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"Konzerne"
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... Unzul�nglichkeiten und Unterschiede in den nationalen Insolvenzregelungen schaffen in der EU Rechtsunsicherheit, behindern Gl�ubiger bei der Beitreibung ihrer Forderungen und erschweren eine effiziente Umstrukturierung rentabler Unternehmen; dies gilt auch f�r grenz�bergreifende Konzerne. Die Kommission wird demn�chst einen Vorschlag zu Umstrukturierungen von Unternehmen und zur Gew�hrung einer "zweiten Chance" vorlegen, denn ein angemessener Insolvenzrahmen ben�tigt solche Schl�sselelemente. F�r die Sicherung eines dynamischen Gesch�ftsumfelds und f�r die F�rderung von Innovationen ist es von grundlegender Bedeutung, dass seri�se Unternehmer nach einem Konkurs eine zweite Chance erhalten. Die Kommission f�hrt zudem eine Benchmarking-�berpr�fung zum Thema Regelung der Darlehensvollstreckung (einschlie�lich Insolvenz) durch, um sich ein genaues und zuverl�ssiges Bild davon zu verschaffen, welche Erfahrungen Banken mit Kreditausf�llen gemacht haben, etwa unter dem Gesichtspunkt des Zeitaufwands, der Kosten und des Erfolgs der Beitreibung. Die �berpr�fung wird den Mitgliedstaaten dabei helfen, die Effizienz und Transparenz ihrer Regelungen zu verbessern.
2 Einleitung
1 Abschlie�ende Ausarbeitung der ersten Ma�nahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Z�gigere Umsetzung der im Rahmen der n�chsten Stufe vorgesehenen Ma�nahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 N�chste Schritte: Festlegung weiterer Priorit�ten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
Drucksache 811/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europ�ische Investitionsbank: Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie - COM(2016) 763 final
... Der �bergang zu einer emissionsarmen, energieeffizienten und klimaresilienten Wirtschaft erfordert viel grunds�tzlicher ein noch st�rker dezentralisiertes und offenes System, das die Gesellschaft insgesamt einbezieht. Bisher war das Energiesystem durch die Dominanz von Gro�konzernen und etablierten Betreibern sowie durch gro�technische, zentralisierte Technologieprojekte gepr�gt. In Zukunft muss jedoch der Verbraucher in den Mittelpunkt des Energiesystems ger�ckt werden, der wettbewerbsf�hige L�sungen mit niedrigen CO
Drucksache 373/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament und den Rat �ber weitere Ma�nahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Bek�mpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung - COM(2016) 451 final; Ratsdok. 10977/16
... Der erste Schritt auf dem Weg zu einer gerechteren und effektiveren Besteuerung war die transparentere Gestaltung der Besteuerung in ganz Europa. Nach Vorlage zweier ehrgeiziger Transparenzvorschl�ge der Kommission haben sich die Mitgliedstaaten k�rzlich auf mehr Offenheit und Zusammenarbeit zwischen ihren Steuerbeh�rden sowie die verst�rkte Kontrolle der grenz�berschreitenden Steuerpraktiken von Unternehmen geeinigt. Ab 2017 werden alle Mitgliedstaaten automatisch und systematisch Informationen �ber Steuervorbescheide mit grenz�bergreifender Wirkung untereinander austauschen. Im M�rz 2016 einigten sich die Mitgliedstaaten zudem darauf, dass ihre Steuerbeh�rden automatisch die l�nderbezogene Berichterstattung �ber steuerlich relevante T�tigkeiten multinationaler Konzerne austauschen werden. Durch diese neuen Rechtsvorschriften werden die Mitgliedstaaten wesentlich besser in der Lage sein, ihre Steuergrundlagen zu sch�tzen und gegen Steuervermeidungsstrategien vorzugehen.
2 Einleitung
Mehr Steuertransparenz
Gerechtere Besteuerung
Bew�ltigung der VERBLEIBENDEN Herausforderungen
1. Verst�rkte Verkn�pfung der Bek�mpfung von Geldw�sche mit den Steuertransparenzvorschriften
2. Verbesserung des Informationsaustauschs �ber wirtschaftliches Eigentum
3. St�rkere Beaufsichtigung der Gestalter und F�rderer aggressiver Steuerplanung
4. F�rderung h�herer Standards f�r verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich weltweit
5. Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern
2 Schlussfolgerung
Drucksache 717/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Umsetzung der �nderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Ma�nahmen gegen Gewinnk�rzungen und -verlagerungen
... a) Durch die Steuervermeidung internationaler Konzerne gehen den Staaten betr�chtliche Steuereinnahmen verloren. Ihre Strategien sind mit der Zeit immer ausgefeilter geworden. Sie beruhen in der Regel auf der grenz�berschreitenden Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerl�nder. Es werden dabei die Unstimmigkeiten und L�cken zwischen den einzelnen Steuersystemen der Staaten ausgenutzt. Die Steuervermeidung wird aber auch durch den sch�dlichen Steuerwettbewerb zwischen den Staaten beg�nstigt.
Drucksache 740/16
Antrag der L�nder Nordrhein-Westfalen, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Th�ringen
Entschlie�ung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen M�glichkeiten einer Anpassung der Mitbestimmung auf der Ebene der deutschen Tochtergesellschaften zu pr�fen. Dies vor dem Hintergrund, dass multinationale Konzerne in der fortgeschrittenen Globalisierung der Wirtschaft verst�rkt aus dem Ausland heraus agieren und dort strategische Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Besch�ftigten in Deutschland treffen. Die Folgen k�nnen dann nur noch aufgefangen, die Strategie nicht oder nur bedingt mitgestaltet werden. Das bedroht die Gestaltungs- und Schutzfunktion der Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene in ihrer gesetzlich beschriebenen Substanz.
Drucksache 740/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates "Mitbestimmung zukunftsfest gestalten"
... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die rechtlichen M�glichkeiten einer Anpassung der Mitbestimmung auf der Ebene der deutschen Tochtergesellschaften zu pr�fen. Dies vor dem Hintergrund, dass multinationale Konzerne in der fortgeschrittenen Globalisierung der Wirtschaft verst�rkt aus dem Ausland heraus agieren und dort strategische Entscheidungen mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Besch�ftigten in Deutschland treffen. Die Folgen k�nnen dann nur noch aufgefangen, die Strategie nicht oder nur bedingt mitgestaltet werden. Das bedroht die Gestaltungs- und Schutzfunktion der Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene in ihrer gesetzlich beschriebenen Substanz.
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates Mitbestimmung zukunftsfest gestalten
Drucksache 465/1/15
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung f�r R�ckbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (R�ckbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - R�ckbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
... a) Der Bundesrat begr��t das Bestreben der Bundesregierung, entsprechend der Pr�fbitte aus Ziffer 5 des Bundesratsbeschlusses vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 280/14(B)) eine Gew�hrleistung zu schaffen, dass im Falle einer Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt f�r alle Verbindlichkeiten bzw. Verluste einzustehen hat.
Drucksache 465/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung f�r R�ckbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (R�ckbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - R�ckbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
... a) Der Bundesrat begr��t grunds�tzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung und ihr Bestreben, entsprechend der Pr�fbitte aus Ziffer 5 des Bundesratsbeschlusses vom 10. Oktober 2014 (BR-Drucksache 280/14(B)) eine Gew�hrleistung zu schaffen, dass im Falle einer Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern voll und zeitlich unbegrenzt f�r alle Verbindlichkeiten bzw. Verluste einzustehen hat.
Drucksache 427/15
Verordnung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes f�r das Insolvenzgeld f�r das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2016 - InsoGeldFestV 2016)
... Aufgrund der positiven konjunkturellen Entwicklung wird eine ann�hrend stabile Gesamtausgabenentwicklung beim Insolvenzgeld f�r die Jahre 2015 und 2016 erwartet. Demzufolge wird von Insolvenzgeldausgaben von rund 850 Millionen Euro im Jahr 2016 ausgegangen. Nach Mitteilung der Bundesagentur f�r Arbeit werden zus�tzliche 150 Millionen Euro als Puffer f�r potenzielle Insolvenzen von Gro�konzernen veranschlagt. Dieser Entwicklung steht eine Steigerung des umlagepflichtigen Bruttoentgeltes von voraussichtlich rund 890 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf voraussichtlich rund 920 Milliarden Euro im Jahr 2016 gegen�ber:
Drucksache 465/3/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung f�r R�ckbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (R�ckbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - R�ckbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
... Der Bundesrat ist im �brigen der Auffassung, dass die Zahlungsverpflichtungen der Energiekonzerne durch eine Konkretisierung ihrer auf die Stilllegung und den R�ckbau der Kernkraftwerke bezogenen Pflichten im
Drucksache 465/15
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Nachhaftung f�r R�ckbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich (R�ckbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetz - R�ckbau- und EntsorgungskostennachhaftungsG)
... Derzeit sind die Betreiber von Kernkraftwerken in Konzerne eingegliederte Betreibergesellschaften. Sie sind weitgehend durch Beherrschungs- und Ergebnisabf�hrungsvertr�ge innerhalb der Konzerne finanziell derart abgesichert, dass wirtschaftlich das gesamte Konzernverm�gen zur Tragung der Kosten f�r Stilllegung, R�ckbau und Entsorgung haftet. Es gibt jedoch keine gesetzlichen Regelungen, die sicherstellen, dass diese Situation fortbesteht. Das geltende Recht gestattet grunds�tzlich die K�ndigung von Beherrschungs- und Ergebnisabf�hrungsvertr�gen und gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen mit der Folge einer Begrenzung dieser Haftung auf Teile des wirtschaftlichen Konzernverm�gens. Wenn diese M�glichkeiten k�nftig genutzt werden sollten und es in der Folge zu einer Zahlungsunf�higkeit von Betreibergesellschaften kommt, sind erhebliche finanzielle Risiken f�r die �ffentlichen Haushalte nicht ausgeschlossen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
� 1 Nachhaftung
� 2 Beherrschung eines Betreibers
� 3 Fortbestand der Nachhaftung in besonderen F�llen
� 4 Zeitliche Beschr�nkung der Haftung
� 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Drucksache 122/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda f�r 2020 - St�rkung von Vertrauen, Mobilit�t und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 14. Der Bundesrat teilt die Einsch�tzung der Kommission, dass justizpolitische Initiativen einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum liefern k�nnen. Daher h�lt er es f�r erforderlich, die Bem�hungen zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 �ber Insolvenzverfahren (ABl. L 160 vom 30. Juni 2000, Seite 1) fortzusetzen und Regelungen zur Sanierung oder zu einer geordneten Abwicklung von insolventen grenz�berschreitenden Konzernen zu schaffen, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und seine Belastbarkeit in Krisenzeiten zu gew�hrleisten und grenz�bergreifende Insolvenzf�lle in Europa effizienter zu regeln. Die Einf�hrung unionsrechtlicher Mindeststandards im materiellen Insolvenzrecht sollte erst nach weiteren Evaluierungen und Konsultationen erwogen werden. Eine Harmonisierungsma�nahme sollte angesichts der engen Verkn�pfung des Insolvenzrechts mit anderen Rechtsgebieten (z.B. Gesellschafts-, Sachen-, Arbeitsrecht) nur auf das absolute Mindestma� beschr�nkt bleiben.
Drucksache 205/14
Antrag des Landes Baden-W�rttemberg
Entschlie�ung des Bundesrates zur Bek�mpfung internationaler Steuergestaltungen
... Die derzeitigen Steuergestaltungsm�glichkeiten international t�tiger Unternehmen schaden allen, weil sie zu einer Unterfinanzierung der �ffentlichen Haushalte f�hrt, mit der Folge, dass �ffentliche Aufgaben schlechter wahrgenommen werden k�nnen. Es ist lohnabh�ngigen Arbeitnehmern nicht mehr zu vermitteln, warum Einnahmen aus Lizenzen in der EU zum Teil mit zwei Prozent besteuert werden sollen, aber nur begrenzte Spielr�ume zur notwendigen Finanzierung von Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft sowie zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen vorhanden sind. Aber auch kleinen und mittelst�ndischen Unternehmen schadet BEPS, weil sie Wettbewerbsnachteile erleiden, wenn internationale Konzerne ihre Gewinne in Niedrigsteuersysteme verschieben.
Drucksache 592/1/14
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur �nderung weiterer steuerlicher Vorschriften
... Insbesondere Konzerne geben Firmen�bernahmen als Konzernumstrukturierungen aus, die nach dem
Begr�ndung
Schlie�ung von Gesetzesl�cken im Umwandlungssteuerrecht
Bek�mpfung unlauteren Steuerwettbewerbs und aggressiver internationaler Steuerplanung
Umsetzung nicht aufgegriffener steuerlicher �nderungsvorschl�ge der L�nder
Drucksache 122/1/14
Empfehlungen der Aussch�sse
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die EU-Justizagenda f�r 2020 - St�rkung von Vertrauen, Mobilit�t und Wachstum in der Union - COM(2014) 144 final
... 14. Der Bundesrat teilt die Einsch�tzung der Kommission, dass justizpolitische Initiativen einen Beitrag zum Wirtschaftswachstum liefern k�nnen. Daher h�lt er es f�r erforderlich, die Bem�hungen zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 �ber Insolvenzverfahren (ABl. L 160 vom 30. Juni 2000, Seite 1) fortzusetzen und Regelungen zur Sanierung oder zu einer geordneten Abwicklung von insolventen grenz�berschreitenden Konzernen zu schaffen, um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und seine Belastbarkeit in Krisenzeiten zu gew�hrleisten und grenz�bergreifende Insolvenzf�lle in Europa effizienter zu regeln. Die Einf�hrung unionsrechtlicher Mindeststandards im materiellen Insolvenzrecht sollte erst nach weiteren Evaluierungen und Konsultationen erwogen werden. Eine Harmonisierungsma�nahme sollte angesichts der engen Verkn�pfung des Insolvenzrechts mit anderen Rechtsgebieten (z.B. Gesellschafts-, Sachen-, Arbeitsrecht) nur auf das absolute Mindestma� beschr�nkt bleiben.
Drucksache 280/14
Antrag der L�nder Schleswig-Holstein, Hessen, Rheinland-Pfalz
Entschlie�ung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der R�ckstellungen f�r Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
... 2. Bez�glich der R�ckstellungen und Kosten f�r Stilllegung, Abbau und Entsorgung sollen die vier KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erh�hten Transparenz gegen�ber den Finanz- und atomrechtlichen Beh�rden verpflichtet werden. Insbesondere sollten folgende Verpflichtungen eingef�hrt werden:
Drucksache 205/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur Bek�mpfung internationaler Steuergestaltungen
... Einkommen vorhanden sind. Aber auch kleinen und mittelst�ndischen Unternehmen schadet BEPS, weil sie Wettbewerbsnachteile erleiden, wenn internationale Konzerne ihre Gewinne in Niedrigsteuersysteme verschieben.
Anlage Entschlie�ung des Bundesrates zur Bek�mpfung internationaler Steuergestaltungen
Drucksache 165/2/14
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber Gesellschaften mit beschr�nkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter - COM(2014) 212 final; Ratsdok. 8842/14
... 7. Die Manipulations- und Missbrauchsgefahren einer solchen Verfahrensgestaltung liegen auf der Hand. Damit w�rde sich die SUP vor allem f�r unredliche Gr�nder anbieten, die als Gesellschafter anonym bleiben und nicht f�r zweifelhafte Aktivit�ten ihrer Gesellschaft zur Verantwortung gezogen werden wollen. Gef�hrdet w�rden dadurch nicht nur Gesch�ftspartner, namentlich Verbraucherinnen und Verbraucher, die die Risiken der neuen Rechtsform nicht durchschauen, wobei die Gl�ubigersicherung �ber die Durchgriffshaftung (Artikel 18 Absatz 5 des Richtlinienvorschlags) faktisch leer liefe, da auch deren Durchsetzung die Kenntnis von der Person des Gesch�ftsf�hrers bzw. der Gesellschafterin oder des Gesellschafters voraussetzt. Die SUP w�rde dar�ber hinaus zur idealen Plattform kriminellen Handelns, etwa f�r banden- und gewerbsm��igen Betrug, Geldw�sche, Steuerhinterziehung und Insolvenzstraftaten, denn eine wirksame Strafverfolgung w�re kaum m�glich, wenn die handelnden Personen nur mit gro�en Schwierigkeiten zu ermitteln sind. [Damit w�rden nicht zuletzt die derzeitigen Bem�hungen um eine Revision der europ�ischen Geldw�scherichtlinie konterkariert.] Schlie�lich k�nnte die Konzerntauglichkeit der SUP (vgl. Artikel 6 Absatz 2 des Richtlinienvorschlags) im Extremfall zu einer "Infizierung" ganzer Konzerne f�hren, sofern diese durch eine einzige Gesellschaft gesteuert w�rden, deren Hinterm�nner letztlich im Dunkeln bleiben. Damit k�nnte auch das Vertrauen, das der Rechtsverkehr etablierten Gesellschaftsformen entgegenbringt, in Mitleidenschaft gezogen werden.
Drucksache 280/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschlie�ung des Bundesrates zur Insolvenzsicherung der R�ckstellungen f�r Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich
... 2. Bez�glich der R�ckstellungen und Kosten f�r Stilllegung, Abbau und Entsorgung sollen die vier KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erh�hten Transparenz gegen�ber den Finanz- und atomrechtlichen Beh�rden verpflichtet werden. Insbesondere sollten folgende Verpflichtungen eingef�hrt werden:
Drucksache 289/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversit�t betreffender Informationen durch bestimmte gro�e Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final; Ratsdok. 8638/13
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates im Hinblick auf die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversit�t betreffender Informationen durch bestimmte gro�e Gesellschaften und Konzerne - COM(2013) 207 final; Ratsdok. 8638/13
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.