13 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Kontrazeption"
Drucksache 76/15
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
... "Dies gilt auch für Arzneimittel, die zur Notfallkontrazeption zugelassen sind." ‘
Drucksache 28/15
... "Levonorgestrel - ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg Wirkstoff je abgeteilter Arzneiform und in Packungen mit einem maximalen Wirkstoffgehalt von 1,5 mg zur Notfallkontrazeption -".
Drucksache 28/1/15
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist, werden nach dem Wort "enthalten" die Wörter "sowie für zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat" eingefügt.'
Drucksache 28/15 (Beschluss)
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 1995 (BGBl. I S. 1195), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2371) geändert worden ist, werden nach dem Wort "enthalten" die Wörter "sowie für zur Notfallkontrazeption zugelassene Arzneimittel mit den Wirkstoffen Levonorgestrel oder Ulipristalacetat" eingefügt.'
Drucksache 555/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -
... die Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode vorzusehen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -
Â
Â
Â
Drucksache 555/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach-
... die Aufhebung der Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Levonorgestrel in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption innerhalb von 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr oder im Fall des Versagens einer Kontrazeptionsmethode vorzusehen.
Drucksache 615/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
... "- ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption - " '
Drucksache 705/13 (Beschluss)
... "Levonorgestrel - ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption -" '
Drucksache 705/1/13
... "Levonorgestrel - ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption -" '
Drucksache 615/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung der Regelungen der Europäischen Union über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten
... "- ausgenommen in Zubereitungen zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für die einmalige Einnahme zur Notfallkontrazeption - " '
Drucksache 811/09
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... Als Notfallkontrazeption innerhalb von 120 Stunden nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr oder Versagen der Kontrazeption
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1
§ 9
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zur Position Gadofosveset
Zur Position Natalizumab
Zur Position Zubereitung aus Artemether und Lumefantrin
Zur Position Zubereitung aus Quinupristin und Dalfopristin
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zur Position Agomelatin
Zu den Positionen Artemether und Lumefantrin
Zur Position Bazedoxifen und seine Ester
Zur Position Capsaicin und seine Ester
Zu den Positionen Dalfopristin und Quinupristin
Zur Position Dapoxetin
Zur Position Degarelix
Zur Position Eptotermin alfa
Zur Position Eslicarbazepin und seine Ester
Zur Position Lasofoxifen und seine Ester
Zur Position Mifamurtid und seine Ester
Zur Position Na-Nifurstyrenat – zur Anwendung bei Tieren –
Zur Position Prasugrel
Zur Position Sarafloxacin – zur Anwendung bei Tieren –
Zur Position Toloniumchlorid Toluidinblau – zur parenteralen Anwendung –
Zur Position Tolvaptan
Zur Position Ulipristal und seine Ester
Zur Position Zubereitung aus Xylometazolin und Ipratropiumbromid und seinen Estern
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1075: Achte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
Â
Â
Â
Drucksache 789/08
... - sichergestellt wurde, dass die Patientin bzw. der Patient in der Lage ist, die Anforderungen an einen sicheren Gebrauch des Arzneimittels zu erfüllen. Dies erfordert zunächst, dass die Person intellektuell in der Lage ist, das von diesen Arzneimitteln ausgehende teratogene Risiko für Neugeborene zu erkennen. Patientinnen im gebärfähigen Alter müssen die Notwendigkeit einsehen, dass sie während der Behandlung eine effektive Schwangerschaftsverhütung vornehmen und dazu in der Lage sein, eine zuverlässige Kontrazeption einzuhalten. Diese muss vier Wochen vor Beginn der Therapie einsetzen während der Therapie ununterbrochen andauern und bis zur vierten Woche nach Beendigung der Therapie fortgesetzt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
§ 3a
Artikel 2 Änderung der Apothekenbetriebsordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Grundlagen
II. Regelungsinhalt
III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht
IV. Befristung
V. Geschlechterspezifische Aspekte
VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht
VII. Kosten
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Sonstige Kosten
4. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu § 3a
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften
Â
Â
Â
Drucksache 446/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2007 zur Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 (2006/2233(INI))
... 46. unterstreicht, dass die immunologische Kontrazeption eine entscheidende Rolle bei der Kontrolle gebietsfremder invasiver Säugetierarten spielen könnte, und stellt fest, dass in diesem Bereich derzeit wichtige Forschungsarbeiten durchgeführt werden; drängt die Kommission, Finanzmittel für die Erforschung der immunologischen Kontrazeption auf europäischer Ebene bereitzustellen und einen Aufruf zur Vorlage von Projektvorschlägen zu veröffentlichen; stellt fest, dass das Programm LIFE+ bereits einen Rahmen bietet, der besser genutzt werden könnte, wenn es darum geht, die Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten gezielter zu betreiben;
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.