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19 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers"


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Drucksache 472/1/11

... (3) Die zust�ndige Beh�rde kann auf Antrag des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers zulassen, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/1/11




1. Zur Verordnung insgesamt*

� 1
Mitteilungspflicht

� 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

� 3
�bermittlungen der zust�ndigen Beh�rden

� 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

� 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu � 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu � 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxin�hnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu � 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxin�hnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu � 2 Absatz 1) Im Rahmen der Mitteilung von Untersuchungsergebnissen der Lebensmittel-und Futtermittelunternehmen sind mindestens folgende Angaben zu machen:

Anlage 5
(zu � 3 Absatz 1 Nummer 1) Im Rahmen der �bermittlung amtlicher Untersuchungsergebnisse sind mindestens die in der nachfolgenden Tabelle als Pflichtfelder markierten Angaben zu machen. Die �brigen Angaben k�nnen zus�tzlich gemacht werden.

2. Zu � 3 Absatz 1 Nummer 2*


 
 
 


Drucksache 472/11 (Beschluss)

... (3) Die zust�ndige Beh�rde kann auf Antrag des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers zulassen, dass

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/11 (Beschluss)




Anlage
Neufassung der Verordnung zu Mitteilungs- und �bermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erw�nschten Stoffen (Mitteilungs- und �bermittlungsverordnung - Mit�bermitV)

� 1
Mitteilungspflicht

� 2
Mitteilungen der Lebensmittel- und Futtermittelunternehmer

� 3
�bermittlungen der zust�ndigen Beh�rden

� 4
Nicht mehr anzuwendende Vorschriften

� 5
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu � 1 Satz 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a) Kongenere von Dibenzo-p-dioxinen und Dibenzofuranen

Anlage 2
(zu � 1 Satz 1 Nummer 2 und 4 Buchstabe b) Kongenere von dioxin�hnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 3
(zu � 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 Buchstabe c) Kongenere von nicht dioxin�hnlichen polychlorierten Biphenylen

Anlage 4
(zu � 2 Absatz 1)

Anlage 5
(zu � 3 Absatz 1 Nummer 1)


 
 
 


Drucksache 283/1/05

... Die Kontaktstelle hat nur eine Funktion in der Weiterleitung der Meldungen an bzw. vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Unterrichtung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers ist in der Verordnung (EG) Nr.178/2002 festgelegt. Diese Information muss durch die zuständigen Behörden und nicht durch eine Kontaktstelle erfolgen. Dies liegt in der Verantwortung der Länder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/1/05




Der federführende Agrarausschuss A und der Gesundheitsausschuss G

1. Zu � 2 Nr. 7 - neu -

2. Zu � 6

3. Zu � 7 Abs. 2 Nr. 5

4. Zu � 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu � 7 Abs. 3 Nr. 6

6. Zu � 7 Abs. 3 Nr. 7 - neu -

4 Folgeänderung:

7. Zu � 7 Abs. 7 Satz 2 und � 8 Abs. 5 Satz 2

8. Zu � 9 Abs. 4

9. Zu � 9 Abs. 4


 
 
 


Drucksache 283/05

... (2) �Sitzland� ist das Land, in dem der Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer (Hersteller oder erstmaliger Inverkehrbringer in Deutschland) seinen Sitz hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/05




A. Problem und Ziel

B. Kosten, Preiswirkung

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Teil 1
Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

� 1
Zweck

� 2
Beh�rden

� 3
Begriffsbestimmungen

� 4
Erreichbarkeit der zust�ndigen Beh�rden

Teil 2
Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission

� 5
Meldeverantwortlichkeit f�r Lebensmittel

� 6
Meldeverantwortlichkeit f�r Futtermittel

� 7
Kriterien f�r Meldungen zu Lebensmitteln

� 8
Kriterien f�r Meldungen zu Futtermitteln

� 9
Erstellung und �bermittlung einer Meldung

� 10
Bearbeitung der Meldung durch das Bundesamt

� 11
Weiterleitung der Meldung durch das Bundesamt

Teil 3
Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland

� 12
Bearbeitung und Weitergabe der Meldungen durch das Bundesamt

Teil 4
Regelungen f�r Meldungen zu Futtermitteln gem�� Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

� 13
Meldungen gem�� Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

Teil 5
Schlussbestimmungen

� 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 712/05

... ist das Land, in dem der Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer (Hersteller oder erstmaliger Inverkehrbringer in Deutschland) seinen Sitz hat.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 712/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

� 1
Anwendungsbereich Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift soll

� 3
Begriffsbestimmungen

� 4
Erreichbarkeit der zust�ndigen Beh�rden

� 5
Meldeverantwortlichkeit f�r Lebensmittel

� 6
Meldeverantwortlichkeit f�r Futtermittel

� 7
Kriterien f�r Meldungen zu Lebensmitteln

� 8
Kriterien f�r Meldungen zu Futtermitteln

� 9
Erstellung und �bermittlung einer Meldung

� 10
Bearbeitung der Meldung durch das Bundesamt

� 11
Weiterleitung der Meldung durch das Bundesamt

� 12
Bearbeitung und Weitergabe der Meldungen durch das Bundesamt

� 13
Meldungen gem�� Artikel 8 und 16 c der Richtlinie 95/53/EG

� 14
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 283/05 (Beschluss)

... Die Kontaktstelle hat nur eine Funktion in der Weiterleitung der Meldungen an bzw. vom Bundesamt f�r Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Die Unterrichtung des Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers ist in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegt. Diese Information muss durch die zust�ndigen Beh�rden und nicht durch eine Kontaktstelle erfolgen. Dies liegt in der Verantwortung der L�nder.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 283/05 (Beschluss)




�nderungen zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift f�r die Durchf�hrung des Schnellwarnsystems f�r Lebensmittel und Futtermittel sowie f�r Meldungen �ber Futtermittel AVV Schnellwarnsystem - AVV SWS

1. Zu � 2 Nr. 7 - neu -

2. Zu � 6

3. Zu � 7 Abs. 2 Nr. 5

4. Zu � 7 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe a

5. Zu � 7 Abs. 3 Nr. 6

6. Zu � 7 Abs. 3 Nr. 7 - neu -

4 Folge�nderung:

7. Zu � 7 Abs. 7 Satz 2 und � 8 Abs. 5 Satz 2

8. Zu � 9 Abs. 4

9. Zu � 9 Abs. 4

10. Zu � 12 Abs. 3


 
 
 


Suchbeispiele: