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77 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"LKW-Maut"


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Drucksache 367/20

... -Differenzierung der LKW-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie vorangetrieben werden. Das Programm sieht vor, dass die Bundesregierung einen ab 2023 wirksamen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/20




Entschließung

Ergänzend zu Ziff. 1:

Ergänzend zu Ziff. 3:

Ergänzend zu Ziff. 4b:

Ergänzend zu Ziff. 4h:

Ergänzend zu Ziff. 5a:

Ergänzend zu Ziff. 6:


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... -Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie voranzutreiben, insgesamt zeitnah ein größerer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Hierzu muss u.a. die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden.}



Drucksache 521/19 (Beschluss)

... -Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie voranzutreiben, insgesamt zeitnah ein größerer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Hierzu muss u.a. die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gefördert werden.



Drucksache 533/19

... -Aufschlag bei der Lkw-Maut einzuführen. Im Zuge der Novellierung der Lkw-Maut wird geprüft, wie eine Doppelbelastung des Güterkraftgewerbes durch die Mehrausgaben aus dem Emissionshandel vermieden werden kann, insbesondere durch Einführung eines Rückerstattungsmechanismus für die Mehrausgaben aus dem Emissionshandel. Dies dient gleichzeitig der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Verhältnis zum ausländischen Güterkraftgewerbe.



Drucksache 207/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Bundesregierung, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien, um so den Markthochlauf für diese Fahrzeuge zu unterstützen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 1 Absatz 2 BFStrMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG


 
 
 


Drucksache 207/3/18

... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-straßennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabfällen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch häufig weder möglich noch sinnvoll.

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Drucksache 207/3/18




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 207/1/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass in der sachlichen und rechtlichen Herleitung mit der Lkw-Maut die Kosten für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Straßen verursachergerecht anzulasten sind, um von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung zu gelangen und zudem die Verlagerung des Gütertransports auf die Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu unterstützen. Diese Begründung trifft nicht nur auf Bundesstraßen, sondern auf alle Straßennetzteile gleichermaßen zu, da Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs und des Kraftomnibus-verkehrs auch außerhalb der Bundesstraßen Kosten verursachen. Die Verkehrsressorts der Länder hatten bereits im Jahr 2013 weitere Nutzerfinanzierungen für erforderlich gehalten und dabei die Option einer Ausweitung der bestehenden Lkw-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz genannt. Für diese Ausweitung besitzt der Bund nach Artikel 72 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 GG das Gesetzgebungsrecht (Erhebung von Gebühren oder Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen). Zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse und mittelbar zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung zu einer eindeutigen Festlegung auf, in welcher Art und Weise der Bund perspektivisch von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch machen wird.



Drucksache 70/1/17

... , wonach die Lkw-Maut für Fahrzeuge im Güterkraftverkehr ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu entrichten ist, mit der Infrastrukturabgabe eine Bemautungslücke für Lkw bis 7,5 Tonnen sowie für



Drucksache 433/1/16

... h) Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass zur Finanzierung des klimafreundlichen Umbaus der Infrastruktur und für den Substanzerhalt im Schienenverkehrsbereich die ab 2018 weiter steigenden Einnahmen aus der Lkw-Maut genutzt werden müssen.



Drucksache 480/16

... Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen entsprechend dem



Drucksache 281/16

... Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12 800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2 300 km autobahnähnlichen Bundesstraßen. Der Großteil der ca. 40 000 km Bundesstraßen ist jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw sämtliche Bundesstraßen befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten. Um die Finanzierung der Bundesfernstraßen zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gewährleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher ist beabsichtigt, die Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen auszuweiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

§ 2
Mautschuldner

§ 3a
Knotenpunkte

§ 11
Mautaufkommen

§ 13a
Übergangsregelungen

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Evaluation

7. Gesetzgebungskompetenz

8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

9. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu § 11

Zu Nummer 10

Zu § 13a

Zu § 13a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erfüllungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 154/2/15

... 3. Nachhaltige und bedarfsgerechte Investitionen in den Erhalt sowie den Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastrukturvorhaben gehören zu den zentralen Zukunftsinvestitionen dieses Landes, die nicht gegenüber anderen Investitionsbedarfen zurückgestellt werden dürfen. Weitere Nutzerfinanzierungen über die bestehende Lkw-Maut hinaus können einen Beitrag zur Aufwendung der hierfür notwendigen Mittel leisten.



Drucksache 413/15

... Ziel der Änderung des VIFGG ist es, dass die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut auch die konventionellen Haushaltsmittel für den Bundesfernstraßenbau über ihr Finanzmanagementsystem abwickeln kann.



Drucksache 648/14 (Beschluss)

... 4. Die Kommission empfiehlt, für die auskömmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Falls der erforderliche Finanzierungsbedarf aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs alleine nicht abgedeckt werden kann, hält der Bundesrat weitere Nutzerfinanzierungen für erforderlich. Dafür sieht er insbesondere folgende Optionen: die Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf alle Bundes-, im nächsten Schritt auch alle Landesstraßen sowie die Einbeziehung von Lkw ab 7,5 Tonnen auf diesem Netz.



Drucksache 543/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat befürwortet das Anliegen der Bundesregierung, schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zu schaffen. Dies kann einen Neustart des Erfassungssystems in technischer, organisatorischer und vertraglicher Sicht erforderlich machen. In Anbetracht des technischen Fortschritts seit Einführung des derzeitigen Systems, insbesondere im Bereich der Fahrzeugnavigation und des Mobilfunks, ist eine technologieoffene Prüfung dieses Neustarts erforderlich. Dies sollte schnellstmöglich in einen für die Logistikunternehmen, Technik-Anbieter und Länder transparenten Prozess überführt werden, so dass Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, der besseren ökologischen Lenkungswirkung, der künftigen Skalierbarkeit und des Datenschutzes berücksichtigt werden.



Drucksache 362/1/14

... b) Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit, zur verursachergerechten Kostenanlastung die Lkw-Maut auf Fahrzeuge unter 12 Tonnen auszuweiten. Nach der Richtlinie



Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat nimmt die zukünftig stärkere Staffelung der Lkw-Maut entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge mit Interesse zur Kenntnis, hält aber ein deutliches Eintreten der Bundesregierung für die Internalisierung weiterer externer Kosten des Lkw-Verkehrs mit Hilfe einer zügigen Änderung der EU-Wegekostenrichtlinie sowie eine Ausweitung der Lkw-Maut auf das weitere Straßennetz mit Blick auf die Klimaschutzziele für unverzichtbar. Zudem ist die zügige Festsetzung von Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge auf europäischer Ebene durch die Bundesregierung zu unterstützen.



Drucksache 559/14 (Beschluss)

... - Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen - Einbeziehung von Lkw ab 7,5 t auf diesem Netz



Drucksache 543/1/14

... 3. Der Bundesrat befürwortet das Anliegen der Bundesregierung, schnellstmöglich die Voraussetzungen für eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zu schaffen. Dies kann einen Neustart des Erfassungssystems in technischer, organisatorischer und vertraglicher Sicht erforderlich machen. In Anbetracht des technischen Fortschritts seit Einführung des derzeitigen Systems, insbesondere im Bereich der Fahrzeugnavigation und des Mobilfunks, ist eine technologieoffene Prüfung dieses Neustarts erforderlich. Dies sollte schnellstmöglich in einen für die Logistikunternehmen, Technik-Anbieter und Länder transparenten Prozess überführt werden, so dass Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, der besseren ökologischen Lenkungswirkung, der künftigen Skalierbarkeit und des Datenschutzes berücksichtigt werden.



Drucksache 543/14

... Derzeit wird auf ca. 12 800 km Bundesautobahnen und ca. 1 200 km Bundesstraßen Lkw-Maut erhoben. Die Mautpflicht besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen.



Drucksache 362/14

... Keine Anlastung der Luftverschmutzungskosten. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die tatsächlich durch den Lkw-Verkehr entstehenden Kosten der Luftverschmutzung nicht erfasst würden, weniger Mittel zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stünden und bei der Bemessung der Lkw-Maut einem wesentlichen umweltpolitischen Aspekt nicht Rechnung getragen würde.



Drucksache 607/1/14

... f) Der Bundesrat nimmt die zukünftig stärkere Staffelung der Lkw-Maut entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge mit Interesse zur Kenntnis, hält aber ein deutliches Eintreten der Bundesregierung für die Internalisierung weiterer externer Kosten des Lkw-Verkehrs mit Hilfe einer zügigen Änderung der EU-Wegekostenrichtlinie sowie eine Ausweitung der Lkw-Maut auf das weitere Straßennetz mit Blick auf die Klimaschutzziele für unverzichtbar. Zudem ist die zügige Festsetzung von Flottengrenzwerten für schwere Nutzfahrzeuge auf europäischer Ebene durch die Bundesregierung zu unterstützen. Zur Frage der Staffelung und Ausweitung der Lkw-Maut verweist der Bundesrat auf seine Entschließung zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung (BR-Drucksache 559/14(B)) sowie auf seine Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des



Drucksache 362/2/14

... es aus Anlass einer Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Fahrzeugklassen unter 12 t zulässigem Gesamtgewicht oder auf weitere Bundesstraßenabschnitte eine Spreizung des gesamten Mautsatzes nach Schadstoffklassen und die stärkere Belastung der Fernstraßen mit Vorstadtcharakter im Sinne des Anhangs IIIb gerade durch Fahrzeuge ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht zu berücksichtigen.



Drucksache 648/1/14

... 4. Die Kommission empfiehlt, für die auskömmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineralölsteuer) zukünftig deutlich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Falls der erforderliche Finanzierungsbedarf aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs alleine nicht abgedeckt werden kann, hält der Bundesrat weitere Nutzerfinanzierungen für erforderlich. Dafür sieht er insbesondere folgende Optionen: die Ausweitung der entfernungsabhängigen Lkw-Maut auf alle Bundes-, im nächsten Schritt auch alle Landesstraßen sowie die Einbeziehung von Lkw ab 7,5 Tonnen auf diesem Netz.



Drucksache 31/13

... Mit der Aufhebung der Wörter "und e" in § 11 Absatz 3 entfällt eine Verpflichtung des Bundesamtes für Güterverkehr, Daten an die zuständigen Finanzbehörden zu übermitteln. Dies ist notwendige Folge einer Streichung der Aufgabenzuweisung nach § Absatz 2 Buchstabe e. Für den Bereich der LKW-Maut besteht nach §§ 4 und 7 des Bundesfernstraßenmautgesetzes ein gesetzliches Verbot der Datenübermittlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13




A. Probleme und Ziele

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

§ 6
Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr durch Gebietsfremde

Artikel 2
Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 4
Änderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 5
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Artikel 7

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Erfüllungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 3

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 392/13

... Änderung der Lkw-Maut-Verordnung



Drucksache 93/12

... /EG, diese novelliert durch die Richtlinie 2006/38/EG, ersetzt wurde, haben Deutschland, Dänemark und die Beneluxstaaten am 9. Februar 1994 das Übereinkommen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl. 1994 II S. 1765, 1768) unterzeichnet. Am 18. September 1997 unterzeichneten die Verbundstaaten ein Protokoll über den Beitritt Schwedens zum Übereinkommen (BGBl. 1998 II S. 1615, 1617). Die Vertragsstaaten vereinbarten ein gemeinsames Benutzungs - gebührensystem für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen ("Eurovignettensystem"). Zwecks Einführung der streckenbezogenen satellitengestützten Lkw-Maut hat sich Deutschland aus dem Eurovignettensystem zurückgezogen und von der vertraglich vorgesehenen Möglichkeit zur Einstellung der Erhebung der gemeinsamen Gebühr in Deutschland Gebrauch gemacht (sogenannte Ausopten). Hierzu hatte die Bundesregierung der Europäischen Kommission am 27. November 2002 mitgeteilt, dass die Gebühren - erhebung auf deutschem Hoheitsgebiet am 30. August 2003 eingestellt wird. Da nur die Gebührenerhebung nach dem Übereinkommen eingestellt wurde und keine Kündigung des Vertrages erfolgte, blieb Deutschland beobachtendes Mitglied des Übereinkommens.



Drucksache 336/12

... Erhebung und Verwendung der Lkw-Maut (Bundesfernstraßen)



Drucksache 857/10 (Beschluss)

... Darüber hinaus ist vorrangiges Ziel der Lkw-Maut, auch ausländische Lkw an den Kosten für Erhalt und Ausbau der Bundesfernstraßeninfrastruktur heranzuziehen. Die Bemautung innerstädtischer Lkw-Verkehre ist dafür nicht relevant und daher verzichtbar.



Drucksache 857/1/10

... Darüber hinaus ist vorrangiges Ziel der Lkw-Maut, auch ausländische Lkw an den Kosten für Erhalt und Ausbau der Bundesfernstraßeninfrastruktur heranzuziehen. Die Bemautung innerstädtischer Lkw-Verkehre ist dafür nicht relevant und daher verzichtbar.



Drucksache 857/10

... Die Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. November 2008 (BGBl. I S. 2226) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen (Bundesfernstraßenmautgesetz – BFStrMG)

§ 1
Autobahn- und Bundesstraßenmaut

§ 2
Mautschuldner

§ 3
Mautsätze

§ 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

§ 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

§ 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

§ 7
Kontrolle

§ 8
Nachträgliche Mauterhebung

§ 9
Datenlöschung, Geschäftsstatistiken

§ 10
Bußgeldvorschriften

§ 11
Mautaufkommen

§ 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

§ 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstraßen

§ 14
Mauthöhe

§ 15
Verkündung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstraßen oder Abschnitt e von Bundesstraßen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu § 14) Mautsätze

Artikel 2
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. Bürokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 603/09 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die Bemautung der Nutzung von Fernstraßen vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die von der Wegekostenrichtlinie eingeräumten Möglichkeiten ausreichend sind - auch um die Lkw-Maut durch zeitlich und räumlich variable Mautsätze zur Verkehrslenkung einzusetzen; hier bedarf es keiner weiteren Instrumente.



Drucksache 119/1/09

... b) Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die



Drucksache 50/1/09

... - Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund gänzlich unberührt.



Drucksache 603/1/09

... 27. Im Hinblick auf die Bemautung der Nutzung von Fernstraßen vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die von der Wegekostenrichtlinie eingeräumten Möglichkeiten ausreichend sind - auch um die Lkw-Maut durch zeitlich und räumlich variable Mautsätze zur Verkehrslenkung einzusetzen; hier bedarf es keiner weiteren Instrumente.



Drucksache 50/09 (Beschluss)

... - Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. Für die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begründung. Bei der Mautbeteiligung der Länder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erhöhung der Maut-Sätze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der Länder auf Einnahmen in dieser Höhe bleibt von einer Übertragung der Kfz-Steuer auf den Bund gänzlich unberührt.



Drucksache 119/09 (Beschluss)

... b) Die Beteiligung der Länder am Aufkommen der Lkw-Maut in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem Übergang der Ertragskompetenz für die



Drucksache 355/08

... Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut wurde 2003 vereinbart, dass das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe durch konkrete Maßnahmen jährlich um einen Betrag von insgesamt 600 Mio. Euro zu entlasten ist, sog. Mautkompromiss (übereinstimmende Beschlüsse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung).



Drucksache 567/1/08

... Verkehrspolitik ist immer auch Wirtschaft-, Struktur- und Umweltpolitik. Ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik ist daher eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Verkehrswege. Mit der Einführung der Lkw-Maut im Jahre 2005 wurde für schwere Lkw ein Schritt in die Richtung Nutzerfinanzierung vollzogen. Der Umstieg von der Steuer- bzw. Haushaltsfinanzierung zur Nutzerfinanzierung darf jedoch nicht mit einer zusätzlichen und damit wettbewerbsverzerrenden Belastung oder gar Insolvenzgefährdungen für das Straßengüterverkehrsgewerbe verbunden sein. Das Straßengüterverkehrsgewerbe befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Die gestiegenen Energiepreise sowie verschärfte Sozialvorschriften bedeuten eine enorme Belastung für die Transportunternehmen. Eine Mauterhöhung zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre für viele Unternehmen existenzbedrohend.



Drucksache 556/08

... stammt – von einzelnen Änderungen abgesehen – aus dem Jahr 2002. Es ist mit der erfolgreichen Einführung der streckenbezogenen LKW-Maut zum 1. Januar 2005 zum Tragen gekommen und hat sich bewährt. An einigen Stellen hat die Verwaltungspraxis jedoch Nachjustierungsbedarf gezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 567/08

... /EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. EG (Nr.) L 157 S. 8) wurde Artikel 7 Abs. 10 dergestalt modifiziert dass die Mautsätze – unter Beachtung des Wegekostengesamtvolumens – in Bezug auf die Emissionsnormen nun um bis zu 100 % differenziert werden dürfen. Um die Lenkungswirkung der Lkw-Maut hin zum Einsatz von schadstoffärmeren schweren Nutzfahrzeugen zu stärken, sollen die Mautsätze stärker gestaffelt werden (Mautspreizung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
Änderung der Mauthöheverordnung

§ 1
Mautsätze

Artikel 3
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: stärkere Spreizung der Mautsätze

zu b.: Förderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere Änderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. Bürokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur Änderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 605/08 LKW-Maut


Drucksache 828/07

... der Beratergruppe LKW-Maut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/07




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 450/1/07

... e) Der Bundesrat unterstützt die finanzpolitische Doppelstrategie der Bundesregierung aus Konsolidierung und Wachstumsförderung. Die Umsetzung von Maßnahmen in wichtigen Zukunftsfeldern, insbesondere zugunsten der Bereiche Forschung, Bildung sowie der Infrastruktur tragen zu einer Stärkung des Wachstumspotentials bei. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Realisierung international präsentierter Schlüsseltechnologien aus Deutschland. Der Bundesrat erwartet, auch mit Blick auf die dem Bund zur Verfügung stehenden höheren Einnahmen aus der LKW-Maut, dass nach wie vor bestehende Finanzierungslücken bei den Verkehrswegen baldmöglichst geschlossen werden.



Drucksache 319/07 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.



Drucksache 319/1/07

... a) Der Bundesrat begrüßt und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zulässige Mindestmaß und der Einführung der durch die Europäische Kommission gebilligten Förderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Maßnahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des Güterkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.



Drucksache 450/07 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterstützt die finanzpolitische Doppelstrategie der Bundesregierung aus Konsolidierung und Wachstumsförderung. Die Umsetzung von Maßnahmen in wichtigen Zukunftsfeldern, insbesondere zugunsten der Bereiche Forschung, Bildung sowie der Infrastruktur tragen zu einer Stärkung des Wachstumspotentials bei. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Realisierung international präsentierter Schlüsseltechnologien aus Deutschland. Der Bundesrat erwartet, auch mit Blick auf die dem Bund zur Verfügung stehenden höheren Einnahmen aus der LKW-Maut, dass nach wie vor bestehende Finanzierungslücken bei den Verkehrswegen baldmöglichst geschlossen werden.



Drucksache 370/07

... Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut haben sich im Mai 2003 der Bundesrat, Bundestag und die Bundesregierung darauf verständigt, dem Straßengüterverkehrsgewerbe wegen der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein sog. Harmonisierungsvolumen von 600 Mio. Euro jährlich zu gewähren. Dazu sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:



Drucksache 553/06

... Im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut haben sich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung im Mai 2003 durch die Abgabe von drei inhaltsgleichen Erklärungen darauf verständigt, dass aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europäischen Güterverkehr ein Harmonisierungsvolumen in Höhe von 600 Mio. Euro jährlich zu gewährleisten ist.



Drucksache 636/06

... Bereits bei Einführung der Lkw-Maut hatte das frühere Bundesministerium für Verkehr, Bau-und Wohnungswesen mit der Möglichkeit des Auftretens mautvermeidender Ausweichverkehre gerechnet und daher in Abstimmung mit den Ländern Untersuchungen über das tatsächliche Auftreten derartiger Ausweichverkehre in Auftrag gegeben. Die nunmehr dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund dieser Untersuchungen vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass Mautausweichverkehre kein Flächenproblem darstellen. Dennoch lassen sich einzelne Schwerpunkte der Verkehrsverlagerungen identifizieren.



Drucksache 553/1/06

... c) Nach dem Vermittlungsergebnis bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 werden die Mautsätze nur soweit heraufgesetzt wie Harmonisierungsmaßnahmen wirksam werden. Nach Auffassung des Bundesrates kann daher die Erhöhung der Mautsätze, soweit sie das Förderprogramm gegenfinanzieren, erst dann in Kraft treten, wenn das für das Förderprogramm erforderliche Notifizierungsverfahren durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.



Drucksache 162/06

... "Damit die Plakettenausgabe auch für ausländische Fahrzeuge möglich ist, sind auch für diese Fahrzeuge Regelungen vorzusehen. So können für die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe bei Fahrzeugen, die unter die Mautregelung fallen, die in der Lkw-Maut-Verordnung nach den §§ 8 und 9 vorgesehenen Nachweise vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen, für die kein Nachweis über die Einhaltung einer bestimmten Abgasrichtlinie vorgelegt werden kann, wird vermutet dass die Fahrzeuge am Tage der erstmaligen Zulassung zum Verkehr die zu der Zeit geltende EG-Abgasrichtlinie eingehalten haben. Diese Richtlinie ist maßgebend für die Zuordnung zu der entsprechenden Schadstoffgruppe.



Drucksache 141/06

... Im Jahre 2006 stehen einschließlich der Mittel aus der streckenbezogenen LKW-Maut insgesamt rd. 11 Mrd. € zur Finanzierung moderner, leistungsfähiger und umweltfreundlicher Verkehrssysteme zur Verfügung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage für den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterstützung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 Überblick

3.2 Aufteilung und Erläuterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsförderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. Überblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 Überblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: Rückblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuerschätzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. Überblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europäischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen öffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, Länderfinanzausgleich, Bundesergänzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beiträge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sondervermögen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gewährleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung öffentlicher Baumaßnahmen

6.6. Verpflichtungsermächtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick für 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 553/06 (Beschluss)

... c) Nach dem Vermittlungsergebnis bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 werden die Mautsätze nur soweit heraufgesetzt, wie Harmonisierungsmaßnahmen wirksam werden. Die Bundesregierung erwartet bei Anhebung der Mauthöhe um die vorgeschlagenen Beträge Mehreinnahmen von ca. 250 Mio. Euro pro Jahr. Aus diesem Betrag werden ca. 150 Mio. Euro für die Ausgleichszahlungen an die Länder veranschlagt. Die Einnahmedifferenz von 100 Mio. Euro fließt dem Bund ab Inkrafttreten des durch diesen Gesetzentwurf initiierten Gesetzes zu. Nach Auffassung des Bundesrates kann die Erhöhung der Mautsätze, soweit sie das Förderprogramm gegenfinanzieren, erst dann in Kraft treten, wenn das für das Förderprogramm erforderliche Notifizierungsverfahren durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.



Drucksache 642/05

... Die verspätete Einführung der Lkw-Maut hatte keine Reduzierung bei Verkehrsinvestitionen zur Folge. Die Mittel standen dem Verkehrshaushalt nach Freigabe durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im März 2004 in voller Höhe zur Verfügung. Der Bund verwendet die Einnahmen aus der Lkw-Maut entsprechend § 11 Autobahn-Maut-Gesetz zusätzlich zum Verkehrshaushalt des Bundes. Die Investitionskürzungen im Verkehrshaushalt sind insbesondere auf die Einsparauflagen aus der Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003 zurückzuführen.



Drucksache 332/05

... Der vorgeschlagene Absatz 1 sieht als wesentlichen Inhalt des künftigen europäischen elektronischen Mautdienstes vor, dass den Nutzern ein diskriminierungsfreier Zugang zu allen Mautsystemen im europäischen Straßennetz, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegen, aufgrund nur eines Vertrags mit nur einem Betreiber oder aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses zu eröffnen ist. Mit diesem Mautdienst soll die Interoperabilität auf technischer, prozeduraler und vertraglicher Ebene hergestellt werden. Der deutsche Betreiber der Lkw-Maut nach dem



Drucksache 464/05

... Der Bund verwendet die Einnahmen aus der Lkw-Maut entsprechend § 11



Drucksache 254/05

... Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die Nettoeinnahmen aus der sogenannten „Lkw-Maut“ zusätzlich zum Verkehrshaushalt und unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes in vollem Umfang zur Finanzierung der Bundesverkehrswege und dabei überwiegend für den Bundesfernstraßenbau eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge

Artikel 2
Änderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


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