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"Maschine"
Drucksache 127/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Die vom BGH vorgenommene h�lftige Teilung ist kritisch zu sehen, da vom motorbetriebenen Zugfahrzeug unstreitig eine gr��ere Betriebsgefahr als vom (nicht-motorisierten) Anh�nger ausgeht und ein sachlicher Grund f�r die h�lftige Mithaftung des Anh�ngerhalters und dessen Versicherung daher nicht besteht. Lediglich in Fallkonstellationen, in denen sich bei dem Unfall ein spezifisches Anh�ngerrisiko verwirklicht (Beispiel: der Anh�nger l�st sich vom Zugfahrzeug und verursacht dadurch einen Schaden an einem hinter dem Gespann fahrenden Auto) oder in denen ein R�ckgriff auf den Halter der Zugmaschine oder dessen Versicherer nicht m�glich ist (Beispiel: das Kennzeichen des Zugfahrzeugs konnte nicht erkannt und kann nicht ermittelt werden; der Anspruch gegen den Halter des Zugfahrzeugs bzw. dessen Versicherer ist nicht durchsetzbar, da dieser insolvent ist), ist eine Haftung des Anh�ngerhalters oder dessen Versicherers angemessen. Dies entspricht auch der Auffassung und dem Willen des Gesetzgebers, wie er in der vom BGH aufgegriffenen Begr�ndung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drucksache 742/01, Seite 70) zu Tage tritt.
Drucksache 673/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales
Verordnung zur �nderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen
... b) In Absatz 1 Satz 1 werden die W�rter "Die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell gef�hrte Datei" durch die W�rter "Das bei der Deutschen Rentenversicherung Bund maschinell gef�hrte Dateisystem" ersetzt.
Drucksache 348/17
Verordnung der Bundesregierung
Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung 2017 - 23. KOV-AnpV 2017)
... Der Aufwand f�r die Umstellung und Anpassung der IT-Programme mit anfallenden Nebenarbeiten ist f�r alle L�nder mit insgesamt rund 66 000 Euro zu veranschlagen. Die Anpassung der laufenden F�lle ist in maschinell und von Hand anzupassende zu unterscheiden. Der weitaus �berwiegende Teil kann maschinell angepasst werden und verursacht daher lediglich Kosten von etwa 0,50 Euro je Anpassungsfall. F�r die �brigen F�lle sind jeweils rund 70 Euro zu veranschlagen.
Drucksache 135/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur St�rkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz - HHVG )
... "Die S�tze 1 bis 7 gelten auch f�r Vertr�ge nach � 140a Absatz 1 Satz 3. Vertr�ge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern d�rfen keine Vorschl�ge in elektronischer oder maschinell verwertbarer Form f�r die Vergabe und Dokumentation von Diagnosen f�r den Vertragspartner beinhalten. Die Krankenkassen haben auf Verlangen der zust�ndigen Aufsichtsbeh�rde bez�glich der Einhaltung Nachweise zu erbringen."
Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Ungerechtfertigte Beschr�nkungen des freien Datenverkehrs sind geeignet, die Entwicklung der EU-Datenwirtschaft zu hemmen. Diese Beschr�nkungen bestehen in beh�rdlichen Auflagen f�r den Ort der Speicherung und Verarbeitung von Daten. Die Frage des freien Datenverkehrs bezieht sich auf alle Arten von Daten: Unternehmen und Akteure der Datenwirtschaft arbeiten mit industriellen und von Maschinen generierten Daten (personenbezogenen und nicht personenbezogenen) sowie mit Daten, die durch menschliches Handeln erzeugt werden. In der Strategie f�r den digitalen Binnenmarkt hat die Kommission angek�ndigt, eine europ�ische Initiative vorzuschlagen, in der sie sich mit Beschr�nkungen des freien Datenverkehrs aus anderen Gr�nden als dem Schutz personenbezogener Daten in der EU sowie mit ungerechtfertigten Beschr�nkungen in Bezug auf den Speicher- und Verarbeitungsort der Daten befassen wird. Solche Beschr�nkungen umfassen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sowie Verwaltungsvorschriften und Verwaltungspraktiken mit derselben Wirkung. Mit dem Wachstum der Datenwirtschaft nimmt auch die Zahl der Vorschriften zu und damit die Unsicherheit in der Frage, wo Daten gespeichert oder verarbeitet werden k�nnen. Dies kann sich auf alle Wirtschaftszweige sowie auf private und �ffentliche Organisationen auswirken, f�r die es schwierig werden k�nnte, innovativere bzw. kosteng�nstigere Datendienste in Anspruch zu nehmen. Ungerechtfertigte Lokalisierungsbeschr�nkungen beeintr�chtigen die im Vertrag �ber die Arbeitsweise der Europ�ischen Union (AEUV) festgelegte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit und laufen auch dem einschl�gigen Sekund�rrecht zuwider. Damit besteht die Gefahr einer Fragmentierung des Marktes, einer geringeren Dienstequalit�t f�r die Nutzer und einer geringeren Wettbewerbsf�higkeit vor allem kleinerer Datendiensteanbieter.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -�BERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschr�nkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein k�nftiger EU-Rahmen f�r den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. M�gliche Ans�tze f�r die Zukunft
5. DATEN�BERTRAGBARKEIT, Interoperabilit�t und NORMEN
5.1. �bertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilit�t
5.3. Normen
5.4. M�gliche Ans�tze f�r die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
Drucksache 195/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur St�rkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsst�rkungsgesetz - AMVSG )
... "(3a) Der Gemeinsame Bundesausschuss ver�ffentlicht innerhalb eines Monats nach dem Beschluss nach Absatz 3 eine maschinenlesbare Fassung zu dem Beschluss, die zur Abbildung in elektronischen Programmen nach � 73 Absatz 9 geeignet ist und den Anforderungen der Rechtsverordnung nach � 73 Absatz 9 Satz 2 gen�gt. Das N�here regelt der Gemeinsame Bundesausschuss erstmals innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung nach � 73 Absatz 9 Satz 2 in seiner
Drucksache 199/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur �nderung der kaufrechtlichen M�ngelhaftung, zur St�rkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur �nderung der kaufrechtlichen M�ngelhaftung, zur St�rkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
Drucksache 456/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Fortschreibung der Vorschriften f�r Blut- und Gewebezubereitungen und zur �nderung anderer Vorschriften
... "(1) Die Leistungserbringer im Bereich der Heil- und Hilfsmittel und die weiteren Leistungserbringer sind verpflichtet, den Krankenkassen im Wege elektronischer Daten�bertragung oder maschinell verwertbar auf Datentr�gern die von ihnen erbrachten Leistungen nach Art, Menge und Preis zu bezeichnen und den Tag der Leistungserbringung sowie die Arztnummer des verordnenden Arztes, die Verordnung des Arztes mit der Diagnose und den erforderlichen Angaben �ber den Befund und die Angaben nach � 291 Absatz 2 Nummer 1 bis 10 anzugeben; bei der Abrechnung �ber die Abgabe von Hilfsmitteln sind dabei die Bezeichnungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach � 139 zu verwenden und die H�he der mit dem Versicherten abgerechneten Mehrkosten nach � 33 Absatz 1 Satz 6 anzugeben. Bei der Abrechnung von Leistungen der h�uslichen Krankenpflege nach � 37 ist zus�tzlich zu den Angaben nach Satz 1 die Zeit der Leistungserbringung anzugeben."
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europ�ische Parlament und den Rat - Abwehrf�higkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erh�hen
... - Sicherheit bei kritischen oder hochsensiblen Anwendungen21: Die Systeme, auf die wir in unserem t�glichen Leben angewiesen sind - von unseren Pkw bis hin zu den Maschinen in Fabriken, von den gr��ten Systemen etwa in Flugzeugen oder Kraftwerken bis hin zu den kleinsten, zum Beispiel in Medizinprodukten -, sind in zunehmendem Ma�e digital und miteinander verbunden. Deshalb m�ssen die entscheidenden IKT-Komponenten in diesen Produkten und Systemen strengen Sicherheitspr�fungen unterzogen werden.
1. Einleitung
2. ST�RKUNG der CYBERABWEHRF�HIGKEIT der EU
2.1 St�rkung der Agentur der Europ�ischen Union f�r Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts f�r Cybersicherheit
2.3 Vollst�ndige Umsetzung der Richtlinie �ber die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrf�higkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europ�ischen Kompetenzzentrum f�r Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis f�r Cyberf�higkeiten
2.7 F�rderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptma�nahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung b�swilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsma�nahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen �ffentlichen und privaten Stellen bei der Bek�mpfung der Cyberkriminalit�t
3.4 Intensivierung der Ma�nahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erh�hung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT ST�RKEN
4.1 Cybersicherheit in den Au�enbeziehungen
4.2 Kapazit�tsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
Drucksache 365/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Bek�mpfung der Steuerumgehung und zur �nderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbek�mpfungsgesetz - StUmgBG )
... (2b) Teilen der Vertragspartner oder gegebenenfalls f�r ihn handelnde Personen dem Kreditinstitut die nach Absatz 2a Satz 1 Nummer 1 zu erfassende Identifikationsnummer einer betroffenen Person bis zur Begr�ndung der Gesch�ftsbeziehung nicht mit und hat das Kreditinstitut die Identifikationsnummer dieser Person auch nicht aus anderem Anlass rechtm��ig erfasst, hat es sie bis zum Ablauf des dritten Monats nach Begr�ndung der Gesch�ftsbeziehung in einem maschinellen Verfahren beim Bundeszentralamt f�r Steuern zu erfragen. In der Anfrage d�rfen nur die in � 139b Absatz 3 genannten Daten der betroffenen Person angegeben werden. Das Bundeszentralamt f�r Steuern teilt dem Kreditinstitut die Identifikationsnummer der betroffenen Person mit, sofern die �bermittelten Daten mit den bei ihm nach � 139b Absatz 3 gespeicherten Daten �bereinstimmen.
Drucksache 347/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur F�rderung von Mieterstrom und zur �nderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare-EnergienGesetzes
... d) Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund die Sorge, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Auftragsmangel in den betroffenen Segmenten des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus kommen k�nnte, wodurch die Gefahr eines industriepolitischen Fadenrisses best�nde. Ebenso hat er die Sorgen, dass der angestrebte Ausbaukorridor von 40 - 45 Prozent erneuerbarer Energie bis 2025 verfehlt und das Erreichen der klimapolitischen Ziele so zus�tzlich erschwert wird.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe n
2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b � 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b � 21 Absatz 3 Satz 1 EEG 2017 und Nummer 19 Buchstabe b � 79 Absatz 8 EEG 2017
4. Zu Artikel 1 Nummer 7 � 23b Absatz 3 und 4 EEG 2017
5. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe b � 24 Absatz 2 EEG
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b und Buchstaben c und d - neu - EEG 2017
7. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 42a Absatz 2 Satz 1 EnWG
9. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 42a Absatz 2 Satz 2 EnWG
10. Zu Artikel 2 Nummer 4 � 42a Absatz 3 Satz 1 EnWG
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
Drucksache 144/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau einer europ�ischen Datenwirtschaft - COM(2017) 9 final
... 2. Er sieht die Zug�nglichkeit und Nutzbarkeit (Praktikabilit�t, Normierung und Interoperabilit�t) von Daten f�r Forschung und Innovationen als entscheidend an. Dies gilt insbesondere f�r Daten, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare nat�rliche Person beziehen, bzw. von Maschinen erzeugte Daten. Bekr�ftigt wird hierbei die j�ngste Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drucksache 110/17(B)), dass, um zuk�nftig den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn nicht zu erschweren, m�glichst weitgehend die besonderen Interessen von Wissenschaft und Forschung an einem freien und handhabbaren Zugang zu Daten - unter Wahrung der Rechte Betroffener - ber�cksichtigt werden m�ssen.
Drucksache 162/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus b�rgerschaftlichem Engagement und zum B�rokratieabbau bei Genossenschaften
... "Anstelle der Siegelung kann maschinell ein Abdruck des Dienstsiegels eingedruckt oder aufgedruckt werden."
Drucksache 404/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des � 90 Absatz 3 der Abgabenordnung (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung - GAufzV )
... Satz 1 bestimmt, dass der Steuerpflichtige bei Benutzung von Datenbanken seinen Suchprozess offen zu legen hat. Hierdurch wird erm�glicht, dass die zust�ndigen Finanzbeh�rden die Recherche des Steuerpflichtigen in Datenbanken unter denselben Voraussetzungen wie der Steuerpflichtige selbst vornehmen k�nnen, um so dessen urspr�nglichen Suchprozesses hinreichend pr�fen zu k�nnen. Zudem kann die Finanzbeh�rde ggf. auch eine eigene, neue Recherche durchf�hren. Dies betrifft neben der eigentlichen maschinengest�tzten Recherche in den Datenbanken auch einen sich m�glicherweise anschlie�enden manuellen Selektionsprozess (manuelles Screening).
Drucksache 347/2/17
Antrag des Landes Baden-W�rttemberg
Entwurf eines Gesetzes zur F�rderung von Mieterstrom und zur �nderung weiterer Vorschriften des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... d) Der Bundesrat hat vor diesem Hintergrund die Sorge, dass es in den Jahren 2019 und 2020 zu einem Auftragsmangel in den betroffenen Segmenten des deutschen Maschinen- und Anlagenbaus kommen k�nnte, wodurch die Gefahr eines industriepolitischen Fadenrisses best�nde. Ebenso hat er die Sorgen, dass der angestrebte Ausbaukorridor von 40 - 45 Prozent erneuerbarer Energie bis 2025 verfehlt und das Erreichen der klimapolitischen Ziele so zus�tzlich erschwert wird.
Drucksache 182/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldw�scherichtlinie, zur Ausf�hrung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle f�r Finanztransaktionsuntersuchungen
... Die �bermittlung von Daten zur Gesellschafterliste an das Handelsregister in strukturierter maschinenlesbarer Form ist �berfl�ssig und mit dem Aufbau des Handelsregisters unvereinbar. Die vorgeschlagene �nderung w�rde zu einem erheblichen Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft f�hren.
Drucksache 675/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Zehnte Verordnung zur �nderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... Die Vorgabe nach der Sondervorschrift 363.7 des IMDG-Codes, f�r die Bef�rderung von Maschinen mit mehr als 1500 Litern Kraftstoff eine Genehmigung der zust�ndigen Beh�rde einzuholen, entf�llt. Da in der Vergangenheit keine Genehmigungen auf dieser Grundlage erteilt wurden, entsteht keine Entlastung f�r die L�nderbeh�rden.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Gefahrgutverordnung See
� 16a Zust�ndigkeiten der Wasserstra�en- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Artikel 2 �nderung der Gefahrgutkostenverordnung
Artikel 3 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 4 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
4.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
4.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
4.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf einer Zehnten Verordnung zur �nderung gefahrgutrechtlicher Vorschriften (NKR-Nr. 4172, BMVI)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen:
II.1 Erf�llungsaufwand:
5 Wirtschaft
Weitere Kosten:
5 Verwaltung
III. Votum
Drucksache 88/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2011/65 /EU
/EU zur Beschr�nkung der Verwendung bestimmter gef�hrlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikger�ten - COM(2017) 38 final
... - unterschiedliche (wettbewerbsverzerrende) Behandlung von nicht f�r den Stra�enverkehr bestimmten beweglichen Maschinen mit Netzkabel gegen�ber ansonsten identischen Maschinen, die mit Batterie oder Motor angetrieben werden (und derzeit aus dem RoHS-Geltungsbereich ausgeschlossen sind);
Drucksache 216/17
Gesetzesantrag des Saarlandes
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Strafgesetzbuch es - Erweiterung des � 86a StGB in Bezug auf den Handel mit sogenannten "NS-Devotionalien" (... Str�ndG | )
... Das Merkmal des �u�erlich erkennbaren spezifischen Bezuges, das schon in der Auslegung des � 86 Abs. 1 Nr. 3 StGB verwandt wird (LK/Laufh�tte/Kuschel, StGB, 12. Auflage � 86 Randnummer 16), soll sicherstellen, dass der Gegenstand von jedem durchschnittlichen verst�ndigen Betrachter gerade mit der nationalsozialistischen Gewalt- und Willk�rherrschaft und damit mit deren menschenverachtender Ideologie verkn�pft wird. Das wird in aller Regel schon daraus folgen, dass es sich um einen "historischen" Gegenstand handelt, der Produkt der Maschinerie der damaligen Machthaber war, wie das Hakenkreuz, die SS-Runen oder das Lagergeld oder Ghettogeld. Der Handel mit Gegenst�nden die einen solchen �u�erlich erkennbaren spezifischen Bezug zu der nationalsozialistischen Gewalt- und Willk�rherrschaft oder deren Repr�sentanten haben bedeutet eine Gef�hrdung eines geordneten staatsb�rgerlichen Zusammenlebens und damit einer erhebliche St�rung der �ffentlichen Ordnung (VGH M�nchen, Beschluss vom 11. April 2013 - an 4 S 13.697, NVwZ-RR 2013, 684, 685).
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Alternativen
III. Gesetzgebungskompetenz
IV. Gesetzesfolgen
1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
2. Erf�llungsaufwand
3. Weitere Kosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 127/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld |
... Die vom BGH vorgenommene h�lftige Teilung ist kritisch zu sehen, da vom motorbetriebenen Zugfahrzeug unstreitig eine gr��ere Betriebsgefahr als vom (nicht-motorisierten) Anh�nger ausgeht und ein sachlicher Grund f�r die h�lftige Mithaftung des Anh�ngerhalters und dessen Versicherung daher nicht besteht. Lediglich in Fallkonstellationen, in denen sich bei dem Unfall ein spezifisches Anh�ngerrisiko verwirklicht (Beispiel: der Anh�nger l�st sich vom Zugfahrzeug und verursacht dadurch einen Schaden an einem hinter dem Gespann fahrenden Auto) oder in denen ein R�ckgriff auf den Halter der Zugmaschine oder dessen Versicherer nicht m�glich ist (Beispiel: das Kennzeichen des Zugfahrzeugs konnte nicht erkannt und kann nicht ermittelt werden; der Anspruch gegen den Halter des Zugfahrzeugs oder dessen Versicherer ist nicht durchsetzbar, da dieser insolvent ist), ist eine Haftung des Anh�ngerhalters oder dessen Versicherers angemessen. Dies entspricht auch der Auffassung und dem Willen des Gesetzgebers, wie er in der vom BGH aufgegriffenen Begr�ndung des Gesetzentwurfs (vgl. BR-Drucksache 742/01, Seite 70) zu Tage tritt.
Drucksache 488/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur �berwachung von nicht gef�hrlichen Abf�llen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur �nderung der Abfallverzeichnis -Verordnung
... Nummer 2 betrifft in Vorbehandlungsanlagen erzeugte Gemische und ordnet sie unter bestimmten Umst�nden ebenfalls den "POP-haltigen Abf�llen" im Sinne dieser Verordnung zu. F�r den Anlagenbegriff kann die weite Definition des � 35 Absatz 1 KrWG in Verbindung mit � 3 Absatz 5 BImSchG herangezogen werden. Hiernach sind Anlagen in erster Linie Betriebsst�tten und sonstige ortsfeste Einrichtungen, Maschinen, Ger�te und sonstige ortsver�nderliche technische Einrichtungen sowie bestimmte Fahrzeuge. Es kommen aber auch Grundst�cke, auf denen Abf�lle gelagert und behandelt werden, in Betracht.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung �ber die Getrenntsammlung und �berwachung von nicht gef�hrlichen Abf�llen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung - POP-Abfall-�berwV)
� 1 Anwendungsbereich
� 2 POP-haltige Abf�lle
� 3 Getrennte Sammlung und Bef�rderung; Vermischungsverbot
� 4 Nachweispflichten
� 5 Registerpflichten
� 6 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 �nderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 3 �nderung der Verordnung zur �nderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel der Verordnung
II. Wesentlicher Inhalt der Regelungen
III. Alternativen
IV. Nachhaltigkeitsaspekte
V. Gleichstellung von Frauen und M�nnern
VI. Erf�llungsaufwand
1. Gesamtergebnis
a B�rgerinnen und B�rger
b Wirtschaft
c Verwaltung
2. Ausgangspunkt und Vorgehen zur Sch�tzung des Aufwandes
a POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung
b Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle
3. Vorgaben
Zu 1 Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abf�llen, Stoffen oder Materialien
Zu 2 Entsorgung von Abf�llen
Zu 3 Nachweis- und Registerf�hrung
Zu 4 �nderungen von Anlagengenehmigungen
4. Darstellung des Erf�llungsaufwandes im Einzelnen
a Wirtschaft
aa Anforderungen an die getrennte Sammlung und Verbot der Vermischung mit anderen Abf�llen, Stoffen oder Materialien
aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung
bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle
bb Entsorgung von Abf�llen
aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung
bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle
cc Nachweis- und Registerf�hrung
aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung
bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle
dd �nderungen von Anlagengenehmigungen
aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung
bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle
b Verwaltung
aaa POP-Abfall-�berwachungs-Verordnung
bbb Moratorium f�r HBCD-haltige Abf�lle
5. Zusammenfassung der Auswirkungen der vorliegenden Verordnung und des einj�hrigen Moratoriums auf den Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand der vorliegenden Verordnung
b Erf�llungsaufwand des einj�hrigen Moratoriums
VII. Weitere Kosten
VIII. Demographie-Check
IX. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4193 und Nachquantifizierung NKR-Nr. 4019, BMUB: Entwurf einer Verordnung zur �berwachung von nicht gef�hrlichen Abf�llen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur �nderung der Abfallverzeichnis-Verordnung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand
B�rgerinnen und B�rger
5 Wirtschaft
1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019
a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:
b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gef�hrlicher Abfall:
c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerf�hrung
d. Umstellungsaufwand f�r Entsorgungsanlagen
2 Regelungsvorhaben
a. Vermeidung der getrennten Sammlung und Bereitstellung von Containern:
b. Vermeidung der Entsorgungskosten als gef�hrlicher Abfall:
c. Vermeidung von Nachweispflichten und einer Registerf�hrung
d. Umstellungsaufwand f�r Vorbehandlungsanlagen
1 AVV 2016 NKR-Nr. 4019
2 Regelungsvorhaben
II.2 Weitere Kosten
III. Ergebnis
Drucksache 409/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Finanzen
Neunzehnte Verordnung zur �nderung der Au�enhandelsstatistik-Durchf�hrungsverordnung
... schreibt seit 2013 die Online-Datenerhebung f�r Bundesstatistiken und damit auch f�r die Intrahandelsstatistik vor. Wenn Teile und Zubeh�r ohne den Hauptgegenstand versendet werden, ist seitdem - aufgrund der grunds�tzlich nicht mehr erforderlichen Warenbeschreibung - eine Unterscheidbarkeit vom Hauptgegenstand nicht gegeben. Die Neuregelung sieht nunmehr eine vereinfachte Anmeldung solcher Waren bis zu einer Grenze von 2 500 Euro vor. Die vereinfachte Anmeldung erfolgt unter der f�r Ersatz- und Einzelteile vorgesehenen Warennummer des jeweiligen Hauptgegenstands. Wenn nicht bekannt ist, f�r welchen Hauptgegenstand Teile und Zubeh�r bestimmt sind, erfolgt die vereinfachte Anmeldung unter einer Warennummer f�r Teile und Zubeh�r f�r mechanische, elektrische oder optische Maschinen.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunzehnte Verordnung
Artikel 1 �nderung der Au�enhandelsstatistik-Durchf�hrungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
3. Erf�llungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Drucksache 181/17 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Die Bel�stigung durch �berraschende und unerbetene Werbeanrufe ist f�r eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits seit vielen Jahren ein erhebliches Problem. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Ma�nahmen zur Bek�mpfung dieses Ph�nomens haben nicht in ausreichendem Ma�e eine Verbesserung der Situation bewirken k�nnen. Zuletzt hatte die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen unseri�se Gesch�ftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) versucht, bel�stigenden Telefonanrufen im Bereich der Gewinnspieldienste den Boden zu entziehen, indem sie f�r solche Vertr�ge ein generelles Textformerfordernis einf�hrte. Erg�nzend f�hrte sie einen neuen Bu�geldtatbestand f�r unerlaubte Werbeanrufe ein, die unter Einsatz einer automatischen Anrufmaschine durchgef�hrt werden, und erh�hte die Bu�geldobergrenze f�r unerlaubte Werbeanrufe in den �brigen F�llen. Das Gesetz gegen unseri�se Gesch�ftspraktiken und h�tte laut Koalitionsvertrag f�r die 18. Legislaturperiode nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Die beabsichtigte Evaluation steht jedoch nach wie vor aus und kurzfristig ist das Vorliegen von Ergebnissen nicht zu erwarten.
Drucksache 181/17
Gesetzesantrag des Landes Baden-W�rttemberg
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung
... Die Bel�stigung durch �berraschende und unerbetene Werbeanrufe ist f�r eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits seit vielen Jahren ein erhebliches Problem. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Ma�nahmen zur Bek�mpfung dieses Ph�nomens haben nicht in ausreichendem Ma�e eine Verbesserung der Situation bewirken k�nnen. Zuletzt hatte die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen unseri�se Gesch�ftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) versucht, bel�stigenden Telefonanrufen im Bereich der Gewinnspieldienste den Boden zu entziehen, indem sie f�r solche Vertr�ge ein generelles Textformerfordernis einf�hrte. Erg�nzend f�hrte sie einen neuen Bu�geldtatbestand f�r unerlaubte Werbeanrufe ein, die unter Einsatz einer automatischen Anrufmaschine durchgef�hrt werden, und erh�hte die Bu�geldobergrenze f�r unerlaubte Werbeanrufe in den �brigen F�llen. Das Gesetz gegen unseri�se Gesch�ftspraktiken h�tte laut Koalitionsvertrag f�r die 18. Legislaturperiode nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Die beabsichtigte Evaluation steht jedoch nach wie vor aus und kurzfristig ist das Vorliegen von Ergebnissen nicht zu erwarten.
Drucksache 138/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates zum Schutz nat�rlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001
und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG - COM(2017) 8 final
... das Recht der betroffenen Person auf Daten�bertragbarkeit ein, d.h. das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, zu erhalten, und das Recht, diese Daten direkt einem anderen Verantwortlichen �bermitteln zu lassen, wenn dies technisch machbar ist. Als Voraussetzung f�r die Aus�bung dieses Rechts und zur weiteren Verbesserung des Zugangs nat�rlicher Personen zu ihren Daten ist vorgesehen, dass der Verantwortliche diese Daten in einem strukturierten, g�ngigen maschinenlesbaren Format zur Verf�gung stellen muss. Dieses Recht besteht nur, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person oder einem von ihr geschlossenen Vertrag beruht.
Drucksache 569/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Erste Verordnung zur �nderung der Stra�enverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... ), den Ausf�hrungsbestimmungen hierzu sowie im EU-Recht bestehen, fehlen solche Vorgaben f�r das vordere Sichtfeld, wenn Kraftfahrzeuge mit auswechselbaren Anbauger�ten ausger�stet sind, die das vordere Sichtfeld des Fahrzeugf�hrers einschr�nken. Anbauger�te werden z.B. an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren), Kommunalfahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen f�r bestimmte Arbeiten verwendet (Frontlader, Frontm�hwerke, Rebenschneider, Roder, Saatbettkombinationen, Tunnelreiniger etc.). Auch die Forderung des � 29 Absatz 3 der Stra�enverkehrsordnung (
Drucksache 74/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/97
des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 �ber Versicherungsvertrieb und zur �nderung des Au�enwirtschaftsgesetz es
... Verbraucher werden zunehmend im Rahmen des Erwerbs eines relativ preisintensiven Produkts oder einer kostenintensiven Dienstleistung von dem Verk�ufer bzw. Dienstleister mit dem Angebot einer produkterg�nzenden (produktakzessorischen) Versicherung konfrontiert. Exemplarisch genannt seien die Auslandsreisekrankenversicherung, die im Reiseb�ro direkt bei Buchung der Pauschalreise offeriert wird, oder die im Elektronikmarkt beim Erwerb eines Smartphones angebotene diesbez�gliche "Diebstahlversicherung" oder die im Kaufhaus offerierte "Garantieverl�ngerung" im Zusammenhang mit dem Kauf einer Waschmaschine. Die Verk�ufer dieser produkterg�nzenden Versicherungen - Versicherungsvermittler in Nebent�tigkeit - sind f�r die erforderliche Kundenberatung, was die Versicherung anbelangt, oftmals nicht ausreichend geschult und k�nnen daher den Kunden weder angemessen beraten noch dessen etwaige Fragen zum Versicherungsprodukt kompetent beantworten. Eine individuelle Risikoanalyse erfolgt regelm��ig nicht. Alternative Versicherungsprodukte werden zumeist nicht aufgezeigt. Der H�ndler (Verk�ufer) hat �blicherweise ausschlie�lich Verbindung zu einem bestimmten Partner in der Versicherungsbranche, dessen Vertragsformulare er verwendet. Auch wegen der insoweit in Aussicht gestellten Provision besteht f�r den H�ndler ein erheblicher Anreiz zum Vertrieb gerade dieses Versicherungsprodukts. Weil eine individuelle Bedarfs- und Risikoanalyse unterbleibt und das Versicherungsprodukt zumeist �berraschend angeboten wird, erkennt der Kunde h�ufig erst im Nachhinein, wenn das versicherte Risiko bereits von einer seiner anderen (bestehenden) Versicherungen, zum Beispiel seiner Hausratsversicherung, abgedeckt ist.
Drucksache 569/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums f�r Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Erste Verordnung zur �nderung der Stra�enverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... /EG hinsichtlich der Vorschriften f�r gem�� dem Flexibilit�tssystem in Verkehr gebrachte Zugmaschinen (ABl. L 254 vom 30.9.2011, S. 22),
Drucksache 110/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) Nr. 2016/679
und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680
(Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU - DSAnpUG-EU)
... hinreichend sicherstellt, dass die Landwirte die erfassten Daten herstellerunabh�ngig auslesen, selbst oder durch Dritte auswerten und f�r andere Zwecke oder Maschinen weiter nutzen k�nnen.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zu Artikel 1 Teil 1 und 3 BDSG
6. Zu Artikel 1 � 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BDSG
7. Zu Artikel 1 � 2 Absatz 6 - neu - BDSG
8. Zu Artikel 1 � 4 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 Satz 1
9. Zu Artikel 1 � 6 Absatz 6 Satz 3 BDSG
10. Zu Artikel 1 � 13 Absatz 3 Satz 3 BDSG
11. Zu Artikel 1 � 17 Absatz 2, � 18 Absatz 2 Satz 2 BDSG
12. Zu Artikel 1 � 19 Absatz 1 Satz 1a - neu -, Satz 1b - neu -, Satz 3 BDSG
13. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 1 BDSG
14. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 4, 5 Nummer 1, 2, Absatz 7 BDSG
15. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 5, � 21 Absatz 4 Satz 2 BDSG
16. Zu Artikel 1 � 20 Absatz 7 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
17. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 1 BDSG
18. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 1 BDSG
19. Zu Artikel 1 � 22 Absatz 2 Satz 3 BDSG
20. Zu Artikel 1 � 23 Absatz 1 Nummer 7 BDSG
21. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
22. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
23. Zu Artikel 1 � 24 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
24. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 1 Satz 2 BDSG
25. Zu Artikel 1 � 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG
26. Zu Artikel 1 � 26 BDSG
27. Zum Gesetzentwurf allgemein
28. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 1 Satz 1 BDSG
29. Zu Artikel 1 � 27 Absatz 3 Satz 1 BDSG
30. Zu Artikel 1 � 29 Satz 1, 2 BDSG
31. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 1 Satz 2a - neu -, Satz 2b - neu -, Absatz 2 Satz 2 neu - BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
32. Zu Artikel 1 � 29 Absatz 3 BDSG
33. Zum Gesetzentwurf allgemein
34. Zum Gesetzentwurf allgemein
35. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 BDSG
36. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
37. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 1 Nummer 3, 4 BDSG
38. Zu Artikel 1 � 31 Absatz 3 - neu - BDSG
39. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 1 BDSG
40. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
41. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG
42. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 1 Nummer 4 BDSG
43. Zu Artikel 1 � 32 Absatz 2 Satz 3 BDSG
44. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a BDSG
45. Zu Artikel 1 � 33 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
46. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Nummer 2 BDSG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
47. Zu Artikel 1 � 35 BDSG
� 35 Recht auf L�schung
48. Zu Artikel 1 � 36 BDSG
49. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 BDSG
50. Zu Artikel 1 � 37 BDSG
51. Zu Artikel 1 � 50 Satz 2 BDSG
52. Zu Artikel 1 � 51 BDSG
53. Zu Artikel 1 � 83 Absatz 1 und 2 BDSG
54. Zu Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a � 13 Absatz 2 BVerfSchG , Nummer 7 Buchstabe a � 22a Absatz 5 BVerfSchG , Nummer 9 � 25 Absatz 3 BVerfSchG
55. Zu Artikel 2 Nummer 10 � 26a Absatz 2 Satz 2 BVerfSchG
56. Zu Artikel 6 Nummer 2 � 6 Absatz 1 Satz 7 G10
57. Zum Gesetzentwurf insgesamt
Drucksache 487/17
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Gesch�ftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV )
... Die Angaben auf einem Beleg m�ssen f�r jedermann ohne maschinelle Unterst�tzung lesbar sein. Ein Beleg kann in Papierform oder mit Zustimmung des Belegempf�ngers elektronisch in einem standardisierten Datenformat ausgegeben werden.
Drucksache 181/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung - Antrag der L�nder Baden-W�rttemberg und Hessen, Saarland -
... Die Bel�stigung durch �berraschende und unerbetene Werbeanrufe ist f�r eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits seit vielen Jahren ein erhebliches Problem. Alle bisher vom Gesetzgeber ergriffenen Ma�nahmen zur Bek�mpfung dieses Ph�nomens haben nicht in ausreichendem Ma�e eine Verbesserung der Situation bewirken k�nnen. Zuletzt hatte die Bundesregierung mit dem Gesetz gegen unseri�se Gesch�ftspraktiken vom 1. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3714) versucht, bel�stigenden Telefonanrufen im Bereich der Gewinnspieldienste den Boden zu entziehen, indem sie f�r solche Vertr�ge ein generelles Textformerfordernis einf�hrte. Erg�nzend f�hrte sie einen neuen Bu�geldtatbestand f�r unerlaubte Werbeanrufe ein, die unter Einsatz einer automatischen Anrufmaschine durchgef�hrt werden, und erh�hte die Bu�geldobergrenze f�r unerlaubte Werbeanrufe in den �brigen F�llen. Das Gesetz gegen unseri�se Gesch�ftspraktiken und h�tte laut Koalitionsvertrag f�r die 18. Legislaturperiode nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Die beabsichtigte Evaluation steht jedoch nach wie vor aus und kurzfristig ist das Vorliegen von Ergebnissen nicht zu erwarten.
Drucksache 62/17
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des E-Government-Gesetzes
... Mag der gesch�tzte wirtschaftliche Nutzen der Datenverarbeitung in verschiedenen Studien auch unterschiedlich hoch ausfallen und auch von der kontinuierlichen, m�glichst fl�chendeckenden Zulieferung von Daten abh�ngig sein, sehen doch alle Untersuchungen ein signifikantes Potenzial. Staaten k�nnen eine �konomisch wertvolle Grundlage f�r Innovationen und neue Gesch�ftsmodelle schaffen, indem sie die zur Erf�llung �ffentlicher Aufgaben erhobenen Daten maschinenlesbar und entgeltfrei zur Verf�gung stellen. Mit diesem Gesetz sollen elektronisch gespeicherte unbearbeitete Daten der Beh�rden der unmittelbaren Bundesverwaltung transparent und �ffentlich zug�nglich gemacht werden, um die wirtschaftlichen Potentiale zu heben.
Drucksache 166/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Chemikaliengesetz es und zur �nderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften
... In Bestandsgeb�uden sowie in Maschinen und Anlagen k�nnen gef�hrliche Stoffe wie Asbest vorhanden sein, die bei T�tigkeiten an diesen Objekten besonders ber�cksichtigt werden m�ssen. Verunreinigungen durch gef�hrliche Stoffe sind auch bei Grundst�cken bekannt (Altlastenproblematik). Um die mit der T�tigkeit verbundenen Gefahren beurteilen und sicher arbeiten zu k�nnen, ist der betroffene Arbeitgeber auf Informationen desjenigen angewiesen, der die T�tigkeiten veranlasst. Andernfalls laufen seine Ermittlungspflichten ins Leere. Daher sollen die Erm�chtigungen in � 19 Absatz 3
1. Zu Artikel 1 Nummer 7
2. Zu Artikel 1 � 19 ChemG
Drucksache 145/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58 /EG (Verordnung �ber Privatsph�re und elektronische Kommunikation | ) - COM(2017) 10 final; Ratsdok. 5358/17
... 19. Die vorgeschlagene Verordnung soll auch auf elektronische Kommunikation Anwendung finden, die nicht nur zwischen nat�rlichen Personen stattfindet, sondern auch zwischen juristischen Personen und Maschinen (M2M-Kommunikation) erfolgt. Dies k�nnte neue Gesch�ftsmodelle und Unternehmen betreffen, die die Signal�bertragung im Rahmen von M2M-Kommunikation in ihre Produkte einbinden, wie zum Beispiel im Rahmen von vernetzten Fahrzeugen, automatisierten Lieferketten oder Fuhrparkl�sungen, unter anderem in der Automobilindustrie und der Logistikbranche. Vor diesem Hintergrund ist zu pr�fen, ob die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Verordnung auf die �bermittlung von M2M-Kommunikation zielf�hrend ist oder ob dadurch heute g�ngige Abl�ufe in der europ�ischen Wirtschaft in Frage gestellt und Spielr�ume f�r Innovationen im Bereich Industrie 4.0, dem Internet der Dinge sowie in anderen neuen Gesch�ftsfeldern zu stark eingeschr�nkt werden. Dies h�tte negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsf�higkeit der europ�ischen Wirtschaft.
Drucksache 350/17
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung - NELEV )
... sonstige Technologien (inkl. Synchronmaschinen)
Drucksache 199/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur �nderung der kaufrechtlichen M�ngelhaftung, zur St�rkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur �nderung der kaufrechtlichen M�ngelhaftung, zur St�rkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren
Drucksache 387/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Reflexionspapier der Kommission: Die Globalisierung meistern COM(2017) 240 final; Ratsdok. 9075/17
... Die europ�ischen Ausfuhren haben infolge der weltweiten Nachfrage nach den hochwertigen Waren und Dienstleistungen Europas zugenommen. Unsere Flugzeuge, Luxusautos, Industriemaschinen, Kosmetika, Gesundheitsprodukte, unsere hochwertige Kleidung und unsere Qualit�tslebensmittel sind sehr gefragt. Zusammen mit den Beratungs-, Ingenieur- oder Transportdienstleistungen, die wir anbieten, tragen diese Produkte zur starken Exportleistung der EU (insgesamt 1 746 Mrd. EUR im Jahr 2016) bei und sichern viele gut bezahlte Arbeitspl�tze. Jede Milliarde Euro an Ausfuhren leistet einen Beitrag zur Sicherung von 14 000 Arbeitspl�tzen. Davon profitieren nicht nur gro�e Unternehmen: �ber 80 % der europ�ischen Exporteure sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU)2.
Drucksache 725/17
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 92/106/EWG �ber die Festlegung gemeinsamer Regeln f�r bestimmte Bef�rderungen im kombinierten G�terverkehr zwischen Mitgliedstaaten - COM(2017) 648 final
... a) in einem gem�� den internationalen Kennzeichnungsnormen ISO 6346 und EN 13044 gekennzeichneten Anh�nger oder Sattelanh�nger mit oder ohne Zugmaschine, Wechselaufbau oder Container erfolgt und die Sendung zwischen den verschiedenen Verkehrstr�gern umgeladen wird, oder
Drucksache 411/17
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung �ber die Arbeitszeit in der Binnenschifffahrt (Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung - BinSchArbZV )
... (1) Der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit menschengerecht zu gestalten, auch in Bezug auf die Pausen w�hrend der Arbeitszeit. Er hat eint�nige Arbeit und einen maschinenbestimmten Arbeitsrhythmus unter Ber�cksichtigung der Art der T�tigkeit und der Erfordernisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes nach M�glichkeit zu vermeiden.
Drucksache 664/1/17
Empfehlungen der Aussch�sse
Zweite Verordnung zur �nderung der Direktzahlungen-Durchf�hrungsverordnung, der Agrarzahlungen -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS \-Verordnung
... Zum Schutz der Bodenbr�ter d�rfen auf �kologischen Vorrangfl�chen (�VF) und daran gekoppelt auch auf Brachfl�chen, auf denen keine Produktion stattfindet, im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni keine maschinellen Pflege-und Bodenbearbeitungsma�nahmen stattfinden.
Drucksache 602/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer
... "; die Aufsichtsbeh�rden und die von diesen mit der Pr�fung Beauftragten k�nnen verlangen, dass Daten nach ihren Vorgaben maschinell ausgewertet oder ihnen auf einem maschinell verwertbaren Datentr�ger zur Verf�gung gestellt werden."
Drucksache 406/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der �nderungen der EUAmtshilferichtlinie und von weiteren Ma�nahmen gegen Gewinnk�rzungen und -verlagerungen
... Die Entwicklung eines bundeseinheitlichen maschinellen Clearing- und Abrechnungsverfahrens f�r die K�rperschaftsteuerzerlegung fordert die B�ndelung der Zust�ndigkeiten auf der Ebene des beauftragten Finanzamtes nach � 6 Absatz 1 ZerlG. Bisher ist f�r die Abrechnung der Zerlegungsanteile das Erhebungsfinanzamt zust�ndig. Das nach � 6 Absatz 1 ZerlG beauftragte Finanzamt ist im Rahmen eines Clearingverfahrens f�r die landesweite Abwicklung der Zerlegung zust�ndig. In der Praxis sieht das derzeitige Verfahren so aus, dass sowohl das Erhebungsfinanzamt als auch das beauftragte Finanzamt manuell eine Abrechnung erstellen. Um in Zukunft die Mehrarbeit und die Fehleranf�lligkeit durch eine doppelte Abrechnung zu vermeiden und ein einheitliches maschinelles Verfahren einzuf�hren, wird die Abrechnung k�nftig nur noch durch das beauftragte Finanzamt erfolgen. Beim beauftragten Finanzamt w�rden dann sowohl die Abrechnung als auch das Clearing durchgef�hrt. Hierdurch entsteht ein einfacheres und effektiveres System.
Drucksache 754/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1166/2008
und (EU) Nr. 1337/2011 - COM(2016) 786 final
... 10. Bereits vorhandene Verwaltungsdaten sollten m�glichst weitgehend genutzt werden. Allerdings sind die M�glichkeiten zur Nutzung entsprechender Verwaltungsdaten bereits weitgehend ausgesch�pft; insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Verwaltungsdaten "mindestens von gleicher Qualit�t wie die aus statistischen Erhebungen gewonnen Informationen" sein m�ssen und die Statistik keinerlei M�glichkeiten hat, Einfluss auf die Qualit�t entsprechender Daten zu nehmen. Zudem liegen viele Verwaltungsdaten nicht vor. Das betrifft beispielsweise das neue Merkmal "Interneteinrichtungen" im Modul "Maschinen und Einrichtungen". Eine Entlastung ist aus Sicht des Bundesrates auf diesem Wege nicht zu erwarten.
Drucksache 712/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur �nderung des Zweiten und des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch
... e) Die EVS 2013 weist f�r Herd, K�hlschrank und Waschmaschine nur geringf�gige Betr�ge auf, mit denen diese erst nach jahrelanger Ansparung finanziert werden k�nnen. Um eine Bedarfsunterdeckung zu vermeiden und den Vorgaben des BVerfG gerecht zu werden, sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, die eine Ber�cksichtigung als zus�tzliche Leistungen erm�glichen.
Drucksache 764/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... (2) Die von der Kassen-Nachschau betroffenen Steuerpflichtigen haben dem mit der Kassen-Nachschau betrauten Amtstr�ger auf Verlangen Aufzeichnungen, B�cher sowie die f�r die Kassenf�hrung erheblichen sonstigen Organisationsunterlagen �ber die der Kassen-Nachschau unterliegenden Sachverhalte und Zeitr�ume vorzulegen und Ausk�nfte zu erteilen, soweit dies zur Feststellung der Erheblichkeit nach Absatz 1 geboten ist. Liegen die in Satz 1 genannten Aufzeichnungen oder B�cher in elektronischer Form vor, ist der Amtstr�ger berechtigt, diese einzusehen, die �bermittlung von Daten �ber die einheitliche digitale Schnittstelle zu verlangen oder zu verlangen, dass Buchungen und Aufzeichnungen auf einem maschinell auswertbaren Datentr�ger nach den Vorgaben der einheitlichen digitalen Schnittstelle zur Verf�gung gestellt werden. Die Kosten tr�gt der Steuerpflichtige.
Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europ�ische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsf�higen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... 40. Unter uneingeschr�nkter Beachtung der Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta der Europ�ischen Union sowie der geltenden und k�nftigen Bestimmungen f�r die Verwendung von Daten f�r Forschungszwecke kann die Initiative m�glicherweise Dienste entwickeln, die etwa die zielgerichtete Text\- und Datensuche unter Ber�cksichtigung der Rechte am geistigen Eigentum, die Zugangskontrolle f�r unterschiedliche Nutzungszwecke, die irreversible Anonymisierung sensibler Daten vor der Datenverkn�pfung und die Schaffung von R�umen f�r personenbezogene Daten zur Wahrung der Privatsph�re unterst�tzen, die Einf�hrung innovativer Verwendungszwecke f�rdern sowie maschinenlesbare Genehmigungen und Metadaten zum Schutz der Privatsph�re unterst�tzen, mit denen Datens�tze versehen werden, die �ber die Cloud abgerufen werden k�nnen. Zudem kann sie Leitlinien und bew�hrte Verfahren f�r die organisatorischen Abl�ufe zur Verf�gung stellen, die f�r diese Initiative ben�tigt werden. Hierbei handelt es sich zwar um Werkzeuge und Verfahren, die sich auf die Technik, die Konzeptionsphase und die Standardisierung beziehen, doch sie k�nnen dazu beitragen, dass F�lle von Fehlverhalten in der Praxis sowie die Nichteinhaltung der Rechtsvorschriften weniger h�ufig auftreten.
Drucksache 196/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Digitalisierung der europ�ischen Industrie - Die Chancen des digitalen Binnenmarkts in vollem Umfang nutzen - COM(2016) 180 final
... In der Industrie wird die Arbeit auf allen Ebenen - Arbeiter, technisches und Verwaltungspersonal gleicherma�en - zunehmend darin bestehen, intelligente Maschinen, die die Erf�llung von Aufgaben unterst�tzen, zu entwickeln, zu warten und zu �berwachen. Daf�r werden unterschiedliche Qualifikationsprofile notwendig sein.
1. Kontext
2. Digitale Technologien auf dem Vormarsch
3. Digitale Chancen nutzen: Wo steht Europa?
4. Das weitere Vorgehen
4.1 Ein Rahmen f�r die Koordinierung der Initiativen f�r die Digitalisierung der Industrie
4.2 Gemeinsam in die St�rkung der digitalen Innovationskapazit�t Europas investieren
4.2.1 Digitale Innovationen in allen Bereichen f�rdern: Digital Innovation Hubs in ganz Europa
4.2.2 Partnerschaften im Hinblick auf die F�hrungsrolle bei den Wertsch�pfungsketten und Plattformen f�r digitale Technologien
4.2.3 Standardisierung: Schwerpunktsetzung und Verst�rkung der Anstrengungen in Bezug auf Referenzarchitekturen und Erprobung
4.3 Schaffung geeigneter rechtlicher Rahmenbedingungen
4.4 Humankapital, das f�r den digitalen Wandel bereit und mit den notwendigen F�higkeiten ausgestattet ist
5. Fazit
Drucksache 11/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Arbeit und Soziales
Erste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung �ber elektrische Betriebsmittel - 1. ProdSV)
... "Produkt, das zum Zweck der Erzeugung, Umwandlung, �bertragung, Verteilung oder Anwendung von elektrischer Energie benutzt wird, zum Beispiel Maschinen, Transformatoren, Schaltger�te und Steuerger�te, Messger�te, Schutzeinrichtungen, Kabel und Leitungen, elektrische Verbrauchsmittel.".
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Erste Verordnung
3 Inhalts�bersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
� 1 Anwendungsbereich
� 2 Begriffsbestimmungen
� 3 Bereitstellung auf dem Markt
� 4 Konformit�tsvermutung auf der Grundlage harmonisierter Normen
� 5 Konformit�tsvermutung auf der Grundlage internationaler Normen
� 6 Konformit�tsvermutung auf der Grundlage nationaler Normen
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
� 7 Allgemeine Pflichten des Herstellers
� 8 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
� 9 Bevollm�chtigter des Herstellers
� 10 Allgemeine Pflichten des Einf�hrers
� 11 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einf�hrers
� 12 Pflichten des H�ndlers
� 13 Einf�hrer oder H�ndler als Hersteller
� 14 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Markt�berwachung
� 15 Korrekturma�nahmen der Wirtschaftsakteure
� 16 Vorl�ufige Ma�nahmen der Markt�berwachungsbeh�rde
� 17 Konforme elektrische Betriebsmittel, die ein Risiko darstellen
� 18 Formale Nichtkonformit�t
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
� 19 Ordnungswidrigkeiten
� 20 Straftaten
� 21 �bergangsvorschriften
� 22 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Rechtsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Aspekte der Gleichstellung
4. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
5. Erf�llungsaufwand
5.1 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
5.1.1 Erf�llungsaufwand f�r den Hersteller
5.1.2 Erf�llungsaufwand f�r den Einf�hrer
5.1.3 Erf�llungsaufwand f�r den H�ndler
5.2 Erf�llungsaufwand f�r den Bund
5.3 Erf�llungsaufwand f�r die L�nder
5.4 Erf�llungsaufwand f�r die Kommunen
6. Weitere Kosten
7. Weitere Rechtsfolgen Keine
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu � 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zu � 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 5
Zu � 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu � 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 13
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu � 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 Markt�berwachung
Zu � 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu � 19
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 20
Zu � 21
Zu � 22
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3518: Entwurf einer 1. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand f�r Hersteller
II.2 Erf�llungsaufwand f�r Einf�hrer
II.3 Erf�llungsaufwand f�r H�ndler
Drucksache 331/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie
Zweite Verordnung zur �nderung der Verordnung zur Gleichstellung von Pr�fungszeugnissen der
... Schwerpunkt: Maschinenbau
Drucksache 453/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur �nderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV-�nderungsgesetz - 6. SGB IV-�ndG)
... bb) In Satz 2 wird die Angabe "3" durch die Angabe "4" ersetzt und werden die W�rter "verschl�sselt in maschinenlesbarer Form" durch das Wort "codiert" ersetzt.
Drucksache 601/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Arzneimittelversorgung in der GKV (GKV-Arzneimittelversorgungsst�rkungsgesetz - AMVSG )
... Es ist vorgesehen, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu verpflichten, die Ergebnisse seiner Beschl�sse �ber den Zusatznutzen neuer Arzneimittel in maschinenlesbarer Form in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung so abzubilden, dass sie den Anforderungen einer vom Bundesministerium f�r Gesundheit (BMG) noch zu schaffenden Rechtsverordnung entsprechen. Diese Rechtsverordnung des BMG soll das N�here zu den entsprechenden Mindestanforderungen ohne Zustimmung des Bundesrates regeln. Das BMG kann dabei insbesondere auch Vorgaben zu Hinweisen zur Wirtschaftlichkeit bei der Verordnung der Arzneimittel im Vergleich mit anderen Arzneimitteln machen. Weitere Einzelheiten hat der G-BA innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung in seiner
Drucksache 209/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 - 22. KOV-AnpV 2016)
... Der Aufwand f�r die Umstellung und Anpassung der IT-Programme mit anfallenden Nebenarbeiten ist f�r alle L�nder mit insgesamt rund 51 000 Euro zu veranschlagen. Die Anpassung der laufenden F�lle ist in maschinell und von Hand anzupassende zu unterscheiden. Der weitaus �berwiegende Teil kann maschinell angepasst werden und verursacht daher lediglich Kosten von etwa 0,50 Euro je Anpassungsfall. F�r die �brigen F�lle sind jeweils rund 70 Euro zu veranschlagen.
Drucksache 302/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Vorschlag f�r eine Richtlinie des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur �nderung der Richtlinie 2009/45 /EG �ber Sicherheitsvorschriften und -normen f�r Fahrgastschiffe COM(2016) 369 final
... ii) Segelschiffe und Schiffe ohne Maschinenantrieb,
Begr�ndung
1. Kontext des Vorschlags
1.1 Gr�nde und Ziele des Vorschlags
1.2 Koh�renz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
1.3 Koh�renz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit
2.1 Rechtsgrundlage
2.2 Subsidiarit�t
2.3 Verh�ltnism��igkeit
2.4 Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessentr�ger und der Folgenabsch�tzung
3.1 Ex-post-Bewertung/Eignungspr�fungen bestehender Rechtsvorschriften
3.2 Konsultation der Interessentr�ger
3.3 Einholung und Nutzung von Expertenwissen
3.4 Folgenabsch�tzung
3.5 Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
3.6 Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1 Durchf�hrungspl�ne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalit�ten
5.2 Erl�uternde Dokumente
5.3 Ausf�hrliche Erl�uterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich
Fahrgastschiffsklassen und Anwendung
5 Sicherheitsanforderungen
Zus�tzliche Sicherheitsanforderungen, gleichwertiger Ersatz, Befreiungen und Schutzma�nahmen
Ausschuss und �nderungsverfahren
5 Zeugnisse
Internationale Dimension
5 Bewertungsbestimmungen
Artikel 1 �nderung der Richtlinie 2009/45/EG
Artikel 3 Geltungsbereich
Artikel 10a Aus�bung der Befugnis�bertragung
Artikel 14 Regeln des SOLAS-�bereinkommens von 1974
Artikel 16a Bewertung
Artikel 2 Umsetzung
Artikel 3 Inkrafttreten
Artikel 4 Adressaten
Drucksache 49/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag f�r eine Verordnung des Europ�ischen Parlaments und des Rates �ber die Genehmigung und die Markt�berwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganh�ngern sowie von Systemen, Bauteilen und selbst�ndigen technischen Einheiten f�r diese Fahrzeuge - COM(2016) 31 final
... 12. Artikel 33 begrenzt die maximale G�ltigkeit von Typgenehmigungen f�r Fahrzeuge der Klassen M, N und O, also Pkw, Omnibusse, Lkw, (Sattel-) Zugmaschinen und Anh�nger sowie deren Zubeh�r- oder Austauschteile auf f�nf Jahre.
Drucksache 290/16
Unterrichtung durch die Europ�ische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europ�ische Parlament, den Rat, den Europ�ischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Online-Plattformen im digitalen Binnenmarkt - Chancen und Herausforderungen f�r Europa COM(2016) 288 final
... Es gibt unterschiedliche Arten von Online-Plattformen unterschiedlicher Gr��e, die sich nach wie vor in einem in anderen Wirtschaftszweigen ungekannten Tempo weiterentwickeln. Sie decken ein breites Spektrum ab4 - von Online-Werbeplattformen und -M�rkten �ber Suchmaschinen, soziale Medien und Plattformen zur Verbreitung von kreativen Inhalten und Apps bis hin zu Kommunikationsdiensten, Zahlungssystemen und Plattformen f�r die partizipative Wirtschaft.
Drucksache 540/16
Verordnung des Bundesministeriums f�r Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Neuregelung produktsicherheitsrechtlicher Vorschriften �ber Sportboote und Wassermotorr�der
... /EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten �ber Ma�nahmen zur Bek�mpfung der Emission von gasf�rmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren f�r mobile Maschinen und Ger�te (ABl. L 59 vom 27.2.1998, S.1) in der jeweils geltenden Fassung typengenehmigte Motoren, die mit mindestens den Grenzwerten der Stufe III A, Stufe III B oder Stufe IV f�r Selbstz�ndungsmotoren f�r andere Anwendungen als den Antrieb von Binnenschiffen, Lokomotiven und Triebwagen entsprechend Anhang I Nummer 4.1.2 jener Richtlinie verwendet werden und der vorliegenden Verordnung entsprechen, ausgenommen die Anforderungen in Bezug auf Abgasemissionen in Anhang I Teil B der Richtlinie
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Zehnte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung �ber Sportboote und Wassermotorr�der - 10. ProdSV)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
� 1 Anwendungsbereich
� 2 Begriffsbestimmungen
� 3 Grundlegende Anforderungen
� 4 Freier Warenverkehr
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
� 5 Allgemeine Pflichten der Hersteller
� 6 Besondere Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
� 7 Bevollm�chtigter des Herstellers
� 8 Pflichten des Einf�hrers
� 9 Pflichten des H�ndlers
� 10 Einf�hrer oder H�ndler als Hersteller Ein Einf�hrer oder H�ndler gilt als Hersteller, wenn er
� 11 Pflichten der privaten Einf�hrer
� 12 Angabe der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3 Konformit�t und Konformit�tsbewertung
� 13 EU-Konformit�tserkl�rung und Erkl�rung nach Anhang III der Richtlinie 2013/53/EU
� 14 CE-Kennzeichnung
� 15 Konformit�tsbewertungsverfahren
� 16 Entwurf und Bau
� 17 Abgasemissionen
� 18 Ger�uschemissionen
� 19 Begutachtung nach Bauausf�hrung
� 20 Zus�tzliche Anforderungen
� 21 Technische Unterlagen
Abschnitt 4 Markt�berwachung
� 22 Korrekturma�nahmen der Wirtschaftsakteure
� 23 Vorl�ufige Ma�nahmen der zust�ndigen Beh�rde
� 24 Formale Nichtkonformit�t
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
� 25 Ordnungswidrigkeiten
� 26 Straftaten
� 27 �bergangsvorschriften
Artikel 2 �nderung von Rechtsvorschriften
� 1 �nderung der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung
� 2 �nderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung
� 3 �nderung der Seeschifffahrtsstra�en-Ordnung
� 4 �nderung der See-Sportbootverordnung
� 3 CE-Kennzeichnung
Artikel 3 Inkrafttreten, Au�erkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
4.1 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
4.2 Erf�llungsaufwand f�r den Bund
4.3 Erf�llungsaufwand f�r die L�nder
4.4 Erf�llungsaufwand f�r die Kommunen
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Artikel 1
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu � 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu � 3
Zu � 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure
Zu � 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu � 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu � 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu � 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Konformit�t und Konformit�tsbewertung
Zu � 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu � 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu � 17
Zu � 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 19
Zu � 20
Zu � 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 4 Markt�berwachung
Zu � 22
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen
Zu � 25
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 26
Zu � 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Artikel 2
Drucksache 407/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
... Abweichend von � 146a1 kann der Schutz gem�� � 146a Absatz 1 Satz 2 auch durch den Einsatz einer standardisierten Signaturerstellungseinheit als Sicherheitseinrichtung hergestellt werden. In diesem Fall ist jeder einzeln aufgezeichnete Gesch�ftsvorfall durch eine sichere Signaturerstellungseinheit mittels eines kryptografischen Verfahrens digital zu signieren. Die signierten Teile des Datensatzes sind zusammen mit der Signatur und den unsignierten Teilen des Datensatzes so zu speichern, dass sie insgesamt jederzeit maschinell auswertbar und unverz�glich lesbar gemacht werden k�nnen. Mindestens einmal t�glich ist ein digital signierter Tagesabschluss zu erstellen und zu speichern.
Drucksache 236/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren F�rderung des elektronischen Rechtsverkehrs
... "Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass Verteidiger und Rechtsanw�lte neben dem elektronischen Dokument bestimmte Angaben in strukturierter maschinenlesbarer Form zu �bermitteln haben."
Drucksache 604/16
... m) Maschinenleistung,
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
� 3c Angleichung der Wettbewerbsbedingungen.
� 3d Berufszulassung von Unternehmern.
� 8 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Binnenschiffsverkehr
� 13 Datei �ber Bef�higungszeugnisse und sonstige Bef�higungsnachweise
Artikel 2
Artikel 3
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Inhalt und Ziel des Gesetzes
II. Gesetzgebungszust�ndigkeit
III. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
VI. Erf�llungsaufwand
1. B�rgerinnen und B�rger
2. Wirtschaft
3. Verwaltung
Weitere Kosten
4 Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu den einzelnen Vorschriften:
Artikel 1
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 3a
Zu � 3c
Zu � 3d
Zu � 3e
Zu � 6
Zu � 6a
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 8
Zu � 11
Zu � 13
Zu � 14
Artikel 2
Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3492, BMVI: Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erf�llungsaufwand:
5 Wirtschaft
Verwaltung WSV :
Drucksache 5/1/16
Empfehlungen der Aussch�sse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r den Ausschuss f�r Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie 2006/42 /EG)
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europ�ischen Union f�r den Ausschuss f�r Maschinen/Arbeitsgruppe Maschinen (Richtlinie
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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