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"Kontamination"
Drucksache 303/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Zehnte Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher Verordnungen
... 1. einen in Artikel 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination mit Pentachlorphenol und
1. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 34d - neu - FutterMV , Nummer 12 § 36 Nummer 2, Nummer 2a - neu - FutterMV , Nummer 16 Anlage 9 - neu - FutterMV , Artikel 3a - neu - Guarkernmehl-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverordnung
§ 34c Einfuhrverbote für bestimmte Erzeugnisse aus der Volksrepublik China
§ 34d Einfuhrverbote für Guarkernmehl und Erzeugnisse daraus
Anlage 9 (zu § 34d Absatz 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Futtermittel benannten Kontrollstellen
Artikel 3a Guarkernmehl-Lebensmittel-Einfuhrverbotsverordnung
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Bescheinigung
§ 4 Straftaten
§ 5 Ordnungswidrigkeiten
Anlage (zu § 2) Liste der nach Artikel 5 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 258/2010 in Deutschland für Lebensmittel benannten Kontrollstellen
2. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 35a Absatz 3 Satz 1 FutterMV
3. Zu Artikel 2 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa1 - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu - Anlage 4 zu den §§ 13 und 14 zur FutterMV
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Drucksache 530/1/10
... Die Regelung sieht vor, dass nur Großanlagen im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik (hier DVGW-Arbeitsblatt W 551) in die Überwachung einbezogen werden, weil aus technischen Gründen das Risiko einer Kontamination mit Legionellen in Großanlagen eher gegeben ist. Zudem wird klargestellt, dass nicht alle Anlagen zur Trinkwassererwärmung einer regelmäßigen Untersuchung bedürfen. Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Zudem gilt die Regelung nur für Anlagen mit Duschen oder andere Anlagen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 bis 9, 11, 12, 13 Buchstabe a bis c, 14, 15 Buchstabe c und d sowie 16 bis 25 Artikel 3
Artikel 3Inkrafttreten
2. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
23. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe ii - neu - § 25 Nummer 1 1a - neu - TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe d § 17 Absatz 3 TrinkwV , Nummer 19 § 21 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe j 1 - neu - und Buchstabe l § 25 Nummer 13a - neu - und Nummer 15 und 16 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
28. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 2 Teil II laufende Nummer 4, 7 und 8 TrinkwV
30. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
31. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen.... , Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
32. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3Inkrafttreten
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Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... kommen, ist deren Reinigung zu gewährleisten, um die Gefahren einer Kontamination des Beschäftigten vorzubeugen.
1. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
2. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 4 GefStoffV
3. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV
4. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
5. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 5 Satz 2 - neu - GefStoffV
7. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 7 Satz 1 GefStoffV
8. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Satz 1 GefStoffV
9. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 4 Satz 2 GefStoffV
10. Zu Artikel 1 § 12 GefStoffV
§ 12 Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen und organischen Peroxiden
11. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 bis 3 GefStoffV
Begründung
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
12. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 3 GefStoffV
13. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 3 Nummer 4, § 22 Absatz 1 Nummer 28 - neu - GefStoffV
Zu a:
Zu b:
14. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 3 Satz 2 GefStoffV
15. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 2 GefStoffV
16. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 3a - neu - GefStoffV
17. Zu Artikel 1 § 22 Absatz 1 Nummer 15a - neu - GefStoffV
18. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 2.1 Satz 3 GefStoffV
19. Zu Artikel 1 Anhang I Nummer 4.4.4 Absatz 2 Warnzeichen GefStoffV
20. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 1 Absatz 1 GefStoffV
21. Zu Artikel 1 Anhang II Nummer 5 Absatz 4 - neu - GefStoffV
22. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 2 der 2. SprengV
§ 2 Allgemeine Anforderungen
23. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe k Doppelbuchstabe bb Anhang Nummer 2.2.5 Absatz 4 der 2. SprengV
24. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe t bis v Anhang Nummer 4.1 bis 4.3 der 2. SprengV In Artikel 2 Nummer 5 sind Buchstabe t bis v wie folgt zu fassen:
Zu Buchstabe u
25. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe c Anhang Anlage 2 Tabelle 5 der 2. SprengV
26. Zu Artikel 2 Nummer 7 Buchstabe e Anhang Anlage 2 Tabelle 7 der 2. SprengV
27. Zu Artikel 2 Nummer 11 Anhang Anlagen 6 und 7 der 2. SprengV
28. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 8 Satz 2 der 1. SprengV
29. Zu Artikel 3 Nummer 2a - neu - § 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der 1. SprengV
30. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 3 der 1. SprengV
31. Zu Artikel 3 Nummer 3a - neu - § 47 Nummer 4 der 1. SprengV
1. Zur Gefahrstoffverordnung insgesamt
2. Zur langfristigen Aufbewahrung von Expositionsdaten
3. Zu § 15 Absatz 5 GefStoffV
4. Zur Verwendung von dichlormethanhaltigen Farbabbeizmitteln
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Drucksache 822/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination zu informieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
H. Nachhaltigkeit
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 23a Pflichten des Entladers
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Begründung
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand:
2. Vollzugsaufwand:
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
II. Zu den Einzelvorschriften
Zu § 1
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
zu Absatz 2
Zu § 17
Zu § 18
zu Absatz 1
Zu § 19
zu Absatz 1
zu Absatz 2
zu Absatz 3
Zu § 20
Zu § 21
zu Absatz 1
zu Absatz 3
Zu § 22
zu Absatz 1
Zu § 23
Zu § 23a
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 33
Zu § 36
Zu § 37
zu § 38
zu § 39
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1419: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
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Drucksache 530/10
... Bei Verdacht auf eine mikrobielle Kontamination kann auf eine Geschmacksprobe verzichtet werden
Drucksache 530/10 (Beschluss)
... Die Regelung sieht vor, dass nur Großanlagen im Sinne der allgemein anerkannten Regeln der Technik (hier DVGW-Arbeitsblatt W 551) in die Überwachung einbezogen werden, weil aus technischen Gründen das Risiko einer Kontamination mit Legionellen in Großanlagen eher gegeben ist. Zudem wird klargestellt, dass nicht alle Anlagen zur Trinkwassererwärmung einer regelmäßigen Untersuchung bedürfen. Als Großanlagen gelten Warmwasser-Installationen mit mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als drei Liter Inhalt zwischen dem Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle. Zudem gilt die Regelung nur für Anlagen mit Duschen oder andere Anlagen, in denen es zur Vernebelung von Trinkwasser kommt.
Anlage Änderungen der Ersten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 Absatz 1 und 2 - neu - TrinkwV
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV
3. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 4 Satz 3 - neu - TrinkwV
4. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 5 Satz 1 a - neu - und Absatz 9 Satz 2 TrinkwV
5. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 1 TrinkwV
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 9 Absatz 8 Satz 2 TrinkwV
7. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 TrinkwV
8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 10 Absatz 7 Satz 2 und 3 - neu - TrinkwV
10. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, dd und dd1 - neu - § 11 Absatz 1 Satz 2, 5, 5a und 5b - neu - TrinkwV
11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 2 Nummer 3 und 5 TrinkwV
12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 13 Absatz 5 - neu - TrinkwV
14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 2 Satz 2 TrinkwV
15. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
16. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 4 Satz 1 TrinkwV
17. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 14 Absatz 6 TrinkwV
18. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe a § 15 Absatz 1 Satz 2 TrinkwV
19. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 15 Absatz 3 Satz 1 TrinkwV
20. Zu Artikel 1 Nummer 13 Buchstabe d § 15 Absatz 4 Satz 1 Nummer 6, Satz 2 und Satz 3 - neu - TrinkwV
21. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe e Doppelbuchstabe bb § 16 Absatz 5 Satz 3 TrinkwV
22. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe b § 17 Absatz 1 Satz 3 TrinkwV und Nummer 23 Buchstabe i1 - neu - § 25 Nummer 11a - neu - TrinkwV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 1 TrinkwV
24. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 19 Absatz 5 Satz 4 TrinkwV
25. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 21 Absatz 2 Satz 3, 4 und 5 - neu - TrinkwV
26. Zu Artikel 1 Nummer 23 Buchstabe c § 25 Nummer 3 TrinkwV
27. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 3 Teil I laufende Nummer 21 und 22 - neu -, Anmerkungen 3, 4 und 5 - neu - und Teil III, Anlage 4 Teil I Buchstabe b Satz 3 und Anlage 5 Teil IV TrinkwV
Zu Punkt 1:
Zu Punkt 2:
Zu Punkt 3:
28. Zu Artikel 1 Nummer 25 Anlage 4 Teil II Buchstabe a Spalte Routinemäßige Untersuchungen...., Zeile 1 und Anmerkung 3 TrinkwV
29. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 3 Inkrafttreten
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Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination informieren und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Zulassung zur Beförderung
§ 4 Allgemeine Sicherheitspflichten
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Zuständigkeiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
§ 7 Zuständigkeiten der vom Bundesministerium der Verteidigung oder vom Bundesministerium des Innern bestellten Sachverständigen oder Dienststellen
§ 8 Zuständigkeiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
§ 9 Zuständigkeiten der von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung anerkannten Sachverständigen
§ 10 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung
§ 11 Zuständigkeiten des Bundesamtes für Strahlenschutz
§ 12 Zuständigkeiten zugelassener Überwachungsstellen
§ 13 Zuständigkeiten der Benannten Stellen
§ 14 Besondere Zuständigkeiten im Straßenverkehr
§ 15 Besondere Zuständigkeiten im Eisenbahnverkehr
§ 16 Besondere Zuständigkeiten in der Binnenschifffahrt
§ 17 Pflichten des Auftraggebers des Absenders
§ 18 Pflichten des Absenders
§ 19 Pflichten des Beförderers
§ 20 Pflichten des Empfängers
§ 21 Pflichten des Verladers
§ 22 Pflichten des Verpackers
§ 23 Pflichten des Befüllers
§ 24 Pflichten des Betreibers eines Tankcontainers, ortsbeweglichen Tanks, MEGC, Schüttgut-Containers oder MEMU
§ 25 Pflichten des Herstellers und des Rekonditionierers von Verpackungen und der Stellen für Inspektionen und Prüfungen von IBC
§ 26 Sonstige Pflichten
§ 27 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßen- und Eisenbahnverkehr sowie in der Binnenschifffahrt
§ 28 Pflichten des Fahrzeugführers im Straßenverkehr
§ 29 Pflichten mehrerer Beteiligter im Straßenverkehr
§ 30 Pflichten des Betreibers eines Kesselwagens, abnehmbaren Tanks und Batteriewagens im Eisenbahnverkehr
§ 31 Pflichten des Eisenbahninfrastrukturunternehmers im Eisenbahnverkehr
§ 32 Pflichten des Reisenden im Eisenbahnverkehr
§ 33 Pflichten des Schiffsführers in der Binnenschifffahrt
§ 34 Pflichten des Eigentümers oder Ausrüsters in der Binnenschifffahrt
§ 35 Fahrweg und Verlagerung im Straßenverkehr
§ 36 Schriftliche Weisungen im Eisenbahnverkehr
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsbestimmungen
§ 39 Aufheben von Vorschriften
§ 40 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 35)
Gefährliche Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung § 35 gilt
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anlage 2
Anlage 3
1. Berlin:
2. Hamburg:
3. Niedersachsen:
4. Nordrhein-Westfalen:
5. Thüringen:
I. Allgemeines
Finanzielle Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte:
Sonstige Kosten:
4 Bürokratiekosten:
II. Zu den Einzelvorschriften zu § 1 Geltungsbereich:
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 25
Zu § 27
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu Anlage 1:
Zu Anlage 2:
Zu Anlage 3:
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt – GGVSEB)
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Drucksache 823/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor KOM (2009) 577 endg.; Ratsdok. 15305/09
... Die Produkte und ihre Herstellungsverfahren müssen so ausgelegt sein, dass das Infektionsrisiko für Patienten, Anwender und Dritte ausgeschlossen oder soweit wie möglich verringert wird. Die Auslegung muss eine leichte Handhabung erlauben und die Kontamination des Produkts durch den Patienten oder umgekehrt während der Anwendung so gering wie möglich halten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Geltende einschlägige Vorschriften
1.4. Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Anhörung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Analyse der Vereinbarung
3.2.1. Repräsentativität und Mandat der Unterzeichnerparteien
3.2.1.1 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM im öffentlichen und privaten Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.2 Repräsentativität von EGÖD und HOSPEEM für den Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3.2.1.3 Von den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene abgedeckte Bereiche
3.2.1.4 Verhandlungsbefugnis
3.2.2. Rechtmäßigkeit der Bestimmungen der Vereinbarung
3.2.3. Bestimmungen über kleine und mittlere Unternehmen
3.3. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
3.5. Entsprechungstabelle
3.6. Europäischer Wirtschaftsraum
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Detaillierte Erläuterung der einzelnen Bestimmungen
5.1. Wortlaut der Richtlinie
5.2. Wortlaut der Vereinbarung im Anhang der Richtlinie
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Anhang Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe / spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
3 Präambel:
Allgemeine Erwägungen
Paragraf 1: Zweck
Paragraf 2: Anwendungsbereich
Paragraf 3: Definitionen
Paragraf 4: Grundsätze
Paragraf 5: Risikobewertung
Paragraf 6: Beseitigung, Prävention und Schutz
Paragraf 7: Information und Sensibilisierung
Paragraf 8: Schulung
Paragraf 9: Meldeverfahren
Paragraf 10: Reaktion und Folgemaßnahmen
Paragraf 11: Umsetzungsbestimmungen
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Drucksache 529/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Siebte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Anwendung Zur Behandlung einer bekannten oder vermuteten Zyanidvergiftung zusammen mit einer geeigneten Dekontamination sowie unterstützenden Maßnahmen Darreichungsform / Art der Anwendung Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung
Drucksache 688/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... umfassend definiert. Während schwerwiegende Zwischenfälle typischerweise produktassoziiert sind (z.B. mikrobielle oder virale Kontamination oder anderweitig mangelhafte Gewebezubereitung, die z.B. aus Mängeln im Hinblick auf Gewinnung, Transport, Lagerung, Verpackung oder Kennzeichnung herrühren), sind schwerwiegende unerwünschte Reaktionen in der Regel spender- oder empfängerassoziiert (z.B. Infektionen beim Spender oder Empfänger). Der Begriff des
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz
1 Berichtsauftrag
2 Vorbereitung und Themen des Berichts
3 Gewebegesetz
3.1 Erlaubnis für die Gewinnung von Gewebe und die Laboruntersuchungen § 20b AMG
3.1.1 Rechtslage
3.1.2 Allgemeine Einschätzung
3.1.3 Einzelfragen
3.2 Erlaubnis für die Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Prüfung, Lagerung oder das Inverkehrbringen von Gewebe oder Gewebezubereitungen § 20c AMG
3.2.1 Rechtslage
Abb. 3.2.1 Übersicht zur Abgrenzung von bekannten Gewebezubereitungen zu anderen Arzneimitteln menschlicher oder tierischer Herkunft § 20c AMG
3.2.2 Allgemeine Einschätzung
3.2.3 Einzelfragen
3.3 Genehmigung von Gewebezubereitungen § 21a AMG
3.3.1 Rechtslage
3.3.2 Allgemeine Einschätzung
3.3.3 Einzelfragen
3.4 Besondere Dokumentations- und Meldepflichten bei Blut- und Gewebezubereitungen § 63c AMG
3.4.1 Rechtslage
Abb. 3.4.1 Übersicht zu den Dokumentations- und Meldepflichten für Gewebe und Gewebezubereitungen § 63c AMG
3.4.2 Allgemeine Einschätzung
3.4.3 Einzelfragen
3.5 Einfuhrerlaubnis und Zertifikate für Gewebe und bestimmte Gewebezubereitungen § 72b AMG
3.5.1 Rechtslage
3.5.2 Allgemeine Einschätzung
3.5.3 Einzelfragen
3.6 Sonderthema: Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems
3.6.1 Rechtslage
Abb. 3.6.1a Übersicht zu den Erlaubnispflichten für die Gewinnung und die Be- oder Verarbeitung von Stammzellen des blutbildenden Systems §§ 20b, 20c und 13 AMG
5 Inverkehrbringen
Abb. 3.6.1b Übersicht zur Genehmigungs- und Zulassungspflicht von Zubereitungen mit Stammzellen des blutbildenden Systems nach dem Arzneimittelgesetz §§ 21a und 21 AMG
Gewebe - und Hämovigilanz
Erstmaliges Verbringen, Einfuhr
3.6.2 Allgemeine Einschätzung
3.6.3 Einzelfragen
3.7 Sonstiges
4 Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
4.1 Rechtslage
4.2 Allgemeine Einschätzung
4.3 Einzelfragen
5 Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz
5.1. Rechtslage
5.2 Allgemeine Einschätzung
5.3 Einzelfragen
6 Zusammenfassung und Schlussbemerkung
Anlage n
Anlage 1
Beschluss des Bundesrates Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen Gewebegesetz
Anlage 2
Beschluss des Bundesrates Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
Anlage 3
Beschluss des Bundesrates Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz TPG-Gewebeverordnung - TPG-GewV
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Drucksache 81/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner -Salmonellen-Verordnung) sowie zur Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten und der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
... 5. Einstreu und Gerätschaften, die zur Verwendung in Geflügelhaltungen bestimmt sind, müssen so gelagert werden, dass eine Kontamination mit Salmonellen nach dem Stand der Technik vermieden wird. Für Futter für Geflügel gilt Satz 1 entsprechend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn (Hühner-Salmonellen-Verordnung)
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Hygiene
§ 3 Impfung
§ 4 Mitteilungspflicht
§ 5 Untersuchungseinrichtung
§ 6 Ursachenermittlung im Betrieb
§ 7 Reinigung und Desinfektion
Abschnitt 2 Zuchtbetriebe
§ 8 Betriebseigene Kontrollen, sonstige Mitteilungspflichten
§ 9 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 10 Amtliche Untersuchung
§ 11 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 12 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 3 Aufzuchtbetriebe
§ 13 Impfungen
§ 14 Betriebseigene Kontrollen
§ 15 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 16 Amtliche Untersuchung
§ 17 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 18 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Legehennenbetriebe
§ 19 Einstallen von Junghennen
§ 20 Betriebseigene Kontrollen
§ 21 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 22 Amtliche Untersuchung
§ 23 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 24 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 5 Masthähnchenbetriebe
§ 25 Betriebseigene Kontrollen
§ 26 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 27 Amtliche Untersuchung
§ 28 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 29 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 6 Brütereien
§ 30 Betriebseigene Kontrollen
§ 31 Maßregeln vor amtlicher Feststellung
§ 32 Amtliche Untersuchung
§ 33 Maßregeln nach amtlicher Feststellung
§ 34 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 7 Weitergehende Maßnahmen
§ 35 Schutzmaßregeln bei Salmonella Gallinarum Pullorum
§ 36 Mitteilungen der Länder
Abschnitt 8 Ordnungswidrigkeiten, Schlussvorschriften
§ 37 Ordnungswidrigkeiten
§ 38 Übergangsregelungen
Anlage (zu § 2 Abs. 1) Anforderungen an gewerbsmäßige Geflügelhaltungen
Abschnitt 1 Anforderungen an den Betrieb
Abschnitt 2 Bauliche Anforderungen
Artikel 2 Änderung der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Artikel 3 Änderung der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
4 Bürokratiekosten
B. Spezieller Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zum Schutz gegen bestimmte Salmonelleninfektionen beim Haushuhn sowie zur Änderung tierseuchenrechtlicher Pflichten
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Drucksache 23/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union KOM (2008) 811 endg.; Ratsdok. 17559/08
... -Emissionen und flüchtige organische Verbindungen. Die Klimaauswirkungen der Kohlenstoffabscheidung sind begrenzt und zumeist vorübergehend. Die landwirtschaftlichen Vorteile der Kompostierung liegen auf der Hand, ihre Quantifizierung (z.B. durch Vergleich mit anderen Quellen von Bodenverbesserern) ist jedoch umstritten, und das Hauptrisiko liegt in der Bodenverunreinigung durch Kompost minderer Qualität. Da Bioabfälle bei der Sammlung gemischter Abfälle leicht kontaminiert werden, kann ihre Bodenausbringung zur Anhäufung gefährlicher Stoffe in der Erde und in Pflanzen führen. Typische Kompostschadstoffe sind unter anderem Schwermetalle und Fremdkörper (wie Glasscherben); es besteht jedoch auch ein potenzielles Kontaminationsrisiko durch persistente organische Substanzen wie PCDD/F, PCB oder PAH.
Grünbuch über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union
1. Einleitung
2. Ziele des Grünbuchs
3. Stand der Bioabfallbewirtschaftung
3.1. Derzeitige Techniken
3.2. Derzeitige Bewirtschaftungspraxis in den EU-Mitgliedstaaten
3.3. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Behandlung von Bioabfall
3.4. Rechtsinstrumente der EU zur Regelung der Verwendung von Bioabfall
4. Ökologische, wirtschaftliche und soziale Aspekte der Bioabfallbewirtschaftung
4.1. Umweltauswirkungen
4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4.3. Soziale und gesundheitliche Auswirkungen
5. Zu erörternde Fragen
5.1. Verbesserung der Abfallvermeidung
5.2. Begrenzung der Ablagerung auf Deponien
5.3. Behandlungsoptionen für Bioabfall, der nicht auf Deponien gelangt
5.4. Verbesserung der energetischen Verwertung
5.5. Verstärktes Recycling
5.5.1. Gemeinsame Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.2. Einzelstaatliche Ziele für das Bioabfall-Recycling
5.5.3. Verpflichtung zur getrennten Sammlung
5.6. Beitrag zur Bodenverbesserung
5.6.1. EU-Normen für Qualitätskompost
5.6.2. EU-Normen für behandelte Bioabfälle minderer Qualität
5.6.3. Vorschriften auf nationaler Ebene
5.6.4. Betriebs- Behandlungs- normen für kleine Anlagen
5.7. Andere Verwendungen für Bioabfall
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Drucksache 853/08 (Beschluss)
Beschluss Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern KOM (2008) 430 endg.; Ratsdok. 15214/08
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die im Geflügelfleischbereich etablierten Systeme zur Einhaltung der Hygiene während der gesamten Produktionskette bewährt haben. Es wird Geflügelfleisch produziert, das nicht erst am Ende des Produktionsprozesses durch chemische Dekontamination in einen hygienischen Zustand versetzt wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 5
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Drucksache 433/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte (Verordnung über tierische Nebenprodukte) KOM (2008) 345 endg.; Ratsdok. 10637/08
... (21) Tätigkeiten unter Verwendung tierischer Nebenprodukte, durch die ein beträchtliches Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier entsteht, sollten nur Betriebe durchführen die von der zuständigen Behörde für derartige Tätigkeiten zugelassen sind. Dies sollte insbesondere für Tierkörperbeseitigungsanlagen und andere Anlagen gelten in denen unbehandelte tierische Nebenprodukte gehandhabt und verarbeitet werden. Unter der Voraussetzung, dass Kreuzkontaminationen vermieden werden, sollte es erlaubt werden, in ein und demselben Betrieb tierische Nebenprodukte von mehr als einer Kategorie zu handhaben. Ferner sollte es erlaubt werden, geänderte Bedingungen anzuwenden, wenn das für die Beseitigung oder Verarbeitung anfallende Material auf den Ausbruch einer Seuche zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass die vorübergehende Anwendung derartiger geänderter Bedingungen nicht zur Verbreitung von Seuchenrisiken führt.
Begründung
1. Hintergrund
2. Bericht der Kommission
3. Problembeschreibung
4. Anhörung und Folgenabschätzung
4.1. Anhörung interessierter Kreise
4.1.1. Anhörungsmethoden und angesprochene Sektoren
4.1.2. Reaktionen und Folgemaßnahmen
4.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4.2.1. Wissenschaftliche Gutachten
4.2.2. Methodik
4.3. Folgenabschätzung
5. Rechtliche Aspekte
5.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen
5.2. Rechtsgrundlage
5.3. Subsidiaritätsprinzip
5.4. Verhältnismäßigkeit und Vereinfachung
6. Anwendungsbereich des Vorschlags
i Klärung
ii Ein Konzept, das sich stärker an den Risiken orientiert
7. Sonstige Angaben
7.1. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
7.2. Auswirkungen auf den Haushalt
7.3. Sonstige
Vorschlag
Kapitel I Gemeinsame Vorschriften
Abschnitt 1 Gegenstand, Anwendungsbereich, Definitionen, Infrastruktur
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Definitionen
Artikel 4 Nationale Infrastrukturen und Systeme zur Sammlung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 2 Tiergesundheitliche Beschränkungen
Artikel 5 Allgemeine tiergesundheitliche Beschränkungen
Abschnitt 3 Zulassung von Anlagen und Betrieben
Artikel 6 Zulassungsbedürftige Anlagen und Betriebe
Artikel 7 Ausnahmen von der Zulassungspflicht
Artikel 8 Zulassung von Anlagen
Artikel 9 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 4 Einstufung
Artikel 10 Einstufung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 11 Material der Kategorie 1
Artikel 12 Material der Kategorie 2
Artikel 13 Material der Kategorie 3
Artikel 14 Änderung der Kategorien
Kapitel II Pflichten der Unternehmer, Betrieb von Anlagen und Betrieben
Abschnitt 1 Allgemeine Pflichten der Unternehmer
Artikel 15 Sammlung, Kennzeichnung der Kategorie und Beförderung
Artikel 16 Aufzeichnungen
Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen und Betrieben
Artikel 17 Eigenkontrollen von Anlagen und Betrieben
Kapitel III Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Abschnitt 1 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Artikel 18 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung
Abschnitt 2 Beseitigung und Verwendung
Artikel 19 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 1
Artikel 20 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 2
Artikel 21 Beseitigung und Verwendung von Material der Kategorie 3
Artikel 22 Ausnahmen
Artikel 23 Durchführungsmaßnahmen
Abschnitt 3 Inverkehrbringen
Artikel 24 Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte zu Fütterungszwecken
Artikel 25 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
Abschnitt 4 Ausnahmen hinsichtlich Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 26 Ausnahmen bezüglich der Verwendung tierischer Nebenprodukte für Forschungszwecke und andere spezifische Zwecke
Artikel 27 Ausnahmen hinsichtlich der Sammlung und der Verwendung tierischer Nebenprodukte zu besonderen Fütterungszwecken
Artikel 28 Ausnahmen hinsichtlich der Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 5 Alternative Methoden zur Verwendung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte und ihrer Folgeprodukte
Artikel 29 Zulassung alternativer Methoden der Verwendung oder Beseitigung
Kapitel IV : Amtliche Kontrollen
Artikel 30 Amtliche Kontrollen
Artikel 31 Aussetzung bzw. Entzug von Zulassungen sowie Verbot des Betriebs
Artikel 32 Liste der zugelassenen oder registrierten Anlagen, Betriebe und Nutzer
Artikel 33 Kontrollen der Versendung tierischer Nebenprodukte in andere Mitgliedstaaten
Artikel 34 Gemeinschaftskontrollen in den Mitgliedstaaten
Kapitel V Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr
Artikel 35 Einfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte
Artikel 36 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 37 Ausfuhr
Artikel 38 Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 für die Zwecke bestimmter Kontrollen
Kapitel VI Sonderregelung
Abschnitt 1 Folgeprodukte, die in bestimmten anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 39 Inverkehrbringen von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Artikel 40 Herstellung von Folgeprodukten, die in anderen Gemeinschaftsvorschriften geregelt sind
Abschnitt 2 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte
Artikel 41 Inverkehrbringen anderer Folgeprodukte außerhalb der Futtermittelkette
Artikel 42 Herkunftssicherung
Artikel 43 Sichere Behandlung
Artikel 44 Sichere Endverwendungszwecke
Artikel 45 Registrierung der Unternehmer
Artikel 46 Durchführungsmaßnahmen
Kapitel VII Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel 47 Nationale Rechtsvorschriften
Artikel 48 Ausschuss
Artikel 49 Sanktionen
Artikel 50 Aufhebung
Artikel 51 Übergangsmaßnahmen
Artikel 52 Inkrafttreten
Anhang Entsprechungstabelle
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Drucksache 157/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... 12. Der Bundesrat stellt fest und bekräftigt, dass die in Deutschland und anderen EU-Ländern mit hohen Altpapier-Recyclingquoten praktizierte getrennte Erfassung von Altpapier beizubehalten ist, da ansonsten das Altpapier aufgrund von Kontaminationen mit Hausmüll im Recyclingprozess in der Papierindustrie nicht mehr einsetzbar ist.
Drucksache 165/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln KOM (2008) 124 endg.; Ratsdok. 7296/08
... 2. Soll die Kontamination des Futtermittels durch Reinigung verringert oder beseitigt werden ist zusätzlich folgende Kennzeichnungsangabe zu machen: "
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Ziele des Vorschlags
Geltende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung von Interessenträgern und Folgenabschätzung
Anhörung von Interessenträgern
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Bestandteile des Vorschlags
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
4 Vereinfachung
Europäischer Wirtschaftsraum
Nähere Erläuterung zum Vorschlag
Kapitel 1 – Einleitende Bestimmungen
Kapitel 2 – Allgemeine Vorschriften
Kapitel 3 – Inverkehrbringen besonderer Futtermittelarten
Kapitel 4 – Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Kapitel 5 – Gemeinschaftskatalog für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Kapitel 6 – Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Vorschlag
Kapitel 1 Eingangsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel 2 Allgemeine Vorschriften
Artikel 4 Sicherheit und Inverkehrbringen
Artikel 5 Zuständigkeiten und Pflichten der Futtermittelunternehmen
Artikel 6 Verbot
Kapitel 3 Inverkehrbringen besonderer Arten von Futtermitteln
Artikel 7 Merkmale von Futtermittelarten
Artikel 8 Gehalt an Futtermittelzusatzstoffen in Ergänzungsfuttermitteln
Artikel 9 Inverkehrbringen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke
Artikel 10 Genehmigung der geplanten Verwendungszwecke
Kapitel 4 Kennzeichnung, Aufmachung und Verpackung
Artikel 11 Allgemeine Grundsätze
Artikel 12 Zuständigkeit
Artikel 13 Behauptungen
Artikel 14 Aufmachung verbindlicher Kennzeichnungsangaben
Artikel 15 Allgemeine verbindliche Kennzeichnungsvorschriften
Artikel 16 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 17 Besondere verbindliche Kennzeichnungsvorschriften für Mischfuttermittel
Artikel 18 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel für besondere Ernährungszwecke
Artikel 19 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für Heimtierfutter
Artikel 20 Zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften für kontaminierte Futtermittel
Artikel 21 Ausnahmen
Artikel 22 Freiwillige Kennzeichnung
Artikel 23 Verpackung
Artikel 24 Änderung der Verpackung
Kapitel 5 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 25 Gemeinschaftskatalog der Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Artikel 26 Gemeinschaftliche Verhaltenskodizes für die gute Kennzeichnungspraxis
Artikel 27 Erstellung des Katalogs und der Verhaltenskodizes
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen und Schlussbestimmungen
Artikel 28 Änderungen der Anhänge und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 29 Ausschussverfahren
Artikel 30 Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003
Artikel 31 Aufhebung
Artikel 32 Sanktionen
Artikel 33 Übergangsmaßnahmen
Artikel 34 Inkrafttreten
Anhang I Technische Bestimmungen über Verunreinigungen, Milchaustausch-Futtermittel, Futtermittel-Ausgangserzeugnisse zur Bindung oder Denaturierung, den Asche- und Feuchtegehalt gemäss Artikel 4
Anhang II Allgemeine Bestimmungen über die Kennzeichnung gemäss Artikel 11 Absatz 4
Anhang III Toleranzen für die Angabe der Zusammensetzung von Futtermittel-Ausgangserzeugnissen und Mischfuttermitteln gemäss Artikel 11 Absatz 5
Anhang IV Verbindliche Kennzeichnungsangaben für Futtermittel-Ausgangserzeugnisse gemäss Artikel 16 Absatz 1
Anhang V Kennzeichnungsangaben für zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VI Kennzeichnungsangaben für nicht zur Lebensmittelerzeugung bestimmte Tiere
Kapitel I Futtermittelzusatzstoffe gemäß Artikel 15 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Kapitel II Analytische Bestandteile gemäß Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f und Artikel 22 Absatz 2
Anhang VII Entsprechungstabelle
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Drucksache 133/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sicherheit von Spielzeug KOM (2008) 9 endg.; Ratsdok. 5938/08
... 1. Spielzeug ist so zu gestalten und herzustellen, dass es die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit erfüllt, damit jegliches Infektions-, Krankheits- und Kontaminationsrisiko vermieden wird.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Höhere Sicherheitsanforderungen
3.1.1. Chemische Stoffe in Spielzeug
3.1.2. Gefahrenhinweise
3.1.3. Gefahr der Atemnot und der Erstickung
3.1.4. Spielzeug in Lebensmitteln
3.1.5. Festlegung der allgemeinen Sicherheitsanforderung
3.2. Wirksamere und kohärentere Durchsetzung der Richtlinie
3.2.1. Verstärkung der Marktüberwachung durch die Mitgliedstaaten
3.2.2. Informationen über Chemikalien im technischen Dossier
3.2.3. CE-Kennzeichnung und ihre Anbringung
3.2.4. Sicherheitsbewertung
3.3. Angleichung an den allgemeinen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
3.4. Klarstellung des Geltungsbereichs und der Begriffe der Richtlinie
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Pflichten der Wirtschaftsakteure
Artikel 3 Pflichten der Hersteller
Artikel 4 Bevollmächtigte
Artikel 5 Pflichten der Importeure
Artikel 6 Pflichten der Händler
Artikel 7 Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure und Händler gelten
Artikel 8 Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Kapitel III Konformität des Spielzeugs
Artikel 9 Wesentliche Sicherheitsanforderungen
Artikel 10 Warnungen
Artikel 11 Freier Warenverkehr
Artikel 12 Konformitätsvermutung
Artikel 13 Formale Einwände gegen harmonisierte Normen
Artikel 14 EG-Konformitätserklärung
Artikel 15 Allgemeine Grundsätze der CE-Kennzeichnung
Artikel 16 Vorschriften und Bedingungen für die Anbringung der CE-Kennzeichnung
Kapitel IV Konformitätsbewertung
Artikel 17 Sicherheitsbewertungen
Artikel 18 Anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren
Artikel 19 EG-Baumusterprüfung
Artikel 20 Technische Unterlagen
Kapitel V Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Artikel 21 Notifizierung
Artikel 22 Notifizierende Behörden
Artikel 23 Anforderungen an notifizierende Behörden
Artikel 24 Informationspflichten der notifizierenden Behörden
Artikel 25 Anforderungen an notifizierte Stellen
Artikel 26 Konformitätsvermutung
Artikel 27 Zweigstellen von notifizierten Stellen und Vergabe von Unteraufträgen
Artikel 28 Anträge auf Notifizierung
Artikel 29 Notifizierungsverfahren
Artikel 30 Kennnummern und Verzeichnis notifizierter Stellen
Artikel 31 Änderungen der Notifizierung
Artikel 32 Anfechtung der Kompetenz notifizierter Stellen
Artikel 33 Verpflichtungen der notifizierten Stellen in Bezug auf ihre Arbeit
Artikel 34 Meldepflichten der notifizierten Stellen
Artikel 35 Erfahrungsaustausch
Artikel 36 Koordinierung der notifizierten Stellen
Kapitel VI Marktüberwachung
Artikel 37 Allgemeine Verpflichtung zur Organisation der Marktüberwachung
Artikel 38 Befugnisse der Marktüberwachungsbehörden
Artikel 39 Anweisungen an die notifizierte Stelle
Artikel 40 Zusammenarbeit bei der Marktüberwachung
Kapitel VII Schutzklauselverfahren
Artikel 41 Schutzklausel, Verfahren zur Behandlung von Spielzeug, von dem Gefahr ausgeht, auf nationaler Ebene
Artikel 42 Schutzklauselverfahren der Gemeinschaft
Artikel 43 RAPEX-Meldungen
Artikel 44 Formale Nichtkonformität
Kapitel VIII Ausschussverfahren
Artikel 45 Änderungen und Durchführungsmaßnahmen
Artikel 46 Ausschuss
Kapitel IX Besondere Verwaltungsvorschriften
Artikel 47 Berichterstattung
Artikel 48 Transparenz und Vertraulichkeit
Artikel 49 Begründung von Maßnahmen
Artikel 50 Sanktionen
Kapitel X Schluss- und Übergangsbestimmungen
Artikel 51 Anwendung der Richtlinien 85/374/EWG und 2001/95/EG
Artikel 52 Übergangsfrist
Artikel 53 Umsetzung
Artikel 54 Aufhebung
Artikel 55 Inkrafttreten
Artikel 56 Adressaten
Anhang I Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie (Artikel 2 Absatz 1) nicht als Spielzeug gelten
Anhang II Besondere Sicherheitsanforderungen
I. Physikalische und mechanische Eigenschaften
II. Entzündbarkeit
III. Chemische Eigenschaften
IV. Elektrische Eigenschaften
V. Hygiene
VI. Radioaktivität
Anhang III EG-Konformitätserklärung
Anhang IV Technische Unterlagen
Anhang V Gefahrenhinweise (Artikel 10)
Teil A Allgemeine Gefahrenhinweise
Teil B Besondere Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften für die Benutzung bestimmter Spielzeugkategorien
1. Spielzeug, das nicht für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist
2. Rutschbahnen, Hängeschaukeln, Ringe, Trapeze, Seile und ähnliche Spielzeuge, montiert an Gerüsten
3. Funktionelles Spielzeug
4. Spielzeug, das als solches gefährliche Stoffe oder Gemische enthält; chemisches Spielzeug
5. Schlittschuhe, Rollschuhe, Inline-Skates, Skate-Boards, Roller und Spielzeugfahrräder für Kinder
6. Wasserspielzeug
7. Spielzeug in Lebensmitteln
Finanzbogen
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Drucksache 157/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine innovative und nachhaltige forstbasierte Industrie in der EU: Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung KOM (2008) 113 endg.; Ratsdok. 7154/08
... 13. Der Bundesrat [stellt fest] und {bekräftigt}, dass die in Deutschland und anderen EU-Ländern mit hohen Altpapier-Recyclingquoten praktizierte getrennte Erfassung von Altpapier beizubehalten ist, da ansonsten das Altpapier aufgrund von Kontaminationen mit Hausmüll im Recyclingprozess in der Papierindustrie nicht mehr einsetzbar ist.
Drucksache 466/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Mai 2008 zum Grünbuch zur Verbesserung der Abwrackung von Schiffen (2007/2279(INI))
... Übereinkommen vorgesehene zu schaffen, und die Ausarbeitung verbindlicher Vorschriften über die umweltfreundliche Abwrackung von Schiffen fortzusetzen, wobei auch eine Vordekontamination vorgeschrieben werden kann,
Drucksache 626/08
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse
... Durch die Entscheidung 2008/352/EG der Kommission vom 29. April 2008 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Guarkernmehl, dessen Ursprung oder Herkunft Indien ist, wegen des Risikos einer Kontamination dieser Erzeugnisse mit Pentachlorphenol und
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
I. Gründe für Änderung der Verordnung
II. Kosten
III. Bürokratiekosten
a § 1 Satz 1 Nr. 2 – Unterrichtung der zuständigen Behörde
b § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 – Anbringen eines Codes
c § 2 Abs. 2 Satz 1 - Beifügung des Analyseberichtes
d § 2 Abs. 2 Satz 2 - Beifügung des Analyseberichtes bei Teilsendungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 626: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse
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Drucksache 65/08
... "Das Bundesamt für Strahlenschutz trifft die erforderlichen Vorbereitungen für die Empfehlungen zur Einnahme von Jodtabletten, zur Vermeidung und Verminderung von Inkorporation und Kontamination, zur Dekontamination, zum Umgang mit kontaminierten Materialien sowie für den Transport von Jodtabletten bis zu den Hauptanlieferungspunkten in den Ländern, soweit keine andere Zuständigkeit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes festgelegt ist."‘
Artikel 2 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
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Drucksache 964/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe KOM (2008) 818 endg.; Ratsdok. 16521/08
... 2. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Beschaffung in eigens dafür vorgesehenen Einrichtungen erfolgt, die nach den in dieser Richtlinie festgelegten Vorschriften gestaltet und konstruiert sind bzw. instand gehalten und betrieben werden und die Minimierung bakterieller oder anderer Kontaminationen der beschafften menschlichen Organe nach den besten medizinischen Verfahren ermöglichen.
Drucksache 853/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern KOM (2008) 430 endg.; Ratsdok. 15214/08
... (11) Der SCVPH veröffentlichte außerdem am 14. und 15. April 2003 eine Stellungnahme zur Bewertung antimikrobieller Behandlungen für Geflügelschlachtkörper und kam zu dem Schluss, dass die Dekontamination ein sinnvolles Instrument zur weiteren Verringerung der Anzahl von Erregern darstellen kann, sofern in der gesamten Lebensmittelkette eine integrierte Bekämpfungsstrategie angewandt wird, die auch Hygienemaßnahmen in der Primärerzeugung, während des Transports sowie in der Schlacht- und Verarbeitungsanlage umfassen.
Drucksache 142/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Auf Grund ihrer Inhaltsstoffe sind Kosmetika durch eine mikrobielle Kontamination gefährdet. Dadurch kann es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Verbrauchers oder zum Verderb des Produktes kommen. Ein Kontamination ist während des Produktionsprozesses, aber auch während der späteren Benutzung möglich. Während der Begriff Haltbarkeitsprüfung nicht definiert ist und auf jegliche Veränderung der Produktmerkmale abstellen kann, wird bei Konservierungsbelastungstests konkret die mikrobiologische Stabilität von Kosmetika unter Berücksichtigung des Anwendendungsortes und der Anwendungsbedingungen geprüft.
I. Zur Vorlage allgemein
II. Zur Folgenabschätzung
III. Zu den Erwägungsgründen
5. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
8. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
9. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
IV. Zu den einzelnen Artikeln
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
13. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
14. Zu Artikel 2 Abs. 1
15. Zu Artikel 3
16. Zu Artikel 3 Buchstabe c
17. Zu Artikel 4 Abs. 3
18. Zu Artikel 5
19. Zu Artikel 7
20. Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -In Artikel 9 sollte ein Absatz angefügt werden, der deutlich macht, dass die Einhaltung von Absatz 1 auch erfüllt ist, wenn amtliche Laboratorien die Analysen kosmetischer Mittel mit validierten Methoden nach DIN EN ISO/ IEC 17025 durchführen. Dies erfordert eine Akkreditierung der amtlichen Laboratorien analog der europäischen Verordnung über amtliche Kontrollen zur
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
V. Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
VI. Vorlagenbezogene Vertretung
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Drucksache 873/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere KOM (2008) 543 endg.; Ratsdok. 15546/08
... c) Bei Verpackung, Transport und Lagerung müssen Kontamination, Qualitätsminderung und Verderb vermieden werden. Alle Futterbehälter, Tröge oder andere für die Fütterung benötigten Vorrichtungen müssen regelmäßig gereinigt und, falls nötig, sterilisiert werden.
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
2 Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung
Anhörung von interessierten Kreisen Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Gemeinschaftskontext
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Rechtsinstruments
4 Finanzielle Auswirkungen
5 Zusätzliche Informationen
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
4 Entsprechungstabelle
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vermeidung, Verminderung und Verbesserung
Artikel 5 Zwecke der Verfahren
Artikel 6 Schmerzfreies Töten
Kapitel II Bestimmungen zur Verwendung bestimmter Tiere in Verfahren
Artikel 7 Gefährdete Tierarten außer nichtmenschlichen Primaten
Artikel 8 Nichtmenschliche Primaten
Artikel 9 Tiere aus freier Wildbahn
Artikel 10 Speziell für die Verwendung in Verfahren gezüchtete Tiere
Artikel 11 Streunende und verwilderte Haustiere
Kapitel III Verfahren
Artikel 12 Verfahren
Artikel 13 In Verfahren angewandte Methoden
Artikel 14 Betäubung
Artikel 15 Einstufung des Schweregrads von Verfahren
Artikel 16 Erneute Verwendung
Artikel 17 Ende des Verfahrens
Artikel 18 Gemeinsame Nutzung von Organen und Geweben
Artikel 19 Freilassung von Tieren und private Unterbringung
Kapitel IV Zulassung
Abschnitt 1 Zulassung von Personen
Artikel 20 Zulassung von Personen
Abschnitt 2 Anforderungen für Einrichtungen
Artikel 21 Zulassung von Einrichtungen
Artikel 22 Aussetzung und Entzug der Zulassung
Artikel 23 Anforderungen an Anlagen und Ausstattungen
Artikel 24 Anforderungen an das Personal von Einrichtungen
Artikel 25 Ständiges Gremium für die ethische Überprüfung
Artikel 26 Aufgaben des ständigen Gremiums für die ethische Überprüfung
Artikel 27 Züchtung nichtmenschlicher Primaten
Artikel 28 Programm für die private Unterbringung
Artikel 29 Aufzeichnungen zu den Tieren
Artikel 30 Informationen über Hunde, Katzen und nichtmenschliche Primaten
Artikel 31 Kennzeichnung
Artikel 32 Pflege und Unterbringung
Abschnitt 3 Inspektionen
Artikel 33 Nationale Inspektionen
Artikel 34 Kontrollen der nationalen Inspektionen
Abschnitt 4 Anforderungen für Projekte
Artikel 35 Genehmigung von Projekten
Artikel 36 Antrag auf Genehmigung eines Projekts
Artikel 37 Ethische Bewertung
Artikel 38 Rückwirkende Bewertung
Artikel 39 Aufzeichnungen zu ethischen Bewertungen
Artikel 40 Nichttechnische Projektzusammenfassungen
Artikel 41 Erteilung einer Projektgenehmigung
Artikel 42 Änderung, Erneuerung oder Entzug einer Projektgenehmigung
Artikel 43 Entscheidungen über Genehmigungen
Kapitel V Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren und alternative Ansätze
Artikel 44 Unnötige doppelte Durchführung von Verfahren
Artikel 45 Alternative Ansätze
Artikel 46 Nationale Referenzlaboratorien für alternative Methoden
Artikel 47 Nationaler Ausschuss für Tierschutz und -ethik
Kaptel VI Schlussbestimmungen
Artikel 48 Anpassung der Anhänge an den technischen Fortschritt
Artikel 49 Berichterstattung
Artikel 50 Schutzklausel
Artikel 51 Ausschuss
Artikel 52 Bericht der Kommission
Artikel 53 Überprüfung
Artikel 54 Zuständige Behörden
Artikel 55 Sanktionen
Artikel 56 Umsetzung
Artikel 57 Aufhebung
Artikel 58 Übergangsbestimmungen
Artikel 59 Inkrafttreten
Artikel 60 Adressaten
Anhang I Wirbellose Arten gemäß Artikel 2 Absatz 2
Anhang II Liste der Tiere gemäß Artikel 10
Anhang III Liste der nichtmenschlichen Primaten und Zeitpunkte gemäß Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 2
Anhang IV Pflege- und Unterbringungsstandards gemäß Artikel 32
Abschnitt A Allgemeines
1. Räumlichkeiten der Einrichtung
1.1. Funktionen und allgemeine Gestaltung
1.2. Tierräume
1.3. Allgemeine und besondere Räume für Versuche
1.4. Betriebsräume
2. Umgebungsbedingungen und ihre Überwachung
2.1. Belüftung
2.2. Temperatur
2.3. Luftfeuchte
2.4. Beleuchtung
2.5. Lärm
2.6. Alarmsysteme
3. Pflege
3.1. Gesundheit
3.2. Einfangen in freier Wildbahn
3.3. Unterbringung und Ausgestaltung
a Unterbringung
b Ausgestaltung
c Haltungsbereiche
3.4. Fütterung
3.5. Tränken
3.6. Bodenbelag, Substrat, Einstreu, Lager- und Nestmaterial
3.7. Umgang
Abschnitt B Artspezifischer Teil
1. Mäuse, Ratten, Wüstenrennmäuse, Hamster und Meerschweinchen
Tabelle
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2. Kaninchen
Tabelle
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3. Katzen
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4. Hunde
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5. Frettchen
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6. Nichtmenschliche Primaten
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7. Landwirtschaftliche Nutztiere
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8. Vögel
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9. Amphibien
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10. Reptilien
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ANHANG V Schmerzfreie Methoden zum Töten von Tieren
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Tabelle
Tabelle
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Anhang VI Liste der Punkte, auf die in Artikel 20 Absatz 4 Bezug genommen wird
Anhang VII Liste der Punkte, auf die in Artikel 37 Nummer 3 Bezug genommen wird
Finanzbogen
1. Name Des Vorschlags:
2. Haushaltslinien:
3. Finanzielle Auswirkung
4. Betrugsbekämpfungsmassnahmen
5. Sonstige Bemerkungen
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Drucksache 142/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel (Neufassung) KOM (2008) 49 endg.; Ratsdok. 6725/08
... Auf Grund ihrer Inhaltsstoffe sind Kosmetika durch eine mikrobielle Kontamination gefährdet. Dadurch kann es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Verbrauchers oder zum Verderb des Produktes kommen. Ein Kontamination ist während des Produktionsprozesses, aber auch während der späteren Benutzung möglich. Während der Begriff Haltbarkeitsprüfung nicht definiert ist und auf jegliche Veränderung der Produktmerkmale abstellen kann, wird bei Konservierungsbelastungstests konkret die mikrobiologische Stabilität von Kosmetika unter Berücksichtigung des Anwendendungsortes und der Anwendungsbedingungen geprüft.
Zur Vorlage allgemein
Zur Folgenabschätzung
Zu den Erwägungsgründen
4. Zu Erwägungsgrund 5 angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
5. Zu Erwägungsgrund Anhang I angepasst der Richtlinie 76/768/EWG
6. Zu Erwägungsgrund 4 angepasst der Richtlinie 93/35/EWG
7. Zu Erwägungsgrund 11 angepasst der Richtlinie 82/368/EWG
8. Zu Erwägungsgrund neu der Richtlinie 76/768/EWG
Zu den einzelnen Artikeln
9. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe c
10. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe d
11. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe h
12. Zu Artikel 2 Abs. 1 Buchstabe i
13. Zu Artikel 2 Abs. 1
14. Zu Artikel 3
15. Zu Artikel 3 Buchstabe c
16. Zu Artikel 4 Abs. 3
17. Zu Artikel 5
18. Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
21. Zu Artikel 9 Abs. 3 - neu -
22. Zu Artikel 10 Abs. 1 Buchstabe b
23. Zu Artikel 10 Abs. 3
24. Zu Artikel 13
25. Zu Artikel 15 Abs. 1 Satz 1
26. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe c
27. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe d
28. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e
29. Zu Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe g
30. Zu Artikel 19 Abs. 1
31. Zu Artikel 25 Satz 2
Zu den Anhängen
32. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 3 Satz 3
33. Zu Anhang I Teil A Abschnitt 8 Satz 3
34. Zu Anhang I Teil B Abschnitt 3
35. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe a
36. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Absatz 1 Buchstabe i
37. Zur Präambel der Anhänge II bis VI Abs. 2
38. Zu Anhang II
39. Zu Anhang II Nr. 359
40. Zu Anhang II Nr. 360 und 451
41. Zu Anhang II Nr. 399
42. Zu Anhang III Spalte g
43. Zu Anhang IV
Vorlagenbezogene Vertretung
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Drucksache 853/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Verwendung antimikrobieller Stoffe zur Entfernung von Oberflächenverunreinigungen von Geflügelschlachtkörpern KOM (2008) 430 endg.; Ratsdok. 15214/08
... 4. Der Bundesrat stellt fest, dass sich die im Geflügelfleischbereich etablierten Systeme zur Einhaltung der Hygiene während der gesamten Produktionskette bewährt haben. Es wird Geflügelfleisch produziert, das nicht erst am Ende des Produktionsprozesses durch chemische Dekontamination in einen hygienischen Zustand versetzt wird.
Zur Vorlage allgemein
Zu Artikel 5
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Drucksache 938/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... b) des Verfahrens zur Entnahme und zur Verhinderung einer bakteriellen oder sonstigen Kontamination bei der Entnahme, sowie erforderlichenfalls weiterer Maßnahmen zur Minimierung von Kontaminationen der Gewebe,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1
§ 32 Ergänzende allgemeine Anforderungen
§ 33 Feststellung der Spendereignung und für die Gewinnung erforderliche Laboruntersuchungen
§ 34 Gewinnung von Gewebe durch die Entnahmeeinrichtung
§ 35 Transport zur Be- oder Verarbeitung und Entgegennahme in der Gewebeeinrichtung
§ 36 Be- oder Verarbeitung und Lagerung durch die Gewebeeinrichtung
§ 37 Prüfung von Gewebe und Gewebezubereitungen
§ 38 Freigabe durch die Gewebeeinrichtung
§ 39 Inverkehrbringen, Einfuhr und Transport durch die Gewebeeinrichtung
§ 40 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und schwerwiegender Zwischenfälle und Rückruf
§ 41 Aufbewahrung der Dokumentation
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Bürokratiekosten
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 10
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf der Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung (AMWHV)
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Drucksache 938/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... Zur Identitätsprüfung müssen notwendigerweise die Behältnisse geöffnet werden. Dies birgt in jedem Fall ein Kontaminationsrisiko, bzw. macht bei sterilen Produkten den gesamten Inhalt des Behältnisses unbrauchbar. Damit wird der Wirkstoff unverkäuflich.
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe e § 2 Nr. 15
2. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 25 Abs. 2 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 25 Abs. 4 Satz 3
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 31 Abs. 12 Satz 2 Nr. 2
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 33 Abs. 4
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 34 Abs. 1 Satz 3
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 34 Abs. 7 und § 35 Abs. 1 Satz 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 36 Abs. 3 Satz 5
11. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 37 Abs. 3 Satz 1
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Drucksache 752/07
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV-Rahmen-Überwachung - AVV-RÜb)
... d) Kontaminationsrisiko (z.B. Zerkleinerungsgrad),
A. Problem und Ziel
• Rotationsprinzip von Kontrollpersonal § 4
• Qualitätsmanagement-Systeme § 6
• Vier-Augen-Prinzip bei Betriebskontrollen § 8
• Nationales Frühwarnsystem § 20
• Krisenmanagement §§ 25 bis 27
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Geltungsbereich
Abschnitt 2 Anforderungen an die amtliche Kontrolle
§ 3 Zuständige Behörden
§ 4 Personelle Anforderungen
§ 5 Anforderungen an amtliche Prüflaboratorien für amtliche Untersuchungen
§ 6 Qualitätsmanagement-Systeme
Abschnitt 3 Grundsätze für die amtliche Kontrolle von Betrieben
§ 7 Allgemeine Kriterien der risikoorientierten Kontrolle von Betrieben
§ 8 Durchführung der amtlichen Kontrolle von Betrieben
Abschnitt 4 Kontrollprogramme, amtliche Probenahme und Probenuntersuchung
§ 9 Grundsätze der amtlichen Probenahme und Probenuntersuchung
§ 10 Durchführung der amtlichen Probenahme
§ 11 Mehrjähriger nationaler Kontrollplan
§ 12 Bundesweiter Überwachungsplan
§ 13 Beauftragung von nicht amtlichen Prüflaboratorien
§ 14 Nationale Referenzlaboratorien
§ 15 Verbindungsstelle
Abschnitt 5 Kontrollen durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Gemeinschaftskontrollen)
§ 16 Vorbereitung und Begleitung von Gemeinschaftskontrollen sowie Berichterstattung
Abschnitt 6 Amtliche Maßnahmen zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
§ 17 Maßnahmen bei Rechtsverstößen ohne unmittelbares Risiko für die Gesundheit
§ 18 Maßnahmen bei ernstem unmittelbaren oder mittelbaren Risiko für die Gesundheit
§ 19 Informationsaustausch über Maßnahmen
§ 20 Nationales Frühwarnsystem
Abschnitt 7 Sonstiger Informationsaustausch, Verfahren bei Veröffentlichungen und Berichtswesen
§ 21 Sonstiger Informationsaustausch
§ 22 Verfahren bei Veröffentlichungen
§ 23 Datenübermittlung
§ 24 Jahresbericht nach Artikel 44 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004
Abschnitt 8 Krisenmanagement
§ 25 Notfallpläne
§ 26 Zusammenarbeit der Behörden im Krisenfall
§ 27 Durchführung von Simulationsübungen
Abschnitt 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 28 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 5 Abs. 4)
Anlage 2 (zu § 7 ) Anforderungen an ein System zur Ermittlung der risikoorientierten Häufigkeit amtlicher Kontrollen von Lebensmittelbetrieben
1. Anforderungen an das Beurteilungssystem
1.1 Beurteilungssystem
1.2 Beurteilungsmerkmale und -kriterien
1.3 Gewichtung der Beurteilungsmerkmale
1.4 Beurteilungsstufen
2. Kriterien zur Festlegung von Risikokategorien für Betriebe
3. Kriterien zur Festlegung von Risikostufen für Produkte
4. Dokumentation
5. Beispielmodell zur risikoorientierten Beurteilung von Betrieben
5.1 Beurteilungsbogen
5.2: Erläuterungen zur Anwendung der risikoorientierten Beurteilung von Lebensmittelbetrieben Leitfaden
5.3 Durchführungsanleitung
5.3.1 Angaben zur Beurteilung von Betrieben
5.3.2 Ersteinstufung
5.3.3 Feineinstufung
5.3.4 Ermittlung der Gesamtpunktzahl Ergebnis
5.3.5 Ermittlung der Kontrollhäufigkeit
5.3.6 Durchführung einer vereinfachten Beurteilung von Betrieben
5.3.7 Ersteinstufung und Wiederholung der Beurteilung von Betrieben
5.4 Glossar
5 Hauptmerkmal
5 Beurteilungsmerkmal
5 Beurteilungskriterium
5 Beurteilungsstufen
Anlage 3 (zu §§ 8 und 24) Ergebnisse der nach § 8 durchgeführten amtlichen Kontrolle von Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständebetrieben hinsichtlich Anzahl und Art der festgestellten Verstöße (*)
Anlage 4 (zu § 24) Ergebnisse der Untersuchung der nach § 9 entnommenen amtlichen Proben von Lebensmitteln und Lebensmittelbedarfsgegenständen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften
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Drucksache 271/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs und die Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2377/90 KOM (2007) 194 endg.; Ratsdok. 8653/07
... (16) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit sollten Rückstandshöchstmengen im Einklang mit den allgemein anerkannten Grundsätzen der Sicherheitsbewertung festgesetzt werden, wobei toxikologische Risiken und Umweltkontamination ebenso zu berücksichtigen sind wie unbeabsichtigte mikrobiologische und pharmakologische Auswirkungen von Rückständen.
Drucksache 938/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung der Arzneimittel - und Wirkstoffherstellungsverordnung
... Zur Identitätsprüfung müssen notwendigerweise die Behältnisse geöffnet werden. Dies birgt in jedem Fall ein Kontaminationsrisiko, bzw. macht bei sterilen Produkten den gesamten Inhalt des Behältnisses unbrauchbar. Damit wird der Wirkstoff unverkäuflich.
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
1. Zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe e § 2 Nr. 15
2. Zu Artikel 1 Nr. 8a - neu - § 25 Abs. 2 Satz 1
3. Zu Artikel 1 Nr. 8b - neu - § 25 Abs. 4 Satz 3
4. Zu Artikel 1 Nr. 9 Buchstabe c § 31 Abs. 12 Satz 2 Nr. 2
5. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 33 Abs. 4
6. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 34 Abs. 1 Satz 3
7. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 und Nr. 4 - neu -
8. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 34 Abs. 7 und § 35 Abs. 1 Satz 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
9. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 36 Abs. 3 Satz 5
11. Zu Artikel 1 Nr. 10 § 37 Abs. 3 Satz 1
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Drucksache 265/07
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004135/EG
... Der Vorschlag stützt sich auf die Erfahrung derjenigen Mitgliedstaaten - einschließlich Deutschlands - die nationale Vorschriften im Bereich des Bodenschutzes erlassen haben. Der Vorschlag ist allgemeiner Natur und erstreckt sich auf die Ziele, Geltungsdauer und wesentliche Aspekte der Rechtsetzung, ohne ins Detail zu gehen; es wird den Mitgliedstaaten überlassen, die Einzelheiten zu regeln, wenn sie die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Es ist zu bedenken, dass weniger als ein Dutzend Mitgliedstaaten in der erweiterten Gemeinschaft auf nationaler Ebene irgendeine Form von Bodenschutzpolitik betreiben (die im Allgemeinen auf Bodenkontamination beschränkt ist). Bei der Mehrheit der Mitgliedstaaten ist dies nicht der Fall. Die großen Unterschiede zwischen den nationalen Bodenschutzregelungen, insbesondere, was die Bodenkontamination anbelangt, führen dazu, dass die Wirtschaftsteilnehmer mit sehr unterschiedlichen Verpflichtungen konfrontiert sind, die das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigen.
Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Bundesrates KOM 2006 232 - Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG1 Vorschlag und Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine Thematische Strategie für den Bodenschutz2
Zusammenfassung der Stellungnahme des Bundesrates
Antwort der Kommission
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Drucksache 915/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2007 zu der thematischen Strategie für den Bodenschutz (2006/2293(INI))
... 40. hebt hervor, dass neben den unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten, wie Dekontamination und Sicherung, auch weitere Optionen, wie geeignete Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen oder die Berücksichtigung von natürlichen Schadstoffminderungsprozessen, einzubeziehen sind;
Drucksache 929/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern KOM (2007) 765 endg.; Ratsdok. 16534/07
... f) Schutz- und Dekontaminationsausrüstung, besonders konstruierte Bestandteile hierfür, und besonders formulierte Mischungen von
Drucksache 355/1/07
... "Das Bundesamt für Strahlenschutz trifft die erforderlichen Vorbereitungen für die Empfehlungen zur Einnahme von Iodtabletten, zur Vermeidung und Verminderung von Inkorporation und Kontamination, zur Dekontamination, zum Umgang mit kontaminierten Materialien sowie für den Transport von Iodtabletten bis zu den Hauptanlieferungspunkten in den Ländern, soweit die Zuständigkeit der Länder nicht betroffen ist."
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 10 Abs. 2
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Drucksache 355/07 (Beschluss)
... "Das Bundesamt für Strahlenschutz trifft die erforderlichen Vorbereitungen für die Empfehlungen zur Einnahme von Iodtabletten, zur Vermeidung und Verminderung von Inkorporation und Kontamination, zur Dekontamination, zum Umgang mit kontaminierten Materialien sowie für den Transport von Iodtabletten bis zu den Hauptanlieferungspunkten in den Ländern, soweit die Zuständigkeit der Länder nicht betroffen ist."
1. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe b § 9 Abs. 1 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nr. 13 § 10 Abs. 2
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Drucksache 355/07
... soweit nicht Dosis- oder Kontaminationswerte in Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften geregelt sind.
A. Problem
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes
II. Zuständigkeit des Bundes
III. Wesentliche Inhalte des Gesetzes
IV. Alternativen
V. Befristung
VI. Gender Mainstreaming
VII. Kosten
VIII. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
2 Allgemein:
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 9
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 5 Straf- und Bußgeldvorschriften
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Erstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzvorsorgegesetzes
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Drucksache 939/07
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG -Gewebeverordnung - TPG -GewV)
... e) Systemische Infektion, die zum Zeitpunkt der Spende nicht unter Kontrolle ist, einschließlich bakterieller Infektionen, systemischer viraler, Pilz- oder parasitärer Infektionen, oder signifikante lokale Infektion in den zu spendenden Geweben; Spender mit bakterieller Sepsis können für eine Augenspende beurteilt und in Betracht gezogen werden, allerdings nur, sofern die Hornhäute in einer Organkultur aufbewahrt werden, welche den Nachweis einer etwaigen bakteriellen Kontamination des Gewebes ermöglicht;
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
§ 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
§ 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
§ 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
§ 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
§ 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
1. Spenderevaluierung
2. Ausschlussgründe
Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
1. Spenderevaluierung bei Gewebe zur Übertragung auf andere
2. Auswahl- und Ausschlussgründe
Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
1. Für Spender vorgeschriebene biologische Tests
2. Allgemeine Anforderungen an das Untersuchungsverfahren
Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
1. Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von menschlichen Keimzellen
2. Erforderliche Laboruntersuchungen für die heterologe Verwendung von Samenzellen
3. Anforderungen an die Untersuchungsverfahren
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Bürokratiekosten
5. Geschlechtsspezifische Auswirkungen
II. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
Zu Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
Zu Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
Zu Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Gewebeverordnung)
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Drucksache 365/06
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Tierische -Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische-Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV )
... Vor dem Hintergrund der Verfütterungsverbotsregelungen ist eine Kontamination insbesondere des Futters von Nutztieren mit tierischen Nebenprodukten, verarbeiteten Erzeugnissen und tierische Nebenprodukte enthaltenden Düngemitteln zu verhindern. Daher wird eine von Nutztieren getrennte Aufbewahrung vorgeschrieben. (Absatz 1)
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Spezifische Anforderungen für Küchen- und Speiseabfälle und an Betriebe mit Nutztierhaltung
§ 3 Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen
§ 4 Sonstige Küchen- und Speiseabfälle
§ 5 Betriebe mit Nutztierhaltung
Teil 3 Transport- und Nachweisverpflichtungen
§ 6 Lagerung, Beförderung und Inverkehrbringen von Gülle
§ 7 Anzeige und Betriebsregistrierung
§ 8 Reinigung und Desinfektion
§ 9 Handelspapiere, Aufzeichnungspflichten
Teil 4 Anforderungen an die Verarbeitung, Behandlung und Entsorgung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1 Verarbeitungsmethoden
§ 10 Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 2 Pasteurisierung von tierischen Nebenprodukten
§ 11 Anlagen zur Pasteurisierung
Abschnitt 3 Vergärung und Kompostierung von tierischen Nebenprodukten
Unterabschnitt 1 Anforderungen an Biogasanlagen
§ 12 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Biogasanlage
§ 13 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 14 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 15 Biogasanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 2 Anforderungen an Kompostierungsanlagen
§ 16 Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten in einer Kompostierungsanlage
§ 17 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
§ 18 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle zusammen mit Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
§ 19 Kompostierungsanlagen, in denen ausschließlich Gülle, Magen- und Darminhalt, Milch und Kolostrum eingesetzt werden
Unterabschnitt 3 Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen, Untersuchungen und Probenahme bei zugelassenen Anlagen
§ 20 Gemeinsame Anforderungen an Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 21 Untersuchungen und Probenahme in Biogas- und Kompostierungsanlagen
§ 22 Untersuchungen und Probenahme in Anlagen zur Pasteurisierung
Unterabschnitt 4 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
§ 23 Verwertung von Fermentationsrückständen und Komposten
Abschnitt 4 Anlagen zur Entsorgung tierischer Nebenprodukte als Abfall
§ 24 Verbrennungsanlagen
§ 25 Ablagerung auf Deponien
Teil 5 Registrierung und Zulassung
§ 26 Registrierung und Bekanntmachung der Zulassungen
Teil 6 Ausnahmen
§ 27 Ausnahmen
Teil 7 Schlussvorschriften
§ 28 Ordnungswidrigkeiten
§ 29 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1 und 4) Handelspapiere
Handelspapier für Fermentationsrückstände oder Komposte*
Anlage 2 (§ 9 Abs. 5) Muster für Aufzeichnungen
Anlage 3 (zu § 21 Abs. 1) Probenahme
Anlage 4 (zu § 23 Abs. 1) Liste der zur Verarbeitung in Biogas- und Kompostierungsanlagen zugelassenen tierischen Nebenprodukte, soweit die Fermentationsrückstände und Komposte aus den Anlagen zur Verwertung auf Böden bestimmt sind
Anlage 5 (zu § 26 Abs. 1) Nummernschlüssel für die Betriebsart
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Kosten für die öffentlichen Haushalte
C. Spezieller Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu §§ 12
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
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Drucksache 572/06
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung über Sera, Impfstoffe und Antigene nach dem Tierseuchengesetz (Tierimpfstoff -Verordnung)
... (2) Der Inhaber einer Herstellungserlaubnis stellt sicher, dass die Mittel so hergestellt, geprüft und gelagert werden, dass eine Kreuzkontamination, eine Gesundheitsgefahr oder eine Gefahr für die Durchführung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse ausgeschlossen ist.
Drucksache 696/2/06
Antrag des Landes Berlin
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.;Ratsdok. 13388/06
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine Änderung des in Artikel 19 genannten Ausschussverfahren hinzuwirken. In diesem Ausschuss muss eine ausreichende Beteiligung aller Stakeholder gewährleistet sein. Dies ist insbesondere deswegen wichtig, weil der Ausschuss u. a. auch die Kriterien für die Risikobewertung bei Bodenkontaminationen festlegen soll.
Drucksache 696/3/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06
... 29. - Neben den im Richtlinienvorschlag angesprochenen unterschiedlichen Sanierungsmöglichkeiten, wie Dekontamination und Sicherung, sind auch weitere Optionen, wie geeignete Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen oder die Berücksichtigung von natürlichen Schadstoffminderungsprozessen, in Maßnahmenkonzepten zu berücksichtigen.
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... Diese Pflichten steuern wegen der mit ihnen verbundenen Kostenlast bereits präventiv - also vor dem Eintritt einer Schädigung des Bodens und der Gefahr eines solchen Schadens - das Verhalten der Betroffenen, deren Ziel die Verhinderung der Bodenschädigung bzw. des Gefahreneintritts sein muss. Ist eine Bodenkontamination oder eine Gefahr bereits eingetreten, sanktionieren §§ 5 und 6 USchadG die Folgen der wirtschaftlichen Tätigkeit.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (Umweltschadensgesetz – USchadG)
§ 1 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
§ 4 Informationspflicht
§ 5 Gefahrenabwehrpflicht
§ 6 Sanierungspflicht
§ 7 Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zuständigen Behörde
§ 8 Bestimmung von Sanierungsmaßnahmen
§ 9 Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsmaßnahmen
§ 10 Aufforderung zum Tätigwerden
§ 11 Rechtsschutz
§ 12 Deckungsvorsorge
§ 13 Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 14 Zeitliche Begrenzung der Anwendung
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 1) Berufliche Tätigkeiten
Anlage 2 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen
Anlage 3 (zu § 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale Übereinkünfte
Artikel 2 Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes
1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie
2. Struktur des Gesetzentwurfs
3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltschäden zu den einzelnen Kompetenztiteln
2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund
a. Verhältnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz
b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG
c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG
d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG
e. Bürgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG
3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
III. Gender Mainstreaming
IV. Alternativen
V. Finanzielle Auswirkungen
1. Allgemeines
2. Kosten für die öffentlichen Haushalte
3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VI. Befristung
B. Zu den einzelnen Artikeln
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 Berufliche Tätigkeiten
Zu Anlage 2 zu § 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen
Zu Anlage 3 zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale Übereinkünfte
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
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Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Umweltinvestitionen können in dreierlei Form zur Wirtschaftsleistung beitragen: Sie können die langfristige Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstum gewährleisten, sie vermindern externe Umweltkosten für die Wirtschaft (z.B. Ausgaben für Gesundheitsfürsorge, Sanierungskosten oder Schadensbehebung) und sie stimulieren Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Künftige Kohäsionsprogramme sollten die potenziellen Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken. Dem Angebot von Umweltdienstleistungen wie saubere Wasservorräte, Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Artenvielfalt, Dekontamination von Böden zwecks Ansiedlung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Schutz vor bestimmten Umweltrisiken sollte in diesem Zusammenhang besonderer Vorrang eingeräumt werden.
Drucksache 696/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06
... - Der Bundesrat lehnt es ab, dass für die Ausgestaltung der konkreten Anforderungen zur EU-Richtlinie, insbesondere bezüglich der Festlegung der Kriterien für die Risikobewertung bei Bodenkontaminationen, auf einen Ausschuss gemäß Beschluss
Drucksache 215/06
Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
... zusätzlich eine neue Strafvorschrift für Verstöße gegen die Verordnung (EG) Nr. 466/2001 aufgenommen, soweit Kontaminationen auf Verunreinigungen der Luft, des Wassers oder des Bodens zurückzuführen sind (vgl. Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe d). Dies bedingt gleichzeitig zur Vermeidung von Doppelbewehrungen eine mit dem neuen Absatz 4 korrespondierende Beschränkung des § 5 Abs. 3
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Artikel 1
1.§ 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
2. § 5 wird wie folgt geändert:
3. In § 6 werden
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ziel und wesentlicher Inhalt der Verordnung
2. Kosten
3. Gender-Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 398/06
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Ablösung der Betriebsordnung für pharmazeutische Unternehmer
... (4) Die Betriebsräume und ihre Ausrüstungen müssen gründlich zu reinigen sein und instand gehalten werden, um Verunreinigungen und Kreuzkontaminationen sowie jeden die Qualität des Produktes beeinträchtigenden Effekt zu vermeiden. Vor jedem Verarbeitungsvorgang ist sicherzustellen, dass der Arbeitsbereich und die Ausrüstung sauber und frei von allen für die geplanten Arbeitsgänge nicht benötigten Ausgangsstoffen, Produkten, Produktrückständen, Unterlagen und sonstigen Materialien sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkunqen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft (Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung - AMWHV)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
§ 3 Qualitätsmanagementsystem, Gute Herstellungspraxis und Gute fachliche Praxis
§ 4 Personal
§ 5 Betriebsräume und Ausrüstungen
§ 6 Hygienemaßnahmen
§ 7 Lagerung und Transport
§ 8 Tierhaltung
§ 9 Tätigkeiten im Auftrag
§ 10 Allgemeine Dokumentation
§ 11 Selbstinspektion und Lieferantenqualifizierung
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
§ 12 Personal in leitender und in verantwortlicher Stellung
§ 13 Herstellung
§ 14 Prüfung
§ 15 Kennzeichnung
§ 16 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 17 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 18 Rückstellmuster
§ 19 Beanstandungen und Rückruf
§ 20 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
§ 21 Organisationsstruktur
§ 22 Herstellung
§ 23 Prüfung
§ 24 Kennzeichnung
§ 25 Freigabe zum Inverkehrbringen
§ 26 Inverkehrbringen und Einfuhr
§ 27 Rückstellmuster
§ 28 Beanstandungen und Rückruf
§ 29 Aufbewahrung der Dokumentation
Abschnitt 5 Sondervorschriften
§ 30 Ergänzende Regelungen für Fütterungsarzneimittel
§ 31 Ergänzende Regelungen für Blutspendeeinrichtungen
§ 32 Ergänzende Regelungen für Gewebeeinrichtungen
§ 33 Besondere Regelungen für Entnahmeeinrichtungen
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
§ 35 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Anlage 1 (zu § 7) Verschreibung eines Fütterungsarzneimittels (Hersteller mit Sitz in Deutschland)
Artikel 3 Änderung der Betriebsverordnung für Arzneimittelgroßhandelsbetriebe
Artikel 4 Änderung der GCP-Verordnung
Artikel 5 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 6 Inkrafttreten , Außerkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Ausgangslage
2. Inhalt
3. Gesetzesfolgen und finanzielle Auswirkungen
4. Geschlechtsspezifische Auswirkunqen:
II. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Zu § 1
Zu § 2
Abschnitt 2 Allgemeine Anforderungen
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Abschnitt 3 Arzneimittel, Blutprodukte und andere Blutbestandteile sowie Produkte menschlicher Herkunft
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 19
Zu § 20
Abschnitt 4 Wirkstoffe nicht menschlicher Herkunft
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Abschnitt 5 Sondervorschriften
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten
Zu § 34
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Zu § 35
Zu Artikel 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 696/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz und zur Änderung der Richtlinie 2004/35 /EG KOM (2006) 232 endg.; Ratsdok. 13388/06
... - Der Bundesrat lehnt es ab, dass für die Ausgestaltung der konkreten Anforderungen zur EU-Richtlinie, insbesondere bezüglich der Festlegung der Kriterien für die Risikobewertung bei Bodenkontaminationen, auf einen Ausschuss gemäß Beschluss
Drucksache 527/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden KOM (2006) 373 endg. Ratsdok. 11896/06
... 8. Sofortmaßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei unbeabsichtigter Verschüttung und Kontamination;
Begründung
1. Inhalt
• Begründung und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Auf dem Gebiet des Vorschlags bereits existierende Vorschriften
• Übereinstimmung mit anderen Politiken und Zielen der Union
2. Konsultation von Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation von Interessengruppen
Konsultationsmethoden, Hauptzielgruppen und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Aktion
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl der Instrumente
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
2 Anhänge
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Geltungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Nationale Aktionspläne zur Verringerung der Risiken und der Abhängigkeit von Pestiziden
Kapitel II Fortbildung, Sensibilisierungsprogramme und Verkauf von Pestiziden
Artikel 5 Fortbildung
Artikel 6 Auflagen für den Verkauf von Pestiziden
Artikel 7 Sensibilisierungsprogramme
Kapitel III Ausbringungsgeräte für Pestizide
Artikel 8 Prüfung von in Gebrauch befindlichen Geräten
Kapitel IV Spezifische Verfahren und Anwendungen
Artikel 9 Sprühen aus der Luft
Artikel 10 Spezifische Maßnahmen zum Schutz der aquatischen Umwelt
Artikel 11 Verringerung des Einsatzes von Pestiziden in empfindlichen Gebieten
Artikel 12 Handhabung und Lagerung von Pestiziden sowie von deren Verpackungen und Restmengen
Artikel 13 Integrierter Pflanzenschutz
Kapitel V Indikatoren, Berichterstattung und Informationsaustausch
Artikel 14 Indikatoren
Artikel 15 Berichterstattung
Kapitel VI Schlussbestimmungen
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Festlegung von Normen
Artikel 18 Ausschüsse
Artikel 19 Ausgaben
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22
Anhang I Fortbildungsprogramme
Anhang II Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltanforderungen bei der Prüfung von Ausbringungsgeräten für Pestizide
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Drucksache 923/05
... "10. muss den Absender nach Unterabschnitt 1.7.6.1 Buchstabe a Nr. i in Verbindung mit Buchstabe c über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes für die Dosisleistung oder die Kontamination nach Absatz 2.2.7.3.2, Unterabschnitt 2.2.7.5 oder Absatz 2.2.7.8.2, 2.2.7.8.3 oder 2.2.7.9.2 informieren und
Drucksache 89/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen
... Nach einer Studie der Europäischen Kommission sind in der gesamten EU etwa 30.000 der etwa 500.000 seit den 50er Jahren in Verkehr gebrachten Strahlen-quellen "verloren gegangen". Hochradioaktive Strahlenquellen, die keiner Kontrolle mehr unterliegen, können ernste Gesundheitsschäden bei den betroffenen Personen hervorrufen, da in der Regel keine oder nur wenig Kenntnisse über die Gefährlichkeit von Strahlenquelle vorhanden sind. Wird eine hochradioaktive Strahlenquelle zerstört kann dies erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen und auch Kontamination von Materialien und Boden nach sich ziehen. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen von Unfällen mit Strahlenquellen, die keiner ausreichenden Kontrolle unterliegen, können äußerst schwerwiegend sein.
A. Zielsetzung
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Atomgesetzes
Artikel 2 Änderung der Strahlenschutzverordnung
Artikel 3 Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
Artikel 4 Änderung der Atomrechtlichen Abfallverbringungsverordnung
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
4 Alternativen
Gender -Mainstreaming
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
4 Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
1. Kosten für die Wirtschaft
2. Allgemeine Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Artikel 2
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Nr. 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 9
Zu Nr. 10
Zu Nr. 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 14
Zu Nr. 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nr. 16
Zu Nr. 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nr. 18
Zu Nr. 19
Zu Nr. 20
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu Nr. 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
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Drucksache 588/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
... Umweltinvestitionen können in dreierlei Form zur Wirtschaftsleistung beitragen: Sie können die langfristige Nachhaltigkeit des Wirtschaftswachstum gewährleisten, sie vermindern externe Umweltkosten für die Wirtschaft (z.B. Ausgaben für Gesundheitsfürsorge, Sanierungskosten oder Schadensbehebung, und sie stimulieren Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Künftige Kohäsionsprogramme sollten die potenziellen Synergien zwischen Umweltschutz und Wachstum stärken. Dem Angebot von Umweltdiensten wie Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen, Dekontamination von Böden zwecks Ansiedlung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Schutz vor bestimmten Umweltrisiken sollte in diesem Zusammenhang besonderer Vorrang eingeräumt werden.
Drucksache 788/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Richtlinie) KOM (2005) 505 endg.; Ratsdok. 13759/05
... - Beschreibung des generellen chemischen Verschmutzungszustands, einschließlich Problemchemikalien, Sedimentkontamination, "Hot Spots", gesundheitlicher Fragen (Kontamination von Fischen);
Drucksache 139/05
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2004 über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des
Haushaltsjahres 2004
auf radioaktive Kontamination
Drucksache 703/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 817. Sitzung des Bundesrates am 25. November 2005
Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV )
... Ausweislich der Fußnote zu Anhang 2 Nr. 1.4 der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung sind insbesondere bei Haus- und Kleingärten, die der Lebensmittelerzeugung und dem Aufenthalt für Kinder dienen, Cadmiumkontaminationen so weit wie möglich zu vermeiden.
Drucksache 809/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Verordnung zur Änderung futtermittel rechtlicher und verfütterungsverbotsrechtlicher Verordnungen
... Mit der Verordnung (EG) Nr. 1292/2005 der Kommission vom 5. August 2005 zur Änderung von Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Tierernährung (ABI. EU (Nr.) L 205 S. 3) wird den Mitgliedstaaten ab dem 1. September 2005 die Möglichkeit eingeräumt, die Verfütterung von Knollen- und Wurzelfrüchten sowie Futtermitteln, die solche Erzeugnisse enthalten, an Nutztiere - auch an Wiederkäuer - zuzulassen, wenn Knochenspuren nachgewiesen wurden. Bedingung ist eine befürwortende Risikobewertung, bei der insbesondere die Menge der Knochenfragmente und die mögliche Kontaminationsquelle berücksichtigt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung
1. § 35c Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
2. Im Zehnten Abschnitt wird vor dem bisherigen § 36 folgende Vorschrift eingefügt:
3. Der bisherige § 36 wird neuer § 36a; er wird wie folgt geändert:
4. Die Anlage 5a Teil B wird wie folgt geändert:
Artikel 2 Verordnung über das Verbot der Einfuhr bestimmter Futtermittel aus China (Futtermitteleinfuhrverbotsverordnung - FuttEinfVerbV)
§ 1 Einfuhrverbot
§ 2 Ausnahmen vom Einfuhrverbot
§ 3 Straftaten
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 3 Änderung der EG-Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung
Artikel 4 Aufheben von Vorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
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Drucksache 348/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates mit Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 90/424/EWG des Rates über bestimmte Ausgaben im Veterinärbereich KOM (2005) 171 endg.; Ratsdok. 8630/05
... c) Fahrzeuge und Ausrüstungen, die zur Beförderung von lebendem Geflügel oder Vögeln anderer Spezies sowie von Fleisch, Futtermitteln, Mist, Gülle und Einstreu sowie anderen Materialien oder Stoffen, die Träger von Ansteckungsstoffen sein könnten, verwendet werden, sind nach ihrer Kontamination so bald wie möglich nach dem Verfahren von Artikel 49 zu reinigen, desinfizieren oder zu behandeln;
Begründung
Kapitel I Gegenstand, Geltungsbereich und Definitionen
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Definition der Begriffe der Geflügelpest/aviären Influenza, der hochpathogenen aviären
Artikel 3 Sonstige Definitionen
Kapitel II Überwachung, MitteilungEN und epidemiologische Untersuchungen
Artikel 4 Jährliche Überwachungsprogramme
Artikel 5 Seuchenmeldung und Mitteilungen
Artikel 6 Epidemiologische Untersuchung
Kapitel III Massnahmen bei Seuchenverdacht
Artikel 7 Maßnahmen in Haltungsbetrieben
Artikel 8 Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 9 Dauer der Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 10 Zusätzliche Maßnahmen infolge der epidemiologischen Untersuchung
Kapitel IV Massnahmen bei Ausbruch hochpathogener AVIÄRER Influenza(HPAI)
Abschnitt 1 Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 11 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Artikel 12 Ausnahmen von bestimmten Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 13 Ausnahmen für bestimmte Haltungsbetriebe
Abschnitt 2 Massnahmen für SEPARATE Produktionseinheiten und Kontaktbetriebe
Artikel 14 Maßnahmen bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI) in separaten Produktionseinheiten
Artikel 15 Maßnahmen für Kontaktbetriebe
Abschnitt 3 Schutz- und Überwachungszonen, weitere Sperrgebiete
Artikel 16 Abgrenzung von Schutz- und Überwachungszonen und weiteren Sperrgebieten bei Ausbruch hochpathogener aviärer Influenza (HPAI)
Artikel 17 Maßnahmen für Schutz- und Überwachungszonen
Abschnitt 4 Massnahmen für Schutzzonen
Artikel 18 Zählung, Betriebsbesichtigungen durch den amtlichen Tierarzt und Überwachung
Artikel 19 Maßnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 20 Verbot der Ver- oder Ausbringung von Einstreu oder Mist aus Haltungsbetrieben
Artikel 21 Messen, Märkte und sonstige Zusammenführungen, Aufstockung von Wildbeständen
Artikel 22 Verbot der Verbringung und der Beförderung von Geflügel, Vögeln anderer Spezies und Eiern
Artikel 23 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Geflügel zur unverzüglichen Schlachtung
Artikel 24 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Eintagsküken
Artikel 25 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Junglegehennen
Artikel 26 Ausnahmen für Direktbeförderungen von Brut- und Konsumeiern
Artikel 27 Ausnahme für die Direktbeförderung von verendetem Geflügel oder verendeten Vögeln anderer Spezies
Artikel 28 Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln
Artikel 29 Dauer von Maßnahmen
Abschnitt 5 Maßnahmen für Überwachungszonen
Artikel 30 Maßnahmen für Überwachungszonen
Artikel 31 Dauer von Maßnahmen
Abschnitt 6 Massnahmen für weitere Sperrgebiete
Artikel 32 Maßnahmen für weitere Sperrgebiete
Abschnitt 7 Ausnahmen und Biosicherheitsvorkehrungen
Artikel 33 Ausnahmen
Artikel 34 Biosicherheitsvorkehrungen
Abschnitt 8 Massnahmen bei HPAI-VERDACHT und HPAI-Bestätigung IN anderen Einrichtungen ALS Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln
Artikel 35 Untersuchung von HPAI-Verdachtsfällen in anderen Einrichtungen als Haltungsbetrieben und bei Transportmitteln
Artikel 36 Maßnahmen für Schlachthöfe
Artikel 37 Maßnahmen für Grenzkontrollstellen und Transportmittel
Artikel 38 Zusätzliche Maßnahmen für Schlachthöfe, Grenzkontrollstellen und Transportmittel
Kapitel V Massnahmen bei Ausbruch geringpathogener AVIÄRER Influenza(LPAI)
Abschnitt 1 Massnahmen für Haltungsbetriebe
Artikel 39 Maßnahmen der zuständigen Behörde
Artikel 40 Ausnahmen für bestimmte Betriebe
Abschnitt 2 Massnahmen bei LPAI- Ausbruch IN separaten Produktionseinheiten und Kontaktbetrieben
Artikel 41 Maßnahmen bei LPAI-Ausbruch in separaten Produktionseinheiten
Artikel 42 Maßnahmen für Kontaktbetriebe
Abschnitt 3 Abgrenzung von Sperrgebieten
Artikel 43 Abgrenzung von Sperrgebieten bei LPAI-Ausbruch
Artikel 44 Maßnahmen für das Sperrgebiet
Artikel 45 Dauer von Maßnahmen Die in diesem Abschnitt vorgesehenen Maßnahmen gelten
Artikel 46 Ausnahmen
Kapitel VI Massnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Massnahmen betreffend andere Tiere ALS GEFLÜGEL und VÖGEL anderer Spezies
Artikel 47 Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit
Artikel 48 Laboranalysen und Maßnahmen betreffend Schweine und andere Tiere
Kapitel VII Reinigung, DESINFEKTION und Wiederbelegung
Artikel 49 Reinigung, Desinfektion und Behandlung
Artikel 50 Wiederbelegung von Haltungsbetrieben
Kapitel VIII Diagnosemethoden, DIAGNOSEHANDBUCH und Referenzlaboratorien
Artikel 51 Diagnosemethoden und Diagnosehandbuch
Artikel 52 Referenzlaboratorien
Kapitel IX Impfung
Abschnitt 1 Allgemeines Impfverbot
Artikel 53 Herstellung, Abgabe und Verwendung von Geflügelpestimpfstoffen
Abschnitt 2 Notimpfung
Artikel 54 Notimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies
Artikel 55 Genehmigung von Notimpfplänen
Artikel 56 Ausnahmen
Abschnitt 3 Schutzimpfung
Artikel 57 Schutzimpfung von Geflügel und Vögeln anderer Spezies
Artikel 58 Genehmigung von Schutzimpfplänen
Abschnitt 4 Impfstoffbanken
Artikel 59 Gemeinschaftliche Impfstoffbank
Artikel 60 Nationale Impfstoffbanken
Kapitel X Gemeinschaftskontrollen, SANKTIONEN und Krisenpläne
Artikel 61 Gemeinschaftskontrollen
Artikel 62 Sanktionen
Artikel 63 Krisenpläne
Kapitel XI DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN und Ausschussverfahren
Artikel 64 Durchführungsvorschriften
Artikel 65 Ausschussverfahren
Kapitel XII Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 66 Aufhebungen
Artikel 67 Übergangsvorschriften
Artikel 68 Umsetzung
Artikel 69 Inkrafttreten
Artikel 70 Adressaten
Begründung
Entwurf
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Drucksache 780/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Das Umfüllen und Neuabpacken wird auch in den Fällen, in denen geeignete Packungsgrößen im Handel verfügbar sind, ermöglicht, sofern dies ohne Beschädigung der unmittelbar mit dem eigentlichen Arzneimittel in Berührung kommenden Primärverpackung möglich ist (z.B. uneröffnete Euterinjektoren, Ampullen, Spot on Tuben aber auch in Blistern verpackte Tabletten, auch wenn der Blister im Bereich der Verschweißung zwischen den Tabletten zerschnitten wird). Da in diesen Fällen keine Kontaminationsgefahr zu befürchten ist, erscheint das Verbot des Umfüllens und Neuabpackens, insbesondere im Hinblick auf die dadurch erforderliche Lagerhaltung verschiedener Packungsgrößen durch den Tierarzt, in diesen Fällen unverhältnismäßig. Die Änderung entspricht dem Beschluss des Bundesrates Drucksache. 950/01 (Beschluss) vom 01.02.2002, Anlage 2, Nr. 2.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
1. § 21 Abs. 2a wird wie folgt geändert:
2. § 56 wird wie folgt geändert:
3. § 56a wird wie folgt geändert:
4. In § 58 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
5. § 73 wird wie folgt geändert:
6. § 95 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
7. § 96 wird wie folgt geändert:
8. § 97 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ausgangslage
II. Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Genehmigungsvorbehalte, Verwaltungsvereinfachung
IV. Gesetzesfolgen; Befristung
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union; geschlechtsspezifische Auswirkungen
VI. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
B. Besonderer Teil
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 6
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Drucksache 929/04
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Neugestaltung des Umweltinformationsgesetz es und zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel
... 6. den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, die Lebensbedingungen des Menschen sowie Kulturstätten und Bauwerke, soweit sie jeweils vom Zustand der Umweltbestandteile im Sinne der Nummer 1 oder von Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten im Sinne der Nummer 2 und 3 betroffen sind oder sein können; hierzu gehört auch die Kontamination der Lebensmittelkette.
Gesetz
Artikel 1 Umweltinformationsgesetz (UIG)
Abschnitt 1 : Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 : Informationszugang auf Antrag
§ 3 Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen
§ 4 Antrag und Verfahren
§ 5 Ablehnung des Antrags
§ 6 Rechtsschutz
§ 7 Unterstützung des Zugangs zu Umweltinformationen
Abschnitt 3 : Ablehnungsgründe
§ 8 Schutz öffentlicher Belange
§ 9 Schutz sonstiger Belange
Abschnitt 4 : Verbreitung von Umweltinformationen
§ 10 Unterrichtung der Öffentlichkeit
§ 11 Umweltzustandsbericht
Abschnitt 5 : Schlussvorschriften
§ 12 Kosten
§ 13 Überwachung
§ 14 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes
Artikel 4 Änderung der Umweltinformationskostenverordnung (UIGKostV)
A. Gebühren
B. Auslagen
Artikel 5 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 6 Neufassung einer Verordnung
Artikel 7 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007
Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
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>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.