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"Kappungsregelung"
Drucksache 273/15 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... Mit der Änderung des bisherigen Artikels 17b Absatz 4 BGBEG entfällt die nicht mehr erforderliche Kappungsregelung für die im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaften. Mit der neuen Überschrift wie der Neufassung des Artikels 17b Absatz 4 werden die Kollisionsvorschriften für Lebenspartnerschaften auf gleichgeschlechtliche Ehen entsprechend angewandt.
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderungen weiterer Gesetze
Abschnitt 5 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 20a Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden.
§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
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Drucksache 196/13 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... entfällt die nicht mehr erforderliche Kappungsregelung für die im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaften. Dadurch werden die Kollisionsvorschriften für Lebenspartnerschaften auf gleichgeschlechtliche Ehen entsprechend angewandt. Die Überschrift wird entsprechend angepasst.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderungen weiterer Gesetze
Abschnitt 5 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 20a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
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Drucksache 196/13
Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
... Mit der Streichung des bisherigen Artikels 17b Absatz 4 entfällt die nicht mehr erforderliche Kappungsregelung für die im Ausland eingetragenen Lebenspartnerschaften. Mit der neuen Überschrift wie der Neufassung des Artikels 17b Absatz 4 werden die Kollisionsvorschriften für Lebenspartnerschaften auf gleichgeschlechtliche Ehen entsprechend angewandt.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Abschnitt 5 Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
§ 20a
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.
§ 17a Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
B. Einzelbegründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
1 Lebenspartnerschaftsgesetz
2 Personenstandsgesetz
3 Transsexuellengesetz
4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Zu Artikel 3
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Drucksache 557/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)
... Bei den Beträgen für die Jahre 2009 bis 2012 ist ein durchschnittlicher Erlös von 46 €/t SKE unterstellt. Dies entspricht den gültigen Kohlerichtlinien bzw. dem gültigen Zuwendungsbescheid, der einen Mechanismus zur Kürzung der Beihilfen bei Erlösen über 46 €/t beinhaltet (sog. Kappungsregelung). Entsprechend der kohlepolitischen Verständigung vom 7. Februar 2007 werden die Beihilfen bis 2012 nicht gekürzt, soweit die Mehrerlöse zur Vermeidung der in den Rechnungen der RAG AG für die Auslaufvariante 2018 ausgewiesenen Unterfinanzierung benötigt werden. Die Bergbauunternehmen müssen eine entsprechende Kostenbelastung nachweisen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
§ 1 Zweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Finanzplafonds
§ 4 Verpflichtungen der Bergbauunternehmen nach Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus
§ 5 Anpassungsgeld
§ 6 Melde-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten
§ 7 Bußgeldvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018
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Drucksache 432/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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