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77 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"LKW-Maut"


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Drucksache 367/20

... -Differenzierung der LKW-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie vorangetrieben werden. Das Programm sieht vor, dass die Bundesregierung einen ab 2023 wirksamen CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 367/20




Entschlie�ung

Erg�nzend zu Ziff. 1:

Erg�nzend zu Ziff. 3:

Erg�nzend zu Ziff. 4b:

Erg�nzend zu Ziff. 4h:

Erg�nzend zu Ziff. 5a:

Erg�nzend zu Ziff. 6:


 
 
 


Drucksache 521/1/19

... -Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie voranzutreiben, insgesamt zeitnah ein gr��erer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Hierzu muss u.a. die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gef�rdert werden.}



Drucksache 521/19 (Beschluss)

... -Differenzierung der Lkw-Maut zugunsten klimaschonender Antriebe und die notwendige Novelle der Eurovignetten-Richtlinie voranzutreiben, insgesamt zeitnah ein gr��erer Anteil erneuerbarer Energien im Verkehrssektor erreicht werden. Hierzu muss u.a. die Entwicklung marktreifer Nutzfahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen-Antrieb weiter forciert sowie der Aufbau einer Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur in Deutschland durch ein Bundesprogramm gef�rdert werden.



Drucksache 533/19

... -Aufschlag bei der Lkw-Maut einzuf�hren. Im Zuge der Novellierung der Lkw-Maut wird gepr�ft, wie eine Doppelbelastung des G�terkraftgewerbes durch die Mehrausgaben aus dem Emissionshandel vermieden werden kann, insbesondere durch Einf�hrung eines R�ckerstattungsmechanismus f�r die Mehrausgaben aus dem Emissionshandel. Dies dient gleichzeitig der Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen im Verh�ltnis zum ausl�ndischen G�terkraftgewerbe.



Drucksache 207/18 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich den Ansatz der Bundesregierung, Elektro-Lkw von der Lkw-Maut zu befreien, um so den Markthochlauf für diese Fahrzeuge zu unterstützen.

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Drucksache 207/18 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Doppelbuchstabe aa � 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb � 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 BFStrMG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a � 1 Absatz 2 BFStrMG

5. Zu Artikel 1 Nummer 8 Anlage 1 zu � 3 Absatz 3 Nummer 3 BFStrMG


 
 
 


Drucksache 207/3/18

... es (BFStrMG) wird die LKW-Maut mit Wirkung zum 1. Juli 2018 auf das gesamte Bundesfern-stra�ennetz ausgedehnt. Die Maut soll mit dem vorliegenden Gesetz angehoben werden. Das damit verbundene Ziel der Verlagerung des G�tertransports auf Schiene und Wasser ist nachvollziehbar und richtig. Im Falle des Transports von Haushalts- und Gewerbeabf�llen zum Zweck der Sammlung, Sortierung und Verwertung ist eine Verlagerung jedoch h�ufig weder m�glich noch sinnvoll.

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Drucksache 207/3/18




Zu Artikel 1 Nummer 1


 
 
 


Drucksache 207/1/18

... Der Bundesrat stellt fest, dass in der sachlichen und rechtlichen Herleitung mit der Lkw-Maut die Kosten f�r den Bau, die Erhaltung und den Betrieb von Stra�en verursachergerecht anzulasten sind, um von der Steuer- hin zur Nutzerfinanzierung zu gelangen und zudem die Verlagerung des G�tertransports auf die Verkehrstr�ger Schiene und Wasserstra�e zu unterst�tzen. Diese Begr�ndung trifft nicht nur auf Bundesstra�en, sondern auf alle Stra�ennetzteile gleicherma�en zu, da Fahrzeuge des G�terkraftverkehrs und des Kraftomnibus-verkehrs auch au�erhalb der Bundesstra�en Kosten verursachen. Die Verkehrsressorts der L�nder hatten bereits im Jahr 2013 weitere Nutzerfinanzierungen f�r erforderlich gehalten und dabei die Option einer Ausweitung der bestehenden Lkw-Maut auf das nachgeordnete Stra�ennetz genannt. F�r diese Ausweitung besitzt der Bund nach Artikel 72 Absatz 2 GG in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 22 GG das Gesetzgebungsrecht (Erhebung von Geb�hren oder Entgelten f�r die Benutzung �ffentlicher Stra�en mit Fahrzeugen). Zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse und mittelbar zur Herstellung gleichwertiger Lebensverh�ltnisse im Bundesgebiet ist eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung zu einer eindeutigen Festlegung auf, in welcher Art und Weise der Bund perspektivisch von seiner Gesetzgebungszust�ndigkeit Gebrauch machen wird.



Drucksache 70/1/17

... , wonach die Lkw-Maut f�r Fahrzeuge im G�terkraftverkehr ab 7,5 Tonnen zul�ssigem Gesamtgewicht zu entrichten ist, mit der Infrastrukturabgabe eine Bemautungsl�cke f�r Lkw bis 7,5 Tonnen sowie f�r



Drucksache 433/1/16

... h) Der Bundesrat h�lt es f�r erforderlich, dass zur Finanzierung des klimafreundlichen Umbaus der Infrastruktur und f�r den Substanzerhalt im Schienenverkehrsbereich die ab 2018 weiter steigenden Einnahmen aus der Lkw-Maut genutzt werden m�ssen.



Drucksache 480/16

... Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstra�en entsprechend dem



Drucksache 281/16

... Bisher erhebt der Bund die Lkw-Maut auf rund 12 800 km Bundesautobahnen sowie auf rund 2 300 km autobahn�hnlichen Bundesstra�en. Der Gro�teil der ca. 40 000 km Bundesstra�en ist jedoch nicht mautpflichtig, obgleich Lkw s�mtliche Bundesstra�en befahren und die Verkehrsinfrastruktur damit belasten. Um die Finanzierung der Bundesfernstra�en zu verbessern und damit eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland zu gew�hrleisten, soll die Nutzerfinanzierung konsequent vorangetrieben werden. Daher ist beabsichtigt, die Lkw-Maut auf alle Bundesstra�en auszuweiten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 281/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltswirkungen ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

� 2
Mautschuldner

� 3a
Knotenpunkte

� 11
Mautaufkommen

� 13a
�bergangsregelungen

Artikel 2

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage:

2. Ziel

3. Haushaltswirkungen ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

c. Erf�llungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Evaluation

7. Gesetzgebungskompetenz

8. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

9. Nachhaltigkeit

II. Besonderer Teil - zu den Einzelvorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 3a

Zu � 3a

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu � 11

Zu � 11

Zu � 11

Zu � 11

Zu Nummer 10

Zu � 13a

Zu � 13a

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3617: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur �nderung des Bundesfernstra�enmautgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen:

4 Erf�llungsaufwand:


 
 
 


Drucksache 154/2/15

... 3. Nachhaltige und bedarfsgerechte Investitionen in den Erhalt sowie den Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastrukturvorhaben geh�ren zu den zentralen Zukunftsinvestitionen dieses Landes, die nicht gegen�ber anderen Investitionsbedarfen zur�ckgestellt werden d�rfen. Weitere Nutzerfinanzierungen �ber die bestehende Lkw-Maut hinaus k�nnen einen Beitrag zur Aufwendung der hierf�r notwendigen Mittel leisten.



Drucksache 413/15

... Ziel der �nderung des VIFGG ist es, dass die Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft neben den Einnahmen aus der Lkw-Maut auch die konventionellen Haushaltsmittel f�r den Bundesfernstra�enbau �ber ihr Finanzmanagementsystem abwickeln kann.



Drucksache 648/14 (Beschluss)

... 4. Die Kommission empfiehlt, f�r die ausk�mmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineral�lsteuer) zuk�nftig deutlich mehr Mittel zur Verf�gung zu stellen. Falls der erforderliche Finanzierungsbedarf aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs alleine nicht abgedeckt werden kann, h�lt der Bundesrat weitere Nutzerfinanzierungen f�r erforderlich. Daf�r sieht er insbesondere folgende Optionen: die Ausweitung der entfernungsabh�ngigen Lkw-Maut auf alle Bundes-, im n�chsten Schritt auch alle Landesstra�en sowie die Einbeziehung von Lkw ab 7,5 Tonnen auf diesem Netz.



Drucksache 543/14 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat bef�rwortet das Anliegen der Bundesregierung, schnellstm�glich die Voraussetzungen f�r eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstra�en zu schaffen. Dies kann einen Neustart des Erfassungssystems in technischer, organisatorischer und vertraglicher Sicht erforderlich machen. In Anbetracht des technischen Fortschritts seit Einf�hrung des derzeitigen Systems, insbesondere im Bereich der Fahrzeugnavigation und des Mobilfunks, ist eine technologieoffene Pr�fung dieses Neustarts erforderlich. Dies sollte schnellstm�glich in einen f�r die Logistikunternehmen, Technik-Anbieter und L�nder transparenten Prozess �berf�hrt werden, so dass Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, der besseren �kologischen Lenkungswirkung, der k�nftigen Skalierbarkeit und des Datenschutzes ber�cksichtigt werden.



Drucksache 362/1/14

... b) Der Bundesrat sieht daher die Notwendigkeit, zur verursachergerechten Kostenanlastung die Lkw-Maut auf Fahrzeuge unter 12 Tonnen auszuweiten. Nach der Richtlinie



Drucksache 607/14 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat nimmt die zuk�nftig st�rkere Staffelung der Lkw-Maut entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge mit Interesse zur Kenntnis, h�lt aber ein deutliches Eintreten der Bundesregierung f�r die Internalisierung weiterer externer Kosten des Lkw-Verkehrs mit Hilfe einer z�gigen �nderung der EU-Wegekostenrichtlinie sowie eine Ausweitung der Lkw-Maut auf das weitere Stra�ennetz mit Blick auf die Klimaschutzziele f�r unverzichtbar. Zudem ist die z�gige Festsetzung von Flottengrenzwerten f�r schwere Nutzfahrzeuge auf europ�ischer Ebene durch die Bundesregierung zu unterst�tzen.



Drucksache 559/14 (Beschluss)

... - Ausweitung der entfernungsabh�ngigen Lkw-Maut auf alle Bundesstra�en - Einbeziehung von Lkw ab 7,5 t auf diesem Netz



Drucksache 543/1/14

... 3. Der Bundesrat bef�rwortet das Anliegen der Bundesregierung, schnellstm�glich die Voraussetzungen f�r eine Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstra�en zu schaffen. Dies kann einen Neustart des Erfassungssystems in technischer, organisatorischer und vertraglicher Sicht erforderlich machen. In Anbetracht des technischen Fortschritts seit Einf�hrung des derzeitigen Systems, insbesondere im Bereich der Fahrzeugnavigation und des Mobilfunks, ist eine technologieoffene Pr�fung dieses Neustarts erforderlich. Dies sollte schnellstm�glich in einen f�r die Logistikunternehmen, Technik-Anbieter und L�nder transparenten Prozess �berf�hrt werden, so dass Anforderungen der Wirtschaftlichkeit, der besseren �kologischen Lenkungswirkung, der k�nftigen Skalierbarkeit und des Datenschutzes ber�cksichtigt werden.



Drucksache 543/14

... Derzeit wird auf ca. 12 800 km Bundesautobahnen und ca. 1 200 km Bundesstra�en Lkw-Maut erhoben. Die Mautpflicht besteht f�r Fahrzeuge ab einem zul�ssigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen.



Drucksache 362/14

... Keine Anlastung der Luftverschmutzungskosten. Dies h�tte jedoch zur Folge, dass die tats�chlich durch den Lkw-Verkehr entstehenden Kosten der Luftverschmutzung nicht erfasst w�rden, weniger Mittel zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur zur Verf�gung st�nden und bei der Bemessung der Lkw-Maut einem wesentlichen umweltpolitischen Aspekt nicht Rechnung getragen w�rde.



Drucksache 607/1/14

... f) Der Bundesrat nimmt die zuk�nftig st�rkere Staffelung der Lkw-Maut entsprechend dem Energieverbrauch der Fahrzeuge mit Interesse zur Kenntnis, h�lt aber ein deutliches Eintreten der Bundesregierung f�r die Internalisierung weiterer externer Kosten des Lkw-Verkehrs mit Hilfe einer z�gigen �nderung der EU-Wegekostenrichtlinie sowie eine Ausweitung der Lkw-Maut auf das weitere Stra�ennetz mit Blick auf die Klimaschutzziele f�r unverzichtbar. Zudem ist die z�gige Festsetzung von Flottengrenzwerten f�r schwere Nutzfahrzeuge auf europ�ischer Ebene durch die Bundesregierung zu unterst�tzen. Zur Frage der Staffelung und Ausweitung der Lkw-Maut verweist der Bundesrat auf seine Entschlie�ung zur Zukunft der Verkehrsfinanzierung (BR-Drucksache 559/14(B)) sowie auf seine Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des



Drucksache 362/2/14

... es aus Anlass einer Ausweitung der Lkw-Maut auf weitere Fahrzeugklassen unter 12 t zul�ssigem Gesamtgewicht oder auf weitere Bundesstra�enabschnitte eine Spreizung des gesamten Mautsatzes nach Schadstoffklassen und die st�rkere Belastung der Fernstra�en mit Vorstadtcharakter im Sinne des Anhangs IIIb gerade durch Fahrzeuge ab 7,5 t zul�ssigem Gesamtgewicht zu ber�cksichtigen.



Drucksache 648/1/14

... 4. Die Kommission empfiehlt, f�r die ausk�mmliche Finanzierung aus den verschiedenen Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs (unter anderem Kfz-Steuer, Mineral�lsteuer) zuk�nftig deutlich mehr Mittel zur Verf�gung zu stellen. Falls der erforderliche Finanzierungsbedarf aus den Steuereinnahmen des Verkehrsbereichs alleine nicht abgedeckt werden kann, h�lt der Bundesrat weitere Nutzerfinanzierungen f�r erforderlich. Daf�r sieht er insbesondere folgende Optionen: die Ausweitung der entfernungsabh�ngigen Lkw-Maut auf alle Bundes-, im n�chsten Schritt auch alle Landesstra�en sowie die Einbeziehung von Lkw ab 7,5 Tonnen auf diesem Netz.



Drucksache 31/13

... Mit der Aufhebung der W�rter "und e" in � 11 Absatz 3 entf�llt eine Verpflichtung des Bundesamtes f�r G�terverkehr, Daten an die zust�ndigen Finanzbeh�rden zu �bermitteln. Dies ist notwendige Folge einer Streichung der Aufgabenzuweisung nach � Absatz 2 Buchstabe e. F�r den Bereich der LKW-Maut besteht nach �� 4 und 7 des Bundesfernstra�enmautgesetzes ein gesetzliches Verbot der Daten�bermittlung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13




A. Probleme und Ziele

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 3

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes

� 6
Grenz�berschreitender G�terkraftverkehr durch Gebietsfremde

Artikel 2
�nderung des Fahrpersonalgesetzes

Artikel 3
�nderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes

Artikel 4
�nderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 5
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 6
�nderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Artikel 7

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

IV. Erf�llungsaufwand

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 3

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VII. Nachhaltigkeit

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2312: Gesetz zur �nderung des G�terkraftverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

3 Zusammenfassung:

Im Einzelnen:


 
 
 


Drucksache 392/13

... �nderung der Lkw-Maut-Verordnung



Drucksache 93/12

... /EG, diese novelliert durch die Richtlinie 2006/38/EG, ersetzt wurde, haben Deutschland, D�nemark und die Beneluxstaaten am 9. Februar 1994 das �bereinkommen �ber die Erhebung von Geb�hren f�r die Benutzung bestimmter Stra�en mit schweren Nutzfahrzeugen (BGBl. 1994 II S. 1765, 1768) unterzeichnet. Am 18. September 1997 unterzeichneten die Verbundstaaten ein Protokoll �ber den Beitritt Schwedens zum �bereinkommen (BGBl. 1998 II S. 1615, 1617). Die Vertragsstaaten vereinbarten ein gemeinsames Benutzungs - geb�hrensystem f�r schwere Nutzfahrzeuge mit einem zul�ssigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen ("Eurovignettensystem"). Zwecks Einf�hrung der streckenbezogenen satellitengest�tzten Lkw-Maut hat sich Deutschland aus dem Eurovignettensystem zur�ckgezogen und von der vertraglich vorgesehenen M�glichkeit zur Einstellung der Erhebung der gemeinsamen Geb�hr in Deutschland Gebrauch gemacht (sogenannte Ausopten). Hierzu hatte die Bundesregierung der Europ�ischen Kommission am 27. November 2002 mitgeteilt, dass die Geb�hren - erhebung auf deutschem Hoheitsgebiet am 30. August 2003 eingestellt wird. Da nur die Geb�hrenerhebung nach dem �bereinkommen eingestellt wurde und keine K�ndigung des Vertrages erfolgte, blieb Deutschland beobachtendes Mitglied des �bereinkommens.



Drucksache 336/12

... Erhebung und Verwendung der Lkw-Maut (Bundesfernstra�en)



Drucksache 857/10 (Beschluss)

... Dar�ber hinaus ist vorrangiges Ziel der Lkw-Maut, auch ausl�ndische Lkw an den Kosten f�r Erhalt und Ausbau der Bundesfernstra�eninfrastruktur heranzuziehen. Die Bemautung innerst�dtischer Lkw-Verkehre ist daf�r nicht relevant und daher verzichtbar.



Drucksache 857/1/10

... Dar�ber hinaus ist vorrangiges Ziel der Lkw-Maut, auch ausl�ndische Lkw an den Kosten f�r Erhalt und Ausbau der Bundesfernstra�eninfrastruktur heranzuziehen. Die Bemautung innerst�dtischer Lkw-Verkehre ist daf�r nicht relevant und daher verzichtbar.



Drucksache 857/10

... Die Lkw-Maut-Verordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1003), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. November 2008 (BGBl. I S. 2226) ge�ndert worden ist, wird wie folgt ge�ndert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 857/10




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltswirkungen ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

H. Nachhaltigkeit

Entwurf

Artikel 1
Gesetz �ber die Erhebung von streckenbezogenen Geb�hren f�r die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesfernstra�en (Bundesfernstra�enmautgesetz � BFStrMG)

� 1
Autobahn- und Bundesstra�enmaut

� 2
Mautschuldner

� 3
Mauts�tze

� 4
Mautentrichtung und Mauterstattung

� 5
Nachweis der Mautentrichtung durch den Mautschuldner

� 6
Einrichtungen zur Erhebung der Maut

� 7
Kontrolle

� 8
Nachtr�gliche Mauterhebung

� 9
Datenl�schung, Gesch�ftsstatistiken

� 10
Bu�geldvorschriften

� 11
Mautaufkommen

� 12
Beginn der Mauterhebung auf Bundesautobahnen

� 13
Beginn der Mauterhebung auf Bundesstra�en

� 14
Mauth�he

� 15
Verk�ndung von Rechtsverordnungen

Anlage 1
(zu � 1 Absatz 1 Satz 1Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb) Mautpflichtige Bundesstra�en oder Abschnitt e von Bundesstra�en nach � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c, Doppelbuchstabe bb

Anlage 2
(zu � 14) Mauts�tze

Artikel 2
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 3
�nderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 4
�nderung der Mautstreckenausdehnungsverordnung

Artikel 5
�nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 6
Aufhebung von Vorschriften

Artikel 7
Inkrafttreten

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

1. Ausgangslage

2. Ziel

3. Haushaltsauswirkungen

4. Auswirkungen auf die Wirtschaft; Preisniveau

5. B�rokratiekosten

6. Gesetzgebungskompetenz

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu � 15

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1506: Entwurf eines Gesetzes zur �nderung mautrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 603/09 (Beschluss)

... Im Hinblick auf die Bemautung der Nutzung von Fernstra�en vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die von der Wegekostenrichtlinie einger�umten M�glichkeiten ausreichend sind - auch um die Lkw-Maut durch zeitlich und r�umlich variable Mauts�tze zur Verkehrslenkung einzusetzen; hier bedarf es keiner weiteren Instrumente.



Drucksache 119/1/09

... b) Die Beteiligung der L�nder am Aufkommen der Lkw-Maut in H�he von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem �bergang der Ertragskompetenz f�r die



Drucksache 50/1/09

... - Die Beteiligung der L�nder am Aufkommen der Lkw-Maut in H�he von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem �bergang der Ertragskompetenz f�r die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. F�r die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begr�ndung. Bei der Mautbeteiligung der L�nder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erh�hung der Maut-S�tze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der L�nder auf Einnahmen in dieser H�he bleibt von einer �bertragung der Kfz-Steuer auf den Bund g�nzlich unber�hrt.



Drucksache 603/1/09

... 27. Im Hinblick auf die Bemautung der Nutzung von Fernstra�en vertritt der Bundesrat die Ansicht, dass die von der Wegekostenrichtlinie einger�umten M�glichkeiten ausreichend sind - auch um die Lkw-Maut durch zeitlich und r�umlich variable Mauts�tze zur Verkehrslenkung einzusetzen; hier bedarf es keiner weiteren Instrumente.



Drucksache 50/09 (Beschluss)

... - Die Beteiligung der L�nder am Aufkommen der Lkw-Maut in H�he von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem �bergang der Ertragskompetenz f�r die Kfz-Steuer auf den Bund ersatzlos entfallen. F�r die Streichung dieser Mittel gibt es keine Begr�ndung. Bei der Mautbeteiligung der L�nder geht es um einen Ausgleich von Mindereinnahmen bei der Kfz-Steuer, die sich infolge einer Erh�hung der Maut-S�tze im Jahr 2007 ergeben hatten. Der Anspruch der L�nder auf Einnahmen in dieser H�he bleibt von einer �bertragung der Kfz-Steuer auf den Bund g�nzlich unber�hrt.



Drucksache 119/09 (Beschluss)

... b) Die Beteiligung der L�nder am Aufkommen der Lkw-Maut in H�he von 150 Mio. Euro p. a. soll nach den bisherigen Vorstellungen des Bundes mit dem �bergang der Ertragskompetenz f�r die



Drucksache 355/08

... Im Zusammenhang mit der Einf�hrung der Lkw-Maut wurde 2003 vereinbart, dass das deutsche G�terkraftverkehrsgewerbe durch konkrete Ma�nahmen j�hrlich um einen Betrag von insgesamt 600 Mio. Euro zu entlasten ist, sog. Mautkompromiss (�bereinstimmende Beschl�sse von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung).



Drucksache 567/1/08

... Verkehrspolitik ist immer auch Wirtschaft-, Struktur- und Umweltpolitik. Ein zentrales Ziel der Verkehrspolitik ist daher eine ausreichende und verl�ssliche Finanzierung der Verkehrswege. Mit der Einf�hrung der Lkw-Maut im Jahre 2005 wurde f�r schwere Lkw ein Schritt in die Richtung Nutzerfinanzierung vollzogen. Der Umstieg von der Steuer- bzw. Haushaltsfinanzierung zur Nutzerfinanzierung darf jedoch nicht mit einer zus�tzlichen und damit wettbewerbsverzerrenden Belastung oder gar Insolvenzgef�hrdungen f�r das Stra�eng�terverkehrsgewerbe verbunden sein. Das Stra�eng�terverkehrsgewerbe befindet sich derzeit in einer sehr kritischen Lage. Die gestiegenen Energiepreise sowie versch�rfte Sozialvorschriften bedeuten eine enorme Belastung f�r die Transportunternehmen. Eine Mauterh�hung zum gegenw�rtigen Zeitpunkt w�re f�r viele Unternehmen existenzbedrohend.



Drucksache 556/08

... stammt � von einzelnen �nderungen abgesehen � aus dem Jahr 2002. Es ist mit der erfolgreichen Einf�hrung der streckenbezogenen LKW-Maut zum 1. Januar 2005 zum Tragen gekommen und hat sich bew�hrt. An einigen Stellen hat die Verwaltungspraxis jedoch Nachjustierungsbedarf gezeigt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 556/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Auswirkungen

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 538: Zweites Gesetz zur �nderung des Autobahnmautgesetzes f�r schwere Nutzfahrzeuge


 
 
 


Drucksache 567/08

... /EG �ber die Erhebung von Geb�hren f�r die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. EG (Nr.) L 157 S. 8) wurde Artikel 7 Abs. 10 dergestalt modifiziert dass die Mauts�tze � unter Beachtung des Wegekostengesamtvolumens � in Bezug auf die Emissionsnormen nun um bis zu 100 % differenziert werden d�rfen. Um die Lenkungswirkung der Lkw-Maut hin zum Einsatz von schadstoff�rmeren schweren Nutzfahrzeugen zu st�rken, sollen die Mauts�tze st�rker gestaffelt werden (Mautspreizung).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 567/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

G. Gender Mainstreaming

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
�nderung der LKW-Maut-Verordnung

Artikel 2
�nderung der Mauth�heverordnung

� 1
Mauts�tze

Artikel 3
�nderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Neubekanntmachung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

1. Ziele

zu a.: st�rkere Spreizung der Mauts�tze

zu b.: F�rderung von Partikelminderungssystemen

2. Weitere �nderungen

3. Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen

4. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

a. Haushaltsauswirkungen ohne Vollzugsaufwand

b. Vollzugsaufwand

5. Auswirkungen auf die Wirtschaft

a. Finanzielle Auswirkungen

b. B�rokratiekosten

6. Auswirkungen auf das Preisniveau

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Verordnung zur �nderung autobahnmautrechtlicher Vorschriften und der Fahrzeugzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 605/08 LKW-Maut


Drucksache 828/07

... der Beratergruppe LKW-Maut.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 828/07




�ber - und au�erplanm��ige Ausgaben und Verpflichtungserm�chtigungen im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 2007

1. �ber- und au�erplanm��ige Ausgaben

2. �ber- und au�erplanm��ige Verpflichtungserm�chtigungen VE


 
 
 


Drucksache 450/1/07

... e) Der Bundesrat unterst�tzt die finanzpolitische Doppelstrategie der Bundesregierung aus Konsolidierung und Wachstumsf�rderung. Die Umsetzung von Ma�nahmen in wichtigen Zukunftsfeldern, insbesondere zugunsten der Bereiche Forschung, Bildung sowie der Infrastruktur tragen zu einer St�rkung des Wachstumspotentials bei. Dazu geh�rt auch die Sicherstellung der Realisierung international pr�sentierter Schl�sseltechnologien aus Deutschland. Der Bundesrat erwartet, auch mit Blick auf die dem Bund zur Verf�gung stehenden h�heren Einnahmen aus der LKW-Maut, dass nach wie vor bestehende Finanzierungsl�cken bei den Verkehrswegen baldm�glichst geschlossen werden.



Drucksache 319/07 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begr��t und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zul�ssige Mindestma� und der Einf�hrung der durch die Europ�ische Kommission gebilligten F�rderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Ma�nahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des G�terkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einf�hrung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.



Drucksache 319/1/07

... a) Der Bundesrat begr��t und erkennt an, dass mit der Absenkung der Kfz-Steuer auf das EU-rechtlich zul�ssige Mindestma� und der Einf�hrung der durch die Europ�ische Kommission gebilligten F�rderrichtlinie zur Anschaffung besonders emissionsarmer Nutzfahrzeuge zwei Ma�nahmen zur Harmonisierung der Wettbewerbsdingungen des G�terkraftverkehrsgewerbes in Europa im Sinne des Vermittlungsergebnisses bei Einf�hrung der Lkw-Maut vom Mai 2003 realisiert werden.



Drucksache 450/07 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat unterst�tzt die finanzpolitische Doppelstrategie der Bundesregierung aus Konsolidierung und Wachstumsf�rderung. Die Umsetzung von Ma�nahmen in wichtigen Zukunftsfeldern, insbesondere zugunsten der Bereiche Forschung, Bildung sowie der Infrastruktur tragen zu einer St�rkung des Wachstumspotentials bei. Dazu geh�rt auch die Sicherstellung der Realisierung international pr�sentierter Schl�sseltechnologien aus Deutschland. Der Bundesrat erwartet, auch mit Blick auf die dem Bund zur Verf�gung stehenden h�heren Einnahmen aus der LKW-Maut, dass nach wie vor bestehende Finanzierungsl�cken bei den Verkehrswegen baldm�glichst geschlossen werden.



Drucksache 370/07

... Im Zusammenhang mit der Einf�hrung der Lkw-Maut haben sich im Mai 2003 der Bundesrat, Bundestag und die Bundesregierung darauf verst�ndigt, dem Stra�eng�terverkehrsgewerbe wegen der Wettbewerbsbedingungen im europ�ischen G�terverkehr ein sog. Harmonisierungsvolumen von 600 Mio. Euro j�hrlich zu gew�hren. Dazu sollen folgende Ma�nahmen umgesetzt werden:



Drucksache 553/06

... Im Zusammenhang mit der Einf�hrung der Lkw-Maut haben sich der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung im Mai 2003 durch die Abgabe von drei inhaltsgleichen Erkl�rungen darauf verst�ndigt, dass aufgrund der Wettbewerbsbedingungen im europ�ischen G�terverkehr ein Harmonisierungsvolumen in H�he von 600 Mio. Euro j�hrlich zu gew�hrleisten ist.



Drucksache 636/06

... Bereits bei Einf�hrung der Lkw-Maut hatte das fr�here Bundesministerium f�r Verkehr, Bau-und Wohnungswesen mit der M�glichkeit des Auftretens mautvermeidender Ausweichverkehre gerechnet und daher in Abstimmung mit den L�ndern Untersuchungen �ber das tats�chliche Auftreten derartiger Ausweichverkehre in Auftrag gegeben. Die nunmehr dem Bundesministerium f�r Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund dieser Untersuchungen vorliegenden Erkenntnisse zeigen, dass Mautausweichverkehre kein Fl�chenproblem darstellen. Dennoch lassen sich einzelne Schwerpunkte der Verkehrsverlagerungen identifizieren.



Drucksache 553/1/06

... c) Nach dem Vermittlungsergebnis bei Einf�hrung der Lkw-Maut vom Mai 2003 werden die Mauts�tze nur soweit heraufgesetzt wie Harmonisierungsma�nahmen wirksam werden. Nach Auffassung des Bundesrates kann daher die Erh�hung der Mauts�tze, soweit sie das F�rderprogramm gegenfinanzieren, erst dann in Kraft treten, wenn das f�r das F�rderprogramm erforderliche Notifizierungsverfahren durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.



Drucksache 162/06

... "Damit die Plakettenausgabe auch f�r ausl�ndische Fahrzeuge m�glich ist, sind auch f�r diese Fahrzeuge Regelungen vorzusehen. So k�nnen f�r die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe bei Fahrzeugen, die unter die Mautregelung fallen, die in der Lkw-Maut-Verordnung nach den �� 8 und 9 vorgesehenen Nachweise vorgelegt werden. Bei Fahrzeugen, f�r die kein Nachweis �ber die Einhaltung einer bestimmten Abgasrichtlinie vorgelegt werden kann, wird vermutet dass die Fahrzeuge am Tage der erstmaligen Zulassung zum Verkehr die zu der Zeit geltende EG-Abgasrichtlinie eingehalten haben. Diese Richtlinie ist ma�gebend f�r die Zuordnung zu der entsprechenden Schadstoffgruppe.



Drucksache 141/06

... Im Jahre 2006 stehen einschlie�lich der Mittel aus der streckenbezogenen LKW-Maut insgesamt rd. 11 Mrd. € zur Finanzierung moderner, leistungsf�higer und umweltfreundlicher Verkehrssysteme zur Verf�gung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/06




1. Wachstumsorientierte Haushaltspolitik: Sanieren, Reformieren, Investieren

1.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2005 bis 2009

1.2 Ausgangslage f�r den Bundeshaushalt 2006

1.3 Bundeshaushalt 2006 und Finanzplan bis 2009

Konjunkturgerechte Konsolidierung auf der Ausgaben- und Einnahmenseite

Wachstum durch Innovationen und Investitionen

Unterst�tzung der Wachstumsimpulse durch verbesserte Rahmenbedingungen

2. Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2006 und des Finanzplans 2005 bis 2009

Tabelle

3. Die Ausgaben des Bundes

3.1 �berblick

3.2 Aufteilung und Erl�uterung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen

3.2.1 Soziale Sicherung

Tabelle

3.2.2 Verteidigung

3.2.3 Ern�hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

3.2.4 Wirtschaftsf�rderung

3.2.5 Verkehr

3.2.6 Bauwesen

3.2.8 Umweltschutz

3.2.9 Sport

3.2.10 Innere Sicherheit, Zuwanderung

3.2.11 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

3.2.12 Allgemeine Finanzwirtschaft

Tabelle

3.3. Die konsumtiven und investiven Ausgaben des Bundes

3.3.1. �berblick

3.3.2. Konsumtive Ausgaben

3.3.3. Investive Ausgaben

Tabelle

Tabelle

Tabelle

3.4. Die Finanzhilfen des Bundes

3.5. Die Personalausgaben des Bundes

3.6 Die Modernisierung der Bundesverwaltung

4. Die Einnahmen des Bundes

4.1 �berblick

4.2 Steuereinnahmen

4.2.1 Steuerpolitik: R�ckblick

Tabelle

4.2.2 Ergebnisse der Steuersch�tzung

Tabelle

4.2.3 Steuerpolitik: Vorschau Sanieren, Reformieren und Investieren

4.3. Sonstige Einnahmen

4.3.1. �berblick

4.3.2 Privatisierungspolitik

Tabelle

4.3.3 Immobilienverwaltung und -verwertung

Tabelle

4.3.4. Gewinne der Deutschen Bundesbank und Europ�ischen Zentralbank

4.4. Kreditaufnahme

Tabelle

5. Die Finanzbeziehungen des Bundes zu anderen �ffentlichen Ebenen

5.1. Die Finanzbeziehungen zwischen EU und Bund

Tabelle

5.2. Aufteilung des Gesamtsteueraufkommens

5.2.1. Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens

5.2.2. Horizontale Umsatzsteuerverteilung, L�nderfinanzausgleich, Bundeserg�nzungszuweisungen

5.3. Die Leistungen des Bundes an inter- und supranationale Organisationen ohne Beitr�ge an den EU-Haushalt

6. Ausblick auf Entwicklungen des Bundeshaushalts jenseits des Finanzplanungszeitraums

6.1. Zinsausgaben

6.2. Sonderverm�gen

6.3. Versorgungsleistungen

Tabelle

6.4. Gew�hrleistungen

6.5. Private Vorfinanzierung �ffentlicher Bauma�nahmen

6.6. Verpflichtungserm�chtigungen

7. Projektion der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland bis 2009

7.1. Kurzfristige Wirtschaftsentwicklung

7.2. Ausblick f�r 2006

Tabelle

7.3. Produktionspotential und mittelfristiges Wachstum

7.4. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

7.5. Ergebnisse

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 553/06 (Beschluss)

... c) Nach dem Vermittlungsergebnis bei Einf�hrung der Lkw-Maut vom Mai 2003 werden die Mauts�tze nur soweit heraufgesetzt, wie Harmonisierungsma�nahmen wirksam werden. Die Bundesregierung erwartet bei Anhebung der Mauth�he um die vorgeschlagenen Betr�ge Mehreinnahmen von ca. 250 Mio. Euro pro Jahr. Aus diesem Betrag werden ca. 150 Mio. Euro f�r die Ausgleichszahlungen an die L�nder veranschlagt. Die Einnahmedifferenz von 100 Mio. Euro flie�t dem Bund ab Inkrafttreten des durch diesen Gesetzentwurf initiierten Gesetzes zu. Nach Auffassung des Bundesrates kann die Erh�hung der Mauts�tze, soweit sie das F�rderprogramm gegenfinanzieren, erst dann in Kraft treten, wenn das f�r das F�rderprogramm erforderliche Notifizierungsverfahren durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.



Drucksache 642/05

... Die versp�tete Einf�hrung der Lkw-Maut hatte keine Reduzierung bei Verkehrsinvestitionen zur Folge. Die Mittel standen dem Verkehrshaushalt nach Freigabe durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im M�rz 2004 in voller H�he zur Verf�gung. Der Bund verwendet die Einnahmen aus der Lkw-Maut entsprechend � 11 Autobahn-Maut-Gesetz zus�tzlich zum Verkehrshaushalt des Bundes. Die Investitionsk�rzungen im Verkehrshaushalt sind insbesondere auf die Einsparauflagen aus der Umsetzung der Beschl�sse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003 zur�ckzuf�hren.



Drucksache 332/05

... Der vorgeschlagene Absatz 1 sieht als wesentlichen Inhalt des k�nftigen europ�ischen elektronischen Mautdienstes vor, dass den Nutzern ein diskriminierungsfreier Zugang zu allen Mautsystemen im europ�ischen Stra�ennetz, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegen, aufgrund nur eines Vertrags mit nur einem Betreiber oder aufgrund eines �ffentlich-rechtlichen Nutzungsverh�ltnisses zu er�ffnen ist. Mit diesem Mautdienst soll die Interoperabilit�t auf technischer, prozeduraler und vertraglicher Ebene hergestellt werden. Der deutsche Betreiber der Lkw-Maut nach dem



Drucksache 464/05

... Der Bund verwendet die Einnahmen aus der Lkw-Maut entsprechend � 11



Drucksache 254/05

... Damit soll sichergestellt werden, dass insbesondere die Nettoeinnahmen aus der sogenannten �Lkw-Maut� zus�tzlich zum Verkehrshaushalt und unabh�ngig von der jeweiligen Haushaltslage des Bundes in vollem Umfang zur Finanzierung der Bundesverkehrswege und dabei �berwiegend f�r den Bundesfernstra�enbau eingesetzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 254/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten der �ffentlichen Hand

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Autobahnmautgesetzes f�r schwere Nutzfahrzeuge

Artikel 2
�nderung des Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaftsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

B. Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.