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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hochschulabschlusszeugnis"


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Drucksache 7/19 (Beschluss)

... /EG /EG) ist zwar ein h�herer beruflicher Bildungsabschluss zwingende Erteilungsvoraussetzung f�r die "Blaue Karte EU". Gem�� Artikel 2 Buchstabe g der Hochqualifizierten-Richtlinie kann jedoch ein h�herer beruflicher Bildungsabschluss nicht nur durch ein Hochschulabschlusszeugnis nachgewiesen werden, sondern auch durch eine mindestens f�nfj�hrige einschl�gige Berufserfahrung, deren Niveau mit dem eines Hochschulabschlusses vergleichbar ist und die in dem im Arbeitsvertrag oder verbindlichen Arbeitsplatzangebot genannten Beruf oder der Branche erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 7/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzesentwurf allgemein

5. Zum Gesetzentwurf allgemein

6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa � 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 � 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d � 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 � 18 Absatz 3 AufenthG

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 � 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - � 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - � 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - � 104 Absatz 16 - neu - AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

12. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

14. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG

16. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16d AufenthG

17. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 16f Absatz 4 - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG

20. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG

21. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG

22. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - � 71 Absatz 2 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

23. Zu Artikel 1 Nummer 11 � 17 AufenthG

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18 AufenthG

26. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 18b Absatz 2 AufenthG

27. Artikel 1 Nummer 12 � 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG

28. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 1 Nummer 12 � 20 AufenthG

30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a � 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 � 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 � 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d � 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e � 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG

31. Zu Artikel 1 Nummer 28 � 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG

32. Zu Artikel 1 Nummer 31 � 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG

33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a � 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG

34. Zu Artikel 1 Nummer 46 � 81a AufenthG

� 81a
Beschleunigtes Fachkr�fteverfahren

35. Zu Artikel 3 Nummer 4 � 14a Absatz 3 BQFG

36. Zu Artikel 30 Nummer 3 � 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

37. Zu Artikel 30 Nummer 6 � 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV

� 6
Besch�ftigung in ausgew�hlten Berufen bei ausgepr�gter berufspraktischer Erfahrung

38. Zu Artikel 30 Nummer 21 � 26 BeschV

39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz

Artikel 30a
�nderung der Verordnung zum Integrationsgesetz

40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Au�erkrafttreten


 
 
 


Drucksache 569/16

... (b) "Diplomzusatz" bezeichnet ein Dokument im Anhang eines Hochschulabschlusszeugnisses, das es Dritten erm�glicht, die vom Zeugnisinhaber mit dem Erwerb der Qualifikation erzielten Lernergebnisse sowie Art, Niveau, Kontext, Inhalt und Status des abgeschlossenen Studiums nachzuvollziehen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 569/16




Begr�ndung

1. Kontext des Vorschlags

- Gr�nde und Ziele des Vorschlags

- Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarit�t

- Verh�ltnism��igkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung

- Expost-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessentr�ger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabsch�tzung

Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Pr�senz

Option 2 - Bessere Integration der Dienste

Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterst�tzungsnetzwerke

Option 4 - Bessere Interoperabilit�t der Instrumente

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entf�llt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten

- Erl�uternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Instrumente und Informationen

Artikel 4
Wichtigste Grunds�tze und Hauptmerkmale

Artikel 5
Europass-Qualifikationserl�uterung(en)

Artikel 6
Europ�ische Klassifikation der F�higkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)

Artikel 7
Durchf�hrung und Monitoring

Artikel 8
Rolle der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Datenverarbeitung und Datenschutz

Artikel 10
Evaluierung

Artikel 11
Teilnehmende L�nder

Artikel 12
Finanzbestimmungen

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 441/10

... h) �h�herer Bildungsabschluss�: ein von einer zust�ndigen Beh�rde ausgestelltes Hochschulabschlusszeugnis (Diplom oder sonstiger Bef�higungsnachweis), das nach erfolgreichem Abschluss eines mindestens dreij�hrigen Hochschul- oder Fachhochschulstudiums, d.h. einer Reihe von Lehrveranstaltungen in einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule in dem betreffenden Mitgliedstaat, erworben wurde;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 441/10




Vorschlag

Begr�ndung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Auf diesem Gebiet bestehende Rechtsvorschriften

Koh�renz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2 Konsultation interessierter Kreise und Folgenabsch�tzung

Konsultation interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, haupts�chlich angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Ber�cksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabsch�tzung

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags � Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

4 Rechtsgrundlage

5 Subsidiarit�tsprinzip

6 Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

7 Auswirkungen auf den Haushalt

8 Weitere Angaben

�berpr�fungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Korrelationstabelle

9 Erl�uterungen zu den Artikeln

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6
, 7 und 8

Artikel 9
, 10, 11 und 12

Artikel 13
und 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17
, 18, 19, 20, 21 und 22

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Anwendungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
G�nstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsbedingungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ablehnungsgr�nde

Artikel 7
Entzug oder Nichtverl�ngerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

Artikel 8
Sanktionen

Kapitel III
Verfahren Aufenthalts- Arbeitserlaubnis

Artikel 9
Zugang zu Informationen

Artikel 10
Zulassungsantr�ge

Artikel 11
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis f�r konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Rechte auf der Grundlage der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis f�r konzernintern entsandte Arbeitnehmer

Artikel 14
Rechte

Artikel 15
Familienangeh�rige

Kapitel V
Mobilit�t zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 16
Mobilit�t zwischen den Mitgliedstaaten

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Statistische Angaben

Artikel 18
Berichte

Artikel 19
Kontaktstellen

Artikel 20
Umsetzung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22
Adressaten


 
 
 


Drucksache 762/1/07

... " von mindestens drei Jahren oder ein h�herer beruflicher Bildungsabschluss, f�r den nicht nur Hochschulabschlusszeugnisse, sondern auch eine mindestens dreij�hrige gleichwertige Berufserfahrung ausreichen sollen, sind viel zu weit gehend und entsprechen nicht dem mit der Richtlinie beabsichtigten Zweck, eine hochqualifizierte Besch�ftigung nur dann zuzulassen, wenn in den Mitgliedstaaten geeignete Arbeitskr�fte nicht zur Verf�gung stehen bzw. nicht weitergebildet werden k�nnten.



Drucksache 762/07

... " ein von einer zust�ndigen Beh�rde ausgestelltes Hochschulabschlusszeugnis (Diplom oder sonstiger Bef�higungsnachweis), das nach erfolgreichem Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums, d.h. einer Reihe von Lehrveranstaltungen in einer staatlich anerkannten Hoch- oder Fachhochschule in dem betreffenden Mitgliedstaat erworben wurde. Diese Qualifikationen werden im Rahmen dieser Richtlinie ber�cksichtigt, sofern zu ihrem Erwerb ein Studium von mindestens drei Jahren erforderlich war;

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Drucksache 762/07




Begr�ndung

1 Kontext des Vorschlages

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union Ma�nahmen, mit denen hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten im Rahmen eines bedarfsorientierten Konzepts angeworben und l�ngerfristig besch�ftigt werden, sind im breiteren Zusammenhang der Lissabon-Strategie und der Integrierten Leitlinien f�r Wachstum und Besch�ftigung zu sehen, denen zufolge die Wettbewerbsf�higkeit der EU durch makro- und mikro�konomische Ma�nahmen gest�rkt werden soll. Dazu z�hlt auch, mehr Menschen an eine Besch�ftigung heranzuf�hren, die Anpassungsf�higkeit von Erwerbst�tigen und Unternehmen sowie die Flexibilit�t der Arbeitsm�rkte zu steigern. Allerdings braucht es Zeit, bis diese Ma�nahmen wirken. Au�erdem reicht die Ausbildung der vorhandenen Arbeitskr�fte oder reichen �hnliche Ma�nahmen meistens nicht aus, um den Bedarf der EU-Unternehmen an �rzten, Ingenieuren usw. zu decken. In diesem Zusammenhang k�nnen hochqualifizierte Zuwanderer ein wertvolles Kapital sein.

2 Anh�rung von interessierten Kreisen und Folgenabsch�tzung

Anh�rung von interessierten Kreisen

Anh�rungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Ber�cksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabsch�tzung

3 Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

�berpr�fungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Erl�uterungen zu den einzelnen Artikeln des Vorschlags

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3 und 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7
, 9 und 10

Artikel 8
, 11 und 12

Artikel 13
, 14 und 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18
, 19, 20 und 21

Kapitel VI

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Anwendungsbereich

Artikel 4
G�nstigere Bestimmungen

Kapitel II
Zulassungsvoraussetzungen

Artikel 5
Zulassungskriterien

Artikel 6
Ausnahmeregelungen

Artikel 7
Zulassungsquoten

Kapitel III
EU-Blue-Card, Verfahren und Transparenz

Artikel 8
EU-Blue-Card

Artikel 9
Ablehnungsgr�nde

Artikel 10
Entzug oder Nichtverl�ngerung der EU-Blue-Card

Artikel 11
Zulassungsantr�ge

Artikel 12
Verfahrensgarantien

Kapitel IV
Rechte

Artikel 13
Zugang zum Arbeitsmarkt

Artikel 14
Befristete Arbeitslosigkeit

Artikel 15
Gleichbehandlung

Artikel 16
Familienangeh�rige

Artikel 17
Rechtsstellung langfristig Aufenthaltsberechtigter � EG f�r die Inhaber der EU-Blue-Card

Artikel 18
Aufenthaltstitel langfristig Aufenthaltsberechtigter � EG / EU-Blue-Card � Inhaber

Kapitel V
Aufenthalt in anderen Mitgliedstaaten

Artikel 19
Bedingungen

Artikel 20
Zugang zum Arbeitsmarkt des zweiten Mitgliedstaats f�r Inhaber des Aufenthaltstitels Langfristige Aufenthaltsberechtigung � EG / EU-Blue-Card-Inhaber

Artikel 21
Aufenthalt im zweiten Mitgliedstaat f�r Familienangeh�rige

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 22
Durchf�hrungsma�nahmen

Artikel 23
Berichte

Artikel 24
Anlaufstellen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Inkrafttreten

Artikel 27
Adressaten


 
 
 


Drucksache 762/07 (Beschluss)

... " von mindestens drei Jahren oder ein h�herer beruflicher Bildungsabschluss, f�r den nicht nur Hochschulabschlusszeugnisse, sondern auch eine mindestens dreij�hrige gleichwertige Berufserfahrung ausreichen sollen, sind viel zu weit gehend und entsprechen nicht dem mit der Richtlinie beabsichtigten Zweck, eine hochqualifizierte Besch�ftigung nur dann zuzulassen, wenn in den Mitgliedstaaten geeignete Arbeitskr�fte nicht zur Verf�gung stehen bzw. nicht weitergebildet werden k�nnten.



Drucksache 350/16 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.