Anlage
Gesetz
Zu Artikel 1
1. Die Inhalts�bersicht wird wie folgt ge�ndert:
� 44
Duldungs-, Mitwirkungs- und �bermittlungspflichten
2. � 1 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:
3. � 5 wird wie folgt gefasst:
� 5
Verbote zum Schutz der Gesundheit
4. � 11 Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
5. � 13 wird wie folgt ge�ndert:
6. � 14 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:
7. Dem � 17 Abs. 1 wird folgender Satz angef�gt:
8. Dem � 18 Abs. 1 wird folgender Satz angef�gt:
9. � 22 wird wie folgt gefasst:
� 22
Erm�chtigungen zum Schutz der Gesundheit
10. � 27 Abs. 1 Satz 2 wird wie folgt ge�ndert:
11. � 28 wird wie folgt ge�ndert:
12. � 29 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
13. In � 31 Abs. 2 werden nach dem Wort Oberfl�che die W�rter in Mengen eingef�gt.
14. � 32 wird wie folgt ge�ndert:
15. � 33 wird wie folgt gefasst:
� 33
Vorschriften zum Schutz vor T�uschung
16. � 34 wird wie folgt gefasst:
� 34
Erm�chtigungen zum Schutz der Gesundheit
17. � 35 wird wie folgt ge�ndert:
18. � 39 wird wie folgt ge�ndert:
19. Nach � 39 wird folgender � 40 eingef�gt:
� 40
Information der �ffentlichkeit
20. Die bisherigen �� 40 bis 61 werden zu den �� 41 bis 62.
21. Im neuen � 42 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 1
22. Der neue � 44 wird wie folgt ge�ndert:
23. Der neue � 46 wird wie folgt ge�ndert:
24. Im neuen � 47 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 und 4 Buchstabe a
25. Der neue � 51 wird wie folgt ge�ndert:
26. Im neuen � 53 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2
27. Der neue � 54 Abs. 1 wird wie folgt ge�ndert:
28. Im neuen � 55 Abs. 3 Satz 3
29. Im neuen � 56 Abs. 1 Satz 3
30. Der neue � 57 Abs. 7 wird wie folgt ge�ndert:
31. Die neuen �� 58 und 59 werden wie folgt gefasst:
� 58
Strafvorschriften
� 59
Strafvorschriften
32. Der neue � 60 wird wie folgt ge�ndert:
33. Der neue � 61 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
34. Der neue � 62 wird wie folgt ge�ndert:
35. Abschnitt 11 wird aufgehoben.
36. Der bisherige Abschnitt 12 wird Abschnitt 11.
37. Die bisherigen �� 67 bis 77 werden zu den �� 63 bis 73.
38. Im neuen � 63 Abs. 1
39. Im neuen � 65 Satz 2
40. Im neuen � 67 Abs. 1 Satz 2 und � 68 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
41. Der neue � 69 wird wie folgt ge�ndert:
42. Im neuen � 71 Satz 2
43. Im neuen � 73 Satz 1 wird die Angabe � 74 durch die Angabe � 70 ersetzt.
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
1. Die Artikelbezeichnung wird wie folgt gefasst:
2. Die �berschrift
3. Nummer 1 wird aufgehoben.
4. Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden zu den Nummern 1 bis 8.
5. Die neue Nummer 1 wird wie folgt ge�ndert:
6. Die neue Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
7. In der neuen Nummer 5 wird � 33 Abs. 1a Satz 2 wie folgt gefasst:
8. Die neue Nummer 8 wird wie folgt gefasst:
9. Die Nummern 10 und 11 werden aufgehoben.
10. Die bisherigen Nummern 12 und 13 werden zu den Nummern 9 und 10.