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6 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mediationsprozess"


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Drucksache 170/18

... (26) Um die Streitbeilegung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Online-Vermittlungsdiensten mittels Mediation in der Union zu erleichtern, sollte die Kommission die Einrichtung spezialisierter Mediationsorganisationen, an denen es derzeit fehlt, fördern. Die Einbeziehung von Mediatoren, die über Fachkenntnisse im Bereich der Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen sowie der einzelnen Wirtschaftssektoren, in denen diese Dienste angeboten werden, verfügen, dürfte das Vertrauen beider Parteien in den Mediationsprozess stärken und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass das Verfahren rasch, gerecht und zufriedenstellend abgeschlossen werden kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 170/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Geschäftsbedingungen

Artikel 4
Aussetzung und Beendigung

Artikel 5
Ranking

Artikel 6
Differenzierte Behandlung

Artikel 7
Datenzugang

Artikel 8
Einschränkung der Möglichkeit, andere Bedingungen auf anderem Wege anzubieten

Artikel 9
Internes Beschwerdemanagementsystem

Artikel 10
Mediation

Artikel 11
Spezialisierte Mediatoren

Artikel 12
Klageeinreichung vor Gericht durch repräsentative Organisationen oder Verbände und durch öffentliche Stellen

Artikel 13
Verhaltenskodex

Artikel 14
Überprüfung

Artikel 15
Inkrafttreten und Geltungsbeginn


 
 
 


Drucksache 577/12

... Die Schaffung eines vollständig integrierten digitalen europäischen Binnenmarktes steht im Zentrum der Mitteilung "Ein Binnenmarkt für Rechte des geistigen Eigentums"18. Darin skizziert die Kommission Initiativen zur Verwirklichung eines EU-Rahmens für Urheberrechte, in dem sich kreative Anstrengungen lohnen und der die grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit im Binnenmarkt erleichtert. Auf dieser Grundlage hat die Kommission Legislativvorschläge zu verwaisten Werken 19 und zur kollektiven Wahrnehmung von Rechten 20 vorgelegt. Ferner wird im Anschluss an das Grünbuch über den Online-Vertrieb von audiovisuellen Werken in der EU21 die Bewertung des audiovisuellen Sektors vorangetrieben. Zur Frage der Abgaben für Privatkopien hat die Kommission einen Mediationsprozess mit den Stakeholdern eingeleitet. Außerdem sind Maßnahmen geplant, um die Bewertung immaterieller Vermögenswerte zu verbessern - ein entscheidender Faktor für den Zugang zu privatem Kapital.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/12




1. Eine weitgehend Ungenutzte Ressource für die Strategie Europa 2020

Wachstumsstarke Sektoren

3 Innovationskatalysator

Ein Schlüsselelement im globalen Wettbewerb und Soft Power

2. Herausforderungen als neue Wachstums- und Beschäftigungschancen Nutzen

3. Notwendigkeit einer vielschichtigen Strategie: Rolle der Mitgliedstaaten

Ein ganzheitlicher Ansatz für integrierte Strategien

Schwerpunkte der Politik

Wandel des Qualifikationsbedarfs

Besserer Zugang zu Kapital

Erweiterung des Marktes: neue Partnerschaften und Geschäftsmodelle

Vergrößerung der internationalen Reichweite

Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit

4. Mehrwert schaffen durch Massnahmen auf EU-Ebene

Ein geeigneter Rechtsrahmen

Erleichterung des Austauschs bewährter Verfahren und des Peer Learning

2014 -2020: Mobilisierung einer breiten Palette spezifischer und allgemeiner Förderinstrumente

5. Überwachung der Fortschritte


 
 
 


Drucksache 60/1/11

... § 2 Absatz 4 MediationsG-E sieht vor, dass Dritte nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden können. Nach der Entwurfsbegründung (vgl. BR-Drs. 60/11, S. 21) können insbesondere Rechtsanwälte und andere Parteivertreter "Dritte" im Sinne der Vorschrift sein. Für die gerichtsnahe und die gerichtsinterne Mediation, d.h. für die während eines Gerichtsverfahrens stattfindende Mediation wäre diese Regelung wirklichkeitsfremd. Die Prozessbevollmächtigten sind bei der gerichtsinternen, aber auch bei der gerichtsnahen Mediation vielmehr notwendige Begleiter ihrer Parteien. Sie sind es, die von den Parteien zuerst aufgesucht wurden, um eine Klärung des Konflikts zu erreichen. Sie sind es auch, die den Sach- und Streitstand gut kennen. Daher ist in der Mediation während eines Gerichtsverfahrens die Beteiligung der Prozessbevollmächtigten ein integrativer Bestandteil des Verfahrens. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass ein Prozessbevollmächtigter seine Partei, die ihm vertraut, im Mediationsprozess unterstützen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/1/11




Zum Gesetzentwurf insgesamt

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

6. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

8. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

9. Zu Artikel 1 § 5 MediationsG

10. Zu Artikel 1 § 5 Satz 2 - neu - MediationsG

11. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

12. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

14. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

Zu Artikel 3 Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

17. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

18. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

19. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

20. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

21. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

22. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

23. Zu Artikel 7a - neu - § 151 Absatz 1 Satz 3 -neu-, Absatz 2 Nummer 4 -neu-, § 155 FGO

'Artikel 7a Änderung der Finanzgerichtsordnung

24. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

25. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 60/11 (Beschluss)

... § 2 Absatz 4 MediationsG-E sieht vor, dass Dritte nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden können. Nach der Entwurfsbegründung (vgl. BR-Drs. 60/11, S. 21) können insbesondere Rechtsanwälte und andere Parteivertreter "Dritte" im Sinne der Vorschrift sein. Für die gerichtsnahe und die gerichtsinterne Mediation, d.h. für die während eines Gerichtsverfahrens stattfindende Mediation wäre diese Regelung wirklichkeitsfremd. Die Prozessbevollmächtigten sind bei der gerichtsinternen, aber auch bei der gerichtsnahen Mediation vielmehr notwendige Begleiter ihrer Parteien. Sie sind es, die von den Parteien zuerst aufgesucht wurden, um eine Klärung des Konflikts zu erreichen. Sie sind es auch, die den Sach- und Streitstand gut kennen. Daher ist in der Mediation während eines Gerichtsverfahrens die Beteiligung der Prozessbevollmächtigten ein integrativer Bestandteil des Verfahrens. Die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass ein Prozessbevollmächtigter seine Partei, die ihm vertraut, im Mediationsprozess unterstützen kann.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 60/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 MediationsG

3. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 Satz 2 - neu - MediationsG

4. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 6 Satz 2 MediationsG

5. Zu Artikel 1 § 4 Satz 1 MediationsG

Zu Artikel 1

8. Zu Artikel 2 § 15 Satz 1 GVG

9. Zu Artikel 2 § 15 Satz 3 - neu - GVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 253 Absatz 3 Nummer 1 ZPO ,

11. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 278 Absatz 5 ZPO

12. Zu Artikel 3 Nummer 5 § 278a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ZPO , Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 794 Absatz 1 Nummer 1 ZPO , Nummer 7 § 796d ZPO

14. Zu den Artikeln 3, 4, 5, 6, 7

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - FamFG , Artikel 5 Nummer 2 § 54a Absatz 1 Satz 2, Absatz 1a - neu - ArbGG

16. Zu Artikel 4 Nummer 3 § 36a Absatz 1 Satz 3 - neu - FamFG

17. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - § 54 Absatz 1 Satz 6 - neu - ArbGG , Artikel 6 Nummer 3 § 202 Satz 1 SGG ,

18. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - § 86a - neu - VwGO , Nummer 3 § 173 Satz 1 VwGO

§ 86a

19. Zu Artikel 8 Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GKG

'Artikel 8 Änderung des Gerichtskostengesetzes

20. Zu Artikel 8


 
 
 


Drucksache 870/1/04

... 6. Der Erfolg von außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren hängt von der Bereitschaft der Parteien zur Offenlegung aller relevanten Fakten ab. Dies setzt voraus, dass die Parteien darauf vertrauen können, dass ihnen aus der Offenlegung von Informationen im Mediationsprozess bei einem Scheitern der Verhandlungen insbesondere in einem nachfolgenden streitigen Verfahren keine Nachteile erwachsen. Es ist daher zu begrüßen, dass die Vertraulichkeit und die Verwendung von Erkenntnissen aus der Mediation in Gerichtsverfahren ausdrücklich geregelt werden sollen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass zu detaillierte Reglementierungen den besonderen Vorteil außergerichtlicher Streitschlichtungsverfahren und damit die Attraktivität dieser Verfahren für Streitparteien mindern. Mediation zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität und Einzelfallbezogenheit aus, dem die starre Regelung der Geheimhaltungspflicht, die der Richtlinienvorschlag vorsieht, nicht gerecht wird, zumal der Anwendungsbereich durch Artikel 2 des Richtlinienvorschlags sehr weit gefasst wird. Auch der Grad der gewünschten Vertraulichkeit kann individuell unterschiedlich sein und sollte von den Beteiligten autonom festgelegt und nicht vom Gesetzgeber vorgegeben werden.



Drucksache 870/04 (Beschluss)

ihnen aus der Offenlegung von Informationen im Mediationsprozess



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.