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161 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Milcherzeuger"


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Drucksache 935/1/06

... Überlieferungen der jeweiligen Milcherzeuger anzuwenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/1/06




Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Drucksache 935/06 (Beschluss)

... Überlieferungen der jeweiligen Milcherzeuger anzuwenden

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Durchführung der EG-Milchabgabenregelung (Milchabgabenverordnung - MilchAbgV)

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe k

Zu Buchstabe l

Zu Buchstabe m

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe o

Zu Buchstabe p


 
 
 


Drucksache 935/06

... (2) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, richtet sich die örtliche Zuständigkeit der für Erzeuger im Sinne der EG-Milchabgabenregelung (Milcherzeuger) zuständigen Stellen nach dem Betriebssitz des Milcherzeugers. Ist der Inhaber einer Referenzmenge kein Milcherzeuger, ist der Betriebssitz oder vormalige Betriebssitz, von dem aus die Referenzmenge zuletzt genutzt werden konnte, maßgeblich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 935/06




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Zuständigkeiten

§ 3
Betriebssitz

§ 4
Unschädliche Beseitigung

§ 5
Bundes- und Landesreserven

§ 6
Einziehung und Zuteilung

§ 7
Abgabe

Abschnitt 2
Übertragungen

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regelungen

§ 8
Grundsätze

§ 9
Pflicht zur Weiterübertragung

§ 10
Umgehungen

Unterabschnitt 2
Übertragungsstellenverfahren für Anlieferungs-Referenzmengen

§ 11
Grundsätze

§ 12
Angebote

§ 13
Nachfragegebote

§ 14
Einreichung und Bestätigung der Gebote

§ 15
Übertragungsbereiche

§ 16
Übertragungsstellen

§ 17
Gleichgewichtspreis

§ 18
Festlegung der Übertragungen

§ 19
Durchführung der Übertragungen

§ 20
Aufzeichnungen

Unterabschnitt 3
Besondere Übertragungen

§ 21
Erbfolge, Verwandte und Ehegatten

§ 22
Betriebsübertragung

§ 23
Gesellschafterstellung

§ 24
Beschränkungen zur Abgrenzung der Übertragungsbereiche

§ 25
Ausscheiden eines Gesellschafters; Auflösung einer Gesellschaft

§ 26
Insolvenz

§ 27
Verfahren der Übertragungsbescheinigung

§ 28
Inhalt der Übertragungsbescheinigung

§ 29
Spätere Antragstellung

§ 30
Zeitweilige Übertragung im Falle verendeter oder getöteter Milchkühe

Abschnitt 3
Kürzung, Einziehung, Umwandlung und Saldierung

§ 31
Kürzung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 32
Einziehung nicht genutzter Referenzmengen

§ 33
Umwandlung von Referenzmengen

§ 34
Saldierung nicht genutzter Referenzmengen

Abschnitt 4
Durchführung und Kontrolle

§ 35
Neuberechnung von Referenzmengen und Referenzfettgehalten

§ 36
Beförderungsdokumente

§ 37
Zulassung der Käufer

§ 38
Käuferwechsel

§ 39
Erhebung der Abgabe bei Anlieferungen

§ 40
Mitteilungen der Käufer

§ 41
Mehrere Käufer

§ 42
Erhebung der Abgabe bei Direktverkäufen

§ 43
Äquivalenzmengen für Käse

§ 44
Aufzeichnungen bei Direktverkäufen

§ 45
Mitwirkungspflichten

§ 46
Mitteilungen der Länder

Abschnitt 5
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 47

§ 48
Behandlung laufender Pachtverträge

§ 49
Übernahmerecht des Pächters

§ 50
Übertragung übernommener Referenzmengen

§ 51
Ausnahmen

§ 52
Übertragungsbescheinigungen bei Beendigung von Pachtverträgen

§ 53
Zuteilung von Referenzmengen in den Zwölfmonatszeiträumen 2006/07 bis 2008/09

§ 54
Neuberechnung auf Grund einer Erhöhung nach § 53

§ 55
Erhöhung von zeitweilig übertragenen Referenzmengen

§ 56
Übergangsregelungen

§ 57
Aufhebung von Vorschriften

§ 58
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Zielsetzung

3 Kosten

3 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Zu § 52

Zu § 53

Zu § 54

Zu § 55

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58


 
 
 


Drucksache 919/2/05

... Die ursprünglichen Ziele der Milchquotenregelung hinsichtlich einer besseren Anpassung der Milchproduktion an die Absatzmöglichkeiten und die Sicherung der Einkommen der Milcherzeuger werden immer weniger erreicht. Ein beständiger EU-weiter Milchüberschuss von 15 bis 20 %, verbunden mit dem laufendem Abbau der Marktstützung und der Exporterstattungen, führt seit Jahren zu sinkenden Milchauszahlungspreisen und gefährdet immer mehr die Wirtschaftlichkeit vieler Milcherzeugerbetriebe.



Drucksache 919/05

... (1) Die Referenzmenge, die einem Milcherzeuger am 1. April 2006, 1. April 2007 und 1. April 2008 jeweils zur Verfügung steht, erhöht sich zu dem jeweiligen Zeitpunkt vorbehaltlich des Absatzes 3 um 0,5 vom Hundert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen

E. Sonstige Kosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeiner Teil

4 Zielsetzung

4 Kosten

4 Sonstiges

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 26b

Zu § 26c

Zu § 26d

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 540/05

... Betriebe der Stufe der Herstellung von unverarbeiteten Lebensmitteln für den menschlichen Verzehr. Unter diese Kategorie fallen Erzeuger von Lebensmitteln tierischer und pflanzlicher Herkunft wie Milcherzeuger, Schlachttierhalter (auch Gehegewild), Wildsammelstellen, Legehennenhalter, Muschel- und Fischfangbetriebe, Fischzuchtbetriebe, Imker, Weinbaubetriebe, Erzeuger von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Hopfen, Gewürzen und sonstigen Lebensmitteln bzw. zur Herstellung von als Lebensmittel bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und gärtnerischen Produkten. Dabei richtet sich die Zuordnung nach der im Betrieb jeweils größten Produktionslinie; Mehrfachzählungen sind zu vermeiden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 540/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Zweck der Verwaltungsvorschrift

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Meldestelle

§ 4
Grundsätze der Datenübermittlung

§ 5
Einzelheiten der Datenübermittlung

§ 6
Berichtswesen

§ 7
Änderung und Pflege der Kodierkataloge

§ 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
zu § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1

Schnittstelle für die Übermittlung von Daten aus dem Bereich „Inspektion“

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „Inspektion“

3. Legende zur Schnittstelle „Inspektion“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Inspektion“

Anlage 2
zu § 4, § 5 Abs. 2 und 3

1. Allgemeine Erläuterungen:

2. Schnittstelle „ Probenahme und -untersuchung“

3. Legende zur Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

4. Feldbeschreibung der Schnittstelle „Probenahme und -untersuchung“

Anlage 3
zu § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 2

Leitlinien zur Angleichung der im Rahmen der jährlichen Überwachungsprogramme von den Mitgliedstaaten zu übermittelnden Angaben

1. Anwendungsbereich der Erhebungsergebnisse, die gemäß Artikel 14 der Richtlinie 89/397/EWG über die amtliche Lebensmittelüberwachung mitzuteilen sind

2. Hinweise zum Ausfüllen der Erhebungsbögen zur Übermittlung der Kontrollergebnisse

Art der Verstöße

- Hygiene

- Hygiene allgemein

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

- Andere

- Mikrobiologische Verunreinigung

- Andere Verunreinigungen

- Zusammensetzung

- Kennzeichnung und Aufmachung

4 Produktgruppe

Allgemeine Anmerkungen

3. Bericht


 
 
 


Drucksache 772/05

... Die Überlieferung der Milchquoten in Deutschland belastet den ohnehin überversorgten Milchmarkt erheblich. Der Wegfall der Molkereisaldierung und die Beschränkung auf eine einstufige bundeseinheitliche Saldierung führen zu mehr Abgabengerechtigkeit und verhindern Umgehungen sowie systematische Überlieferungen durch kurzfristigen Molkereiwechsel. Damit einhergehend muss die bundesweite Handel- und Übertragbarkeit für Milchquoten eingeführt werden, um ein betriebliches Wachstum der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu ermöglichen. Nur bei zeitgleicher Einführung beider Maßnahmen können einerseits die Milcherzeuger von Produktionskosten entlastet und andererseits mehr Produktionsdisziplin erreicht werden. Um die agrarstrukturellen Besonderheiten in den neuen Ländern angemessen zu berücksichtigen, ist für eine Übergangszeit bis zum Jahr 2009 die Einrichtung von zwei Handelsregionen vorzusehen.


 
 
 


Drucksache 919/1/05

... (1) Der Käufer teilt Anlieferungs-Referenzmengen, die im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum nicht genutzt worden sind (Unterlieferungen), anderen Milcherzeugern, deren Anlieferungen die ihnen zur Verfügung stehende Anlieferungs-Referenzmenge überschritten haben (Überlieferer), zu. Die Zuteilung der Unterlieferungen an die jeweiligen Überlieferer erfolgt nach folgender Berechnungsformel:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/1/05




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 777/05

... Diese Änderung ist angesichts der weiterhin drohenden Quotenüberlieferung zur Stabilisierung des Marktes und der Milcherzeugerpreise dringend erforderlich.


 
 
 


Drucksache 919/05 (Beschluss)

... (1) Der Käufer teilt Anlieferungs-Referenzmengen, die im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum nicht genutzt worden sind (Unterlieferungen), anderen Milcherzeugern, deren Anlieferungen die ihnen zur Verfügung stehende Anlieferungs-Referenzmenge überschritten haben (Überlieferer), zu. Die Zuteilung der Unterlieferungen an die jeweiligen Überlieferer erfolgt nach folgender Berechnungsformel:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 919/05 (Beschluss)




Anlage
Änderung und Entschließung zur Vierten Verordnung zur Änderung der Milchabgabenverordnung

A Änderung

Zu Artikel 1

1. § 14 wird wie folgt gefasst:

2. § 19 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 61/2/03

... Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 über die Gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/2/03




1. Entkopplung der Flächen- und Tierprämien von der Produktion

2. Modulation und Degression

3. Cross compliance

4. Marktordnungen

4.1 Milch und Milcherzeugnisse

4.2 Getreide

4.3 Spezifischer Zusatzbetrag für Eiweißpflanzen

4.4 CO2-Kredit/Nachwachsende Rohstoffe

4.5 Flächenstilllegung

5. Betriebsberatungssystem

6. Ländliche Entwicklung

7. Finanzierung

8. Verwaltungs- und Kontrollaufwand


 
 
 


Drucksache 450/07 PDF-Dokument



Drucksache 480/06 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.