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"Minderheit"
Drucksache 786/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Agenda für neue Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Europas Beitrag zur Vollbeschäftigung KOM (2010) 682 endg./2; Ratsdok. 17066/1/10
... - Zielgerichtete Ansätze für stärker gefährdete Arbeitnehmerinnen und -nehmer, insbesondere Geringqualifizierte, Arbeitslose, junge und ältere Arbeitskräfte, Menschen mit einer Behinderung oder mit einer psychischen Störung oder Minderheiten wie Migranten und die Roma. Die öffentlichen Arbeitsverwaltungen (ÖAV) sollten Berufsberatungen durchführen sowie zielgerichtete und angepasste Ausbildungs- und Praktikumsprogramme anbieten. Besondere Priorität sollte auch i) der Steigerung des Kompetenzniveaus älterer Arbeitskräfte zukommen, die durch wirtschaftliche Umstrukturierungen speziell gefährdet sind, ii) der Kompetenzauffrischung von Eltern, die – nachdem sie einige Zeit für Familienangehörige gesorgt haben – auf den Arbeitsmarkt zurückkehren und iii) der Weiterbildung von Arbeitern, im Hinblick auf einen Wechsel in „grüne“ Arbeitsplätze.
2 Einleitung
Prioritäten der Agenda
1. Ein neuer Impuls für Flexicurity: Reduzierung der Segmentierung Unterstützung von Übergängen
1.1. Prioritäten zur Stärkung der vier Flexicurity-Komponenten
Flexible und verlässliche vertragliche Vereinbarungen:
Umfassendes lebenslanges Lernen:
Aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen:
Moderne Systeme der sozialen Sicherheit
1.2. Prioritäten für eine bessere Durchführung, Überwachung und Governance der Flexicurity
Flexicurity – Leitaktionen 1 bis 3:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
2. Bereitstellungen der richtigen Kompetenzen für den Arbeitsmarkt
2.1. Ausbau von Arbeitsmarktdaten und Steuerung der Kompetenzen
2.2. Der richtige Kompetenzmix
2.3. Abstimmung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Konzentration auf die potenziellen Arbeitsstellen in Europa
2.4. Größere geografische Mobilität in der gesamten EU
2.5. Nutzung des Potenzials der Migration
Steigerung des Kompetenzniveaus und Abstimmung der Kompetenzen – Leitaktionen 4 bis 8:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
3. Qualitativ bessere Arbeit Arbeitsbedingungen
Unterschiedliche Ergebnisse bei der Arbeitsplatzqualität in der gesamten EU während der letzten zehn Jahre
Überprüfung der EU-Rechtsvorschriften und Förderung „weicher“ Instrumente
3.1. Ein besserer EU-Rechtsrahmen für Beschäftigung sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
3.2. Ein strategischer Ansatz auf Grundlage der „weichen“ Instrumente
Qualität der Arbeit und der Arbeitsbedingungen – Leitaktionen 9 bis 12:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
4. Unterstützung der Arbeitsplatzschaffung
Rückkehr zur Schaffung von Arbeitsplätzen, damit all diejenigen, die arbeiten möchten, einen Arbeitsplatz erhalten können
4.1. Stärkung der Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen
4.2. Förderung von Unternehmertum, Selbständigkeit und Innovation
Unterstützung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Leitaktion 13:
Begleitende und vorbereitende Maßnahmen:
EU -Finanzinstrumente für neue Kompetenzen Beschäftigungsmöglichkeiten
2 Fazit
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Drucksache 734/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Oktober 2010 zum Internationalen Tag gegen die Todesstrafe
... – unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 26. November 2009 zu China: Minderheitenrechte und Anwendung der Todesstrafe2, vom 20. November 2008 zur Todesstrafe in Nigeria3, vom 17. Juni 2010 zu den Hinrichtungen in Libyen4, vom 8. Juli 2010 zu Nord-Korea5, vom 22. Oktober 2009 zu Iran6, vom 10. Februar 2010 zu Iran7 und vom 8. September 2010 zu den Menschenrechten in Iran, insbesondere zu den Fällen Mohammadi Ashtiani und Zahra Bahrami8,
Drucksache 429/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Religionsfreiheit in Pakistan
... B. in der Erwägung, dass die Mehrheit der Bevölkerung Pakistans dem sunnitischen Islam angehört, der gleichzeitig Staatsreligion ist, und dass es daneben religiöse Minderheiten und Glaubensgruppen gibt, die aus Christen, Hindus, Sikhs, Schiiten, Ahmadis, Buddhisten, Parsis und Bahai und anderen bestehen,
Drucksache 428/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zur Union für den Mittelmeerraum (2009/2215(INI))
... 3. ermuntert die Regierungen der Mitgliedstaaten der UfM, den politischen Dialog eingehend zu überprüfen und zu verstärken; betont, dass Achtung und Verständnis auf beiden Seiten wesentliche Elemente dieses Dialogs sind, und weist darauf hin, dass die Förderung und die Achtung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte, seien sie bürgerlicher, politischer, wirtschaftlicher, sozialer oder kultureller Art, sowie der kollektiven Rechte eindeutig zu den Zielen dieser neuen Initiative gehören müssen, wofür vor allem die bestehenden Mechanismen gestärkt werden müssen; beharrt in diesem Rahmen darauf, dass die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Gedanken- und Glaubensfreiheit gewahrt und die Rechte der Minderheiten einschließlich der religiösen Minderheiten, geschützt werden müssen; betont, dass den Frauenrechten, der Geschlechtergleichstellung und dem Kampf gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besondere Aufmerksamkeit gebührt; bekräftigt seine Unterstützung für die demokratischen politischen Organisationen und die Organisationen der Zivilgesellschaft am südlichen Ufer des Mittelmeers und würdigt die wertvolle Arbeit der Frauenorganisationen;
Drucksache 113/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... – Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen, die den besonderen Umständen bestimmter, besonders gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen (wie Alleinerziehende, ältere Frauen, Minderheiten, Roma, Behinderte, Obdachlose) gerecht werden;
Mitteilung
Strategie Europa 2020 Zusammenfassung
1. Ein Moment des Wandels
2. Intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
Leitinitiative: Innovationsunion
Leitinitiative Jugend in Bewegung
Leitinitiative: Eine digitale Agenda für Europa
Leitinitiative: Ressourcenschonendes Europa
Leitinitiative: Eine Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung
Leitinitiative: Eine Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Leitinitiative: Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
3. Fehlende Schnittstellen und Hindernisse
3.1. Ein Binnenmarkt für das 21. Jahrhundert
3.2. In Wachstum investieren: Kohäsionspolitik, Mobilisierung des EU-Haushalts und privaten Kapitals
3.3. Entfaltung unserer außenpolitischen Instrumente
4. überwindung der Krise: Erste Schritte auf die Ziele von 2020
4.1. Definition einer glaubwürdigen Ausstiegsstrategie
4.2. Die Reform des Finanzsystems
4.3. Intelligente Konsolidierung der öffentlichen Haushalte mit dem Ziel langfristigen Wachstums
4.4. Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion
5. Konkrete Ergebnisse: Stärkung der politischen Architektur
5.1. Vorgeschlagene Architektur für Europa 2020
Integrierte Leitlinien
Politische Empfehlungen
5.2. Aufgabenverteilung
Uneingeschränkte Verantwortung des Europäischen Rates
5 Ministerrat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Nationale, regionale und lokale Verwaltungen
Beteiligte und Zivilgesellschaft
6. Beschlussvorlage für den Europäischen Rat
Anhang 1 Europa 2020: Ein Überblick
Anhang 2 Eine Architektur für Europa 2020
Anhang 3 Zeitleiste für 2010 – 2012
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Drucksache 511/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Juli 2010 zu Albanien
... 14. weist mit Nachdruck darauf hin, wie wichtig es ist, der Achtung und dem Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte absoluten Vorrang einzuräumen;
Drucksache 780/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa
... S. in Erwägung der vielfältigen Aspekte, die Armut und soziale Ausgrenzung ausmachen, der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen (Kinder, Frauen ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und andere), einschließlich Zuwanderer, ethnische Minderheiten, Familien mit vielen Kindern oder Alleinerziehende, chronisch Kranke oder Obdachlose, sowie der Notwendigkeit, Maßnahmen und Instrumente zur Verhütung und Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in andere europäische Politikfelder einzubeziehen, in der Erwägung, dass man Leitlinien für die Mitgliedstaaten festlegen muss, um diese in die nationalen politischen Maßnahmen zu integrieren, um qualitativ hochwertige Sozialsicherungs- und Sozialschutzsysteme sowie den allgemeinen Zugang zu zugänglichen öffentlichen Infrastrukturen und qualitativ hochwertigen öffentlichen Leistungen der Daseinsvorsorge, zu qualitativ hochwertigen und mit Arbeitnehmerrechten verbundenen Arbeitsplätzen und zu einem der Armutsprävention dienenden garantierten Mindesteinkommen zu gewährleisten, das jedem Menschen soziale, kulturelle und politische Teilhabe sowie ein menschenwürdiges Leben ermöglicht,
Drucksache 475/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu Problemen und Perspektiven der Unionsbürgerschaft (2008/2234(INI))
... " zu überarbeiten, um die Kommunikation mit dem Durchschnittsunionsbürger zu verbessern und einen umfassenden Adressatenkreis zu gewährleisten; stellt fest, dass strukturelle Unterstützung für Ideenschmieden und Forschungsinstitute mit Sitz in Brüssel zwar wichtig ist, diese Einrichtungen aber wenig tun, um außer den bereits Informierten auch andere Personen zu informieren; fordert die Kommission auf, ihre Finanzierung neu auf nicht in Brüssel ansässige regionale und lokale zivilgesellschaftliche Organisationen und Sozialpartner auszurichten und künftig ähnliche Programme wie das sehr erfolgreiche Programm "Jugend in Aktion (2007-2013)" aufzulegen, um die staatlichen Gebietskörperschaften auf lokaler und regionaler Ebene bei der Aufklärung ihrer Einwohner über ihre Rechte als Unionsbürger zu unterstützen; fordert die Mitgliedstaaten in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Vorschläge zur Förderung der Sprachenvielfalt nicht auf die wichtigsten Amtssprachen bzw. Sprachen der Mitgliedstaaten beschränken dürfen, auf, Informationen über die Unionsbürgerschaft auch in Regional- und Minderheitensprachen zu verbreiten;
Drucksache 145/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Januar 2009 zum Iran: der Fall Shirin Ebadi
... 10. fordert die iranischen Behörden eindringlich auf, der Verpflichtung der Regierung, religiöse Minderheiten zu respektieren, gerecht zu werden und die Führungsmitglieder der Bahai Fariba Kamalabadi, Jamaloddin Khanjani, Afif Naeimi, Saeid Rasaie, Mahvash Sabet, Behrouz Tavakkoli und Vahid Tizfahm unverzüglich freizulassen, da sie ausschließlich wegen ihres Glaubens inhaftiert wurden;
Drucksache 498/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Entscheidungsfindung im Rahmen der GFP: Europäisches Parlament, regionale Beiräte und sonstige Akteure (2008/2223(INI))
... " beteiligt sind, ihre Anwesenheit dazu ausnutzen, obwohl sie in der Minderheit sind, Entscheidungen zu blockieren, die von der Mehrzahl der Vertreter des Fischereisektors unterstützt werden, und eine durch Konsens getragene Beschlussfassung zu verhindern;
Drucksache 918/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zur Lage in Laos und Vietnam
... 12. fordert die Kommission auf, die Lage der Gemeinschaft der laotischen Hmong und die Programme der Regierung für ethnische Minderheiten genau zu überwachen;
2 Vietnam
2 Laos
2 Vietnam
2 Laos
2 Allgemeines
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Drucksache 160/3/09
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Erwägt eine Mehrheit der Altanteilseigner, eine ordentliche Kapitalerhöhung durchzuführen, könnten diese erforderlichen Maßnahmen durch Minderheitsaktionäre ab einer bestimmten Beteiligungsquote behindert werden.
I. Zu Artikel 1 Nr. 6 Änderung des § 13 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
II. Zu Artikel 2 Nr. 4 Änderung des § 7 des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
III. Zu Artikel 2 Nr. 5 Einfügung der §§ 7a bis 7d des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
IV. Zu Artikel 2 Nr. 10 Einfügung der §§ 18 und 19 des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
Begründung
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Drucksache 479/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Thema "Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit" (2008/2329(INI))
... M. in der Erwägung, dass eine gut ausgebaute Vorschulerziehung erheblich zur Integration benachteiligter Gruppen (z. B. Kinder aus einkommensschwachem Milieu und solche, die Minderheiten angehören) beiträgt, bei der Anhebung des allgemeinen Qualifikationsniveaus helfen kann und Bildungsunterschiede verringert, zugleich aber auch maßgeblichen Anteil an mehr Gerechtigkeit und an der Senkung der Schulabbrecherquoten hat,
Drucksache 550/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu Gender-Mainstreaming in den Außenbeziehungen der EU sowie bei der Friedensschaffung/Nationenbildung (2008/2198(INI))
... 15. betont, dass die Europäischen Union den Bedürfnissen der am stärksten gefährdeten und sozial ausgegrenzten Frauen (insbesondere Frauen mit Behinderungen, Flüchtlinge und Frauen, die Minderheiten angehören) besondere Beachtung schenken sollte;
Drucksache 263/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Begleitgesetzes zur zweiten Föderalismusreform
... Absatz 4 regelt die Modalitäten der Beschlussfassung des Stabilitätsrates. Die Veröffentlichung von Beratungsergebnissen und Beschlüssen sind von erheblicher Bedeutung für das Funktionieren des präventiven Verfahrens, da hierdurch öffentlicher Druck auf Gebietskörperschaften mit unterdurchschnittlichen Ergebnissen entstehen kann. Minderheitsmeinungen können von den Betroffenen veröffentlicht werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
I. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
II. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Errichtung eines Stabilitätsrates und zur Vermeidung von Haushaltsnotlagen (Stabilitätsratsgesetz – StabiRatG)
§ 1 Stabilitätsrat
§ 2 Aufgaben des Stabilitätsrates
§ 3 Regelmäßige Haushaltsüberwachung
§ 4 Drohende Haushaltsnotlage
§ 5 Sanierungsverfahren
Artikel 2 Gesetz zur Ausführung von Artikel 115 Grundgesetz
§ 1 Kreditermächtigungen
§ 2 Grundsätze für die Veranschlagung von Kreditaufnahmen zur Deckung von Ausgaben
§ 3 Bereinigung um finanzielle Transaktionen
§ 4 Grundlagen zur Bestimmung einer zulässigen strukturellen Kreditaufnahme
§ 5 Konjunkturkomponente
§ 6 Ausnahmesituationen
§ 7 Kontrollkonto
§ 8 Abweichungsrechte bei Nachträgen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsplan
§ 9 Übergangsregelung
Artikel 3 Gesetz zur Gewährung von Konsolidierungshilfen (Konsolidierungshilfengesetz – KonsHilfG)
§ 1 Konsolidierungshilfen
§ 2 Konsolidierungsverpflichtungen
§ 3 Finanzierung
§ 4 Verwaltungsvereinbarung
Artikel 4 Gesetz über die Verbindung der informationstechnischen Netze des Bundes und der Länder (IT-NetzG) - Gesetz zur Ausführung von Art. 91c Abs. 4 Grundgesetz -
§ 1 Gegenstand der Zusammenarbeit; Koordinierungsgremium
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Datenaustausch über das Verbindungsnetz
§ 4 Beschlüsse über das Verbindungsnetz
§ 5 Vergabe
§ 6 Betrieb
§ 7 Kosten
§ 8 Übergangsregelung
Artikel 5 Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG)
§ 1 Einrichtung eines Zentrums für Krebsregisterdaten
§ 2 Aufgaben
§ 3 Datenübermittlung
§ 4 Kontrollnummer, Datenabgleich
§ 5 Datennutzung
§ 6 Zusammenarbeit des Zentrums für Krebsregisterdaten mit den Landeskrebsregistern
Artikel 6 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes
§ 21a Allgemeine Verfahrensgrundsätze
Artikel 7 Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Versicherungsteuergesetzes
Artikel 11 Änderung der Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Artikel 12 Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes
§ 14 (Evaluation)
§ 15 (Ermächtigungen)
Artikel 13 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 10
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu Artikel 2
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
• Die Notsituation muss außergewöhnlich sein,
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Artikel 4
Zu § 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Artikel 5
Zu § 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Artikel 9
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 12
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 13
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Drucksache 107/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu den Entwicklungsperspektiven für die Friedensschaffung und Nationenbildung im Anschluss an die Konfliktbeilegung (2008/2097(INI))
... H. in der Erwägung, dass langfristige Stabilität nur durch eine integrative Beteiligung aller interessierten Parteien, einschließlich Frauen und Minderheiten, an Friedensschaffung, nationaler Aussöhnung und am Aufbau von Nationen erreicht werden kann,
Drucksache 770/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu externen Aspekten der Energieversorgungssicherheit
... – unter Hinweis auf den Erwerb einer beträchtlichen Aktienminderheit (21,2 %) an dem zum Nabucco-Konsortium gehörenden ungarischen petrochemischen Unternehmen MOL durch die russische Erdöl- und Erdgasgesellschaft Surgutneftegas,
Drucksache 616/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Zunächst müssten die inhaltlichen Fragen, insbesondere die Frage des anwendbaren Rechts, geklärt werden, da über die Wirksamkeit und rechtliche Bedeutung des Urkundsinhalts auch künftig allein die differenzierten Regelungen des Internationalen Privatrechts entscheiden dürfen. Die öffentlichen Urkunden der Mitgliedstaaten müssen über eine gesicherte, dem derzeitigen Niveau deutscher öffentlicher Urkunden vergleichbare, hohe Qualität verfügen. Zudem muss eine Kompetenz der EU für eine umfassende Regelung zur Legalisation bzw. zu Apostillen gegeben sein, zumal es öffentliche Urkunden verschiedenster Art gibt. Bei Urkunden, für die inhaltlich keine Kompetenz besteht, dürften sich auch Regelungen über die Abschaffung von Legalisation und Apostille als problematisch darstellen. Weiter muss die Einführung einer europäischen öffentlichen Urkunde auch aus dem Blickwinkel des Bürgers von Vorteil sein. Insbesondere ist es aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, dass für den Anwender leicht erkennbar ist, ob es sich bei dem Schriftstück um eine öffentliche Urkunde handelt, die ohne weitere Formalitäten EU-weit Verwendung finden kann. Nicht zuletzt muss auch der Harmonisierungsaufwand für eine europäische öffentliche Urkunde verhältnismäßig sein. Öffentliche Urkunden werden zwar immer häufiger grenzüberschreitend benötigt, im Hinblick auf die sehr hohe Zahl an öffentlichen Urkunden sind die grenzüberschreitenden Fälle jedoch nach wie vor die Minderheit.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Drucksache 553/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu dem Jahresbericht über die Menschenrechte in der Welt 2008 und die Politik der Europäischen Union in diesem Bereich (2008/2336(INI))
... 38. stellt fest, dass die EU-Mitgliedstaaten - worauf auch im Jahresbericht hingewiesen wird - sich im UNHRC in einer Minderheitsposition befinden; fordert die Institutionen der Europäischen Union und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Schritte zu unternehmen, um hier Abhilfe zu schaffen und geeignete Allianzen mit den Staaten und mit nichtstaatlichen Akteuren zu schmieden, die sich nach wie vor für die Universalität und die Unteilbarkeit der Menschenrechte einsetzen;
Der EU-Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage
Die Tätigkeiten von Rat und Kommission in Menschenrechtsfragen in internationalen Gremien
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Wirksamkeit der Leitlinien der Europäischen Union auf dem Gebiet der Menschenrechte
Lage der Frauen, Gewalt gegen Frauen und Morde an Frauen
2 Todesstrafe
Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung
Die Rechte von Kindern
2 Menschenrechtsverteidiger
Leitlinien für die Menschenrechtsdialoge und anerkannte Konsultationen mit Drittländern
Allgemeine Überprüfung der Tätigkeiten des Rates und der Kommission, einschließlich der Bilanz der beiden Ratsvorsitze
Die Außenhilfeprogramme der Kommission und das EIDHR
Wahlhilfe und Wahlbeobachtung
Durchgehende Berücksichtigung der Menschenrechte Mainstreaming
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Wirksamkeit der Interventionen des Europäischen Parlaments in Menschenrechtsfällen
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Drucksache 429/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. März 2009 zu dem Freihandelsabkommen EU-Indien (2008/2135(INI))
... 43. betont, dass Menschenrechts- und Demokratieklauseln ein wesentliches Element des Freihandelsabkommens darstellen; zeigt sich besorgt über die andauernde Verfolgung von religiösen Minderheiten und Menschenrechtsaktivisten in Indien sowie über die derzeitige Menschenrechts- und Sicherheitslage in dem von Indien verwalteten Teil Kaschmirs;
Drucksache 133/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. Januar 2009 zu den Perspektiven für den Ausbau des Dialogs mit den Bürgern im Rahmen des Vertrags von Lissabon
... 8. fordert die Institutionen der Europäischen Union auf, dafür zu sorgen, dass sich alle EU-Bürger – Frauen und Männer, junge und alte Menschen, städtische und ländliche Bevölkerung gleichermaßen – aktiv, ohne diskriminiert zu werden und gleichberechtigt am Dialog mit den Bürgern beteiligen können, wobei insbesondere dafür gesorgt werden muss, dass Angehörige sprachlicher Minderheiten die Möglichkeit haben, ihre Muttersprache in solchen Foren zu benutzen; weist darauf hin, dass die Rolle der Europäischen Union auf diesem Gebiet darin bestehen sollte, zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter beizutragen und bei der Durchsetzung dieses Grundsatzes sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union beispielgebend zu wirken;
Drucksache 260/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum (2008/2231(INI))
... 28. weist darauf hin, dass eines der Hauptziele der Europa-Mittelmeer-Politik darin besteht, die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und den politischen Pluarlismus zu fördern, und stellt fest, dass es immer noch schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen gibt; betont erneut, wie wichtig die Förderung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit ist; fordert, das bisher Erreichte einer Bewertung zu unterziehen und die im Bereich der Partnerschaft eingesetzten Instrumente entsprechend anzupassen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, klare Kriterien für den Einsatz dieser Instrumente festzulegen, auch im Hinblick auf andere internationale Organisationen wie den Europarat, und ein wirksames System zur Kontrolle der Umsetzung der Instrumente einzurichten; fordert in diesem Zusammenhang alle Beteiligten auf, die Achtung der Religionsfreiheit und der Gewissensfreiheit sowie der Rechte von Minderheiten auszuweiten und zu fördern; befürwortet die Schaffung eines gemeinsamen politischinstitutionellen Rahmens, der eine umfassendere Zusammenarbeit sowohl bei der Identifizierung von Problemen als auch bei der Suche nach gemeinsamen Lösungen ermöglicht;
Drucksache 496/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zu dem Problem der Erstellung von Personenprofilen bei Terrorismusbekämpfung, Strafverfolgung, Einwanderung, Zoll und Grenzkontrolle, insbesondere auf der Grundlage ethnischer Merkmale und der Rasse (2008/2020(INI))
... h) ethnische Statistiken sind ein unverzichtbares Mittel, um Praktiken der Strafverfolgung aufzudecken, bei denen unverhältnismäßige, grundlose und unbegründete Strafverfolgungsmaßnahmen schwerpunktmäßig auf ethnische Minderheiten ausgerichtet werden; die Schaffung eines hohen Schutzstandards für personenbezogene Daten (Daten, die mit einer identifizierbaren Einzelperson verbunden sind) schließt somit nicht die Erhebung anonymer statistischer Daten aus, einschließlich Angaben zu ethnischer Herkunft, "
Erstellung von Personenprofilen und Datenschürfung Data Mining
Rechtliche Verpflichtungen
2 Wirksamkeit
Erstellung von Personenprofilen auf der Grundlage ethnischer Merkmale
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Drucksache 373/2/09
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Gesetzes über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz - AkkStelleG )
... Der Antrag setzt eine Minderheit bei Ziffer 15 der Ausschussempfehlungen voraus und ersetzt Ziffer 24; er stellt sicher, dass bei Realisierung des Beleihungsmodells die Mitwirkung der Länder durch die Zustimmungsbedürftigkeit der entsprechenden Verordnung gewährleistet ist. Gleichzeitig behält er das Konzept des Regierungsentwurfs bei, nach dem sowohl das Beleihungsmodell als auch das Behördenmodell als Optionen erhalten bleiben.
Drucksache 413/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur städtischen Dimension der Kohäsionspolitik im neuen Programmplanungszeitraum (2008/2130(INI))
... 10. empfiehlt, dass die Pläne für nachhaltiges Stadtmanagement zumindest einige der folgenden Elemente umfassen: einen Abfallbewirtschaftungsplan, Lärmkarten und Aktionspläne, örtliche Programme zur Bekämpfung von Luft- und Umweltverschmutzung, Perspektiven des demographischen Wachstums, Forderungen nach neuen städtischen Siedlungsgebieten, Sanierung von verlassenen Standorten und Gebäuden, Sanierung von Problemvierteln und ehemaligen Industriegebieten, Verfügbarkeit und Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen, städtische Infrastruktur und Ausweisung von Grünflächen, Infrastrukturen für Menschen mit Behinderungen, Bewahrung des kulturellen, historischen und natürlichen Erbes, Schätzung des Wasser- und Energiebedarfs und effiziente Nutzung von beidem, Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel, effiziente Verkehrssteuerung, Integration schutzbedürftiger Bevölkerungsgruppen (Migranten, Minderheiten, Menschen mit geringen Qualifikationen, Menschen mit Behinderungen, Frauen usw.), angemessener Wohnraum zu erschwinglichen Preisen, Pläne zur Bekämpfung der Kriminalität;
Drucksache 408/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zu den Verträgen betreffend die Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) (2008/2128(INI))
... 20. fordert die Kommission auf, ihre Budgethilfe von den Ergebnissen abhängig zu machen, die im Hinblick auf verantwortungsvolle Staatsführung und Transparenz sowie bei der Förderung und Achtung der Menschenrechte vor allem der Ärmsten und am stärksten Benachteiligten wie Menschen mit Behinderungen, Minderheiten, Frauen und Kinder zu verzeichnen sind, und dafür Sorge zu tragen, dass die Budgethilfe keinen anderen als den im MDG-Vertrag festgelegten Bereichen zugute kommt;
Drucksache 180/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
... Inhaltlich sind die Gläubiger in ihrer Entscheidung nach dem neuen Recht deshalb weitgehend frei. Gesetzlich muss aber ein möglichst ungehinderter Informationszugang gewährleistet sein sowie ein transparentes Verfahren, das keine unnötigen Hürden aufrichtet. Insbesondere zur Beschaffung von Informationen und zur Vorbereitung einer Entscheidung können die Gläubiger mit Mehrheit einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger bestimmen. Ihre Entscheidungen treffen die Gläubiger nach dem gesetzlichen Leitbild wie bisher in einer Versammlung. Das Recht der Gläubigerversammlung wird jedoch erneuert und im Wesentlichen dem modernen Recht der Hauptversammlung bei der Aktiengesellschaft nachgebildet. Daneben wird die Möglichkeit einer Beschlussfassung ohne Versammlung eröffnet, um die vielfach zu schwerfällige Präsenzversammlung – besonders im Wiederholungsfall – zu ersparen. Gesetzlich geschützt werden müssen diejenigen Gläubiger, die an Abstimmungen nicht teilnehmen können. Verfahrensrechtlich muss deshalb sichergestellt werden, dass möglichst viele Gläubiger rechtzeitig erreicht und in die Lage versetzt werden, an der Entscheidung mitzuwirken. Der notwendige Minderheitenschutz soll durch Kombination gesetzlicher Mehrheitserfordernisse für die Beschlussfassung sowie durch individuellen Rechtsschutz gewährt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz – SchVG)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Anleihebedingungen
§ 3 Transparenz des Leistungsversprechens
§ 4 Kollektive Bindung
Abschnitt 2 Beschlüsse der Gläubiger
§ 5 Mehrheitsbeschlüsse der Gläubiger
§ 6 Stimmrecht
§ 7 Gemeinsamer Vertreter der Gläubiger
§ 8 Bestellung des gemeinsamen Vertreters in den Anleihebedingungen
§ 9 Einberufung der Gläubigerversammlung
§ 10 Frist, Anmeldung, Nachweis
§ 11 Ort der Gläubigerversammlung
§ 12 Inhalt der Einberufung, Bekanntmachung
§ 13 Tagesordnung
§ 14 Vertretung
§ 15 Vorsitz, Beschlussfähigkeit
§ 16 Auskunftspflicht, Abstimmung, Niederschrift
§ 17 Bekanntmachung von Beschlüssen
§ 18 Abstimmung ohne Versammlung
§ 19 Insolvenzverfahren
§ 20 Anfechtung von Beschlüssen
§ 21 Vollziehung von Beschlüssen
§ 22 Geltung für Mitverpflichtete
Abschnitt 3 Bußgeldvorschriften; Übergangsbestimmungen
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsbestimmungen
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
Abschnitt 6 Verhaltenspflichten, Organisationspflichten, Transparenzpflichten.
§ 43 Übergangsregelung für die Verjährung von Ersatzansprüchen nach § 37a
Artikel 5 Änderung des Depotgesetzes
Artikel 6 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Artikel 7 Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
Artikel 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
2. Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern im Fall einer Falschberatung
3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union
4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes
5. Finanzielle Auswirkungen
6. Bürokratiekosten
7. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
8. Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 533: Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung (NKR-Nr. 533)
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Drucksache 305/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zur grenzüberschreitenden Verlegung von eingetragenen Gesellschaftssitzen (2008/2196(INI))
... E. in der Erwägung, dass die Rechte von anderen Akteuren, die von der Verlegung betroffen sind, beispielsweise Minderheitsaktionäre, Arbeitnehmer, Gläubiger usw., geschützt werden sollten,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 Auswirkungen einer grenzüberschreitenden Verlegung des eingetragenen Sitzes
Empfehlung 2 unternehmensinternes Verlegungsverfahren
Empfehlung 3 Verlegungsbeschluss der Aktionärsversammlung
Empfehlung 4 administratives Verlegungsverfahren und Prüfung
Empfehlung 5 Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Empfehlung 6 von der Verlegung betroffene Dritte
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Drucksache 793/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Solidarität im Gesundheitswesen - Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU KOM (2009) 567 endg.; Ratsdok. 14848/09
... Benachteiligte und sozial ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen, beispielsweise solche mit Migrationshintergrund oder ethnische Minderheiten, behinderte Menschen oder Obdachlose weisen im Durchschnitt einen besonders schlechten Gesundheitszustand auf.5 So haben zum Beispiel Roma eine um schätzungsweise 10 Jahre geringere Lebenserwartung als die Gesamtbevölkerung.6 Zu den Gründen für den schlechten Gesundheitszustand zählen ärmliche Wohnverhältnisse, schlechte Ernährung und mangelndes Gesundheitsbewusstsein sowie Diskriminierung, Stigmatisierung und Hürden beim Zugang zu Gesundheits- und anderen Dienstleistungen.7
Mitteilung
1. Chancengleichheit und Solidarität im Gesundheitswesen
2. Gesundheitliche Ungleichheit in der EU
3. Laufende flankierende Massnahmen Der EU
4. Massnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheit: Ein kooperativer Ansatz
5. Hauptprobleme
Verteilungsgerechtigkeit im Gesundheitsbereich als Teil allgemeiner wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung
Verbesserung der Daten- und Wissensbasis sowie der Mechanismen zur Messung, Überwachung und Berichterstattung
Eingehen auf die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Gruppen
Weiterentwicklung des Beitrags der EU-Politik
6. Weitere Schritte
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Drucksache 244/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... § 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären".
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 5a Anteilserwerb
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
§ 1 Anwendungsbereich
§ 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
§ 7a Bedingtes Kapital
§ 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
§ 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
§ 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
§ 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären
§ 18 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
§ 19 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
Artikel 3 Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und Unterrichtung des Finanz- und des Haushaltsausschusses
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
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Drucksache 100/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Dezember 2008 zu Wissen, Kreativität und Innovation durch lebenslanges Lernen – Umsetzung des Arbeitsprogramms "Allgemeine und berufliche Bildung 2010 " (2008/2102(INI))
... 3. betont die Notwendigkeit, Migranten und Angehörige von Minderheiten, insbesondere Roma, zu integrieren und sich auf allen Ebenen und in allen Bereichen der Bildung für die Einbeziehung von Gruppen mit besonderen Bedürfnissen, vor allem Frauen, behinderte und ältere Menschen, einzusetzen; vertritt die Ansicht, dass für Migranten zusätzliche Unterstützung geleistet werden sollte, während Angehörige ethnischer Minderheiten und Roma von ausgebildetem Personal unterstützt werden sollten, das derselben Minderheit angehört oder zumindest ihre Muttersprache spricht;
Drucksache 196/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
... Durch das Siebte Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BGBl I 2007,S. 748) wurde für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten die Geltungsdauer von Übernahmegenehmigungen aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 1. Juli 1990 (BGBl. I S. 1247) und von Aufnahmebescheiden aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes am 1. Januar 1993 (BGBl. I 1992, S. 2094) bis zum 31. Dezember 2009 begrenzt. Die Beschränkung der Geltungsdauer wird wieder aufgehoben, damit hierdurch nicht Personen, deren weiterer Verbleib in ihren Herkunftsstaaten im Interesse der Bundesrepublik Deutschland liegt, zu einer vorzeitigen Ausreise veranlasst werden. Dies betrifft insbesondere Personen, die eine herausgehobene Stellung innerhalb der deutschen Minderheit im Herkunftsgebiet haben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
Artikel 2 Änderung des Häftlingshilfegesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
III. Kosten für die öffentlichen Haushalte
IV. Sonstige Kosten
V. Bürokratiekosten
VI. Gender Mainstreaming
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 788: Achtes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes
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Drucksache 503/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. April 2009 zur Konsolidierung von Stabilität und Wohlstand in den westlichen Balkanländern (2008/2200(INI))
... 36. betont, wie wichtig ein wirksamer Rahmen für die Förderung, den Schutz und die Gewährleistung der Rechte ethnischer und nationaler Minderheiten in einer Region ist, die einen multiethnischen Charakter hat und in der Vergangenheit Schauplatz weitverbreiteter und systematischer ethnisch motivierter Gewalt war; fordert die Regierungen der Region auf, sich noch intensiver darum zu bemühen, dass alle Gesetze im Bereich des Minderheiten- und Menschenrechts in der Praxis ordnungsgemäß geachtet werden und dass geeignete Maßnahmen ergriffen werden, wenn diese Gesetze übertreten werden; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um dafür zu sorgen, dass Initiativen zur Verbesserung der Integration von Minderheiten und der Lage benachteiligter Minderheitengruppen (insbesondere der Roma) ausreichend mit Finanzmitteln ausgestattet und ordnungsgemäß durchgeführt werden;
Drucksache 797/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Europäischen Gerichtshof und die Europäische Zentralbank: Ein EU-Rahmen für das grenzübergreifende Krisenmanagement im Bankensektor KOM (2009) 561 endg.; Ratsdok. 15049/09
... • Die Übertragung von Vermögenswerten zu anderen als rein marktüblichen Bedingungen kann Gläubigern und Minderheitsaktionären des übertragenden Unternehmens Nachteile verursachen. Deshalb besteht die Gefahr, dass solche Übertragungen von Minderheitsaktionären oder Gläubigern angefochten werden; den Direktoren drohen zivil- oder strafrechtliche Klagen.10
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziel und Struktur der Mitteilung
2.1. Ziel
2.2. Struktur
2.3 Wechselwirkungen mit anderen EU-Maßnahmen
3. Frühzeitiges Eingreifen der Aufsichtsbehörden
3.1. Werkzeuge für ein frühzeitiges Eingreifen
5 Fragen8
3.2. Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Gruppe
4. Abwicklung von Banken
4.1. Warum werden für die Abwicklung von Banken EU-Maßnahmen benötigt?
Unterschiede zwischen nationalen Rechtsvorschriften
Anreize für die Isolierung nationaler Vermögenswerte
4.2. Ziele des Abwicklungsmechanismus für den Bankensektor
4.3. Welche Instrumente werden benötigt?
4.4. Auslöseschwellen und Zeitplan für den Einsatz der Instrumente
4.5. Geltungsbereich des Abwicklungsrahmens für den Bankensektor
4.6. Bedeutung der Rechte der Beteiligten für den Abwicklungsmechanismus im Bankensektor
5 Aktionäre
Gläubiger und Gegenparteien
4.7. Abwicklung von Bankengruppen
4.8. Finanzierung der grenzübergreifenden Abwicklung
Finanzierung durch den Privatsektor
5 Lastenteilung
5. Insolvenz
Integrierter Umgang mit Unternehmensgruppen
Harmonisierte EU-Insolvenzregelung für Banken
6. Folgemassnahmen
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Drucksache 616/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger KOM (2009) 262 endg.; Ratsdok. 11060/09
... Zunächst müssten die inhaltlichen Fragen, insbesondere die Frage des anwendbaren Rechts, geklärt werden, da über die Wirksamkeit und rechtliche Bedeutung des Urkundsinhalts auch künftig allein die differenzierten Regelungen des Internationalen Privatrechts entscheiden dürfen. Die öffentlichen Urkunden der Mitgliedstaaten müssen über eine gesicherte, dem derzeitigen Niveau deutscher öffentlicher Urkunden vergleichbare, hohe Qualität verfügen. Zudem muss eine Kompetenz der EU für eine umfassende Regelung zur Legalisation bzw. zu Apostillen gegeben sein, zumal es öffentliche Urkunden verschiedenster Art gibt. Bei Urkunden, für die inhaltlich keine Kompetenz besteht, dürften sich auch Regelungen über die Abschaffung von Legalisation und Apostille als problematisch darstellen. Weiter muss die Einführung einer europäischen öffentlichen Urkunde auch aus dem Blickwinkel des Bürgers von Vorteil sein. Insbesondere ist es aus Gründen der Rechtssicherheit wichtig, dass für den Anwender leicht erkennbar ist, ob es sich bei dem Schriftstück um eine öffentliche Urkunde handelt, die ohne weitere Formalitäten EU-weit Verwendung finden kann. Nicht zuletzt muss auch der Harmonisierungsaufwand für eine europäische öffentliche Urkunde verhältnismäßig sein. Öffentliche Urkunden werden zwar immer häufiger grenzüberschreitend benötigt, im Hinblick auf die sehr hohe Zahl an öffentlichen Urkunden sind die grenzüberschreitenden Fälle jedoch nach wie vor die Minderheit.
2 I.
2 II.
2 III.
2 IV.
2 V.
2 VI.
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Drucksache 801/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarländern (2009 - 2013) KOM (2009) 569 endg.; Ratsdok. 15204/09
... Die Kommission ist sich der Notwendigkeit bewusst, die Zusammenarbeit zwischen EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern sowie sonstigen Nachbarländern zu verstärken und bestimmte Länder bei der Entwicklung von auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Strategien zu unterstützen. Es bedarf wirksamer Maßnahmen zur Prävention und vor allem zur Verringerung der schädlichen Folgen. Gesundheits- und sozialpolitische Strategien sollten den Bedürfnissen ethnischer Minderheiten Rechnung tragen. Soziale Ungleichheiten und Hemmnisse beim Zugang zur Gesundheitsversorgung sind sowohl auf politischer als auch auf operativer Ebene abzubauen.
1. HIV in Europa
1.1. Einleitung
1.2. Epidemiologische Situation und künftige Trends
1.3. Rechtliche und soziale Situation – Hemmnisse und Besonderheiten
1.4. Politische Situation – Erklärungen und eingegangene Verpflichtungen
1.5. Der EU-Aktionsplan zur Bekämpfung von HIV/Aids 2006-2009
2. Die Antwort auf das Problem
2.1. Politische Führungsrolle
2.2. Einbindung der Zivilgesellschaft und der Menschen, die mit HIV/Aids leben
2.3. Umfassendere Verantwortung der Gesellschaft
2.4. Allgemeiner Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung
3. Prioritäten
3.1. Prioritäre Regionen
3.2. Prioritäre Gruppen – Hochrisikogruppen
4. Verbesserung des Kenntnisstands
4.1. Überwachung, Begleitung und Bewertung
4.2. Forschung und Medizin
5. Erwartete Ergebnisse
6. Aktionsplan, Überwachung und Bewertung
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Drucksache 768/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. September 2009 zu dem litauischen Gesetz zum Schutz von Minderjährigen vor schädlichen Folgen öffentlicher Informationen
... ) sowie Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, nach der Diskriminierungen, insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten sind,
Drucksache 915/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu dem Strategiepapier 2009 der Kommission zur Erweiterung betreffend die Länder des westlichen Balkans, Island und die Türkei
... 14. fordert die Länder in der Region auf, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Lage der ethnischen Minderheiten, insbesondere der Roma, zu verbessern; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Roma häufig diskriminiert werden, und dass sie insbesondere bei der Teilnahme an Entscheidungsfindungen, auf dem Arbeitsmarkt und in den herkömmlichen Bildungseinrichtungen sehr viel stärker vertreten sein müssten; nimmt in diesem Zusammenhang die bilateralen Rückübernahmeabkommen der Länder des westlichen Balkans mit den Mitgliedstaaten zur Kenntnis und fordert die betroffenen Länder auf, ihre Anstrengungen zu intensivieren, damit angemessene soziale Voraussetzungen, Infrastrukturen und Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen geschaffen werden, um die Grundrechte der Roma zu gewährleisten und ihre Wiedereingliederung nach ihrer Rückkehr zu erleichtern; fordert die Länder des westlichen Balkans und die Mitgliedstaaten auf, die Wiedereingliederung der repatriierten Roma genau zu verfolgen und der Kommission jährlich über die Ergebnisse Bericht zu erstatten, um eine Bewertung der Rückführungsmaßnahmen und einen Austausch der beispielhaften Verfahren zu erleichtern;
Drucksache 160/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Bedingungen knüpfen kann wie z.B. die Verpflichtung zu Restrukturierungsmaßnahmen und / oder Kapitalstärkungen durch die Altanteilseigner. Erwägt eine Mehrheit der Altanteilseigner, eine ordentliche Kapitalerhöhung durchzuführen, könnten diese erforderlichen Maßnahmen durch Minderheitsaktionäre ab einer bestimmten Beteiligungsquote behindert werden. Dies gilt für Rekapitalisierungsmaßnahmen ohne Beteiligung des Fonds gleichermaßen wie für solche Maßnahmen unter Beteiligung des Fonds.
1. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 13 FMStFG
2. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 und 5 §§ 7 bis 7b FMStBG
4. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
5. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 18 FMStFG
6. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
7. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 RettungsG
8. Zu Artikel 5a – neu – §§ 8c Absatz 1 und 34 Absatz 7b KStG Artikel 5b – neu – § 89 Absatz 3 AO
Artikel 5a Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Artikel 5a
1. Zu § 8c Absatz 1 Satz 5 bis 8
2. Zu § 34 Absatz 7b Satz 2 und 3
Zu Artikel 5b
9. Zum Gesetzentwurf insgesamt
10. Zum Gesetzentwurf allgemein
11. Zum Gesetzentwurf allgemein
12. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 910/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zu der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Dienste der Bürger – Stockholm-Programm
... 2. stellt fest, dass die Tätigkeit der Europäischen Union glaubhafter wird, da sie sich auf einen neuen oder neu gestalteten rechtlichen Rahmen stützt, einschließlich neuer Bestimmungen über den Schutz der Grundrechte, u.a. der Rechte nationaler Minderheiten, neuer Bestimmungen für die Beseitigung jeglicher Form von Ungleichheit, insbesondere zwischen Mann und Frau (Artikel 8 AEUV) oder jedweder Diskriminierung (Artikel 10 AEUV), von Bestimmungen zur Förderung der Transparenz in allen Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union (Artikel 15 AEUV), von Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch durch private oder öffentliche Stellen (Artikel 16 AEUV), über konsularischen und diplomatischen Schutz (Artikel 23 AEUV), über eine gemeinsame Politik im Bereich Asyl und Einwanderung (Artikel 77 ff. AEUV), über die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen (Artikel 79 Absatz 4 AEUV) und über die Verbesserung der Verwaltung (Artikel 298 AEUV);
Der Vertrag von Lissabon als Wegbereiter für den RFSR
Ein kohärenteres, transparenteres und demokratischeres Mehrjahresprogramm
Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten
Ein Europa der Rechte
Kampf gegen Diskriminierung, Förderung der Integration
Stärkung der Rechte im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft
2 Migration
2 Asyl
Grenzen und Visa
Schutz von Kindern
Datenschutz und Sicherheit
Zivil - und Handelsjustiz für Familien, Bürger und Unternehmen
Stärkung des Zugangs zur Ziviljustiz für Bürger und Unternehmen
Ausschöpfung sämtlicher Vorteile des Binnenmarkts durch das europäische Vertragsrecht
Bessere Rechtsetzung im Bereich Justiz
Entwicklung einer europäischen Rechtskultur
E -Justiz: Ein Instrument im Dienste der Bürger und Angehörigen der Rechtsberufe
Prioritäten im Strafrecht
Operationelle Einrichtungen und Agenturen und technische Hilfsmittel
Dringliche Fragen
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Drucksache 261/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Überprüfung des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (2008/2236(INI))
... 11. betont die Notwendigkeit eines länderspezifischen Ansatzes mit Blick auf die politischen Auflagen, der unter anderem darauf abzielt, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolles Regieren, die Achtung der Menschenrechte und der Minderheitenrechte sowie die Unabhängigkeit der Justiz zu fördern; ist daher der Ansicht, dass eine eingehende und gründliche Bewertung aller im Rahmen dieses Instruments finanzierten "
Drucksache 415/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 mit Empfehlungen an die Kommission zu einer europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (2008/2122(INI))
... Q. in der Erwägung, dass benachteiligte Personen – wie etwa (Langzeit-)Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Zuwanderer, Angehörige ethnischer Minderheiten wie zum Beispiel Roma, Personen, die in der informellen Wirtschaft tätig sind oder in benachteiligten ländlichen Gebieten leben, und Frauen –, die ein Kleinstunternehmen gründen wollen, im Mittelpunkt einer EU-Kleinstkreditinitiative stehen sollten,
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des verlangten Vorschlags / der verlangten Vorschläge
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Drucksache 858/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Oktober 2009 zum Iran
... E. in der Erwägung, dass die gewaltsame Unterdrückung von politischen Gegnern, Menschenrechtsaktivisten, Journalisten, Bloggern, Lehrern, Intellektuellen, Akademikern, Homosexuellen, Frauen, Studenten, Gewerkschaftern sowie Angehörigen religiöser, ethnischer und sprachlicher Minderheiten zugenommen hat,
Drucksache 412/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zur Mehrsprachigkeit: Trumpfkarte Europas, aber auch gemeinsame Verpflichtung (2008/2225(INI))
... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2003 mit Empfehlungen an die Kommission zu den regionalen und weniger verbreiteten europäischen Sprachen - den Sprachen der Minderheiten in der Europäischen Union - unter Berücksichtigung der Erweiterung und der kulturellen Vielfalt4,
Drucksache 286/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen (Robbenerzeugnisse-Verbotsgesetz - RobErzVerbG )
... Absatz 4 Satz 1 nennt die Fälle, in denen die Einfuhr mit Genehmigung zugelassen werden darf. Nummer 1 enthält die Ausnahme für Robbenerzeugnisse, die von Robben stammen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes getötet worden sind. Die Ausnahme in Nummer 2 stellt darauf ab, dass die Robben auf traditionelle Art der Inuits gejagt und erlegt worden sind und dient damit dem Minderheitenschutz. Satz 2 dient der Verwaltungserleichterung im Einfuhrgenehmigungsverfahren.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Begriffsbestimmungen
§ 2 Verbote
§ 3 Mitwirkung von Zolldienststellen
§ 4 Überwachung
§ 5 Bußgeldvorschriften
§ 6 Gebühren und Auslagen
§ 7 Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Allgemeines
2. Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
a. Vereinbarkeit mit Artikel 133 EG-Vertrag
b. Vereinbarkeit mit Artikel 28 EG-Vertrag
c. Notifizierungen anderer Mitgliedstaaten
3. Gesetzgebungskompetenz
a Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b Erfordernis einer bundesgesetzlichen Regelung
4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
5. Sonstige Kosten
6. Bürokratiekosten
7. Vollzugskosten
8. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgen
B. Besonderer Teil
§ 1 (Begriffsbestimmungen)
§ 2 (Verbote)
Zu §§ 3
§ 3 (Mitwirkung Zollbehörden):
§ 4 (Überwachung):
§ 5 (Bußgeldvorschrift)
§ 6 (Gebühren und Auslagen)
§ 7 (Verkündung von Rechtsverordnungen)
§ 8 (Übergangsvorschriften)
§ 9 (Inkrafttreten)
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Einfuhr, der Verarbeitung und des Inverkehrbringens von Robbenerzeugnissen
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Drucksache 321/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 über die Türkei
... 5. bedauert, dass die ursprünglichen Anstrengungen zur umfassenden Reform der Verfassung in einem Streit über das Kopftuch geendet und zu einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft geführt haben; fordert die türkische Regierung auf, ihre Arbeit an einer neuen zivilen Verfassung wiederaufzunehmen, in deren Mittelpunkt der Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten steht, und fordert sie auf, dafür zu sorgen, dass die Parteien und die Bürgergesellschaft sowie die ethnischen und religiösen Minderheiten eng in den Verfassungsprozess eingebunden sind;
I. Erfüllung der Kriterien von Kopenhagen
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Menschenrechte sowie Achtung und Schutz von Minderheiten
Bestehen einer funktionierenden Marktwirtschaft
Fähigkeit zur Übernahme der mit der Mitgliedschaft einhergehenden Verpflichtungen
II. Größerer Wohlstand
Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des Wohlstands
III. Aufbau gutnachbarlicher Beziehungen
IV. Stärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei
Zusammenarbeit in internationalen und globalen Angelegenheiten
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Drucksache 309/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2009 zum "Small Business Act " (2008/2237(INI))
... 26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Integration der von Vertretern unterrepräsentierter ethnischer Minderheiten geführten KMU in den normalen Wirtschaftsablauf zu verbessern, indem sie Programme ausarbeiten, die darauf abzielen, Unternehmen, die von Angehörigen unterrepräsentierter Minderheiten geführt werden und mit größeren Unternehmen um Aufträge konkurrieren, gleiche Chancen zu verschaffen;
Drucksache 160/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Insbesondere in grundlegenden Sanierungs- und Restrukturierungsfällen wird der Fonds zur Gewährleistung einer rechtssicheren und nachhaltigen Stabilisierung des Unternehmens des Finanzsektors die Mehrheit oder sämtliche Anteile des betreffenden Unternehmens unmittelbar oder mittelbar auf sich vereinen müssen. Denn die weit reichenden Restrukturierungs- und Sanierungsentscheidungen können letztlich rechtssicher in dem erforderlichen Zeitraum nur getroffen werden, wenn die Einschnitte, Sanierungsentscheidungen und Umsetzungen maßgeblich über die Unternehmensorgane (insbesondere Hauptversammlung und Aufsichtsrat) gesteuert werden , ohne hieran z.B. durch Stimmquoten bei Strukturentscheidungen, Bestimmungen zum Minderheitenschutz, Berichtserfordernisse oder sonstige dem Schutz weiterer Anteilsinhaber dienende Bestimmungen des allgemeinen Kapitalgesellschaftsrechts gehindert zu sein, die nicht rechtssicher auszuschließen sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS
§ 1 Anwendungsbereich
§ 7 Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung
§ 7a Bedingtes Kapital
§ 7b Schaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung
§ 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen
§ 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen
§ 12 Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote
§ 18 Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage
§ 19 Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung
Artikel 3 Gesetz zur Rettung von Unternehmen zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Rettungsübernahmegesetz - RettungsG)
§ 1 Enteignung zur Sicherung der Finanzmarktstabilität
§ 2 Enteignungsakt
§ 3 Verfahren
§ 4 Entschädigung
§ 5 Rechtsschutz
§ 6 Befristung und Reprivatisierung
§ 7 Rechte des Gremiums nach § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 8 Verordnungsermächtigung
§ 9 Verkündung von Rechtsverordnungen
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
Artikel 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu § 7a
Zu § 7b
Zu § 7c
Zu § 7d
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu § 18
Zu § 19
Zu Artikel 3
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 868: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz)
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Drucksache 248/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder " (2008/2203(INI))
... 11. verweist auf die dringende Notwendigkeit, besonderes Augenmerk auf die am stärksten gefährdeten und sozial ausgegrenzten Mädchen und Jungen zu richten, darunter Kinder mit Behinderungen, Migrantenkinder, Minderheiten angehörende Kinder, von ihren Angehörigen getrennte oder unbegleitete Kinder und Kinder ohne elterliche Fürsorge;
Drucksache 391/09
Verordnungsantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs -Ordnung
... 1 Der Entwurf enthält zu drei Einzelregelungen Minderheitsvoten, die entspr. kenntlich gemacht sind
Drucksache 160/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG )
... Auch ist fraglich, ob es neben der Regelung in § 7c Satz 3 FMStBG-E der Regelung des § 7 Absatz 7 FMStBG-E überhaupt bedarf. Gemäß § 7c Satz 3 FMStBG-E stehen Klagen und Anträge auf Erlass von Entscheidungen im einstweiligen Anordnungsverfahren einer Eintragung und damit einer Wirksamkeit des Beschlusses ohnehin nicht entgegen. Damit sind die typischen Gefahren von Verzögerungen durch Minderheitsaktionäre, die das Wirksamwerden gefasster Kapitalerhöhungsbeschlüsse aus neben der Sache liegenden Interessen verhindern möchten, beseitigt. Zusätzlich dazu auch noch in die Stimmrechtsausübung einzugreifen, geht sehr weit.
1. Zu Artikel 1 Nummer 7 - neu - § 14 Absatz 3 FMStFG
2. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 1 und 2 FMStBG
3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 7 Absatz 7 FMStBG
4. Zu Artikel 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 RettungsG
5. Zu Artikel 3 § 5 Absatz 4 RettungsG
6. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 2 Satz 1a - neu - RettungsG
Zum Gesetzentwurf allgemein
16. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 780/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen und öffentlichen Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses KOM (2009) 154 endg.; Ratsdok. 14722/09
... (34) Diese Verordnung achtet die Grundrechte und Grundsätze, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, namentlich Artikel 21, wonach Diskriminierungen insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten sind. Bei der Anwendung dieser Verordnung müssen die Gerichte der Mitgliedstaaten diese Rechte und Grundsätze achten.
Drucksache 297/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2009) 135 endg.; Ratsdok. 8150/09
... Diese Vergehen verursachen langfristig körperliche, psychische und soziale Schäden bei den Opfern; die Tatsache, dass sie nach wie vor verübt werden, höhlt die Kernwerte einer modernen Gesellschaft in Bezug auf den besonderen Schutz von Kindern aus und untergräbt das Vertrauen in die zuständigen staatlichen Einrichtungen. Obwohl zu diesen Straftaten keine präzisen und zuverlässigen Statistiken vorliegen, hat es einschlägigen Studien zufolge den Anschein, dass eine nicht unerhebliche Minderheit von Kindern in Europa während ihrer Kindheit sexuellen Übergriffen ausgesetzt ist;
Begründung
1. Kontext DES Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Anhörung von interessierten Kreisen UND
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Beiträge und Erläuterung, wie sie im Vorschlag berücksichtigt wurden
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
• Option 1:
• Option 2:
• Option 3:
• Option 4:
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Vorschlag
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit der Kinderpornografie
Artikel 5 Kontaktaufnahmen zu Kindern zum Zweck des sexuellen Missbrauchs
Artikel 6 Anstiftung und Beihilfe zu, Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 7 Strafen und erschwerende Umstände
Artikel 8 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 9 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 10 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 11 Keine Verhängung von Sanktionen gegen Opfer
Artikel 12 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 13 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 14 Schutz und Unterstützung der Opfer
Artikel 15 Teilnahme von Opfern im Kindesalter an Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 16 Risikoabschätzung
Artikel 17 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 18 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 19 Geografischer Anwendungsbereich
Artikel 20 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 21 Umsetzung
Artikel 22 Inkrafttreten
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Drucksache 322/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zu dem Fortschrittsbericht 2008 - über die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
... 31. begrüßt gemeinsam mit dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), dass bisher keine Angehörige der aus Kosovo geflüchteten Minderheiten, deren Mitglieder keine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis bekommen haben, zur Ausreise gezwungen wurden, und hofft, dass die Regierung und der UNHCR sich bald darüber einigen, wer für die finanzielle Unterstützung dieser Gruppe zuständig ist;
Drucksache 551/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Mai 2009 zu den neuen Aufgaben und Zuständigkeiten des Parlaments bei der Umsetzung des Vertrags von Lissabon (2008/2063(INI))
... 86. fordert den Rat und die Kommission auf, sich mit dem Parlament über eine Strategie zu verständigen, die Kohärenz zwischen erlassenen Rechtsvorschriften und der Charta der Grundrechte sowie den Vertragsbestimmungen gewährleistet, die Maßnahmen wie die Verhinderung von Diskriminierung, den Schutz von Asylbewerbern, die Verbesserung der Transparenz, den Datenschutz, die Rechte von Minderheiten sowie die Rechte von Verbrechensopfern und Verdächtigen betreffen;
Neue Politikbereiche
Neue Ziele und horizontale Klauseln
Neue Rechtsgrundlagen
Neue Befugnisse für das Parlament
Neue Mitentscheidungsbefugnisse
Neue Haushaltsbefugnisse
Neues Zustimmungsverfahren
Neue Kontrollbefugnisse
Neue Rechte auf Unterrichtung
Neue Initiativrechte
Neue Verfahren
Kontrolle durch die nationalen Parlamente
Delegierte Rechtsakte
3 Durchführungsrechtsakte
Prioritäten in der Übergangsphase
3 Vorschläge
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Drucksache 137/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008 (2007/2145(INI))
... – in Kenntnis der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft1 und der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf2 sowie der Rahmenkonvention des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten,
2 Einleitung
Allgemeine Empfehlungen
Zusammenarbeit mit dem Europarat und den anderen internationalen Institutionen und Organisationen für den Schutz der Grundrechte
Menschenrechte, Freiheit, Sicherheit und Recht
2 Diskriminierung
Allgemeine Erwägungen
2 Minderheiten
2 Roma
2 Chancengleichheit
Sexuelle Ausrichtung
2 Fremdenfeindlichkeit
Junge, ältere und behinderte Menschen
2 Kultur
2 Streitkräfte
Migranten und Flüchtlinge
Zugang zu internationalem Schutz und legale Einwanderung
2 Aufnahme
Kinder von Einwanderern, Asylbewerbern und Flüchtlingen
2 Integration
2 Rückkehr
Gewahrsam und Rückübernahmeabkommen
2 Meinungsfreiheit
Rechte des Kindes
Gewalt, Armut und Arbeit
2 Diskriminierung
2 Jugendgerichtsbarkeit
Unterstützung für Kinder
Teil habe
Soziale Rechte
2 Armut
2 Obdachlosigkeit
Wohnraum
2 Gesundheit
2 Arbeitnehmer
Nicht gemeldete Arbeitnehmer
2 Senioren
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Drucksache 138/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Januar 2009 zu der Entwicklung des UNHRCs, einschließlich der Rolle der EU (2008/2201(INI))
... I. in der Erwägung, dass die Tatsache, dass die EU-Mitgliedstaaten im UNHRC numerisch in der Minderheit sind, die Möglichkeit der Europäischen Union zur Beeinflussung der Agenda des UNHRC ernsthaft einschränkt und eine ernsthafte Herausforderung für die Einbringung der Standpunkte der Europäischen Union in die Arbeit des UNHRC darstellt,
Gesamtbewertung der ersten drei Tätigkeitsjahre des UNHRC
2 Sonderverfahren
Allgemeine regelmäßige Überprüfung
Transparenz und Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des UNHRC
Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte
Die Rolle der Europäischen Union im UNHRC
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Drucksache 257/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) 2007, der dem Europäischen Parlament gemäß Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt wurde (2008/2241(INI))
... 22. würdigt den französischen Ratsvorsitz dafür, dass er gewährleistet hat, dass die Europäische Union eine Schlüsselrolle bei der Beendigung des Krieges in Georgien gespielt hat; fordert die Union und insbesondere ihren Sonderbeauftragten für die Krise in Georgien auf, für den Grundsatz der territorialen Unversehrtheit Georgiens und die Achtung der Minderheiten einzutreten und sich darum zu bemühen, eine Einigung herbeizuführen, die wirksame Mechanismen für die sichere Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge sowie eine effiziente Überwachung der Sicherheit in der Region gewährleistet;
Drucksache 391/09 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... 1 Der Entwurf enthält zu drei Einzelregelungen Minderheitsvoten, die entsprechend kenntlich gemacht sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Anlage Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Artikel 1 Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeines
II. Zu den einzelnen Vorschriften
1. Zu Artikel 1 Änderung der StVO
2. Zu Artikel 2 Änderung der Ferienreiseverordnung
3. Zu Artikel 3 Inkrafttreten
Anlage
Anlage
Zum Inhalt:
Anlage zu TOP 4.3. (Sonn- und Feiertagsfahrverbot) zur GKVS am 12./13.09.07 Entwurf einer Vereinbarung der Länder zur Handhabung der Regelungen der §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Ziffer 7 StVO
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Drucksache 889/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)
... Gesetzbuche, nach § 94 des Bundesvertriebenengesetzes und nach § 1 des Minderheiten-Namensänderungsgesetzes ist hinzuweisen. Familiennamen von Vertriebenen und Spätaussiedlern, die in anderen als lateinischen Schriftzeichen wiedergegeben sind, werden nicht transliteriert, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Namensträger oder seine Vorfahren den Namen in einer deutschen Form geführt haben. Für Eintragungen in die Personenstandsregister ist nur die deutsche Namensform maßgebend.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeiner Teil
A 1. Namensführung
A 2. Orts- und Zeitangaben
A 3. Religion
A 4. Sprache und Schrift
A 5. Ausländische öffentliche Urkunden
A 6. Anerkennung ausländischer Entscheidungen
A 7. Prüfung der Staatsangehörigkeit
A 8. Abkürzungen
Besonderer Teil
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Führung der Personenstandsregister
Kapitel 3 Eheschließung
Abschnitt 1 Zuständigkeit, Anmeldung und Eheschließung
Abschnitt 2 Fortführung des Eheregisters
Kapitel 4 Begründung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5 Geburt
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Besonderheiten
Abschnitt 3 Fortführung des Geburtenregisters
Kapitel 6 Sterbefall
Abschnitt 1 Anzeige und Beurkundung
Abschnitt 2 Fortführung des Sterberegisters, Todeserklärungen
Kapitel 7 Besondere Beurkundungen
Abschnitt 1 Beurkundungen mit Auslandsbezug; besondere Beurkundungsfälle
Abschnitt 2 Familienrechtliche Beurkundungen
Kapitel 8 Berichtigungen und gerichtliches Verfahren
Abschnitt 1 Berichtigungen ohne Mitwirkung des Gerichts
Abschnitt 2 Gerichtliches Verfahren
Kapitel 9 Beweiskraft und Benutzung der Personenstandsregister
Abschnitt 1 Beweiskraft; Personenstandsurkunden
Abschnitt 2 Benutzung der Personenstandsregister
Kapitel 10 Zwangsmittel, Bußgeldvorschriften, Besonderheiten, Gebühren
Kapitel 11 Verordnungsermächtigungen
Kapitel 12 Übergangsvorschriften
77.1. Fortführung des Familienbuchs als Heiratseintrag § 67 PStV
77.2. Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch § 49 PStV
78.1. Fortführung des Heiratseintrags § 68 PStV
78.2. Verlust des Familienbuchs
Anlage 1 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Eheregister
1. Tod, Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten
2. Auflösung der Ehe durch Entscheidung
3. Namensänderung
3.1. Ehename
3.2. Behördliche Namensänderung
3.3. Sonstige
3.4. Religion
3.5. Berichtigung
Anlage 2 zur PStG-VwV Bezeichnung der Folgebeurkundungen im Geburtenregister
1. Bestehen/ Nichtbestehen eines Kindschaftsverhältnisses
2. Annahme als Kind
3. Namensänderung
4. Änderungen nach Transsexuellengesetz
5. Religion
6. Berichtigungen
Anlage 3 zur PStG-VwV
Begründung
3 Bürokratiekosten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 932: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.