A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
� 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift
� 2
Adressaten
� 3
Begriffsbestimmungen
� 4
Kontaktstellen
� 5
Erreichbarkeit der Kontaktstellen
Abschnitt 2
Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
� 6
Meldeverantwortlichkeit f�r Lebensmittel und Lebensmittelbedarfsgegenst�nde
� 7
Meldeverantwortlichkeit f�r Futtermittel
� 8
Erstellung und �bermittlung des Entwurfs einer Meldung
� 9
Pr�fung und Bearbeitung der Meldung durch die nationale Kontaktstelle
� 10
Meldung durch die nationale Kontaktstelle
� 11
Unterrichtung des betroffenen Unternehmers und Information der �ffentlichkeit
� 12
Kriterien f�r Meldungen zu Lebensmitteln
� 13
Kriterien f�r Meldungen zu Lebensmittelbedarfsgegenst�nden
� 14
Kriterien f�r Meldungen zu Futtermitteln
� 15
Mitteilung �ber die Einleitung verst�rkter Kontrollen bei der Einfuhr
Abschnitt 3
Verfahren bei Meldungen von der Kommission a n die Bundesrepublik Deutschland
� 16
Bearbeitung und Weitergabe einer Meldung
Abschnitt 4
Schlussbestimmungen
� 17
Schulungen
� 18
Au�erkrafttreten
� 19
Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Zu � 3
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu � 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu � 5
Zu Abschnitt 2 Verfahren bei Meldungen aus der Bundesrepublik Deutschland an die Kommission
Zu � 6
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu � 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu � 10
Zu Absatz 2
Zu � 11
Zu Absatz 1
Zu � 12
Zu Absatz 2
Zu Absatz 5
Zu � 14
Zu Absatz 1
Zu � 15
Zu Abschnitt 3 Verfahren bei Meldungen von der Kommission an die Bundesrepublik Deutschland
Zu � 16
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 7
Zu Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
Zu � 18
Zu � 19