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"Informantenschutz"
Drucksache 284/13
Gesetzesantrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Eine weitere Ausdehnung auf Fälle des beruflichen Handelns, wie dies § 184b Abs. 5 StGB vorsieht, wäre nicht zielführend. Ein solcher Tatbestandsausschluss würde die Strafnorm in weiten Teilen leer laufen lassen, da die berufliche Beschäftigung mit Daten - anders als die Beschäftigung mit kinderpornographischen Schriften - einen unübersehbar großen Personenkreis betreffen würde. Eine Übertragung des Tatbestandsausschlusses des § 184b Abs. 5 StGB auf § 202d Abs. 5 StGB-E ist daher abzulehnen. Die freie Presse ist, ungeachtet der Frage, ob auch in diesen Fällen sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt wären - was hinsichtlich der subjektiven Anforderungen oftmals nicht der Fall sein wird -, ausreichend durch die Regelungen zum Informantenschutz geschützt (z.B. § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO, § 97 Abs. 5 StPO, § 98 Abs. 1 Satz 2 StPO).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 202d Datenhehlerei
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu den Absätzen 3, 4 und 6
Zu Absatz 5
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
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Drucksache 284/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
... Eine weitere Ausdehnung auf Fälle des beruflichen Handelns, wie dies § 184b Absatz 5 StGB vorsieht, wäre nicht zielführend. Ein solcher Tatbestandsausschluss würde die Strafnorm in weiten Teilen leer laufen lassen, da die berufliche Beschäftigung mit Daten - anders als die Beschäftigung mit kinderpornografischen Schriften - einen unübersehbar großen Personenkreis betreffen würde. Eine Übertragung des Tatbestandsausschlusses des § 184b Absatz 5 StGB auf § 202d Absatz 5 StGB-E ist daher abzulehnen. Die freie Presse ist, ungeachtet der Frage, ob auch in diesen Fällen sämtliche Tatbestandsmerkmale erfüllt wären - was hinsichtlich der subjektiven Anforderungen oftmals nicht der Fall sein wird -, ausreichend durch die Regelungen zum Informantenschutz geschützt (z.B. § 53 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StPO, § 97 Absatz 5 StPO, § 98 Absatz 1 Satz 2 StPO).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage 1 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 202d Datenhehlerei
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 4
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu § 202d
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Anlage 2 Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Datenhehlerei
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Drucksache 99/12
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
... ) in Form eines umfassenden Quellen- und Informantenschutzes.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten (auch Bürokratiekosten)
Gesetzesantrag
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Berufsgeheimnisträgern im Strafprozessrecht
Artikel 1 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage, Zielsetzung und Ausgestaltung
II. Gesetzgebungskompetenz
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
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Drucksache 534/11
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Drucksache 534/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch - Antrag des Landes Berlin -
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Drucksache 534/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Bürgerlichen Gesetzbuch - Antrag der Länder Berlin und Hamburg -
Entschließung des Bundesrates zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Drucksache 15/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 18. Dezember 2002 zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
... Informantenschutz
Drucksache 798/2/07
Antrag des Landes Berlin
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24 /EG
... Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat. Auf Grund der Verhältnismäßigkeitsprüfung in § 160a Abs. 2 StPO- neu kann auch künftig der Informantenschutz nicht mehr verlässlich garantiert werden. Der Journalist kann seinem Informanten nicht zusichern, dass er als Quelle anonym bleibt. Damit wird der verfassungsrechtlich garantierte Informantenschutz unterlaufen. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu ausgeführt, dass die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse bzw. Rundfunk und den Informanten geschützt sei. Dieser Schutz sei unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten könne, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließe wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen könne.
Drucksache 640/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs - und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006
... § 4 Informantenschutz
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Errichtung eines Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters
§ 3 Erhebung der Informationen
§ 4 Informantenschutz
§ 5 Übermittlung der Informationen an das Umweltbundesamt
§ 6 Übermittlung der Informationen an die Europäische Kommission
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
i. Übersicht
ii. Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
iii. Durchführung der Verordnung EG Nr. 166/2006
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Wesentliche Änderungen
IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
V. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft
1. Vollzugsaufwand
2. Haushaltsaufwendungen ohne Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
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Drucksache 538/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
Drucksache 551/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2014-2015 COM(2014) 700 final; Ratsdok. 14152/14
Drucksache 639/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21. Mai 2003 über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.