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38 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Kostengesichtspunkten"


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Drucksache 261/1/18

... 29. Der Bundesrat begrüßt die weitere Vereinfachung des derzeitigen Systems der Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere in Bezug auf die Personalkosten. Eine Forschungsförderung für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch Pauschalen lehnt der Bundesrat aber weiterhin ab. Darüber hinaus sieht er ein Kostenrisiko für Teilnehmende aufgrund der bisher noch fehlenden Definition für die Bewertungskriterien einer gelungenen bzw. angemessenen Umsetzung abgeschlossener Arbeitspakete. Der Bundesrat erwartet, dass die wissenschaftliche Exzellenz von Projekten nicht Kostengesichtspunkten untergeordnet wird. Ferner hält es der Bundesrat für angemessen, eine Optimierung und eine transparentere Gestaltung des Begutachtungsverfahrens vorzunehmen.



Drucksache 261/18 (Beschluss)

... 25. Der Bundesrat begrüßt die weitere Vereinfachung des derzeitigen Systems der Erstattung der tatsächlich angefallenen Kosten, insbesondere in Bezug auf die Personalkosten. Eine Forschungsförderung für Hochschulen und außer-universitäre Forschungseinrichtungen durch Pauschalen lehnt der Bundesrat aber weiterhin ab. Darüber hinaus sieht er ein Kostenrisiko für Teilnehmende aufgrund der bisher noch fehlenden Definition für die Bewertungskriterien einer gelungenen bzw. angemessenen Umsetzung abgeschlossener Arbeitspakete. Der Bundesrat erwartet, dass die wissenschaftliche Exzellenz von Projekten nicht Kostengesichtspunkten untergeordnet wird. Ferner hält er es für angemessen, eine Optimierung und eine transparentere Gestaltung des Begutachtungsverfahrens vorzunehmen.



Drucksache 601/1/16

... Dass die Ergebnisse der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur frühen Nutzenbewertung für Ärzte in praxistauglicher Form aufbereitet und in den Praxisverwaltungssystemen abgebildet werden sollen, ist eine nachvollziehbare Zielsetzung. Bei der Implementierung ist darauf zu achten, dass, wie im Pharmadialog besprochen, die Patientenversorgung weiter verbessert und die ärztliche Therapiefreiheit gestärkt wird. Das Arztinformationssystem darf daher allein der neutralen, kompakten Information der Vertragsärzte über die Nutzenbewertungsbeschlüsse auf stets aktuellem Stand dienen, nicht aber der Verordnungssteuerung nach Kostengesichtspunkten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/16




Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 129 Absatz 5 Satz 3 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a § 130b Überschrift SGB V und Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 10

19. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

20. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

21. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

22. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

23. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

24. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu -* § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

25. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 15 Absatz 6 AMG

26. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

Zur Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel

29. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 601/16 (Beschluss)

... Dass die Ergebnisse der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur frühen Nutzenbewertung für Ärzte in praxistauglicher Form aufbereitet und in den Praxisverwaltungssystemen abgebildet werden sollen, ist eine nachvollziehbare Zielsetzung. Bei der Implementierung ist darauf zu achten, dass, wie im Pharmadialog besprochen, die Patientenversorgung weiter verbessert und die ärztliche Therapiefreiheit gestärkt wird. Das Arztinformationssystem darf daher allein der neutralen, kompakten Information der Vertragsärzte über die Nutzenbewertungsbeschlüsse auf stets aktuellem Stand dienen, nicht aber der Verordnungssteuerung nach Kostengesichtspunkten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 35a SGB V

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 35a Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 SGB V

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a Satz 2

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 35a Absatz 3a SGB V und Nummer 4 Buchstabe d § 73 Absatz 9 SGB V

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 SGB V

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d § 35a Absatz 6 SGB V

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 87 Absatz 2a und Absatz 5b Satz 5, Satz 6 und Satz 7 SGB V

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 130a Absatz 3a Satz 1 SGB V

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe e1 - neu - § 130a Absatz 8 Satz 7 SGB V

11. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

12. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe b § 130b Absatz 1b SGB V

13. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb § 130b Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 SGB V

14. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

15. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe e § 130b Absatz 3b SGB V

16. Zu Artikel 1 Nummer 12 - neu - § 132b Absatz 1, Absatz 2 - neu - und Absatz 3 - neu - SGB V

§ 132b
Versorgung mit Soziotherapie

17. Zu Artikel 1 Nummer 13 - neu - § 295 Absatz 3 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - SGB V

18. Zu Artikel 5 Nummer 2a - neu - § 43 Absatz 1 Satz 1, Satz 1a - neu - und Satz 1b - neu - AMG und Nummer 3 Buchstabe a - neu - § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a und Satz 3 AMG und Artikel 6a - neu - § 11a Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b und Satz 2 ApoG

'Artikel 6a Änderung des Apothekengesetzes

19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 78 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3a Satz 3 AMG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b


 
 
 


Drucksache 266/1/16

... Die Absenkung der Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro auf 80 Cent verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Darüber hinaus entsteht durch die Nachweispflicht ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der für die Behörden unverhältnismäßig wäre. Auch für den zum Nachweis Verpflichteten wäre ein solches Führen des Nachweises regelmäßig aus Kostengesichtspunkten unverhältnismäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/1/16




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Überschrift, Absatz 4 SGB III

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

4. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

5. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 1a Absatz 4 Satz 2, Absatz 5 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe b § 1a Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

8. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

9. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

10. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

11. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Satz 1a - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b AufEnthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

20. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

21. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

22. Zu Artikel 5 Nummer 5a - neu - § 43 Absatz 1 AufenthG , Nummer 6 Buchstabe a - neu -, Buchstabe c - neu - § 44 Absatz 1a - neu -, Absatz 4 Satz 2 AufenthG , Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa0 - neu - § 44a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 AufenthG

23. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

24. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 AufenthG

25. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9 AufenthG

26. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

27. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

28. Zu Artikel 5 Nummer 9 § 68 Absatz 1 Satz 1 AufenthG

29. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

30. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

31. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

32. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

33. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

34. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

35. Zu den Angeboten für Asylsuchende mit unklarer Bleibeperspektive

36. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

37. Zu den Integrationskursen

Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

43. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

44. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

45. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

46. Zu BAföG als Fördermöglichkeit

47. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 266/16 (Beschluss)

... Die Absenkung der Aufwandsentschädigung von 1,05 Euro auf 80 Cent verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Darüber hinaus entsteht durch die Nachweispflicht ein erhöhter Verwaltungsaufwand, der für die Behörden unverhältnismäßig wäre. Auch für den zum Nachweis Verpflichteten wäre ein solches Führen des Nachweises regelmäßig aus Kostengesichtspunkten unverhältnismäßig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 266/16 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 1 Satz 1 SGB III

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 132 Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2 SGB III

3. Zu Artikel 3

'Artikel 3a Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - AsylbLG

5. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 4 Satz 3 AsylbLG

6. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 5 Absatz 2 AsylbLG

7. Zu Artikel 4 Nummer 7 § 11 Absatz 4 AsylbLG

8. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 2 Satz 1 AufenthG

10. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Nummer 2 AufenthG

11. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

12. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 5 Satz 1a - neu - AufenthG

13. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 12a Absatz 7 AufenthG

14. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 Satz 2 AufenthG

15. Zu Artikel 5 Nummer 5 § 26 Absatz 3 AufenthG

16. Zu Artikel 5 Nummer 7a - neu - § 45a Absatz 3 Satz 2 - neu - AufenthG

17. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 9a - neu - AufenthG

18. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 10a - neu - AufenthG

19. Zu Artikel 5 Nummer 8 § 60a Absatz 2 Satz 4 bis 11 AufenthG

20. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 5 Absatz 3 Satz 3 - neu - AsylG

21. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 8 Absatz 1b Satz 3 - neu - AsylG

22. Zu Artikel 6 Nummer 4 Buchstabe a § 14 Absatz 1 Satz 3 - neu - AsylG

23. Zu Artikel 6 Nummer 5 § 24 Absatz 1a AsylG Nummer 7 § 29 Absatz 4 AsylG

24. Zu Artikel 6 Nummer 7 § 29 Absatz 1 AsylG

25. Zu Artikel 6 Nummer 12 Buchstabe b § 34a Absatz 1 Satz 4 AsylG

26. Zur Harmonisierung von Voraufenthaltszeiten

27. Zu den Integrationskursen

28. Zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt

29. Zu Mehrkosten und Verwaltungsaufwand

30. Zum Zugang zu Sprachförderung und Bildung allgemein

31. Zum Studium als Integrationsmaßnahme

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

32. Zu BAföG als Fördermöglichkeit


 
 
 


Drucksache 157/2/14

... Mit Blick auf eine größere Flexibilität bei der Planung und Realisierung von Netzausbauvorhaben und eine nachhaltige Steigerung der Akzeptanz für diese Maßnahmen wird mit der Änderung die Möglichkeit der Erdverkabelung für alle Vorhaben des Bundesbedarfsplans als technische Alternative vorgesehen. Eine Änderung erscheint auch unter Kostengesichtspunkten verantwortbar, da dadurch im Einzelfall konfliktärmere Trassenführungen erreicht werden können und es immer nur um Teilerdkabelabschnitte geht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/2/14




Zu Artikel 11 Nummer 0

§ 1a
Erdverkabelung


 
 
 


Drucksache 157/4/14

... es (EnLAG) könnte dies geändert werden. Eine Änderung erscheint auch unter Kostengesichtspunkten verantwortbar, da dadurch im Einzelfall konfliktärmere Trassenführungen erreicht werden können und es immer nur um Teilerdkabelabschnitte geht. Die Mehrkosten für den Einsatz von Erdkabeln liegen etwa beim drei- bis vierfachen der Freileitungskosten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/4/14




'Artikel 10a Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes

I. Allgemeiner Teil

2. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 226/11

... sieht eine Änderung der Beschaffungsregeln des Fonds vor. Bislang galt nach Artikel 15 Absatz 4 Buchstabe a des Übereinkommens, dass aus Mitteln des Fonds Güter und Dienstleistungen nur in Staaten eingekauft werden durften, die Mitglieder der Bank oder Teilnehmer am Fonds waren. So sollte der Anreiz zur Teilnahme am Fonds gesteigert und die Unterstützung nationaler Parlamente gesichert werden. Die Regelung geriet indes zunehmend in die Kritik, da sie zu höheren Kosten beim Fonds und den Nehmerländern führte und Gemeinschaftsvorhaben mit anderen Gebern hinderte. Ein Vergleich mit anderen multilateralen Entwicklungsbanken und -fonds ergab, dass der Afrikanische Entwicklungsfonds die restriktivste Beschaffungspolitik verfolgte. Die Änderung der Beschaffungsregelung erlaubt es den Empfängern von Mitteln aus dem Fonds, nach Qualitäts- und Kostengesichtspunkten auf der Grundlage internationalen Wettbewerbs einzukaufen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 226/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Schlussbemerkung

Entschließung

Verteilung der Stimmrechte Übersetzung

1. Änderung des Artikels 29 Absatz 3 des Fondsübereinkommens Erwerb von Stimmen durch Teilnehmerstaaten

2. Änderung des Artikels 29 Absatz 6 des Fondsübereinkommens Auswirkung der Mitgliedschaft in der Afrikanischen Entwicklungsbank

3. Inkrafttreten

Entschließung

Denkschrift

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

1. Entschließung F/BG/2002/04

2. Entschließung F/BG/2008/07

3. Entschließung F/BG/2010/03


 
 
 


Drucksache 69/10 (Beschluss)

... Diesen nicht akzeptablen Zusammenhängen kann wirksam nur durch eine grundsätzliche Abschaffung der Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung begegnet werden (der ursprüngliche Gesetzentwurf des Beratungshilfegesetzes - BT-Drs. 8/3311 - sah, von Eilfällen abgesehen, ebenfalls keine nachträgliche Antragstellung vor, vgl. § 10 BerHG-E, BT-Drs. 8/3311, S. 6, 15). Eine - wie auch sonst bei Sozialleistungen - grundsätzlich erforderliche Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe zwingt den Rechtsuchenden dazu, vorab entweder das zuständige Amtsgericht persönlich aufzusuchen und die Bewilligung von Beratungshilfe mündlich zu beantragen oder einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Rechtsuchenden, die derzeit von der nachträglichen schriftlichen Antragstellung Gebrauch machen, künftig vorab das zuständige Amtsgericht persönlich aufsuchen und Beratungshilfe mündlich beantragen werden. Viele der Beratungshilfe erteilenden Rechtsanwälte werden den Sachverhalt unter arbeitsökonomischen und Kostengesichtspunkten nicht mehrfach bearbeiten wollen, nämlich beim erstmaligen Erscheinen des Rechtsuchenden zur Formulierung eines schriftlichen Beratungshilfeantrags und sodann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nach erfolgter Bewilligung der Beratungshilfe. Stattdessen werden sie den Rechtsuchenden künftig vermehrt zunächst zur mündlichen Antragstellung an das Amtsgericht verweisen, um vor gründlicher Befassung mit dem Sachverhalt für sich und den künftigen Mandanten Kostensicherheit zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/10 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Absatz 1 Nummer 3, Absatz 4 BerHG-E

b Möglichkeit zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Absatz 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Absatz 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Absatz 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Absatz 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Absatz 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 312/10

... Absatz 8 regelt, dass für den erweiterten Bilanzausgleich ein Pauschalbetrag in Höhe von 0,001 €/kWh zu entrichten ist, um die Einspeisung von Biogas unter Kostengesichtspunkten zu erleichtern. Der Pauschalbetrag weicht deutlich nach unten von den tatsächlichen Kosten ab. Die tatsächlichen Kosten für den erweiterten Bilanzausgleich liegen zwischen 0,003 und 0,0075 €/kWh. Durch die Pauschale werden die Kosten für den erweiterten Bilanzausgleich und die Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz insgesamt deutlich reduziert sowie gleichzeitig Anreize zu einer Optimierung des Abnahmeportfolios gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 438/10

... 115. Neben der Ausgestaltung des Universaldienstes wird auch die Frage der Finanzierung des Universaldienstes thematisiert. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Universaldienstdefizites bevorzugt die Monopolkommission aus Kostengesichtspunkten ein Ausschreibungsverfahren gegenüber einer direkten Verpflichtung eines oder mehrerer Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/10




A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen

4 Wettbewerbsentwicklung

4 Marktregulierungsfragen

Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte

Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks

Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung

Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende

Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur

C. Stellungnahme zum Bereich Post

3 Vorbemerkung

Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen

Mindestlohn für Briefdienstleistungen

Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen

3 Universaldienst

Teil leistungen

Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen

Der Bund als Anteilseigner

Vertretung im Weltpostverein


 
 
 


Drucksache 648/08 (Beschluss)

... Viele der Beratungshilfe erteilenden Rechtsanwälte werden den Sachverhalt unter arbeitsökonomischen und Kostengesichtspunkten nicht mehrfach bearbeiten wollen, nämlich beim erstmaligen Erscheinen des Rechtsuchenden zur Formulierung eines schriftlichen Beratungshilfeantrags und sodann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nach erfolgter Bewilligung der Beratungshilfe. Stattdessen werden sie den Rechtsuchenden künftig vermehrt zunächst zur mündlichen Antragstellung an das Amtsgericht verweisen, um vor gründlicher Befassung mit dem Sachverhalt für sich und den künftigen Mandanten Kostensicherheit zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

§ 13

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Änderung des Beratungshilferechts

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 Satz 2 - neu - BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 - neu - BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 - neu - BerHG-E

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 858/08 (Beschluss)

... Der Verordnungsvorschlag sieht keine zeitliche Befristung vor. Angesichts des raschen technischen Wandels und des schnellen Erreichens von Sättigungsgrenzen ist eine unbefristete Erhebung auch unter Kostengesichtspunkten unangemessen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, sich für eine zeitliche Befristung einzusetzen.



Drucksache 648/08

... Diesen nicht akzeptablen Zusammenhängen kann wirksam nur durch eine grundsätzliche Abschaffung der Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung begegnet werden (der ursprüngliche Regierungsentwurf des Beratungshilfegesetzes (BT-Drs. 8/3311) sah - von Eilfällen abgesehen - ebenfalls keine nachträgliche Antragstellung vor, vgl. § 10 BerHG-E, BT-Drs. 8/3311, S. 6, 15). Eine - wie auch sonst bei Sozialleistungen - grundsätzlich erforderliche Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe zwingt den Rechtsuchenden dazu, vorab entweder das zuständige Amtsgericht persönlich aufzusuchen und die Bewilligung von Beratungshilfe mündlich zu beantragen oder einen schriftlichen Antrag zu stellen. Dabei ist davon auszugehen, dass ein erheblicher Anteil der Rechtsuchenden, die derzeit von der nachträglichen schriftlichen Antragstellung Gebrauch machen, künftig vorab das zuständige Amtsgericht persönlich aufsuchen und Beratungshilfe mündlich beantragen werden. Viele der Beratungshilfe erteilenden Rechtsanwälte werden den Sachverhalt unter arbeitsökonomischen und Kostengesichtspunkten nicht mehrfach bearbeiten wollen, nämlich beim erstmaligen Erscheinen des Rechtsuchenden zur Formulierung eines schriftlichen Beratungshilfeantrages und sodann zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nach erfolgter Bewilligung der Beratungshilfe. Stattdessen werden sie den Rechtsuchenden künftig vermehrt zunächst zur mündlichen Antragstellung an das Amtsgericht verweisen, um vor gründlicher Befassung mit dem Sachverhalt für sich und den künftigen Mandanten Kostensicherheit zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 648/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Beratungshilfegesetzes

§ 11

Artikel 2
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

§ 62
Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens von Artikel 2 des Gesetzes über die Änderung des Beratungshilferechts vom ... (einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes)

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

1. Sprunghafter Anstieg der Ausgaben für die Beratungshilfe

2. Uneinheitliche Rechtsanwendung

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Präzisierung der Bewilligungsvoraussetzungen

a Präzisierung des Mutwilligkeitsbegriffs § 1 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BerHG-E

b Pflicht zur Führung von Listen über andere Hilfemöglichkeiten § 1 Abs. 3 BerHG-E

c Klarstellung der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe durch Vertretung § 2 Abs. 1 BerHG-E

2. Verfahrensverbesserungen

a Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung der Beratungshilfe § 4 Abs. 2 BerHG-E

b Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts § 4 Abs. 2 und 3 BerHG-E

c Erinnerungsrecht der Staatskasse § 6 Abs. 4 BerHG

3. Änderungen des Gebührenrechts

4. Öffnung des Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Rechtsberatung für alle Länder

III. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Auswirkungen auf die Justizhaushalte der Länder

2. Auswirkungen auf die Wirtschaft und das allgemeine Preisniveau

3. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu a § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG

Zu b § 1 Abs. 3 und 4 BerHG

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu a und b § 6 Abs. 1 und 2 BerHG-E

Zu c § 6 Abs. 3 BerHG-E

Zu d § 6 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu a § 12 Abs. 3 BerHG-E

Zu b § 12 Abs. 4 BerHG-E

Zu Nr. 8

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu a Nr. 2500

Zu b Nr. 2501

Zu c bis e Nr. 2502 bis 2509

Zu f Anmerkung zu Nr. 7002

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 562/1/08

... soll jedoch - auch unter Kostengesichtspunkten für den Eigentümer - im Rahmen der ohnehin von dem Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführenden Feuerstättenschau erfolgen; gerade die Feuerstättenschau ist aber auch nach dem geänderten SchfG weiter dem Bezirksschornsteinfegermeister vorbehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/1/08




1. Hauptempfehlung

Zu Artikel 1

§ 3b
Abweichende Landesregelungen

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

3. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 7 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1a - neu - EnEG , Nr. 4 § 7a EnEG und Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 1 Nr. 3 EnEG

4. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, Buchstabe c - neu - , Nr. 2 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 11 und 12, Nr. 13 - neu - , § 24 Abs. 1 Satz 1 SchfG

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes


 
 
 


Drucksache 9/08

... Der Rat hält unter Bürokratiekostengesichtspunkten die Erwägung für angreifbar, "



Drucksache 858/1/08

... Der Verordnungsvorschlag sieht keine zeitliche Befristung vor. Angesichts des raschen technischen Wandels und des schnellen Erreichens von Sättigungsgrenzen ist eine unbefristete Erhebung auch unter Kostengesichtspunkten unangemessen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung deshalb, sich für eine zeitliche Befristung einzusetzen.



Drucksache 562/08 (Beschluss)

... soll jedoch - auch unter Kostengesichtspunkten für den Eigentümer - im Rahmen der ohnehin von dem Bezirksschornsteinfegermeister durchzuführenden Feuerstättenschau erfolgen; gerade die Feuerstättenschau ist aber auch nach dem geänderten SchfG weiter dem Bezirksschornsteinfegermeister vorbehalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 562/08 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 3 § 7 Abs. 2, 3 und 4 Satz 1a - neu - EnEG , Nr. 4 § 7a EnEG und Nr. 5 Buchstabe c § 8 Abs. 1 Nr. 3 EnEG

2. Zu Artikel 2 Nr. 1 Buchstabe a und b, Buchstabe c - neu - , Nr. 2 - neu - § 13 Abs. 1 Nr. 11 und 12, Nr. 13 - neu - , § 24 Abs. 1 Satz 1 SchfG

Artikel 2
Änderung des Schornsteinfegergesetzes


 
 
 


Drucksache 24/08

... Um die Einspeisung von Biogas unter Kostengesichtspunkten zu erleichtern, wird geregelt, dass für den erweiterten Bilanzausgleich ein Pauschalbetrag in Höhe von 0, 001 €/kWh zu entrichten ist. Der Pauschalbetrag weicht deutlich nach unten von den tatsächlichen Kosten ab. Die tatsächlichen Kosten für den erweiterten Bilanzausgleich liegen zwischen 0,003 und 0,0075 €/kWh. Durch die Pauschale werden die Kosten für den erweiterten Bilanzausgleich und die Biogaseinspeisung ins Erdgasnetz insgesamt deutlich reduziert sowie gleichzeitig Anreize zur einer Optimierung des Abnahmeportfolios gesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 24/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gasnetzzugangsverordnung

Teil 11a
Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz

Artikel 2
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 3
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

3 Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 4

Zu § 41

Zu § 41

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 41

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 41

Zu Art. 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Art. 3

Zu Art. 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung


 
 
 


Drucksache 581/08

... es würden in der Praxis nicht eintreten, da die entsprechenden Dienstleistungen von den Anbietern freiwillig erbracht werden. Für den unwahrscheinlichen Fall eines Universaldienstdefizits präferiert die Monopolkommission aus Kostengesichtspunkten ein Ausschreibungsverfahren gegenüber einer direkten Verpflichtung eines oder mehrerer Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/08




Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln

A. Allgemeines

B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation

Vorbemerkungen

Bewertung im Einzelnen

3 Wettbewerbsbeurteilung

3 Akteneinsicht

Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht

Neue Märkte

3 Resale

Europäischer Rechtsrahmen

3 Wettbewerbskonzeption

3 Universaldienst

Next Generation Networks NGN

C. Stellungnahme zum Kapitel Post

Vorbemerkungen

3 Mindestlohn

3 Umsatzsteuerbefreiung

3 Universaldienst

Price -Cap-Verfahren

Anpassung des PostG


 
 
 


Drucksache 597/1/07

... Der Aufbau einer eigenen Signaturstelle für die landwirtschaftliche Sozialversicherung erscheint unter Kostengesichtspunkten nicht sinnvoll zu sein. Die Selbstverwaltung sollte prüfen, ob eine Mitnutzung der Signaturstelle der Deutschen Rentenversicherung oder eine Durchführung durch andere Anbieter kostengünstiger ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143a Abs. 1 Satz 1 SGB VII

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 2 SGB VII , Artikel 7 § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 7 SGB VII

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 SGB VII

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VII

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB VII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB VII

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB VII

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB VII

10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 SGB VII

11. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Nr. 16 SGB VII

12. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 bis 4, Abs. 6 Satz 6 SGB VII , Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 ALG , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 KVLG 1989

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 2 SGB VII

14. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 3 SGB VII

15. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 4 SGB VII

16. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 5 SGB VII

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII , Nr. 12 §§ 184a, 184b Abs. 4, §§ 184c, 184d Abs. 2 - neu - SGB VII,

18. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII , Nr. 12 § 184b Abs. 4 und § 184c SGB VII , Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten

19. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 1 SGB VII

20. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 3 SGB VII

21. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 5 SGB VII , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 Nr. 2 KVLG 1989

22. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 6 Satz 6 SGB VII

23. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 183 Abs. 5a SGB VII , Buchstabe b § 183 Abs. 6 Satz 3 SGB VII

24. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 187a Satz 1a - neu - SGB VII , Artikel 3 Nr. 4 § 119a Satz 1a - neu - ALG , Artikel 4 Nr. 3 § 18a Satz 1a - neu - KLVG 1989

25. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 205 Abs. 3 SGB VII

26. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 221 Abs. 3 SGB VII

27. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB VII

28. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 3 SGB VII

29. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 4 SGB VII

30. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 SGB VII , Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten

31. Zu Artikel 2a - neu - § 221 Abs. 1a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 3 ALG

33. Zu Artikel 7 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

34. Zu Artikel 7 § 4 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

35. Zu Artikel 7 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

36. Zu Artikel 7 § 9 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt Beibehaltung der Bundesmittel

Zum Gesetzentwurf insgesamt:

Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 597/07 (Beschluss)

... Der Aufbau einer eigenen Signaturstelle für die landwirtschaftliche Sozialversicherung erscheint unter Kostengesichtspunkten nicht sinnvoll zu sein. Die Selbstverwaltung sollte prüfen, ob eine Mitnutzung der Signaturstelle der Deutschen Rentenversicherung oder eine Durchführung durch andere Anbieter kostengünstiger ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143a Abs. 1 Satz 1 SGB VII

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 2 SGB VII , Artikel 7 § 6 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

3. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143b Abs. 7 SGB VII

4. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 SGB VII

5. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VII

6. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB VII

7. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 SGB VII

8. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB VII

9. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 SGB VII

10. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Satz 2 Nr. 14 SGB VII

11. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 1 Nr. 16 SGB VII

12. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 bis 4, Abs. 6 Satz 6 SGB VII , Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 ALG , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 KVLG 1989

13. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 2 SGB VII

14. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 3 SGB VII

15. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 4 SGB VII

16. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 2 Nr. 5 SGB VII

17. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 3 Nr. 1 SGB VII , Nr. 12 §§ 184a, 184b Abs. 4, §§ 184c, 184d Abs. 2 - neu - SGB VII, Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten

18. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 1 SGB VII

19. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 3 SGB VII

20. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 4 Nr. 5 SGB VII , Artikel 4 Nr. 4 § 34 Abs. 3 Nr. 2 KVLG 1989

21. Zu Artikel 1 Nr. 9 § 143e Abs. 6 Satz 6 SGB VII

22. Zu Artikel 1 Nr. 10 Buchstabe a § 183 Abs. 5a SGB VII , Buchstabe b § 183 Abs. 6 Satz 3 SGB VII

23. Zu Artikel 1 Nr. 14 § 187a Satz 1a - neu - SGB VII , Artikel 3 Nr. 4 § 119a Satz 1a - neu - ALG , Artikel 4 Nr. 3 § 18a Satz 1a - neu - KLVG 1989

24. Zu Artikel 1 Nr. 16 § 205 Abs. 3 SGB VII

25. Zu Artikel 1 Nr. 17 § 221 Abs. 3 SGB VII

26. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 2 Satz 1a - neu - SGB VII

27. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 3 SGB VII

28. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221a Abs. 4 SGB VII

29. Zu Artikel 1 Nr. 18 § 221b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 SGB VII , Artikel 10 Abs. 5 Inkrafttreten

30. Zu Artikel 2a - neu - § 221 Abs. 1a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 3 Nr. 2 § 53 Abs. 2 Nr. 3 ALG

32. Zu Artikel 7 § 2 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

33. Zu Artikel 7 § 4 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

34. Zu Artikel 7 § 7 Abs. 1 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

35. Zu Artikel 7 § 9 des Gesetzes zu Übergangsregelungen zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung

36. Zum Gesetzentwurf insgesamt Beibehaltung der Bundesmittel

37. Zum Gesetzentwurf insgesamt:


 
 
 


Drucksache 661/06

... Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung hat insbesondere bei kleineren und mittleren Betrieben zu erheblichen Mehrkosten geführt. Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation vieler Betriebe muss alles getan werden, um auch in diesem Bereich Kostenentlastungen zu ermöglichen. Nach der Anhäufung der BGVA 2 mit zahlreichen Varianten zum Unternehmermodell ist davon auszugehen, dass dieses von den Berufsgenossenschaften als bevorzugte Alternative behandelt wird. Dem ist entgegen zu halten, dass das Unternehmermodell für den Unternehmer zeit- und arbeitsaufwändig ist. Besonders für Kleinbetriebe kann dies unter Kostengesichtspunkten problematisch sein. Deshalb sollten insbesondere auch für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten weitere Erleichterungen und praktikable Vorgaben erfolgen. Für die unternehmerische Akzeptanz sind überwiegend an dem Gefährdungspotenzial ausgerichtete und nachvollziehbare Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ausschlaggebend. Diese Sichtweise muss bei der Flexibilisierung und Entbürokratisierung des



Drucksache 661/06 (Beschluss)

... Nach der Anhäufung der BGV A 2 mit zahlreichen Varianten zum Unternehmermodell ist davon auszugehen, dass dieses von den Berufsgenossenschaften als bevorzugte Alternative behandelt wird. Dem ist entgegenzuhalten, dass das Unternehmermodell für den Unternehmer zeit- und arbeitsaufwändig ist. Besonders für Kleinbetriebe kann dies unter Kostengesichtspunkten problematisch sein. Deshalb sollten insbesondere auch für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten weitere Erleichterungen und praktikable Vorgaben erfolgen. Für die unternehmerische Akzeptanz sind überwiegend an dem Gefährdungspotenzial ausgerichtete und nachvollziehbare Vorgaben zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ausschlaggebend. Diese Sichtweise muss bei der Flexibilisierung und Entbürokratisierung des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/06 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung der Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes


 
 
 


Drucksache 701/06

... Nach Auffassung des ECDC wäre ein Screening internationaler Reisender bei Abreise oder Ankunft bei einer Grippepandemie von sehr begrenztem Nutzen, mit Ausnahme der frühen Phase, in der nach Ansicht der WHO ein Screening bei der Ausreise erwägenswert wäre. Unter praktischen und Kostengesichtspunkten würde auch diese Art von Grenzmaßnahme von einer politischen Koordinierung zwischen dem Abreise und dem Ankunftsland profitieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/06




Mitteilung

1. Einleitung

2. Hintergrund der Internationalen Gesundheitsvorschriften

2.1. Kurze Beschreibung5

2.2. Rechtliche Zuständigkeit

3. Vorbehalte

3.1. Vorbehalte der EG und der Mitgliedstaaten

3.2. EU-Reaktionen auf Vorbehalte von Drittländern

4. Freiwillige frühzeitige Anwendung von gripperelevanten Aspekten

4.1. Spezifische Aspekte für die frühzeitige Anwendung – EU-Kontext

4.2. Notwendigkeit eines gemeinsamen EU-Vorgehens bei freiwilliger frühzeitiger

5. Vollständige Implementierung – EU-Rolle

5.1. Vereinbarung zwischen der WHO und der Gemeinschaft

5.2. Die Rolle der vorhandenen EU-Netze, des EWRS und des Gesundheitssicherheitsausschusses

5.3. Rolle des ECDC

5.4. Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse

6. Beschränkungen der politischen Reaktionen, die den internationalen Verkehr betreffen

6.1. Grenzmaßnahmen

6.2. Rückverfolgung der Kontakte

6.3. Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie

7. Operationelle Schlussfolgerungen

Anhang
– Zusammenfassung und Abkürzungsverzeichnis

3 Vorbehalte.

Freiwillige frühzeitige Anwendung.

Vorhandene EU-Netze, einschl. EWRS.

Rolle des ECDC.

Expertenstab, Notfall- und Prüfungsausschüsse.

Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft und der WHO.

Spezifische Fragen in Bezug auf eine Grippepandemie.


 
 
 


Drucksache 592/1/05

... Die vom Umweltausschuss empfohlene Einbeziehung der Annahme- und Rücknahmestellen in § 7 Abs. 2a Satz 1 ist allenfalls für die Kfz-Letzthalter von Interesse. Da das Internet Kfz-Letzthaltern bereits umfangreiche Möglichkeiten bietet, anerkannte Rücknahme- und Annahmestellen zu erkunden (z.B. Internetangebote der Automobilhersteller), sollte unter Kostengesichtspunkten geprüft werden, ob es nicht ausreicht, in das Internetangebot der "Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA)" Links zu den bestehenden Internetangeboten mit Zusammenstellungen von Annahme- und Rücknahmestellen aufzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 592/1/05




Artikel 1
Nr. 4 ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 401/05

... Angesichts der mit der Gesetzesnovelle eingeführten wesentlich strengeren Grenzwerte für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen und der darauf beruhenden Ausweitung der Tag- und Nacht-Schutzzonen ist es auch unter Kostengesichtspunkten angemessen, bei weniger gravierenden Lärmeinwirkungen das Entstehen von Erstattungsansprüchen für Schallschutzmaßnahmen auf einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren nach der Festsetzung eines Lärmschutzbereichs zu verteilen. Bei Grundstücken mit hohen Lärmbelastungen oberhalb von 70 dB(A) am Tag entsteht für bestehende zivile Flugplätzen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2) der Erstattungsanspruch mit der Festsetzung des Lärmschutzbereichs. Mit Beginn des fünften Jahres nach der Festsetzung entsteht der Erstattungsanspruch bei Grundstücken mit einem Tages-Mittelungspegel zwischen 70 und 69 dB(A). Ferner entsteht der Anspruch jeweils mit Beginn des sechsten Jahres bei einem Pegelwert zwischen 69 und 68 dB(A), des siebten Jahres bei einem Pegelwert zwischen 68 und 67 dB(A), des achten Jahres bei einem Pegelwert zwischen 67 und 66 dB(A) und des neunten Jahres bei einem Pegelwert zwischen 66 und 65 dB(A). Nach Satz 5 gelten für bestehende militärische Flugplätze (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4) für den Zeitpunkt des Entstehens der Erstattungsansprüche jeweils um 3 dB(A) höhere Werte. Für den Fall des Neubaus oder der wesentlichen baulichen Erweiterung eines zivilen oder militärischen Flugplatzes (§ 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3) gelten nach Satz 6 und 7 für den Zeitpunkt des Entstehens der Erstattungsansprüche jeweils um 5 dB(A) bzw. 2 dB(A) niedrigere Werte. Durch die Regelungen der Sätze 2 bis 7 wird den jeweiligen Grenzwerten für die Tag-Schutzzone 1 Rechnung getragen. Im Ergebnis werden die Fluglärmschutzmaßnahmen auch in diesen Fällen innerhalb der gleichen Frist realisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 401/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

1. Vor § 1 wird die Überschrift Erster Abschnitt gestrichen.

2. § 1 wird wie folgt gefasst:

3. § 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2
Einrichtung von Lärmschutzbereichen

4. § 3 wird wie folgt geändert:

5. § 4 wird wie folgt geändert:

6. § 5 wird wie folgt geändert:

7. In § 6

8. § 7 wird wie folgt geändert:

9. § 8 wird wie folgt geändert:

10. § 9 wird wie folgt geändert:

11. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

12. § 12 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

13. Die bisherigen §§ 13 bis 18 werden durch die folgenden §§ 13 bis 15 ersetzt:

§ 13
Weitergehende planungs- und entschädigungsrechtliche Vorschriften

§ 14
Schutzziele für die Lärmminderungsplanung

§ 15
Anhörung beteiligter Kreise

14. Die Anlage zu § 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 2
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 3
Fortgeltung von Vorschriften

Artikel 4
Übergangsvorschrift

Artikel 5
Neufassung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen des Bundes

III. Gesetzesfolgen, Kosten

1. Ermittlungsverfahren und Resultate

2. Kosten für die öffentlichen Haushalte

3. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6


 
 
 


Drucksache 653/2/05

... "). Daher ist ein Start mit Tests in fünf Sprachen und eine schnelle Ausweitung auf weitere Sprachen unter Zeit- und Kostengesichtspunkten schwer vorstellbar.



Drucksache 156/17 PDF-Dokument



Drucksache 160/16 PDF-Dokument



Drucksache 543/15 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.