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"Marktzutritt"
Drucksache 97/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... Die Wettbewerbspolitik allein kann jedoch nicht alle systemischen Probleme lösen, die in der Plattformwirtschaft auftreten können. Der Logik des Binnenmarktes folgend sind möglicherweise zusätzliche Vorschriften erforderlich, um Wettbewerbsfähigkeit, Fairness und Innovation sowie die Möglichkeit des Marktzutritts sicherzustellen und öffentliche Interessen zu wahren, die über den Wettbewerb oder wirtschaftliche Erwägungen hinausgehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Vision und Ziele
A. Technologie im Dienste der Menschen
B. Eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft
C. Eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft
3. Die internationale Dimension - Europa als globaler Akteur
4. Fazit
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Drucksache 4/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz - Brexit-StBG)
... Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU wird auch auf Unternehmen des Finanzsektors und deren Geschäfte vielfältige Auswirkungen haben. Ein ungeregelter Austritt aus der EU würde im Finanzmarktbereich dazu führen, dass Unternehmen des Finanzsektors aus dem Vereinigten Königreich, die bislang das grenzüberschreitende Betreiben von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Versicherungsgeschäften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) notifiziert haben (sog. Europäischer Pass), dieses Marktzutrittsrecht mit dem Wirksamwerden des Brexit verlieren. Die zuvor auf der Basis des Europäischen Passes abgeschlossenen grenzüberschreitenden Geschäfte sind aber vertraglich vielfach so ausgestaltet, dass ihre Verpflichtungen und Wirkungen über diesen Zeitpunkt zum Teil weit hinausreichen, und es können etwa im Derivatebereich eine Vielzahl von Verträgen mit sehr großen Geschäftsvolumina betroffen sein. Zudem werden gerade langlaufende Verträge regelmäßig keine besonderen Vorkehrungen für den Fall des Brexit enthalten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhaltsübersicht
Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Änderung des Außensteuergesetzes
Artikel 5 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 6 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung.
§ 25n Einstufung als bedeutendes Institut
§ 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 66a Entsprechende Anwendung des EU-Passregimes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Bausparkassen
Artikel 9 Änderung der Anlageverordnung
Artikel 10 Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
§ 25n Die eingefügte Vorschrift entspricht dem § 17 InstVergV.
Zu Nummer 5
§ 49 Maßnahmen nach dem neuen § 53b Absatz 12 KWG (siehe Begründung zu Nummer 2.) werden nur dann immer die gewünschte Wirkung haben, wenn sie von Gesetzes wegen sofort vollziehbar sind. In diesem Sinne ist § 49 KWG zu ergänzen.
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
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Drucksache 617/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Die Investitionsoffensive für Europa - Bestandsaufnahme und nächste Schritte
... Der Einzelhandelssektor in Finnland war für viele Jahre durch übermäßige Vorschriften im Hinblick auf die Einrichtung und den Betrieb von Verkaufsstellen geprägt. Dies führte zu mangelndem Wettbewerb und hohen Marktzutrittsschranken. Für die finnischen Verbraucher ergaben sich dadurch höhere Preise und weniger Auswahl im Vergleich zu Verbrauchern in anderen Mitgliedstaaten. Infolge von wiederholten Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters, die Beschränkungen zu lockern und den Einzelhandelssektor für den Wettbewerb zu öffnen, liberalisierte Finnland die Öffnungszeiten und reformierte die kommunalen und regionalen Planungsauflagen. Die Erleichterung des Zugangs zum Einzelhandelsmarkt dürfte - zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger - positive Auswirkungen auf Investitionen in die Informations- und Kommunikationstechnologie haben, die Beschäftigung erhöhen und die Kosten für größere Geschäfte senken36.
Mitteilung
1. Europas Initiative zur Investitionsförderung
Abbildung 1 Rückgang und Erholung der Investitionsrate
2. Die Investitionsoffensive für Europa liefert konkrete Ergebnisse
Abbildung 2 Ergebnisse des Europäischen Fonds für strategische Investitionen, Stand November 2018
Beispiele von der Europäischen Plattform für Investitionsberatung
3. Abbau von Investitionshemmnissen
3.1 Initiativen auf EU-Ebene
Vertiefung des Binnenmarkts in allen seinen Dimensionen
5 Kapitalmärkte
Verkehrs - und Energieinfrastrukturen
Menschen, Bildung und Kompetenzen
Europäische Struktur- und Investitionsfonds
Staatliche Beihilfen
3.2 Beseitigung von Hemmnissen auf nationaler und regionaler Ebene
4. Schlussfolgerungen und Schlüsselbereiche für vorrangige Maßnahmen
ANNEXES 1 to 2 ANHÄNGE zur Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Die Investitionsoffensive für Europa: Bestandsaufnahme und nächste Schritte
Anhang 1 in AUSSCHÜSSEN des Rates GEFÜHRTE THEMATISCHE DISKUSSIONEN über INVESTITIONSHEMMNISSE
1. Investitionsergebnisse und Engpässe
2. Infrastrukturinvestitionen
3. Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Anhang 2 Fortschritte der Mitgliedstaaten BEI der Bewältigung von Herausforderungen IM Bereich INVESTITIONEN
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Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... - Abbau von Marktzutrittsschranken, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, durch niedrigere Gebühren für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors;
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
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Drucksache 63/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der "Brexit" negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung sowie die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland haben kann, insbesondere beim Marktzutritt innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte und soweit bereits verkehrsfähige Arzneimittel und Medizinprodukte durch den "Brexit" ihre Marktzugangsbe-rechtigung verlieren und damit in Deutschland nicht mehr vertrieben werden können. Er spricht sich daher dafür aus, rechtliche Grundlagen für einen möglichst freien gegenseitigen Marktzutritt unter Fortgeltung der regulatorischen Anforderungen des EU-Acquis zu schaffen.
Drucksache 63/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Empfehlung für einen Beschluss des Rates zur Ergänzung des Beschlusses des Rates vom 22. Mai 2017 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Abkommen mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union - COM(2017) 830 final
... 25. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der "Brexit" negative Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung sowie die Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten in Deutschland haben kann, insbesondere beim Marktzutritt innovativer Arzneimittel und Medizinprodukte und soweit bereits verkehrsfähige Arzneimittel und Medizinprodukte durch den "Brexit" ihre Marktzugangsberechtigung verlieren und damit in Deutschland nicht mehr vertrieben werden können. Er spricht sich daher dafür aus, rechtliche Grundlagen für einen möglichst freien gegenseitigen Marktzutritt unter Fortgeltung der regulatorischen Anforderungen des EU-Acquis zu schaffen.
Drucksache 72/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... Die unentgeltliche Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter dar und errichtet für den Markteintritt neuer Anbieter oder neuer Angebote Marktzutrittsschranken. Wetterdienstleistungen für Endverbraucher, so zum Beispiel auch Reisewetterberichte, werden auf Grund des zahlreichen Reise- und Ausflugverkehrs über Grenzen hinweg auch grenzüberschreitend erbracht. Daraus ergibt sich eindeutig eine Binnenmarktrelevanz.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz
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Drucksache 770/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind - COM(2017) 796 final; Ratsdok. 15965/17
... 12. Der Bundesrat weist mit Sorge darauf hin, dass zahlreiche Vorschläge zu einer deutlichen Steigerung des bürokratischen Aufwands sowohl bei den Fahrzeugherstellern als auch bei den Aufsichtsbehörden der Länder führen. Die Einführung umfangreicher neuer Berichterstattungs- und Informationspflichten bindet personelle Kapazitäten, ohne dass damit ein Zugewinn bei der Produktsicherheit verbunden ist. Für die eigentliche Überwachung des Marktzutritts, zum Beispiel durch Prüfung von Produkten, wären bei den Aufsichtsbehörden der Länder zukünftig nur noch in unzureichender Weise Personal und Sachmittel verfügbar. Letztlich führt diese Entwicklung zu Mehrkosten bei der Zulassung und Inbetriebnahme von Fahrzeugen, ohne dass ein Mehrwert erkennbar ist. Preissteigerungen für die Fahrgäste und somit ein Verlust der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs wären die Folge. Ein Teil der Vorschläge ist zudem in sich widersprüchlich oder verwirrend; andere Maßnahmen sind überflüssig.
Zur Vorlage insgesamt
Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz
Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen
Zu den Bauprodukten
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
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Drucksache 770/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Waren, die in einem anderen Mitgliedstaat rechtmäßig in Verkehr gebracht worden sind - COM(2017) 796 final; Ratsdok. 15965/17
... 10. Der Bundesrat weist mit Sorge darauf hin, dass zahlreiche Vorschläge zu einer deutlichen Steigerung des bürokratischen Aufwands sowohl bei den Fahrzeugherstellern als auch bei den Aufsichtsbehörden der Länder führen. Die Einführung umfangreicher neuer Berichterstattungs- und Informationspflichten bindet personelle Kapazitäten, ohne dass damit ein Zugewinn bei der Produktsicherheit verbunden ist. Für die eigentliche Überwachung des Marktzutritts, zum Beispiel durch Prüfung von Produkten, wären bei den Aufsichtsbehörden der Länder zukünftig nur noch in unzureichender Weise Personal und Sachmittel verfügbar. Letztlich führt diese Entwicklung zu Mehrkosten bei der Zulassung und Inbetriebnahme von Fahrzeugen, ohne dass ein Mehrwert erkennbar ist. Preissteigerungen für die Fahrgäste und somit ein Verlust der Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs wären die Folge. Ein Teil der Vorschläge ist zudem in sich widersprüchlich oder verwirrend; andere Maßnahmen sind überflüssig.
Zur Vorlage insgesamt
Zum gesundheitlichen Verbraucherschutz
Zu Straßenbahnfahrzeugen und Straßenbahnsystemen
Zu den Bauprodukten
Zu einzelnen Vorschriften
2 Weiteres
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Drucksache 72/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst
... Die unentgeltliche Abgabe von Leistungen des steuerfinanzierten Deutschen Wetterdienstes stellt eine Behinderung etablierter privatwirtschaftlicher Anbieter dar und errichtet für den Markteintritt neuer Anbieter oder neuer Angebote Marktzutrittsschranken. Wetterdienstleistungen für Endverbraucher, so zum Beispiel auch Reisewetterberichte, werden auf Grund des zahlreichen Reise- und Ausflugverkehrs über Grenzen hinweg auch grenzüberschreitend erbracht. Daraus ergibt sich eindeutig eine Binnenmarktrelevanz.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 6 Absatz 2a Nummer 2 DWD-Gesetz
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Drucksache 538/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: 5G für Europa - ein Aktionsplan - COM(2016) 588 final
... Durch die 5G-Netze werden die Marktzutrittshemmnisse für kundenspezifische Kommunikationsdienste in zahlreichen Branchen verringert, da diese Netze kontrollierten Zugang zu realen oder virtuellen Netzressourcen bieten, ohne dass es notwendig ist, die gesamte Netzinfrastruktur zu besitzen40. Folglich dürften neue Innovationsmodelle und neue Ökosysteme zusätzlich zu den eigentlichen Kommunikationsdiensten entstehen, nach einem Modell, das den Cloud Computing-Plattformen oder sogar dem Internet ähnelt. Dies bedeutet auch, dass die Erprobung von Diensten nach dem "trial and error"-Prinzip eine größere Rolle spielen wird als in dem traditionellen, stärker linear angelegten Modell von Forschung und Entwicklung, das bislang im Bereich der Netzinnovation vorherrschend war. Dieses neue Umfeld dürfte Chancen für kleinere Unternehmen und Startup-Unternehmen schaffen.
1. Frühzeitiger Aufbau des 5G-Netzes: eine strategische Chance für Europa
2. Notwendigkeit eines koordinierten Vorgehens
3. Europas Spitzenposition im 5G-Rennen sichern: die wichtigsten Handlungsfelder15 3.1. Gemeinsamer EU-Zeitplan für die Einführung von 5G
Aktion 1
3.2. Engpässe abbauen: Funkfrequenzen für 5G verfügbar machen
Aktion 2
Aktion 3
3.3. Optimale Kombination von Festnetz- und Drahtlostechnik: ein engmaschiges Netz von 5G-Zugangspunkten
Aktion 4
3.4. Wahrung der globalen 5G-Interoperabilität: Herausforderungen für die Standardisierung
Aktion 5
3.5. 5G-Innovationen zur Förderung des Wachstums
Aktion 6
Aktion 7
Aktion 8
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... Gemeinsame Normen gewährleisten die Interoperabilität der digitalen Technologien und bilden die Grundlage für einen effizienten digitalen Binnenmarkt. Durch solche Normen wird sichergestellt, dass Technologien zuverlässig und reibungslos zusammen funktionieren und Größenvorteile geschaffen, Forschung und Innovation gefördert und die Märkte offen gehalten werden. Effektive Interoperabilität gewährleistet, dass vernetzte Produkte wie Autos, Telefone, Geräte und Industrieausrüstungen nahtlos miteinander kommunizieren können, unabhängig vom Hersteller, vom Betriebssystem oder von anderen technischen Bestandteilen. Durch offene Normen wird eine solche Interoperabilität sichergestellt, werden Innovationen gefördert und Marktzutrittsschranken im digitalen Binnenmarkt gesenkt; dies gilt auch für den Zugang zu Medien sowie Kultur- und Bildungsinhalten. Unterschiedliche nationale Normen1 können Innovationen beträchtlich verlangsamen und europäische Unternehmen gegenüber der übrigen Welt benachteiligen.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
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Drucksache 415/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/55 /EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen
... Mit der E-Rechnungsrichtlinie sollen Marktzutrittsschranken abgebaut werden, die aus der mangelnden Interoperabilität der in den Mitgliedstaaten im Einsatz befindlichen Systeme und Standards zur elektronischen Rechnungsstellung resultieren. Außerdem soll die Verbreitung der elektronischen Rechnungsstellung gefördert werden. Wesentlicher Regelungskern der Richtlinie ist eine Verpflichtung aller Auftraggeber, elektronische Rechnungen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anzunehmen und zu verarbeiten. Die einzelnen Voraussetzungen, bei deren Vorliegen die Auftraggeber zum Empfang verpflichtet sein werden, werden parallel zum Gesetzgebungsverfahren im Rahmen eines privatrechtlichen Normungsverfahrens durch das Europäische Komitee für Normung (CEN) als europäische Norm festgelegt. Die Veröffentlichung der europäischen Norm soll bis zum 27. Mai 2017 erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des E-Government-Gesetzes
§ 4a Elektronischer Rechnungsempfang; Verordnungsermächtigung
§ 18 Anwendungsregelung
Artikel 2 Weitere Änderungen des E-Government-Gesetzes
Artikel 3
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Gegenstand des Gesetzentwurfs
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
4 Gesamtbewertung
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Drucksache 104/15
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt und der pluralistischen Berichterstattung in einem europäischen digitalen Binnenmarkt"
... 11. Die Möglichkeit, beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität zu erklären, lehnt der Bundesrat ab. Solche Sondervereinbarungen stehen im Widerspruch zum Ziel eines funktionierenden Binnenmarktes, denn sie erschweren den Marktzutritt für weniger finanzkräftige Anbieter und sorgen für Wettbewerbsverzerrungen zugunsten etablierter, transnational agierender Unternehmen und zulasten aufstrebender, kleiner und mittelständischer oder nur regional agierender Anbieter. Der Bundesrat sieht darin langfristig nicht nur erhebliche Nachteile für die inhaltliche Vielfalt des Internets, sondern vor allem auch eine akute Gefahr für die Zukunft nichtkommerzieller, unabhängiger Informations- und Kommunikationsangebote. Soweit die Europäische Kommission dennoch an einer Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und sonstigen Internetzugangsdiensten festhalten sollte, fordert der Bundesrat, Spezialdienste nur dann zuzulassen, wenn sie aus sachlichen, über das wirtschaftliche Eigeninteresse hinausgehenden Gründen zwingend auf einem technisch und organisatorisch getrennten Kanal realisiert werden müssen. Der Bundesrat tritt dafür ein, dass Spezialdienste nur im Fall unabweisbarer technischer Notwendigkeiten angeboten werden dürfen, um echtzeitkritische Anwendungen in einer besonderen Qualität anbieten zu können. Er hebt deshalb hervor, dass bei Geschäftsmodellen, die Verträge mit begrenztem Breitbandvolumen vorsehen, bestimmte Datendienste nicht beliebig aus dem Volumenverbrauch herausgerechnet bzw. nicht beliebig von einer Drosselung nach Verbrauch des gebuchten Datenvolumens ausgenommen werden dürfen.
Drucksache 509/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:Den Binnenmarkt weiter ausbauen - mehr Chancen für die Menschen und die Unternehmen; COM(2015) 550 final
... Einzel- und Großhandel zählen zu den größten Dienstleistungsbranchen in Europa: Im Jahr 2012 betrug ihr Anteil an der Wertschöpfung 9,6 % und an der Gesamtbeschäftigung 13,1 %. Zwischen 2010 und 2012 blieb die Produktivität im Einzel- und Großhandel in der EU gleich, während sie in den USA um 3,9 % zunahm. Aktuellen Studien33 zufolge schaffen restriktive Vorschriften hohe Marktzutrittsschranken. Dadurch sinkt bei den meisten Ladenformaten die Zahl der Neueröffnungen, was sich wiederum nachteilig auf den Wettbewerb auswirkt und die Verbraucherpreise hoch hält. Dies wird trotz der Entwicklung des Onlinehandels auch künftig ein Thema sein. Es kommt nämlich oft wesentlich auf die physische Präsenz an, wenn es darum geht, das Vertrauen des Verbrauchers zu gewinnen.
Mitteilung
1. Den Binnenmarkt weiter AUSBAUEN
1.1. Ein vertiefter und fairerer Binnenmarkt
1.2. Eine neue auf Chancen, Modernisierung und Ergebnissen beruhende Binnenmarktstrategie
2. Für Verbraucher und Unternehmen neue Chancen SCHAFFEN
2.1. Eine ausgewogene Entwicklung der partizipativen Wirtschaft ermöglichen
2.2. Das Wachstum von KMU und Startup-Unternehmen fördern
2.3. Den Binnenmarkt ohne Grenzen für den Dienstleistungssektor in der Praxis verwirklichen
2.4. Gegen Beschränkungen im Einzelhandel vorgehen
2.5. Die Diskriminierung von Verbrauchern und Unternehmern verhindern
3. Die Modernisierung und Innovation FÖRDERN
3.1. Unser Normensystem modernisieren
3.2. Mehr Transparenz, Effizienz und Rechenschaftspflicht bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
3.3. Den Rahmen für die Rechte des geistigen Eigentums konsolidieren
4. Die PRAKTISCHE Umsetzung GEWÄHRLEISTEN
4.1. Eine Kultur der Rechtstreue und der intelligenten Durchsetzung
4.2. Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durch eine Reform des Mitteilungsverfahrens verbessern
4.3. Den Binnenmarkt für Waren ausbauen
5. Fazit
Fahrplan für die Umsetzung der Binnenmarktstrategie
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Drucksache 63/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schaffung einer Kapitalmarktunion COM(2015) 63 final
... Die durch Rechtsvorschriften bedingten Kosten für die Errichtung von Fonds, die Zulassung als Fondsverwalter und den grenzübeschreitenden Verkauf der Papiere variieren derzeit stark zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Geringere Kosten für die Auflegung eines Fonds und generell für den grenzüberschreitenden Vertrieb würden Marktzutrittsschranken abbauen helfen und den Wettbewerb fördern. Neben der Zulassung neuer Marktteilnehmer ist es auch wichtig, dass Fonds wachsen können, um von Größenvorteilen zu profitieren. Die Kommission begrüßt Meinungen zu weiteren politischen Maßnahmen, die Anreize für institutionelle Anleger schaffen könnten, damit diese größere Summen einsammeln und sie in eine breitere Palette von Vermögenswerten, wie etwa in langfristige Projekte, Startups und KMU, investieren.
2 Grünbuch
2 Vorwort
Abschnitt 1 Schaffung einer Kapitalmarktunion
1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 2 Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten
2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte
Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem
Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP
Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten
2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion
Abschnitt 3 Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen
3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten
3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU
3.3 Nachhaltige Verbriefung
3.4 Förderung langfristiger Investitionen
3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen
Abschnitt 4 Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte
4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln
Schließung von Informationslücken
Standardisierung als Anstoß für Märkte
4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots
Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger
Anstöße für Kleinanleger
Attraktivität für internationale Investitionen
4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen
Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb
5 Aufsichtskonvergenz
Daten und Meldewesen
Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht
Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung
5 Technologie
Abschnitt 5 die nächsten Schritte
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Drucksache 627/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... es sollen die Wettbewerbsbedingungen auf dem Postmarkt optimiert werden, um zusätzliche Wachstums- und Beschäftigungsimpulse freizusetzen. Durch eine Stärkung des Wettbewerbs werden sich die Marktzutrittschancen vor allem für mittelständische Unternehmen verbessern. Dies wird nicht nur die Leistungsfähigkeit des deutschen Post- und Logistiksektors weiter steigern und damit einen substanziellen Wachstumsbeitrag leisten. Auch die Verbraucher und Verbraucherinnen werden von einem vielfältigen und kostengünstigen Angebot an Postdienstleistungen profitieren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Postgesetzes
§ 4a Medien der Veröffentlichung
§ 44 Bundesnetzagentur
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
IV. Erfüllungsaufwand
1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
V. Weitere Kosten
VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
VII. Gesetzgebungskompetenz
VIII. Nachhaltigkeitsaspekte
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes
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Drucksache 689/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21 /EG und 2002/22 //EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... 25. Die in Artikel 23 Absatz 2 vorgesehene Möglichkeit, beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität zu erklären, lehnt der Bundesrat ab. Solche Sondervereinbarungen stehen im Widerspruch zum Ziel eines funktionierenden Binnenmarktes, denn sie erschweren den Marktzutritt für weniger finanzkräftige Anbieter und sorgen für Wettbewerbsverzerrungen zugunsten etablierter, transnational agierender Unternehmen und zulasten aufstrebender, kleiner und mittelständischer oder nur regional agierender Anbieter. Der Bundesrat sieht darin langfristig nicht nur erhebliche Nachteile für die inhaltliche Vielfalt des Internets, sondern vor allem auch eine akute Gefahr für die Zukunft nichtkommerzieller, unabhängiger Informations- und Kommunikationsangebote. Soweit die Kommission dennoch an einer Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und sonstigen Internetzugangsdiensten festhalten sollte, fordert der Bundesrat, Spezialdienste nur dann zuzulassen, wenn sie aus sachlichen, über das wirtschaftliche Eigeninteresse hinausgehenden Gründen zwingend auf einem technisch und organisatorisch getrennten Kanal realisiert werden müssen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
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Drucksache 418/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen - COM(2013) 266 final
... Unterschiedliche oder fehlende Regulierungsrahmen erschweren den grenzüberschreitenden Marktzutritt. Eine EU-Initiative bietet bessere Voraussetzungen, um Faktoren in den Griff zu bekommen, die Geschäfte in einem anderen Mitgliedstaat verhindern oder diese im Vergleich zu den Kosten einheimischer Anbieter verteuern. Kreditinstitute, die grenzüberschreitend tätig werden wollen, müssen nicht nur unterschiedliche Anforderungen erfüllen, sondern werden zudem daran gehindert, bei Verfahren und Maßnahmen beispielsweise im Back-Office-Bereich Skaleneffekte in vollem Umfang zu nutzen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags
1.2. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.3. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Fakultative Angaben
5.1. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Einzelerläuterung zum Vorschlag
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Vergleichbarkeit der für Zahlungskonten in Rechnung gestellten Gebühren
Artikel 3 Liste der repräsentativsten gebührenpflichtigen Zahlungsdienste auf nationaler Ebene und standardisierte Terminologie
Artikel 4 Gebühreninformation und Glossar
Artikel 5 Gebührenaufstellung
Artikel 6 Vertrags- und Geschäftsinformationen
Artikel 7 Vergleichswebsites
Artikel 8 Kontopakete
Kapitel III Kontowechsel
Artikel 9 Bereitstellung eines Kontowechsel-Service
Artikel 10 Kontowechsel-Service
Artikel 11 Gebühren für den Kontowechsel-Service
Artikel 12 Finanzielle Verluste für Verbraucher
Artikel 13 Informationen zum Kontowechsel-Service
Kapitel IV Zugang zu Zahlungskonten
Artikel 14 Nichtdiskriminierung
Artikel 15 Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen
Artikel 16 Merkmale eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen
Artikel 17 Gebühren
Artikel 18 Rahmenverträge und Kündigung
Artikel 19 Allgemeine Informationen über Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Kapitel V Zuständige Behörden und Alternative Streitbeilegung
Artikel 20 Zuständige Behörden
Artikel 21 Alternative Streitbeilegung
Kapitel VI Sanktionen
Artikel 22 Verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen
Kapitel VII Schlussbestimmungen
Artikel 23 Delegierte Rechtsakte
Artikel 24 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 25 Durchführungsrechtsakte
Artikel 26 Bewertung
Artikel 27 Überprüfungsklausel
Artikel 28 Umsetzung
Artikel 29 Inkrafttreten
Artikel 30 Adressaten
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Drucksache 539/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verringerung der Anbieterbindung - Aufbau offener IKT-Systeme durch bessere Verwendung von Standards bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - COM(2013) 455 final
... Trotz der Vorteile, die eine auf Standards beruhende Auftragsvergabe für die Mehrzahl der IKT-Anbieter bietet, wäre die Implementierung und Verwendung von Standards in ihren Produkten und Diensten auch mit Kosten verbunden. Diese sollten den sonst üblichen Kosten der Wartung und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Dienste gegenübergestellt werden. Wie eine 2012 unter Behörden und IKT-Anbietern durchgeführte Umfrage16 (Umfrage von 2012) ergeben hat, gehen 30 % der Beteiligten davon aus, dass die Kostensteigerungen vor allem kurzfristig von größerer Bedeutung sein werden (sofern die Behörden die verwendeten Standards langfristig beibehalten). Dagegen erwarten 41 % der Umfrageteilnehmer, dass die langfristigen Kosten der IT-Lösungen sinken werden, was darauf hinweist, dass auch die IKT-Anbieter durch Kostensenkungen und einen leichteren Marktzutritt in den Genuss von Kostenvorteilen kommen werden.
1. Einleitung
2. Das Problem der Anbieterbindung bei IKT-Systemen
3. Standardisierte und Proprietäre IKT-Systeme
3.1. Interaktion mit den Bürgern - Effizienzgewinne und Wahlfreiheit
3.2. Interaktion mit anderen Behörden
3.3. Verstärkte Innovation
3.4. Geringere Kosten für IKT-Anbieter
4. Leitfaden für die Beschaffung standardisierter IKT-Lösungen
5. Ähnliche Initiativen
6. Und wenn keine Normen oder Standards vorliegen?
7. Aufträge für Standardisierte IKT-Lösungen: Das weitere Vorgehen
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Drucksache 321/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Vorbereitung auf die vollständige Konvergenz der audiovisuellen Welt: Wachstum, Schöpfung und Werte - COM(2013) 231 final
... Der Erfolg hängt davon ab, inwiefern den Zuschauern solche Inhalte durchgängig angeboten werden können. Exklusivverträge zwischen Plattformbetreibern und Inhalteanbietern sind zwar für die Hersteller von Inhalten bisher die Grundlage für die Amortisierung ihrer Investitionen gewesen, können aber auch die Möglichkeiten Dritter einschränken, ihren Zuschauern solche Inhalte bereitzustellen. Dies kann eine Marktzutrittsschranke für neue Marktteilnehmer darstellen.
1. Einleitung1
2. Wachstum und Innovation
2.1. Marktüberlegungen
2.2. Finanzierungsmodelle
2.3. Interoperabilität von Hybridfernsehen
2.4. Infrastruktur und Frequenzen
3. Werte
3.1. Rechtsrahmen
3.2. Freiheit und Pluralismus der Medien 62
3.3. Kommerzielle Kommunikation
3.4. Schutz von Minderjährigen
3.5. Barrierefreiheit für Personen mit Behinderungen
4. Nächste Schritte
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Drucksache 515/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die schrittweise Verwirklichung des Energiebinnenmarktes hat dazu beigetragen, die Großhandelsstrompreise zu dämpfen, und wird den Wettbewerb beleben, z.B. durch die Beseitigung von Marktzutrittsschranken und regulatorischen Hindernissen, doch ist sie auch vom Ausbau der Kapazitäten der grenzüberschreitenden und transeuropäischen Energieinfrastruktur abhängig. 42 Damit der Energiebinnenmarkt funktioniert, muss das dritte Energiepaket43 vollständig in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Andere wichtige Faktoren für die Gewährleistung wettbewerbsfähiger Energiepreise und -kosten in Europa sind die fortgesetzte Förderung von Forschung und Innovation im Bereich der Energietechnologien im Rahmen des vorgeschlagenen Programms "Horizont 2020" (insbesondere im Bereich der Energieeffizienzsteigerungen, die maßgeblich zur teilweisen Schließung der Energiepreislücke44 beitragen könnten) und die anhaltenden Bemühungen, die Versorgungsquellen und -wege und die Gaslieferländer zu diversifizieren. Die Entwicklung heimischer Energieressourcen auf kosteneffiziente Weise - seien es nun erneuerbare Energien, die Nutzung von Kohle in Verbindung mit CCS oder konventionelle und nicht konventionelle fossile Brennstoffe - kann sich mittel- bis langfristig ebenfalls positiv auf die Energiepreise auswirken.
1. Die Stahlindustrie in Europa
2. Globaler Markt für Stahl und technologische Entwicklungen
2.1. Maßgebliche Trends auf dem Weltmarkt
2.2. Wichtige technologische Antriebskräfte und Herausforderungen
3. Die Herausforderungen annehmen - Aktionsplan für die Stahlindustrie
3.1. Der richtige Regulierungsrahmen
3.2. Die Stahlnachfrage ankurbeln
3.3. Gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene
Zugang zu Rohstoffen
5 Handel
3.4 Energie-, Klima-, Ressourcen- und Energieeffizienzpolitik zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Eine weitere Herausforderung sind die emissionshandelsbedingten
5 Klimaschutzpolitik
Gewährleistung einer weltweiten Vergleichbarkeit
zur Förderung von Innovationen
mittel - bis langfristig
zur Diversifizierung der Versorgung
3.5 Innovation
3.6 Die soziale Dimension: Restrukturierung und Qualifikationsbedarf
4. Fazit
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Drucksache 62/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 hinsichtlich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste - COM(2013) 28 final
... Das Potenzial der Eisenbahninfrastruktur als Rückgrat des Binnenmarkts und als Motor für nachhaltiges Wachstum wurde bereits im Rahmen mehrerer politischer Initiativen erkannt. In seinen Schlussfolgerungen vom Januar 2012 hob der Europäische Rat die Bedeutung hervor, die der Freisetzung des Wachstumspotenzials eines voll integrierten Binnenmarkts, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf netzgebundene Branchen, zukommt. In der am 30. Mai 2012 angenommenen Mitteilung "Maßnahmen für mehr Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze" betonte die Kommission, dass der bürokratische Aufwand und die Marktzutrittsschranken im Eisenbahnsektor weiter abgebaut werden müssen. Auch in ihrer Mitteilung vom 6. Juni 2012 über die Stärkung der Steuerung des Binnenmarkts 2 stellte die Kommission die Bedeutung des Verkehrssektors heraus.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2 Anstehende Probleme
1.3 Allgemeine Ziele
1.4 Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1 Definition einer zuständigen örtlichen Behörde Artikel 2 Buchstabe c
3.2 Spezifikationen zur Definition gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen und des geografischen Geltungsbereichs öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die zuständigen Behörden Artikel 2 Buchstabe e und neuer Artikel 2a
3.3 Bereitstellung operationeller, technischer und finanzieller Informationen über den öffentlichen Personenverkehr, für den ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Wege einer Ausschreibung zu vergeben ist Artikel 4 Absatz 6 und neuer Artikel 4 Absatz 8
3.4 Obergrenzen für die Direktvergabe von Aufträgen kleinen Umfangs und Direktvergabe an kleine und mittlere Unternehmen Artikel 5 Absatz 4
3.5 Obligatorische wettbewerbliche Vergabe von Aufträgen im Eisenbahnverkehr Artikel 5 Absatz 6 und Artikel 4
3.6 Vergabebeschränkungen neuer Artikel 5 Absatz 6
3.7 Zugang zu Rollmaterial neuer Artikel 5a und neuer Artikel 9a
3.8 Veröffentlichung bestimmter Informationen zu öffentlichen Dienstleistungsaufträgen Artikel 7 Absätze 1 und 2
3.9 Übergangszeitraum für die wettbewerbliche Vergabe Artikel 8 Absatz 2
3.10 Übergangszeitraum für bestehende direkt vergebene Eisenbahnaufträge neuer Artikel 8 Absatz 2a
3.11 Anpassung der Bestimmungen der Verordnung 1370/2007 hinsichtlich der Befreiung von der Meldepflicht für staatliche Beihilfen und der Bedingungen für die Vereinbarkeit staatlicher Beihilfen aufgrund von Anforderungen des AEUV
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2a Pläne für den öffentlichen Verkehr und gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen
Artikel 5a Rollmaterial
Artikel 9a Ausschussverfahren
Artikel 2
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Drucksache 689/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents und zur Änderung der Richtlinien 2002/20/EG, 2002/21/EG und 2002/22/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1211/2009 und (EU) Nr. 531/2012 - COM(2013) 627 final
... Die in Artikel 23 Absatz 2 vorgesehene Möglichkeit, beliebige Inhalte, Anwendungen und Dienste per Vertrag zu Spezialdiensten des jeweiligen Telekommunikationsanbieters mit zugesicherter Dienstqualität zu erklären, lehnt der Bundesrat ab. Solche Sondervereinbarungen stehen im Widerspruch zum Ziel eines funktionierenden Binnenmarktes, denn sie erschweren den Marktzutritt für weniger finanzkräftige Anbieter und sorgen für Wettbewerbsverzerrungen zugunsten etablierter, transnational agierender Unternehmen und zulasten aufstrebender, kleiner und mittelständischer oder nur regional agierender Anbieter. Der Bundesrat sieht darin langfristig nicht nur erhebliche Nachteile für die inhaltliche Vielfalt des Internets, sondern vor allem auch eine akute Gefahr für die Zukunft nichtkommerzieller, unabhängiger Informations- und Kommunikationsangebote. Soweit die Kommission dennoch an einer Unterscheidung zwischen Spezialdiensten und sonstigen Internetzugangsdiensten festhalten sollte, fordert der Bundesrat, Spezialdienste nur dann zuzulassen, wenn sie aus sachlichen, über das wirtschaftliche Eigeninteresse hinausgehenden Gründen zwingend auf einem technisch und organisatorisch getrennten Kanal realisiert werden müssen.
Zur Vorlage allgemein
Zum Umfang der Harmonisierung
Zur EU-weiten Genehmigung
Zur Frequenzvergabe
Zur Netzneutralität
Zum Best-Effort-Prinzip
Weitere Aspekte zum Verbraucherschutz
Zu den Roaming-Gebühren und den Tarifen für Fernverbindungen in Festnetzen
2 Gesamtempfehlung
2 Direktzuleitung
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Drucksache 563/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen - COM(2013) 449 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission Marktzutrittsschranken durch nicht interoperable, rein nationale Standards für die elektronische Rechnungsstellung vermeiden möchte. Sofern mehrere EU-Mitgliedstaaten bei öffentlichen Aufträgen die elektronische Rechnungsstellung zwingend unter Verwendung ihrer eigenen nationalen Standards vorschreiben, könnte dies zu erhöhtem Aufwand bei Unternehmen führen, die sich in verschiedenen Mitgliedstaaten um öffentliche Aufträge bewerben.
Drucksache 563/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen - COM(2013) 449 final
... 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich, dass die Kommission Marktzutrittsschranken durch nicht interoperable, rein nationale Standards für die elektronische Rechnungsstellung vermeiden möchte. Sofern mehrere EU-Mitgliedstaaten bei öffentlichen Aufträgen die elektronische Rechnungsstellung zwingend unter Verwendung ihrer eigenen nationalen Standards vorschreiben, könnte dies zu erhöhtem Aufwand bei Unternehmen führen, die sich in verschiedenen Mitgliedstaaten um öffentliche Aufträge bewerben.
Drucksache 471/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... (16) Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert und im Hinblick auf den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung gibt es nach wie vor Beschränkungen. Deutschland sollte stärker an der Öffnung des Dienstleistungssektors arbeiten, indem ungerechtfertigte Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abgeschafft werden, was das Preisniveau senken und Dienstleistungen für die unteren Einkommensgruppen bezahlbarer machen wird. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Betrieb zu führen. Im Baugewerbe bestehen außerdem Einschränkungen hinsichtlich der kommerziellen Kommunikation und der Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich die gleichen im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch eine weniger strikte Reglementierung erreichen ließen. Die verschiedenen Regelungen auf Länderebene weisen ebenfalls darauf hin, dass Spielraum für weitere Anstrengungen besteht, um die mit dem geringsten Aufwand verbundenen regulatorischen Ansätze zu ermitteln und deren Anwendung bundesweit auszudehnen und auf diese Weise den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern. Der Grad des wirksamen Wettbewerbs im Schienenverkehrssektor hat sich nicht verändert. Was die öffentliche Auftragsvergabe anbelangt, ist der Wert der von den deutschen Behörden gemäß den EU-Vorschriften veröffentlichten Aufträge sehr gering. Das Rechtsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Novelle des Gesetzes gegen
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017
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Drucksache 63/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2012/34 /EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur - COM(2013) 29 final
... Das Potential der Eisenbahninfrastruktur als Rückgrat des Binnenmarkts und als Motor für nachhaltiges Wachstum wurde bereits im Rahmen mehrerer politischer Initiativen erkannt. In seinen Schlussfolgerungen vom Januar 2012 hob der Europäische Rat die Bedeutung hervor, die der Freisetzung des Wachstumspotenzials eines voll integrierten Binnenmarkts, einschließlich Maßnahmen in Bezug auf netzgebundene Branchen, zukommt. In der am 30. Mai 2012 angenommenen Mitteilung "Maßnahmen für mehr Stabilität, Wachstum und Arbeitsplätze" betonte die Kommission, dass der bürokratische Aufwand und die Marktzutrittsschranken im Eisenbahnsektor weiter abgebaut werden müssen. Auch in ihrer Mitteilung vom 8. Juni 2012 über die Stärkung der Steuerung des Binnenmarkts 2 stellte die Kommission die Bedeutung des Verkehrssektors heraus.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.2. Anstehende Probleme
1.2 Allgemeine Ziele
1.3. Einzelziele
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2
3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5
3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2
3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7
3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b
3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c
3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d
3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e
3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10
3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11
3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a
3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4
Vorschlag
Artikel 1
‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers
‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7b Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen
Artikel 7c Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung
Artikel 7d Koordinierungsausschuss
Artikel 7e Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber
‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
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Drucksache 345/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Nach Annahme des Vorschlags (geplant vor Ende 2012) wird die Kommission die Wirksamkeit der Anwendung der geplanten Maßnahmen mittels einer Studie bewerten (Senkung von Kosten und Dauer des Genehmigungsverfahrens für rollendes Material, Erleichterung des Marktzutritts). Dabei wird sie auch die Anwendung der geänderten Verordnung Nr. 1370/2007 überprüfen. Insbesondere wird sie die Auswirkungen der neuen Bestimmung über die Ausschreibungsverfahren für die Vergabe von Aufträgen über öffentliche Schienenverkehrsdienstleistungen auf den Markt untersuchen. Die Kommission wird Workshops zum Informations- und Erfahrungsaustausch organisieren.
Mitteilung
3 Einleitung
1. Mobilisierung: Konzentration der Bemühungen auf rasche Fortschritte in den Bereichen mit dem Grössten Wachstumspotenzial
1.1. Schwerpunkt auf Schlüsselbereichen
1.2. Ehrgeizige Ziele zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Umsetzung
1.3. Überwachung und Festlegung von Abhilfemaßnahmen im Rahmen des Europäischen Semesters
2. Wirksamkeit: Ein Besseres Funktionieren des Binnenmarktes für Unternehmen Bürger
2.1. Grundsätze der intelligenten Regulierung bei der Anwendung und Umsetzung der Binnenmarktrechtsvorschriften
2.2. Intelligenterer Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen und Bürgern, damit diese von ihren Rechten und Möglichkeiten Gebrauch machen können
2.3. Schnelle und wirksame Problemlösung und Zugang zu Rechtsmitteln
2.4. Bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle
3 Schlussfolgerung
Anhang Schlüsselbereiche und Rechtsakte, die besonderer Aufmerksamkeit bedürfen
1. Methoden und Kriterien zur Ermittlung jener Bereiche, die für ein besseres Funktionieren des Binnenmarktes als besonders wichtig anzusehen sind
2. Liste der wichtigsten Rechtsakte
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Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... (9) Wie in der Digitalen Agenda bereits hervorgehoben, sind drahtlose Breitbandnetze ein wichtiges Mittel zur Stärkung des Wettbewerbs, der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher und des Netzzugangs in ländlichen Gebieten, in denen der Aufbau leitungsgebundener Breitbandnetze schwierig oder unwirtschaftlich ist. Die Frequenzverwaltung kann jedoch den Wettbewerb beeinflussen, indem sie Rolle und Einfluss der Marktbeteiligten verändert, z.B. wenn bisherige Nutzer ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile erhalten. Die Einschränkung des Frequenzzugangs kann insbesondere dann, wenn geeignete Frequenzen knapper werden, Marktzutrittshemmnisse für neue Dienste und Anwendungen schaffen und Innovation und Wettbewerb behindern. Der Erwerb neuer Nutzungsrechte, auch über den Frequenzhandel oder andere Transaktionen zwischen Nutzern, sowie die Einführung neuer flexibler Kriterien für die Frequenznutzung können sich auf die bestehende Wettbewerbssituation auswirken. Daher sollten die Mitgliedstaaten eine geeignete Ex-ante- oder Ex-post-Regulierung vorsehen (z.B. Maßnahmen zur Änderung bestehender Rechte, zur Untersagung des Erwerbs von Frequenznutzungsrechten in bestimmten Fällen, zur Auferlegung von Bedingungen für die Frequenzhortung und die effiziente Nutzung (wie in Artikel 9 Absatz 7 der Rahmenrichtlinie genannt), zur Begrenzung der Frequenzmenge je Betreiber oder zur Vermeidung einer übermäßigen Anhäufung von Frequenznutzungsrechten), um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, wie es den Grundsätzen von Artikel 5 Absatz 6 der Richtlinie 2002/20/EG ("Genehmigungsrichtlinie") und Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 87/372/EWG ("GSM-Richtlinie") entspricht.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
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Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... /EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) wurde ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen für Zahlungsdienste eingeführt. Mit der Zweiten E-Geld-Richtlinie, die die Richtlinie 2000/46/EG (Erste E-Geld-Richtlinie) ablöst, soll zusätzlich ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe von elektronischem Geld im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden. Um Marktzutrittsschranken zu beseitigen und die Aufnahme und Ausübung der Ausgabe von E-Geld zu erleichtern, wurde der Inhalt der Ersten E-Geld-Richtlinie überarbeitet und dieser an die Zahlungsdiensterichtlinie angepasst, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die Ausgabe von E-Geld ist nach der Zweiten E-Geld-Richtlinie nicht mehr Kreditinstituten vorbehalten, sondern auch dem neuen Institutstyps der E-Geld-Institute. Während die Erste E-Geld-Richtlinie lediglich Mindestanforderungen formulierte, folgt die Zweite E-Geld-Richtlinie ebenso wie die Zahlungsdiensterichtlinie dem Prinzip der Vollharmonisierung (vgl. Artikel 16 der Zweiten E-Geld-Richtlinie).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
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Drucksache 309/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit - Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin, Brandenburg -
... " IZA DP No. 4214 June 2009, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit in Bonn mit umfangreichen weiteren Literaturnachweisen) fraglich, ob Boykotte und die Errichtung von Marktzutrittssperren allein dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Die Diskussion geht eher dahin, dass Boykotte und Marktzugangssperren in der Tendenz teilweise gegenläufige Effekte haben könnten.
1. Zu Nummer 4a - neu -Nach der Nummer 4 ist folgende Nummer einzufügen:
2. Zu Nummer 5
3. Zur Begründung Nummer 1 Absatz 4 - neu - bis 7 - neu -Der Begründung Nummer 1 sind folgende Absätze anzufügen:
4. Zur Begründung Nummer 4 Absatz 2 Satz 3 bis 5
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Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... Die vorgenommene Begrenzung ist erforderlich, um den Wettbewerb um Kapazitäten zu beleben. Bliebe es wie bisher möglich, Kapazität zu 100 Prozent langfristig zu vermarkten, würden die Voraussetzungen für funktionierenden Wettbewerb nicht in gleicher Weise erreicht werden können wie bei einer prozentualen Begrenzung des langfristig buchbaren Kapazitätsanteils. Bliebe der Status quo erhalten, so könnten neue Marktteilnehmer jeweils erst nach sehr langen Zeiträumen (z. T. 15 bis 20 Jahre) benötigte Kapazitätsrechte erwerben. Es handelt sich hier nicht um ein vorübergehendes Phänomen, sondern um ein systemimmanentes Merkmal, wenn Kapazitätsrechte vollständig langfristig gebucht werden könnten. Die gegenwärtige Situation würde daher unverändert fortbestehen und auch zukünftig neuen Marktteilnehmern den Marktzutritt erheblich erschweren. Weder Wettbewerbsvoraussetzungen noch Liquidität auf dem Gasmarkt würden verbessert.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
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Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... - durch beträchtliche und anhaltende strukturell oder rechtlich bedingte Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind,
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
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Drucksache 379/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.; Ratsdok. 10827/10
... 5. Zum einen sollten regulatorische Marktzutrittsschranken für Ratingagenturen überprüft und reduziert werden.
Drucksache 490/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... Der Marktzutritt von Postunternehmen und Telekommunikationsunternehmen wird weder beschränkt noch davon abhängig gemacht, ob Genehmigungen vorliegen oder bestimmte Leistungen erbracht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz – PTSG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Postsicherstellungspflicht; Postbevorrechtigte
§ 3 Umsetzung der Postbevorrechtigung
§ 4 Unterstützung der Feldpost
§ 5 Telekommunikationssicherstellungspflicht
§ 6 Telekommunikationsbevorrechtigung
§ 7 Umsetzung der Telekommunikationsbevorrechtigung
§ 8 Auskunfts- und Mitwirkungspflichten
§ 9 Entgelte; Entschädigung
§ 10 Kontrolle und Durchsetzung von Verpflichtungen
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Folgeänderungen
Artikel 3 Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
1. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs
2. Zugrunde liegender Sachverhalt
3. Andere Lösungsmöglichkeiten / Erledigung durch Private
4. Informationspflichten
5. Befristung
6. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
7. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
8. Änderungen zur geltenden Rechtslage
9. Gesetzesfolgen
9.1 Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
9.2 Kosten für die Wirtschaft und Auswirkungen auf das Preisniveau
9.3 Bürokratiekosten
9.4 Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit
10. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
11. Gesetzgebungskompetenz
Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nr. 1
Zu Nr. 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 4
Zu Nr. 5
Zu Nr. 6
Zu Nr. 7
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1181: Gesetz zur Neuregelung des Post- und Telekommunikationssicherstellungsrechts und zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
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Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Das durchschnittliche Wachstum lag strukturell unter demjenigen unserer wichtigsten Handelspartner, was in erster Linie auf ein Produktivitätsgefälle zurückzuführen ist, das sich im letzten Jahrzehnt noch verstärkt hat. Die Ursachen sind vor allem bei unterschiedlichen Geschäftsstrukturen in Verbindung mit geringeren Investitionen in FuE und Innovation, beim unzulänglichen Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie, Widerständen in einigen Teilen unserer Gesellschaft gegen Innovation, Hindernissen für den Marktzutritt und einem weniger dynamischen Unternehmensumfeld zu suchen.
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
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Drucksache 379/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen KOM (2010) 289 endg.
... Zum einen sollten regulatorische Marktzutrittsschranken für Ratingagenturen überprüft und reduziert werden.
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... " Anschlusskosten sendet im Gegensatz zu anderen möglichen Anschlusskosten-Regimen die besten ökonomischen Signale zur Netzintegration dezentraler Anlagen. Die Kostenregelung sorgt dafür, dass die Kosten für Anlagenbetreiber möglichst niedrig sind, die Marktzutrittsschranken so niedrig wie möglich gehalten werden, die Kalkulation einfach und transparent ist und die Transaktionskosten bei Anlagen- und Netzbetreibern reduziert werden.
Begründung
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Teil 2 Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Abschnitt 2 Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Kosten
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 14
Zu § 15
Teil 3 Vergütung
Abschnitt 1 Allgemeine Vergütungsvorschriften
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Besondere Vergütungsvorschriften
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 31
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 32
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 33
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Teil 4 Ausgleichsmechanismus
Abschnitt 1 Bundesweiter Ausgleich
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 36
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 37
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 38
Zu § 39
Abschnitt 2 Besondere Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
Zu § 40
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 41
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 42
Zu § 43
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 44
Teil 5 Transparenz
Abschnitt 1 Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 48
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 52
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Abschnitt 2 Differenzkosten
Zu § 53
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 54
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Abschnitt 3 Herkunftsnachweis und Doppelvermarktungsverbot
Zu § 55
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 56
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Teil 6 Rechtsschutz und behördliches Verfahren
Zu § 57
Zu § 58
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 62
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 63
Teil 7 Verordnungsermächtigung, Erfahrungsbericht, Übergangsbestimmungen
Zu § 64
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 65
Zu § 66
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Anlage 1 Technologiebonus
Zu Anlage 2 Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen
Zu Anlage 3 KWK-Bonus
Zu Anlage 4 Wärmenutzungs-Bonus
Zu Anlage 5 Referenzertrag
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG)
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Drucksache 806/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zu Medienkonzentration und -pluralismus in der Europäischen Union (2007/2253(INI))
... 4. betont, dass die Eigentumskonzentration im Mediensystem ein Umfeld schafft, das die Entstehung von Monopolen auf dem Werbemarkt begünstigt, Hindernisse für den Marktzutritt für neue Akteure schafft und auch zu einer Vereinheitlichung der Medieninhalte führt;
Drucksache 861/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... Es sind deshalb erleichterte Arbeitsmarktzutrittsbedingungen für hochqualifizierte Zuwanderer nötig. Die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (63 600 Euro) ist zu gering.
Drucksache 732/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG KOM (2008) 627 endg.; Ratsdok. 14201/08
... (4) Da Marktzutrittsschranken beseitigt und E-Geldinstituten die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden sollen, müssen die für diese Institute geltenden Regelungen überarbeitet werden, damit für alle Zahlungsdienstleister gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.
Drucksache 76/08
... Oberstes Ziel der Wettbewerbspolitik muss es bleiben, durch (weitere) Liberalisierungsbestrebungen und die Senkung von Marktzutrittsschranken auch auf solchen Märkten Wettbewerb zu ermöglichen. Für den Fall jedoch, dass dies nicht gelingt soll dem Staat als ultima ratio ein effektives Mittel zur Verfügung stehen, um die marktbeherrschenden Unternehmen zu einer Veränderung ihrer Struktur zu bewegen oder im Weigerungsfall eine Entflechtung durch einen Treuhänder vornehmen zu lassen.
Drucksache 634/08 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... Im Jahr 2007 sind lediglich 466 Personen nach § 19 AufenthaltsG nach Deutschland eingereist. Diese geringe Zahl belegt, dass Deutschland für hochqualifizierte Zuwanderer zu den jetzigen Bedingungen nicht attraktiv ist. Es sind deshalb erleichterte Arbeitsmarktzutrittsbedingungen für hochqualifizierte Zuwanderer nötig. Die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (63 600 Euro) ist zu gering.
Drucksache 827/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz )
... Für die Errichtung des Binnenmarkts ist es nach der Zahlungsdiensterichtlinie essentiell, dass auch ein kohärenter aufsichtsrechtlicher Rahmen für Zahlungsdienstleister geschaffen wird. Zur Beseitigung rechtlicher Marktzutrittsschranken soll für alle Zahlungsinstitute ein einheitliches Erlaubnisverfahren mit harmonisierten Aufsichtsinhalten geschaffen werden. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Erlaubnis (§ 8 Abs.1 ZAG-E) in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gilt und es dem Zahlungsinstitut gestattet ist, auf der Grundlage der Dienstleistungs- oder der Niederlassungsfreiheit im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs Zahlungsdienste innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu erbringen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG)
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Anwendungsbereich, Aufsicht, Zahlungssysteme
§ 1 Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
§ 2 Für Zahlungsinstitute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
§ 3 Aufsicht und Entscheidung in Zweifelsfällen
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste
§ 6 Verschwiegenheitspflicht
§ 7 Zugang zu Zahlungssystemen
Abschnitt 2 Erlaubnis, Inhaber bedeutender Beteiligungen
§ 8 Erlaubnis
§ 9 Versagung der Erlaubnis
§ 10 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
§ 11 Inhaber bedeutender Beteiligungen2
Abschnitt 3 Eigenkapital
§ 12 Eigenkapital
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Zahlungsinstituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13 Sicherungsanforderungen
§ 14 Auskünfte und Prüfungen
§ 15 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
§ 16 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
§ 17 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
§ 18 Besondere Pflichten des Prüfers
§ 19 Inanspruchnahme von Agenten
§ 20 Auslagerung
§ 21 Aufbewahrung von Unterlagen
§ 22 Besondere organisatorische Pflichten von Zahlungsinstituten und Sicherungsmaßnahmen gegen Geldwäsche
§ 23 Sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 24 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
§ 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
§ 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
§ 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Abschnitt 6 Außergerichtliches Beschwerdeverfahren
§ 28 Beschwerden über Zahlungsdienstleister
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 29 Anzeigen
§ 30 Zahlungsinstituts-Register
§ 31 Strafvorschriften
§ 32 Bußgeldvorschriften
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 34 Mitteilung in Strafsachen
§ 35 Übergangsvorschriften
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 3 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 5 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 6 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 7 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über die Landwirtschaftliche Rentenbank
Artikel 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Schaffung eines Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten -Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ZAG
2. Änderung des Kreditwesengesetzes
3. Änderung sonstiger Gesetze
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
VI. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Für Bürgerinnen und Bürger werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft.
4. Für die Verwaltung werden 13 Informationspflichten neu eingeführt.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Absatz 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Absatz 11
Zu Absatz 12
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu Nummer n
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu § 9
Zu Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 13
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 4
Zu § 15
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 17
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 21
Zu § 22
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 27
Zu § 28
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 29
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 30
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 572: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie sowie einer Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Zahlungsinstituten
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Drucksache 634/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... Im Jahr 2007 sind lediglich 466 Personen nach § 19 AufenthaltsG nach Deutschland eingereist. Diese geringe Zahl belegt, dass Deutschland für hochqualifizierte Zuwanderer zu den jetzigen Bedingungen nicht attraktiv ist. Es sind deshalb erleichterte Arbeitsmarktzutrittsbedingungen für hochqualifizierte Zuwanderer nötig. Die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (63 600 Euro) ist zu gering.
Drucksache 798/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. September 2008 mit Empfehlungen an die Kommission zu Hedge-Fonds und Private Equity (2007/2238(INI))
... Marktzutritt und Konzentration
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
Empfehlung 1 zu finanzieller Stabilität, Eigenkapital und allgemeinen rechtlichen Vorgaben
Empfehlung 2 zu Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz
Empfehlung 3 zu Maßnahmen gegen Überschuldung
Empfehlung 4 zu Maßnahmen gegen Interessenkonflikte
Empfehlung 5 zu bestehenden Rechtsvorschriften für Finanzdienstleistungen
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Drucksache 581/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung " und "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln "
... 2 Nach dem 3-Kriterien-Test kommen für eine Regulierung solche Märkte in Betracht, die durch beträchtliche und anhaltende strukturell oder rechtlich bedingte Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind, längerfristig nicht zu wirksamem Wettbewerb tendieren und auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts allein nicht ausreicht, um dem betreffenden Marktversagen entgegenzuwirken.
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2006/2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 50 und 51 der Monopolkommission Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung und Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2007: Monopolkampf mit allen Mitteln
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Kapitel Telekommunikation
Vorbemerkungen
Bewertung im Einzelnen
3 Wettbewerbsbeurteilung
3 Akteneinsicht
Übergang in das allgemeine Wettbewerbsrecht
Neue Märkte
3 Resale
Europäischer Rechtsrahmen
3 Wettbewerbskonzeption
3 Universaldienst
Next Generation Networks NGN
C. Stellungnahme zum Kapitel Post
Vorbemerkungen
3 Mindestlohn
3 Umsatzsteuerbefreiung
3 Universaldienst
Price -Cap-Verfahren
Anpassung des PostG
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Drucksache 861/08 (Beschluss)
Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Gesetz zur arbeitsmarktadäquaten Steuerung der Zuwanderung Hochqualifizierter und zur Änderung weiterer aufenthaltsrechtlicher Regelungen (Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz)
... nach Deutschland eingereist. Diese geringe Zahl belegt, dass Deutschland für hochqualifizierte Zuwanderer zu den jetzigen Bedingungen nicht attraktiv ist. Es sind deshalb erleichterte Arbeitsmarktzutrittsbedingungen für hochqualifizierte Zuwanderer nötig. Die von der Bundesregierung geplante Absenkung der Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung (63 600 Euro) ist zu gering.
Drucksache 568/08
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
... Um keine Marktzutrittsschranken für Dritte zu schaffen, regelte Absatz 1 Satz 2, dass den Anschlussnutzern für Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 keine gesonderten Entgelte in Rechnung gestellt werden dürfen. Allein die Ankündigung, beim Ausfall eines Messstellenbetreibers oder Messdienstleister könnten auf einen Anschlussnutzer gesonderte Entgelte zukommen, wäre geeignet, Wettbewerbsnachteile für Dritte herbeizuführen. Dies könnte unabhängig davon gelten, ob und in welcher Höhe solche Kosten im Ergebnis tatsächlich entstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung (Messzugangsverordnung - MessZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Vertragliche Grundlagen
§ 3 Messstellenvertrag und Messvertrag
§ 4 Inhalt der Verträge zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber oder Messdienstleister
§ 5 Wechsel des Messstellenbetreibers und des Messdienstleisters
§ 6 Durchführung des Übergangs
§ 7 Ausfall des Messstellenbetreibers oder des Messdienstleisters
Teil 2 Messstellenbetrieb und Messung
§ 8 Messstellenbetrieb
§ 9 Messung
§ 10 Art der Messung beim Stromnetzzugang
§ 11 Art der Messung beim Gasnetzzugang
§ 12 Datenaustausch und Nachprüfung der Messeinrichtung
Teil 3 Festlegungen der Regulierungsbehörde, Übergangsregelungen
§ 13 Festlegungen der Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur
§ 14 Übergangsregelungen
Artikel 2 Änderung anderer Rechtsverordnungen
§ 18b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
§ 38b Messung auf Vorgabe des Netznutzers
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Absatz 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 542: Entwurf einer Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich
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Drucksache 456/07
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. Mai 2007 über "Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU " (2006/2274(INI))
... " (das energieeffizienteste Gerät wird zum Standard erklärt und ist Benchmark für den Marktzutritt) anwenden sollte;
Drucksache 331/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht 2004/2005 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen und zu den Sondergutachten der Monopolkommission "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2005: Dynamik unter neuen Rahmenbedingungen " sowie "Wettbewerbsentwicklung bei der Post 2005: Beharren auf alten Privilegien "
... " Unternehmen muss verhindert werden. Der Marktzutritt von Wettbewerbern, insbesondere von solchen Unternehmen, die ebenfalls in neue Märkte investieren, muss grundsätzlich möglich sein bzw. regulatorisch geöffnet werden ("
Drucksache 359/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften
... " Unternehmen muss verhindert werden, der Marktzutritt von Wettbewerbern, insbesondere von solchen Unternehmen, die ebenfalls in neue Märkte investieren, muss grundsätzlich möglich sein bzw. regulatorisch geöffnet werden ("
A. Ziele
B. Lösungen
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Artikel 10-Gesetzes 190-4
Artikel 2 Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 9a Neue Märkte
§ 43a Verträge
§ 44a Haftungsbegrenzung
§ 45 Berücksichtigung der Interessen behinderter Menschen
§ 45a Nutzung von Grundstücken
§ 45b Entstörungsdienst
§ 45c Normgerechte technische Dienstleistung
§ 45d Netzzugang
§ 45e Anspruch auf Einzelverbindungsnachweis
§ 45f Vorausbezahlte Leistung
§ 45g Verbindungspreisberechnung
§ 45h Rechnungsinhalt, Teilzahlungen
§ 45i Beanstandungen
§ 45j Entgeltpflicht bei unrichtiger Ermittlung des Verbindungsaufkommens
§ 45k Sperre
§ 45m Aufnahme in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse
§ 45n Veröffentlichungspflichten
§ 45o Rufnummernmissbrauch
§ 45p Auskunftsanspruch über zusätzliche Leistungen
§ 47a Schlichtung
§ 47b Abweichende Vereinbarungen
Artikel 3 Weitere Änderung des Telekommunikationsgesetzes 900-15
§ 66a Preisangabe
§ 66b Preisansage
§ 66c Preisanzeige
§ 66d Preishöchstgrenzen
§ 66e Verbindungstrennung
§ 66f Anwählprogramme (Dialer)
§ 66g Wegfall des Entgeltanspruchs
§ 66h Auskunftsanspruch, Datenbank für (0)900er-Rufnummern
§ 66i R-Gespräche
§ 66j Rufnummernübermittlung
§ 66k Internationaler entgeltfreier Telefondienst
§ 66l Umgehungsverbot
Artikel 4 Neubekanntmachung 900-15
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 45a) Nutzungsvertrag
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Zweck des Gesetzes
2. Gesetzgebungskompetenz
3. Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Buchstabe a
Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu § 45a
Zu § 45b
Zu § 45c
Zu § 45d
Zu § 45e
Zu § 45f
Zu § 45g
Zu § 45h
Zu § 45i
Zu § 45j
Zu § 45k
Zu § 45m
Zu § 45n
Zu § 45o
Zu § 45p
Zu Nummer 13
Zu § 47b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
a Absatz 2 Satz 1
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 31
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 66a
Zu § 66b
Zu § 66c
Zu § 66d
Zu § 66e
Zu § 66f
Zu § 66g
Zu § 66h
Zu § 66i
Zu § 66j
Zu § 66k
Zu § 66l
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
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Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Subventionen für Verluste schreibende Unternehmen und hohe laufende Ausgaben belasten weiterhin den Staatshaushalt. Die Strukturreformen kamen insgesamt gesehen nur langsam voran. Bei der Umsetzung der Privatisierungspläne und der Unternehmensumstrukturierungen wurden geringe Fortschritte erzielt. Die stärkere Entfaltung des Privatsektors wird durch Mängel in der öffentlichen Verwaltung und im Justizwesen behindert, die den Marktzutritt und Marktaustritt und die Durchsetzung von Eigentums- und Gläubigeransprüchen zusätzlich erschweren. Der Staat greift auch weiterhin massiv in die Wirtschaft ein. Es müssen verstärkte Anstrengungen unternommen werden, damit Bildungsangebote im Bereich des Lebenslangen Lernens stärker wahrgenommen werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die fünfte Erweiterung
3. Der Erweiterungsprozess
3.1. Beitrittsverhandlungen
3.2. Heranführungsstrategie
4. Unterstützung der Öffentlichkeit für Erweiterungen gewährleisten
5. Wichtigste Herausforderungen für 2007
5.1. Verbleibende Herausforderungen im Zusammenhang mit der fünften
5.2. Kandidatenländer
5.3. Potenzielle Kandidatenländer
6. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Anhang 1 Sonderbericht über die Fähigkeit der Union zur Integration neuer Mitglieder
3 Einleitung
Anhang 2 Schlussfolgerungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, zur ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, Kosovo8, Türkei Albanien
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Drucksache 33/05
Gesetzesantrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
die Marktzutrittsbedingungen, die Gewährleistung eines Universaldienstangebots, die
Drucksache 911/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft
... Eine Analyse der potenziellen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen divergierender Marktzugangsvoraussetzungen in den Mitgliedstaaten bestätigte, dass die derzeitige Lage der Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts abträglich ist und beträchtliche Marktzutrittsschranken hervorruft. Uneinheitliche Marktzugangsvoraussetzungen stören den Wettbewerb und bewirken höhere Preise für Nutzer sowie hohe Gewinne für beherrschende Anbieter auf den Inlandsmärkten und ein niedrigeres Innovationsniveau.
Begründung
1 Hintergrund des Vorschlags
Allgemeiner Hintergrund
Bestehende einschlägige Vorschriften
Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Gemeinschaft
2 Konsultation Interessierter Kreise und Folgenabschätzung
4 Konsultation
Zusammenfassung und Berücksichtigung der Beiträge
Einholung und Verwertung von Fachwissen
4 Folgenabschätzung
4 Zahlungsinstitute
3 rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
Transparenz - und Informationsanforderungen Titel III
Rechte und Pflichten der Nutzer und Anbieter von Zahlungsdiensten Titel IV
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Wahl des Rechtsinstruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 weitere Informationen
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse27 beschlossen werden -
Titel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Tätigkeiten
Artikel 4 Begriffsbestimmungen
Titel II Zahlungsdienstleister
Kapitel 1 Zahlungsinstitute
Artikel 5 Zulassungsantrag
Artikel 6 Erteilung der Zulassung
Artikel 7 Bescheid über den Antrag
Artikel 8 Registrierung
Artikel 9 Fortbestand der Zulassung
Artikel 10 Zugelassene Tätigkeiten
Artikel 11 Inanspruchnahme von Bevollmächtigten, ausgelagerten Betrieben oder Tochtergesellschaften
Artikel 12 Haftung
Artikel 13 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Artikel 14 Ort der Hauptverwaltung
Artikel 15 Benennung der zuständigen Behörden
Artikel 16 Aufsicht
Artikel 17 Berufsgeheimnis
Artikel 18 Rechtsweggarantie
Artikel 19 Informationsaustausch
Artikel 20 Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr
Artikel 21 Voraussetzungen
Artikel 22 Mitteilung und Information
Kapitel 2 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 23 Zugang zu und Betrieb von Zahlungssystemen
Titel III Transparente Bedingungen für Zahlungsdienste
Kapitel 1 Einzelzahlungen
Artikel 24 Anwendungsbereich
Artikel 25 Allgemeine vorvertragliche Informationen
Artikel 26 Mitteilung der Vertragsbedingungen
Artikel 27 Dem Zahler nach Annahme der Zahlungsanweisung zu übermittelnde Angaben
Artikel 28 Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben
Kapitel 2 Rahmenverträge
Artikel 29 Anwendungsbereich
Artikel 30 Allgemeine vorvertragliche Informationen
Artikel 31 Mitteilung der Vertragsbedingungen
Artikel 32 Informationspflichten nach Inkrafttreten des Rahmenvertrags
Artikel 33 Änderungen der Vertragsbedingungen
Artikel 34 Kündigung des Rahmenvertrags
Artikel 35 Vor Ausführung einer Einzelzahlung zu erteilende Auskünfte
Artikel 36 Dem Zahler nach Ausführung einer Einzelzahlung zu übermittelnde Angaben
Artikel 37 Dem Zahlungsempfänger nach Zahlungseingang zu übermittelnde Angaben
Artikel 38 Kleinbetragszahlungen
Kapitel 3 Gemeinsame Vorschriften
Artikel 39 Währung der Zahlung und Umrechnung
Artikel 40 Zusätzliches Entgelt
Titel IV Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten
Kapitel 1 Autorisierung von Zahlungsvorgängen
Artikel 41 Zustimmung
Artikel 42 Übermittlung der Zustimmung
Artikel 43 Nutzung des Zahlungsverifikationsinstruments
Artikel 44 Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Belegen
Artikel 45 Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge und Widerruf der Zustimmung
Artikel 46 Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente
Artikel 47 Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsverifikationsinstrumente
Artikel 48 Strittige Autorisierung
Artikel 49 Haftung des Dienstleisters für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden
Artikel 50 Haftung des Nutzers für durch nicht autorisierte Zahlungen verursachte Schäden
Artikel 51 Kleinstunternehmen und elektronisches Geld
Artikel 50 Absatz 3 findet auf elektronisches Geld in dem Maße Anwendung, wie der Zahlungsdienstleister technisch in der Lage ist, das auf einem Datenträger gespeicherte elektronische Geld zu sperren oder dessen weitere Inanspruchnahme zu unterbinden.
Artikel 52 Erstattungen
Artikel 53 Anträge auf Rückerstattung
Kapitel 2 Ausführung eines Zahlungsvorgangs
Artikel 54 Annahme von Zahlungsanweisungen
Artikel 55 Ablehnung von Zahlungsanweisungen
Artikel 56 Unwiderrufbarkeit einer Zahlungsanweisung
Artikel 57 Gebühren
Artikel 58 Transferierte und eingegangene Beträge
Artikel 59 Anwendungsbereich
Artikel 60 Vom Zahler angewiesene Zahlungsvorgänge
Artikel 61 Vom oder über den Zahlungsempfänger angewiesene Zahlungsvorgänge
Artikel 62 Fehlen eines Zahlungskontos des Zahlungsempfängers beim Zahlungsdienstleister
Artikel 63 Bareinzahlungen
Artikel 64 Inlandszahlungen
Artikel 65 Verfügbarkeit von Geldbeträgen auf einem Zahlungskonto
Artikel 66 Fehlerhafte Kundenidentifikatoren
Artikel 67 Nicht erfolgte oder fehlerhafte Ausführung
Artikel 68 Transfers in Drittländer
Artikel 69 Zusätzliche Entschädigung
Artikel 70 Haftungsausschluss
Kapitel 3 Datenschutz
Artikel 71 Ausnahmen und Einschränkungen von Datenschutzvorschriften
Kapitel 4 Sanktionen und Streitbeilegungsverfahren
Artikel 72 Beschwerden
Artikel 73 Sanktionen
Artikel 74 Zuständige Behörden
Artikel 75 Außergerichtliche Streitbeilegung
Titel V Änderungen und Zahlungsverkehrsausschuss
Artikel 76 Änderungen und Aktualisierung
Artikel 77 Ausschuss
Titel VI Schlussbestimmungen
Artikel 78 Vollständige Harmonisierung, gegenseitige Anerkennung und Unabdingbarkeit der Richtlinie
Artikel 79 Bericht
Artikel 80 Übergangsbestimmung
Artikel 81 Änderung der Richtlinie 97/7/EG
Artikel 8 der Richtlinie 97/7/EG wird gestrichen.
Artikel 82 Änderung der Richtlinie 2000/12/EG
Artikel 83 Änderung der Richtlinie 2002/65/EG
Artikel 8 der Richtlinie 2002/65/EG wird gestrichen.
Artikel 84 Aufgehobener Rechtsakt
Artikel 85 Umsetzung
Artikel 86 Inkrafttreten
Artikel 87 Adressaten
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Drucksache 509/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Konsultationspapier der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Aktionsplan staatliche Beihilfen - Weniger und besser ausgerichtete staatliche Beihilfen - Roadmap zur Reform des Beihilferechts 2005 bis 2009
... Die Beihilfenkontrolle ergibt sich aus der Notwendigkeit, für alle im europäischen Binnenmarkt tätigen Unternehmen - gleich in welchem Mitgliedstaat sie niedergelassen sind - gleiche Bedingungen aufrechtzuerhalten. Daher muss das besondere Augenmerk staatlichen Beihilfemaßnahmen gelten, die bestimmten Unternehmen ungerechtfertigte selektive Vorteile verschaffen und so dazu führen, dass wettbewerbsfähige Unternehmen gar nicht oder erst mit Verzögerung von den Kräften des Markts profitieren, was sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt auswirken kann. Sie können ferner dazu führen, dass sich die Marktmacht in den Händen einiger weniger Unternehmen konzentriert, wenn z.B. die Unternehmen, die keine staatliche Beihilfe erhalten (z.B. ausländische Unternehmen), ihre Marktpräsenz deshalb einschränken müssen oder wenn mit Hilfe staatlicher Beihilfen Marktzutrittsschranken errichtet werden. Als Folge solcher Wettbewerbsverzerrungen muss der Kunde gegebenenfalls mit höheren Preisen, Qualitätseinbußen und weniger innovativen Produkten rechnen.
2 Einführung
I. Eine moderne Beihilfepolitik IM Rahmen der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung
I.1 Argumente für eine Beihilfepolitik: Warum braucht die EU eine Beihilfepolitik?
I.2 Neue Herausforderungen für die Beihilfepolitik der EU
I.3 Wie den neuen Herausforderungen begegnen?
II. Konzentration auf das wesentliche
II.1 Ausrichtung auf Innovation und FuE im Dienste der Wissensgesellschaft
II.2 Ein besseres Wirtschaftsklima schaffen und Unternehmensgründungen fördern
II.3 Investitionen in Humankapital
II.4 Qualitativ hochwertige Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
II.5 Klarere Schwerpunktsetzung durch Vereinfachung und Konsolidierung der Gruppenfreistellungsverordnungen
II.6 Eine gezielte Politik im Bereich der Regionalbeihilfen
II.7 Für eine umweltverträgliche Entwicklung
II.8 Bereitstellung moderner Infrastruktureinrichtungen im Bereich Verkehr, Energie sowie Information und Kommunikation
III. Modernere Beihilfeverfahren und -Praktiken
III.1 Eine bessere Kontrolle in geteilter Verantwortung mit den Mitgliedstaaten
III.2 Weniger Bürokratie und eine gezieltere Rechtsanwendung und Kontrolle
III.3 Anpassung des Verfahrensrechts an eine erweiterte Europäische Union
III.4 Umfassende Überarbeitung der restlichen Texte
III.5 Umsetzung und Bewertung der Reform
Tabelle
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Drucksache 33/2/05
Antrag der Länder Hessen, Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... setzt die Rahmenbedingungen für die Postmärkte. Diese betreffen die Marktzutrittsbedingungen, die Gewährleistung eines Universaldienstangebots, die Entgelt- und Teilleistungsregulierung marktbeherrschender Unternehmen sowie die befristete Einräumung eines Monopolbereichs zugunsten der Deutschen Post AG (Exklusivlizenz). Nach § 2
Drucksache 33/05 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Postgesetz es
... setzt die Rahmenbedingungen für die Postmärkte. Diese betreffen die Marktzutrittsbedingungen, die Gewährleistung eines Universaldienstangebots, die Entgelt- und Teilleistungsregulierung marktbeherrschender Unternehmen sowie die befristete Einräumung eines Monopolbereichs zu Gunsten der Deutschen Post AG (Exklusivlizenz). Nach § 2
Drucksache 994/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zum
Tätigkeitsbericht der Regulierungsbehörde
für Telekommunikation und Post 2002/2003 und zum
Sondergutachten der Monopolkommission -
"Wettbewerbintensivierung in der Telekommunikation -
Zementierung des Postmonopols"
...
dieser durch beträchtliche und anhaltende
strukturell oder rechtlich bedingte
Marktzutrittsschranken gekennzeichnet ist,
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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