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"Medizinischer"
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... "Vertragsärzte, weitere Leistungserbringer und Krankenkassen dürfen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt oder aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich ist, weder die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen bei einer bestimmten Apotheke oder einem sonstigen Leistungserbringer einzulösen, noch unmittelbar oder mittelbar Verordnungen bestimmten Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern zuweisen. Eine direkte Übermittlung von Verordnungen in Ausnahmesituationen darf nur dann erfolgen, wenn der Versicherte oder dessen Vertreter dem Verfahren zuvor schriftlich zugestimmt hat und sich dieses transparent verfolgen lässt. Die Ausnahmetatbestände werden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 festgelegt. Die Sätze 5 bis 8 gelten auch bei der Einlösung von elektronischen Verordnungen." ‘
Drucksache 469/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Drucksache 86/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Drucksache 2/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... (2b) Erkranken Versicherte, die infolge der besonderen Bedingungen ihrer versicherten Tätigkeit in erhöhtem Maße der Gefahr einer beruflich verursachten Erkrankung, die nicht in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 genannt wird, ausgesetzt waren, an einer solchen Krankheit und können aufgrund einer sehr seltenen Gefährdung oder zu kleiner Personengruppen keine oder zu wenig medizinisch-wissenschaftliche epidemiologische Erkenntnisse beigebracht werden, können die Unfallversicherungsträger im Benehmen mit der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle die Krankheit ausnahmsweise als Berufskrankheit anerkennen, soweit sich andernfalls aus der Anwendung dieser Vorschrift eine unbillige Härte ergibt. Eine Anerkennung nach Satz 1 setzt voraus, dass der Zusammenhang über einen pathogenen Mechanismus nachgewiesen sein muss und konkurrierende Kausalfaktoren ausgeschlossen werden." ‘
Drucksache 164/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... "Vertragsärzte, weitere Leistungserbringer und Krankenkassen dürfen, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt oder aus medizinischen Gründen im Einzelfall erforderlich ist, weder die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen bei einer bestimmten Apotheke oder einem sonstigen Leistungserbringer einzulösen, noch unmittelbar oder mittelbar Verordnungen bestimmten Apotheken oder sonstigen Leistungserbringern zuweisen. Eine direkte Übermittlung von Verordnungen in Ausnahmesituationen darf nur dann erfolgen, wenn der Versicherte oder dessen Vertreter dem Verfahren zuvor schriftlich zugestimmt hat und sich dieses transparent verfolgen lässt. Die Ausnahmetatbestände werden in der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 festgelegt. Die Sätze 5 bis 8 gelten auch bei der Einlösung von elektronischen Verordnungen." ‘
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
... Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland. Sie kann wesentliche Unterstützung dafür leisten, dass Leistungserbringer und Patienten besser kommunizieren können, dass die Abläufe im Behandlungsalltag leichter werden und dass Diagnosen und Therapien genauer ausgerichtet werden und eine bessere Wirkung für die Patienten entfalten. Mit der Digitalisierung ergeben sich umfangreiche Möglichkeiten, eine flächendeckend gute Versorgung zu organisieren, die wachsende Zahl der chronisch Kranken gut zu betreuen, Fachkräfte zu entlasten, Ressourcen besser zu nutzen und das Gesundheitswesen insgesamt auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten.
Drucksache 86/2/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Drucksache 121/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... /EWG /EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive implantierbare medizinische Geräte (ABl. L 189 vom 20.7.1990, S. 17) und die Richtlinie
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... 11. zur Masseurin und medizinischen Bademeisterin oder zum Masseur und medizinischen Bademeister nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz,
Drucksache 2/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... (2b) Erkranken Versicherte, die infolge der besonderen Bedingungen ihrer versicherten Tätigkeit in erhöhtem Maße der Gefahr einer beruflich verursachten Erkrankung, die nicht in der Rechtsverordnung nach Absatz 1 genannt wird, ausgesetzt waren, an einer solchen Krankheit und können aufgrund einer sehr seltenen Gefährdung oder zu kleiner Personengruppen keine oder zu wenig medizinischwissenschaftliche epidemiologische Erkenntnisse beigebracht werden, können die Unfallversicherungsträger im Benehmen mit der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle die Krankheit ausnahmsweise als Berufskrankheit anerkennen, soweit sich andernfalls aus der Anwendung dieser Vorschrift eine unbillige Härte ergibt. Eine Anerkennung nach Satz 1 setzt voraus, dass der Zusammenhang über einen pathogenen Mechanismus nachgewiesen sein muss und konkurrierende Kausalfaktoren ausgeschlossen werden." ‘
Drucksache 469/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Drucksache 86/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... 3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
Drucksache 86/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
Drucksache 5/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Konversionsbehandlungen
... Anbieter von sogenannten Konversionstherapien stellen deren fehlende Wirksamkeit und Schädlichkeit seit Jahren infrage. Sie führen, meist aus religiösen oder weltanschaulichen Motiven, trotz fehlender medizinischer Indikation weiter Konversionsversuche an Personen durch. Bei den Zielgruppen handelt es sich sowohl um Minderjährige als auch um Erwachsene.
Drucksache 2/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... "(1a) Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Ärztlicher Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten gebildet. Der Sachverständigenbeirat ist ein wissenschaftliches Gremium, das das Ministerium bei der Prüfung der medizinischen Erkenntnisse zur Bezeichnung neuer und zur Erarbeitung wissenschaftlicher Stellungnahmen zu bestehenden Berufskrankheiten unterstützt. Bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die den Sachverständigenbeirat bei der Erfüllung seiner Arbeit organisatorisch und wissenschaftlich, insbesondere durch die Erstellung systematischer Reviews, unterstützt. Das Nähere über die Stellung und die Organisation des Sachverständigenbeirats und der Geschäftsstelle regelt die Bundesregierung in der Rechtsverordnung nach Absatz 1."
Drucksache 315/20
... /EWG des Rates. Dazu gehören Schutzmasken, z.B. FFP2- und FFP3-Masken, Schutzhandschuhe oder Schutzanzüge, die den Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Nutzer gewährleisten. Der Begriff der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) umfasst auch austauschbare Bestandteile und einschlägige Verbindungsysteme. PSA dienen z.B. im Falle einer "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" insbesondere der Eigensicherung des medizinischen Fachpersonals bzw. von Pflegekräften. Mittelbar wird durch die ausreichende Versorgung des medizinischen Fachpersonals und der Pflegekräfte auch die Gesundheit der Patienten und der zu pflegenden Menschen sowie die Aufrechterhaltung funktionierender Gesundheits- und Pflegestrukturen im Krisenfall gesichert. Darüber hinaus spielt im Fall einer Pandemie oder eines anderweitigen Notfalls auch die Versorgung mit PSA in anderen systemrelevanten Bereichen eine wichtige Rolle. Die ausreichende Versorgung mit PSA ist besonders wichtig bei der Herstellung von lebenswichtigen Arzneimitteln, Medizinprodukten und Produkten (z.B. für Dialyse, Organ- oder Stammzellentransplantation, medizinischer Sauerstoff). Gleiches gilt für die Produktion von Grundchemikalien zur Herstellung von Desinfektionsmitteln.
Drucksache 528/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG )
... 9. die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere im Rahmen von Operationen, zu unterstützen oder um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen,
Drucksache 360/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz - DVG )
... "(2a) Die Krankenkassen haben den Antrag auf Genehmigung der Versorgung mit einer digitalen Gesundheitsanwendung mit eigenem weisungsgebundenem Personal zu prüfen. Sie können in geeigneten Fällen durch den Medizinischen Dienst vor Genehmigung der Anwendung einer digitalen Gesundheitsanwendung nach § 275 Absatz 3 Nummer 5 prüfen lassen, ob die Versorgung mit einer digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich ist. Eine Beauftragung Dritter ist nicht zulässig."
Drucksache 270/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neuregelung der zahnärztlichen Ausbildung
... In § 3 Absatz 2 Satz 3 sind die Wörter "medizinisch und" zu streichen.
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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