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"Insiderverzeichnisverordnung-E"


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Drucksache 579/1/06

... Die neuen Regelungen in § 30b WpHG-E, § 30e WpHG-E und § 3a Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung-E ersetzen das bisher in den §§ 63, 66 und 70 Börsenzulassungsverordnung normierte Publizitätssystem von Kapitalmarktinformationen. Die bisherigen §§ 63, 66 und 70 Börsenzulassungsverordnung werden aufgehoben (Artikel 4 Nr. 4 und 5 des Entwurfs). Die neuen Regelungen haben zur Folge, dass die bisherige Börsenpflichtblattpublizität durch eine elektronische Form der Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen ersetzt wird. Im Hinblick auf die angestrebte Umstellung von der Veröffentlichung in Papierform auf die elektronische Veröffentlichung enthält der Entwurf keine Übergangsregelung. Eine Übergangsregelung für diesen kapitalmarktrechtlichen Spezialbereich erscheint jedoch erforderlich. Es muss sichergestellt werden, dass auch während der Übergangsphase keine Probleme bei der Informationsübermittlung und -veröffentlichung auftreten und der Zugriff auf die betroffenen kapitalmarktrechtlichen Informationen sämtlichen Kapitalmarktteilnehmern und sonstigen Interessierten möglich ist. Dies ist von erheblicher Bedeutung für die Funktionsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des gesamten deutschen Kapitalmarkts und für den Anlegerschutz. Daher sollten während einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2009 die kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen nach § 30b WpHG-E, § 30e WpHG-E und § 3a Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung-E sowohl in Papierform als auch auf elektronischem Wege zur Verfügung stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/06




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,

5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG , Artikel 5 Nr. 10 § 342b Abs. 2 Satz 1 HGB

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO

10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG


 
 
 


Drucksache 579/06 (Beschluss)

... Die neuen Regelungen in § 30b WpHG-E, § 30e WpHG-E und § 3a Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung-E ersetzen das bisher in den §§ 63, 66 und 70 Börsenzulassungsverordnung normierte Publizitätssystem von Kapitalmarktinformationen. Die bisherigen §§ 63, 66 und 70 Börsenzulassungsverordnung werden aufgehoben (Artikel 4 Nr. 4 und 5 des Entwurfs). Die neuen Regelungen haben zur Folge, dass die bisherige Börsenpflichtblattpublizität durch eine elektronische Form der Veröffentlichung von Kapitalmarktinformationen ersetzt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/06 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 21 Abs.1 Satz 1 WpHG, Buchstabe b § 21 Abs. 1a WpHG

2. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 1 Nr. 1 WpHG

3. Zu Artikel 1 Nr. 19 § 30b Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a WpHG

4. Zu Artikel 1 Nr. 19 §§ 30b, 30e WpHG ,

5. Zu Artikel 1 Nr. 21 und 22 §§ 37n und 37o Abs. 1 Satz 4 WpHG ,

6. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37v Abs. 2 Nr. 3 und § 37w Abs. 2 Nr. 3 WpHG , Artikel 5 Nr. 3, 4, 5, 6 und 9 §§ 264 Abs. 2, 289 Abs. 1, 297 Abs. 2, 315 Abs. 1 und 331 HGB

7. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37w Abs. 5 WpHG

8. Zu Artikel 1 Nr. 24 § 37x Abs. 1 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 2 Nr. 5 § 3b Wertpapierhandelsanzeige- und InsiderverzeichnisVO

10. Zu Artikel 10 Nr. 1 Buchstabe a - neu - § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - neu - WpÜG


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.