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102 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochschulabschluss"


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Drucksache 544/20

... 4. Bestimmungen, wonach Personen aufgrund anderweitiger Qualifikationen von der Pr�fung befreit sind, insbesondere weil sie die Bef�higung zum Richteramt, einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt, eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann oder zur Immobilienkauffrau oder einen vergleichbaren Berufsabschluss besitzen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/20




Gesetz

Artikel 1
�nderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Teil 1
Wohnungseigentum

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 3
Rechtsf�hige Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer

� 9a
Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer

� 9b
Vertretung

Abschnitt 4
Rechtsverh�ltnis der Wohnungseigent�mer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer.

� 13
Rechte des Wohnungseigent�mers aus dem Sondereigentum

� 14
Pflichten des Wohnungseigent�mers

� 15
Pflichten Dritter

� 16
Nutzungen und Kosten.

� 18
Verwaltung und Benutzung

� 19
Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

� 20
Bauliche Ver�nderungen

� 21
Nutzungen und Kosten bei baulichen Ver�nderungen

� 22
Wiederaufbau

� 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters

� 26a
Zertifizierter Verwalter

� 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

� 28
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verm�gensbericht

� 29
Verwaltungsbeirat

� 30
Wohnungserbbaurecht.

Teil 3
Verfahrensvorschriften

� 43
Zust�ndigkeit

� 44
Beschlussklagen

� 45
Fristen der Anfechtungsklage

� 46
Ver�u�erung ohne erforderliche Zustimmung.

� 47
Auslegung von Altvereinbarungen

� 48
�bergangsvorschriften

� 49
�berleitung bestehender Rechtsverh�ltnisse

Artikel 2
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

� 554
Barrierereduzierung, E-Mobilit�t und Einbruchsschutz

Artikel 3
�nderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Gesetzes �ber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 6
�nderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
�nderung der Grundbuchverf�gung

Artikel 8
�nderung der Wohnungsgrundbuchverf�gung

Artikel 9
�nderung des Gerichtskostengesetzes

� 49
Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Artikel 10
�nderung des Gesetzes �ber Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 12
�nderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 13
�nderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 14
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
�nderung der Verordnung �ber Formbl�tter f�r die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Artikel 16
�nderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 511/20

... c) die Ausnahmeregelung f�r Tierschutzbeauftragte mit einem anderem als einem veterin�rmedizinischen Hochschulabschluss zuk�nftig entf�llt, wobei ein Bestandsschutz f�r derzeit bereits t�tige Tierschutzbeauftragte zu ber�cksichtigen ist.



Drucksache 395/20 (Beschluss)

... 11. Der Bundesrat lehnt daher �berlegungen zur Schaffung eines "Europ�ischen Hochschulstatuts" sowie zur Etablierung eines "Europ�ischen Hochschulabschlusses" ("European degree") ab. Diese Ma�nahmen w�rden den ersten Schritt zu einem europ�ischen Hochschulrahmenrecht und damit den Einstieg in eine von der europ�ischen Kompetenzordnung ausgeschlossene europ�ische Harmonisierung des Hochschulrechts bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/20 (Beschluss)




Drucksache: 395/20 in Verbindung mit

2 Allgemeines

Pakt f�r Kompetenzen

Europ�ische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europ�ischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilit�t, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Ma�gebliche Ber�cksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 395/1/20

... 11. Der Bundesrat lehnt daher �berlegungen zur Schaffung eines "Europ�ischen Hochschulstatuts" sowie zur Etablierung eines "Europ�ischen Hochschulabschlusses" ("European degree") ab. Diese Ma�nahmen w�rden den ersten Schritt zu einem europ�ischen Hochschulrahmenrecht und damit den Einstieg in eine von der europ�ischen Kompetenzordnung ausgeschlossene europ�ische Harmonisierung des Hochschulrechts bilden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/1/20




2 Allgemeines

Pakt f�r Kompetenzen

Europ�ische Hochschulnetzwerke

Strukturfragen der nationalen Bildungssysteme und -einrichtungen

Schaffung europ�ischer Kompetenzrahmen und Kernprofile

Modularisierung von Bildungsangeboten

Mobilit�t, Anerkennung und Validierung

Sammlung und Analyse von Bildungsdaten

Benchmarks und Indikatoren

Umsetzung der Agenda

Vorschlag

Ma�gebliche Ber�cksichtigung der Stellungnahme

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 501/20

... Die Westbalkanregelung wird von den Arbeitgebern wegen den vorhanden informellen Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen sehr stark nachgefragt. So haben 59 vomH. der eingereisten Personen eine betriebliche oder berufliche Ausbildung von mindestens zwei Jahren und verf�gen vielfach �ber mehrj�hrige berufliche Erfahrungen. Dar�ber hinaus verf�gen 10 vomH. �ber einen Hochschulabschluss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 501/20




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Besch�ftigungsverordnung

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 7/19 (Beschluss)

... 2. einen deutschen, einen anerkannten ausl�ndischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausl�ndischen Hochschulabschluss besitzt (Fachkraft mit akademischer Ausbildung)."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 � 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 � 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - � 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - � 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - � 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - � 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 � 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a � 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 � 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 � 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d � 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e � 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 � 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 � 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a � 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 � 81a AufenthG

� 81a
Beschleunigtes Fachkr�fteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 � 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

� 6
Besch�ftigung in ausgew�hlten Berufen bei ausgepr�gter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 � 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
�nderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 229/1/19

... Der Hochschulabschluss der Studiengangsleitung muss mindestens auf Masterniveau oder einem vergleichbaren Niveau liegen. Die Anspr�che an moderne Studien- und Ausbildungsregelungen, die zum einen auf eine Handlungsorientierung und zum anderen auf die Herausbildung von wissenschaftlichen Kompetenzen ausgerichtet ist, erfordern f�r die Studiengangsleitung mindestens das Masterniveau. L�nderspezifische Regelungen aus dem Bereich des Hochschulrechts, die dar�ber hinausgehen sollten, bleiben hiervon unber�hrt (so wird in Schleswig-Holstein hochschulrechtlich bereits mindestens der Masterabschluss gefordert). Das Bundesgesetz gibt Mindestqualifikationen vor, die aber auch hochschulrechtlich nicht unterschritten werden d�rfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 229/1/19




1. Zum Erf�llungsaufwand der Verwaltung

2. Zu Artikel 1 insgesamt

Zu Artikel 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

7. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe i HebG

8. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 4 Nummer 4 - neu - HebG

9. Zu Artikel 1 � 10 HebG

10. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa0 - neu - HebG

11. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 2 Satz 2 - neu - HebG

12. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 2 und Absatz 3 - neu - HebG

13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 2 HebG

15. Zu Artikel 1 � 20 HebG

16. Zu Artikel 1 Teil 4 - Anerkennung von Berufsqualifikationen HebG

17. Zu Artikel 1 � 66 Absatz 1 Nummer 1 und Nummer 2, Absatz 3 Nummer 1 und � 69 Absatz 2 Satz 1 HebG

18. Zu Artikel 1 � 66 Absatz 1 und Absatz 4, � 67 Absatz 1 und � 69 Absatz 1 HebG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

19. Zu Artikel 1 � 69 HebG

20. Zu Artikel 1 � 72 Absatz 2 HebG

21. Zu Artikel 1 Teil 9 - �bergangsvorschriften HebG

22. Zu Artikel 1 � 76 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2, � 77 Satz 1 und 2 und � 78 Satz 1 HebG und, Artikel 5 Absatz 5 Au�erkrafttreten

23. Zu Artikel 5 Absatz 5 Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 230/1/19

... Ein von der KMK in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt formell und materiell zu dem Schluss, dass die verwendeten Abschlussbezeichnungen "Bachelor Professional" und "Master Professional" verfassungswidrig sind. Sie sind aus den gleichen rechtlichen Gr�nden wie die im Gesetzentwurf verwendeten Abschlussbezeichnungen "Berufsbachelor" und "Berufsmaster" abzulehnen bzw. die Assoziation mit einem Hochschulabschluss wird sogar noch weiter verst�rkt, weil hier die akademischen Abschlussbezeichnungen "Bachelor" und "Master" aus dem Wortzusammenhang herausgel�st und verselbstst�ndigt werden. "Der Nachschub des Attributs "Professional" ger�t so in semantische N�he zu den auch f�r Hochschulabschl�sse gebr�uchlichen Bezeichnungen des breiteren Wissenschaftszweiges (wie zum Beispiel Bachelor of Science, Master of Laws, Bachelor of Arts). Aus der Sicht eines n�chternen Betrachters (objektivierter Empf�ngerhorizont) hebt also die Anglifizierung der Gesamtbezeichnung eher die bereits f�r Hochschulabschl�sse besetzte Komponente hervor und verst�rkt das Risiko einer falschen Wahrnehmung bzw. einer mittelbaren Entwertung der akademischen Qualifikationsbezeichnungen" (Gutachten Seite 23).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 230/1/19




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu - � 5 Absatz 1 Nummer 3 BBiG

2. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 7a Absatz 2 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 5 � 27b Absatz 2 Satz 1 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 16 Absatz 2 Satz 2 - neu - BBiG , Nummer 25 � 53b Absatz 5 - neu -, � 53c Absatz 5 - neu -, � 53d Absatz 5 - neu - BBiG , Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a - neu - � 31 Absatz 2 Satz 2 - neu - HwO , Nummer 17 � 42b Absatz 5 - neu -, � 42c Absatz 5 - neu -, � 42d Absatz 5 - neu - HwO

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 17 Absatz 8 - neu - BBiG

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 19 Absatz 2 BBiG

6. Zu Artikel 1 Nummer 13a - neu - � 30 Absatz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 01 - neu - � 22b Absatz 1 HwO , Nummer 30 Buchstabe b - neu - � 45 Absatz 3 HwO , Nummer 33 Buchstabe a - neu - � 51a Absatz 3 Satz 2 HwO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 34 Absatz 2 Nummer 1, 2, 5, 6 BBiG , Nummer 33 � 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, f, l, Absatz 2 - neu -, 3 - neu -, 4 - neu -, 5 - neu -, 6 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 7a - neu - � 28 Absatz 8 HwO , Nummer 39 Buchstabe b Anlage D Abschnitt III Nummer 3 Buchstabe a, Nummer 4 HwO

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 � 34 Absatz 2 Nummer 2 BBiG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 � 37 Absatz 3 Satz 2, 3 BBiG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 � 37 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Absatz 3 BBiG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16a - neu - � 38 Satz 2, 3 BBiG

12. Zu Artikel 1 Nummer 17 � 39 Absatz 1 Satz 3 - neu - BBiG , Artikel 2 Nummer 9 � 33 Absatz 1 Satz 2a - neu - HwO

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 40 Absatz 6 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d � 34 Absatz 9 Satz 1 HwO

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 � 40 Absatz 6 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - BBiG

15. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG

16. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 2 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 � 35a Absatz 2 Satz 2 HwO

18. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 3 Satz 1 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 � 35a Absatz 3 Satz 1 HwO

19. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 42 Absatz 5 BBiG , Artikel 2 Nummer 11 � 35a Absatz 5 HwO

20. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe a � 47 Absatz 5 - neu - BBiG

21. Zu Artikel 1 Nummer 24 � 48 Absatz 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 15 � 39 Absatz 3 HwO

22. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 53a Absatz 1 Nummer 2, 3, � 53c �berschrift, Absatz 1, 4, � 53d �berschrift, Absatz 1, 4, � 54 Absatz 3 Nummer 2, 3 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 � 42a Absatz 1 Nummer 2, 3, � 42c Absatz 1, 4, � 42d Absatz 1, 4, � 42f Absatz 3 Nummer 2, 3 HwO , Nummer 30 � 45 Absatz 2 HwO , Nummer 32 � 51 Buchstabe b HwO

23. Hilfsempfehlung zu Ziffer 22:

Zu Artikel 1 Nummer 25

� 53a
Fortbildungsstufen

� 42a
In der h�herqualifizierenden Berufsbildung gibt es drei Fortbildungsstufen. Jede Fortbildungsordnung, die eine h�herqualifizierende Berufsbildung der ersten Fortbildungsstufe regelt, soll auf einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe hinf�hren.

24. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 53f - neu -, � 56 Absatz 3 - neu - BBiG

� 53f
Fortbildungsabschl�sse

25. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 54 Absatz 1 Satz 2 - neu - BBiG

26. Zu Artikel 1 Nummer 25 � 56 Absatz 1 Satz 2 BBiG , Artikel 2 Nummer 17 � 42h Absatz 1 Satz 2 HwO

27. Zu Artikel 1 Nummer 25a - neu - � 59 Satz 1a - neu - BBiG

28. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - � 90 Absatz 3 Nummer 5 - neu -, 6 - neu - BBiG

29. Zu Artikel 1 Nummer 33a - neu - � 92 Absatz 3 Satz 3 BBiG

30. Zu Artikel 1 Nummer 40 � 105 BBiG

31. Zu Artikel 2 Nummer 8 � 31 Absatz 2 Satz 1a - neu - Absatz 3 HwO *

32. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d � 34 Absatz 7 Satz 1 HwO

33. Zu Artikel 2 Nummer 10 Buchstabe d � 34 Absatz 9 Satz 1a - neu - bis 1c - neu - HwO

34. Zum Gesetzentwurf insgesamt H�here Berufsbildung


 
 
 


Drucksache 90/19

... 3. Pr�fungszeugnis �ber einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, wenn zus�tzlich ein Nachweis �ber eine Unterrichtung durch eine Industrie- und Handelskammer �ber die Sachgebiete nach � 7 Nummer 4 bis 6 vorliegt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 90/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

2 Inhalts�bersicht

Abschnitt 1
Zust�ndigkeit, Unterrichtung der Gewerbe�mter, Antragsstellung

� 1
�rtliche Zust�ndigkeit

� 2
Unterrichtung in Strafsachen

� 3
Angaben bei der Antragsstellung

Abschnitt 2
Unterrichtungsverfahren

� 4
Zweck

� 5
Zust�ndige Stelle

� 6
Verfahren

� 7
Inhalt der Unterrichtung

� 8
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 3
Sachkundepr�fung

� 9
Zweck und Gegenstand der Sachkundepr�fung

� 10
Zust�ndige Stelle und Pr�fungsausschuss

� 11
Pr�fung, Verfahren

� 12
Anerkennung anderer Nachweise

Abschnitt 4
Anerkennung von ausl�ndischen Bef�higungsnachweisen

� 13
Gebrauch der Dienstleistungsfreiheit

Abschnitt 5
Anforderungen a n die Haftpflichtversicherung

� 14
Umfang der Versicherung

� 15
Versicherungsbest�tigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 6
Verpflichtungen bei der Aus�bung des Gewerbes

� 16
Besch�ftigte, An- und Abmeldung von Wach- und Leitungspersonal

� 17
Dienstanweisung

� 18
Ausweis, Kennzeichnung der Wachperson

� 19
Dienstkleidung

� 20
Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch

� 21
Buchf�hrung und Aufbewahrung

Abschnitt 7
Ordnungswidrigkeiten

� 22
Ordnungswidrigkeiten

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

� 23
�bergangsvorschriften

� 24
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Anlage 1
(zu � 6 Absatz 2) Bescheinigung �ber die Unterrichtung nach � 34a Absatz 1a Satz 1 Nummer 2 der Gewerbeordnung (Familienname und Vorname)

Anlage 2
(zu � 7) Sachgebiete f�r das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe

Anlage 3
(zu � 11 Absatz 7) Bescheinigung �ber die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundepr�fung nach � 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungserm�chtigung

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu �� 14

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu Anlage 1 bis 3:


 
 
 


Drucksache 584/19

... 1. eine Person mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einer der Fachrichtungen Versorgungstechnik oder Technische Geb�udeausr�stung mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in Planung, Bau, Betrieb oder Pr�fung raumlufttechnischer Anlagen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 584/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur W�rme- und K�lteerzeugung in Geb�uden (Geb�udeenergiegesetz - GEG)1)

2 Inhalts�bersicht

Teil 1
Allgemeiner Teil

Teil 1
Allgemeiner Teil

� 1
Zweck und Ziel

� 2
Anwendungsbereich

� 3
Begriffsbestimmungen

� 4
Vorbildfunktion der �ffentlichen Hand

� 5
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

� 6
Verordnungserm�chtigung zur Verteilung der Betriebskosten und zu Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen

� 7
Regeln der Technik

� 8
Verantwortliche

� 9
�berpr�fung der Anforderungen an zu errichtende und bestehende Geb�ude

Teil 2
Anforderungen an zu errichtende Geb�ude

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

� 10
Grundsatz und Niedrigstenergiegeb�ude

� 11
Mindestw�rmeschutz

� 12
W�rmebr�cken

� 13
Dichtheit

� 14
Sommerlicher W�rmeschutz

Abschnitt 2
Jahres-Prim�renergiebedarf und baulicher W�rmeschutz bei zu errichtenden Geb�uden

Unterabschnitt 1
Wohngeb�ude

� 15
Gesamtenergiebedarf

� 16
Baulicher W�rmeschutz

� 17
Aneinandergereihte Bebauung

Unterabschnitt 2
Nichtwohngeb�ude

� 18
Gesamtenergiebedarf

� 19
Baulicher W�rmeschutz

Abschnitt 3
Berechnungsgrundlagen und - verfahren

� 20
Berechnung des Jahres-Prim�renergiebedarfs eines Wohngeb�udes

� 21
Berechnung des Jahres-Prim�renergiebedarfs eines Nichtwohngeb�udes

� 22
Prim�renergiefaktoren

� 23
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

� 24
Einfluss von W�rmebr�cken

� 25
Berechnungsrandbedingungen

� 26
Pr�fung der Dichtheit eines Geb�udes

� 27
Gemeinsame Heizungsanlage f�r mehrere Geb�ude

� 28
Anrechnung mechanisch betriebener L�ftungsanlagen

� 29
Berechnung des Jahres-Prim�renergiebedarfs und des Transmissionsw�rmeverlustes bei aneinandergereihter Bebauung von Wohngeb�uden

� 30
Zonenweise Ber�cksichtigung von Energiebedarfsanteilen bei einem zu errichtenden Nichtwohngeb�ude

� 31
Vereinfachtes Nachweisverfahren f�r ein zu errichtendes Wohngeb�ude

� 32
Vereinfachtes Berechnungsverfahren f�r ein zu errichtendes Nichtwohngeb�ude

� 33
Andere Berechnungsverfahren

Abschnitt 4
Nutzung von erneuerbaren Energien zur W�rme- und K�lteerzeugung bei einem zu errichtenden Geb�ude

� 34
Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des W�rme- und K�lteenergiebedarfs

� 35
Nutzung solarthermischer Anlagen

� 36
Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien

� 37
Nutzung von Geothermie oder Umweltw�rme

� 38
Nutzung von fester Biomasse

� 39
Nutzung von fl�ssiger Biomasse

� 40
Nutzung von gasf�rmiger Biomasse

� 41
Nutzung von K�lte aus erneuerbaren Energien

� 42
Nutzung von Abw�rme

� 43
Nutzung von Kraft-W�rme-Kopplung

� 44
Fernw�rme oder Fernk�lte

� 45
Ma�nahmen zur Einsparung von Energie

Teil 3
Bestehende Geb�ude

Abschnitt 1
Anforderungen a n bestehende Geb�ude

� 46
Aufrechterhaltung der energetischen Qualit�t; Entgegenstehende Rechtsvorschriften

� 47
Nachr�stung eines bestehenden Geb�udes

� 48
Anforderungen an ein bestehendes Geb�ude bei �nderung

� 49
Berechnung des W�rmedurchgangskoeffizienten

� 50
Energetische Bewertung eines bestehenden Geb�udes

� 51
Anforderungen an ein bestehendes Geb�ude bei Erweiterung und Ausbau

Abschnitt 2
Nutzung erneuerbarer Energien zur W�rmeerzeugung bei bestehenden �ffentlichen Geb�uden

� 52
Pflicht zur Nutzung von erneuerbaren Energien bei einem bestehenden �ffentlichen Geb�ude

� 53
Ersatzma�nahmen

� 54
Kombination

� 55
Ausnahmen

� 56
Abweichungsbefugnis

Teil 4
Anlagen der Heizungs-, K�hl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung

Abschnitt 1
Aufrechterhaltung der energetischen Qualit�t bestehender Anlagen

Unterabschnitt 1
Ver�nderungsverbot

� 57
Verbot von Ver�nderungen; entgegenstehende Rechtsvorschriften

Unterabschnitt 2
Betreiberpflichten

� 58
Betriebsbereitschaft

� 59
Sachgerechte Bedienung

� 60
Wartung und Instandhaltung

Abschnitt 2
Einbau und Ersatz

Unterabschnitt 1
Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

� 61
Verringerung und Abschaltung der W�rmezufuhr sowie Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe

� 62
Wasserheizung, die ohne W�rme�bertrager an eine Nah- oder Fernw�rmeversorgung angeschlossen ist

� 63
Raumweise Regelung der Raumtemperatur

� 64
Umw�lzpumpe, Zirkulationspumpe

Unterabschnitt 2
Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

� 65
Begrenzung der elektrischen Leistung

� 66
Regelung der Be- und Entfeuchtung

� 67
Regelung der Volumenstr�me

� 68
W�rmer�ckgewinnung

Unterabschnitt 3
W�rmed�mmung von Rohrleitungen und Armaturen

� 69
W�rmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen

� 70
K�lteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen

Unterabschnitt 4
Nachr�stung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot f�r Heizkessel

� 71
D�mmung von W�rmeverteilungs- und Warmwasserleitungen

� 72
Betriebsverbot f�r Heizkessel, �lheizungen

� 73
Ausnahme

Abschnitt 3
Energetische Inspektion von Klimaanlagen

� 74
Betreiberpflicht

� 75
Durchf�hrung und Umfang der Inspektion

� 76
Zeitpunkt der Inspektion

� 77
Fachkunde des Inspektionspersonals

� 78
Inspektionsbericht; Registriernummern

Teil 5
Energieausweise

� 79
Grunds�tze des Energieausweises

� 80
Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen

� 81
Energiebedarfsausweis

� 82
Energieverbrauchsausweis

� 83
Ermittlung und Bereitstellung von Daten

� 84
Empfehlungen f�r die Verbesserung der Energieeffizienz

� 85
Angaben im Energieausweis

� 86
Energieeffizienzklasse eines Wohngeb�udes

� 87
Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige

� 88
Ausstellungsberechtigung f�r Energieausweise

Teil 6
Finanzielle F�rderung der Nutzung erneuerbarer Energien f�r die Erzeugung von W�rme oder K�lte und von Energieeffizienzma�nahmen

� 89
F�rdermittel

� 90
Gef�rderte Ma�nahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien

� 91
Verh�ltnis zu den Anforderungen an ein Geb�ude

Teil 7
Vollzug

� 92
Erf�llungserkl�rung

� 93
Pflichtangaben in der Erf�llungserkl�rung

� 94
Verordnungserm�chtigung

� 95
Beh�rdliche Befugnisse

� 96
Private Nachweise

� 97
Aufgaben des bevollm�chtigten Bezirksschornsteinfegers

� 98
Registriernummer

� 99
Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten �ber Klimaanlagen

� 100
Nicht personenbezogene Auswertung von Daten

� 101
Verordnungserm�chtigung, Erfahrungsberichte der L�nder

� 102
Befreiungen

� 103
Innovationsklausel

Teil 8
Besondere Geb�ude, Bu�geldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang

� 104
Kleine Geb�ude und Geb�ude aus Raumzellen

� 105
Baudenkm�ler und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz

� 106
Gemischt genutzte Geb�ude

� 107
W�rmeversorgung im Quartier

� 108
Bu�geldvorschriften

� 109
Anschluss- und Benutzungszwang

Teil 9
�bergangsvorschriften

� 110
Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, K�hl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien

� 111
Allgemeine �bergangsvorschriften

� 112
�bergangsvorschriften f�r Energieausweise

� 113
�bergangsvorschriften f�r Aussteller von Energieausweisen

� 114
�bergangsvorschrift �ber die vorl�ufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der L�nder durch das Deutsche Institut f�r Bautechnik

Anlage 1
(zu � 15 Absatz 1) Technische Ausf�hrung des Referenzgeb�udes (Wohngeb�ude)

Anlage 2
(zu � 18 Absatz 1) Technische Ausf�hrung des Referenzgeb�udes (Nichtwohngeb�ude)

Anlage 3
(zu � 19) H�chstwerte der mittleren W�rmedurchgangskoeffizienten der w�rme�bertragenden Umfassungsfl�che (Nichtwohngeb�ude)

Anlage 4
(zu � 22 Absatz 1) Prim�renergiefaktoren

Anlage 5
(zu � 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren f�r ein zu errichtendes Wohngeb�ude

1. Voraussetzungen f�r die Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens

2. Ausf�hrungsvarianten

a Ausf�hrungsvarianten f�r ein freistehendes Wohngeb�ude

Tabelle

b Ausf�hrungsvarianten f�r ein einseitig angebautes Wohngeb�ude

Tabelle

c Ausf�hrungsvarianten f�r ein zweiseitig angebautes Wohngeb�ude.

Tabelle

3. Beschreibung der W�rmeschutz- und Anlagenvarianten

a Baulicher W�rmeschutz

Tabelle

b Anforderung an die Anlagenvarianten

Anlage 6
(zu � 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil f�r die Berechnungen des Jahres-Prim�renergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren f�r ein zu errichtendes Nichtwohngeb�ude

Anlage 7
(zu � 48) H�chstwerte der W�rmedurchgangskoeffizienten von Au�enbauteilen bei �nderung an bestehenden Geb�uden

Anlage 8
(zu � 69, � 70, � 71 Absatz 1) Anforderungen an die W�rmed�mmung von Rohrleitungen und Armaturen

1. W�rmed�mmung von W�rmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in den F�llen des � 69 und � 71 Absatz 1

2. W�rmed�mmung von K�lteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen in den F�llen des � 70

3. Materialien mit anderen W�rmeleitf�higkeiten

4. Gleichwertige Begrenzung

Anlage 9
(zu � 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen

1. Angabe in Energiebedarfsausweisen

2. Angabe in Energieverbrauchsausweisen

3. Emissionsfaktoren

Anlage 10
(zu � 86) Energieeffizienzklassen von Wohngeb�uden

Anlage 11
(zu � 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung f�r die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen

1. Zweck der Schulung

2. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Wohngeb�uden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Geb�udes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Geb�udeh�lle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von L�ftungs- und Klimaanlagen

e Erbringung der Nachweise

f Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschlie�lich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

3. Inhaltliche Schwerpunkte der Schulung zu Nichtwohngeb�uden

a Bestandsaufnahme und Dokumentation des Geb�udes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen

b Beurteilung der Geb�udeh�lle

c Beurteilung von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen

d Beurteilung von raumlufttechnischen Anlagen und sonstigen Anlagen zur K�hlung

e Beurteilung von Beleuchtungs- und Belichtungssystemen

f Erbringung der Nachweise

g Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschlie�lich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit

4. Umfang der Schulung

Artikel 2
�nderung des Baugesetzbuchs

Artikel 3
�nderung des Hochbaustatistikgesetzes

Artikel 4
�nderung des Energiewirtschaftsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Gesetzes �ber Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzma�nahmen

Artikel 6
�nderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes

Artikel 7
�nderung der Verordnung �ber die Pr�fung zum anerkannten

Artikel 8
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand der Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand der �ffentlichen Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

Zu Artikel 1

Zu Teil 1

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu Teil 2

Zu Abschnitt 1 Allgemeiner Teil

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu Abschnitt 2 Jahres-Prim�renergiebedarf und baulicher W�rmeschutz bei zu errichtenden Geb�uden

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu � 19

Zu Abschnitt 3 Berechnungsgrundlagen und -verfahren

Zu � 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu � 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 22

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 23

Zu � 24

Zu � 25

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 11

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Zu � 29

Zu � 30

Zu � 31

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 32

Zu � 33

Zu Abschnitt 4 Nutzung erneuerbarer Energien zur W�rme- und K�lteerzeugung bei einem zu errichtenden Geb�ude

Zu � 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 35

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 36

Zu � 37

Zu � 38

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 39

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 40

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 42

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 43

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 44

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 45

Zu Teil 3

Zu Abschnitt 1 Anforderungen an bestehende Geb�ude

Zu � 46

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 47

Zu � 48

Zu � 49

Zu � 50

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 51

Zu Abschnitt 2 Nutzung erneuerbarer Energien zur W�rmeerzeugung bei bestehenden �ffentlichen Geb�uden

Zu � 52

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 53

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 54

Zu � 55

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 56

Zu Teil 4

Zu Abschnitt 1 Aufrechterhaltung der energetischen Qualit�t bestehender Anlagen

Zu Unterabschnitt 1 Ver�nderungsverbot

Zu � 57

Zu Unterabschnitt 2 Betreiberpflichten

Zu � 58

Zu � 59

Zu � 60

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Abschnitt 2 Einbau und Ersatz

Zu Unterabschnitt 1 Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen

Zu � 61

Zu � 62

Zu � 63

Zu � 64

Zu Unterabschnitt 2 Klimaanlagen und sonstige Anlagen der Raumlufttechnik

Zu � 65

Zu � 66

Zu � 67

Zu � 68

Zu Unterabschnitt 3 W�rmed�mmung von Rohrleitungen und Armaturen

Zu � 69

Zu � 70

Zu Unterabschnitt 4 Nachr�stung bei heizungstechnischen Anlagen; Betriebsverbot f�r Heizkessel

Zu � 71

Zu � 72

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu � 73

Zu Abschnitt 3 Energetische Inspektion von Klimaanlagen

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 75

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 76

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 77

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 78

Zu Teil 5

Zu � 79

Zu � 80

Zu � 81

Zu � 82

Zu � 83

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 84

Zu � 85

Zu � 86

Zu � 87

Zu � 88

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 6

Zu � 89

Zu � 90

Zu � 91

Zu Teil 7

Zu � 92

Absatz 1

Absatz 2

Zu � 93

Zu � 94

Zu � 95

Zu � 96

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 97

Zu � 98

Zu � 99

Zu � 100

Zu � 101

Zu � 102

Zu � 103

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Teil 8

Zu � 104

Zu � 105

Zu � 106

Zu � 107

Zu � 108

Zu � 109

Zu Teil 9

Zu � 110

Zu � 111

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 112

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 113

Zu � 114

Zu Anlage 1 Anlage zu � 15 Absatz 1

Zu Anlage 2 Anlage zu � 18 Absatz 1

Zu Anlage 3 Anlage zu � 19

Zu Anlage 4 Anlage zu � 22 Absatz 1 und 2

Zu Anlage 5 Anlage zu � 31 Absatz 1

Zu Nummer 1

Im Einzelnen:

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3a

Zu Nummer 3b

Zu Anlage 6 Anlage zu � 32 Absatz 4

Zu Anlage 7 Anlage zu � 48

Zu Anlage 8 Anlage zu � 69, � 70, � 71 Absatz 1

Zu Anlage 9 Anlage zu � 85 Absatz 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Anlage 10 Anlage zu � 86

Zu Anlage 11 Anlage zu � 88 Absatz 2 Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4736 BMWi: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts f�r Geb�ude

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand

II.2 �One in one out�-Regel

II.4 Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 423/18

... 1. einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einer naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung besitzen,



Drucksache 429/17 (Beschluss)

... 6. Die Kommission geht in ihrer Mitteilung davon aus, dass ein breiteres Angebot an Studieng�ngen, auch mit der M�glichkeit eines Abschlusses nach zwei Jahren (Kurzstudieng�nge), dazu beitragen kann, die Hochschulsysteme besser an den Bedarf der Menschen anzupassen. Einen Nachweis f�r diese Behauptung enth�lt der Text jedoch nicht. In Deutschland kann der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, der Bachelor, in der Regel fr�hestens nach drei Jahren erworben werden. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten entscheidende Unterschiede aufweisen und die Erforderlichkeit von Kurzstudieng�ngen somit nicht pauschal konstatiert werden kann. Vielmehr muss es den Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Systematik ihres jeweiligen Bildungssystems �berlassen bleiben, �ber das Erfordernis von Kurzstudieng�ngen zu entscheiden. Zudem handelt es sich um ein klassisches Thema des Bologna-Prozesses, der jenseits der innereurop�ischen Dimension verortet ist.



Drucksache 429/1/17

... 6. Die Kommission geht in ihrer Mitteilung davon aus, dass ein breiteres Angebot an Studieng�ngen, auch mit der M�glichkeit eines Abschlusses nach zwei Jahren (Kurzstudieng�nge), dazu beitragen kann, die Hochschulsysteme besser an den Bedarf der Menschen anzupassen. Einen Nachweis f�r diese Behauptung enth�lt der Text jedoch nicht. In Deutschland kann der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss, der Bachelor, in der Regel fr�hestens nach drei Jahren erworben werden. Der Bundesrat verweist darauf, dass die Bildungssysteme in den Mitgliedstaaten entscheidende Unterschiede aufweisen und die Erforderlichkeit von Kurzstudieng�ngen somit nicht pauschal konstatiert werden kann. Vielmehr muss es den Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Systematik ihres jeweiligen Bildungssystems �berlassen bleiben, �ber das Erfordernis von Kurzstudieng�ngen zu entscheiden. Zudem handelt es sich um ein klassisches Thema des Bologna-Prozesses, der jenseits der innereurop�ischen Dimension verortet ist.



Drucksache 315/16

... Die Menschen brauchen ein breites Spektrum an Kompetenzen, um ihr Potenzial sowohl bei der Arbeit als auch in der Gesellschaft entfalten zu k�nnen. Die Union hat mit ihrer Politik zur F�rderung eines hohen Bildungsstands beachtliche Erfolge zu verzeichnen. 2014 erwarben rund 10 Millionen mehr Menschen einen Hochschulabschluss als noch 2010, und die Zahl der Schulabbrecher ist seit 2010 von 6 Millionen auf 4,5 Millionen gesunken. Dies bringt uns den Europa-2020-Zielen ein ganzes St�ck n�her.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/16




1. Einleitung

2. HOHE Ziele STECKEN: VORRANGIGE Massnahmen

2.1. Verbesserung der QUALIT�T und RELEVANZ des KOMPETENZERWERBS

Die Grundlagen st�rken: Grundfertigkeiten

Die Resilienz st�rken: Schl�sselkompetenzen und h�here, komplexere Kompetenzen

Berufsausbildung als erste Wahl

Den Anschluss schaffen: Fokus auf digitalen Kompetenzen

2.2. DARSTELLUNG und VERGLEICHBARKEIT von Kompetenzen und Qualifikationen

Transparenz und Vergleichbarkeit der Qualifikationen verbessern

Kompetenzen und Qualifikationen von Migranten fr�hzeitig erfassen

2.3. Verbesserung der ERFASSUNG von Daten �ber Kompetenzen und der Dokumentation zur F�rderung FUNDIERTER BERUFSENTSCHEIDUNGEN

Bessere Informationen f�r bessere Wahlm�glichkeiten

Die Erfassung von Daten �ber Kompetenzen und die brancheninterne Zusammenarbeit f�rdern

Die Leistungen von Absolventen besser nachvollziehen

3. LAUFENDE Massnahmen: das Tempo ANZIEHEN

3.1. MEHR LERNM�GLICHKEITEN SCHAFFEN

Mehr M�glichkeiten f�r praxisorientiertes Lernen und Partnerschaften zwischen Wirtschaft und Bildung

Mehr Unterst�tzung f�r die Mobilit�t von Lernenden

Mehr Lernen am Arbeitsplatz

Mehr M�glichkeiten zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens

3.2. FORTGESETZTE Modernisierung

Lehr - und Ausbildungspersonal unterst�tzen

Die Hochschulbildung modernisieren

4. Umsetzung der Agenda

Anhang
LISTE der Massnahmen und VORL�UFIGER ZEITRAHMEN MASSNAHME ZEITRAHMEN


 
 
 


Drucksache 569/16

... (b) "Diplomzusatz" bezeichnet ein Dokument im Anhang eines Hochschulabschlusszeugnisses, das es Dritten erm�glicht, die vom Zeugnisinhaber mit dem Erwerb der Qualifikation erzielten Lernergebnisse sowie Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des abgeschlossenen Studiums nachzuvollziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Expost-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Pr�senz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterst�tzungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilit�t der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entf�llt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Erl�uternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grunds�tze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserl�uterung(en)

Artikel 6
Europ�ische Klassifikation der F�higkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchf�hrung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende L�nder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 586/16

... (2) Als Nachweis wird au�erdem der Hochschul- oder Fachhochschulabschluss eines Studiums der Mathematik, der Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften anerkannt, wenn dar�ber hinaus eine fachspezifische Berufserfahrung nachgewiesen werden kann, die gew�hrleistet, dass der Mitarbeiter den an die Sachkunde zu stellenden Anforderungen gen�gt.



Drucksache 748/16

... Die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa erzielen gute Ergebnisse ... F�r die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind prim�r die Mitgliedstaaten verantwortlich, und alle Mitgliedstaaten haben ihre Systeme in den vergangenen Jahren umfassend reformiert und im Rahmen von Peer Reviews �berpr�fen lassen. Europa hat also bei der Verbesserung der Bildung insgesamt gute Fortschritte erzielt. Dies l�sst sich beispielsweise am Anteil junger Menschen ablesen, die einen Hochschulabschluss erwerben: Hier ist die Europa-2020-Zielvorgabe von 40 % in Reichweite. Ein weiterer gro�er Erfolg besteht darin, dass die Quote der fr�hen Schulabg�nger im Zeitraum 2005-2015 um 30 % auf einen EU-Durchschnittswert von mittlerweile 11 % gesenkt werden konnte.... doch es gibt keinen Grund, die H�nde in den Scho� zu legen. In den Ergebnissen der j�ngsten PISA-Studie der OECD1 best�tigt sich, dass ein hoher Anteil der 15 j�hrigen Sch�lerinnen und Sch�ler �ber unzureichende F�higkeiten in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften verf�gt; besonders beunruhigend ist zudem, dass die Ergebnisse schlechter ausgefallen sind als noch im Jahr 2012. L�nder�bergreifende Vergleiche zeigen, dass einige Mitgliedstaaten den Anteil der Sch�lerinnen und Sch�ler mit sehr geringen Grundfertigkeiten (der teils �ber 30 % betr�gt) senken m�ssen. In puncto Besch�ftigungsf�higkeit sind weitere Fortschritte notwendig, damit die EU-Benchmark f�r die Besch�ftigungsquote junger Hochschulabsolventinnen und -absolventen erreicht wird: Bis 2020 soll die Quote von derzeit erst 77 % auf 82 % gesteigert werden. Ebenfalls problematisch ist, dass viele junge Menschen weiterhin die Schule vorzeitig und ohne formale Qualifikation verlassen; dies gilt insbesondere f�r die Gruppe der im Ausland geborenen Sch�lerinnen und Sch�ler, in der der Anteil der fr�hen Schulabg�nger 19 % betr�gt. Leistung und Ergebnisse der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung m�ssen hier also klar verbessert werden. Auch der j�ngste Zustrom von Fl�chtlingen erfordert rasche Reaktionen und eine wirksame Integrationsstrategie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 748/16




Mitteilung

1. Bildung ist f�r unsere Gesellschaft und f�r die wirtschaftliche Entwicklung von strategischer Bedeutung

2. Modernisierung der Schul- und Hochschulbildung: bessere Unterst�tzung der Mitgliedstaaten durch die EU

2.1. Schulbildung und fr�hkindliche Bildung Fr�hkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

3 Schulbildung

2.2. Hochschulbildung

3. Reformen zur Verbesserung der Bildungssysteme: st�rkere Unterst�tzung der Mitgliedstaaten

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 279/16

... c) Kalenderjahr des höchsten allgemeinbildenden Schulabschlusses, falls kein beruflicher Abschluss oder Hochschulabschluss vorhanden ist,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensusgesetz - MZG)

� 1
Art und Gegenstand der Erhebung

� 2
Zweck der Erhebung

� 3
Erhebungseinheiten

� 4
Auswahl der Stichprobe, Grundstichprobe

� 5
Periodizität, Berichtswoche

� 6
Kernprogramm der Erhebungsmerkmale

� 7
Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

� 8
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Einkommen und Lebensbedingungen

� 9
Erhebungsmerkmale in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologie

� 10
Erhebungsmerkmale in Gemeinschaftsunterkünften

� 11
Hilfsmerkmale

� 12
Erhebungsbeauftragte

� 13
Auskunftspflicht

� 14
Trennung und Löschung von Angaben

� 15
Datenübermittlung

� 16
Zusatzaufbereitungen zur Erwerbsbeteiligung

� 17
Weitere Stichprobenerhebungen

� 18
Experimentierklausel

� 19
Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Informationsgesellschaftsstatistikgesetzes

� 4
Hilfsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Hochschulstatistikgesetzes

� 9
Hilfsmerkmale

Artikel 4
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 5
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

VII. Folgen für die nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 10

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 7

Zu Absatz 1

Im Einzelnen

Zu Absatz 2

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 9

Zu � 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu � 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 19

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3689: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mikrozensus und zur Änderung weiterer Statistikgesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 591/15

... 1. ein Hochschulabschluss im Bereich Sozialp�dagogik, Soziale Arbeit, P�dagogik, Psychologie oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem dieser Bereiche sowie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 591/15




Gesetz

Artikel 1
�nderung der Strafprozessordnung

� 406g
Psychosoziale Prozessbegleitung

� 406i
Unterrichtung des Verletzten �ber seine Befugnisse im Strafverfahren

� 406j
Unterrichtung des Verletzten �ber seine Befugnisse au�erhalb des Strafverfahrens

� 406k
Weitere Informationen

� 406l
Befugnisse von Angeh�rigen und Erben von Verletzten

Artikel 2
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 3
�nderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Gesetz �ber die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)

� 1
Regelungsgegenstand

� 2
Grunds�tze

� 3
Anforderungen an die Qualifikation

� 4
Anerkennung und weitere Anforderungen

� 5
Verg�tung

� 6
H�he der Verg�tung

� 7
Entstehung des Anspruchs

� 8
Anwendung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes

� 9
Erl�schen des Anspruchs

� 10
�ffnungsklausel; Verordnungserm�chtigung

� 11
�bergangsregelung

Artikel 5
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 395/15

... es (F�deralismusreform I) erforderlich geworden war, entfiel bei Erlass des WissZeitVG die zuvor speziell nach � 57e Hochschulrahmengesetz (HRG) f�r studentische Hilfskr�fte geltende Befristungsm�glichkeit bis zur Dauer von vier Jahren, die nicht auf den Befristungsrahmen f�r die sachgrundlose Qualifizierungsbefristung (� 57b Absatz 1 HRG) anzurechnen war. Stattdessen stellt das WissZeitVG darauf ab, dass Besch�ftigungszeiten "vor dem Abschluss des Studiums" nicht auf den Befristungsrahmen angerechnet werden. Im Regierungsentwurf f�r das WissZeitVG war urspr�nglich die speziell f�r studentische Hilfskr�fte geltende Regelung noch enthalten. Ausweislich der Gesetzesbegr�ndung sollte damit insbesondere erm�glicht werden, dass auch Studierende in einem Masterstudium als studentische Hilfskr�fte besch�ftigt werden k�nnen, obwohl sie bereits �ber einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verf�gen. Im weiteren Verlauf des damaligen Gesetzgebungsverfahrens zum WissZeitVG wurde dann zwar auf die Verwendung des Begriffs "studentische Hilfskraft" im Gesetzestext verzichtet. Damit wurde jedoch nicht von dem Regelungszweck abgegangen, auch Masterstudierende als studentische Hilfskr�fte zu besch�ftigen. Die Begr�ndung des Bundestagsausschusses f�r Bildung, Forschung und Technikfolgenabsch�tzung f�r seine entsprechende Beschlussempfehlung zu dem damaligen Gesetzentwurf (BT Drucksache 16/4043, Seite 9) enth�lt keinen Hinweis auf eine dahingehende Intention.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 395/15




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 6
Wissenschaftliche und k�nstlerische Hilfst�tigkeiten

� 8
Evaluation

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3410: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (1. WissZeitVG�ndG)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

II.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

II.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung des Bundes und der L�nder

II.4 Evaluation


 
 
 


Drucksache 249/14 (Beschluss)

... 7. Wie im vergangenen Jahr bedauert der Bundesrat, dass die Auflistung der Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren in der Arbeitsunterlage der Kommission (vgl. Tabelle VIII) die nationale Definition des Ziels, das sich Deutschland f�r die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat, nicht ber�cksichtigt. Das nationale Ziel umfasst nicht nur Personen mit Hochschulabschluss, sondern auch Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen.



Drucksache 249/1/14

... 7. Wie im vergangenen Jahr bedauert der Bundesrat, dass die Auflistung der Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren in der Arbeitsunterlage der Kommission (vgl. Tabelle VIII) die nationale Definition des Ziels, das sich Deutschland f�r die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat, nicht ber�cksichtigt. Das nationale Ziel umfasst nicht nur Personen mit Hochschulabschluss, sondern auch Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen.



Drucksache 471/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterst�tzt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland f�r die Reduktion der Zahl der fr�hen Schulabg�nger und die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen) ber�cksichtigt.



Drucksache 182/13

... b) einen inl�ndischen Hochschulabschluss besitzt und die Voraussetzungen nach Absatz 2 Satz 1 erf�llt,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung �ber die Besch�ftigung von Ausl�nderinnen und Ausl�ndern (Besch�ftigungsverordnung - BeschV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

� 1
Anwendungsbereich der Verordnung, Begriffsbestimmungen

Teil 2
Zuwanderung von Fachkr�ften

� 2
Hochqualifizierte, Blaue Karte EU, Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

� 3
F�hrungskr�fte

� 4
Leitende Angestellte und Spezialisten Die Zustimmung kann erteilt werden f�r

� 5
Wissenschaft, Forschung und Entwicklung Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an

� 6
Ausbildungsberufe

� 7
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen

� 8
Praktische T�tigkeiten als Voraussetzung f�r die Anerkennung ausl�ndischer Berufsqualifikationen

� 9
Besch�ftigung bei Vorbesch�ftigungszeiten oder l�ngerem Voraufenthalt

Teil 3
Vor�bergehende Besch�ftigung

� 10
Internationaler Personalaustausch, Auslandsprojekte

� 11
Sprachlehrerinnen und Sprachlehrer, Spezialit�tenk�chinnen und Spezialit�tenk�che

� 12
Aupair-Besch�ftigungen

� 13
Hausangestellte von Entsandten

� 14
Sonstige Besch�ftigungen

� 15
Praktika zu Weiterbildungszwecken

Teil 4
Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

� 16
Gesch�ftsreisende

� 17
Betriebliche Weiterbildung

� 18
Journalistinnen und Journalisten

� 19
Werklieferungsvertr�ge

� 20
Internationaler Stra�en- und Schienenverkehr

� 21
Dienstleistungserbringung

Teil 5
Besondere Berufs- oder Personengruppen

� 22
Besondere Berufsgruppen

� 23
Internationale Sportveranstaltungen

� 24
Schifffahrt- und Luftverkehr

� 25
Kultur und Unterhaltung

� 26
Besch�ftigung bestimmter Staatsangeh�riger

� 27
Grenzg�ngerbesch�ftigung

� 28
Deutsche Volkszugeh�rige

Teil 6
Sonstiges

� 29
Internationale Abkommen

� 30
Besch�ftigungsaufenthalte ohne Aufenthaltstitel Nicht als Besch�ftigung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes gelten

Teil 7
Besch�ftigung bei Aufenthalt aus v�lkerrechtlichen, humanit�ren oder politischen Gr�nden sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

� 31
Besch�ftigung bei Aufenthalt aus v�lkerrechtlichen, humanit�ren oder politischen Gr�nden

� 32
Besch�ftigung von Personen mit Duldung

� 33
Versagung der Erlaubnis zur Aus�bung einer Besch�ftigung von Personen mit Duldung

� 34
Besch�ftigung von Personen im Asylverfahren

Teil 8
Verfahrensregelungen

� 35
Beschr�nkung der Zustimmung

� 36
Reichweite der Zustimmung

� 37
Zustimmungsfiktion, Vorabpr�fung

� 38
H�rtefallregelung

Artikel 2
�nderungen der Aufenthaltsverordnung

� 17a
Befreiung zur Dienstleistungserbringung f�r langfristig Aufenthaltsberechtigte

Artikel 3
�nderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung

� 12d
Haushaltshilfen

� 12f
Schaustel lergehilfen

� 12g
Fertighausmonteure

� 12h
Werkvertr�ge

Artikel 4
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem, Ziel und L�sung

II. Aufbau der neuen Besch�ftigungsverordnung

Teil 1
- Allgemeine Bestimmungen

Teil 2
- Zuwanderung von Fachkr�ften

Teil 3
- Vor�bergehende Besch�ftigung

Teil 4
- Entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Teil 5
- Besondere Berufs- oder Personengruppen

Teil 6
- Sonstiges

III. Bisherige Regelungen, die nicht in die neue Verordnung �bernommen werden

IV. Finanzielle Auswirkungen und B�rokratiekosten

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

4. Weitere Kosten

V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VI. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Zu � 18

Zu � 19

Zu � 20

Zu � 21

Zu � 22

Zu � 23

Zu � 24

Zu � 25

Zu � 26

Zu � 27

Zu � 28

Zu � 29

Zu � 30

Zu � 31

Zu � 32

Zu � 33

Zu � 34

Zu � 35

Zu � 36

Zu � 37

Zu � 38

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur �nderung des Ausl�nderbesch�ftigungsrechts (NKR-Nr. 2373)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/1/13

... Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europ�ischen Union die Auffassung bekr�ftigt, dass der Fachkr�ftebedarf auf Grund der demografischen Entwicklung auch im Bereich solcher Berufe besteht, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen und daher auch nichtakademische Fachkr�fte von den Regelungen zur Blauen Karte EU profitieren sollten (Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2013, BR-Drucksache 848/11(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/13




1. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 � 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 � 10 Absatz 1 Satz 1a - neu -; � 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, 5 und 6 - neu - � 24 Nummer 3, 4 und 5 - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 � 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

5. Zu Artikel 1 �� 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

� 15a
Saisonbesch�ftigungen

� 15b
Schaustellergehilfen

� 15c
Haushaltshilfen

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Satz 1 BeschV

9. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

10. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 4 - neu -, � 34 BeschV

11. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 3 - neu - BeschV


 
 
 


Drucksache 433/13

... 1. f�r Personen, deren Vater oder Mutter nicht im selben Haushalt leben wie sie selbst: h�chster Schulabschluss an allgemein bildenden Schulen sowie h�chster beruflicher Ausbildungsabschluss- und h�chster Hochschulabschluss des nicht im Haushalt lebenden Elternteils;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 433/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Zweck, Art und Umfang der Erhebung

� 2
Erhebungseinheiten

� 3
Erhebungsmerkmale

� 4
Auskunftserteilung

� 5
Anwendung von Vorschriften des Mikrozensusgesetzes 2005

� 6
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Inhalt der Regelung

II. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Erf�llungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

III. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 2

Zu � 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2565: Entwurf einer Verordnung �ber eine statistische Erhebung zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern sowie ihren Nachkommen f�r das Jahr 2014

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 182/13 (Beschluss)

... Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europ�ischen Union die Auffassung bekr�ftigt, dass der Fachkr�ftebedarf auf Grund der demografischen Entwicklung auch im Bereich solcher Berufe besteht, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen und daher auch nichtakademische Fachkr�fte von den Regelungen zur Blauen Karte EU profitieren sollten (Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2013, BR-Drucksache 848/11(B)).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/13 (Beschluss)




Anlage
�nderungen und Entschlie�ung zur Verordnung zur �nderung des Ausl�nderbesch�ftigungsrechts

1. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BeschV

2. Zu Artikel 1 � 8 Satz 1 BeschV

3. Zu Artikel 1 � 12 Satz 1 und Satz 1a - neu - BeschV

4. Zu Artikel 1 �� 15a - neu - bis 15c - neu - BeschV

� 15a
Saisonbesch�ftigungen

� 15b
Schaustellergehilfen

� 15c
Haushaltshilfen

5. Zu Artikel 1 � 26 BeschV

6. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Nummern 1, 2 und 3 - neu - BeschV

7. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 4 - neu -, � 34 BeschV


 
 
 


Drucksache 471/1/13

... 5. Der Bundesrat unterst�tzt die Ziele der Europa-2020-Strategie im Bildungsbereich und verweist in diesem Zusammenhang auf die nationalen Ziele, die sich Deutschland f�r die Reduktion der Zahl der fr�hen Schulabg�nger und die Erh�hung der Zahl der 30- bis 34-J�hrigen mit einem Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss gesetzt hat. Er bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Arbeitsunterlage der Kommission (SWD(2013) 355 final) bei der Angabe der "Personen mit Hochschulabschluss" (vgl. Tabelle VIII: Arbeitsmarkt- und Sozialindikatoren) nicht die nationale Definition dieses Ziels (unter Einbezug von Personen mit ISCED-4-Abschl�ssen) ber�cksichtigt.



Drucksache 444/13

... Wissenschaftlich ausgebildete Personen, die ein einschl�giges Studium auf dem Niveau der Qualifikationsebenen 7 und 8 des Deutschen Qualifikationsrahmens (d.h. mit Master, Diplom, Staatsexamen oder Promotion) abgeschlossen haben, sind auch ohne Teilnahme an der fachlichen Zusatzausbildung zur Lebensmittelkontrolle bef�higt. Unerheblich ist hierbei, ob der Hochschulabschluss im Inland oder im Ausland erworben ist. Voraussetzung ist jedoch in allen F�llen, dass es sich um einen Studiengang handelt, der einschl�gige Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln vermittelt. Dies ist insbesondere bei den Studieng�ngen der Veterin�rmedizin, der Lebensmittelchemie und der Lebensmitteltechnologie der Fall. Im Einzelfall sind -je nach Studienschwerpunkt - auch andere Abschl�sse denkbar, z.B. im Bereich der �kotrophologie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben L�nder und Kommunen

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

1. Erf�llungsaufwand f�r den Bund

2. Erf�llungsaufwand f�r die L�nder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

� 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Bef�higung der Lebensmittelkontrollpersonen

� 2
Nachweis der Bef�higung der Lebensmittelkontrollpersonen

� 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

� 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Bef�higung

� 5
Nachweis der Bef�higung f�r Lebensmittelkontrollassistenten

� 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

� 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Pr�fungszeugnissen und Bef�higungsnachweisen

� 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

� 9
Fortbildung der in amtlichen Pr�flaboratorien t�tigen Personen

� 10
Ausnahmen f�r die Bundeswehr

� 11
�bergangsvorschriften

� 12
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Anlage 1
(zu � 1 Absatz 2 Nummer 3) T�tigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu � 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung f�r Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu � 3 Absatz 5) Pr�fungsordnung f�r die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Pr�fung

2. Durchf�hrung der Pr�fung

3. Pr�fungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Pr�fung

5. Entscheidung �ber die Zulassung

6. Durchf�hrung der Pr�fung

7. Schriftliche Pr�fung

8. Praktische Pr�fung

9. M�ndliche Pr�fung

10. R�cktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschl�ssel

12. Feststellung des Pr�fungsergebnisses

13. Pr�fungszeugnis, Bef�higungsnachweis

14. Nicht bestandene Pr�fung, Wiederholungspr�fung

15. R�cknahme der Pr�fungsentscheidung

Anlage 4
(zu � 4 Absatz 1) T�tigkeitsbeschreibung f�r Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu � 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu � 6 Absatz 5) Pr�fungsordnung f�r die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollst�ndige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschlie�lich Pr�fung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verh�ltnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben L�nder und Kommunen

IV. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 5

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu � 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung �ber die Anforderungen an die Bef�higung des in der Lebensmittel- und Tabak�berwachung t�tigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erf�llungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 603/13

... 21. Siehe Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 f�r politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1). Eines der Kernziele, die der Europ�ische Rat im Rahmen der Strategie Europa 2020 beschlossen hat, besteht darin, den Anteil der Schulabbrecher auf unter 10 % zu senken und sicherzustellen, dass mindestens 40 % der j�ngeren Generation �ber einen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation verf�gen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarit�t und Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Ma�nahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Besch�ftigung

Zugang zur Gesundheitsf�rsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Ma�nahmen f�r sozialen Zusammenhalt bek�mpfen, insbesondere durch

St�rkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Ma�nahmen

�berwachung und Bewertung

Mit der F�rderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen f�r die Integration der Roma

L�nder�bergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Ma�nahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens f�r nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen l�nder�bergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale �bereink�nfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 379/13

... "Die einem Elternteil eines minderj�hrigen ledigen Deutschen zur Aus�bung der Personensorge erteilte Aufenthaltserlaubnis ist auch nach Eintritt der Vollj�hrigkeit des Kindes zu verl�ngern, solange das Kind mit ihm in famili�rer Lebensgemeinschaft lebt und das Kind sich in einer Ausbildung befindet, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschluss oder Hochschulabschluss f�hrt." �



Drucksache 92/12

... (9) F�r Soldaten auf Zeit in den Laufbahnen der Offiziere, die einen Hochschulabschluss im Sinne des � 1 des Hochschulrahmengesetzes auf Kosten des Bundes erworben haben, betr�gt die Dauer der F�rderung 12 Monate in den F�llen des Absatzes 4 Nummer 1 bis 8 und 24 Monate in den F�llen des Absatzes 4 Nummer 9. F�r Offiziere, die mit einem nach den Laufbahnvorschriften geforderten Hochschulabschluss im Sinne des � 1 des Hochschulrahmengesetzes in die Bundeswehr eingestellt worden sind, und f�r Unteroffiziere des Milit�rmusikdienstes, die im Rahmen ihrer milit�rfachlichen Ausbildung eine Hochschule besucht und das vorgegebene Studienziel erreicht haben, betr�gt die Dauer der F�rderung nach einer Dienstzeit von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

3. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkr�fte(Streitkr�ftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

� 1
Beurlaubung

� 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

� 3
Einmalzahlung

� 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsma�nahmen

Abschnitt 3
Versorgung

� 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

� 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach � 2 Absatz 1 Nummer 1

� 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach � 2 Absatz 1 Nummer 2

� 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverh�ltnisses

� 9
Freistellung vom milit�rischen Dienst

� 10
Berufsf�rderung und Dienstzeitversorgung bei Verk�rzung der Dienstzeit

� 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

� 3
Beurlaubung

� 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

� 5
Einmalzahlung

� 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

� 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

� 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz �ber die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

� 1
Begriffbestimmung

� 2
Dienstgrad

� 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform au�erhalb eines Wehrdienstverh�ltnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverh�ltnis

� 4
Reservewehrdienstverh�ltnis

� 5
Begr�ndung und Beginn des Reservewehrdienstverh�ltnisses

� 6
Diensteid

� 7
Sachmittel und Entsch�digungen

� 8
Aktivierung f�r eine Dienstleistung nach � 60 des Soldatengesetzes

� 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

� 10
Benachteiligungsverbot

� 11
Versorgung

� 12
Beendigungsgr�nde Ein Reservewehrdienstverh�ltnis endet

� 13
Entlassung

Artikel 4
�nderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
�nderung des Beamtenversorgungsgesetzes

� 69i
�bergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
�nderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Bundesbesoldungsgesetzes

� 43b
Verpflichtungspr�mie f�r Soldaten auf Zeit

� 80a
�bergangsregelung f�r Verpflichtungspr�mien f�r Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
�nderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
�nderung des Soldatengesetzes

� 58a
Reservewehrdienstverh�ltnis

Artikel 10
�nderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
�nderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
�nderung der Wehrbeschwerdeordnung

� 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
�nderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
�nderung des Soldatenversorgungsgesetzes

� 13e

� 21

� 39

� 101

� 102

Artikel 15
�nderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
�nderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten f�r die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungspr�mie

Weiterentwicklung der Berufsf�rderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erf�llungsaufwand

1. Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

2. Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu � 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu Artikel 2

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 4

Zu � 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu � 6

Zu � 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu � 8

Zu Artikel 3

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu � 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbeh�rden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu � 101

Zu � 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 1/12

... 2.3. Hochschulabschluss

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schl�sselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschl�gige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien f�r lebenslanges Lernen

2.5. Mobilit�t zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Besch�ftigungsm�glichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Priorit�ten f�r die europ�ische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilit�t als Realit�t

Europ�ische Referenzinstrumente

Mobilit�t zu Lernzwecken

Strategien f�r lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualit�t und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkr�ften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erh�hung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivit�t und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 F�rderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver B�rgerschaft

4 Schulabbruch

Fr�hkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 F�rderung von Kreativit�t und Innovation - einschlie�lich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 725/12

... Auch wenn �ber die letzten f�nf Jahre Fortschritte beim Anteil der Hochschulabsolventen gemacht wurden, sind noch weitere Anstrengungen notwendig, um das Kernziel, den Anteil junger Menschen mit Hochschulabschluss auf 40 % zu steigern, zu erreichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren f�r das Wachstum

2. IM Europ�ischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen f�r das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele T�ren �ffnen wie m�glich

Die Lehrkr�fte18 in Europa unterst�tzen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen f�rdern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Priorit�ten f�r die Mitgliedstaaten

4. Europ�ische Ebene: Koordinierung und Beitr�ge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 89/12 (Beschluss)

... Ein Ausschluss des Pr�fers, soweit er die zu pr�fende Person selbst ausgebildet hat, erscheint nicht notwendig. Insbesondere kleinere Industrie- und Handelskammern d�rften andernfalls Probleme haben, gen�gend geeignete Pr�fer zu berufen, da diese Personen im Regelfall auch ausbilden. Da alle IHK-Pr�fungen von mindestens drei Pr�fern abgenommen werden, ist die Ordnungsgem��heit der Pr�fung sichergestellt und eine �bervorteilung eines Pr�flings ausgeschlossen. Zudem hat jeder Pr�fling die M�glichkeit, einen Pr�fer als befangen abzulehnen. Auch in zahlreichen anderen Pr�fungsbereichen (Schule, Berufsausbildung, Hochschulabschluss) sind Personen, die mit der Ausbildung des Pr�flings befasst waren, auch Mitglied im Pr�fungsausschuss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 2 Satz 4 FinVermV

2. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV

3. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV

4. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 4 FinVermV

5. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 5 - neu - FinVermV

6. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV


 
 
 


Drucksache 236/12

... (1) Einem Ausl�nder, der �ber einen deutschen oder anerkannten oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausl�ndischen Hochschulabschluss verf�gt und dessen Lebensunterhalt gesichert ist, kann ein Aufenthaltstitel zur Suche nach einem der Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz f�r bis zu sechs Monate erteilt werden. Der Aufenthaltstitel berechtigt nicht zur Erwerbst�tigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 236/12




� 18c
Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche f�r qualifizierte Fachkr�fte

�Artikel 4 �nderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch

� 14a
Zustimmungsfiktion, Vorabpr�fung

Artikel 6
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 330/12

... Der Anteil von Frauen in Spitzenpositionen steht im Widerspruch zum Ausbildungsstand der Frauen in Deutschland. Unter anderem vom Statistischen Bundesamt und vom DIW ermittelte Zahlen belegen, dass der Anteil von Hochschulabsolventinnen bereits 1995 bei mindestens 40 % lag - auch in den Wirtschaftswissenschaften. Seit 2005 liegt der Frauenanteil bei den Hochschulabschl�ssen bei �ber 50 % mit weiter ansteigender Tendenz. Im Jahr 2008 verf�gten beispielsweise 67 % der Frauen gegen�ber 62 % der M�nner �ber einen Hochschulabschluss. Diese Entwicklung des Qualifikationsniveaus entspricht in keiner Weise der Entwicklung des Frauenanteils bei den Spitzenpositionen der Wirtschaft.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere �nderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
�nderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Gesetzes �ber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsr�ten und Vorst�nden der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
�nderung des Gesetzes zur Erg�nzung des Gesetzes �ber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsr�ten und Vorst�nden der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
�nderung des Gesetzes �ber die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenz�berschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
�nderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
�nderung des SE-Ausf�hrungsgesetzes

Artikel 10
�nderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
�nderung des Handelsgesetzbuchs

� 289b
Erkl�rung zur Teilhabe von Frauen und M�nnern in F�hrungsgremien

Artikel 12
�nderung des Einf�hrungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
�nderung des K�rperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz �ber die Statistik zur F�rderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und M�nnern in F�hrungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

� 1

� 2

� 3

� 4

Artikel 15
�nderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenw�rtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tats�chliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tats�chliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepr�sentanz

4. Bedeutung f�r die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zul�ssigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung m�glich

c Verh�ltnism��igkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschr�nkung der Wahlfreiheit

bb Quotenh�he nicht unzumutbar

cc H�rtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Gro�z�gige �bergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zul�ssigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Prim�rrecht

3. Sekund�rrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a B�rsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenh�he

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung f�r mitbestimmte Unternehmen

d �bergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbest�nde

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand f�r Familienunternehmen

c H�rtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsm�glichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 �nderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere �nderung des � 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 �nderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 �nderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 �nderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 � 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungserg�nzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 �nderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenz�berschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 �nderung des � 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 �nderung des SE-Ausf�hrungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 �nderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 �nderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 �nderung des K�rperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 � 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 89/1/12

... Ein Ausschluss des Pr�fers, soweit er die zu pr�fende Person selbst ausgebildet hat, erscheint nicht notwendig. Insbesondere kleinere Industrie- und Handelskammern d�rften andernfalls Probleme haben, gen�gend geeignete Pr�fer zu berufen, da diese Personen im Regelfall auch ausbilden. Da alle IHK-Pr�fungen von mindestens drei Pr�fern abgenommen werden, ist die Ordnungsgem��heit der Pr�fung sichergestellt und eine �bervorteilung eines Pr�flings ausgeschlossen. Zudem hat jeder Pr�fling die M�glichkeit, einen Pr�fer als befangen abzulehnen. Auch in zahlreichen anderen Pr�fungsbereichen (Schule, Berufsausbildung, Hochschulabschluss) sind Personen, die mit der Ausbildung des Pr�flings befasst waren, auch Mitglied im Pr�fungsausschuss.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/1/12




1. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 3 - neu - FinVermV

2. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 2 Satz 3 FinVermV

3. Zu Artikel 1 � 3 Absatz 8 Satz 4 FinVermV

4. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c - neu - FinVermV

5. Zu Artikel 1 � 14 Absatz 4 FinVermV

6. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 5 - neu - FinVermV

7. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 FinVermV

8. Zu Artikel 1 Abschnitt 7 � 27 - neu - FinVermV

'Abschnitt 7 �bergangsregelungen

� 27
�bergangsregelung


 
 
 


Drucksache 309/12

... Der Patentanwaltsberuf in der Schweiz wurde durch das Bundesgesetz �ber die Patentanw�ltinnen und Patentanw�lte (Patentanwaltsgesetz, PAG) mit Wirkung vom 1. Juli 2011 (Amtliche Sammlung des Bundesrechts AS 2011, 2259) neu geregelt. Wer in der Schweiz den Titel "Patentanw�ltin", "Patentanwalt", "conseil en brevets", "consulente in brevetti" oder "patent attorney" tragen will, muss gem�� Artikel 2 PAG �ber ausgewiesene Berufsqualifikationen verf�gen (Nachweis eines natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabschlusses, Patentanwaltspr�fung und praktische T�tigkeit) und sich in das Schweizerische Patentanwaltsregister eintragen lassen. Der schweizerische Patentanwaltsberuf stellt damit einen reglementierten Beruf im Sinne von Artikel 1 der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/12




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes

Artikel 2
�nderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

� 51a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr�nkter Berufshaftung

Artikel 3
�nderung der Patentanwaltsordnung

� 45a
Berufshaftpflichtversicherung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr�nkter Berufshaftung

Artikel 4
�nderung des Gesetzes �ber die Eignungspr�fung f�r die Zulassung zur Patentanwaltschaft

Artikel 5
�nderung der Patentanwaltsausbildungs- und -pr�fungsverordnung

Artikel 6
�nderung des Steuerberatungsgesetzes

Artikel 7
�nderung der Verordnung zur Durchf�hrung der Vorschriften �ber Steuerberater, Steuerbevollm�chtigte und Steuerberatungsgesellschaften

Artikel 8
�nderung der Wirtschaftspr�ferordnung

Artikel 9
�nderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Artikel 10
�nderung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 �ber die Schaffung einer W�hrungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Artikel 11
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt, Zielsetzung und Notwendigkeit des Entwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

IV. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

3. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2053: Gesetz zur Einf�hrung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschr�nkter Berufshaftung (PartGmbB) und zur �nderung des Berufsrechts der Rechtsanw�lte, Patentanw�lte, Steuerberater und Wirtschaftspr�fer


 
 
 


Drucksache 725/12 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass die Darstellung der Zielsetzungen der Bologna-Pathfinder-Group in ihrer Verk�rzung nicht zutreffend ist. Ziel ist nicht die Gleichbehandlung aller Absolventen unabh�ngig davon, wo sie ihren Hochschulabschluss erworben haben, indem der Schwerpunkt von der derzeitigen Anerkennung einzelner Abschl�sse auf ein Konzept verlagert wird, das sich auf Vertrauen in das System st�tzt, in dem der Abschluss erworben wurde, vielmehr sollen die M�glichkeiten einer schnelleren Anerkennung auf der Basis von Erfahrungen in einzelnen L�ndern mit dem Ziel ausgewertet und erprobt werden, m�gliche Wege einer "automatischen Anerkennung" aufzuzeigen, ohne dass diese bereits auf den hier aufgezeigten L�sungsweg festgelegt sind.



Drucksache 725/1/12

... 14. Der Bundesrat stellt fest, dass die Darstellung der Zielsetzungen der Bologna-Pathfinder-Group in ihrer Verk�rzung nicht zutreffend ist. Ziel ist nicht die Gleichbehandlung aller Absolventen unabh�ngig davon, wo sie ihren Hochschulabschluss erworben haben, indem der Schwerpunkt von der derzeitigen Anerkennung einzelner Abschl�sse auf ein Konzept verlagert wird, das sich auf Vertrauen in das System st�tzt, in dem der Abschluss erworben wurde, vielmehr sollen die M�glichkeiten einer schnelleren Anerkennung auf der Basis von Erfahrungen in einzelnen L�ndern mit dem Ziel ausgewertet und erprobt werden, m�gliche Wege einer "automatischen Anerkennung" aufzuzeigen, ohne dass diese bereits auf den hier aufgezeigten L�sungsweg festgelegt sind.



Drucksache 608/1/12

... 2. das Vorliegen der Voraussetzungen nach � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 nicht innerhalb von f�nf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes nachgewiesen wird, wobei Lehrkr�fte ohne Hochschulabschluss auch danach unterrichten d�rfen, sofern sie �ber langj�hrige Berufserfahrung verf�gen und sich angemessen weitergebildet haben;

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Drucksache 608/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 1 Nummer 3 und � 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 � 4a - neu - NotSanG

� 4a
Befugnis zur Aus�bung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

6. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 � 5 Absatz 4 - neu - NotSanG

� 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch

9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanit�tergesetz

10. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und � 31 Absatz 2 NotSanG

11. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG

12. Zu Artikel 1 � 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG

13. Zu Artikel 1 � 9 NotSanG

14. Zu Artikel 1 � 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

15. Zu Artikel 1 � 15 NotSanG

16. Zu Artikel 1 � 21 NotSanG

17. Zu Artikel 1 � 31a - neu - NotSanG

� 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

18. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 629/1/11

... 80. Gem�� dem Kommissionsvorschlag soll die Erf�llung so genannter Ex-ante-Konditionalit�ten durch die Mitgliedstaaten bzw. Regionen Voraussetzung zur Gew�hrung von F�rdermitteln aus den europ�ischen Strukturfonds sein. Wird eine Ex-ante-Konditionalit�t nicht erf�llt, so soll die Kommission insofern befugt sein, die Zahlungen an das jeweilige operationelle Strukturf�rder-Programm auszusetzen (Artikel 17 Absatz 5 des Verordnungsvorschlags). F�r den Bereich der Hochschulbildung sieht Anhang IV Nummer 9.2 als Ex-ante-Konditionalit�ten eine Strategie auf nationaler oder regionaler Ebene zur Steigerung der Hochschulabschlussquote sowie von Qualit�t und Effizienz der Ausbildung vor. Diese hat im Einklang mit der Mitteilung der Kommission "Wachstum und Besch�ftigung unterst�tzen - eine Agenda f�r die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen (KOM (2011)

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Drucksache 629/1/11




2 Gesamtwertung

I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen

3 Ziele

3 Gebietskategorien

Weniger entwickelte Regionen

4 �bergangsregionen

St�rker entwickelte Regionen

Territoriale Zusammenarbeit

4 Finanzrahmen

3 Zus�tzlichkeit

II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)

3 Partnerschaftsvereinbarung

Operationelle Programme

III. Konditionalit�ten

IV. Zu den Konditionalit�ten bei der Hochschulbildung

V. Zu den Konditionalit�ten beim lebenslangen Lernen

VI. Thematische Konzentration und Priorit�tenbildung

VII. Territoriale Entwicklung

VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung

IX. Verwaltung und Finanzkontrolle

Zu den Strukturfonds

Verwaltungs - und Kontrollsystem

3 Akkreditierungsverfahren

Aufgaben der Beh�rden

3 Finanzmanagement/Finanzfluss

3 Datenaustauschsysteme

X. F�rderf�higkeitsregeln

XI. Finanzinstrumente

Zur technischen Hilfe

Zu den Finanzbestimmungen

XII. Delegierung von Rechtsakten

XIII. �bergangsbestimmungen

XIV. Ber�cksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 848/1/11

... Die �nderung folgt der Empfehlung der "Hochrangigen Konsensgruppe Fachkr�ftebedarf und Zuwanderung", den Begriff "angemessen" in � 16 Absatz 4 AufenthG-E flexibel auszulegen und festzuschreiben, dass es ausreicht, wenn ein Arbeitsplatz in der Regel einen Hochschulabschluss voraussetzt. Dadurch soll verhindert werden, dass ein Arbeitsplatz nicht mit einem ausl�ndischen Hochschulabsolventen besetzt werden kann, weil sein Studienabschluss als nicht einschl�gig bewertet wird.

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Drucksache 848/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - � 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - � 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a � 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - � 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - � 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - � 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe c - neu - � 16 Absatz 4 Satz 4 - neu - AufenthG , Nummer 8 � 18b Nummer 2 AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - � 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 18b Nummer 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 � 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - � 18c - neu - AufenthG , Nummer 21 Buchstaben c - neu - � 52 Absatz 3a - neu - AufenthG , Nummer 28a - neu - � 99 AufenthG

� 18c
Aufenthaltstitel zur gesteuerten Anwerbung

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 � 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 � 81 Absatz 4 AufenthG

11. Hilfsempfehlung:

Zu Artikel 1 Nummer 9

12. Zu Artikel 1 Nummer 9* � 19 �berschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthaltG

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 19a Absatz 1 Nummer 3 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 Abschnitt sbezeichnung, � 41a BeschV

� 41a
Berufe mit besonderem Bedarf

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG ,

17. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 19a Absatz 3 Satz 1 und 2, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 19a AufenthG

19. Artikel 1 Nummer 11a - neu - � 21 Absatz 1, Absatz 4 Satz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a � 51 Absatz 1a AufenthG

23. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 72 Absatz 7 AufenthG

24. Zu Artikel 3 Nummer 1 � 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 � 114 SGB VI

25. Hilfsempfehlung

Zu Artikel 3

Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Ziffern 26 bis 28:

Zu Ziffer 29

Zu Ziffer 30

Zu Ziffer 31


 
 
 


Drucksache 371/11

... (4) der Anteil der Schulabbrecher sollte auf unter 10 % abgesenkt werden, und mindestens 40 % der j�ngeren Generation sollten einen Hochschulabschluss haben;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 371/11




1. RIO+20: eine Gelegenheit, die sich die Welt nicht entgehen lassen darf

2. Bilanz seit 1992: Umsetzungsl�cken k�nftige Herausforderungen

2.1. Nachhaltige Entwicklung auf internationaler Ebene

2.2. Nachhaltige Entwicklung in der EU

3. Hin zu einer umweltvertr�glichen Wirtschaft besserer Governance

3.1. Erm�glichung des �bergangs

3.2. Investitionen in die nachhaltige Bewirtschaftung von Schl�sselressourcen und Naturkapital

3.3. Schaffung der richtigen Markt- und Regulierungsbedingungen

3.4. Bessere Governance und engere Einbindung des Privatsektors

4. Vorgeschlagene Aktionsleitlinien f�r RIO+20

4.1. Ein ergebnisorientierter Rahmen

4.2. Ma�nahmen in Bezug auf Ressourcen, Material und Naturkapital

4.3. Bereitstellung von wirtschaftlichen Instrumenten und Investitionen in Humankapital

4.4. Bessere Governance

5. Blick in die Zukunft

Anhang
Die Strategie Europa 2020: Zielvorgaben und Leitinitiativen


 
 
 


Drucksache 876/11

... Gleichzeitig wurden diejenigen jungen Menschen, die Arbeit haben, vom R�ckgang der Zahl der Dauerarbeitspl�tze w�hrend der Krise unverh�ltnism��ig stark betroffen: Sie sind unter den Inhabern befristeter Arbeitsvertr�ge �berrepr�sentiert. Auch wenn befristete Vertr�ge ein Sprungbrett zu stabileren Besch�ftigungsformen sein k�nnen, ist es doch in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen der Anteil der befristeten Vertr�ge h�her ist, auch schwieriger, von einem solchen zu einem unbefristeten Vertrag �berzugehen. Dies kann zu einer Segmentierung der Arbeitsm�rkte f�hren, wobei die jungen Menschen am unteren Ende gefangen sind, mit weniger innerbetrieblicher Ausbildung, niedrigerem Arbeitsentgelt und schlechteren Aussichten auf langfristige Besch�ftigung und beruflichen Aufstieg4. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt wirken sich auch negativ auf die 25- bis 29-J�hrigen mit Hochschulabschluss aus, f�r die es schwieriger wird, einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz zu finden.

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Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu bef�rchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen f�r Junge Menschen

3.1. St�rkere Nutzung des Europ�ischen Sozialfonds f�r Besch�ftigungsf�rderungsma�nahmen f�r junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterst�tzung beim �bergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterst�tzung der Mobilit�t junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. N�chste Schritte

Die neue Initiative Chancen f�r junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur F�rderung der Entwicklung von Kompetenzen und des �bergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterst�tzung beim �bergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterst�tzung der Arbeitsmarktmobilit�t

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europ�ischen Semesters


 
 
 


Drucksache 834/1/11

... 85. Die regelhafte Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern an Hochschulen w�rde einen Systemwandel im Gesundheitssystem bedeuten. Das deutsche Gesundheitssystem weist eine hohe Fachkraftdichte in der pflegerischen Versorgung auf. So sind in den Krankenh�usern im Bereich der Pflege fast ausschlie�lich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und - pfleger (d.h. Fachkr�fte mit einer dreij�hrigen Ausbildung, die mindestens den mittleren Schulabschluss voraussetzt) t�tig und auch die Qualit�t der ambulanten medizinischen Versorgung und der hohe Grad an Krankenhausvermeidung, der dadurch erreicht wird, sind nur mit der hohen Fachkraftquote erzielbar. Eine deutliche Steigerung des Anteils an Pflegekr�ften mit Hochschulabschluss m�sste aus Kostengr�nden aber gleichzeitig zu einer deutlichen Anhebung des Anteils an niedrig qualifizierten und schlechter bezahlten Pflegekr�ften f�hren. Inwieweit eine solche Entwicklung dem derzeitigen strukturellen Ansatz vorzuziehen w�re, ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen f�r das Gesundheitssystem, die nicht allein auf dem Ziel beruhen darf, einen Teil der Berufsangeh�rigen im System der automatischen Anerkennung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/1/11




Europ�ischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Ber�cksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 834/11 (Beschluss)

... Die regelhafte Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pflegern an Hochschulen w�rde einen Systemwandel im Gesundheitssystem bedeuten. Das deutsche Gesundheitssystem weist eine hohe Fachkraftdichte in der pflegerischen Versorgung auf. So sind in den Krankenh�usern im Bereich der Pflege fast ausschlie�lich Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und - pfleger (d.h. Fachkr�fte mit einer dreij�hrigen Ausbildung, die mindestens den mittleren Schulabschluss voraussetzt) t�tig und auch die Qualit�t der ambulanten medizinischen Versorgung und der hohe Grad an Krankenhausvermeidung, der dadurch erreicht wird, sind nur mit der hohen Fachkraftquote erzielbar. Eine deutliche Steigerung des Anteils an Pflegekr�ften mit Hochschulabschluss m�sste aus Kostengr�nden aber gleichzeitig zu einer deutlichen Anhebung des Anteils an niedrig qualifizierten und schlechter bezahlten Pflegekr�ften f�hren. Inwieweit eine solche Entwicklung dem derzeitigen strukturellen Ansatz vorzuziehen w�re, ist eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen f�r das Gesundheitssystem, die nicht allein auf dem Ziel beruhen darf, einen Teil der Berufsangeh�rigen im System der automatischen Anerkennung der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 834/11 (Beschluss)




Europ�ischer Berufsausweis

2 Allgemeines

Zu einzelnen Vorschriften

Artikel 4a

Artikel 4c

Artikel 4a
bis e

Zum Beruf des Notars

Artikel 4f

Artikel 4b
und 4e (IMI)

Artikel 7

Artikel 12

Artikel 11
und 13

Artikel 14

Artikel 21

Artikel 24

Artikel 31

Artikel 46
Absatz 1 Buchstabe a und b

Artikel 49a

Artikel 53

Artikel 55a

Artikel 56a

Artikel 57

Artikel 58a

Artikel 59

Anhang IV

Vorlagenbezogene Vertreterbenennung

Ber�cksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 580/11

... 7. Bis 2020 sollte der Anteil der 30- bis 34-J�hrigen, die einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsabschluss haben, 40 % betragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/11




Mitteilung

3 Einleitung

Die zentralen Aspekte f�r Mitgliedstaaten Hochschulen

Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

Zentrale strategische Aspekte f�r Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung der Qualit�t und Relevanz der Hochschulbildung

Zentrale strategische Aspekte f�r Mitgliedstaaten und Hochschulen:

St�rkung der Qualit�t durch Mobilit�t und grenz�bergreifende Zusammenarbeit

Zentrale strategische Aspekte f�r Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verkn�pfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung

Zentrale strategische Aspekte f�r Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

Zentrale strategische Aspekte f�r Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Der Beitrag der EU: ANREIZE f�r Transparenz, Diversifizierung, Mobilit�t Kooperation

Unterst�tzung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

F�rderung von Mobilit�t und neuen Kooperationsplattformen

Die Hochschulbildung als zentrales Element f�r Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Besch�ftigungsf�higkeit

Unterst�tzung der Internationalisierung der europ�ischen Hochschulen

St�rkung der Langzeitwirkung und Komplementarit�t von EU-Finanzierungen

1. Bildung Europa als Gesamtprogramm f�r allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend

2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm f�r Forschung und Innovation

3. Koh�sionspolitische Instrumente


 
 
 


Drucksache 848/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die Blaue Karte EU auch f�r Berufe, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen, ein attraktives Instrument ist, um die Zuwanderung von qualifizierten Fachkr�ften zu f�rdern und so einem erh�hten Fachkr�ftebedarf auch in diesem Sektor zu begegnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 848/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

2. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a - neu - � 16 Absatz 3 Satz 1 AufenthG

3. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a � 16 Absatz 4 Satz 1 AufenthG , Buchstabe a1 - neu - � 16 Absatz 4 Satz 1a - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b - neu - � 16 Absatz 5 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 6a - neu - � 17 Satz 4 - neu - AufenthG

5. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a - neu - � 18 Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 18b Nummer 2 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 8 � 18b Nummer 4 AufenthG , Nummer 10 � 19a Absatz 6 Satz 2 AufenthG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 19 Absatz 2 Nummer 3 AufenthG , Nummer 20 � 51 Absatz 1a AufenthG , Nummer 25 � 81 Absatz 4 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 � 19 �berschrift, Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 19a Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 2 Nummer 1 AufenthG , Artikel 5 Absatz 3 Nummer 8 � 41a BeschV

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 19a AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 � 72 Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1 � 113 Absatz 3 SGB VI Nummer 2 � 114 SGB VI


 
 
 


Drucksache 825/11

... - Erf�llung der Anforderungen f�r Kontrolleurinnen/Kontrolleure f�r mindestens einen Kontrollbereich gem�� Nummer 1.2.1 bis 1.2.7, - Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor, Master) im Fachgebiet Agrarwissenschaften, Haushalts- und Ern�hrungswissenschaft oder Lebensmitteltechnologie oder gleichwertiger Hochschulabschluss,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/11




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

1. B�rokratiekosten f�r die Wirtschaft

2. B�rokratiekosten f�r die B�rgerinnen und B�rger

3. B�rokratiekosten f�r die Verwaltung

Verordnung

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Antrag auf Zulassung

� 3
Antragsinhalt

� 4
Qualit�tsmanagement

� 5
Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag

� 6
Risikoanalyse

� 7
Durchf�hrung von Probenahmen und Analysen

� 8
Informationspflichten

� 9
Kontrollbesuche

� 10
Ma�nahmenkatalog

� 11
Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

� 12
Zulassung

� 13
Verfahrensvorschriften

� 14
Muster und Vordrucke

� 15
Unterrichtung der L�nder

� 16
�bergangsvorschrift

� 17
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu � 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, f�r die eine Zulassung nach � 2 Satz 2 beantragt wird

1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei

3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur

4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittl�ndern Import

6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte

7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln

Anlage 2
(zu � 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer

A. Vorbemerkung:

B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:

Anlage 3
(zu � 10) Ma�nahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschl�gigen Vorschriften

A. Vorbemerkungen:

B. Ma�nahmenkatalog:

Anlage 4
(zu � 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle t�tigen Personen

1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter

1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen f�r die Kontrollbereiche nach � 2:

1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:

1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:

1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:

1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittl�ndern Import :

1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :

1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :

1.3 Personal f�r die Durchf�hrung der Bewertungen und Zertifizierungen

2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbef�higung

3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbef�higung in einem zus�tzlichen Kontrollbereich

4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbef�higung

5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivit�t, Neutralit�t und Unvoreingenommenheit

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Erm�chtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der L�nder und Kommunen

2. Kosten f�r die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. B�rokratiekosten

1. B�rokratiekosten f�r die Wirtschaft

2. B�rokratiekosten f�r die B�rgerinnen und B�rger

3. B�rokratiekosten f�r die Verwaltung

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von M�nnern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu � 16

Zu � 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung �ber die Zulassung von Kontrollstellen nach dem �ko-Landbaugesetz


 
 
 


Drucksache 261/11

... , bei Besch�digten mit Fachhochschulabschluss das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 11 nach der Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz und bei Besch�digten mit Hochschulabschluss das Grundgehalt der Stufe 8 der Besoldungsgruppe A 14 nach der Anlage IV zum Bundesbesoldungsgesetz. Das ermittelte Grundgehalt ist um den Familienzuschlag der Stufe 1 nach der Anlage V zum Bundesbesoldungsgesetz zu erh�hen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/11




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Berufsschadensausgleich

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Vergleichseinkommen

� 3
Durchschnittseinkommen

� 4
Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen F�llen

� 5
Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Sch�digung

� 6
Durchschnittseinkommen im Sinne des � 30 Absatz 11 und � 64c Absatz 2

� 7
K�rzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens

� 8
Derzeitiges Bruttoeinkommen

� 9
Nicht zu ber�cksichtigende Eink�nfte

Abschnitt 2
Schadensausgleich f�r Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

� 10
Vergleichseinkommen

� 11
Bruttoeinkommen

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

� 12
Rundungsvorschrift

� 13
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt der Verordnung

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Neufassung der Verordnung

2. Vollzugsaufwand

VI. B�rokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Berufsschadensausgleich :

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu Abschnitt 2 Schadensausgleich f�r Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Lebenspartnerin

Zu � 10

Zu � 11

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften

Zu � 12

Zu � 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Durchf�hrung des � 30 Absatz 3 bis 12 und des � 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (NKR-Nr.: 1703)


 
 
 


Drucksache 267/10

... Kernziel der EU, an dem die Mitgliedstaaten ihre nationalen Ziele ausrichten, ist die Reduzierung der Schulabbruchquote auf 10 % bis zum Jahr 2020 und die gleichzeitige Erh�hung des Anteils der 30- bis 34-J�hrigen mit Hochschulabschluss oder gleichwertigem Bildungsabschluss auf mindestens 40 %.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 267/10




Empfehlung f�r eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 �ber die Grundz�ge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020 {KOM 2010 193 endg�ltig}

Begr�ndung

Empfehlung f�r eine Empfehlung des Rates vom 27.4.2010 �ber die Grundz�ge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union Teil I der integrierten Leitlinien zu Europa 2020

Anhang
: Grundz�ge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union

Leitlinie 1: Gew�hrleistung der Qualit�t und langfristigen Tragf�higkeit der �ffentlichen Finanzen

Leitlinie 2: Beseitigung makro�konomischer Ungleichgewichte

Leitlinie 3: Abbau von Ungleichgewichten in der Eurozone

Leitlinie 4: Optimierung der FuE- sowie der Innovationsf�rderung, St�rkung des Wissensdreiecks und Freisetzung des Potenzials der digitalen Wirtschaft

Leitlinie 5: Verbesserung der Ressourceneffizienz und Abbau der Treibhausgase

Leitlinie 6: Verbesserung der Rahmenbedingungen f�r Unternehmen und Verbraucher und Modernisierung der industriellen Basis

Vorschlag

Begr�ndung

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Anhang
: Leitlinien f�r besch�ftigungspolitische Ma�nahmen der Mitgliedstaaten

Leitlinie 7: Erh�hung der Besch�ftigungsquote und Abbau der strukturellen Arbeitslosigkeit

Leitlinie 8: Heranbildung von Arbeitskr�ften, deren Qualifikationen den Anforderungen des Arbeitsmarkts entsprechen, F�rderung der Arbeitsplatzqualit�t und des lebenslangen Lernens

Leitlinie 9: Steigerung der Leistungsf�higkeit der allgemeinen und beruflichen Bildungssysteme auf allen Ebenen und Verbesserung des Zugangs zur Hochschulbildung

Leitlinie 10: Bek�mpfung von gesellschaftlicher Ausgrenzung und Armut


 
 
 


Drucksache 667/10

... - Verringerung der Schulabbrecherquote auf 10 % und Erh�hung des Anteils der 30-34- j�hrigen mit Hochschulabschluss auf mindestens 40 % bis 2020,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 667/10




1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen

2. Grunds�tze f�r den EU-Haushalt

2.1. Ausrichtung auf politische Priorit�ten

2.2. Mehrwert durch die EU

2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt

2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarit�t

2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung

3. Ein Haushalt f�r die Zukunft

3.1. Intelligentes Wachstum

Forschung, Innovation und Bildung

Infrastrukturen der Zukunft

3.2. Nachhaltiges Wachstum

Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft

Die Gemeinsame Agrarpolitik

3.3. Integratives Wachstum

Koh�sionspolitik und Europa 2020

Ein gemeinsamer strategischer Rahmen

Konzentration auf die von einer EU-Unterst�tzung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft

Verbesserte Ausgabenqualit�t

Unterst�tzung von unter Druck geratenen Branchen

3.4. Unionsb�rgerschaft

3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung

3.6 Europa in der Welt

Weltweites Eintreten f�r die Werte und Interessen der EU

5 Krisenreaktion

5 Armutsbek�mpfung

Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarl�ndern

3.6. Verwaltungsausgaben

4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik

4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschlie�ung zus�tzlicher Mittel

4.2. Anleihen f�r EU-Projekte

4.3. Gro�projekte

4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen

4.5. Ein den Priorit�ten entsprechender Haushaltsplan

4.6. Geltungsdauer des mehrj�hrigen Finanzrahmens

4.7. Ber�cksichtigung sich �ndernder Umst�nde

4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand

4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsf�hrung

5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument

6. Ber�cksichtigung k�nftiger Erweiterungen

7. Reform des Einnahmensystems der EU

Vereinfachung der Beitr�ge der Mitgliedstaaten

Schrittweise Einf�hrung einer oder mehrerer Eigenmittelarten

Das Problem der Korrekturmechanismen

8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 441/10

... h) �h�herer Bildungsabschluss�: ein von einer zust�ndigen Beh�rde ausgestelltes Hochschulabschlusszeugnis (Diplom oder sonstiger Bef�higungsnachweis), das nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens dreij�hrigen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums, d.h. einer Reihe von Lehrveranstaltungen in einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule in dem betreffenden Mitgliedstaat, erworben wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/10




Vorschlag

Begr�ndung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Koh�renz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2 Konsultation interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, haupts�chlich angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Ber�cksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabsch�tzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags � Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

4 Rechtsgrundlage

5 Subsidiarit�tsprinzip

6 Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

7 Auswirkungen auf den Haushalt

8 Weitere Angaben

�berpr�fungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Korrelationstabelle

9 Erl�uterungen zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6
, 7 und 8

Artikel 9
, 10, 11 und 12

Artikel 13
und 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17
, 18, 19, 20, 21 und 22

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
G�nstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsbedingungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgr�nde

Artikel 7
Entzug oder Nichtverl�ngerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Artikel 8
Sanktionen

Kapitel III
Verfahren Aufenthalts- Arbeitserlaubnis

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Zulassungsantr�ge

Artikel 11
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis f�r konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Rechte auf der Grundlage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis f�r konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 14
Rechte

Artikel 15
Familienangeh�rige

Kapitel V
Mobilit�t zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Mobilit�t zwischen den Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Statistische Angaben

Artikel 18
Berichte

Artikel 19
Kontaktstellen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 561/10

... Bis zum Jahr 2020 d�rften 35 % aller Arbeitspl�tze eine hohe Qualifikation gepaart mit Anpassungs- und Innovationsf�higkeit erfordern; heute liegt der Anteil dieser Arbeitspl�tze bei 29 %. Die Zahl der Arbeitspl�tze f�r Hochqualifizierte3 steigt damit um 15 Millionen. F�r immer mehr Arbeitspl�tze werden digitale Kompetenzen (eskills) ben�tigt; in der EU wird die Wirtschaft jedoch durch einen Mangel an hoch qualifizierten Fachkr�ften im IKT-Bereich ausgebremst.4 Weniger als ein Drittel der Menschen in der EU (31,1 %5) hat einen Hochschulabschluss (USA: �ber 40 %, Japan: �ber 50 %). Der Anteil der Forscher an der Erwerbsbev�lkerung ist in der EU geringer als in den konkurrierenden Wirtschaftsr�umen.6 In der Strategie "Europa 2020" ist als Kernziel festgelegt, den Anteil der 30-34-J�hrigen mit Hochschulabschluss oder vergleichbarem Abschluss in der EU bis zum Jahr 2020 auf mindestens 40 % anzuheben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 561/10




1. Einleitung

1.1. Schwerpunkt der Initiative

2. Ausarbeitung moderner Systeme f�r die Allgemeine und berufliche Bildung, die Schl�sselkompetenzen vermitteln und Exzellenz Hervorbringen

3. Steigerung der Attraktivit�t der Hochschulbildung im Hinblick auf die wissensbasierte Wirtschaft

4. F�rderung einer umfassenden Ausweitung des Transnationalen Lernens sowie der Besch�ftigungsmobilit�t Junger Menschen

4.1. F�rderung der Mobilit�t zu Lernzwecken

4.2. F�rderung der Besch�ftigungsmobilit�t

5. Ein Rahmen f�r die Jugendbesch�ftigung

5.1. Unterst�tzung auf dem Weg zur ersten Arbeitsstelle und beim Start in den Beruf

5.2. Unterst�tzung besonders gef�hrdeter junger Menschen

5.3. Ad�quate soziale Absicherung junger Menschen

5.4. F�rderung von Jungunternehmern und selbst�ndiger T�tigkeit

6. Volle Aussch�pfung des Potenzials der EU-Finanzierungsprogramme

7. �berwachung und Berichterstattung

8. Informationskampagne

9. Fazit


 
 
 


Drucksache 113/10

... � Der Anteil der Schulabbrecher sollte auf unter 10 % abgesenkt werden, und mindestens 40 % der j�ngeren Generation sollten einen Hochschulabschluss haben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/10




Mitteilung

Strategie Europa 2020 Zusammenfassung

1. Ein Moment des Wandels

2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum

Leitinitiative: Innovationsunion

Leitinitiative Jugend in Bewegung

Leitinitiative: Eine digitale Agenda f�r Europa

Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa

Leitinitiative: Eine Industriepolitik f�r das Zeitalter der Globalisierung

Leitinitiative: Eine Agenda f�r neue Kompetenzen und neue Besch�ftigungsm�glichkeiten

Leitinitiative: Europ�ische Plattform zur Bek�mpfung der Armut

3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse

3.1. Ein Binnenmarkt f�r das 21. Jahrhundert

3.2. In Wachstum investieren: Koh�sionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals

3.3. Entfaltung unserer au�enpolitischen Instrumente

4. �berwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020

4.1. Definition einer glaubw�rdigen Ausstiegsstrategie

4.2. Die Reform des Finanzsystems

4.3. Intelligente Konsolidierung der �ffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums

4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und W�hrungsunion

5. Konkrete Ergebnisse: St�rkung der politischen Architektur

5.1. Vorgeschlagene Architektur f�r Europa 2020

Integrierte Leitlinien

Politische Empfehlungen

5.2. Aufgabenverteilung

Uneingeschr�nkte Verantwortung des Europ�ischen Rates

5 Ministerrat

Europ�ische Kommission

Europ�isches Parlament

Nationale, regionale und lokale Verwaltungen

Beteiligte und Zivilgesellschaft

6. Beschlussvorlage f�r den Europ�ischen Rat

Anhang 1
Europa 2020: Ein �berblick

Anhang 2
Eine Architektur f�r Europa 2020

Anhang 3
Zeitleiste f�r 2010 � 2012


 
 
 


Drucksache 26/09

... Hinzu kommt, dass in vielen Wettbewerberl�ndern der EU der Anteil der Personen mit Hochschulabschluss h�her ist. In der EU betr�gt der durchschnittliche Anteil in der Gruppe der 25-64-J�hrigen 23 % � gegen�ber 40 % in Japan, 39 % in den Vereinigten Staaten, 32 % in Australien und Korea und 27 % in Neuseeland.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 26/09




Mitteilung

1. Einf�hrung

2. Wo Stehen wir Heute?

2.1. Fortschritte und Herausforderungen

Abbildung 1: Fortschritte bei der Erreichung der f�nf Benchmarks f�r das Jahr 2010 EU-Durchschnitt 4

2.2. Die europ�ischen Bildungssysteme im weltweiten Vergleich

Abbildung 2: 15-j�hrige Sch�ler in der EU und in ausgew�hlten Drittl�ndern mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala f�r Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD

Abbildung 3: 15-j�hrige Sch�ler in der EU mit schlechten Leseleistungen auf der PISA-Skala f�r Lesekompetenz 2000 und 2006; Datenquelle: OECD

3. Langfristige strategische Herausforderungen und kurzfristige Priorit�ten: Steigerung des Qualifikationsniveaus durch lebenslanges Lernen

3.1. Strategische Herausforderung: lebenslanges Lernen und die Mobilit�t von Lernenden Wirklichkeit werden lassen

3.2. Strategische Herausforderung: die Qualit�t und die Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse verbessern

3.3. Strategische Herausforderung: Gerechtigkeit und aktiven B�rgersinn f�rdern

3.4. Strategische Herausforderung: Innovation und Kreativit�t einschlie�lich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen

4. Verbesserung der Arbeitsmethoden f�r die k�nftige offene Methode der Koordinierung

4.1. Governance und Partnerschaften

4.2. Wechselseitiges Lernen, Innovationstransfer und Politikentwicklung

4.3. Verbesserung der Fortschrittsberichterstattung und der Au�enwirkung

4.4. Indikatoren und Benchmarks

Die bestehenden f�nf Benchmarks

Aktualisierung der Benchmarks f�r die Zeit nach 2010

4.4.1. Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilit�t

4.4.2. Verbesserung der Qualit�t und der Effizienz des Bildungsangebots und seiner Ergebnisse

4.4.3. F�rderung von Gerechtigkeit und aktivem B�rgersinn

4.4.4. F�rderung von Innovation und Kreativit�t einschlie�lich unternehmerischen Denkens auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 569/08 (Beschluss)

... "Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a0 - neu - � 2 Nummer 6 EnEV

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 � 5 EnEV , Nummer 1 Buchstabe a0 - neu - Inhalts�bersicht Angabe zu � 5 EnEV , Nummer 17 � 18 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlagen 6 und 7 jeweils Seite 2 Eingabefeld Sonstige Angaben EnEV

� 5
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b � 7 Absatz 3 Satz 2 EnEV

4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b � 9 Absatz 1 Satz 2 EnEV , Buchstabe c Doppelbuchstabe aa � 9 Absatz 2 Satz 1 EnEV und Nummer 34 Anlage 6 Seite 2 Eingabefeld Energiebedarf und Fu�note 2 und Anlage 7 Seite 2 Eingabefeld Prim�renergiebedarf, Fu�note 2 und Seite 4 W�rmeschutz - Seite 2 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 � 10 Absatz 3 Satz 2 und 3, Absatz 4 - neu -, Absatz 5 Satz 1 und 3, Absatz 6 - neu - EnEV Nummer 24 � 26a Absatz 1 Nummer 2 und � 26b Absatz 1 Nummer 1 und 2 und Absatz 5 EnEV Nummer 28 � 30 EnEV und Nummer 1 Buchstabe e1 - neu - Inhalts�bersicht Angabe zu � 30 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe a

6. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 10a Absatz 2 Satz 3 EnEV

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a1 - neu - � 12 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 und 2 EnEV

8. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b � 15 Absatz 2 Satz 2 EnEV

9. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a � 16 Absatz 1 Satz 2 EnEV

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 � 17 Absatz 5 und 6 Satz 2 - neu - EnEV und Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc und dd � 27 Absatz 2 Nummer 2 und 3 - neu - und 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

11. Zu Artikel 1 Nummer 19 � 21 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Buchstabe a, Nummer 2, Nummer 5 - neu -, Satz 3 - neu -, Absatz 2 , Absatz 2a EnEV , Nummer 25 Buchstabe b Doppelbuchstabe dd � 27 Absatz 2 Nummer 2 EnEV und Nummer 27 � 29 Absatz 6 Satz 1 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 21 � 23 Absatz 5 EnEV

13. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe b � 26 Absatz 2 EnEV

14. Zu Artikel 1 Nummer 24 � 26a Absatz 1, Absatz 2, Absatz 3 und Absatz 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

15. Zu Artikel 1 Nummer 24 � 26b EnEV

� 26b
Aufgaben des Bezirksschornsteinfegermeisters

16. Zu Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe c - neu - � 27 Absatz 3 - neu - EnEV

17. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 1 zu den �� 3 und 9 Nummer 1.1 Satz 3, Nummer 2.1.1 Satz 3 bis 6 - neu -, Nummer 2.1.2 Satz 2a - neu -, Anlage 2 zu den �� 4 und 9 Nummer 2.1.1 Satz 3 - neu - EnEV und Nummer 32 Anlage 4a zu � 13 Absatz 2 Satz 3 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

18. Zu Artikel 1 Nummer 29 Anlage 2 zu den �� 4 und 9 Tabelle 1 Zeile 1.2, 1.5, 1.6, 1.7, 1.8 und 1.9 jeweils Spalte Eigenschaft ... dritte Unterzeile und Spalten Raum- Solltemperaturen im Heizfall, Zeile 1.14, rechte Spalte Zeile 2.2 rechte Spalte, Zeile 3.1, 3.2 und 3.3, jeweils Spalte Bauteil/System Zeile 3.4 - neu -, Nummer 1.3 Satz 2 - neu -, Tabelle 3 Zeile 3, Nummer 2.3 Satz 1, 1a und 1b - neu - und Nummer 3.1.3 Satz 2 Buchstabe b EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

19. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe f Anlage 3 Nummer 6 Satz 1 EnEV und Buchstabe g Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 2d Spalte 2 und 3, Zeile 2e, Zeile 2f und Zeile 3c Spalte 3 und 4 EnEV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

20. Zu Artikel 1 Nummer 34 Anlage 6 zu � 16 Seite 1 Eingabefeld Geb�ude, Zeile Erneuerbare Energien - neu -, Zeile L�ftung - neu -, Seite 2 �berschrift Berechneter Energiebedarf des Geb�udes, Eingabefeld Adresse, Geb�udeteil - neu -, Eingabefeld Energiebedarf, Ersatzma�nahme nach � 7 Nummer 2 EEW�rmeG, Eingabefeld Sonstige Angaben Eingabefeld Ersatzma�nahmen - neu -, Seite 3 �berschrift Erfasster Energieverbrauch des Geb�udes, Eingabefeld Adresse, Geb�udeteil - neu -,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 699/08

... (1) F�rderung wird vorbehaltlich Absatz 3 nur f�r die gezielte Vorbereitung auf ein Fortbildungsziel im Sinne von � 2 Abs. 1 Nr. 2 nur f�r die Teilnahme an einer einzigen Ma�nahme im Sinne dieses Gesetzes geleistet. F�rderung wird nicht geleistet, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits einen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulabschluss oder einen nach dem Hochschulrecht der L�nder als gleichwertig anerkannten sonstigen Abschluss erworben hat. Bereits vorhandene privatrechtlich zertifizierte Fortbildungsabschl�sse stehen einer F�rderung nicht entgegen. Besteht die Ma�nahme aus mehreren Abschnitten (Ma�nahmeabschnitte), sind diese im ersten F�rderantrag in einem Fortbildungsplan anzugeben. In den F�llen des Satzes 4 umfasst die F�rderung vorbehaltlich � 2 Abs. 3 alle Ma�nahmeabschnitte, die als Teile der im Fortbildungsplan genannten Fortbildungspr�fung anerkannt werden. Es k�nnen auch Ma�nahmeabschnitte, die mit einer eigenst�ndigen Pr�fung abschlie�en, gef�rdert werden, wenn sie zugleich zur Befreiung von einem oder mehreren Teilen der im Fortbildungsplan genannten Fortbildungspr�fung eines glaubhaft gemachten �bergeordneten Fortbildungsziels f�hren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 699/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Aufstiegsfortbildungsf�rderungsgesetzes

� 2
Anforderungen an Ma�nahmen beruflicher Aufstiegsfortbildungen

� 2a
Anforderungen an Tr�ger der Ma�nahmen

� 4a
Mediengest�tzter Unterricht

� 6
F�rderf�hige Fortbildung, Fortbildungsplan

� 8
Staatsangeh�rigkeit

� 9
Eignung

� 10
Umfang der F�rderung

� 12
F�rderungsart

� 13b
Erlass und Stundung

� 16
R�ckzahlungspflicht

� 30
�bergangsvorschriften

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Au�erkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Weitere Ergebnisse der Vorpr�fung des Gesetzentwurfes

IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

V. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte und Auswirkungen auf das Preisniveau

VI. B�rokratiekosten

B�rokratiekosten f�r die B�rger und B�rgerinnen:

B�rokratiekosten f�r die Wirtschaft:

B�rokratiekosten f�r die Verwaltung:

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6a

Zu Nummer 7a

Zu Nummer 7b

Zu Nummer 7c

Zu Nummer 7d

Zu Nummer 8a

Zu Nummer 8b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10a

Zu Nummer 10b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12a

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12b

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12c

Zu Nummer 12d

Zu Nummer 12e

Zu Nummer 12f

Zu Nummer 12g

Zu Nummer 13a

Zu Nummer 13b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18a

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23a

Zu Nummer 23c

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24a

Zu Nummer 24b

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26a

Zu Nummer 27a

Zu Nummer 27b

Zu Nummer 27c

Zu Nummer 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 645: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des Aufstiegsfortbildungsf�rderungsgesetzes


 
 
 


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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.