem konkreten Fachbereich �ber umfassende Kenntnisse, F�higkeiten und Expertise verf�gen. Gleichzeitig ist es vor diesem Hintergrund unverst�ndlich, dass die Kommission betreffend den Anteil der 30- bis 40-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss weiterhin in Anzeigern oder L�nderanalysen die Einbeziehung der ISCED 4-Abschl�sse durch Deutschland ignoriert oder bestenfalls in einer Fu�note erw�hnt. Damit setzt sich die Kommission in Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europ�ischen Rates vom 17. Juni 2010, in welchen explizit festgehalten wurde, dass auch Abschl�sse, die Hochschulabschl�ssen gleichwertig sind, ber�cksichtigt werden und es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen.



Drucksache 725/1/12

... 8. Gleichzeitig ist es vor diesem Hintergrund unverst�ndlich, dass die Kommission betreffend den Anteil der 30- bis 40-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss weiterhin in Anzeigern oder L�nderanalysen die Einbeziehung der ISCED 4-Abschl�sse durch Deutschland ignoriert oder bestenfalls in einer Fu�note erw�hnt. Damit setzt sich die Kommission in Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Europ�ischen Rates vom 17. Juni 20 10, in welchen explizit festgehalten wurde, dass auch Abschl�sse, die Hochschulabschl�ssen gleichwertig sind, ber�cksichtigt werden und es Sache der Mitgliedstaaten ist, quantitative Ziele im Bildungsbereich festzulegen.



Drucksache 173/06

... (2) einen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss einer Universit�t oder einer entsprechenden Einrichtung in einem staatlich anerkannten relevanten technischen oder wissenschaftlichen Ausbildungsgang.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 173/06




Begr�ndung

1 Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

�bereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europ�ischen Union

2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

Konsultation interessierter Kreise

Einholung und Ber�cksichtigung von Gutachten

Folgenabsch�tzung

3 rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Simulation, Pilotphase und �bergangszeit

�berpr�fungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Entsprechungstabelle

Europ�ischer Wirtschaftsraum

Der Vorschlag im Einzelnen

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendung des internationalen Regelwerks

Artikel 4
Ressourcen und Verfahren f�r die Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit und der Vermeidung von Umweltverschmutzung

Artikel 5
Registrierung eines Schiffs unter der Flagge eines Mitgliedstaats

Artikel 6
Gew�hrleistung der Sicherheit von Schiffen, die die Flagge eines Mitgliedstaats f�hren

Artikel 7
�bertragung hoheitlicher Aufgaben

Artikel 8
F�r den Flaggenstaat t�tige Besichtiger

Artikel 9
Untersuchungen des Flaggenstaats

Artikel 10
Sichere Schiffsbemannung

Artikel 11
Begleitende Ma�nahmen

Artikel 12
Bewertung und �berpr�fung der Leistung der Flaggenstaaten

Artikel 13
Flaggenstaat-Audit

Artikel 14
Zertifizierung der Qualit�t

Artikel 15
Kooperationsvereinbarungen

Artikel 16
Weitergabe von Informationen und Berichterstattung

Artikel 17
�nderungen

Artikel 18
Ausschuss

Artikel 19
Umsetzung

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang I
CODE f�r die Flaggstaaten CODE f�r die Anwendung verbindlicher IMO-Instrumente

Teil 1
- gemeinsame Bereiche

4 Ziel

4 Strategie

4 Allgemeines

4 Geltungsbereich

4 Instrumente1.

Erste Ma�nahmen

Weitergabe von Informationen

4 Aufzeichnungen

Verbesserung der Ma�nahmen

Teil 2
- Flaggenstaaten

4 Durchf�hrung

�bertragung von Befugnissen

4 Durchsetzung

F�r den Flaggenstaat t�tige Besichtiger

Untersuchungen des Flaggenstaats

Bewertung und �berpr�fung

Anhang II
Mindestkriterien f�r IM Auftrag des Flaggenstaats t�tige Besichtiger(Artikel 8)

Anhang III
Leitlinien f�r Folgema�nahmen bei Schiffen, die von einem Hafenstaat festgehalten werden(Artikel 6)

1. FESTHALTEMASSNAHME eines Hafenstaats

2. SOFORTMASSNAHMEN

3. ANSCHLIESSENDE Massnahmen

4. ZUS�TZLICHE Besichtigung

Finanzbogen


 
 
 


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