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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Krankentransportleistungen"


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Drucksache 190/13 (Beschluss)

... Der Rettungsdienst wird als eigenständiges Leistungssegment normiert. Nach der bisherigen Rechtslage wird der Rettungsdienst lediglich als Bestandteil der "Fahrkosten" (§ 60 SGB V) beziehungsweise der "Versorgung mit Krankentransportleistungen" (§ 133 SGB V) angesehen. Kosten für einen Einsatz des Rettungsdienstes nach § 60 Absatz 1 SGB V werden nur dann erstattet, wenn der Einsatz im Zusammenhang mit einer weiteren Leistung der Krankenkasse steht. Insbesondere in der Notfallrettung führt dies dazu, dass in vielen Fällen ein medizinisch nicht zwingend notwendiger Transport der Patienten in ein Krankenhaus vorgenommen wird, um präklinisch erbrachte medizinische Leistungen überhaupt abrechnen zu können. Die Folge sind unnötige Krankenhauseinweisungen mit zusätzlichen Kosten, die vermeidbar gewesen wären, wenn die medizinische Leistung der Notfallversorgung separat abrechenbar gewesen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung -

Artikel 1
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 60
Kosten der Krankenfahrten

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 190/13

... Der Rettungsdienst wird als eigenständiges Leistungssegment normiert. Nach der bisherigen Rechtslage wird der Rettungsdienst lediglich als Bestandteil der "Fahrkosten" (§ 60 SGB V) bzw. der"Versorgung mit Krankentransportleistungen" (§ 133 SGB V) angesehen. Kosten für einen Einsatz des Rettungsdienstes nach § 60 Abs. 1 SGB V werden nur dann erstattet, wenn der Einsatz im Zusammenhang mit einer weiteren Leistung der Krankenkassen steht. Insbesondere in der Notfallrettung führt dies dazu, dass in vielen Fällen ein medizinisch nicht zwingend notwendiger Transport der Patienten in ein Krankenhaus vorgenommen wird, um präklinisch erbrachte medizinische Leistungen überhaupt abrechnen zu können. Die Folge sind unnötige Krankenhauseinweisungen mit zusätzlichen Kosten, die vermeidbar gewesen wären, wenn die medizinische Leistung der Notfallversorgung separat abrechenbar gewesen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 190/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1

§ 38a
Leistungen des Rettungsdienstes

§ 133
Leistungen des Rettungsdienstes und Krankenfahrten

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines Zielsetzung:

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 608/1/12

... V werden - zum Beispiel bei Schulen, die keine Krankentransportleistungen anbieten - keine Rechtsgrundlage besteht, diese Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7

Zu Artikel 2a

'Artikel 2a Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

9. Zur Regelung der Finanzierung der Ausbildung nach dem Notfallsanitätergesetz

10. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und § 31 Absatz 2 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NotSanG

12. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 1 - neu - und 2 NotSanG

13. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

14. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

15. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

16. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

17. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

18. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 608/12 (Beschluss)

... V werden - zum Beispiel bei Schulen, die keine Krankentransportleistungen anbieten - keine Rechtsgrundlage besteht, diese Kosten bei den gesetzlichen Krankenkassen geltend zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 608/12 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 3 und § 8 Nummer 1 NotSanG

3. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c NotSanG

4. Zu Artikel 1 § 4a - neu - NotSanG

§ 4a
Befugnis zur Ausübung der Heilkunde

5. Zu Artikel 1 § 5 Überschrift und Absatz 4 - neu - NotSanG

§ 5
Dauer, Struktur und Kosten der Ausbildung

6. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 Satz 4 NotSanG

7. Zu Artikel 1 § 9 NotSanG

8. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 2 Satz 2 - neu - NotSanG

9. Zu Artikel 1 § 15 NotSanG

10. Zu Artikel 1 § 21 NotSanG

11. Zu Artikel 1 § 31a - neu - NotSanG

§ 31a
Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes

12. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1 Satz 1 NotSanG und Artikel 5 Satz 2 Außerkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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