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8 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Hufbeschlaglehrschmiede"


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Drucksache 919/08

... (3) Die in Anlage 2 aufgeführten Prüfungszeugnisse sind als gleichwertig mit Zeugnissen über die Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin nach der Hufbeschlagverordnung anzuerkennen. Mit der Anerkennung sind die in Anlage 2 aufgeführten Prüfungszeugnisse den Zeugnissen über die Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin nach der Hufbeschlagverordnung gleichgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Gleichstellung von Prüfungszeugnissen

§ 3
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlagschmied/als Hufbeschlagschmiedin

§ 4
Staatliche Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmied/als Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 5
Fristen

§ 6
Übergangsvorschriften

§ 7
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2)

Anlage 2
(zu § 2 Absatz 3)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Bürokratiekosten

6. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung über die Gleichstellung von außerhalb des Anwendungsbereichs des Hufbeschlaggesetzes oder im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen mit den Prüfungszeugnissen nach der Hufbeschlagverordnung und deren Berücksichtigung bei der staatlichen Anerkennung


 
 
 


Drucksache 713/06

... § 2 Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Staatliche Anerkennung

§ 1
Staatlich anerkannter Hufbeschlagschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlagschmiedin

§ 2
Staatlich anerkannter Hufbeschlaglehrschmied / Staatlich anerkannte Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 3
Staatlich anerkannte Hufbeschlagschule

Abschnitt 2
Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied / zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

§ 4
Ziel der Prüfung

§ 5
Zulassung zur Prüfung

§ 6
Einführungslehrgang

§ 7
Praktische Tätigkeit

§ 8
Vorbereitungslehrgang

§ 9
Prüfungsteile

§ 10
Praktischer Teil der Prüfung

§ 11
Theoretischer Teil der Prüfung

§ 12
Prüfungsausschuss

§ 13
Prüfungsverfahren

§ 14
Bewerten und Bestehen der Prüfung

§ 15
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 3
Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied / zur Hufbeschlaglehrschmiedin

§ 16
Ziel der Prüfung

§ 17
Zulassung zur Prüfung

§ 18
Prüfung

§ 19
Prüfungsausschuss

§ 20
Prüfungsverfahren

§ 21
Bewertung und Bestehen der Prüfung

§ 22
Wiederholung der Prüfung

Abschnitt 4
Schlussvorschriften

§ 23
Übergangsvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1)

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1)

Anlage 3
(zu § 3)

Anlage 4
(zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1)

Anlage 5
(zu § 14 Abs. 2)

Anlage 6
(zu § 21 Abs. 2)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Ergebnisse der Vorprüfung des Verordnungsentwurfs

3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

4. Sonstige Kosten

5. Gleichstellungspolitische Folgen

B. Besonderer Teil

Abschnitt 1
(Staatliche Anerkennung)

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Abschnitt 2
(Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Abschnitt 3
(Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin)

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu Zu Abschnitt 4

Zu § 23

Zu § 24


 
 
 


Drucksache 713/1/06

... "Ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss als geprüfter Hufbeschlaglehrschmied/geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin anerkannt sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/1/06




1. Zu § 5 Abs. 8, § 17 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu § 22 Abs. 2

5. Zu Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 , Anlage 2 zu § 2 Abs. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Anlage 4 zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1

7. Zu Anlage 5 zu § 14 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Anlage 6 zu § 21 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 713/06 (Beschluss)

... "Ein Mitglied des Prüfungsausschusses muss als geprüfter Hufbeschlaglehrschmied/geprüfte Hufbeschlaglehrschmiedin anerkannt sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 713/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV)

A. Änderungen

1. Zu § 5 Abs. 8, § 17 Abs. 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu § 13 Abs. 1 Satz 2

3. Zu § 19 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 und 2

4. Zu § 22 Abs. 2

5. Zu Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 , Anlage 2 zu § 2 Abs. 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Anlage 4 zu § 14 Abs. 1 und zu § 21 Abs. 1

7. Zu Anlage 5 zu § 14 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

8. Zu Anlage 6 zu § 21 Abs. 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 109/06

... „(1) Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern. Dazu werden die Berechtigung zur Ausübung des Beschlags von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen geregelt.“

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 109/06




I. Artikel 1 (Hufbeschlaggesetz) wird wie folgt geändert:

II. Artikel 2 (Änderung des Tierschutzgesetzes) wird wie folgt geändert:

III. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:


 
 
 


Drucksache 392/05

... Der vorliegende Gesetzentwurf soll außerdem die Voraussetzungen schaffen, um die geltenden Regelungen zur Qualifizierung von Hufbeschlagschmieden/Hufbeschlagschmiedinnen, zur Anerkennung von Ausbildungsstätten (Hufbeschlagschulen) sowie zur Qualifizierung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen an die geänderten Bedingungen im Bereich des Hufbeschlags anzupassen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beschlag von Hufen und Klauen(Hufbeschlaggesetz - HufBeschlG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen, Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 4
Anerkennung der Hufbeschlagschmiede/Hufbeschlagschmiedinnen

§ 5
Anerkennung der Hufbeschlaglehrschmiede/Hufbeschlaglehrschmiedinnen

§ 6
Hufbeschlagschulen

§ 7
Widerruf der Anerkennungen

§ 8
Ermächtigungen

§ 9
Bußgeldvorschriften

§ 10
Übergangsregelungen

§ 11
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 2
Änderung des Tierschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage und Reformansätze

2. Gesetzgebungskompetenz

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Nummer 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 392/1/05

... (1) Dieses Gesetz regelt die Berechtigung zur Ausübung des Beschlags von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen. Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/05




1. Zu Artikel 1 § 1 Abs. 1 HufBeschlG

2. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 4 HufBeschlG

3. Zu Artikel 1 § 4 Abs. 4 - neu - HufBeschlG

4. Zu Artikel 1 § 7 Abs. 3 HufBeschlG

5. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 10 Abs. 1 HufBeschlG

6. Zu Artikel 1 § 8 Abs. 4 - neu - HufBeschlG Dem § 8 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

7. Zu Artikel 2 Nr. 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 6 Abs. 1 Satz 4 TierSchG

8. Zu Artikel 3 § 11 TierSchHuV

§ 11
Verbot der Zucht nach § 1b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes

9. Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat,


 
 
 


Drucksache 392/05 (Beschluss)

... (1) Dieses Gesetz regelt die Berechtigung zur Ausübung des Beschlags von Hufen und Klauen und die damit verbundene staatliche Anerkennung sowie die staatliche Anerkennung von Hufbeschlaglehrschmieden/Hufbeschlaglehrschmiedinnen und Hufbeschlagschulen. Die Gesundheit von Huf- und Klauentieren, insbesondere die Leistungsfähigkeit ihres Bewegungsapparates, ist durch einen sach-, fach- und tiergerechten Huf- und Klauenbeschlag zu erhalten und zu fördern.



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.