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"Hygienerisiken"
Drucksache 433/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... " bezeichneten Regelungen nur den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und den Schutz der Lebensmittel- und Futtermittelkette (so ausdrücklich die Zweckbestimmung in Artikel 1; vgl. ferner bei den möglichen Auflagen für eine veterinärrechtliche Verbringungsgenehmigung Artikel 33 Abs. 1 Buchstabe c des Vorschlags der Ablöseverordnung). Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von tierischen Nebenprodukten, die Abfälle sind, können sich aber neben Hygienerisiken auch Umweltrisiken ergeben. Dies wird besonders deutlich bei der - in der Praxis bedeutsamen - grenzüberschreitenden Verbringung von Gülle aus Massenviehhaltung zur Aufbringung als Dünger in der Landwirtschaft (z.B. Verbringungen großer Mengen von Gülle aus Holland nach Deutschland). Dadurch, dass die grenzüberschreitende Verbringung von tierischen Nebenprodukten, die Abfälle sind, insbesondere Gülle, nicht mehr den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 unterliegt, ist eine behördliche Kontrolle der Umweltrisiken, die mit solchen Verbringungen von tierischen Nebenprodukten und zugleich auch Abfällen verbunden sind, kaum noch möglich. Solche Kontrollmöglichkeiten sollten daher in der Verordnung geschaffen werden.
Zur Vorlage allgemein
Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte
Zu dem Vorschlag im Einzelnen:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 7
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Artikel 15
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Erwägungsgrund 63, Artikel 19 Buchstabe d i.V.m. Artikel 21 Buchstabe c, Artikel 19 Buchstabe g, Artikel 20 Buchstabe i und Artikel 21 Buchstabe h
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 22
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 31
Zu Artikel 33
Zu Artikel 42
Zu Artikel 45
Zu Artikel 51
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Drucksache 433/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... " bezeichneten Regelungen nur den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und den Schutz der Lebensmittel- und Futtermittelkette (so ausdrücklich die Zweckbestimmung in Artikel 1; vgl. ferner bei den möglichen Auflagen für eine veterinärrechtliche Verbringungsgenehmigung Artikel 33 Abs. 1 Buchstabe c des Vorschlags der Ablöseverordnung). Bei der grenzüberschreitenden Verbringung von tierischen Nebenprodukten, die Abfälle sind, können sich aber neben Hygienerisiken auch Umweltrisiken ergeben. Dies wird besonders deutlich bei der - in der Praxis bedeutsamen - grenzüberschreitenden Verbringung von Gülle aus Massenviehhaltung zur Aufbringung als Dünger in der Landwirtschaft (z.B. Verbringungen großer Mengen von Gülle aus Holland nach Deutschland). Dadurch, dass die grenzüberschreitende Verbringung von tierischen Nebenprodukten, die Abfälle sind, insbesondere Gülle, nicht mehr den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 unterliegt, ist eine behördliche Kontrolle der Umweltrisiken, die mit solchen Verbringungen von tierischen Nebenprodukten und zugleich auch Abfällen verbunden sind, kaum noch möglich. Solche Kontrollmöglichkeiten sollten daher in der Verordnung geschaffen werden.
Zur Vorlage allgemein
Allgemein zum Vorschlag der Verordnung über tierische Nebenprodukte
Zu dem Vorschlag im Einzelnen:
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikeln 6
Zu Artikeln 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 7
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 10
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 13
Zu Artikel 15
Zu Artikel 15
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 22
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 27
Zu Artikel 28
Zu Artikel 31
Zu Artikel 33
Zu Artikel 42
Zu Artikel 45
Zu Artikel 51
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