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122 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"INVEKOS"


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Drucksache 351/20

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS



Drucksache 351/20 (Beschluss)

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS



Drucksache 327/20

... Durch die Bereitstellung von 6 Prozent der nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen für das Jahr 2021 als zusätzliche, im Haushaltsjahr 2022 aus dem ELER finanzierte Förderung, also wie für das Jahr 2020 eine um 1,5 Prozentpunkte höhere Umschichtung als für die Jahre 2015 bis 2019, ergibt sich wiederum eine einmalige gewisse Erhöhung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft. Durch die Fortschreibung der erhöhten Umschichtung entsteht ein zusätzliches Potential für Neuverpflichtungen im Rahmen des ELER, die für die Begünstigten mit Aufwand für die Antragstellung verbunden sind. Es sind hier überwiegend Anträge betroffen, die mit geringem zusätzlichem Aufwand im Rahmen des InVeKoS-Sammelantrags, den der Antragsteller normalerweise sowieso bereits zum Bezug der Direktzahlungen stellt, zu stellen sind. Dazu wird nur ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand von etwa 15 Minuten geschätzt. Es wird - ausgehend von einem jährlichen Durchschnittsbetrag je Förderfall für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft von etwa 3 300 Euro - geschätzt, dass sich mit dem aus den zusätzlichen 1,5 Prozentpunkten resultierenden Betrag von rund 72 000 000 Euro etwa 22 000 Jahrestranchen ergeben. Für deren Beantragung entsteht einmaliger Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft in Höhe von etwa 200 000 Euro, der sich voraussichtlich auf die Jahre 2021 bis 2024 verteilt.



Drucksache 98/1/20

... ist unverzüglich anzupassen und die Begrifflichkeiten differenzierter zu definieren. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass die im Rahmen des Wirkungsmonitorings erforderlichen landwirtschaftlichen Betriebsdaten rechtssicher erhoben und verarbeitet werden können und zum Zwecke der Plausibilisierung dieser Angaben Zugriffe auf bestimmte Datenquellen (InVeKoS, HIT-Datenbank zum Tierbestand etc.) ermöglicht werden. Darüber hinaus sind in der Düngeverordnung die Vorlage-, Mitteilungs- und Meldepflichten mit konkreter Benennung der sowohl für die Überwachung der düngerechtlichen Vorschriften als auch für das Wirkungsmonitoring erforderlichen Daten bundesweit einheitlich vorzuschreiben.



Drucksache 351/1/20

Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS



Drucksache 96/19

... Neben der sekundärstatistischen Nutzung werden Daten des sog. Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Daten) im agrarstatistischen System auch zur Aktualisierung des Betriebsregisters genutzt. Bislang umfasste die Lieferung der InVeKoS-Daten jedoch nicht immer die Gesamtheit der Einheiten, sondern sie beschränkte sich in einigen Fällen auf die in der Bodennutzungshaupterhebung in den jeweiligen Jahren relevanten Einheiten, d.h. in Jahren ohne allgemeine Erhebung auf die Stichprobenbetriebe. Eine Aktualisierung der Registerbestände ist unter diesen Umständen nicht vollständig möglich. Durch die nun vorgesehene, alle Einheiten umfassende Lieferung der InVeKoS-Daten kann die Aktualität und Qualität der Registerbestände und demnach auch die Qualität der Auswahlgesamtheiten der agrarstatistischen Erhebungen verbessert werden.



Drucksache 61/18 (Beschluss)

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 61/18

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 544/18 (Beschluss)

... (3) Zu dem in Absatz 2 bestimmten Zweck haben die Erzeugerorganisationen der zuständigen Stelle jährlich bis zum 15. Februar die Namen und Anschriften aller ihrer Mitglieder, die im jeweils vorangegangenen Beihilfejahr Mitglieder waren, und im Falle von Erzeugern zusätzlich deren Betriebsnummer nach der InVeKoS



Drucksache 544/1/18

... (3) Zu dem in Absatz 2 bestimmten Zweck haben die Erzeugerorganisationen der zuständigen Stelle jährlich bis zum 15. Februar die Namen und Anschriften aller ihrer Mitglieder, die im jeweils vorangegangenen Beihilfejahr Mitglieder waren, und im Falle von Erzeugern zusätzlich deren Betriebsnummer nach der InVeKoS



Drucksache 100/18

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS



Drucksache 61/1/18

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 642/18 (Beschluss)

Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 664/17

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungen-verordnung und der InVeKoS



Drucksache 3/1/17

... 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die von den Mitgliedstaaten geforderte Berichterstattung und Überwachung über Erneuerbare Energien einschließlich Bioenergien konsequent auf das Wesentliche beschränkt und auf vorhandene Verwaltungsdaten (zum Beispiel Länderstatistik, InVeKoS) ausgerichtet wird, um bürokratische Lasten bei der Wirtschaft oder gar einzelnen Landwirten oder Waldbesitzern zu vermeiden.



Drucksache 664/2/17

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS



Drucksache 664/17 (Beschluss)

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS



Drucksache 129/1/17

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 129/17

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 149/17

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS



Drucksache 129/17 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS



Drucksache 149/17 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der InVeKoS



Drucksache 3/17 (Beschluss)

... 4. Er bittet die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die von den Mitgliedstaaten geforderte Berichterstattung und Überwachung über Erneuerbare Energien einschließlich Bioenergien konsequent auf das Wesentliche beschränkt und auf vorhandene Verwaltungsdaten (zum Beispiel Länderstatistik, InVeKoS) ausgerichtet wird, um bürokratische Lasten bei der Wirtschaft oder gar einzelnen Landwirten oder Waldbesitzern zu vermeiden.



Drucksache 664/1/17

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS



Drucksache 645/16

... 5. die auf den Betrieb des Antragsstellers bezogene Betriebsnummer im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 5 der InVeKoS-Verordnung;



Drucksache 10/16

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS



Drucksache 395/16

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 395/16 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 10/1/16

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS



Drucksache 10/16 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung und des InVeKoS



Drucksache 395/1/16

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 251/15 (Beschluss)

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 62/1/15

... cc) Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften (z.B. InVeKoS-Daten-Gesetz,



Drucksache 251/1/15

Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 214/15

... In Abhängigkeit von der Entscheidung der Europäischen Kommission bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die nationalen Rechtsgrundlagen, insbesondere die InVeKoS-Verordnung, rechtzeitig dahingehend zu ändern, dass Ufervegetationsstreifen spätestens ab 2016 nicht bei der Anrechnung von Pufferstreifen berücksichtigt werden.



Drucksache 354/14 (Beschluss)

... 2. Zu Artikel 2 (§ 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG)



Drucksache 333/14 (Beschluss)

Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 459/1/14

... Gemäß Bund-/Länder-Leitfaden zur Erstellung, Pflege und Aktualisierung des Referenzsystems für das InVeKoS-GIS in Deutschland, rev. 2, Stand 2. Juni 2012 (Pkt. 3.6 Landschaftselemente), wurden Trocken- und Natursteinmauern und Lesesteinwälle als ein lineares Element (CC-LE-Typ = NT) in das Landschaftselementekataster der Länder aufgenommen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Mauer oder einen Wall handelt, wurde der LE-Typ = NT unter CC-Schutz gestellt. Eine Untersetzung, ob es sich um eine Mauer oder einen Wall handelt, wurde nicht vorgenommen. Die Datengrundlage für die Unterscheidung liegt somit nicht vor. Eine Abgrenzung von Lesesteinwällen gegenüber Trocken- und Natursteinmauern ist auf digitalen Orthofotos, die die Basis für die Erstellung des jeweiligen Flächenreferenzsystems sind, nicht erkennbar und damit nicht möglich. Eine Unterscheidung ist ausschließlich mit einer aufwändigen terrestrischen Vor-Ort-Überprüfung möglich.



Drucksache 406/14

... Mit der Verordnung sollen die noch ausstehenden weiteren Vorschriften für die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie der im Rahmen dieser Verordnung und zu ihrer Durchführung erlassenen Rechtsakte der Europäischen Union und des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes geregelt werden. Die Verordnung enthält im Wesentlichen materielle Bestimmungen. Weitere Durchführungsvorschriften, insbesondere zum Verfahren und zur Kontrolle, sollen in der bevorstehenden Aktualisierung der InVeKoS-Verordnung geregelt werden.



Drucksache 630/14 (Beschluss)

... 1. Zu Artikel 1 (§ 5 InVeKoSV)



Drucksache 74/14 (Beschluss)

Erste Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 74/14

Erste Verordnung zur Änderung der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 354/1/14

... 2. Zu Artikel 2 (§ 6 Absatz 1 Satz 1 InVeKoSDG)



Drucksache 630/1/14

... 1. Zu Artikel 1 (§ 5 InVeKoSV)



Drucksache 194/14

... Hinsichtlich der Nutzung von zu anderen Zwecken als der Ernährungsnotfallvorsorge erhobenen Daten für Zwecke der Ernährungsnotfallvorsorge ist auf § 16 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) zu verweisen. Dieser legt im Grundsatz fest, dass Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse geheim zu halten sind. Das Gesetz lässt gewisse Ausnahmen von dieser Regel zu, insbesondere wenn diese durch besondere Rechtsvorschriften geregelt sind. Die Bundesregierung wird deshalb prüfen, wie im Rahmen einer Reform der rechtlichen Regelungen der Ernährungsnotfallvorsorge derartige Rechtsvorschriften erlassen werden können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Daten aus der HIT Datenbank und von INVEKOS-Daten für Zwecke der Ernährungsnotfallvorsorge.



Drucksache 333/1/14

Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 459/14 (Beschluss)

... Gemäß Bund-/Länder-Leitfaden zur Erstellung, Pflege und Aktualisierung des Referenzsystems für das InVeKoS-GIS in Deutschland, rev. 2, Stand 2. Juni 2012 (Pkt. 3.6 Landschaftselemente), wurden Trocken- und Natursteinmauern und Lesesteinwälle als ein lineares Element (CC-LE-Typ = NT) in das Landschaftselementekataster der Länder aufgenommen. Unabhängig davon, ob es sich um eine Mauer oder einen Wall handelt, wurde der LE-Typ = NT unter CC-Schutz gestellt. Eine Untersetzung, ob es sich um eine Mauer oder einen Wall handelt, wurde nicht vorgenommen. Die Datengrundlage für die Unterscheidung liegt somit nicht vor. Eine Abgrenzung von Lesesteinwällen gegenüber Trocken- und Natursteinmauern ist auf digitalen Orthofotos, die die Basis für die Erstellung des jeweiligen Flächenreferenzsystems sind, nicht erkennbar und damit nicht möglich. Eine Unterscheidung ist ausschließlich mit einer aufwändigen terrestrischen Vor-Ort-Überprüfung möglich.



Drucksache 136/1/12

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hier auf bereits eingeführte Festlegungen aus anderen Bereichen (zum Beispiel InVeKoS) zum Begriff Grünland abzustellen und auf eine Verknüpfung mit der tierischen Erzeugung zu verzichten.



Drucksache 136/12 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, hier auf bereits eingeführte Festlegungen aus anderen Bereichen (zum Beispiel InVeKoS) zum Begriff Grünland abzustellen und auf eine Verknüpfung mit der tierischen Erzeugung zu verzichten.



Drucksache 555/12 (Beschluss)

... Es ist für die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Behörden unzumutbar und personell nicht darstellbar, allen Betrieben aktiv die ermittelte, jeweils einzelbetriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit mitzuteilen. Zahlreiche Tierhalter verfügen bereits über einen online-Zugang mit Passwort für ihren Betrieb zur Zentralen InVekoS-Datenbank. Diesen Betrieben muss es einerseits möglich sein, die betriebsbezogenen Daten jederzeit unmittelbar in einer Datenbank einzusehen, andererseits ist es nicht erforderlich, dass die zuständige Behörde tierhaltenden Betrieben, die regelmäßig mit einer Datenbank arbeiten, noch aktiv Daten übermitteln muss, die bereits betriebsbezogen in eine Datenbank eingestellt und dort eingesehen werden können.



Drucksache 555/1/12

... Es ist für die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Behörden unzumutbar und personell nicht darstellbar, allen Betrieben aktiv die ermittelte, jeweils einzelbetriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit mitzuteilen. Zahlreiche Tierhalter verfügen bereits über einen online-Zugang mit Passwort für ihren Betrieb zur Zentralen InVekoS-Datenbank. Diesen Betrieben muss es einerseits möglich sein, die betriebsbezogenen Daten jederzeit unmittelbar in einer Datenbank einzusehen, andererseits ist es nicht erforderlich, dass die zuständige Behörde tierhaltenden Betrieben, die regelmäßig mit einer Datenbank arbeiten, noch aktiv Daten übermitteln muss, die bereits betriebsbezogen in eine Datenbank eingestellt und dort eingesehen werden können.



Drucksache 626/11 (Beschluss)

... , der InVeKoS-Verordnung und der Direktzahlungen Verpflichtungenverordnung sowie zur Aufhebung und Fortgeltung produktbezogener Verordnungen



Drucksache 132/11 (Beschluss)

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 626/11

... , der InVeKoS-Verordnung und der



Drucksache 626/1/11

... , der InVeKoS-Verordnung und der



Drucksache 132/1/11

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 132/11

... -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 602/10 (Beschluss)

... - Halbierung der Vor-Ort-Kontrollquoten bei InVeKoS und Cross-Compliance: Vor dem Hintergrund der inzwischen fünfjährigen Erfahrung des ordnungsgemäßen Vollzugs bei der Umsetzung des Cross Compliance- Systems auf der Basis der gut funktionierenden, computergestützten Kontrollsysteme wie GIS und HI-Tier hält es der Bundesrat für vertretbar, die Kontrollquote bei InVeKoS von derzeit 5 Prozent auf 2,5 Prozent und bei Cross Compliance von ein Prozent auf 0,5 Prozent zu verringern. Dies würde nicht nur die Akzeptanz der Systeme bei den Landwirten erhöhen, sondern auch Verwaltungskosten erheblich verringern; - Vermeidung von Doppelkontrollen, wo das Fachrecht selbst entsprechende systematische Kontrollen vorsieht;



Drucksache 84/10 (Beschluss)

... und der InVeKoS-Verordnung



Drucksache 104/10

... • Das (vom EU-Fonds für ländliche Entwicklung kofinanzierte) integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) dient nicht nur der Verwaltung und Kontrolle von Direktzahlungen, sondern auch von bestimmten flächenbezogenen Maßnahmen der ländlichen Entwicklungspolitik (z.B. Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen im Bereich Forstwirtschaft).



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Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.