Drucksache 375/20
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PAngG)
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt aus Art. 74 Nr. 11 GG ("Recht der Wirtschaft"). Dazu gehören nach der Rechtsprechung alle Normen, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solches regeln (BVerfGE 8, 149; 26, 254; 28, 146; 29, 409). Dazu gehören auch Regelungen zum Verbraucherschutz oder Vorschriften über Preisbildung und Preisüberwachung, soweit hier nicht schon eine Kompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG ("Bürgerliches Recht") besteht. Letzteres scheidet aus, da es hier nicht um materielles, sondern nur formelles Preisrecht geht. Geregelt wird im Wesentlichen nur die Art und Weise, wie Preise ausgezeichnet und angekündigt werden (sog. Preisordnungsrecht). Die Kompetenz für die Verpflichtung zur Angabe der Geschäftsadresse dient dem Verbraucherschutz und folgt ebenfalls aus Art. 74 Nr. 11 GG. Eine bundeseinheitliche Regelung der in dem Gesetzentwurf angesprochenen Fragen zu Preisangaben bei Schlüsseldiensten ist im gesamtstaatlichen Interesse zur Wahrung der Rechtssicherheit im Sinne des Art. 72 Abs. 2 GG erforderlich. Wie Marktuntersuchungen der Verbraucherzentralen und Berichte der
Drucksache 375/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PreisAngG)
... Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes folgt aus Artikel 74 Nummer 11 GG ("Recht der Wirtschaft"). Dazu gehören nach der Rechtsprechung alle Normen, die das wirtschaftliche Leben und die wirtschaftliche Betätigung als solches regeln (BVerfGE 8, 149; 26, 254; 28, 146; 29, 409). Dazu gehören auch Regelungen zum Verbraucherschutz oder Vorschriften über Preisbildung und Preisüberwachung, soweit hier nicht schon eine Kompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 GG ("Bürgerliches Recht") besteht. Letzteres scheidet aus, da es hier nicht um materielles, sondern nur formelles Preisrecht geht. Geregelt wird im Wesentlichen nur die Art und Weise, wie Preise ausgezeichnet und angekündigt werden (so genanntes Preisordnungsrecht). Die Kompetenz für die Verpflichtung zur Angabe der Geschäftsadresse dient dem Verbraucherschutz und folgt ebenfalls aus Artikel 74 Nummer 11 GG. Eine bundeseinheitliche Regelung der in dem Gesetzentwurf angesprochenen Fragen zu Preisangaben bei Schlüsseldiensten ist im gesamtstaatlichen Interesse zur Wahrung der Rechtssicherheit im Sinne des Artikel 72 Absatz 2 GG erforderlich. Wie Marktuntersuchungen der Verbraucherzentralen und Berichte der
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