[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 369/1/18

... - "Lebensmittelbezug": � 40 Absatz 1a LFGB verpflichtet die Beh�rden zur Information der �ffentlichkeit "unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens". In der Rechtsprechung wurde die Frage unterschiedlich diskutiert, ob dies einen konkreten Bezug des Versto�es zu dem zu nennenden Lebensmittel/Futtermittel voraussetzt (vgl. Boch, LFGB, � 40 Rn. 34). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof tendiert in seinem Beschluss vom 18. M�rz 2013 (9 CE 12.2755) zu der Auffassung, dass eine Information �ber Hygienem�ngel nach � 40 Absatz 1a Nummer 2 LFBG grunds�tzlich auch dann erfolgen kann, wenn Lebensmittel nicht unmittelbar unter Verwendung von hygienisch mangelhaften Ger�tschaften und Arbeitsplatten bearbeitet w�rden, sondern lediglich das Umfeld des Verarbeitungsprozesses nicht den hygienischen Anforderungen entspreche. Mehrere erstinstanzliche Verwaltungsgerichte hatten diese Frage anders beurteilt. Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber ist deshalb zwingend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 369/1/18




1. Hauptempfehlung zu Ziffer 2

Zu Artikel 1

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 5/1/12

... b) Die W�rter "oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel" sind durch die W�rter "Futtermittels, kosmetischen Mittels oder Bedarfsgegenstandes sowie unter Nennung des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc Dreifachbuchstabe bbb � 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c VIG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe d � 3 Satz 6 - neu - VIG

3. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 40 Absatz 1a LFGB

4. Zu Artikel 2 Nummer 2 � 40 Absatz 1a LFGB


 
 
 


Drucksache 454/3/11

... b) Die W�rter "oder Futtermittels sowie unter Nennung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel" sind durch die W�rter "Futtermittels, kosmetischen Mittels oder Bedarfsgegenstandes sowie unter Nennung des Unternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel, Futtermittel, kosmetische Mittel oder der Bedarfsgegenstand" zu ersetzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/3/11




Zu Artikel 2 Nummer 2


 
 
 


Drucksache 495/05

... (1) Die zust�ndige Beh�rde kann die �ffentlichkeit unter Nennung der Bezeichnung des Lebensmittels oder Futtermittels und des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmens, unter dessen Namen oder Firma das Lebensmittel oder Futtermittel hergestellt oder behandelt wurde oder in den Verkehr gelangt ist, und, wenn dies zur Gefahrenabwehr geeigneter ist, auch unter Nennung des Inverkehrbringers, nach Ma�gabe des Artikels 10 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 informieren. Eine Information der �ffentlichkeit in der in Satz 1 genannten Art und Weise kann auch erfolgen, wenn

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 495/05




Anlage

Gesetz

Zu Artikel 1

1. Die Inhalts�bersicht wird wie folgt ge�ndert:

� 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und �bermittlungspflichten

2. � 1 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:

3. � 5 wird wie folgt gefasst:

� 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit

4. � 11 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:

5. � 13 wird wie folgt ge�ndert:

6. � 14 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:

7. Dem � 17 Abs. 1 wird folgender Satz angef�gt:

8. Dem � 18 Abs. 1 wird folgender Satz angef�gt:

9. � 22 wird wie folgt gefasst:

� 22
Erm�chtigungen zum Schutz der Gesundheit

10. � 27 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt ge�ndert:

11. � 28 wird wie folgt ge�ndert:

12. � 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

13. In � 31 Abs. 2 werden nach dem Wort Oberfl�che die W�rter in Mengen eingef�gt.

14. � 32 wird wie folgt ge�ndert:

15. � 33 wird wie folgt gefasst:

� 33
Vorschriften zum Schutz vor T�uschung

16. � 34 wird wie folgt gefasst:

� 34
Erm�chtigungen zum Schutz der Gesundheit

17. � 35 wird wie folgt ge�ndert:

18. � 39 wird wie folgt ge�ndert:

19. Nach � 39 wird folgender � 40 eingef�gt:

� 40
Information der �ffentlichkeit

20. Die bisherigen �� 40 bis 61 werden zu den �� 41 bis 62.

21. Im neuen � 42 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1

22. Der neue � 44 wird wie folgt ge�ndert:

23. Der neue � 46 wird wie folgt ge�ndert:

24. Im neuen � 47 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a

25. Der neue � 51 wird wie folgt ge�ndert:

26. Im neuen � 53 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2

27. Der neue � 54 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:

28. Im neuen � 55 Abs. 3 Satz 3

29. Im neuen � 56 Abs. 1 Satz 3

30. Der neue � 57 Abs. 7 wird wie folgt ge�ndert:

31. Die neuen �� 58 und 59 werden wie folgt gefasst:

� 58
Strafvorschriften

� 59
Strafvorschriften

32. Der neue � 60 wird wie folgt ge�ndert:

33. Der neue � 61 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

34. Der neue � 62 wird wie folgt ge�ndert:

35. Abschnitt 11 wird aufgehoben.

36. Der bisherige Abschnitt 12 wird Abschnitt 11.

37. Die bisherigen �� 67 bis 77 werden zu den �� 63 bis 73.

38. Im neuen � 63 Abs. 1

39. Im neuen � 65 Satz 2

40. Im neuen � 67 Abs. 1 Satz 2 und � 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2

41. Der neue � 69 wird wie folgt ge�ndert:

42. Im neuen � 71 Satz 2

43. Im neuen � 73 Satz 1 wird die Angabe � 74 durch die Angabe � 70 ersetzt.

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

1. Die Artikelbezeichnung wird wie folgt gefasst:

2. Die �berschrift

3. Nummer 1 wird aufgehoben.

4. Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden zu den Nummern 1 bis 8.

5. Die neue Nummer 1 wird wie folgt ge�ndert:

6. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

7. In der neuen Nummer 5 wird � 33 Abs. 1a Satz 2 wie folgt gefasst:

8. Die neue Nummer 8 wird wie folgt gefasst:

9. Die Nummern 10 und 11 werden aufgehoben.

10. Die bisherigen Nummern 12 und 13 werden zu den Nummern 9 und 10.


 
 
 


Suchbeispiele: