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"Laufbahn"


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0715/03
0715/03B
0856/03
Drucksache 589/13

... (e) den Einsatz der Humanressourcen und diesbezügliche Veränderungen, insbesondere die Einstellungen nach Funktions-, Besoldungs- und Laufbahngruppe, das Neueinstufungsverfahren sowie Änderungen der Zahl der Mitarbeiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 589/13




Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Gründe und Ziele für eine gemeinsame Technologieinitiative auf dem Gebiet der biobasierten Industriezweige

Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens BBI

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Erste Maßnahmen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
Satzung des gemeinsamen Unternehmens BBI

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens BBI

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Finanzierungsquellen

13 - Finanzielle Verpflichtungen

14 - Geschäftsjahr

15 - Operative Planung und Finanzplanung

16 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

17 - Internes Audit

18 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

19 - Interessenkonflikte

20 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 756/13 (Beschluss)

... Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine entscheidende Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Auch für Menschen im Asylverfahren und ohne dauerhaften Aufenthaltstitel ist der Spracherwerb lebensnotwendig und wichtiger Schlüsselfaktor für den gesellschaftlichen und den beruflichen Zugang. Die Lebensrealität zeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Menschen letztlich über einen langen Zeitraum in Deutschland lebt. In dieser Zeit wird stark die Erwartung erhoben, dass eine sprachliche Integration ins Umfeld ebenso stattfindet wie die Unterstützung der Kinder in ihrer schulischen Laufbahn oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 98/13

... Für die Berechnung der in Tabelle 5 dargestellten Personalausgaben auf der Basis des ermittelten Gesamtpersonalbedarfs einschließlich der entsprechenden Sach- und Gemeinkosten wurden die Personalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen für Kostenberechnungen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Quelle: II A 3 -- H 1012-10/07/0001 :006; DOK 2012/0520897) zugrunde gelegt. Dabei wurde von einem mittleren Verhältnis von Beamten zu Angestellten von 1:1 über alle betrachteten Behörden ausgegangen. Tabelle 4 enthält die der Berechnung der Personalausgaben zugrunde liegenden durchschnittlichen Personalkosten (Personalkostensatz, Sachkostenpauschale, sonstige Personalgemeinkosten) je Stelle und Laufbahn.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 98/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Chemikaliengesetzes

Abschnitt IIa
Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

§ 12a
Beteiligte Bundesbehörden

§ 12b
Aufgaben der Bundesstelle für Chemikalien

§ 12c
Aufgaben der Bewertungsstellen

§ 12d
Zusammenarbeit der Bundesstelle für Chemikalien und der anderen beteiligten Bundesoberbehörden

§ 12e
Auskunftsstelle, Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 12f
Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landesbehörden

§ 12g
Anordnungsbefugnisse der Bundesstelle für Chemikalien, vorläufige Maßnahmen

§ 12h
Verordnungsermächtigungen

§ 20
Antrags- und Mitteilungsunterlagen, Verordnungsermächtigungen

Artikel 2
Änderung des Arzneimittelgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des AFS-Gesetzes

Artikel 6
Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Artikel 7
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziel des Gesetzes und europarechtlicher Hintergrund

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Regelungsnotwendigkeit, Alternativen, Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IV. Konzeption und wesentlicher Inhalt des Gesetzes

V. Gesetzesfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen

a. Kosten der öffentlichen Haushalte

aa Haushaltsausgaben des Bundes ohne Erfüllungsaufwand

bb Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

b. Sonstige Kosten für die Wirtschaft; Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

c. Erfüllungsaufwand

aa Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

bb Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

cc Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aaa Erfüllungsaufwand der Verwaltung des Bundes

bbb Erfüllungsaufwand für die Verwaltung der Länder

2. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

3. Nachhaltige Entwicklung

B. Zu den Vorschriften im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu § 12a

Zu § 12b

Zu § 12c

Zu § 12d

Zu § 12e

Zu § 12f

Zu § 12g

Zu § 12h

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 18

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2372: Gesetz zur Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 101/13

... Durch die Übernahme der neuen Aufgaben ergibt sich ein circa sechsmonatiger Schulungsbedarf für rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Aus- und Fortbildung; hierdurch entstehen bei 134 Arbeitsstunden pro Monat Ausgaben von rund 4,3 Millionen Euro. Derzeit werden entsprechende Konzepte durch die Fachhochschule des Bundes - Fachbereich Bundeswehrverwaltung - im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium der Verteidigung und den Ländern erstellt. Es ist beabsichtigt, die Aus- und Fortbildung durch die Fachhochschule des Bundes in Mannheim durchzuführen und die Ausbildung möglichst zeitnah in die Laufbahnausbildung zu integrieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 101/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 83a

Artikel 2
Änderung weiterer Vorschriften

Artikel 3
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes zum Jahr 2016

Artikel 4
Änderung weiterer Vorschriften zum Jahr 2016

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5 Bund

Länder und Kommunen

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung und Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 13

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2419: Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigtenversorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz auf den Bund (BMVg)

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 184/13

... Das Kollisionsrisiko und die damit verbundenen Konsequenzen werden noch durch weitere Maßnahmen verringert. Darunter fällt die Forschungsarbeit zum besseren Schutz der Satelliten vor Kollisionsfolgen und zur Entwicklung von Technologien zur Entfernung von Trümmern aus den Umlaufbahnen. Überdies sollen die Raumfahrtnationen durch mehrere Initiativen zu einer Verringerung des im Zuge ihrer internationalen Aktivitäten im All anfallenden Weltraummülls verpflichtet werden. Für den von der EU vorgeschlagenen internationalen Verhaltenskodex für Weltraumtätigkeiten, über den mit den Raumfahrtnationen verhandelt wird, gab es bislang breite internationale Unterstützung. So wichtig diese Instrumente auch wären, falls ihre Bestimmungen zur Anwendung kommen sollten, sie können jedoch nicht die Problematik des bereits vorhandenen oder noch entstehenden Weltraummülls beseitigen, sondern lediglich dessen exponentielle Zunahme eindämmen. Die einzige Lösung besteht gegenwärtig darin, Kollisionen zu vermeiden und den unkontrollierten Wiedereintritt von Raumfahrzeugen oder Raumfahrzeugtrümmern in die Erdatmosphäre zu überwachen.



Drucksache 773/13

... § 6, § 52 Absatz 1 und § 84 Absatz 2 der Verordnung über die Laufbahnen der Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (Laufbahnverordnung - LVO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. November 1995, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 381)



Drucksache 141/13

... Personen, die als Kinder in Armut aufwachsen, verbleiben häufig ihr ganzes Leben lang in Armut. Wenn beispielsweise ein Kind bezüglich Bildung 18 und Gesundheit erhebliche Nachteile erfährt, summieren sich diese oft im Laufe des Lebens. Daher ist die Berücksichtigung der Gesundheitsfaktoren in allen Lebensphasen wichtig. Schlechte schulische Leistungen führen später unmittelbar zu eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten und geringerem Einkommen. So besteht etwa für Roma-Kinder ein besonderes Risiko sozialer und wirtschaftlicher Marginalisierung und Diskriminierung. Nur die Hälfte von ihnen hat Zugang zu frühkindlicher Erziehung und Betreuung - dies entspricht ungefähr der Hälfte des EU-Durchschnitts -, und in einigen Mitgliedstaaten schließen weniger als 10 % eine weiterführende Schule ab, was niedrige Beschäftigungsquoten zur Folge hat. In der Tschechischen Republik verfügen nur zwei von zehn Roma, die in einem marginalisierten Umfeld leben, über eine formale Ausbildung oder einen Abschluss der Sekundarstufe, wodurch ihre berufliche Laufbahn vorherbestimmt wird19.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 590/13

... (e) den Einsatz der Humanressourcen und diesbezügliche Veränderungen, insbesondere die Einstellungen nach Funktions-, Besoldungs- und Laufbahngruppe, das Neueinstufungsverfahren sowie Änderungen der Zahl der Mitarbeiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/13




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Begründung und Ziele eines Gemeinsamen Unternehmens Brennstoffzellen und Wasserstoff

1.3. Aufbau auf bisherigen Erfahrungen

2. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

Ergebnisse der Konsultationen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Übergangszeit

Überprüfung

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Vorschlag

Artikel 1
Gründung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Finanzbeitrag der Union

Artikel 4
Beiträge von anderen Mitgliedern als der Union

Artikel 5
Finanzregelung

Artikel 6
Personal

Artikel 7
Abgeordnete nationale Sachverständige und Praktikanten

Artikel 8
Vorrechte und Befreiungen

Artikel 9
Haftung des Gemeinsamen Unternehmens FCH2

Artikel 10
Zuständigkeit des Gerichtshofs und anwendbares Recht

Artikel 11
Bewertung

Artikel 12
Entlastung

Artikel 13
Expost-Prüfungen

Artikel 14
Schutz der finanziellen Interessen der Mitglieder

Artikel 15
Vertraulichkeit

Artikel 16
Transparenz

Artikel 17
Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

Artikel 18
Unterstützung durch den Sitzstaat

Artikel 19
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 20
Inkrafttreten

Anhang
: Satzung des gemeinsamen Unternehmens FCH 2

1 - Aufgaben

2 - Mitglieder

3 - Änderung der Mitgliedschaft

4 - Organisation des Gemeinsamen Unternehmens FCH 2

5 - Zusammensetzung des Verwaltungsrats

6 - Arbeitsweise des Verwaltungsrats

7 - Aufgaben des Verwaltungsrats

8 - Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

9 - Aufgaben des Exekutivdirektors

10 - Wissenschaftlicher Beirat

11 - Gruppe der nationalen Vertreter

12 - Forum der Interessenträger

13 - Finanzierungsquellen

14 - Finanzielle Verpflichtungen

15 - Geschäftsjahr

16 - Operative Planung und Finanzplanung

17 - Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

18 - Internes Audit

19 - Haftung der Mitglieder und Versicherung

20 - Interessenkonflikte

21 - Abwicklung


 
 
 


Drucksache 158/13

... Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/13




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters* (Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 526/13

... Priorität muss der Überwindung des "Qualifikationsmismatchs" in Sektoren gelten, in denen anerkanntermaßen ein Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen besteht, wie IKT, Gesundheitswesen und Umweltwirtschaft. Im März 2013 hat die Kommission eine EU-weite "Multi-Stakeholder-Partnerschaft" - nämlich die "Große Koalition für digitale Arbeitsplätze" - ins Leben gerufen mit dem Ziel, das Problem des im IKT-Sektor der EU bestehenden Qualifikationsmangels anzugehen und die projizierten Hundertausende von freien Stellen, die entsprechende Qualifikationen erfordern, besetzen zu können. Im Rahmen ihres Aktionsplans für die im Gesundheitswesen tätigen Arbeitskräfte in der EU hat die Kommission im April 2013 eine Gemeinsame Maßnahme auf den Weg gebracht, die zur Verbesserung der Prognosen und der Planung im Bereich des Gesundheitspersonals beitragen soll. Dabei werden Mitgliedstaaten und Interessengruppen zum Austausch bewährter Verfahren zusammengeführt. Auch führt die Kommission derzeit eine länderübergreifende Kartierungsstudie zu innovativen Anwerbeverfahren, beispielsweise durch Nutzung sozialer Medien, durch mit dem Ziel, junge Menschen für eine Laufbahn im Gesundheitswesen zu gewinnen. Die Kommission wird weitere, ähnliche Koalitionen oder umfassendere Aktionspläne auf den Weg bringen, um das Potenzial für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Umweltwirtschaft freizusetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/13




1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen

2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren

3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben

3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen

3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben

4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF

5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern

5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren

5.2 Praktika hoher Qualität anbieten

5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten

5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen

6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen

7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen

Anhang 1
: Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit

Anhang 2
: Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen


 
 
 


Drucksache 348/13

... Im Rahmen der Innovationsunion wurde eine integrierte Forschungs- und Innovationsstrategie zur Verbesserung der öffentlichen Finanzierung und zur Beseitigung der Hindernisse, die privaten Investitionen im Wege stehen, festgelegt. Bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen wurden bedeutende Fortschritte erzielt, zu denen ein einheitlicher Patentschutz (mit einer daraus resultierenden drastischen Senkung der Patentkosten), eine wirksame EU-weite Regelung für Risikokapital und eine modernere Ausgestaltung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe gehören. Der Europäische Forschungsraum verbessert die Wirkung der mitgliedstaatlichen Forschungsfinanzierung und die Rahmenbedingungen für Forscher, u.a. durch eine Koordinierung der Finanzierung durch die verschiedenen Mitgliedstaaten, die Verbesserung der Laufbahnaussichten und der Mobilität der Forscher sowie den Zugang zu wissenschaftlichen Infrastrukturen von Weltniveau für die Forscher.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 756/13

... Das Beherrschen der deutschen Sprache ist eine entscheidende Grundvoraussetzung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Auch für Menschen im Asylverfahren und ohne dauerhaften Aufenthaltstitel ist der Spracherwerb lebensnotwendig und wichtiger Schlüsselfaktor für gesellschaftlichen und beruflichen Zugang. Die Lebensrealität zeigt, dass ein nicht unerheblicher Teil dieser Menschen letztlich über einen langen Zeitraum in Deutschland lebt. In dieser Zeit wird stark die Erwartung erhoben, dass eine sprachliche Integration ins Umfeld ebenso stattfindet wie die Unterstützung der Kinder in ihrer schulischen Laufbahn oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 756/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Verwaltungsaufwand für Bund, Länder und Kommunen

3. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aufenthaltsgesetzes

Artikel 2
Änderung der Integrationskursverordnung

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 185/13

... Mit über 30 Satelliten, die in die Umlaufbahn zu befördern sind, könnte die EU als Ganzes in den kommenden Jahren zum größten institutionellen Kunden des europäischen Raumfahrtsektors werden. Wie in den Schlussfolgerungen des Rates "Wettbewerbsfähigkeit" aus dem November 2010 und dem Mai 2011 ausgeführt, sind alle europäischen institutionellen Handlungsträger aufgerufen, im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und den Ausbau eines unabhängigen, zuverlässigen und kostengünstigen Zugangs zum Weltraum zu erschwinglichen Bedingungen der Verwendung in Europa entwickelter Starteinrichtungen hohe Priorität einzuräumen und Fragen im Zusammenhang mit ihrer möglichen Mitwirkung an Nutzungsaktivitäten in Bezug auf Starteinrichtungen zu prüfen. Die in Europa entwickelten Trägerraketen werden daher so angepasst, dass sie für den Start einiger dieser Satelliten geeignet sind.



Drucksache 444/13

... (1) Die in § 2 Absatz 2 Satz 1 bezeichnete fachliche Zusatzausbildung dauert 24 Monate; sie kann auch in Teilabschnitten sowie während eines laufbahnrechtlich vorgeschriebenen Vorbereitungsdienstes durchgeführt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 444/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

1. Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich, Anforderungen an die Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 2
Nachweis der Befähigung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 3
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

§ 4
Lebensmittelkontrollassistenten, Anforderungen an die Befähigung

§ 5
Nachweis der Befähigung für Lebensmittelkontrollassistenten

§ 6
Fachliche Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

§ 7
Gleichstellung von im Ausland erworbenen Prüfungszeugnissen und Befähigungsnachweisen

§ 8
Fortbildung der Lebensmittelkontrollpersonen und Lebensmittelkontrollassistenten

§ 9
Fortbildung der in amtlichen Prüflaboratorien tätigen Personen

§ 10
Ausnahmen für die Bundeswehr

§ 11
Übergangsvorschriften

§ 12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 1 Absatz 2 Nummer 3) Tätigkeitsbeschreibung der Lebensmittelkontrollpersonen

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung für Lebensmittelkontrollpersonen

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 3
(zu § 3 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollpersonen

1. Zweck der Prüfung

2. Durchführung der Prüfung

3. Prüfungsausschuss

4. Antrag auf Zulassung zur Prüfung

5. Entscheidung über die Zulassung

6. Durchführung der Prüfung

7. Schriftliche Prüfung

8. Praktische Prüfung

9. Mündliche Prüfung

10. Rücktritt, Nichtteilnahme

11. Bewertungsschlüssel

12. Feststellung des Prüfungsergebnisses

13. Prüfungszeugnis, Befähigungsnachweis

14. Nicht bestandene Prüfung, Wiederholungsprüfung

15. Rücknahme der Prüfungsentscheidung

Anlage 4
(zu § 4 Absatz 1) Tätigkeitsbeschreibung für Lebensmittelkontrollassistenten

Anlage 5
(zu § 6 Absatz 2) Inhalte der fachlichen Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Abschnitt I

Abschnitt II

Anlage 6
(zu § 6 Absatz 5) Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung der Lebensmittelkontrollassistenten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Wesentlicher Inhalt

1. Qualifikationsanforderungen an Lebensmittelkontrollpersonen

2. Einbeziehung der Tabakkontrolleure

3. Vollständige Regelung der fachlichen Zusatzausbildung einschließlich Prüfung

4. Lebensmittelkontrollassistenten als neue Gruppe des Kontrollpersonals

5. Einbeziehung des Laborpersonals in die Fortbildungspflicht

6. Verhältnis zum Landesbeamtenrecht

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben Bund

2. Haushaltsausgaben Länder und Kommunen

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

VII. Nachhaltigkeit

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 12

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2095: Entwurf einer Verordnung über die Anforderungen an die Befähigung des in der Lebensmittel- und Tabaküberwachung tätigen Kontrollpersonals

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Darstellung des Erfüllungsaufwands:

2. Bewertung:


 
 
 


Drucksache 50/13 (Begründung)

... Der neue Satz 2 stellt in Reaktion auf ein Obiter Dictum des BVerwG in seinem Urteil vom 30. Juni 2011 (2 C 19.10) klar, dass eine Funktion mehreren Ämtern einer Laufbahngruppe zugeordnet werden kann (sog. Dienstpostenbündelung). Die Dienstpostenbündelung ist mit dem Leistungs- und dem Alimentationsgrundsatz sowie dem Grundsatz der amtsangemessenen Verwendung vereinbar. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass die auf einem Dienstposten wahrzunehmenden Aufgaben nicht immer einheitlich sind und einem ständigen Wechsel unterliegen können. Dies gilt in besonderem Maße für oberste Bundesbehörden, ist aber nicht auf diese beschränkt. In personalwirtschaftlicher Hinsicht gewährleistet die Dienstpostenbündelung einen kurzfristigen Personaleinsatz, weil mit ihr sichergestellt werden kann, dass die Besetzung vakanter Dienstposten nicht in Fällen scheitert, in denen eine Neubewertung des Dienstpostens kurzfristig nicht möglich ist und die bisherige Wertigkeit dem Statusamt möglicher Umsetzungsbewerber nicht entspricht. Die Dienstpostenbündelung ermöglicht schließlich auch die in der Bundesverwaltung eingeführte und von der Rechtsprechung in den vergangenen Jahrzehnten nicht beanstandete Praxis von Beförderungen ohne Wechsel der Funktion, wie sie § 22 Absatz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 50/13 (Begründung)




Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

a Erhöhung des Grundgehaltes

b Einführung von Erfahrungsstufen

c Anrechnung bislang gewährter Leistungsbezüge

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu § 32a

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 32b

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 27

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Nummer 42

Zu Nummer 43

Zu Anlage I

Zu Anlage II

Zu Anlage III

Zu Anlage IV Zur Überschrift

Zu Nummer 44

Zu Nummer 45

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 46

Zu Nummer 47

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 48

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2391: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Professorenbesoldung und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 521/13

... v) Verbesserung der Laufbahnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 521/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Delegierte Rechtsakte

Vorschlag

Artikel 1
Einrichtung

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Initiativen des Netzwerks

Artikel 4
Zusammenarbeit

Artikel 5
Funktionsweise des Netzwerks

Artikel 6
Finanzielle Unterstützung für diese Anreizmaßnahme

Artikel 7
Annahme eines allgemeinen Rahmens

Artikel 8
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 9
Überprüfung

Artikel 10
Adressaten


 
 
 


Drucksache 92/12

... (1) Zur Sicherstellung der Deckung des Personalbedarfs der Bundeswehr kann eine Prämie für die Verpflichtung zum Dienst als Soldat auf Zeit (Verpflichtungsprämie) gewährt werden, wenn die sich aus der militärischen Personalplanung im Rahmen des Haushaltsplans ergebenden personellen Zielvorgaben seit mindestens sechs Monaten zu nicht mehr als 90 vom Hundert erfüllt werden können und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der vorgenannte Schwellenwert innerhalb der nächsten sechs Monate überschritten wird. Die Verpflichtungsprämie kann für bestimmte Laufbahnen oder bestimmte militärische Fachtätigkeiten, gegebenenfalls regional begrenzt, vorgesehen werden. Die Einzelheiten legt das Bundesministerium der Verteidigung für höchstens zwölf Monate fest; die Festlegung kann, auch mehrmals, um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Instrumente zur Personalanpassung sowie reformbegleitende Hilfen und Initiativen

2. Weitere Gesetze

E. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zur Anpassung der personellen Struktur der Streitkräfte(Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz - SKPersStruktAnpG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Beurlaubung

§ 2
Versetzung in den Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 3
Einmalzahlung

§ 4
Kosten der Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen

Abschnitt 3
Versorgung

§ 5
Anwendung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 6
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 1

§ 7
Versorgung bei Versetzung in den Ruhestand nach § 2 Absatz 1 Nummer 2

§ 8
Einmaliger Ausgleich bei Umwandlung des Dienstverhältnisses

§ 9
Freistellung vom militärischen Dienst

§ 10
Berufsförderung und Dienstzeitversorgung bei Verkürzung der Dienstzeit

§ 11
Evaluation

Artikel 2
Gesetz zur Ausgliederung von Beamtinnen und Beamten der Bundeswehr (Bundeswehrbeamtinnen und Bundeswehrbeamten- Ausgliederungsgesetz - BwBeamtAusglG)

Abschnitt 1
Dienstrecht

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Verwendung bei anderen Dienstherren

§ 3
Beurlaubung

§ 4
Versetzung in den Ruhestand

Abschnitt 2
Finanzieller Ausgleich

§ 5
Einmalzahlung

§ 6
Erstattung der Personalausgaben bei Abordnung zur Erprobung

Abschnitt 3
Versorgung

§ 7
Anwendung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 8
Evaluation

Artikel 3
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr (Reservistinnen- und Reservistengesetz - ResG)

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1
Begriffbestimmung

§ 2
Dienstgrad

§ 3
Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses

Abschnitt 2
Reservewehrdienstverhältnis

§ 4
Reservewehrdienstverhältnis

§ 5
Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses

§ 6
Diensteid

§ 7
Sachmittel und Entschädigungen

§ 8
Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes

§ 9
Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen

§ 10
Benachteiligungsverbot

§ 11
Versorgung

§ 12
Beendigungsgründe Ein Reservewehrdienstverhältnis endet

§ 13
Entlassung

Artikel 4
Änderung des Bundesbeamtengesetzes

Artikel 5
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

§ 69i
Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

§ 43b
Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit

§ 80a
Übergangsregelung für Verpflichtungsprämien für Soldaten auf Zeit aus Anlass des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes

Artikel 8
Änderung des Wehrpflichtgesetzes

Artikel 9
Änderung des Soldatengesetzes

§ 58a
Reservewehrdienstverhältnis

Artikel 10
Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung

Artikel 11
Änderung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes

Artikel 12
Änderung der Wehrbeschwerdeordnung

§ 22
Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Artikel 13
Änderung der Wehrdisziplinarordnung

Artikel 14
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 13e

§ 21

§ 39

§ 101

§ 102

Artikel 15
Änderung des Arbeitszeitgesetzes

Artikel 16
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

In der Altersgruppe I bis 40. Lebensjahr :

In der Altersgruppe II 40. bis 50. oder 52. Lebensjahr :

In der Altersgruppe III ab dem 50. oder 52. Lebensjahr :

Erstattung von Kosten für die Kinderbetreuung

Bedarfsorientierte Verpflichtungsprämie

Weiterentwicklung der Berufsförderung

Schaffung und Anpassung wehrrechtlicher und sonstiger Vorschriften

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Haushaltsausgaben

1. Instrumente zur Personalanpassung und reformbegleitende Hilfen und Initiativen

1. Weitere Gesetze

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

V. Sonstige Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Relevanz

VII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

VIII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IX. Nachhaltigkeit

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu Artikel 2

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 4

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 6

Zu § 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu § 8

Zu Artikel 3

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Artikel 4

Zu den Nummern 1 bis 3

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu den einzelnen Bundesoberbehörden:

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe g

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 9

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 14

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu den Nummern 15 bis 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu § 101

Zu § 102

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1980: Entwurf eines Gesetzes zur Begleitung der Reform der Bundeswehr


 
 
 


Drucksache 1/12

... Zu viele Studierende brechen ihr Hochschulstudium ab. Beratungs- und Orientierungsmaßnahmen in Bezug auf Bildungspfade und Laufbahnentwicklung können dazu beitragen, die Studierenden dahingehend zu motivieren, dass sie ihr Studium zum Abschluss bringen; solchen Maßnahmen kommt daher eine wichtige Rolle bei der Vermeidung und Verringerung des Abbruchrisikos zu.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 632/12

... "§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 796/12

... (5) Die Soldatenlaufbahnverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2011 (BGBl. I S. 1813), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



Drucksache 756/12

... - Orientierung und Anerkennung: Bildungsinhalte sollten dadurch sichergestellt werden, dass in der aufnehmenden Organisation jeder Praktikantin bzw. jedem Praktikanten eine persönliche Betreuerin bzw. ein persönlicher Betreuer zugewiesen wird. Die Betreuerin bzw. der Betreuer sollte die Praktikantinnen und Praktikanten bei den ihnen übertragenen Aufgaben begleiten, Fortschritte überwachen und allgemeine Arbeitsverfahren und -techniken erklären. Die Betreuerin bzw. der Betreuer sollte die Leistungen der Praktikantinnen und Praktikanten am Ende des Praktikums bewerten, z.B. in Form eines Referenzschreibens. Eine formale Anerkennung des Praktikums sollte durch eine Abschlussbeurteilung, die Angaben zur Dauer, zum Bildungsinhalt, zu den übernommenen Aufgaben, den erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen sowie eine Bewertung der Leistung umfasst, sichergestellt werden. - Dauer: Praktika auf dem freien Markt sollten sich in der Regel nur über einen festgelegten Zeitraum, z.B. sechs Monate, erstrecken, um sicherzustellen, dass sie keine regulären Arbeitsplätze ersetzen. Praktika als verpflichtender Teil einer beruflichen Ausbildung (z.B. bei Ärzten, Juristen, Lehrkräften) sollten davon ausgenommen sein, da diese Praktika normalerweise umfassend geregelt sind. Eine ähnliche Kategorie stellen die innerbetrieblichen "Traineeship-Programme" für Einstellungen auf höheren Managementebenen dar, die die Trainees auf eine Führungslaufbahn im Unternehmen vorbereiten sollen.



Drucksache 414/12

... • Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher - Beseitigung der Hindernisse, die der Mobilität und der Ausbildung der Forscherinnen und Forscher sowie attraktiven Laufbahnen entgegenstehen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 414/12




1. Der Europäische Forschungsraum vor einem neuen wirtschaftlichen politischen Hintergrund

Verbesserung der Forschungsleistungen Europas im Hinblick auf die Förderung von Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

Definition des EFR - Öffnung und Verknüpfung der EU-Forschungssysteme

Die Schwerpunktbereiche des EFR

Aktueller Stand

Beispiele für Fortschritte beim Aufbau des EFR

2. Ein pragmatisches Konzept zur Vollendung des EFR bis 2014 - Verantwortung Handeln

2.1. Effektivere nationale Forschungssysteme

2.2. Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

Wirkungsvolle Investitionen in Forschungsinfrastrukturen und deren effektive Nutzung

2.3. Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

2.4. Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

2.5. Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

3. Voraussetzungen für den Erfolg - Politischer Wille, Verantwortung, Formen der Leistungserbringung Transparenz

Forschungsakteure - Verantwortung für eine rasche Umsetzung

Die Kommission - mehr Unterstützung

Transparente Überwachung


 
 
 


Drucksache 725/12

... Bis 2020 wird der Anteil der Arbeitsplätze, die höhere Qualifikationen erfordern, um 20 % steigen. Um dieser Nachfrage zu begegnen, müssen sowohl die Bildungsstandards als auch die Leistungsniveaus angehoben werden, und es müssen verstärkt Querschnittskompetenzen vermittelt werden, die junge Menschen zum unternehmerischen Handeln und zur Anpassung an die unvermeidlichen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt während ihrer beruflichen Laufbahn befähigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 725/12




Mitteilung

1. Bildung und Qualifikationen - zentrale Strategische Faktoren für das Wachstum

2. IM Europäischen Semester aufzugreifende Herausforderungen in den Mitgliedstaaten

2.1. Qualifikationen für das 21. Jahrhundert aufbauen

Querschnittskompetenzen und Grundfertigkeiten

Berufliche Qualifikationen

2.2. Offenes und flexibles Lernen anregen

Qualifikationen sollten so viele Türen öffnen wie möglich

Die Lehrkräfte18 in Europa unterstützen

2.3. Gemeinsame Anstrengungen fördern

Finanzierung der Bildung

5 Partnerschaften

3. Prioritäten für die Mitgliedstaaten

4. Europäische Ebene: Koordinierung und Beiträge

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 303/12

... Für die Zuweisung einer Tätigkeit nach Satz 2 Nummer 3 oder Nummer 4 sowie für die Zuweisung einer Tätigkeit im Ausland bedarf es der Zustimmung des Beamten. Wird die nach Satz 2 erforderliche Mehrheit der Anteile aufgegeben, gilt für Beamte, denen eine Tätigkeit zugewiesen ist, Satz 1 mit der Maßgabe, dass die fehlende Zustimmung ausdrücklich erklärt werden muss; eine dauerhafte Zuweisung ist in eine vorübergehende umzuwandeln. Die Rechtsstellung des Beamten bleibt unberührt. Die Zuweisung steht einer Beförderung im Rahmen einer regelmäßigen Laufbahnentwicklung nicht entgegen. Das Unternehmen ist zur Erteilung von Anordnungen befugt, soweit die Tätigkeit im Unternehmen es erfordert. § 106 Absatz 2 Satz 3 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 303/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postpersonalrechtsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes

Vierter Abschnitt

§ 9
Grundsätze

§ 10
Wirtschaftsführung, Rechnungslegung

§ 11
Rechtsnachfolge des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 12
Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation e.V

§ 13
Überleitung der Beamtinnen und Beamten

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

IV.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

IV.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4 Bürokratiekosten

IV.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

X. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

XI. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

C. Stellungnahmen der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2132: Gesetz zur Neuordnung der Postbeamtenversorgungskasse (PVKNeuG)


 
 
 


Drucksache 223/12

... - Arbeitsmarktübergänge müssen sich lohnen: Arbeitsmarktflexibilität setzt Sicherheit bei Beschäftigungsübergängen voraus. Eine Berufslaufbahn mit mehrfachem Arbeitsplatzwechsel - der eine oder andere Aufstieg, aber auch ein horizontaler Wechsel oder sogar ein Abstieg - ist gegenwärtig die Realität für viele Arbeitskräfte, vor allem die jungen. Die Qualität der Übergänge bestimmt die Qualität der Berufslaufbahn einer Arbeitskraft. Sicherheit im gesamten Verlauf des Berufslebens, einschließlich des Wechsels zwischen verschiedenen Stellungen am Arbeitsmarkt (z.B. von der Ausbildung in den Beruf, von der Elternzeit in die Beschäftigung, der Wechsel in die Selbstständigkeit und ins Unternehmertum etc.), ist die Voraussetzung dafür, dass die einzelnen Arbeitskräfte ihre Beschäftigungsfähigkeit erhalten können, und Übergänge funktionieren. Einige Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit: Der Wechsel junger Menschen von der Ausbildung ins Berufsleben - hier können eine Lehre oder ein qualitatives Praktikum nachweislich eine gute Möglichkeit sein, den Einstieg ins Berufsleben zu schaffen, aber es gibt auch immer wieder Beispiele zweckentfremdeter Praktika; die Eingliederung von Frauen in den Arbeitsmarkt - indem für gleiche Bezahlung und geeignete Kinderbetreuung gesorgt, alle Arten von Diskriminierung23 sowie negative Steueranreize, die die Erwerbstätigkeit von Frauen behindern, beseitigt und die Dauer von Mutterschutz und Elternzeit optimiert werden. Wichtig sind auch die Übergänge älterer Erwerbstätiger - im Kontext der Modernisierung der Renten- und Pensionssysteme und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit, die umfassende Maßnahmen erfordern, wie Steueranreize, Zugang zum lebenslangen Lernen im Rahmen von Karriereberatung und Fortbildung, flexible Arbeitszeitregelungen für jene, die sie brauchen, sowie gefahrenlose und gesunde Arbeitsplätze.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 372/12

... Für die rasch wachsenden Märkte in KET-Branchen werden immer mehr Fachkräfte auf allen technischen Ebenen und in verschiedenen Spezialgebieten benötigt. Bereits heute besteht eine beträchtliche Kluft zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Gebiet der Ausbildung und der Laufbahnen in wissenschaftlichen, technischen, ingenieurtechnischen und mathematischen Fächern (STEM – Science, Technology, Engineering and Maths).40

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/12




1. Einführung

2. Der wirtschaftliche Kontext – die Rolle von KET als Wachstumsmotor in der EU

3. Analyse der Lage – Großes Potenzial, aber auch drohender Verlust unserer Wettbewerbsführung

4. Der Weg in die Zukunft – eine Europäische KET-Strategie

5. Ein Integrierter KET-Rahmen

5.1. Finanzierung von Forschung und Innovation im Bereich KET – ein integriertes Konzept

5.3. Staatliche Beihilfen

5.4. Die Europäische Investitionsbank EIB

5.5. Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit zugunsten der KET

5.6. Kompetenzen

5.7. Erhebung von Marktdaten über KET – Einrichtung des KET-Überwachungsmechanismus

6. Schlussfolgerungen/weitere Schritte

Anhang

1. Definition eines auf KET basierenden Produkts

2. Möglichkeiten zur KET-Finanzierung im Rahmen von EU-Instrumenten

2.1. Definitionen und Kriterien für die FuEuI-Finanzierung im Rahmen von EU-Politiken und -Rechtsvorschriften


 
 
 


Drucksache 470/12

... Für den Betrieb der nationalen Durchsetzungsstelle sowie die Bearbeitung von eingehenden Beschwerden wird ein Personalbedarf von fünf Planstellen geschätzt, jeweils zwei Stellen in der Laufbahngruppe des mittleren (mD) und des gehobenen (gD) sowie eine des höheren Dienstes (hD).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 470/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

a Erfüllungsaufwand für den Bund

aa Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

bb Änderung des LuftVG

b Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

F. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz (EU-FahrgRSchG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Aufgaben des Bundes

§ 3
Zuständige Behörde

§ 4
Befugnisse

§ 5
Duldungs- und Mitwirkungspflichten

§ 6
Schlichtungsstelle

§ 7
Kosten

§ 8
Verordnungsermächtigung

§ 9
Bußgeldvorschriften

Artikel 2
Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 4
[Inkrafttreten]

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Inhalt der Regelung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat

V. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für den Bund

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VI. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

1.1 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde

1.1.1 Beschwerde an den Beförderer, Reisevermittler oder Reiseveranstalter

1.1.2 Beschwerde an die nationale Durchsetzungsstelle

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.1 Vorgaben in Verbindung mit der Ermöglichung der Kontrollfunktion durch die nationale Durchsetzungsstelle

2.2 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung von Beschwerden

2.2.1 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde des Fahrgastes

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.2 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung der nationalen Durchsetzungsstelle

2.2.3 Vorgaben bei der Bearbeitung einer Beschwerde nach Einschaltung einer Schlichtungsstelle

a Zeitaufwand in Min. pro Fall x Lohnsatz/60 x Fallzahl pro Jahr.

2.2.4 Vorgabe Einreichen einer Beschwerde als Fuhr-/Busunternehmen gegenüber einem Fährenbetreiber

2.3 Vorgaben mit Bezug auf Einrichtung und Unterhalt einer Schlichtungs-Stelle

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3.1 Erfüllungsaufwand für den Bund

3.1.1 Vorgabe Einrichtung einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.2 Vorgaben in Verbindung mit dem Betrieb einer nationalen Durchsetzungsstelle

3.1.3 Vorgaben in Verbindung mit der Bearbeitung einer Beschwerde durch die nationale Durchsetzungsstelle

3.2 Erfüllungsaufwand für die Länder und Kommunen

VII. Weitere Kosten

1. Umsetzung der VO EU Nr. 1177/2010

2. Änderung des LuftVG Keine.

VIII. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IX. Einhaltung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO

B. Besonderer Teil

1. Zu Artikel 1 Erlass eines Gesetzes zur Umsetzung von Fahrgastrechten der Europäischen Union in der Schifffahrt EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gesetz EU-FahrgRSchG

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

2. Zu Artikel 2 Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes

3. Zu Artikel 3 Änderung des Luftverkehrsgesetzes

4. Zu Artikel 4 Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1986: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr sowie zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (EU-FahrgRSchG) (BMVBS)


 
 
 


Drucksache 330/12

... Nach Artikel 3 der Geschlechtsdiskriminierungs-Richtlinie können die Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Frauen und Männern im Arbeitsleben Maßnahmen im Sinne von Artikel 141 Absatz 4 EGV - nunmehr Artikel 157 Absatz 4 AEUV - beschließen. Maßnahmen im Sinne der vorgenannten Öffnungsklausel sind spezifische Vergünstigungen zur Verhinderung beziehungsweise zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn. Die Öffnungsklausel gestattet nicht nur Ausnahmen zu dem in den übrigen Absätzen des Artikels 157 AEUV geregelten Entgeltgleichheitsgebot, sondern gilt allgemein für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeits- und Sozialpolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 302/3/12

... "§ 164c - Laufbahngruppenregelungen der Länder

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Drucksache 302/3/12




Zu Artikel 12 Nummer 3

§ 164c
- Laufbahngruppenregelungen der Länder


 
 
 


Drucksache 661/1/12

... Die Auflistung der zur Anzeige verpflichteten Berufsgruppen ist um die in Baden-Württemberg geschaffene Laufbahn des Veterinärhygienekontrolleurs zu erweitern. Da die Nichterfüllung dieser Anzeigeverpflichtung bußgeldbewehrt ist (vgl. § 31 Absatz 2 Nummer 1), sind die entsprechenden Berufsgruppen konkret zu benennen (Bestimmtheitsgrundsatz, vgl. Artikel 103 Absatz 2

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Drucksache 661/1/12




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu - Vor § 3 ist folgender § 2a einzufügen:

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu - Dem § 4 ist folgender Absatz 4 anzufügen:

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b

13. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

14. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

15. Zu § 10 Absatz 5

16. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

17. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

18. Zu § 15 Absatz 4 Satz 2, Satz 3 - neu -

19. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

20. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

21. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

22. Zu § 21 Absatz 1

23. Zu § 21 Absatz 2

Zu § 22

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

26. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

27. Zu § 22

28. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

29. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

30. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

31. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

32. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

33. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -


 
 
 


Drucksache 434/12

... Der künftige Bedarf an Fähigkeiten und Qualifikationen muss früher erkannt werden, eine ausreichende große Zahl an Studierenden muss für die einschlägigen Bauberufe gewonnen werden und es müssen die Bedingungen für ein besseres Arbeitsumfeld und eine bessere Gestaltung der beruflichen Laufbahn, für größere Mobilität von Bauarbeitern sowie für einen Ausbau des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs geschaffen werden. Dabei sind die Auswirkungen der Alterung der Erwerbsbevölkerung in der EU und die besonderen Umstände in der Baubranche in Bezug auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz zu berücksichtigen.

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Drucksache 434/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Stand der Dinge die wichtigsten Herausforderungen

2.1 Der allgemeine makroökonomische Kontext

2.2 Die Leistung entlang der Wertschöpfungskette

2.3 Die kohlenstoffarme Wirtschaft

2.4 Wettbewerb in der Bauwirtschaft in der EU und auf internationalen Märkten

3. Europäische Strategie für die Nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes

3.1 Schaffung günstiger Bedingungen für Investitionen

3.1.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.1.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.2. Verbesserung des grundlegenden Faktors Humankapital in der Baubranche

3.2.1 Kurzfristige Maßnahmen

3.2.2 Mittel- bis langfristige Maßnahmen

3.3 Verbesserung der Ressourceneffizienz, der Umweltverträglichkeit und der Geschäftschancen

3.4 Stärkung des Binnenmarktes im Bereich der Bauwirtschaft

3.5 Stärkung der Position der EU-Baufirmen im weltweiten Wettbewerb

4. Steuerung Umsetzung der Strategie

5. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 300/12

... Der Beruf des Tierlehrers ist in der Regel nicht auf die Arbeit mit einer bestimmten Tierart oder mehreren bestimmten Tierarten beschränkt. Viele Tierlehrer arbeiten mit mehreren Tierarten, teils verteilt auf ihre berufliche Laufbahn, teils gleichzeitig. Manche Tierlehrer haben sich allerdings auf wenige Tierarten oder eine bestimmte Tierart spezialisiert, dies insbesondere bei sehr ausdifferenzierten Tiernummern. Ein Tierlehrer hat aber in der Regel die Möglichkeit, eine Tierart, mit der er arbeitet, zu wechseln und seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei einer anderen Tierart anzuwenden. Insoweit stellen Verbote oder die Einschränkung der Haltung bestimmter Arten wildlebender Tiere im Zirkus keinen Eingriff in die Berufswahlfreiheit dar. Es handelt sich nach den hier vorliegenden Erkenntnissen vielmehr um einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit, der durch vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls, hier den Schutz der von dem Verbot oder einer Beschränkung erfassten Tiere, gerechtfertigt sein kann.

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Drucksache 300/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1

§ 7

§ 8

§ 8a

§ 9

§ 10

§ 11

§ 11a

§ 13b

§ 15a

§ 21

§ 21b

§ 21d

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2003: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... "§ 164c Laufbahngruppenregelungen der Länder

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Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 8/12

... aaa) In Nummer 1 werden die Wörter "die Zulassung zu der Laufbahn" durch die Wörter "den Erwerb der Laufbahnbefähigung" ersetzt.



Drucksache 214/12

... 22. fordert die Fortführung der Förderung nationaler und europäischer Maßnahmen zur Sicherstellung der gleichberechtigten Einbeziehung und des chancengleichen Zugangs zum Studium, des Erfolgs bei Studienfortschritten und nachhaltiger Fördersysteme für alle Studierender (zum Beispiel für Wohn- und Reisekosten usw.) sowie einer zielgerichteten Förderung insbesondere für diejenigen aus unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen und aus sozial benachteiligten Umfeldern und für Studenten mit finanziellen Schwierigkeiten, um die Studienabbrecherquote zu senken und zu gewährleisten, dass Schul- und Berufsbildung unabhängig von benachteiligenden sozialen und wirtschaftlichen Faktoren sind und dass die Lehre eine Antwort auf die Lernbedürfnisse des Einzelnen bietet; empfiehlt, die Einrichtung von Zentren für Laufbahnberatung und berufliche Ausrichtung, die den Studierenden kostenlose Dienste anbieten, zu beschleunigen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 137/12

... Aufstieg in höhere Laufbahnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1. Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO)

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Anhang
(zu Artikel 1 Nummer 44)

Anlage 1
zu § 5 Abs. 1 - mittlerer/gehobener Dienst- Plan für die praktische Ausbildung

Anlage 2
zu § 5 Abs. 2 - mittlerer Dienst - Beurteilung in der berufspraktischen Ausbildung

Anlage 3
zu § 5 Abs. 2 - gehobener Dienst - Beurteilung in den berufspraktischen Studienzeiten

Anlage 4
zu § 15 - mittlerer Dienst - Fächer/Mindeststunden in der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 5
zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im ersten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 6
zu § 15 Abs. 3 - mittlerer Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung/Abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung

Anlage 7
zu § 18 Abs. 10 - gehobener Dienst - Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung

Anlage 8
zu zu § 18 Abs. 10 und 11 - gehobener Dienst - Beurteilung der Leistungen im Grundstudium

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

4 Ermächtigungsgrundlage

4 Alternativen

Mitteilung

Rechts - und Verwaltungsvereinfachung

Gleichstellungspolitische Relevanz

Nationale Nachhaltigkeitsstrategie

Finanzielle Auswirkungen / Erfüllungsaufwand

4 Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe aa

Zu Buchstabe b

Zu den Nummer n

Zu den Nummer n

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu den Buchstabe n

Zu den Nummern 15 bis 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe f

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe i

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 20

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu den Nummern 21 bis 28

Zu Nummer 29

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 32

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Nummer 36

Zu Buchstabe a

Zu den Doppelbuchstabe n

Zu Buchstabe b

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 37

Zu Nummer 38

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 43

§ 53
Die Ausbildung, die von Beamtinnen und Beamten vor Inkrafttreten dieser Änderungsverordnung (1. Juli 2012) begonnen wurde, ist nach bisheriger Vorschrift zu beenden.

Zu Nummer 45

Anlage 4

Anlage 8

Anlage 9

Anlage 10

Anlage 11

Anlage 14

Anlage 18

Anlage 19

Anlage 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1974: Vierte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten


 
 
 


Drucksache 661/12 (Beschluss)

... Die Auflistung der zur Anzeige verpflichteten Berufsgruppen ist um die in Baden-Württemberg geschaffene Laufbahn des Veterinärhygienekontrolleurs zu erweitern. Da die Nichterfüllung dieser Anzeigeverpflichtung bußgeldbewehrt ist (vgl. § 31 Absatz 2 Nummer 1), sind die entsprechenden Berufsgruppen konkret zu benennen (Bestimmtheitsgrundsatz, vgl. Artikel 103 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 661/12 (Beschluss)




1. Zu § 1 Satz 2

2. Zu § 2 Nummer 2, Nummer 16, Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

3. Zu § 2 Nummer 2

4. Zu § 2 Nummer 14a - neu -, 14b - neu -

5. Zu § 2a - neu -

§ 2a
Tierhaltung

6. Zu § 3 Absatz 1 Satz 1

7. Zu § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

8. Zu § 3 Absatz 3 Satz 2

9. Zu § 4 Absatz 2

10. Zu § 4 Absatz 4 - neu -

11. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b, Nummer 11 Buchstabe d

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

12. Zu § 5 Absatz 1 Nummer 19

13. Zu § 10 Absatz 2 Satz 2 bis 4

14. Zu § 10 Absatz 5 und 6

15. Zu § 13 Absatz 2 Satz 1

16. Zu § 15 Absatz 2 Satz 2

17. Zu § 15 Absatz 5 - neu -

18. Zu § 17 Absatz 3 Nummer 2

19. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1

20. Zu § 21 Absatz 1

21. Zu § 21 Absatz 2

22. Zu § 22 Absatz 4 Satz 1, 2 und 4

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe c

23. Zu § 22 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1

24. Zu § 22

25. Zu § 23 Absatz 3 Satz 3

26. Zu § 23 Absatz 5 Nummer 2

27. Zu § 24 Absatz 3 Nummer 2

28. Zu § 26 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1

29. Zu § 28 Absatz 1 Satz 2

30. Zu § 29 Absatz 1 Satz 2 - neu -

31. Zu Abschnitt 10


 
 
 


Drucksache 608/1/12

... Zwar stellt sich für Bewerber der "Feuerwehrlaufbahn" die Frage der körperlichen Eignung nicht. Sofern diese nämlich als Brandmeisteranwärter im Rahmen ihrer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder im Anschluss an diese künftig auch zum Notfallsanitäter ausgebildet werden (müssen), ist die körperliche Eignung bereits mit Bestehen des dem Einstellungsverfahren vorangegangenen Eignungstests nachgewiesen. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass bei den Feuerwehren künftig "gemischte" Teams, bestehend aus Feuerwehrbeamten mit rettungsdienstlicher Ausbildung und Notfallsanitätern, im Rettungsdienst gemeinsam Verwendung finden werden, ist die zwingend erforderliche körperliche Eignung schon zu Beginn in die Eignungsvoraussetzungen aufzunehmen. Die bloße Formulierung, "... in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ... " zu sein, ist nicht ausreichend. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass ein Bewerber zwar objektiv gesund sein kann, den physischen Anforderungen, die den Notfallsanitätern im Einsatzfall abverlangt werden, jedoch nicht gewachsen ist.



Drucksache 608/12

... Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

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Drucksache 608/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters*)(Notfallsanitätergesetz - NotSanG)

Abschnitt 1
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

§ 1
Führen der Berufsbezeichnung

§ 2
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

§ 3
Unterrichtungspflichten

Abschnitt 2
Ausbildung

§ 4
Ausbildungsziel

§ 5
Dauer und Struktur der Ausbildung

§ 6
Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen

§ 7
Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben

§ 8
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

§ 9
Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen

§ 10
Anrechnung von Fehlzeiten

§ 11
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Ausbildungsverhältnis

§ 12
Ausbildungsvertrag

§ 13
Pflichten des Ausbildungsträgers

§ 14
Pflichten der Schülerin oder des Schülers

§ 15
Ausbildungsvergütung

§ 16
Probezeit

§ 17
Ende des Ausbildungsverhältnisses

§ 18
Kündigung des Ausbildungsverhältnisses

§ 19
Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis

§ 20
Nichtigkeit von Vereinbarungen

§ 21
Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitt s

Abschnitt 4
Erbringen von Dienstleistungen

§ 22
Dienstleistungserbringende Personen

§ 23
Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die zuständige Behörde

§ 24
Prüfen der Angaben durch die zuständige Behörde

§ 25
Bescheinigungen der zuständigen Behörde

§ 26
Verwaltungszusammenarbeit, Unterrichtungspflichten

Abschnitt 5
Zuständigkeiten

§ 27
Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden

Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften

§ 28
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 29
Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

§ 30
Weiterführen der alten Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung

§ 31
Weitergeltung staatlicher Anerkennungen von Schulen

§ 32
Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Hebammengesetzes

Artikel 3
Änderung der Approbationsordnung für Ärzte

Artikel 4
Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Wesentlicher Inhalt und Maßnahmen

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft und Verwaltung

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

VI. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2180: Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung des Hebammengesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 302/2/12

... "§ 164c - Laufbahngruppenregelungen der Länder

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Drucksache 302/2/12




Artikel 12 Nummer 3 - neu - (§ 164c - neu - StBerG)

§ 164c
- Laufbahngruppenregelungen der Länder


 
 
 


Drucksache 608/12 (Beschluss)

... Zwar stellt sich für Bewerber der "Feuerwehrlaufbahn" die Frage der körperlichen Eignung nicht. Sofern diese nämlich als Brandmeisteranwärter im Rahmen ihrer feuerwehrtechnischen Ausbildung oder im Anschluss an diese künftig auch zum Notfallsanitäter ausgebildet werden (müssen), ist die körperliche Eignung bereits mit Bestehen des dem Einstellungsverfahren vorangegangenen Eignungstests nachgewiesen. Da jedoch nicht auszuschließen ist, dass bei den Feuerwehren künftig "gemischte" Teams, bestehend aus



Drucksache 86/11

... 23. Wie sollte die Rolle der Marie-Curie-Maßnahmen im Hinblick auf die Förderung der Mobilität von Forschern und die Entwicklung attraktiver Laufbahnen gestärkt werden"

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Drucksache 86/11




Grünbuch Von Herausforderungen zu Chancen: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

1. Zweck

2. Forschung und Innovation in der EU: von Herausforderungen zu Chancen

3. Lehren aus den derzeitigen Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU

4. Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

4.1. Gemeinsame Anstrengung für das Gelingen der Strategie Europa 2020

4.2. Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen

4.3. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

4.4. Stärkung der Wissenschaftsbasis Europas und des europäischen Forschungsraums

5. öffentliche Diskussion weitere Schritte


 
 
 


Drucksache 542/11

... Europabezogene Aus- und Fortbildungsinhalte sollten ein Bestandteil sowohl der Erstausbildung als auch der Fort- und Weiterbildung der Angehörigen der Rechtsberufe sein. Alle Juristen sollten bereits bei Beginn ihrer Laufbahn über Kenntnisse auf dem Gebiet des Unionsrechts verfügen. Einführungsveranstaltungen, die vor oder bei der Übernahme beruflicher Aufgaben besucht wurden, müssen durch lebenslanges Lernen ergänzt werden, damit die Angehörigen der Rechtsberufe stets über die neuesten Fachkenntnisse verfügen und in Erfahrung bringen können, wie und wo sie neues Fachwissen erwerben und Informationen erhalten können.

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Drucksache 542/11




Mitteilung

1. Einleitung

Umsetzung des Unionsrechts auf nationaler Ebene

Der Ausbau gegenseitigen Vertrauens zur Förderung gegenseitiger Anerkennung

Die wirksame Umsetzung des Unionsrechts

Der klare Auftrag der Europäischen Union zur Förderung der justiziellen Aus- und Fortbildung

2. eine neue Gangart: Aus- und Fortbildungsmassnahmen für die Hälfte Aller Rechtspraktiker in der Europäischen Union BIS ZUM JAHR 2020

3. Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die SICH an den Bedürfnissen der Rechtspraktiker Orientieren

Ein praktischer Ansatz für die justizielle Aus- und Fortbildung auf europäischer Ebene

Festlegung von Schwerpunktbereichen

Kurze Austauschaufenthalte

Technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen: Das Europäische Justizportal und das Lernen mit elektronischen Hilfsmitteln

Entwicklung von Sprachkenntnissen

4. Nutzung bestehender Einrichtungen - Netze

Nutzung der auf nationaler Ebene bereits vorhandenen Stärken

Nutzung der auf europäischer Ebene bereits vorhandenen Stärken

Die Rolle der Berufsverbände auf europäischer Ebene

Maßnahmen der Europäischen Rechtsakademie und anderer Aus- und Fortbildungseinrichtungen der europäischen Ebene

Das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten

5. die Europäische Kommission als tatkräftiger Partner

5.1. Entwicklung neuer Strategien zur Erweiterung des Aus- und Fortbildungsangebots

Öffentlich -Private Partnerschaften

Gegenseitige Anerkennung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

Vorhandene Erfahrungswerte nutzen

5.2. Bereitstellung von Fördermitteln

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 767/1/11

... 12. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die für den Sport formulierten Einzelziele und Aktivitäten nicht nur erheblichen zusätzlichen Konkretisierungsbedarf aufweisen, weil die gewählte offene Formulierung die vertraglich festgelegte Kompetenz der europäischen Ebene für den Sport nicht angemessen abbildet. Insbesondere die Unterstützung von Good Governance im Sport sowie dualer Laufbahnen von Sportlerinnen und Sportlern wie auch die Förderung von Kapazitäten von Sportorganisationen sind geeignet, die unverzichtbaren besonderen Merkmale des Sports in seinen nationalen Strukturen nachhaltig verändernd zu beeinflussen. Der Bundesrat fordert daher dazu auf, die entsprechenden Einzelziele und Aktivitäten, soweit sie die Kompetenz der EU überschreiten, zu streichen oder soweit zu konkretisieren, dass die besonderen Merkmale des Sports und seiner bestehenden nationalen Strukturen unverändert belassen werden.

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Drucksache 767/1/11




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 876/11

... - Entwicklung von Kompetenzen, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden Die Entwicklung von Kompetenzen sollte auf Dauer ein Merkmal der beruflichen Laufbahn junger Menschen sein. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass ihr Schul- und Berufsbildungssystem in der Lage ist, den jungen Menschen auf effiziente Weise die relevanten Kompetenzen zu vermitteln. Vor dem Hintergrund der derzeitigen starken Sparzwänge für die öffentlichen Haushalte hat die Kommission die Mitgliedstaaten ermutigt, sich vorrangig um effiziente Ausgaben für die allgemeine und berufliche Bildung zu bemühen 12 und gleichzeitig auf das Ziel hinzuarbeiten, dass 40 % der Generation der 30- bis 34-Jährigen über einen Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss verfügen. 13

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Drucksache 876/11




1. Ist eine verlorene Generation zu befürchten?

2. Die zentrale Rolle der Mitgliedstaaten

3. Die Rolle der EU in der initiative Chancen für Junge Menschen

3.1. Stärkere Nutzung des Europäischen Sozialfonds für Beschäftigungsförderungsmaßnahmen für junge Menschen

3.2. Innovative Konzepte zur Unterstützung beim Übergang von der Schule in die Arbeitswelt

3.3. Unterstützung der Mobilität junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt

4. Nächste Schritte

Die neue Initiative Chancen für junge Menschen

Mobilisierung des ESF zur Förderung der Entwicklung von Kompetenzen und des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt

Unterstützung beim Übergang vom Bildungssystem in die Arbeitswelt

Unterstützung der Arbeitsmarktmobilität

Intensivere Politikumsetzung als Teil des Europäischen Semesters


 
 
 


Drucksache 141/11

... Der Mehrwert einer Beteiligung von Euratom an der Nuklearforschung steht in engem Zusammenhang mit einer grenzübergreifenden Wirkung, Größenvorteilen und einem Beitrag zur Behebung von Marktversagen. Euratom-Projekte in den Bereichen Kernspaltung, Kernfusion und Strahlenschutz können es der Forschung ermöglichen, die benötigte „kritische Masse“ zu erreichen, während gleichzeitig das wirtschaftliche Risiko verringert und eine Hebelwirkung auf die privaten Investitionen ausgeübt wird. Ferner spielen Euratom-Maßnahmen eine Schlüsselrolle bei dem grenzüberschreitenden Transfer von Fertigkeiten und Wissen im Nuklearbereich. Dies trägt zur Förderung herausragender Leistungen im Bereich Forschung und Innovation dadurch bei, dass Fähigkeiten, Qualität und der europaweite Wettbewerb verbessert sowie die Humankapazitäten durch Ausbildung, Mobilität und Laufbahnentwicklung gesteigert werden.

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Drucksache 141/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1 Gründe und Ziele

1.2 Budget für das Euratom-Rahmenprogramm 2012-2013 einschließlich ITER

1.3 Inhalt des Euratom-Rahmenprogramms 2012-2013

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

2.1 Anhörung interessierter Kreise

2.2 Einholung und Nutzung von Expertenwissen

2.3 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.2 Rechtsgrundlage

3.2 Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Artikel 1
Verabschiedung des Rahmenprogramms

Artikel 2
Ziel(e)

Artikel 3
Höchstbetrag und Anteile jedes spezifischen Programms

Artikel 4
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 5
Grundlegende ethische Prinzipien

Artikel 6
Überwachung, Prüfung und Bewertung

Artikel 7
Inkrafttreten

Anhang I
Wissenschaftliche technologische Ziele, Themen Tätigkeiten

3 Einleitung

3 Fusionsenergieforschung

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Realisierung des ITER

2. FuE zur Vorbereitung des ITER-Betriebs

3. Begrenzte technologische Tätigkeiten zur Vorbereitung des Kraftwerks DEMO

4. Längerfristige FuE-Tätigkeiten

5. Humanressourcen, Aus- und Weiterbildung

6. Infrastrukturen

7. Industrielle Prozesse und Technologietransfer

IB. Kernspaltung und Strahlenschutz

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

1. Endlagerung in geologischen Formationen

2. Reaktorsysteme

3. Strahlenschutz

4. Infrastrukturen

5. Humanressourcen und Ausbildung

II. Tätigkeiten der gemeinsamen Forschungsstelle JRC IM NUKLEARBEREICH

4 Ziel

4 Hintergrund

4 Tätigkeiten

Anhang II
Förderformen

1. Förderformen IM Bereich der Fusionsenergie

2. Förderformen in Anderen Bereichen

1. Verbundprojekte

2. Exzellenznetze

3. Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen

3. Direkte Massnahmen — Gemeinsame Forschungsstelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 191/11

... . In der Regel sind Roma-Kinder in Sonderschulen oder segregierten Schulen übermäßig stark vertreten. Daher ist es wichtig, die Kontakte zwischen den verschiedenen Gemeinschaften durch Kultur- und Schulmediatoren, Kirchen, religiöse Organisationen bzw. Gemeinschaften sowie die aktive Beteiligung der Eltern von Roma-Kindern zu fördern, um die interkulturellen Kompetenzen der Lehrer zu verbessern, die Segregation zu verringern und sicherzustellen, dass der Grundschulpflicht nachgekommen wird. Die Kommission plant, gemeinsam mit dem Europarat eine zweijährige Schulungsmaßnahme von rund 1000 Mediatoren durchzuführen. Die Mediatoren können Eltern darüber informieren, wie das lokale Bildungssystem funktioniert, sie beraten und die Roma-Kinder bei den einzelnen Phasen ihrer schulischen Laufbahn unterstützen.

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Drucksache 191/11




1. Verbesserung der Situation der ROMA: eine soziale wirtschaftliche Notwendigkeit für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten

2. Notwendigkeit eines zielgerichteten Ansatzes: Ein EU-Rahmen für Nationale Strategien zur Integration der ROMA

3. Festlegung von EU-Zielen zur Integration der ROMA

- Zugang zur Bildung: Sicherstellen, dass alle Roma -Kinder zumindest die Grundschule abschließen

- Zugang zur Beschäftigung: Die Beschäftigungsquote der Roma an die der übrigen Bevölkerung annähern

- Zugang zur Gesundheitsfürsorge: Gesundheitssituation der Roma an die der restlichen Bevölkerung angleichen

- Zugang zu Wohnraum und grundlegenden Diensten: Den Anteil der Roma mit Zugang zu Wohnraum und zu den öffentlichen Versorgungsnetzen z.B. Wasser, Strom und Gas auf den entsprechenden Anteil an der restlichen Bevölkerung bringen

4. Nationale Strategien zur Integration der ROMA: eine klare politische Verpflichtung der Mitgliedstaaten

5. Die Situation der ROMA verbessern

6. Förderung der Integration der ROMA ausserhalb der EU: die besondere Situation der Beitrittsländer

7. Stärkung der Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft: eine bedeutendere Rolle der Europäischen Plattform für die Einbeziehung der ROMA

8. Messung der Fortschritte: Einrichtung eines soliden Monitoringsystems

9. Fazit: Jetzt ist Handeln angezeigt

Anhang
Angaben basierend auf den Daten des Europarats


 
 
 


Drucksache 767/11 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat stellt zudem fest, dass die für den Sport formulierten Einzelziele und Aktivitäten nicht nur erheblichen zusätzlichen Konkretisierungsbedarf aufweisen, weil die gewählte offene Formulierung die vertraglich festgelegte Kompetenz der europäischen Ebene für den Sport nicht angemessen abbildet. Insbesondere die Unterstützung von Good Governance im Sport sowie dualer Laufbahnen von Sportlerinnen und Sportlern wie auch die Förderung von Kapazitäten von Sportorganisationen sind geeignet, die unverzichtbaren besonderen Merkmale des Sports in seinen nationalen Strukturen nachhaltig verändernd zu beeinflussen. Der Bundesrat fordert daher dazu auf, die entsprechenden Einzelziele und Aktivitäten, soweit sie die Kompetenz der EU überschreiten, zu streichen oder soweit zu konkretisieren, dass die besonderen Merkmale des Sports und seiner bestehenden nationalen Strukturen unverändert belassen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 767/11 (Beschluss)




Programmziele und Leistungsmessung:

Integrierter Ansatz

Mittelausstattung und -verteilung

2 Programmabwicklung

Maßgebliche Berücksichtigung und Direktzuleitung der Stellungnahme an die Kommission


 
 
 


Drucksache 170/11

... "Wer sich für einen Dienst als Soldat auf Zeit in einer Laufbahn der Mannschaften mit einer Dienstzeitverpflichtung von mindestens zwei Jahren verpflichtet, erhält eine Prämie in Höhe von 125 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat der festgesetzten Dienstzeit, beginnend mit dem Monat, in dem die Begründung des Dienstverhältnisses nach § 41 Absatz 2 des

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Drucksache 170/11




§ 60
Dienstantritt

§ 62
Übergangsvorschrift

§ 80
Konkurrenzregelung

Unterabschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften.‘

‚Artikel 9 Änderung des Melderechtsrahmengesetzes

§ 25
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011

‚Artikel 10 Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

§ 2a
Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung

§ 12
Übergangsvorschrift aus Anlass des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011


 
 
 


Drucksache 665/11

... - die Förderung des Interesses von Senioren an der Entwicklung des sozialen Unternehmertums im Rahmen des für 2012 ausgerufenen Europäischen Jahres für aktives Altern (Neuausrichtung von Berufslaufbahnen oder Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit älterer Mitbürger);



Drucksache 809/11

... Die Vorschläge wurden im Hinblick auf einen möglichst großen Mehrwert und Effekt auf EU-Ebene konzipiert und konzentrieren sich folglich auf Ziele und Tätigkeiten, die von Mitgliedstaaten allein nicht effizient realisiert werden könnten. Mit Maßnahmen auf EU-Ebene können der Forschungs- und Innovationsrahmen insgesamt gestärkt und die Forschungsanstrengungen der Mitgliedstaaten koordiniert werden, um Überschneidungen zu vermeiden, eine kritische Masse in Schlüsselbereichen zu erreichen und eine optimale Verwendung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. Maßnahmen auf EU-Ebene ermöglichen einen europaweiten Wettbewerb, bei dem die besten Vorschläge ausgewählt werden, wodurch das Exzellenzniveau angehoben und die Sichtbarkeit von Spitzenleistungen in Forschung und Innovation erhöht werden. Die EU-Ebene bietet auch beste Voraussetzungen für die Förderung von transnationaler Mobilität, was der Ausbildung und Laufbahnentwicklung der Wissenschaftler zugute kommt. Ein Programm auf EU-Ebene ist besser in der Lage, risikoreiche und langfristige FuE zu fördern, da es die Risiken verteilt und eine Reichweite und größenbedingte Kosteneinsparungen erreicht, die sonst nicht möglich wären. Maßnahmen auf EU-Ebene können zusätzliche öffentliche und private Investitionen in die Forschung und Innovation mobilisieren, zum Europäischen Forschungsraum beitragen, in dem Freizügigkeit für Forscher herrscht und Wissen und Technologie frei ausgetauscht werden, und die Vermarktung und Verbreitung von Innovationen im gesamten Binnenmarkt beschleunigen. Ferner werden Programme auf EU-Ebene benötigt, um die politische Entscheidungsfindung und die Ziele verschiedener Strategien zu unterstützen. Eine ausführliche Darlegung ist der Folgenabschätzung zu entnehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 237/11

... 54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu fördern, um Frauen, die von Armut bedroht sind, in die Lage zu versetzen, ihre berufliche Laufbahn bei Vollzeitarbeit fortzusetzen, oder ihnen Zugang zu Teilzeitarbeit und anderen flexiblen Arbeitszeitvereinbarungen auch über die Inanspruchnahme von Formen von Teilzeitarbeit, die rückgängig gemacht werden können, während der Erziehungszeiten zu ermöglichen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 237/11




Entschließung

Feminisierung der Armut

Bekämpfung der Frauenarmut durch Arbeitsmarktpolitik und sozialen Schutz

Bekämpfung von Armut bei älteren Frauen

Auswirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt auf das Armutsrisiko

Sozialer Dialog und Zivilgesellschaft im Kampf gegen Frauenarmut

Gewährleistung der Finanzierung als Mittel zur Bekämpfung von Armut

Entschließung

Innere Lage

2 Menschenrechte

Das Nukleardossier

2 Außenbeziehungen

Entschließung

Die Tätigkeit des Menschenrechtsrates

Allgemeine regelmäßige Überprüfung UPR

2 Sonderverfahren

Mitwirkung der Europäischen Union

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 787/11

... für Anw ärter der Laufbahngruppe

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 787/11




Anhang 5
(zu Artikel 1 Nummer 11)

Anlage IX


 
 
 


Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat betont die große Bedeutung der Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen für die Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern und deren Laufbahnentwicklung sowie für die Vollendung des Europäischen Forschungsraumes.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 805/11 (Beschluss)




Zu allen BR-Drucksachen

Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11

Grundsätzliche Überlegungen

Governance von Horizont 2020

Struktur von Horizont 2020

3 Budget

Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse

Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11

Zur BR-Drucksache 807/11

Zur BR-Drucksache 810/11

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 526/11

... (4) Das Witwen- und Waisengeld und der Unterhaltsbeitrag werden wie bei Hinterbliebenen eines Berufssoldaten berechnet, der an den Folgen eines Dienstunfalls gestorben ist und ein erhöhtes Unfallruhegehalt im Sinne des § 27 Absatz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 37 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes erhalten hätte, wenn er nicht gestorben, sondern am Todestag wegen Dienstunfähigkeit infolge des Dienstunfalls in den Ruhestand versetzt worden wäre. § 17 Absatz 1 und § 89b gelten entsprechend. Hat der Verstorbene am Todestag keinen Anspruch auf Besoldung, treten an deren Stelle für die Berechnung der Versorgung die Dienstbezüge aus der Besoldungsgruppe, der das Amt des Verstorbenen zugeordnet war. Bei Hinterbliebenen von Soldaten der Laufbahngruppe der Mannschaften bemisst sich das Witwen- und Waisengeld oder der Unterhaltsbeitrag mindestens nach der Besoldungsgruppe A 6.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 526/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

§ 42a

Artikel 2
Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes

§ 21a
Übergangsregelung

§ 21b
Zuständiger Geschäftsbereich Die Weiterverwendung nach diesem Gesetz erfolgt

Artikel 4
Änderung des Soldatengesetzes

§ 99
Übergangsvorschrift aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes

Artikel 5
Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung

§ 40a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

Artikel 6
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

§ 76e
Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 186a
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum

§ 188
Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 192a
Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

§ 212a
Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung.

Artikel 7
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 8
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenzen

III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

IV. Kosten

V. Sonstige Kosten

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Vereinbarkeit mit Recht der Europäischen Union

X. Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Nummer 8

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu § 21a

Zu § 21b

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 6

Zu den Absätzen 1 und 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1718: Gesetz zur Weiterentwicklung der Regelungen zur Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen


 
 
 


Drucksache 87/11

... Parallel dazu eröffnet Art. 157 AEUV in seinem Abs. 4 "im Hinblick auf die effektive Gewährleistung der vollen Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben" den Mitgliedstaaten die Möglichkeit "zur Erleichterung der Berufstätigkeit des unterrepräsentierten Geschlechts oder zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich von Benachteiligungen in der beruflichen Laufbahn spezifische Vergünstigungen beizubehalten oder zu beschließen". Die Möglichkeit zu nachteilsausgleichenden mitgliedstaatlichen Maßnahmen hat sekundärrechtlich ihren Niederschlag in der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 87/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Bund

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

2. Länder

a Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

b Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

§ 96a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Aktiengesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 2
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

§ 5a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 4
Änderung des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

§ 7a
Zusammensetzung des Aufsichtsrats börsennotierter Gesellschaften nach Geschlechtern

Artikel 6
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 7
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderungen des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 9
Änderungen des Handelsgesetzbuches

Artikel 10
Änderungen des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschriften zum Gesetzes zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen

Artikel 11
Änderungen zur schrittweisen Verbesserung der Gleichberechtigung

Artikel 12
Inkrafttreten; Übergangsregelung

Begründung

A. Allgemeine Begründung

I. Ausgangslage

1. Mangelnde Repräsentanz von Frauen in Führungspositionen

2. Ursachen des geringen Frauenanteils

3. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf

a Bedeutsame Nachteile mangelnder Frauenrepräsentanz

b Versagen bisheriger Maßnahmen

c Erfolgreiche Vorbilder im europäischen Vergleich

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Ausgeglichene Besetzung von Aufsichtsräten

2. Anwendungsbereich

3. Durchsetzung der Quote über das Wahlverfahren

4. Härtefallregelung

5. Erweiterte Berichtspflicht großer Kapitalgesellschaften

III. Verfassungs- und europarechtliche Aspekte

1. Verfassungsrecht

a Ausgangslage

b Art. 3 Grundgesetz

c Weitere Grundrechte

2. Europarecht

IV. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Zustimmungsbedürftigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12


 
 
 


Drucksache 580/11

... Hochschulbildung steigert das persönliche Potenzial und sollte die Absolventinnen und Absolventen mit dem Wissen und den zentralen übertragbaren Kompetenzen ausstatten, die sie benötigen, um erfolgreich einen hochqualifizierten Beruf ausüben zu können. Die Studienpläne reagieren allerdings oft nur langsam auf den sich wandelnden Bedarf der Wirtschaft im Allgemeinen und lassen es nicht zu, dass die Berufslaufbahnen von morgen schon im Vorfeld berücksichtigt oder mitgestaltet werden; den Absolventen fällt es oft schwer, eine Stelle zu finden, die der Qualität ihres Studiums entspricht. 12 Durch eine Beteiligung der Arbeitgeber und der Arbeitsmarktinstitutionen an der Entwicklung und Durchführung von Studienprogrammen, die Unterstützung des Austauschs von Personal und die Einbeziehung von Praxiserfahrungen in die Studiengänge lässt sich ein Beitrag dazu leisten, dass die Studienpläne auf die gegenwärtige und sich abzeichnende künftige Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt abgestimmt sowie Beschäftigungsfähigkeit und Unternehmergeist gefördert werden. Ein besseres Monitoring der Berufslaufbahn früherer Studierender durch die Hochschulen kann ebenfalls zur besseren Programmgestaltung und Verstärkung der Relevanz beitragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 580/11




Mitteilung

3 Einleitung

Die zentralen Aspekte für Mitgliedstaaten Hochschulen

Anhebung des Bildungsgrads zur Deckung von Europas Bedarf an Akademikern und Forschern

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Stärkung der Qualität durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Das Wissensdreieck zur Wirkung bringen: Verknüpfung von Hochschulbildung, Forschung und Wirtschaft im Interesse von Exzellenz und regionaler Entwicklung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

Zentrale strategische Aspekte für Mitgliedstaaten und Hochschulen:

Der Beitrag der EU: ANREIZE für Transparenz, Diversifizierung, Mobilität Kooperation

Unterstützung von Reformen durch Bereitstellung der Faktengrundlage, Analyse und Transparenz

Förderung von Mobilität und neuen Kooperationsplattformen

Die Hochschulbildung als zentrales Element für Innovation, Arbeitsplatzschaffung und Beschäftigungsfähigkeit

Unterstützung der Internationalisierung der europäischen Hochschulen

Stärkung der Langzeitwirkung und Komplementarität von EU-Finanzierungen

1. Bildung Europa als Gesamtprogramm für allgemeine Bildung, Berufsbildung und Jugend

2. Horizont 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

3. Kohäsionspolitische Instrumente


 
 
 


Drucksache 27/11

... Dem Aufruf des Europäischen Rates aus dem Jahr 2008 folgend, die Frage der „doppelten Laufbahnen“ anzugehen 4, betont die Kommission, wie wichtig es ist, dass jungen Spitzensportlern die Möglichkeit geboten wird, parallel zu ihrem Training eine hochwertige allgemeine und berufliche Bildung zu absolvieren. Junge Sportler, vor allem diejenigen, die aus Drittstaaten nach Europa kommen, um zu trainieren und an Wettkämpfen teilzunehmen, sind besonders anfällig und vielfältigen Risiken ausgesetzt. Die Qualität der Trainingszentren und ihres Personals sollte so sein, dass sie die moralische und bildungsmäßige Entwicklung der Sportler sicherstellen und deren berufliche Interessen wahren können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 27/11




Mitteilung

1. Einleitung

1.1. EU-weite öffentliche Konsultation

1.2. EU-Mehrwert im Bereich des Sports

2. Die gesellschaftliche Rolle des Sports

2.1 Kampf gegen Doping

2.2. Allgemeine und berufliche Bildung sowie Qualifikationen im Sport

2.3. Prävention und Bekämpfung von Gewalt und Intoleranz

2.4. Gesundheitsförderung durch Sport

2.5. Soziale Integration im und durch den Sport

Die gesellschaftliche Rolle des Sports

Kampf gegen Doping

3. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

3.1. Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

3.2. Nachhaltige Finanzierung des Sports

3.3. Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

3.4. Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Faktengestützte Politikgestaltung im Bereich des Sports

Nachhaltige Finanzierung des Sports

Anwendung der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen auf den Sport

Regionale Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit

4. Die Organisation des Sports

4.1. Förderung von Good Governance im Sport

4.2. Sonderstellung des Sports

4.3. Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

4.4. Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

4.5. Integrität von Sportwettkämpfen

4.6. Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

Die Organisation des Sports

Förderung von Good Governance im Sport

Sonderstellung des Sports

Freizügigkeit und Staatsangehörigkeit von Sportlern

Transferbestimmungen und die Tätigkeit der Sportagenten

Europäischer sozialer Dialog im Sportbereich

5. Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

Zusammenarbeit mit Drittländern und Internationalen Organisationen

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 93/11

... Eine besonders wichtige Frage betrifft das Geschlechterverhältnis bei FBBE-Mitarbeitern: Fast alle sind Frauen. Dies wird schon lange mit Besorgnis betrachtet. In einigen Ländern wurden Ziele im Hinblick auf die Beschäftigung von Männern in der FBBE gesetzt, oder man bemühte sich darum, den Beruf neu zu gestalten, um das Problem der unausgewogenen Repräsentation der Geschlechter zu verringern 22. Es ist dringend erforderlich, in allen EU-Ländern die Laufbahn im FBBE-Sektor für Männer attraktiver zu machen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 93/11




Mitteilung

1. Einleitung

2. Zugang zur FBBE

2.1 Allgemeine und integrative FBBE

2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung

3. Qualität der FBBE

3.1 Curriculum

3.2 Mitarbeiter

3.3 Koordinierung der FBBE

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 261/11

... Absatz 1 regelt, welche Grundgehälter aus der Bundesbesoldungsordnung A dem Durchschnittseinkommen von Beschädigten grundsätzlich zugrunde zu legen sind. Abgestellt wird dabei auf den Berufsabschluss und die Art der Berufsausbildung. Die Zuordnung orientiert sich an den für Bundesbeamte geltenden Regelungen hinsichtlich der Zuordnung zu bestimmten Laufbahnen. Vorgesehen wird eine Einteilung in fünf Stufen, denen jeweils das Grundgehalt der Stufe 8 einer bestimmten Besoldungsgruppe zugewiesen ist. Eine Differenzierung innerhalb dieser Stufen nach dem Alter der Beschädigten, wie es sie zum Teil bislang gab, wird im Sinne einer möglichst weitgehenden Vereinfachung der Berechnung nicht mehr vorgenommen. Bei der Bestimmung der den einzelnen Stufen zugewiesenen Besoldungsgruppen war einerseits die Wahrscheinlichkeit eines gewissen beruflichen Fortkommens zu berücksichtigen, andererseits aber auch, das nicht generell unterstellt werden kann, dass alle Beschädigten in ihren angestrebten Berufen das höchstmögliche Einkommen erreicht hätten. Für Beschädigte ohne Berufausbildung ist deshalb das Grundgehalt der Stufe 8 des einfachen Dienstes, für Beschädigte mit Berufsausbildung das erste Beförderungsamt des mittleren Dienstes maßgeblich. Um eine Differenzierung zwischen Ausbildungen sicherzustellen, die trotz unterschiedlicher Wertigkeit nach der Bundesbesoldungsordnung A dem gehobenen Dienst zugeordnet werden, ist für Beschädigte mit abgelegter Techniker- oder Meisterprüfung das Grundgehalt des Eingangsamtes und für Beschädigte mit einer Fachhochschulausbildung das Grundgehalt des zweiten Beförderungsamtes des gehobenen Dienstes vorgesehen. Für Beschädigte mit Hochschulausbildung ist das Grundgehalt des ersten Beförderungsamtes des höheren Dienstes als maßgebliches Vergleichseinkommen vorgesehen. Sollten diese Zuordnungen im Einzelfall dem beruflichen Erfolg des Beschädigten nicht gerecht werden, greift § 4. In Absatz 2 wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen eine Berufsausbildung zu berücksichtigen ist. Absatz 3 stellt eine mehrjährige Tätigkeit im ausgeübten Beruf dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung in diesem Beruf gleich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 261/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Berufsschadensausgleich

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Vergleichseinkommen

§ 3
Durchschnittseinkommen

§ 4
Ermittlung des Durchschnittseinkommens in besonderen Fällen

§ 5
Ermittlung des Durchschnittseinkommens bei einer vor Beginn der Berufsausbildung erlittenen Schädigung

§ 6
Durchschnittseinkommen im Sinne des § 30 Absatz 11 und § 64c Absatz 2

§ 7
Kürzung des Vergleichseinkommens und des Durchschnittseinkommens

§ 8
Derzeitiges Bruttoeinkommen

§ 9
Nicht zu berücksichtigende Einkünfte

Abschnitt 2
Schadensausgleich für Witwen, Witwer sowie hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner

§ 10
Vergleichseinkommen

§ 11
Bruttoeinkommen

Abschnitt 3
Gemeinsame Vorschriften

§ 12
Rundungsvorschrift

§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Inhalt der Verordnung

II. Verordnungsgrundlage

III. Gleichstellungspolitische Bedeutung

IV. Kosten- und Preiswirkungen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Neufassung der Verordnung

2. Vollzugsaufwand

VI. Bürokratiekosten

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Abschnitt 1 Berufsschadensausgleich :

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 2 Schadensausgleich für Witwen, Witwer, hinterbliebene Lebenspartner und Lebenspartnerin

Zu § 10

Zu § 11

Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften

Zu § 12

Zu § 13

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 30 Absatz 3 bis 12 und des § 40a Absatz 1 und 5 des Bundesversorgungsgesetzes (NKR-Nr.: 1703)


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.