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"Milcherzeugerorganisationen"
Drucksache 11/14
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich für die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen und -genossenschaften einzusetzen.
Drucksache 3/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
Drucksache 666/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen und -genossenschaften ausdrücklich eingeräumt wird und verweist hierbei auch auf seinen Beschluss vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 3/13(B) -).
1. Zu § 1
§ 1 Erzeugnisbereiche
2. Zu § 3 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg
3. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4
4. Zu § 4 Absatz 3
5. Zu § 10 Absatz 2
6. Zu § 15 Absatz 4, Absatz 5, § 16 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 - neu
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Drucksache 3/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
Drucksache 666/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV )
... die Möglichkeit der Doppelmitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen und -genossenschaften ausdrücklich eingeräumt wird und verweist hierbei auch auf seinen Beschluss vom 1. Februar 2013 (BR-Drucksache 3/13(B) -).
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Weiterentwicklung der Marktstruktur im Agrarbereich (Agrarmarktstrukturverordnung - AgrarMSV)
A. Änderungen
1. Zu § 1
§ 1 Erzeugnisbereiche
2. Zu § 3 Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe gg
3. Zu § 4 Absatz 1 Satz 4
4. Zu § 4 Absatz 3
5. Zu § 10 Absatz 2
6. Zu § 15 Absatz 4, Absatz 5, § 16 Absatz 2, Absatz 3 Nummer 1, Absatz 4 - neu
B. Entschließung
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Drucksache 556/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... 7. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c AgrarMSG *
Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 556/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
... c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf europäischer Ebene auf eine Änderung der Regelungen in der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte zur Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen im Sektor Milch und Milcherzeugnisse hinzuwirken, um den Milcherzeugern eine Stärkung ihrer Marktposition zu ermöglichen. Insbesondere sollte dabei ein Wegfall der starren Obergrenzen für die Größe einer Erzeugerorganisation zugunsten von Regelungen über den möglichen Bündelungsgrad für Milch unter Berücksichtigung der jeweils vorhandenen Marktstrukturen angestrebt und auch denjenigen Erzeugern, die Mitglied einer Genossenschaft sind, die Mitgliedschaft in Milcherzeugerorganisationen ermöglicht werden (Doppelmitgliedschaft).
1. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c AgrarMSG
2. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Suchbeispiele:
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Chemikalien ,
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