Anlage
Gesetz
Zu Artikel 1
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
§ 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und Übermittlungspflichten
2. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
3. § 5 wird wie folgt gefasst:
§ 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit
4. § 11 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
5. § 13 wird wie folgt geändert:
6. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
7. Dem § 17 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
8. Dem § 18 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
9. § 22 wird wie folgt gefasst:
§ 22
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
10. § 27 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:
11. § 28 wird wie folgt geändert:
12. § 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
13. In § 31 Abs. 2 werden nach dem Wort Oberfläche die Wörter in Mengen eingefügt.
14. § 32 wird wie folgt geändert:
15. § 33 wird wie folgt gefasst:
§ 33
Vorschriften zum Schutz vor Täuschung
16. § 34 wird wie folgt gefasst:
§ 34
Ermächtigungen zum Schutz der Gesundheit
17. § 35 wird wie folgt geändert:
18. § 39 wird wie folgt geändert:
19. Nach § 39 wird folgender § 40 eingefügt:
§ 40
Information der Öffentlichkeit
20. Die bisherigen §§ 40 bis 61 werden zu den §§ 41 bis 62.
21. Im neuen § 42 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1
22. Der neue § 44 wird wie folgt geändert:
23. Der neue § 46 wird wie folgt geändert:
24. Im neuen § 47 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a
25. Der neue § 51 wird wie folgt geändert:
26. Im neuen § 53 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2
27. Der neue § 54 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
28. Im neuen § 55 Abs. 3 Satz 3
29. Im neuen § 56 Abs. 1 Satz 3
30. Der neue § 57 Abs. 7 wird wie folgt geändert:
31. Die neuen §§ 58 und 59 werden wie folgt gefasst:
§ 58
Strafvorschriften
§ 59
Strafvorschriften
32. Der neue § 60 wird wie folgt geändert:
33. Der neue § 61 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
34. Der neue § 62 wird wie folgt geändert:
35. Abschnitt 11 wird aufgehoben.
36. Der bisherige Abschnitt 12 wird Abschnitt 11.
37. Die bisherigen §§ 67 bis 77 werden zu den §§ 63 bis 73.
38. Im neuen § 63 Abs. 1
39. Im neuen § 65 Satz 2
40. Im neuen § 67 Abs. 1 Satz 2 und § 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
41. Der neue § 69 wird wie folgt geändert:
42. Im neuen § 71 Satz 2
43. Im neuen § 73 Satz 1 wird die Angabe § 74 durch die Angabe § 70 ersetzt.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
1. Die Artikelbezeichnung wird wie folgt gefasst:
2. Die Überschrift
3. Nummer 1 wird aufgehoben.
4. Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden zu den Nummern 1 bis 8.
5. Die neue Nummer 1 wird wie folgt geändert:
6. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
7. In der neuen Nummer 5 wird § 33 Abs. 1a Satz 2 wie folgt gefasst:
8. Die neue Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
9. Die Nummern 10 und 11 werden aufgehoben.
10. Die bisherigen Nummern 12 und 13 werden zu den Nummern 9 und 10.