[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

541 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Minderheit"


⇒ Schnellwahl ⇒

0223/20
0037/20
0415/20B
0005/20
0434/1/20
0393/20
0347/19
0285/19B
0627/19
0347/19B
0517/19
0164/1/19
0447/19
0349/1/19
0063/1/19
0532/19
0164/19B
0447/1/19
0605/19
0285/19
0158/18
0179/18B
0219/18
0372/18B
0445/18
0289/1/18
0231/18B
0231/1/18
0380/18
0179/1/18
0213/18
0162/1/17
0429/17
0162/17B
0428/17
0713/17
0731/17
0340/16B
0116/16
0369/16
0068/1/16
0340/16
0748/16
0480/16
0068/16B
0566/16
0681/16
0068/2/16
0068/16
0501/16
0690/16
0022/15B
0065/15
0022/1/15
0446/15
0416/15
0024/15
0022/15
0036/15B
0035/1/15
0035/15
0063/15
0036/1/15
0035/15B
0407/15
0046/15
0438/1/15
0309/14
0183/14
0586/14
0551/1/14
0392/14B
0635/14
0166/1/14
0396/14
0392/1/14
0165/2/14
0166/14B
0551/14B
0196/13B
0737/13
0758/13
0141/13B
0196/13
0440/13
0603/1/13
0603/13B
0372/13
0141/1/13
0141/13
0213/13
0201/13
0603/13
0114/13
0001/12
0597/12
0312/12B
0356/12
0223/12
0460/1/12
0330/12
0422/12
0502/12
0463/12
0146/1/12
0454/12
0162/12
0564/12
0554/12
0501/12
0074/12
0214/12
0312/1/12
0503/12B
0387/12
0329/12
0544/12
0827/11
0287/11
0092/11
0872/11
0664/11
0739/11
0191/11
0189/11
0735/11
0280/11
0090/11
0851/1/11
0101/2/11
0237/11
0043/11
0159/11
0399/11B
0720/11
0851/11B
0867/11
0821/11
0027/11
0733/11
0155/2/11
0093/11
0127/11
0094/11
0563/11
0124/11
0267/10
0193/10
0663/10
0510/10
0193/10B
0659/10
0874/10
0667/10
0485/10
0184/10
0218/10
0445/10
0839/10
0132/10
0059/10
0584/2/10
0575/10
0061/10
0092/10
0430/10
0213/10
0193/1/10
0180/10
0850/10
0127/10
0138/10
0693/10
0154/10
0781/10
0258/10
0421/10
0176/10
0134/10
0667/1/10
0786/10
0734/10
0429/10
0428/10
0113/10
0511/10
0780/10
0475/09
0145/09
0498/09
0918/09
0160/3/09
0479/09
0550/09
0263/09
0107/09
0770/09
0616/09B
0553/09
0429/09
0133/09
0260/09
0496/09
0373/2/09
0413/09
0408/09
0180/09
0305/09
0793/09
0244/09
0100/09
0196/09
0503/09
0797/09
0616/1/09
0801/09
0768/09
0915/09
0160/09B
0910/09
0261/09
0415/09
0858/09
0412/09
0286/09
0321/09
0309/09
0160/09
0248/09
0391/09
0160/1/09
0780/09
0297/09
0322/09
0551/09
0137/09
0138/09
0257/09
0391/09B
0889/09
0855/09
0548/09
0143/09
0549/09
0251/09
0310/09
0065/09
0414/09
0772/08
0200/08
0487/08
0810/08
0551/08
0960/08
0143/08
0377/08
0087/08
0541/08
0464/08
0394/08
0196/08
0342/4/08
0497/08
0522/08
0479/1/08
0615/08
0249/08
0691/08B
0979/08
0691/08
0514/08
0485/08
0137/08
0083/08
0505/08
0306/08
0982/08
0542/1/08
0806/08
0378/08
0963/08
0593/08
0681/08
0691/1/08
0502/08
0398/08
0228/08
0465/08
0817/08
0265/08
0249/1/08
0146/08
0452/08
0263/08
0468/08
0805/08
0437/08
0491/08
0589/08
0382/08
0479/08
0325/08
0141/08
0594/08
0307/08
0015/08
0510/08
0249/08B
0814/08
0088/08
0804/08
0938/08
0713/08
0690/08
0847/08
0479/08B
0018/08
0426/07
0362/07
0923/07
0899/07
0362/07B
0674/07
0426/07B
0780/07
0405/07
0675/07
0890/07
0641/07
0914/07
0918/07
0494/07
0895/07
0762/07
0694/07
0678/07
0354/07
0894/07
0901/07B
0567/1/07
0593/07
0783/07
0865/1/07
0415/07
0686/07
0860/07
0616/07
0618/07
0932/07
0120/07
0275/1/07
0500/07
0426/1/07
0865/07B
0408/07
0489/07
0454/07
0826/07
0901/07
0362/1/07
0457/07
0597/07
0782/07
0679/07
0325/07
0905/07
0080/07
0254/07
0792/07
0837/07
0141/07
0673/07
0905/07B
0366/07
0920/07
0924/07
0256/06
0154/06
0315/06
0314/06
0153/1/06
0533/06
0329/06
0779/06
0321/06
0054/06
0385/06
0500/06
0187/06
0454/06
0932/06
0154/1/06
0548/06B
0153/06B
0729/06
0901/06
0071/06B
0865/06
0474/06
0548/06
0071/1/06
0507/06
0183/06
0800/06
0261/06
0509/06
0931/06
0160/06
0793/06
0132/06
0944/06
0241/06
0327/06
0687/06
0154/06B
0226/06
0184/06
0102/06
0141/06
0153/06
0497/06
0548/1/06
0240/06
0945/06
0380/06
0948/05
0805/05
0852/05
0601/05B
0491/05
0150/05
0583/05
0566/05
0601/05
0605/05
0424/05
0849/05
0184/05
0909/05
0882/05
0397/05
0072/05
0398/05
0003/05
0733/05
0329/05
0426/05
0616/05
0773/05
0729/05
0490/05
0578/05
0002/05
0748/05
0182/05
0269/05
0485/1/05
0588/05
0847/05
0287/05
0766/05
0836/05
0429/05
0139/05
0769/05
0740/05
0820/05
0705/05
0002/1/05
0586/05
0567/05
0692/05
0577/05
0003/1/05
0317/05
0910/05
0107/05
0433/05
0485/05
0003/05B
0807/04
0983/04
0806/04
0622/04
0912/04
0438/04
0546/04B
0546/04
0907/04
1009/04
0905/04
0438/04B
0928/1/04
0928/04B
0438/1/04
0365/04
0804/04
0140/04
0613/04
0850/04
Drucksache 35/15

... In Deutschland sind die hier lebenden Minderheiten bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen u.a. die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Das ILO-Übereinkommen 169 richtet sich jedoch an Völker, die ein bestimmtes Territorium als erste besiedelt und genutzt haben und die aus freien Stücken eine kulturelle Besonderheit bewahren. Da es sich bei den Minderheiten in Deutschland nicht um Ureinwohner im Sinne des Übereinkommens handelt, würde eine Ratifikation im Inland für diese keine direkte Wirkung entfalten.


 
 
 


Drucksache 63/15

... Der Schutz der Rechte von Minderheitsaktionären verbessert die Corporate Governance und macht die betreffenden Gesellschaften für ausländische Investoren, die häufig Minderheitsaktionäre sind, attraktiver. Ein weiterer Aspekt einer soliden Corporate Governance ist die Effizienz des Aufsichtsrats bei der Kontrolle der Geschäftsführung eines Unternehmens. Da die Aufsichtsräte die Interessen der Investoren schützen, spielen effiziente und gut funktionierende Aufsichtsräte ebenfalls eine entscheidende Rolle für die Attraktivität eines Unternehmens als Investitionsobjekt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/15




2 Grünbuch

2 Vorwort

Abschnitt 1
Schaffung einer Kapitalmarktunion

1.1 Erreichung einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 2
Derzeitige Herausforderungen an den europäischen Kapitalmärkten

2.1 Aktueller Zustand der europäischen Kapitalmärkte

Abbildung 1: Schematischer Überblick über die Kapitalmärkte im Finanzsystem

Abbildung 2: Börsenkapitalisierung und Schuldverschreibungen in % des BIP

Abbildung 3: Finanzierungsmuster der Unternehmen in % der Gesamtverbindlichkeiten

2.2 Herausforderungen und Chancen einer Kapitalmarktunion

Abschnitt 3
Prioritäten für frühzeitige Maßnahmen

3.1 Abbau der Schranken für den Zugang zu den Kapitalmärkten

3.2 Verbreiterung der Anlegerbasis für KMU

3.3 Nachhaltige Verbriefung

3.4 Förderung langfristiger Investitionen

3.5 Entwicklung europäischer Märkte für Privatplatzierungen

Abschnitt 4
Entwicklung und Integration der Kapitalmärkte

4.1 Verbesserung des Zugangs zu Finanzmitteln

Schließung von Informationslücken

Standardisierung als Anstoß für Märkte

4.2 Entwicklung und Diversifizierung des Finanzierungsangebots

Anstoß für Investitionen institutioneller Anleger

Anstöße für Kleinanleger

Attraktivität für internationale Investitionen

4.3 Die Funktionsweise der Märkte verbessern - Intermediäre, Infrastruktur und allgemeiner Rechtsrahmen

Einheitliches Regelwerk, Durchsetzung und Wettbewerb

5 Aufsichtskonvergenz

Daten und Meldewesen

Marktinfrastruktur und Wertpapierrecht

Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Insolvenzrecht und Besteuerung

5 Technologie

Abschnitt 5
die nächsten Schritte


 
 
 


Drucksache 36/1/15

... eine bestimmte (religiös und/oder ethnisch abgrenzbare) Bevölkerungsgruppe auf erhebliche Weise einzuschüchtern, nicht notwendigerweise auch bestimmt ist, die Bevölkerung in ihrer Gesamtheit (oder auch nur in ihrem überwiegenden Teil) einzuschüchtern. Nach der Zielrichtung des Gesetzentwurfs sind auch solche Handlungen unter Strafe zu stellen, die der Finanzierung terroristischer Handlungen nur gegen abgrenzbare Teile der Bevölkerung dienen (zum Beispiel: gegen die kurdische und die schiitische Minderheit in Syrien, gegen die christliche Minderheit in Ägypten).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 36/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 89c Absatz 1 Satz 2 StGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 129a Absatz 2 Satz 1 StGB


 
 
 


Drucksache 35/15 (Beschluss)

... In Deutschland sind die hier lebenden Minderheiten bereits durch zahlreiche Normen und Übereinkommen geschützt. Dazu zählen unter anderem die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen, das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und spezielle landesrechtliche Regelungen. Das ILO-Übereinkommen 169 richtet sich jedoch an

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 35/15 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Ratifizierung des ILO-Übereinkommens 169


 
 
 


Drucksache 407/15

... Im Hinblick auf Albanien bilden materiell- und verfahrensrechtliche Vorschriften im Bereich der Menschenrechte und des Diskriminierungsverbots, einschließlich der Teilnahme an allen maßgeblichen internationalen Menschenrechtsübereinkommen, eine angemessene Rechtsgrundlage für den Schutz vor Verfolgung und Misshandlung. Es gibt keine Hinweise auf Fälle von Zurückweisung eigener Staatsangehöriger. Vereinzelt sind noch Fälle von Blutfehde, häuslicher Gewalt und Diskriminierung oder Gewalt gegen Personen zu beobachten, die ethnischen Minderheiten oder schutzbedürftigen Gruppen wie Roma, Balkan-Ägypter und LGBTI4 angehören. Da Albanien der Europäischen Menschenrechtskonvention beigetreten ist, besteht für Betroffene die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Diese Garantie stellt die Wirksamkeit des Systems der Rechtsbehelfe gegen Menschenrechtsverletzungen sicher. Im Jahr 2014 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bei vier von insgesamt 150 Anträgen Verstöße fest. Im gleichen Jahr waren nach Auffassung der Mitgliedstaaten 7,8 % (1040) der Asylanträge von Bürgern aus Albanien begründet. Mindestens acht Mitgliedstaaten stufen Albanien als sicheren Herkunftsstaat ein. Albanien wurde vom Europäischen Rat als Kandidatenland benannt. Die Mitgliedstaaten sollten den vorgenannten Umständen besonders Rechnung tragen, wenn sie prüfen, ob ein in der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufgeführter Drittstaat für einen bestimmten Antragsteller als sicherer Herkunftsstaat anzusehen ist, und wenn sie im Zuge der Prüfung eines Antrags die in der Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/15




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

Artikel 3
Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage

Artikel 4
Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU

Artikel 5

Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen

Anhang
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2


 
 
 


Drucksache 46/15

... § 192 Rechte von Minderheiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 46/15




Gesetz

Artikel 1
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Öffentlichrechtliche Versorgungseinrichtungen

§ 3
Ausnahmen von der Aufsichtspflicht, Verordnungsermächtigung

§ 4
Feststellung der Aufsichtspflicht

§ 5
Freistellung von der Aufsicht

§ 6
Bezeichnungsschutz

§ 7
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung

Kapitel 1
Geschäftstätigkeit

Abschnitt 1
Zulassung und Ausübung der Geschäftstätigkeit

§ 8
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 9
Antrag

§ 10
Umfang der Erlaubnis

§ 11
Versagung und Beschränkung der Erlaubnis

§ 12
Änderungen des Geschäftsplans und von Unternehmensverträgen

§ 13
Bestandsübertragungen

§ 14
Umwandlungen

§ 15
Versicherungsfremde Geschäfte

Abschnitt 2
Bedeutende Beteiligungen

§ 16
Inhaber bedeutender Beteiligungen

§ 17
Anzeige bedeutender Beteiligungen

§ 18
Untersagung oder Beschränkung einer bedeutenden Beteiligung

§ 19
Untersagung der Ausübung der Stimmrechte

§ 20
Prüfung des Inhabers

§ 21
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in anderen Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 22
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation

§ 23
Allgemeine Anforderungen an die Geschäftsorganisation

§ 24
Anforderungen an Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder andere Schlüsselaufgaben wahrnehmen

§ 25
Vergütung

§ 26
Risikomanagement

§ 27
Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung

§ 28
Externe Ratings

§ 29
Internes Kontrollsystem

§ 30
Interne Revision

§ 31
Versicherungsmathematische Funktion

§ 32
Ausgliederung

§ 33
Entsprechende Anwendung gesellschaftsrechtlicher Vorschriften

§ 34
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Allgemeine Berichtspflichten

Unterabschnitt 1
Abschlussprüfung

§ 35
Pflichten des Abschlussprüfers

§ 36
Anzeige des Abschlussprüfers gegenüber der Aufsichtsbehörde; Prüfungsauftrag

§ 37
Vorlage bei der Aufsichtsbehörde

§ 38
Rechnungslegung und Prüfung öffentlichrechtlicher Versicherungsunternehmen

§ 39
Verordnungsermächtigung

Unterabschnitt 2
Bericht über Solvabilität und Finanzlage

§ 40
Solvabilitäts- und Finanzbericht

§ 41
Nichtveröffentlichung von Informationen

§ 42
Aktualisierung des Solvabilitäts- und Finanzberichts

Unterabschnitt 3
Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen

§ 43
Informationspflichten; Berechnungen

§ 44
Prognoserechnungen

§ 45
Befreiung von Berichtspflichten

§ 46
Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt

§ 47
Anzeigepflichten

Abschnitt 5
Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern

§ 48
Qualifikation der Versicherungsvermittler

§ 49
Stornohaftung

§ 50
Entgelt bei der Vermittlung substitutiver Krankenversicherungsverträge

§ 51
Beschwerden über Versicherungsvermittler

Abschnitt 6
Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung

§ 52
Verpflichtete Unternehmen

§ 53
Interne Sicherungsmaßnahmen

§ 54
Vereinfachte Sorgfaltspflichten

§ 55
Vereinfachungen bei der Durchführung der Identifizierung

§ 56
Verstärkte Sorgfaltspflichten

Abschnitt 7
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit

Unterabschnitt 1
Dienstleistungsverkehr, Niederlassungen

§ 57
Versicherungsgeschäfte über Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr

§ 58
Errichtung einer Niederlassung

§ 59
Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

§ 60
Statistische Angaben über grenzüberschreitende Tätigkeiten

Unterabschnitt 2
Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

§ 61
Geschäftstätigkeit durch eine Niederlassung oder im Dienstleistungsverkehr

§ 62
Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit

§ 63
Bestandsübertragungen

§ 64
Bei Lloyd's vereinigte Einzelversicherer

§ 65
Niederlassung

§ 66
Dienstleistungsverkehr; Mitversicherung

Unterabschnitt 3
Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums

§ 67
Erlaubnis; Spartentrennung

§ 68
Niederlassung; Hauptbevollmächtigter

§ 69
Antrag; Verfahren

§ 70
Erleichterungen für Unternehmen, die bereits in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat zugelassen sind

§ 71
Widerruf der Erlaubnis

§ 72
Versicherung inländischer Risiken

§ 73
Bestandsübertragung

Kapitel 2
Finanzielle Ausstattung

Abschnitt 1
Solvabilitätsübersicht

§ 74
Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

§ 75
Allgemeine Vorschriften für die Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 76
Wert der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 77
Bester Schätzwert

§ 78
Risikomarge

§ 79
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen

§ 80
Matching-Anpassung an die maßgebliche risikofreie Zinskurve

§ 81
Berechnung der Matching-Anpassung

§ 82
Volatilitätsanpassung

§ 83
Zu berücksichtigende technische Informationen

§ 84
Weitere Sachverhalte, die bei der Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen zu berücksichtigen sind

§ 85
Finanzgarantien und vertragliche Optionen in den Versicherungsverträgen

§ 86
Einforderbare Beträge aus Rückversicherungsverträgen und gegenüber Zweckgesellschaften

§ 87
Vergleich mit Erfahrungsdaten

§ 88
Befugnisse der Aufsichtsbehörde in Bezug auf versicherungstechnische Rückstellungen; Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Solvabilitätsanforderungen

Unterabschnitt 1
Bestimmung der Eigenmittel

§ 89
Eigenmittel

§ 90
Genehmigung ergänzender Eigenmittel

§ 91
Einstufung der Eigenmittelbestandteile

§ 92
Kriterien der Einstufung

§ 93
Einstufung bestimmter Eigenmittelbestandteile

§ 94
Eigenmittel zur Einhaltung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 95
Eigenmittel zur Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

Unterabschnitt 2
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 96
Ermittlung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 97
Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 98
Häufigkeit der Berechnung

§ 99
Struktur der Standardformel

§ 100
Aufbau der Basissolvabilitätskapitalanforderung

§ 101
Nichtlebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 102
Lebensversicherungstechnisches Risikomodul

§ 103
Krankenversicherungstechnisches Risikomodul

§ 104
Marktrisikomodul

§ 105
Gegenparteiausfallrisikomodul

§ 106
Aktienrisikountermodul

§ 107
Kapitalanforderung für das operationelle Risiko

§ 108
Anpassung für die Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten

§ 109
Abweichungen von der Standardformel

§ 110
Wesentliche Abweichungen von den Annahmen, die der Berechnung mit der Standardformel zugrunde liegen

Unterabschnitt 3
Interne Modelle

§ 111
Verwendung interner Modelle

§ 112
Interne Modelle in Form von Partialmodellen

§ 113
Verantwortung des Vorstands; Mitwirkung Dritter

§ 114
Nichterfüllung der Anforderungen an das interne Modell

§ 115
Verwendungstest

§ 116
Statistische Qualitätsstandards für Wahrscheinlichkeitsverteilungsprognosen

§ 117
Sonstige statistische Qualitätsstandards

§ 118
Kalibrierungsstandards

§ 119
Zuordnung von Gewinnen und Verlusten

§ 120
Validierungsstandards

§ 121
Dokumentationsstandards

Unterabschnitt 4
Mindestkapitalanforderung

§ 122
Bestimmung der Mindestkapitalanforderung; Verordnungsermächtigung

§ 123
Berechnungsturnus; Meldepflichten

Abschnitt 3
Anlagen; Sicherungsvermögen

§ 124
Anlagegrundsätze

§ 125
Sicherungsvermögen

§ 126
Vermögensverzeichnis

§ 127
Zuführungen zum Sicherungsvermögen

§ 128
Treuhänder für das Sicherungsvermögen

§ 129
Sicherstellung des Sicherungsvermögens

§ 130
Entnahme aus dem Sicherungsvermögen

§ 131
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4
Versicherungsunternehmen i n besonderen Situationen

§ 132
Feststellung und Anzeige einer sich verschlechternden finanziellen Lage

§ 133
Unzureichende Höhe versicherungstechnischer Rückstellungen

§ 134
Nichtbedeckung der Solvabilitätskapitalanforderung

§ 135
Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung

§ 136
Sanierungs- und Finanzierungsplan

§ 137
Fortschreitende Verschlechterung der Solvabilität

Kapitel 3
Besondere Vorschriften für einzelne Zweige

Abschnitt 1
Lebensversicherung

§ 138
Prämienkalkulation in der Lebensversicherung; Gleichbehandlung

§ 139
Ãœberschussbeteiligung

§ 140
Rückstellung für Beitragsrückerstattung

§ 141
Verantwortlicher Aktuar in der Lebensversicherung

§ 142
Treuhänder in der Lebensversicherung

§ 143
Besondere Anzeigepflichten in der Lebensversicherung

§ 144
Information bei betrieblicher Altersversorgung

§ 145
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Krankenversicherung

§ 146
Substitutive Krankenversicherung

§ 147
Sonstige Krankenversicherung

§ 148
Pflegeversicherung

§ 149
Prämienzuschlag in der substitutiven Krankenversicherung

§ 150
Gutschrift zur Alterungsrückstellung; Direktgutschrift

§ 151
Ãœberschussbeteiligung der Versicherten

§ 152
Basistarif

§ 153
Notlagentarif

§ 154
Risikoausgleich

§ 155
Prämienänderungen

§ 156
Verantwortlicher Aktuar in der Krankenversicherung

§ 157
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 158
Besondere Anzeigepflichten in der Krankenversicherung; Leistungen im Basis- und Notlagentarif

§ 159
Statistische Daten

§ 160
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 3
Sonstige Nichtlebensversicherung

§ 161
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

§ 162
Deckungsrückstellung für Haftpflicht- und Unfall-Renten

§ 163
Schadenregulierungsbeauftragte in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

§ 164
Schadenabwicklung in der Rechtsschutzversicherung

Abschnitt 4
Rückversicherung

§ 165
Rückversicherungsunternehmen in Abwicklung

§ 166
Bestandsübertragungen; Umwandlungen

§ 167
Finanzrückversicherung

§ 168
Versicherungs-Zweckgesellschaften

§ 169
Rückversicherungsunternehmen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 170
Verordnungsermächtigung

Kapitel 4
Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

§ 171
Rechtsfähigkeit

§ 172
Anwendung handelsrechtlicher Vorschriften

§ 173
Satzung

§ 174
Firma

§ 175
Haftung für Verbindlichkeiten

§ 176
Mitgliedschaft

§ 177
Gleichbehandlung

§ 178
Gründungsstock

§ 179
Beiträge

§ 180
Beitragspflicht ausgeschiedener oder eingetretener Mitglieder

§ 181
Aufrechnungsverbot

§ 182
Ausschreibung von Umlagen und Nachschüssen

§ 183
Bekanntmachungen

§ 184
Organe

§ 185
Anmeldung zum Handelsregister

§ 186
Unterlagen zur Anmeldung

§ 187
Eintragung

§ 188
Vorstand

§ 189
Aufsichtsrat

§ 190
Schadenersatzpflicht

§ 191
Oberste Vertretung

§ 192
Rechte von Minderheiten

§ 193
Verlustrücklage

§ 194
Ãœberschussverwendung

§ 195
Änderung der Satzung

§ 196
Eintragung der Satzungsänderung

§ 197
Änderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen

§ 198
Auflösung des Vereins

§ 199
Auflösungsbeschluss

§ 200
Bestandsübertragung

§ 201
Verlust der Mitgliedschaft

§ 202
Anmeldung der Auflösung

§ 203
Abwicklung

§ 204
Abwicklungsverfahren

§ 205
Tilgung des Gründungsstocks; Vermögensverteilung

§ 206
Fortsetzung des Vereins

§ 207
Beitragspflicht im Insolvenzverfahren

§ 208
Rang der Insolvenzforderungen

§ 209
Nachschüsse und Umlagen im Insolvenzverfahren

§ 210
Kleinere Vereine

Kapitel 5
Kleine Versicherungsunternehmen und Sterbekassen

Abschnitt 1
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 211
Kleine Versicherungsunternehmen

§ 212
Anzuwendende Vorschriften

§ 213
Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderung

§ 214
Eigenmittel

§ 215
Anlagegrundsätze für das Sicherungsvermögen

§ 216
Anzeigepflichten

§ 217
Verordnungsermächtigung

Abschnitt 2
Sterbekassen

§ 218
Sterbekassen

§ 219
Anzuwendende Vorschriften

§ 220
Verordnungsermächtigung

Teil 3
Sicherungsfonds

§ 221
Pflichtmitgliedschaft

§ 222
Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge

§ 223
Sicherungsfonds

§ 224
Beleihung Privater

§ 225
Aufsicht

§ 226
Finanzierung

§ 227
Rechnungslegung des Sicherungsfonds

§ 228
Mitwirkungspflichten

§ 229
Ausschluss

§ 230
Verschwiegenheitspflicht

§ 231
Zwangsmittel

Teil 4
Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Kapitel 1
Pensionskassen

§ 232
Pensionskassen

§ 233
Regulierte Pensionskassen

§ 234
Anzuwendende Vorschriften

§ 235
Verordnungsermächtigung

Kapitel 2
Pensionsfonds

§ 236
Pensionsfonds

§ 237
Anzuwendende Vorschriften

§ 238
Finanzielle Ausstattung

§ 239
Vermögensanlage

§ 240
Verordnungsermächtigung

Kapitel 3
Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

§ 241
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen

§ 242
Grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionsfonds

§ 243
Einrichtungen mit Sitz in einem anderen Mitglied- oder Vertragsstaat

§ 244
Einrichtungen mit Sitz in Drittstaaten

Teil 5
Gruppen

Kapitel 1
Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen in einer Gruppe

§ 245
Anwendungsbereich der Gruppenaufsicht

§ 246
Umfang der Gruppenaufsicht

§ 247
Oberstes Mutterunternehmen auf Ebene der Mitglied- oder Vertragsstaaten

§ 248
Oberstes Mutterunternehmen auf nationaler Ebene

§ 249
Mutterunternehmen, die mehrere Mitglied- oder Vertragsstaaten umfassen

Kapitel 2
Finanzlage

Abschnitt 1
Solvabilität der Gruppe

§ 250
Überwachung der Gruppensolvabilität

§ 251
Häufigkeit der Berechnung

§ 252
Bestimmung der Methode

§ 253
Berücksichtigung des verhältnismäßigen Anteils

§ 254
Ausschluss der Mehrfachberücksichtigung anrechnungsfähiger Eigenmittel

§ 255
Ausschluss der gruppeninternen Kapitalschöpfung

§ 256
Verbundene Versicherungsunternehmen

§ 257
Zwischengeschaltete Versicherungs-Holdinggesellschaften

§ 258
Verbundene Versicherungsunternehmen eines Drittstaats

§ 259
Verbundene Kreditinstitute, Wertpapierfirmen und Finanzinstitute

§ 260
Nichtverfügbarkeit der notwendigen Informationen

§ 261
Konsolidierungsmethode

§ 262
Internes Modell für die Gruppe

§ 263
Kapitalaufschlag für ein Gruppenunternehmen

§ 264
Kapitalaufschlag für die Gruppe

§ 265
Abzugs- und Aggregationsmethode

§ 266
Gruppensolvabilität bei einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft

§ 267
Bedingungen für Tochterunternehmen eines Versicherungsunternehmens

§ 268
Beaufsichtigung bei zentralisiertem Risikomanagement

§ 269
Bestimmung der Solvabilitätskapitalanforderung des Tochterunternehmens

§ 270
Nichtbedeckung der Kapitalanforderungen des Tochterunternehmens

§ 271
Ende der Ausnahmeregelung für ein Tochterunternehmen

§ 272
Tochterunternehmen einer Versicherungs-Holdinggesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft

Abschnitt 2
Risikokonzentration und gruppeninterne Transaktionen

§ 273
Ãœberwachung der Risikokonzentration

§ 274
Ãœberwachung gruppeninterner Transaktionen

Abschnitt 3
Geschäftsorganisation, Berichtspflichten

§ 275
Ãœberwachung des Governance-Systems

§ 276
Gegenseitiger Informationsaustausch

§ 277
Bericht über Solvabilität und Finanzlage der Gruppe

§ 278
Gruppenstruktur

Kapitel 3
Maßnahmen zur Erleichterung der Gruppenaufsicht

§ 279
Zuständigkeit für die Gruppenaufsicht

§ 280
Bestimmung der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 281
Aufgaben und Befugnisse der Gruppenaufsichtsbehörde

§ 282
Befreiung von der Berichterstattung auf Gruppenebene

§ 283
Aufsichtskollegium

§ 284
Zusammenarbeit bei der Gruppenaufsicht

§ 285
Gegenseitige Konsultation der Aufsichtsbehörden

§ 286
Zusammenarbeit bei verbundenen Unternehmen

§ 287
Zwangsmaßnahmen

Kapitel 4
Drittstaaten

§ 288
Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat

§ 289
Gleichwertigkeit

§ 290
Fehlende Gleichwertigkeit

§ 291
Ebene der Beaufsichtigung

Kapitel 5
Versicherungs-Holdinggesellschaften und gemischte Finanzholding-Gesellschaften

§ 292
Gruppeninterne Transaktionen

§ 293
Aufsicht

Teil 6
Aufsicht: Aufgaben und allgemeine Befugnisse, Organisation

Kapitel 1
Aufgaben und allgemeine Vorschriften

§ 294
Aufgaben

§ 295
Verwenden von Ratings

§ 296
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

§ 297
Ermessen

§ 298
Allgemeine Aufsichtsbefugnisse

§ 299
Erweiterung der Aufsichtsbefugnisse

§ 300
Änderung des Geschäftsplans

§ 301
Kapitalaufschlag

§ 302
Untersagung einer Beteiligung

§ 303
Abberufung von Personen mit Schlüsselaufgaben, Verwarnung

§ 304
Widerruf der Erlaubnis

§ 305
Befragung, Auskunftspflicht

§ 306
Betreten und Durchsuchen von Räumen; Beschlagnahme

§ 307
Sonderbeauftragter

§ 308
Unerlaubte Versicherungsgeschäfte

§ 309
Verschwiegenheitspflicht

§ 310
Nebenbestimmungen; Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Kapitel 2
Sichernde Maßnahmen

§ 311
Anzeige der Zahlungsunfähigkeit

§ 312
Eröffnung des Insolvenzverfahrens

§ 313
Unterrichtung der Gläubiger

§ 314
Zahlungsverbot; Herabsetzung von Leistungen

§ 315
Behandlung von Versicherungsforderungen

§ 316
Erlöschen bestimmter Versicherungsverträge Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen

§ 317
Pfleger im Insolvenzfall

Kapitel 3
Veröffentlichungen

§ 318
Veröffentlichungen

§ 319
Bekanntmachung von Maßnahmen

Kapitel 4
Zuständigkeit

Abschnitt 1
Bundesaufsicht

§ 320
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 321
Übertragung der Aufsicht auf eine Landesaufsichtsbehörde

§ 322
Ãœbertragung der Aufsicht auf die Bundesanstalt

§ 323
Verfahren

§ 324
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 325
Versicherungsbeirat

Abschnitt 2
Aufsicht i m Europäischen Wirtschaftsraum

§ 326
Allgemeine Grundsätze für die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden

§ 327
Zusammenarbeit bei örtlichen Prüfungen

§ 328
Zustellungen

§ 329
Zusammenarbeit mit der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

§ 330
Meldungen an die Europäische Kommission

Teil 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 331
Strafvorschriften

§ 332
Bußgeldvorschriften

§ 333
Zuständige Verwaltungsbehörde

§ 334
Beteiligung der Aufsichtsbehörde und Mitteilungen in Strafsachen

Teil 8
Ãœbergangs- und Schlussbestimmungen

§ 335
Fortsetzung des Geschäftsbetriebs

§ 336
Weitergeltung genehmigter Geschäftspläne in der Lebensversicherung

§ 337
Treuhänder in der Krankenversicherung

§ 338
Zuschlag in der Krankenversicherung

§ 339
Teilbestandsvorschriften in der Unfallversicherung

§ 340
Bestandsschutz für Rückversicherungsunternehmen

§ 341
Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage

§ 342
Einhaltung der Mindestkapitalanforderung

§ 343
Einstellung des Geschäftsbetriebs

§ 344
Fristen für Berichts- und Offenlegungspflichten

§ 345
Eigenmittel

§ 346
Anlagen in Kreditverbriefungen

§ 347
Standardparameter

§ 348
Solvabilitätskapitalanforderung

§ 349
Internes Teilgruppenmodell

§ 350
Gruppenvorschriften

§ 351
Risikofreie Zinssätze

§ 352
Versicherungstechnische Rückstellungen

§ 353
Plan betreffend die schrittweise Einführung von Übergangsmaßnahmen für risikofreie Zinssätze und versicherungstechnische Rückstellungen

§ 354
Überprüfung der langfristigen Garantien und der Maßnahmen gegen Aktienrisiken

§ 355
Entscheidungen der Aufsichtsbehörde aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes

Anlage 1
Einteilung der Risiken nach Sparten

Anlage 2
Bezeichnung der Zulassung, die gleichzeitig für mehrere Sparten erteilt wird

Anlage 3
Standardformel zur Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung (SCR)

Artikel 2
Folgeänderungen

§ 6
Anwendungszeitraum

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 438/1/15

... Die in § 163 Absatz 1 FamFG-E vorgegebenen Mindestanforderungen an die Qualifikation der Sachverständigen sind nicht ausreichend, um qualitativ hochwertige Gutachten sicherzustellen. Die Fernuniversität Hagen hat sich in einer Studie zur Qualität familiengerichtlicher Gutachten aus dem Jahr 2014 mit der Qualität von Gutachten in Kindschaftssachen befasst. Von den von der Fernuniversität untersuchten Gutachten wurden bereits 91,4 Prozent von Diplom- oder Master-Psychologen erstellt, die somit den Vorgaben des § 163 FamFG entsprochen hätten. Trotzdem hat die Untersuchung gravierende Mängel an einem Großteil der Gutachten gezeigt. Nur eine Minderheit der Gutachten hat die fachlich geforderten Qualitätsstandards erfüllt. Analysen der Fernuniversität Hagen zum Qualifikationshintergrund der Sachverständigen zeigten allerdings, dass die Qualifikation zur Fachpsychologin oder zum Fachpsychologen Rechtspsychologie mit einer nachweislich höheren Qualität der Gutachten einhergeht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/1/15




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 404 Absatz 2 ZPO

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 ZPO

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 404 Absatz 2 Satz 2 -neuZPO *

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 411 Absatz 1 ZPO

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 411 Absatz 2 Satz 1 ZPO

6. Zu Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe b § 145 Absatz 3 FamFG

7. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe b § 163 Absatz 1 FamFG

8. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 163a FamFG


 
 
 


Drucksache 309/14

... - Zum einen soll sichergestellt werden, dass mit der Fusionskontrollverordnung alle Ursachen von Schaden, der für den Wettbewerb und damit auch für die Verbraucher durch einen Zusammenschluss oder eine Unternehmensumstrukturierung entstehen könnte, bekämpft werden, einschließlich derjenigen, die sich aus dem Erwerb nichtkontrollierender Minderheitsbeteiligungen ergeben könnten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/14




1. Einführung

2. MATERIELLRECHTLICHE Prüfung von UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSEN NACH der Reform der FUSIONSKONTROLLVERORDNUNG IM JAHR 2004

2.1. Materiellrechtliche Würdigung

2.2. Weitere Förderung von Zusammenarbeit und Konvergenz

2.3. Schlussfolgerung

3. ERWERB NICHTKONTROLLIERENDER MINDERHEITSBETEILIGUNGEN

3.1. Warum benötigt die Kommission die Zuständigkeit für die Prüfung nicht kontrollierender Minderheitsbeteiligungen?

3.1.1. Schadenstheorien

3.1.2. Artikel 101 und 102 AEUV sind möglicherweise nicht für das Vorgehen gegen wettbewerbswidrige Minderheitsbeteiligungen geeignet

3.2. Wettbewerbspolitische Optionen und vorgeschlagene Maßnahmen für die Prüfung des Erwerbs von Minderheitsbeteiligungen

3.2.1. Ausgestaltung des Verfahrens und Optionen - welche Grundsätze sollten für die Kontrolle von Minderheitsbeteiligungen aufEU-Ebene gelten?

3.2.2. Das vorgeschlagene System: gezielte Transparenz

3.2.3. Das Verfahren im Einzelnen

3.2.4. Umfang der Prüfung nach der Fusionskontrollverordnung und Verhältnis zu Artikel 101 AEUV

3.3. Schlussfolgerung zur Prüfung von Minderheitsbeteiligungen

4. VERWEISUNG von FUSIONSKONTROLLSACHEN

4.1. Ziele und Grundsätze für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2. Die vorgeschlagenen Maßnahmen für die Verweisung von Fusionskontrollsachen

4.2.1. Artikel 4 Absatz 5 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an die Kommission

4.2.2. Artikel 22 der Fusionskontrollverordnung: Verweisung angemeldeter Zusammenschlüsse an die Kommission

4.2.3. Artikel 4 Absatz 4 der Fusionskontrollverordnung: vor der Anmeldung erfolgende Verweisung an einen Mitgliedstaat

5. VERSCHIEDENES

6. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 183/14

... Es gibt keine Hinweise auf weitverbreitete und massive Menschenrechtsverletzungen. Es erscheint gewährleistet, dass in Bosnien und Herzegowina keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung stattfindet. Fälle des Verschwindenlassens von Personen durch staatliche Stellen sind nicht bekannt, auch keine im Strafmaß unverhältnismäßigen Strafen. Über lang andauernde Haft ohne Anklage oder Urteil ist ebenfalls nichts bekannt, auch nicht über Verurteilungen wegen konstruierter oder untergeschobener Straftaten. Die Verfassung schreibt für alle Menschen das Recht auf Freiheit von Folter fest. Bosnien und Herzegowina ist an die Antifolterkonvention und an die Europäische Folterverhütungskonvention gebunden. 2001 hat Bosnien und Herzegowina vorbehaltlos die Zuständigkeit der Antifolterkommission nach Artikel 22 der VN-Antifolterkonvention anerkannt. Folter ist in Bosnien und Herzegowina kein Mittel staatlicher Ermittlungsmaßnahmen und ist strafbar. Trotzdem kommt es in Rahmen von polizeilichen Verhören, Verhaftungen oder innerhalb von Gefängnissen vereinzelt zu Misshandlungen, insbesondere gegen Angehörige von Minderheiten. Eine Asylantragstellung in Deutschland hat in Bosnien und Herzegowina keine staatlichen Repressionen zur Folge.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 183/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Asylverfahrensgesetzes

Anlage II
(zu § 29a) Bosnien und Herzegowina Ghana Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik Senegal Serbien.

Artikel 2
Änderung der Beschäftigungsverordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG:

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 586/14

... Integration und Migration, Minderheiten und Vertriebene

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/14




Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im dritten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2014

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE


 
 
 


Drucksache 551/1/14

... 8. Für die Stabilität des Westbalkans kommt Serbien eine Schlüsselrolle zu. Der Bundesrat erwartet, dass die Kapitel 23 "Judikative und Grundrechte" und 24 "Justiz, Freiheit und Sicherheit" möglichst rasch nach Erfüllung der entsprechenden Benchmarks geöffnet werden. Im Einklang mit dem neuen Konzept der Kommission für die Verhandlungskapitel 23 und 24 sollten diese Kapitel zu einem frühen Zeitpunkt geöffnet und erst am Ende des Prozesses geschlossen werden, um eine maximale Zeitspanne für die Erzielung solider Erfolgsbilanzen zu gewähren. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit erwartet der Bundesrat von Serbien insbesondere sichtbare und nachhaltige Anstrengungen um eine Verbesserung der Lebensbedingungen gerade auch für Minderheiten. Serbien muss zudem mit Hochdruck an der Normalisierung seiner Beziehungen zum Kosovo arbeiten. Dabei sollte die Kosovo-Frage jedoch nicht der Eröffnung von Kapiteln entgegenstehen, wenn diese keinen inhaltlichen Bezug zum Normalisierungsprozess mit dem Kosovo aufweisen. Der Bundesrat fordert in dem Zusammenhang die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Kommission zur baldigen Öffnung von Kapitel 32 "Finanzkontrolle" nochmals zu prüfen, da dies die Kreditwürdigkeit steigern könnte, die für Reformen Serbiens im Bereich der öffentlichen Finanzen unerlässlich ist.



Drucksache 392/14 (Beschluss)

... Die Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Januar 2014 gingen von 140 000 neuen Erstasylanträgen für das gesamte Jahr aus. Die Prognose wurde zum Stichtag 18. September 2014 nach oben revidiert und "für die nächsten Monate" auf monatlich 25 000 Erstantragsteller bundesweit angehoben. Tatsächlich wurden nach der statistischen Auswertung des EASY-Verfahrens in diesem Jahr bis August mit 119 019 Asylsuchenden bereits mehr Asylsuchende registriert als im gesamten Jahr 2013 mit 118 853 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Aufgrund der fortbestehenden und sich ausweitenden kriegerischen Konflikte und fortbestehender Verfolgung von politischen, religiösen und ethnischen Minderheiten ist mit einem Rückgang der Schutzsuchenden nicht zu rechnen, vielmehr machen die nach oben korrigierten Zahlen bis zum Jahresende deutlich, dass mit einem weiteren Anstieg der Zahlen auch im Jahr 2015 zu rechnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/14 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 1 Absatz 1 Nummer 3 AsylbLG , Nummer 2 § 1a AsylbLG , Nummer 3 Buchstabe a § 2 Absatz 1 AsylbLG , Nummer 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa § 3 Absatz 2 Satz 1 AsylbLG , Buchstabe c § 3 Absatz 3, 4 - neu -, 5 und 6 AsylbLG , Artikel 2a - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2 SGB II

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

2. Zu Artikel 1 Nummer 4a - neu - § 4 AsylbLG Nummer 4b - neu - § 6 Absatz 2 AsylbLG Artikel 2b - neu - § 264 Absatz 8 - neu - SGB V

§ 4
Hilfen zur Gesundheit

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

3. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 635/14

... Den Belangen von Minderheitsgewerkschaften wird durch flankierende Verfahrensregelungen Rechnung getragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Tarifvertragsgesetzes

§ 4a
Tarifkollision

§ 8
Bekanntgabe des Tarifvertrags

Artikel 2
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 99
Entscheidung über den nach § 4a Absatz 2 Satz 2 des Tarifvertragsgesetzes im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3128: Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 166/1/14

... Nach der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie müssen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die mehr als 5 Prozent des Vermögens des Unternehmens betreffen, oder Transaktionen, die erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn oder den Umsatz des Unternehmens haben können, den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Aktionäre vollzogen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass dem Unternehmen maßgebliche Werte zulasten der (Minderheits-)Aktionäre ohne deren Zustimmung entzogen werden können.



Drucksache 396/14

... Durch das Merkmal "oder sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele sollen darüber hinaus weitere anerkannte Diskriminierungsverbote erfasst und der Strafzumessungspraxis der notwendige Raum gegeben werden, um alle Formen der Hass- und Vorurteilskriminalität sachgerecht beurteilen zu können. Es greift als Auffangmerkmal den Grundsatz auf, der bereits den im Gesetzestext explizit genannten Kriterien "rassistisch" und "fremdenfeindlich" innewohnt, wonach die vermeintliche Andersartigkeit einer Personengruppe als Rechtfertigung für die Negierung der Menschenrechte und die Verletzung der Menschenwürde der Opfer missbraucht wird (s. o.; in der Wissenschaft wird insoweit auch von "gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" gesprochen, vgl. die Nachweise bei Glet, a.a.O., Seite 50, wobei anerkannt ist, dass bei diesem Ansatz die Größe der jeweiligen Gruppe grundsätzlich keine Rolle spielt, Hass- und Vorurteilskriminalität also z.B. auch von dem Mitglied einer Minderheitengruppe gegenüber dem einer Mehrheitsgruppe begangen werden kann, vgl. Krupna, a. a. O., Seite 20 ff.). Konkret kommen als "sonstige menschenverachtende" Beweggründe und Ziele insbesondere solche in Betracht, die im polizeilichen Erfassungssystem zur PMK unter dem Themenfeld "Hasskriminalität" als weitere Unterthemen neben "rassistisch" und "fremdenfeindlich" genannt werden, wobei die Unterthemen sich teilweise auch überschneiden können. Genannt werden dort antisemitische, gegen die religiöse Orientierung, gegen eine Behinderung, gegen den gesellschaftlichen Status oder gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Beweggründe und Ziele. Mit dem Kriterium "gesellschaftlicher Status" werden beispielsweise durch ein sozialdarwinistisches Weltbild geprägte Straftaten gegen Obdachlose oder sonst sozial Schwache erfasst (zur Bedeutung dieser "Hassdelikte" vgl. Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, Seite 134, 138, 694). Das Kriterium der "sexuellen Orientierung" umfasst auch Beweggründe und Ziele, die sich gegen die "sexuelle Identität" des Opfers richten (zur Begrifflichkeit vgl. Bundestagsdrucksache 16/1780, Seite 31, linke Spalte; zur Bedeutung dieser häufig auf einer homophoben Einstellung beruhenden Straftaten vgl. Bundestagsdrucksache 16/12634, Seite 6; Limmer, Gewalt gegen Schwule und Lesben, in Hasskriminalität - Vorurteilskriminalität, Projekt Primäre Prävention von Gewalt gegen Gruppenangehörige - insbesondere: junge Menschen; herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz, 2006, Seite 175 ff.). Die im Themenfeldkatalog PMK genannten Unterthemen sind dabei als Bezugspunkt auch insoweit von Interesse, als der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages auch vorgeschlagen hat, einen "verbindlichen gegenseitigen Informationsaustausch zwischen Polizei und Justiz einzuführen (ggf. eine Verlaufsstatistik PMK) - zumindest bei PMK-Gewaltdelikten" (Bundestagsdrucksache

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 396/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2899: Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Regelungsinhalt

2.2 Erfüllungsaufwand

2.3 Sonstige Kosten

3. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 392/1/14

... Die Prognosen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge im Januar 2014 gingen von 140 000 neuen Erstasylanträgen für das gesamte Jahr aus. Die Prognose wurde zum Stichtag 18. September 2014 nach oben revidiert und "für die nächsten Monate" auf monatlich 25 000 Erstantragsteller bundesweit angehoben. Tatsächlich wurden nach der statistischen Auswertung des EASY-Verfahrens in diesem Jahr bis August mit 119 019 Asylsuchenden bereits mehr Asylsuchende registriert als im gesamten Jahr 2013 mit 118 853 Asylbewerbern und Asylbewerberinnen. Aufgrund der fortbestehenden und sich ausweitenden kriegerischen Konflikte und fortbestehender Verfolgung von politischen, religiösen und ethnischen Minderheiten ist mit einem Rückgang der Schutzsuchenden nicht zu rechnen, vielmehr machen die nach oben korrigierten Zahlen bis zum Jahresende deutlich, dass mit einem weiteren Anstieg der Zahlen auch im Jahr 2015 zu rechnen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 392/1/14




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

Artikel 1
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes

Artikel 2
Folgeänderungen

Artikel 3
Inkrafttreten

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

2. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

'Artikel 2a Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Begründung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

3. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1 und 2

Zu Artikel 1 Nummer 1

4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1

Zu Artikel 1 Nummer 4a

§ 4
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

'Artikel 2b Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zum Gesetzentwurf allgemein:


 
 
 


Drucksache 165/2/14

... 18. Eine solche Regelung ließe sich nicht mit Hinweis auf die Niederlassungsfreiheit rechtfertigen. Der EuGH hat die Probleme der Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz erkannt und daher den Niederlassungsbegriff nach Artikel 49 AEUV in Verbindung mit Artikel 54 AEUV danach definiert, dass er die tatsächliche Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung im Aufnahmemitgliedstaat auf unbestimmte Zeit voraussetzt (vgl. EuGH, Urteil vom 12.7.2012, C-378/10 [Vale], EuZW 2012, 621, 623; EuGH, Urteil vom 12.9.2006, C-196/04 [Cadbury-Schweppes], EuZW 2006, 633). Der EuGH hat mit diesen Urteilen klargestellt, dass "Briefkastenfirmen" nicht den Schutz der Niederlassungsfreiheit genießen. In gleicher Richtung hat das Europäische Parlament im Rahmen seiner Entschließung zur 14. gesellschaftsrechtlichen Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung von Unternehmenssitzen (2011/2046 (INI)) deutlich gemacht, dass bei einer grenzüberschreitenden Regelung des Satzungssitzes einer Gesellschaft betrügerisches Verhalten, insbesondere durch die Einrichtung von Briefkastenfirmen, verhindert und die Interessen der Gläubiger, Minderheitsaktionäre und Arbeitnehmer geschützt und ihre bestehenden Rechte garantiert werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/2/14




Zur Vorlage allgemein

4 Rechtsgrundlage

Grundsätzliche Bemerkungen Online-Gründung

Haftungsbeschränkung ohne angemessene Kapitalausstattung

Möglichkeit der Sitztrennung

Zwecktauglichkeit der SUP

2 Einzelfragen

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 166/14 (Beschluss)

... Nach der vorgeschlagenen Änderungsrichtlinie müssen Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, die mehr als 5 Prozent des Vermögens des Unternehmens betreffen, oder Transaktionen, die erhebliche Auswirkungen auf den Gewinn oder den Umsatz des Unternehmens haben können, den Aktionären im Rahmen einer Hauptversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Sie dürfen erst nach Genehmigung durch die Aktionäre vollzogen werden. Dadurch soll verhindert werden, dass dem Unternehmen maßgebliche Werte zulasten der (Minderheits-)Aktionäre ohne deren Zustimmung entzogen werden können.



Drucksache 551/14 (Beschluss)

... 7. Für die Stabilität des Westbalkans kommt Serbien eine Schlüsselrolle zu. Der Bundesrat erwartet, dass die Kapitel 23 "Judikative und Grundrechte" und 24 "Justiz, Freiheit und Sicherheit" möglichst rasch nach Erfüllung der entsprechenden Benchmarks geöffnet werden. Im Einklang mit dem neuen Konzept der Kommission für die Verhandlungskapitel 23 und 24 sollten diese Kapitel zu einem frühen Zeitpunkt geöffnet und erst am Ende des Prozesses geschlossen werden, um eine maximale Zeitspanne für die Erzielung solider Erfolgsbilanzen zu gewähren. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit erwartet der Bundesrat von Serbien insbesondere sichtbare und nachhaltige Anstrengungen um eine Verbesserung der Lebensbedingungen gerade auch für Minderheiten. Serbien muss zudem mit Hochdruck an der Normalisierung seiner Beziehungen zum Kosovo arbeiten. Dabei sollte die Kosovo-Frage jedoch nicht der Eröffnung von Kapiteln entgegenstehen, wenn diese keinen inhaltlichen Bezug zum Normalisierungsprozess mit dem Kosovo aufweisen. Der Bundesrat fordert in dem Zusammenhang die Bundesregierung auf, den Vorschlag der Kommission zur baldigen Öffnung von Kapitel 32 "Finanzkontrolle" nochmals zu prüfen, da dies die Kreditwürdigkeit steigern könnte, die für Reformen Serbiens im Bereich der öffentlichen Finanzen unerlässlich ist.



Drucksache 196/13 (Beschluss)

... In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ("Die Abwertung der Anderen", 2011) stimmten 60,3 Prozent der Befragten der These "Es ist eine gute Sache, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern zu erlauben." voll und ganz bzw. eher zu. Lediglich die Minderheit von 39,8 Prozent stimmte der These eher nicht bzw. überhaupt nicht zu. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage von Ende Februar 2013 wünschen sich 74 Prozent der Bevölkerung eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen, lediglich 23 Prozent sind dagegen. Diese Zahlen sind ein deutlicher Beweis dafür, dass die ursprüngliche Voraussetzung der Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten von der Bevölkerung heute nicht mehr als prägend für die Ehe verstanden wird. Gefördert wird dieser Wandel des Eheverständnisses durch die Strukturgleichheit beider Rechtsinstitute, die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs bestätigt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/13 (Beschluss)




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderungen weiterer Gesetze

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3


 
 
 


Drucksache 737/13

... 7. erklärt seine Unterstützung für den Änderungs- und Reformprozess der Verfassung und betont, dass hierbei der Grundstein für ein wirklich demokratisches neues Ägypten gelegt werden muss, in dem die Grundrechte und -freiheiten, auch die Religionsfreiheit, aller Bürgerinnen und Bürger Ägyptens gewährleistet, die Toleranz sowie das Zusammenleben der Religionen gefördert und der Schutz von Minderheiten sowie die Vereinigungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit gewährleistet werden; ist der festen Überzeugung, dass bei dem Konsultationsprozess zu den Änderungen der Verfassung alle Parteien des ägyptischen politischen Spektrums- auch die gemäßigten Mitglieder der Muslimbruderschaft - eingeschlossen und Frauen angemessen vertreten sein sollten und dass anschließend ein Referendum über eine neue, pluralistische Verfassung sowie freie und faire Parlamentswahlen abgehalten werden sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/13




Entschließung

Entschließung

Allgemeine Erwägungen

Die Verbesserung der Fähigkeiten der EU zur Planung und Durchführung militärischer Operationen

Die Stärkung der Gefechtsverbände der EU, des schnellen Krisenreaktions- und Stabilisierungsinstruments der Union

Der Aufbau von Strukturen und Fähigkeiten zur Bewältigung von Mängeln bei Schlüsselkompetenzen

Mehr Kohärenz in ständigen multinationalen Strukturen der EU-Mitgliedstaaten

Die Stärkung der europäischen Dimension im Bereich Ausbildung, Schulung und Übungen

Die Ausweitung der Vorteile der Zusammenarbeit zwischen EU und NATO

Eine neue Ebene der GSVP

Entschließung

Fakultativer Rechtsrahmen für europäische transnationale Unternehmensvereinbarungen

Entschließung


 
 
 


Drucksache 758/13

... 16. Im Allgemeinen sind die meisten KMU eigenständig, da sie entweder völlig unabhängig sind oder nur über eine oder mehrere Minderheitsbeteiligungen (jeweils weniger als 25 %) an anderen Unternehmen verfügen. Erhöht sich diese Beteiligung auf höchstens 50 %, so werden die Unternehmen als Partnerunternehmen betrachtet. Oberhalb dieser Schwelle gelten die Unternehmen als verbundene Unternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 758/13




Mitteilung

1. Einleitung

2. die Energieeffizienzrichtlinie

3. ARBEITSUNTERLAGEN der Kommissionsdienststellen mit Detaillierten Leitlinien zu den Bestimmungen der EED

3.1. Leitlinien zu Artikel 5 Vorbildcharakter der Gebäude der Zentralregierung

3.2. Leitlinien zu Artikel 6 Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

3.3. Leitlinien zu Artikel 7 Energieeffizienzverpflichtungen und Alternativen

3.4. Leitlinien zu Artikel 8 Energieaudits und Energiemanagementsysteme

3.5. Leitlinien zu den Artikeln 9 bis 11 Verbrauchserfassung und Abrechnung

3.6. Leitlinien zu Artikel 14 Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung

3.7. Leitlinien zu Artikel 15 Energieumwandlung, -übertragung bzw. -fernleitung und -verteilung

4. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 141/13 (Beschluss)

... 17. Spezielle Strategien allein zugunsten einer ethnischen Gruppe erscheinen nicht zielführend. Vielmehr sollte im Rahmen einer Gesamtstrategie die Integration von benachteiligten Minderheiten insbesondere in deren Heimatland vorangebracht werden.



Drucksache 196/13

... In einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ("Die Abwertung der Anderen", 2011) stimmten 60,3 % der Befragten der These "Es ist eine gute Sache, Ehen zwischen zwei Frauen bzw. zwei Männern zu erlauben." voll und ganz bzw. eher zu. Lediglich die Minderheit von 39,8 % stimmte der These eher nicht bzw. überhaupt nicht zu. Laut einer repräsentativen Forsa-Umfrage vom Ende Februar 2013 wünschen sich 74 % der Bevölkerung eine Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Ehen, lediglich 23 % sind dagegen. Diese Zahlen sind ein deutlicher Beweis dafür, dass die ursprüngliche Voraussetzung der Verschiedengeschlechtlichkeit der Ehegatten von der Bevölkerung heute nicht mehr als prägend für die Ehe verstanden wird. Gefördert wird dieser Wandel des Eheverständnisses durch die Strukturgleichheit beider Rechtsinstitute, die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs bestätigt wurde.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/13




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Abschnitt 5
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe

§ 20a

Kapitel 4
Begründung der Lebenspartnerschaft und Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

§ 17a
Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe und ihre Beurkundung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Einzelbegründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

1 Lebenspartnerschaftsgesetz

2 Personenstandsgesetz

3 Transsexuellengesetz

4 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 440/13

... 22 Siehe http://www.asml.com/asml/show.do?ctx=5869&rid=46974 - Als Teil des Programms werden Intel, TSMC und Samsung für 3,85 Milliarden EUR in bar ASML-Anteile erwerben, die zusammen eine 23-prozentige Minderheitsbeteiligung an ASML ergeben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/13




1. Einleitung

2. Warum ist die Mikro- und Nanoelektronik für Europa SO wichtig?

2.1. Ein wichtiger Industriezweig mit großem Wachstumspotenzial und gewaltiger wirtschaftlicher Wirkung

2.2. Eine Schlüsseltechnologie für die Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen

3. Industrieller Wandel in der Mikro- und Nanoelektronik

3.1. Technischer Fortschritt eröffnet neue Chancen

3.2. Hochschnellende FEI-Kosten und ein wettbewerbsfähigeres FEI-Umfeld

3.3. Neue Geschäfts- und Produktionsmodelle

3.4. Ausrüstungshersteller besitzen Schlüsselelemente der Wertschöpfungskette

4. Europas stärken und Schwächen

4.1. Industrie im Umfeld von Exzellenzzentren und erweiterte europaweite Lieferketten

4.2. In entscheidenden vertikalen Märkten führend, in anderen großen

4.3. Unangefochtene europäische Führung in der Material- und Ausrüstungstechnik

4.4. Investitionen der EU-Unternehmen bleiben relativ bescheiden

5. Bisherige Europäische Bemühungen

5.1. Regionale und nationale Bemühungen zur Stärkung der Exzellenzcluster

5.2. Steigerung und bessere Koordinierung der FEI-Investitionen auf EU-Ebene

5.3. Technologische Durchbrüche und gleichzeitig Lücken in der Innovationskette

6. Der weitere Weg - eine Europäische industriepolitische Strategie

6.1. Ziel: Steigerung statt Rückgang des EU-Anteils an der weltweiten Produktion

6.2. Konzentration auf Europas Stärken, Fortentwicklung und Ausbau führender Cluster in Europa

6.3. Ergreifung der Chancen auf unkonventionellen Gebieten und Unterstützung des Wachstums der KMU

7. Die Maßnahmen

7.1. Ein europäischer Strategieplan für Investitionen auf diesem Gebiet

7.2. Gemeinsame Technologieinitiative: ein Dreiermodell für Großprojekte

7.3. Fortentwicklung und Unterstützung horizontaler Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit

7.4. Internationale Dimension

8. Schlussfolgerungen

Anhang


 
 
 


Drucksache 603/1/13

... 10. Der Bundesrat weist auf die Feststellung der Kommission in ihrer Mitteilung vom 21. Mai 2012 (COM(2012) 226 final) hin, der zufolge die Bundesrepublik Deutschland beim Thema "Zugang zu Wohnraum einschließlich Sozialwohnungen" den Vorgaben des EU-Rahmens zur Verbesserung der Wohnsituation hinsichtlich der Merkmale "Unterstützung des allgemeinen Ziels", "konkrete Ziele zur Verringerung der Kluft beim Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungsnetzen", "allgemeine Maßnahmen im Rahmen bestehender Strukturen" sowie "Zugang zu Wohnraum einschließlich Sozialwohnungen" nachgekommen ist. Wohnungssuchende, die aus eigener Kraft keine Wohnung finden können, unterstützt der Staat diskriminierungsfrei mit den Mitteln der Wohnraumförderung. In der Wohnraumförderung wird auch berücksichtigt, dass die Zuweisung von Wohnungen an Haushalte mit besonderen sozialen Problemen oder eine Häufung spezifischer Bewohnergruppen, zum Beispiel von ethnischen Minderheiten, nicht zur Bildung von sozialen Brennpunkten beiträgt oder solche verfestigt. Dies soll auch im Interesse der Wohnungssuchenden selbst einer Segregation entgegenwirken. Zudem ist in vielen Programmgebieten des seit 1999 bestehenden Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" die Integration ein wichtiges Handlungsfeld. Dabei geht es um die Integration von Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen, die von Ausgrenzung betroffen sein könnten.



Drucksache 603/13 (Beschluss)

... 5. Der Bundesrat weist auf die Feststellung der Kommission in ihrer Mitteilung vom 21. Mai 2012 (COM(2012) 226 final) hin, der zufolge die Bundesrepublik Deutschland beim Thema "Zugang zu Wohnraum einschließlich Sozialwohnungen" den Vorgaben des EU-Rahmens zur Verbesserung der Wohnsituation hinsichtlich der Merkmale "Unterstützung des allgemeinen Ziels", "konkrete Ziele zur Verringerung der Kluft beim Zugang zu Wohnraum und öffentlichen Versorgungsnetzen", "allgemeine Maßnahmen im Rahmen bestehender Strukturen" sowie "Zugang zu Wohnraum einschließlich Sozialwohnungen" nachgekommen ist. Wohnungssuchende, die aus eigener Kraft keine Wohnung finden können, unterstützt der Staat diskriminierungsfrei mit den Mitteln der Wohnraumförderung. In der Wohnraumförderung wird auch berücksichtigt, dass die Zuweisung von Wohnungen an Haushalte mit besonderen sozialen Problemen oder eine Häufung spezifischer Bewohnergruppen, zum Beispiel von ethnischen Minderheiten, nicht zur Bildung von sozialen Brennpunkten beiträgt oder solche verfestigt. Dies soll auch im Interesse der Wohnungssuchenden selbst einer Segregation entgegenwirken. Zudem ist in vielen Programmgebieten des seit 1999 bestehenden Bund-Länder-Programms "Soziale Stadt" die Integration ein wichtiges Handlungsfeld. Dabei geht es um die Integration von Menschen aus allen Bevölkerungsgruppen, die von Ausgrenzung betroffen sein könnten.



Drucksache 372/13

... 1. bringt seine Solidarität mit dem ägyptischen Volk in dieser entscheidenden Zeit des demokratischen Übergangs in dem Land zum Ausdruck; fordert die ägyptischen Behörden auf, die uneingeschränkte Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit und des Rechts, sich friedlich zu versammeln, der Freiheit der Presse und der Medien, der Frauenrechte, der Religions-, Gewissens- und Gedankenfreiheit, des Schutzes von Minderheiten und der Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung sowie der Rechtsstaatlichkeit, der Gewaltenteilung, der Unabhängigkeit der Gerichte, der Bekämpfung der Straffreiheit und des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Verfahren sicherzustellen, da diese Rechte wesentliche Bestandteile einer freien und demokratischen Gesellschaft sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 372/13




P7_TA -PROV 2013 0062 - Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten Flughafen Wien Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2013 zum Sonderbericht des Europäischen Bürgerbeauftragten über seine Untersuchung der Beschwerde 2591/2010/GG gegen die Europäische Kommission Flughafen Wien 2012/2264 INI

P7_TA -PROV 2013 0095 - Lage in Ägypten Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Ägypten 2013/2542 RSP

P7_TA -PROV 2013 0100 - Lage in Bangladesch Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zur Lage in Bangladesch 2013/2561 RSP

P7_TA -PROV 2013 0101 - Die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen, im Irak Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Irak: die problematische Lage von Minderheitengruppen, insbesondere der irakischen Turkmenen 2013/2562 RSP

P7_TA -PROV 2013 0102 - Der Fall Arafat Jaradat und die Lage palästinensischer Häftlinge in israelischen Gefängnissen Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. März 2013 zum Fall Arafat Jaradat und zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen 2013/2563 RSP


 
 
 


Drucksache 141/1/13

... 24. Spezielle Strategien allein zugunsten einer ethnischen Gruppe[, wie z. B. der Roma,] erscheinen nicht zielführend. Vielmehr sollte im Rahmen einer Gesamtstrategie die Integration von benachteiligten Minderheiten insbesondere in deren Heimatland vorangebracht werden.



Drucksache 141/13

... Vor diesem Hintergrund kann davon ausgegangen werden, dass das Einkommen von Frauen insgesamt durchschnittlich mehr als 40 % unter dem Einkommen von Männern liegt29. Da die geschlechtsspezifische Ungleichheit das ganze Leben hindurch erhalten bleibt und sich deren negative Auswirkungen im Lauf der Zeit summieren, führt dies unter anderem zu einem geringeren BIP, niedrigeren Sozialbeiträgen und einer höheren Armutsquote älterer Frauen (18 % der Frauen im Alter von 65 Jahren und darüber sind armutsgefährdet, gegenüber 13 % bei den Männern). Die Herkunft aus einer benachteiligten Familie oder die Zugehörigkeit zu einer ethnischen Minderheit verstärken diese geschlechtsspezifische Ungleichheit noch weiter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 141/13




3 Einleitung

1. die Herausforderungen

Demografischer Wandel

Mehr Effizienz in der Sozialpolitik

Ressourcen des privaten und des dritten Sektors zur Ergänzung der staatlichen Anstrengungen

Die geschlechtsspezifische Dimension

2. Was ist zu Tun? Der Schwerpunkt muss auf einfachen, gezielten und an Bedingungen geknüpften Sozialinvestitionen liegen

2.1. Verbesserung der Nachhaltigkeit und Zweckmäßigkeit der Sozialsysteme durch Vereinfachung und stärkere Zielausrichtung

2.2. Aktivitäts- und kompetenzfördernde Politik durch gezielte, an Bedingungen geknüpfte, wirksamere Unterstützung

2.3. Sozialinvestitionen in allen Lebensphasen

3. Leitlinien für die Nutzung der EU-FONDS 2014-2020

4. Gezielte Initiativen

4.1. Maßnahmen zur Förderung von Sozialinvestitionen

Förderung des Zugangs von Sozialunternehmen zu Finanzierungsmöglichkeiten: Europäischer Fonds für soziales Unternehmertum

Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente

Social Impact Bonds

4.2. Förderung eines angemessenen Auskommens/Sensibilisierung für soziale Rechte

Sicherung eines angemessenen Auskommens

Aufbau von Verwaltungskapazitäten und Einrichtung zentraler Anlaufstellen

Förderung der finanziellen Inklusion

Schutz vor finanziellen Schwierigkeiten

Energieeffizienz

Verbesserung des Informationszugangs für die Bürgerinnen und Bürger

4.3. Investitionen in Kinder / Frühkindliche Erziehung und Betreuung

Verbesserung des Zugangs zu Kinderbetreuung

Senkung der Schulabbrecherquote

5. Schlussfolgerung - AUSBLICK

1. Verstärkte Sozialinvestitionen als Bestandteil des Europäischen Semesters

2. Bestmögliche Nutzung der EU-Fonds zur Förderung von Sozialinvestitionen

3. Straffung von Governance und Berichterstattung


 
 
 


Drucksache 213/13

... Viertens muss eine Deutsche Auslandsschule in der Lage sein, die neben der Förderung für einen nachhaltigen Betrieb notwendigen Mittel selbst aufzubringen. Deutschland ist in der Regel "Minderheitsfinancier" der Schulen. Die Schulträger decken durchschnittlich zwei Drittel ihrer Ausgaben durch Eigen- und Drittmittel (Schulgelder, Zuschüsse des Sitzlandes, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Spenden und Kredite, sonstige Drittmittel). Mit diesen Mitteln und der Förderung muss der Schulträger den langfristigen Betrieb einer Deutschen Auslandsschule sicherstellen. Fördervoraussetzung ist nicht, dass der Schulträger mit der Förderung einen Fehlbedarf ausgleicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/13




A. Problem und Ziel

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Anspruch auf die Verleihung des Status Deutsche Auslandsschule und Kündigung des Verleihungsvertrages

§ 4
Schulaufsicht über die Deutschen Auslandsschulen

§ 5
Ausschluss eines Beschulungsanspruchs

§ 6
Aufgabenwahrnehmung des Bundes

Abschnitt 2
Förderung der Deutschen Auslandsschulen

§ 7
Förderanspruch, Förderantrag und Förderzeitraum

§ 8
Förderfähigkeit

§ 9
Fördervertrag

§ 10
Erstattung der finanziellen Förderung

§ 11
Personelle Förderung

§ 12
Finanzielle Förderung

§ 13
Übergangsregelung

§ 14
Weitere Förderung förderfähiger Deutscher Auslandsschulen

§ 15
Vermittlung zusätzlicher Lehrkräfte

§ 16
Freiwillige Förderung

§ 17
Verwaltungsvorschriften

§ 18
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziele und Handlungsbedarf

II. Alternativen

III. Gesetzgebungszuständigkeit

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2233: Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz - AschulG)

3 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 201/13

... H. in der Erwägung, dass in Laos die Grundfreiheiten, vor allem die Presse- und Medienfreiheit, die Religionsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die akademische Freiheit und die Rechte der Minderheiten, verletzt werden;



Drucksache 603/13

... (4) Artikel 21 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verpflichtet die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU und der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts das Verbot jeglicher Diskriminierung - insbesondere wegen der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft und der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit - zu achten und dessen Anwendung entsprechend ihren Zuständigkeiten zu fördern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 603/13




1. Kontext des Vorschlags

4 Hintergrund

Politischer Kontext

Ziel des Vorschlags

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Konsultationen

3. Rechtliche Aspekte

4 Rechtsgrundlage

Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

1. ZWECK

2. GRUNDLEGENDE politische Fragen

Gezielte politische Maßnahmen

Zugang zu Bildung

Zugang zur Beschäftigung

Zugang zur Gesundheitsfürsorge

4 Finanzierung

3. HORIZONTALE politische Massnahmen

4 Antidiskriminierung

Schutz von Roma-Kindern und -Frauen

Verringerung der Armut und soziale Inklusion

3.6. Die Mitgliedstaaten sollten Armut und soziale Ausgrenzung, von denen Roma betroffen sind, durch Investitionen in das Humankapital und Maßnahmen für sozialen Zusammenhalt bekämpfen, insbesondere durch

Stärkung der Gestaltungs- und Entscheidungsmacht

4. STRUKTURMASSNAHMEN

Lokale Maßnahmen

Überwachung und Bewertung

Mit der Förderung der Gleichbehandlung befasste Stellen

Nationale Kontaktstellen für die Integration der Roma

Länderübergreifende Zusammenarbeit

4.8. Neben den Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma ergreifen, sollten sie sich an Formen länderübergreifender Zusammenarbeit auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene beteiligen und politische Initiativen, insbesondere Projekte und bilaterale oder multilaterale Übereinkünfte, ausarbeiten, um

5. Berichterstattung und FOLLOW-UP


 
 
 


Drucksache 114/13

... Deutschland engagiert sich in rund 20 Ländern für den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme. Leitbild ist dabei die Entwicklung eines Systems, das menschenrechtlichen Kriterien folgt und allen Bevölkerungsschichten den Zugang zu unterschiedlichen Formen der sozialen Absicherung garantiert. Hauptzielgruppe sind arme und armutsgefährdete Menschen sowie schutzbedürftige Gruppen wie Kinder und Jugendliche, Frauen, Minderheiten, alte Menschen, Kranke und Menschen mit Behinderung. Soziale Sicherung ist ein Querschnittsthema der deutschen Entwicklungspolitik. Das aktuelle Portfolio im Förderbereich Soziale Sicherung umfasst ein Volumen von 145 Mio. Euro für originäre Vorhaben der Sozialen Sicherung und von 312 Mio. Euro für Programme mit Sozialen Sicherungskomponenten inkl. originärer Vorhaben (Stand: Juni 2012).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Übereinkommen 189 Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte Übersetzung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 11

Artikel 12

Artikel 13

Artikel 14

Artikel 15

Artikel 16

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 19

Artikel 20

Artikel 21

Artikel 22

Artikel 23

Artikel 24

Artikel 25

Artikel 26

Artikel 27

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Anlage 1
zur Denkschrift (Übersetzung) Empfehlung 201 Empfehlung betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

Anlage 2
zur Denkschrift Stellungnahme der Bundesregierung zur Empfehlung Nr. 201 vom 16. Juni 2011 der Internationalen Arbeitsorganisation betreffend menschenwürdige Arbeit für Hausangestellte

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Absatz 22

Zu Absatz 24


 
 
 


Drucksache 1/12

... Neben den Anstrengungen zur Optimierung von Finanzierung und Governance ist es erforderlich, die Beteiligung unterrepräsentierter Gruppen an der Hochschulbildung in allen Mitgliedstaaten zu erhöhen, u.a. von Personen aus benachteiligten Gebieten oder sozioökonomischen Verhältnissen, von Angehörigen ethnischer Minderheiten und von behinderten Menschen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/12




Mitteilung

1. die Allgemeine berufliche Bildung IM Kontext der Strategie Europa 2020

2. Fortschritte Herausforderungen in Schlüsselbereichen

2.1. Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und einschlägige Reformen

2.2. Schulabbruch

2.3. Hochschulabschluss

2.4. Strategien für lebenslanges Lernen

2.5. Mobilität zu Lernzwecken

2.6. Neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten

3. der Beitrag des strategischen Rahmens ET 2020 zur Strategie Europa2020

Anhang
Prioritäten für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2012-2014)

1 Lebenslanges Lernen und Mobilität als Realität

Europäische Referenzinstrumente

Mobilität zu Lernzwecken

Strategien für lebenslanges Lernen

2 Verbesserung der Qualität und der Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen und Schreiben, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik , Sprachkenntnisse

Berufliche Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Schulleitern

Modernisierung der Hochschulbildung und Erhöhung der Hochschulabschlussquoten

Attraktivität und Relevanz der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung

Effiziente Finanzierung und Evaluierung

3 Förderung von Gerechtigkeit, sozialem Zusammenhalt und aktiver Bürgerschaft

4 Schulabbruch

Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung

Gerechtigkeit und Vielfalt

4 Förderung von Kreativität und Innovation - einschließlich unternehmerischen Denkens - auf allen Ebenen der allgemeinen und beruflichen Bildung

Partnerschaften mit Unternehmen, Forschungseinrichtungen und der Zivilgesellschaft


 
 
 


Drucksache 597/12

... Sofern man nicht bereits annimmt, dass Artikel 24 Absatz 3 KRK lex specialis zu den übrigen Regelungen der KRK für den Fall der Beschneidung von Jungen ist, ist angesichts des zu Artikel 24 Absatz 3 KRK Gesagten nicht davon auszugehen, dass das vorliegende Regelungskonzept gegen die sonst grundsätzlich in Betracht kommenden Vorschriften der KRK verstößt, zumal die KRK auch die Rechtspositionen der Eltern anerkennt, vgl. insbesondere Artikel 3 Absatz 1 (Kindeswohl), Artikel 24 Absatz 1 (Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit), Artikel 12 Absatz 1 (Berücksichtigung des Kindeswillens), Artikel 18 Absatz 1 (Verantwortung für das Kindeswohl), Artikel 5 (Respektierung des Elternrechts) sowie in Bezug auf religiös motivierte Beschneidungen auch Artikel 14 (Religionsfreiheit) und Artikel 30 KRK (Minderheitenschutz). Die Berücksichtigung des Kindeswohls ist schon über Absatz 1 Satz 2 des Entwurfs gesichert. Die Schwelle von Artikel 19 (Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung) und Artikel 37 Buchstabe a KRK (Verbot von grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) wird bei der Beschneidung von Jungen nicht erreicht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 597/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Geschichte und Praxis der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Herkommen und Verbreitung

2. Gründe für die Beschneidung

a Religiöse Gründe

b Kulturelle Gründe

c Soziale Gründe

d Medizinische Gründe - Therapie und Prophylaxe

3. Durchführung der Beschneidung des männlichen Kindes

4. Medizinische Risiken und Folgen der Beschneidung

5. Medizinethische Aspekte

III. Rechtslage bei der Beschneidung des männlichen Kindes

1. Internationaler Rechtsvergleich

1. Rechtslage in Deutschland

a Rechtshistorische Entwicklung

b Rechtswissenschaft und Rechtsprechung

c Grundrechtliche Rahmenbedingungen

d Familienrechtliche Rahmenbedingungen

IV. Abgrenzung von der Verstümmelung weiblicher Genitalien

1. In tatsächlicher Hinsicht

2. In rechtlicher Hinsicht

V. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

VI. Gesetzgebungskompetenz

VII. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

1. VN-Kinderrechtekonvention

2. EMRK und Zivilpakt

3. EU-Recht

VIII. Gesetzesfolgen

1. Nachhaltigkeitsaspekte

2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

3. Erfüllungsaufwand

4. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1631d

1. Regelungsstandort

2. Allgemeine Regelung ohne Religionsbezug

Zu Absatz 1

Zu Satz 1 Einwilligungsrecht der Eltern

1. Anwendungsbereich

2. Voraussetzungen für die Befugnis zur Einwilligung

a Fachgerechte Durchführung

b Effektive Schmerzbehandlung

c Erfordernis der umfassenden Aufklärung

d Berücksichtigung des Kindeswillens

Zu Satz 2 Kindeswohlgefährdung

Zu Absatz 2

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz NKR-Nr. 2334: Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes


 
 
 


Drucksache 312/12 (Beschluss)

... Diese Argumentation überzeugt nicht. Hinsichtlich fremder Behandlungsfehler besteht schon kein Interesse des Behandelnden, die eigene Person zu schützen, hinter dem das Interesse des Patienten am Schutz seiner Gesundheit zurücktreten müsste. Aber auch bei eigenen Behandlungsfehlern würde die Voraussetzung einer Nachfrage "mutige" Patienten bevorzugen, deren Vertrauensverhältnis zum Behandelnden bereits nachhaltig gestört sein dürfte. Solche Patienten dürften allerdings eine sehr kleine Minderheit darstellen, so dass diese Informationspflicht lediglich auf dem Papier bestehen dürfte. Über Behandlungsfehler ist der Patient aus Gründen der medizinischen Ethik immer und unverzüglich zu informieren, soweit der Behandelnde Umstände erkannt hat, die einen Behandlungsfehler vermuten lassen. Das entspricht auch dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, welches nur ein gegenseitiges sein kann. Damit wird zur Verpflichtung, was bisher nur Empfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit war (vgl. Broschüre "Reden ist Gold"). Die Einschränkung "auf Nachfrage" ist abzulehnen, weil sie die in der Regel fehlende Fachkenntnis des Patienten zu seinen Ungunsten ausnutzt. Zudem würde sie Ärzte unter einen generellen Misstrauensverdacht stellen, da dem Patienten empfohlen werden müsste, generell nach Behandlungsfehlern etwaiger Vorbehandelnder zu fragen, wenn der Patient sicher sein möchte, alle ihn betreffenden Informationen zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/12 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

26. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

27. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

28. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V , Nummer 12 - neu - § 295 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 SGB V

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

29. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

30. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

31. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

33. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

35. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a - neu - § 140f Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB V und Artikel 3 § 4 Absatz 1 Satz 3 PatBeteiligungsV

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

38. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V

40. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

41. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

42. Zum Patientenentschädigungsfonds


 
 
 


Drucksache 356/12

... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote 32 enthält eine Verpflichtung zur Lancierung von Übernahmeangeboten für sämtliche Anteile eines Unternehmens zu einem angemessenen Preis, wie er in der Richtlinie festgelegt ist, wenn eine Person direkt oder indirekt allein oder gemeinsam mit anderen einen bestimmten Anteil an dem Unternehmen erwirbt, durch den sie die Beherrschung über das Unternehmen erlangt und der im einzelstaatlichen Recht festgelegt ist. Mit diesem obligatorischen Übernahmeangebot sollen die Minderheitsaktionäre im Falle einer Änderung der Beherrschung geschützt werden. Die Möglichkeit einer derart kostspieligen Verpflichtung könnte jedoch potenzielle Anleger im betreffenden Institut abschrecken, was für die Abwicklungsbehörden die Wahrnehmung sämtlicher Abwicklungsbefugnisse erschweren kann. Deshalb sollte eine Ausnahme vom obligatorischen Übernahmeangebot in dem Maße vorgesehen werden, wie es für die Anwendung der Abwicklungsbefugnisse erforderlich ist. Nach Ablauf des Abwicklungszeitraums sollte die obligatorische Übernahmeangebotsregel auf jede Person angewandt werden, die die Beherrschung im jeweiligen Institut erlangt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 356/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

3. Allgemeine Erläuterung: EIN Rahmen für Sanierung Abwicklung

Die Notwendigkeit eines wirksamen Sanierungs- und Abwicklungsrahmens

Vorbereitung und Prävention, frühzeitiges Eingreifen und Abwicklung

Abwicklung - eine spezielle Insolvenzregelung für Institute

Der Binnenmarkt - Behandlung grenzübergreifender Gruppen

4. Rechtliche Aspekte

4.1 Rechtsgrundlage

4.2 Subsidiarität

4.3 Verhältnismäßigkeit

4.4 Einzelerläuterung zum Vorschlag

4.4.1 Gegenstand und Anwendungsbereich Artikel 1

4.4.2 Abwicklungsbehörden Artikel 3

4.4.3 Sanierungs- und Abwicklungspläne Artikel 5 bis 13

4.4.4 Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit Artikel 14 bis 16

4.4.5 Gruppeninterne finanzielle Unterstützung Artikel 17-23

4.4.6 Frühzeitiges Eingreifen - Sonderverwalter Artikel 23-26

4.4.7 Abwicklungsvoraussetzungen Artikel 27

4.4.8 Allgemeine Grundsätze - Insbesondere keine Schlechterstellung von Gläubigern Artikel 29

4.4.9 Bewertung Artikel 30

4.4.10 Abwicklungsinstrumente und -befugnisse Artikel 31-64

4.4.11 Kündigungsbeschränkungen und Schutzbestimmungen für Gegenparteien Artikel 68-73 und 77

4.4.12 Einschränkungen in Bezug auf Gerichtsverfahren Artikel 78 und 77

4.4.13 Grenzübergreifende Abwicklung Artikel 80-83

4.4.14 Beziehungen zu Drittländern Artikel 84-89

4.4.15 Abwicklungsfinanzierung Artikel 90-99

4.4.16 Einhaltung der Artikel 290 und 291 AEUV

4.4.17 Änderung der Liquidationsrichtlinie, der Gesellschaftsrechtsrichtlinien und der EBA-Verordnung Artikel 104-111

4.4.18 Inkrafttreten

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Titel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen Zuständige Behörden

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Benennung der für die Abwicklung zuständigen Behörden

Titel II
Vorbereitung

Kapitel I
Sanierungs- und Abwicklungsplan

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 4
Vereinfachte Anforderungen für bestimmte Institute

Abschnitt 2
Sanierungsplanung

Artikel 5
Sanierungspläne

Artikel 6
Bewertung von Sanierungsplänen

Artikel 7
Gruppensanierungspläne

Artikel 8
Bewertung von Gruppensanierungsplänen

Abschnitt 3
Abwicklungsplanung

Artikel 9
Abwicklungspläne

Artikel 10
Für die Erstellung von Abwicklungsplänen erforderliche Informationen

Artikel 11
Gruppenabwicklungspläne

Artikel 12
Anforderungen und Verfahren für Gruppenabwicklungspläne

Kapitel II
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit präventive Befugnisse

Artikel 13
Bewertung der Abwicklungsfähigkeit

Artikel 14
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit

Artikel 15
Befugnisse zum Abbau bzw. zur Beseitigung von Hindernissen für die Abwicklungsfähigkeit: Verfahren bei Gruppen

Kapitel III
Gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 16
Vereinbarung über gruppeninterne finanzielle Unterstützung

Artikel 17
Prüfung der geplanten Vereinbarung durch die Aufsichtsbehörden und Schlichtung

Artikel 18
Zustimmung der Anteilsinhaber zur geplanten Vereinbarung

Artikel 19
Bedingungen für die Gewährung gruppeninterner finanzieller Unterstützung

Artikel 20
Beschluss über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung

Artikel 21
Ablehnungsbefugnis der zuständigen Behörden

Artikel 22
Offenlegungspflichten

Titel III
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 23
Frühzeitiges Eingreifen

Artikel 24
Sonderverwaltung

Artikel 25
Koordinierung der Frühinterventionsbefugnisse und Bestellung eines Sonderverwalters im Falle von Gruppen

Titel IV
Abwicklung

Kapitel I
Ziele, Voraussetzungen Allgemeine Grundsätze

Artikel 26
Abwicklungsziele

Artikel 27
Voraussetzungen für eine Abwicklung

Artikel 28
Abwicklungsvoraussetzungen in Bezug auf Finanzinstitute und Holdinggesellschaften

Artikel 29
Allgemeine Grundsätze für eine Abwicklung

Kapitel II
Bewertung

Artikel 30
Vorläufige Bewertung

Kapitel III
Abwicklungsinstrumente

Abschnitt I
Allgemeine Grundsätze

Artikel 31
Die Abwicklungsinstrumente betreffende allgemeine Grundsätze

Abschnitt 2
Instrument der Unternehmensveräusserung

Artikel 32
Instrument der Unternehmensveräußerung

Artikel 33
Instrument der Unternehmensveräußerung: formale Anforderungen

Abschnitt 3
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 34
Instrument des Brückeninstituts

Artikel 35
Betrieb eines Brückeninstituts

Abschnitt 4
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Artikel 36
Instrument der Ausgliederung von Vermögenswerten

Abschnitt 5
Instrument des BAIL-IN

Artikel 37
Instrument des Bail-in

Artikel 38
Anwendungsbereich des Bail-in-Instruments

Unterabschnitt 2
Mindestanforderungen an Abschreibungsfähige Verbindlichkeiten

Artikel 39
Mindestanforderungen an Verbindlichkeiten, in Bezug auf die Abschreibungs- und Umwandlungsbefugnisse ausgeübt werden

Artikel 40
Anwendung von Mindestanforderungen in Bezug auf Gruppen

Unterabschnitt 3
Anwendung des BAIL-IN-Instruments

Artikel 41
Bewertung des Bail-in-Betrags

Artikel 42
Behandlung der Anteilsinhaber

Artikel 43
Rangfolge der Forderungen

Artikel 44
Derivate

Artikel 45
Satz für die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital

Artikel 46
Bail-in-begleitende Sanierungs- und Reorganisationsmaßnahmen

Artikel 47
Reorganisationsplan

Unterabschnitt 4
BAIL-IN-Instrument: zusätzliche Bestimmungen

Artikel 48
Wirksamwerden des Bail-in

Artikel 49
Beseitigung der verfahrenstechnischen Hindernisse für einen Bail-in

Artikel 50
Vertragliche Anerkennung des Bail-in

Kapitel IV
Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 51
Verpflichtung zur Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 52
Bestimmungen für die Abschreibung von Kapitalinstrumenten

Artikel 53
Vertragliche Abschreibung oder Umwandlung von Kapitalinstrumenten

Artikel 54
Für die Feststellung zuständige Behörden

Artikel 55
Konsolidierte Anwendung: Feststellungsverfahren

Kapitel V
Abwicklungsbefugnisse

Artikel 56
Allgemeine Befugnisse

Artikel 57
Zusätzliche Befugnisse zur Übertragungsbefugnis

Artikel 58
Befugnis, die Bereitstellung von Diensten und Einrichtungen zu verlangen

Artikel 59
Befugnis zur Durchsetzung von Abwicklungsmaßnahmen anderer Mitgliedstaaten

Artikel 60
Befugnis, die Übertragung von in Drittländern belegenem Eigentum zu verlangen

Artikel 61
Befugnis zur Aussetzung bestimmter Pflichten

Artikel 62
Befugnis zur Beschränkung von Sicherungsrechten

Artikel 63
Befugnis zur vorübergehenden Aussetzung von Kündigungsrechten

Artikel 64
Wahrnehmung der Abwicklungsbefugnisse

Kapitel VI
Schutzbestimmungen

Artikel 65
Behandlung der Anteilsinhaber und Gläubiger bei partiellen Übertragungen und Anwendung des Bail-in -Instruments

Artikel 66
Bewertung

Artikel 67
Schutzbestimmungen für Anteilsinhaber und Gläubiger

Artikel 68
Schutzbestimmungen für Gegenparteien bei partiellen Vermögensübertragungen

Artikel 69
Schutz von Vereinbarungen über Finanzsicherheiten, Aufrechnungs- und Nettingvereinbarungen

Artikel 70
Schutz von Sicherheitenvereinbarungen

Artikel 71
Schutz strukturierter Finanzierungsmechanismen

Artikel 72
Partielle Übertragungen: Schutz von Handels-, Clearing- und Abwicklungssystemen

Artikel 73
Unter das Recht von Drittländern fallende Eigentumsrechte, Rechte und Verbindlichkeiten

Kapitel VII
Verfahrenspflichten

Artikel 74
Mitteilungspflichten

Artikel 75
Verfahrenspflichten der Abwicklungsbehörden

Artikel 76
Vertraulichkeit

Kapitel VIII
Rechtsbehelf und Ausschluss anderer Maßnahmen

Artikel 77
Ausschluss von Kündigungs- und Aufrechnungsrechten im Abwicklungsprozess

Artikel 78
Anfechtungsrechte

Artikel 79
Beschränkungen sonstiger gerichtlicher Verfahren

Titel V
Gruppenabwicklung

Artikel 80
Abwicklungskollegien

Artikel 81
Europäische Abwicklungskollegien

Artikel 82
Informationsaustausch

Artikel 83
Gruppenabwicklung

Titel VI
BEZIEHUNGEN zu Drittländern

Artikel 84
Vereinbarungen mit Drittländern

Artikel 85
Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 86
Recht auf Verweigerung der Anerkennung der Abwicklungsverfahren von Drittländern

Artikel 87
Abwicklung von in der Union niedergelassenen Zweigstellen von Drittlandsinstituten

Artikel 88
Zusammenarbeit mit Drittlandsbehörden

Artikel 89
Vertraulichkeit

Titel VII
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 90
Europäisches System von Finanzierungsmechanismen

Artikel 91
Verpflichtung zur Einrichtung von Abwicklungsfinanzierungsmechanismen

Artikel 92
Inanspruchnahme des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

Artikel 93
Zielausstattung

Artikel 94
Exante-Beiträge

Artikel 95
Außerordentliche Expost-Beiträge

Artikel 96
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Artikel 97
Kreditaufnahme unter Finanzierungsmechanismen

Artikel 98
Gegenseitige Unterstützung der nationalen Finanzierungsmechanismen bei einer Gruppenabwicklung

Artikel 99
Inanspruchnahme von Einlagensicherungssystemen im Rahmen einer Abwicklung

Titel VIII
Sanktionen

Artikel 100
Verwaltungssanktionen und -maßnahmen

Artikel 101
Besondere Bestimmungen

Artikel 102
Wirksame Anwendung von Sanktionen und Ausübung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden

Artikel 103
Ausübung der Befugnisübertragung

Titel X
ÄNDERUNG der Richtlinien 77/91/EWG, 82/891/EWG, 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010

Artikel 104
Änderung der Richtlinie 77/91/EWG

Artikel 105
Änderung der Richtlinie 82/891/EWG

Artikel 106
Änderungen der Richtlinie 2001/24/EG

Artikel 107
Änderung der Richtlinie 2002/47/EG

Artikel 108
Änderung der Richtlinie 2004/25/EG

Artikel 109
Änderung der Richtlinie 2005/56/EG

Artikel 110
Änderungen der Richtlinie 2007/36/EG

Artikel 111
Änderung der Richtlinie 2011/35/EU

Titel XI
Schlussbestimmungen

Artikel 113
EBA -Abwicklungsausschuss

Artikel 114
Überprüfung

Artikel 115
Umsetzung

Artikel 116
Inkrafttreten

Artikel 117
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang

Abschnitt
A Informationen, die im Sanierungsplan enthalten sein müssen

Abschnitt
B Informationen, die die Abwicklungsbehörden für die Erstellung Fortschreibung von Abwicklungsplänen bei den Instituten Anfordern können

Abschnitt
C Aspekte, die die Abwicklungsbehörde bei der Bewertung der Abwicklungsfähigkeit eines Instituts zu prüfen hat

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 223/12

... Unterstützungsmaßnahmen für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die (Um)verteilung von Arbeit sollten auf die Förderung nachhaltiger Tätigkeiten, Sektoren und Unternehmen, vor allem KMU, ausgerichtet sein. 10 Darüber hinaus muss die Politik auf Verbesserungen sowohl im Bereich der Produktivität als auch der Beschäftigung ausgerichtet sein, zu einer Verteilung der Humanressourcen beitragen, die den in der Strategie Europa 2020 festgestellten wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnissen entspricht und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen handelbaren und nicht handelbaren Sektoren herstellt. Ferner sollte sie die Arbeitsmarktsituation sozial schwächerer Gruppen und Einzelner verbessern, zum Beispiel von jungen, weiblichen, weniger qualifizierten und älteren Arbeitskräften sowie Angehörigen von Minderheiten. Querschnittsmaßnahmen, die die zentralen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht, widerspiegeln, müssen mit gezieltem Handeln in Sektoren mit besonders großem Potenzial für arbeitsplatzintensives Wachstum ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 223/12




2 Einleitung

1. Die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern

1.1. Die Nachfrage nach Arbeitskräften durch die Schaffung von Arbeitsplätzen in allen Wirtschaftsbereichen ankurbeln

1.2. Das Potenzial von Schlüsselbranchen zur Schaffung von Arbeitsplätzen ausschöpfen

1.3. EU-Mittel für die Schaffung von Arbeitsplätzen mobilisieren

Schaffung von Arbeitsplätzen

2. Die Dynamik der Arbeitsmärkte Wiederherstellen

2.1. Die Arbeitsmärkte reformieren

2.1.1. Arbeitsmarktübergänge und inklusive Arbeitsmärkte gewährleisten

2.1.2. Alle Akteurinnen und Akteure für eine bessere Umsetzung mobilisieren

2 Arbeitsmarktreformen

2.2. In Qualifikationen investieren

2.2.1. Besseres Monitoring des Qualifikationsbedarfs

2.2.2. Qualifikationen und Kompetenzen besser anerkennen

2.2.3. Synergien zwischen den Bereichen Bildung und Beruf stärken

Investitionen in Qualifikationen

2.3. Auf dem Weg zu einem europäischen Arbeitsmarkt

2.3.1. Rechtliche und praktische Hindernisse für die Arbeitnehmerfreizügigkeit beseitigen

2.3.2. Arbeitsplätze und Arbeitsuchende grenzüberschreitend besser aufeinander abstimmen

2.3.3. Auswirkungen der Migration in die und aus der EU berücksichtigen

Ein Europäischer Arbeitsmarkt

3 Arbeitnehmerfreizügigkeit

Europäische Arbeitsverwaltungen EURES

3 Migration

3. Stärkung der EU-Governance

3.1. Ergänzung der besseren nationalen Berichterstattung und Koordinierung durch multilaterale Überwachung.

3.2. Stärkere Beteiligung der Sozialpartner

3.3. Stärkung der Verbindung zwischen Politik und Finanzierung

Schlussfolgerungen

Anhang

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen für die grüne Wirtschaft

Aktionsplan für Fachkräfte im europäischen Gesundheitswesen

Zentrale Beschäftigungsmaßnahmen im IKT-Bereich


 
 
 


Drucksache 460/1/12

... aa) Die Regelungen zur Finanzierung persönlicher Assistenz beziehen sich weiterhin nur auf die im sogenannten Arbeitgebermodell selbst angestellten Assistenten. Die Verbesserungen kommen somit nur einer kleinen Minderheit der Menschen mit hohem Hilfebedarf zugute. In der Praxis ist dies der Personenkreis, dessen Selbständigkeit in der Regel noch vergleichsweise hoch ist. Der große Personenkreis, dessen Pflege anders organisiert ist (zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einer stationären Einrichtung), soll durch das Gesetz hingegen weiterhin nicht begünstigt werden. So fallen etwa geistig behinderte oder demenzkranke Menschen, die in aller Regel nicht als Arbeitgeber einer Pflegekraft auftreten, tendenziell aber am ehesten eine Pflegeassistenz im Krankenhaus nötig hätten, faktisch nicht oder nur in wenigen Ausnahmefällen unter den Anwendungsbereich des Gesetzes. Es werden somit Leistungen ausgeweitet, die an die Art der Leistungserbringung anknüpfen und nicht an den Grad der Bedürftigkeit. Dies ist ordnungspolitisch verfehlt und wird vordringlichen sozialpolitischen Problemlagen nicht gerecht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 460/1/12




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 2 § 34 Absatz 2 Satz 2 und § 82 Absatz 3 Satz 4 - neu - SGB XI

'Artikel 2 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 330/12

... Eine Minderheitenquote nach dem Vorbild von § 15 Absatz 2

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 330/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 2
Weitere Änderung des Aktiengesetzes

Artikel 3
Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 6
Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Artikel 10
Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Artikel 11
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 289b
Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 70

Artikel 13
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 14
Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)

§ 1

§ 2

§ 3

§ 4

Artikel 15
Änderung des Teilhabestatistikgesetzes

Artikel 16
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung

1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland

2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa

3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz

4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft

II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit

1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG

a Legitimer Zweck der Mindestquote

b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung

aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich

bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich

c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote

aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit

bb Quotenhöhe nicht unzumutbar

cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand

dd Großzügige Übergangsfristen

2. Artikel 3 Absatz 3 GG

3. Weitere Grundrechte

III. Europarechtliche Zulässigkeit

1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

2. Primärrecht

3. Sekundärrecht

4. Empfehlungen der Unionsorgane

IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung

V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung

1. Anwendungsbereich

a Börsennotierung

b Mitbestimmung

c Rechtsformen

d Gremium

2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote

a Quotenhöhe

b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen

c Regelung für mitbestimmte Unternehmen

d Übergangsvorschriften

3. Ausnahmetatbestände

a Arbeitnehmerstruktur

b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen

c Härtefallklausel

4. Sanktion

a Vertreter der Anteilseigner

b Vertreter der Arbeitnehmer

c Verfahren

d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten

5. Berichtspflicht

B. Besonderer Teil

Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz

Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -

Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz

Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -

Zu Art. 16 Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 422/12

... b) Schaffung neuer, nachhaltiger Möglichkeiten der Teilhabe oder Mitwirkung der unterschiedlichsten gesellschaftlichen Gruppen an kulturellen Aktivitäten unter besonderer Berücksichtigung von jungen Menschen, Randgruppen und benachteiligten Gruppen wie Minderheiten; Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass diese Aktivitäten nach Möglichkeit auch behinderten und älteren Menschen offenstehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 422/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Evaluierung, Konsultation der interessierten Kreise Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Zusammenfassung des Beschlusses

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Zugang zur Aktion

Artikel 4
Bewerbungen

Artikel 5
Kriterien

Artikel 6
Europäische Jury

Artikel 7
Einreichung der Bewerbungen in den Mitgliedstaaten

Artikel 8
Vorauswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 9
Auswahl in den Mitgliedstaaten

Artikel 10
Bestimmungen für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer

Artikel 11
Ernennung

Artikel 12
Zusammenarbeit der ernannten Städte

Artikel 13
Monitoring

Artikel 14
Preis

Artikel 15
Praktische Modalitäten

Artikel 16
Evaluierung

Artikel 17
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 18

Anhang
Reihenfolge der zur Benennung einer Kulturhauptstadt Europas berechtigten Länder 2020 Kroatien6 Irland Kandidatenländer und potenzielle


 
 
 


Drucksache 502/12

... A. in der Erwägung, dass Andrzej Poczobut, Korrespondent der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza und außerdem einer der führenden Aktivisten der polnischen Minderheit in Belarus und Vorsitzender des Rates der Union der Polen in Belarus, am 21. Juni 2012 in Hrodna (Belarus) verhaftet wurde;



Drucksache 463/12

... - Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 463/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

3. Weitere Kosten

4. Nachhaltigkeitsaspekte

IV. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Beschluss Nr. .../2012/EU des Rates vom zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens 2013-2017 für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Artikel 1
Mehrjahresrahmen

Artikel 2
Themenbereiche

Artikel 3
Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen

Artikel 4
Inkrafttreten

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2220: Gesetz zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013-2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte


 
 
 


Drucksache 146/1/12

... 8. Eine nachhaltige Armutsreduktion braucht zudem weitere Instrumente, die den besonderen Umständen besonders gefährdeter gesellschaftlicher Gruppen (wie Alleinerziehende, ältere Menschen, Minderheiten, Menschen mit Behinderungen, Obdachlose) gerecht werden. Einige Mitgliedstaaten haben bereits Strategien und Konzepte zum demografischen Wandel, die insbesondere die soziale Eingliederung und die Bekämpfung der Armut von älteren Menschen zum Inhalt haben. Konzepte zur Bekämpfung von Kinderarmut sind notwendig, um die generationenübergreifende Reproduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung zu reduzieren.



Drucksache 454/12

... Entscheidend für die Zuständigkeit ist in beiden Alternativen, dass nur eine unmittelbare Beeinflussung des Unternehmens durch das Land die Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich begründet. Sperrminoritäten und andere Minderheitenrechte oder eine institutionelle Förderung eines Unternehmens können nicht mehr zur Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich führen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

§ 218d
Besondere Zuständigkeiten

Artikel 2
Änderung des Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel und Maßnahmen

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand Kosten

4 Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

V. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2225: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch


 
 
 


Drucksache 162/12

... Hinsichtlich der dargelegten politischen Optionen wurden jedoch unterschiedliche Ansichten geäußert: Zwar befürwortete insgesamt eine deutliche Mehrheit (ca. 65 %) der beteiligten Akteure eine Legislativmaßnahme, gleichwohl sprach sich eine relativ große Minderheit (ca. 35 %) für die Option "keine Maßnahmen" aus. Auch hinsichtlich der bevorzugten Option äußerten sich die einzelnen Interessengruppen unterschiedlich. So sprachen sich beispielsweise zwei Drittel der öffentlichen Auftraggeber und Behörden (auch aus Drittländern) für die Option "keine Maßnahmen" oder für nichtlegislative Maßnahmen aus, während bei den Unternehmen und sonstigen Interessengruppen rund 75 % eine Legislativinitiative bevorzugten. Hinsichtlich der Art der Legislativmaßnahmen wichen die geäußerten Meinungen ebenfalls voneinander ab. Fast die Hälfte der Teilnehmer unterstützte den "Ansatz A"5, aber auch die anderen Ansätze fanden zahlreiche Befürworter.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 162/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Übereinstimmung mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Ergebnisse der Anhörung interessierter Kreise der Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

4 Rechtsgrundlage

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel

Europäischer Wirtschaftsraum

Einzelerläuterungen zum Vorschlag

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Herkunftsregeln

Kapitel II
Behandlung erfasster nicht erfasster Waren Dienstleistungen, ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 4
Behandlung erfasster Waren und Dienstleistungen

Artikel 5
Zugangsbestimmungen für nicht erfasste Waren und Dienstleistungen

Artikel 6
Befugnis öffentlicher Auftraggeber/Vergabestellen zum Ausschluss von Angeboten, die nicht erfasste Waren und Dienstleistungen umfassen

Kapitel III
Bestimmungen über ungewöhnlich niedrige Angebote

Artikel 7
Ungewöhnlich niedrige Angebote

Kapitel IV
Untersuchungen der Kommission, Konsultationen restriktive Massnahmen zur vorübergehenden Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren Dienstleistungen ZUM öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 8
Untersuchungen hinsichtlich des Zugangs von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der EU zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten von Drittländern

Artikel 9
Konsultationen mit einem Drittland

Artikel 10
Maßnahmen zur Beschränkung des Zugangs nicht erfasster Waren und Dienstleistungen zum öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU

Artikel 11
Aufhebung oder Aussetzung von Maßnahmen

Artikel 12
Unterrichtung der Bieter

Artikel 13
Ausnahmen

Kapitel V
Übertragene Befugnisse Durchführungsbefugnisse, Berichterstattung Schlussbestimmungen

Artikel 14
Änderung des Anhangs

Artikel 15
Ausübung der übertragenen Befugnisse

Artikel 16
Anwendung

Artikel 17
Ausschussverfahren

Artikel 18
Vertraulichkeit

Artikel 19
Berichterstattung

Artikel 20
Aufhebung

Artikel 21
Inkrafttreten

Anhang Verzeichnis
internationaler Vereinbarungen der Europäischen Union im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs enthalten


 
 
 


Drucksache 564/12

... - Das demokratische Profil des Europäischen Parlamentes sollte weiter geschärft werden: Ein wichtiger Schritt wäre beispielsweise die Nominierung eines europäischen Spitzenkandidaten für die nächsten EP-Wahlen durch jede europäische politische Fraktion, der auch für den Posten des Kommissionspräsidenten kandidieren könnte. Außerdem benötigen wir eine stärkere Unterscheidung zwischen Mehrheit und Minderheit im EP, EP-Wahlen in allen Mitgliedstaaten am gleichen Tag, die Erstellung einer (begrenzten) europäischen Liste und ein öffentlicheres Verfahren vor dem EP bei der Ernennung des Kommissionspräsidenten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 564/12




Abschlussbericht der Gruppe zur Zukunft Europas der Außenminister Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs, der Niederlande, Österreichs, Polens, Portugals und Spaniens

Einleitung und Zusammenfassung

I. Überwindung der gegenwärtigen Krise durch grundlegende Stärkung der Wirtschafts- und Währungsunion

Ein integrierter Haushaltsrahmen

Ein integrierter wirtschaftspolitischer Rahmen

Ein integrierter Finanzrahmen

Stärkung der demokratischen Legitimation und Rechenschaftspflicht

II. Erleichterung der weiteren Integrationsschritte und die langfristige Governance-Struktur der Europäischen Union

a Globaler Spieler Europa

b Stärkung anderer Politikbereiche

c Institutionelle Reformen: Stärkung der Handlungsfähigkeit und demokratischen Legitimation der EU

Verbesserung der Handlungsfähigkeit

Stärkung der demokratischen Legitimation

d Stärkung der EU als Wertegemeinschaft

e Verbesserung der allgemeinen Funktionsweise der Europäischen Union


 
 
 


Drucksache 554/12

... 2. Der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses kann ein Minderheitenvotum enthalten, soweit dieses Minderheitenvotum die Unterstützung von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Ausschusses findet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 554/12




Untersuchungsrecht des Europäischen Parlaments

Vorschlag

Abschnitt 1
Regelungsgegenstand und allgemeine Bestimmungen über die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Artikel 1
Regelungsgegenstand

Artikel 2
Einsetzung und Mandat eines Untersuchungsausschusses

Artikel 3
Beendigung der Tätigkeit eines Untersuchungsausschusses

Artikel 4
Erneute Untersuchung

Abschnitt 2
Allgemeine Verfahrensvorschriften

Artikel 5
Unvereinbarkeiten

Artikel 6
Öffentlichkeit der Verhandlungen

Artikel 7
In einer laufenden Untersuchung genannte Personen

Artikel 8
Vertraulichkeit

Artikel 9
Zusammenarbeit

Artikel 10
Mitteilungen

Artikel 11
Ergebnisse der Untersuchungen

Abschnitt 3
Untersuchung

Artikel 12
Durchführung der Untersuchung

Artikel 13
Untersuchungen vor Ort

Artikel 14
Anforderung von Unterlagen

Artikel 15
Ladung von Zeugen

Artikel 16
Anhörung von Mitgliedern der Organe der Union und von Mitgliedern der Regierungen der Mitgliedstaaten

Artikel 17
Beamte und sonstige Bedienstete der Union und der Mitgliedstaaten

Artikel 18
Sachverständige

Artikel 19
Sanktionen

Artikel 20
Kosten

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 501/12

... B. in der Erwägung, dass die EU die Rechte der tibetischen Minderheit bei der 31. Runde des Menschenrechtsdialogs EU-China am 29. Mai 2012 in Brüssel angesprochen hat; in der Erwägung, dass der Menschenrechtsdialog EU-China nicht zu nennenswerten Verbesserungen der Menschenrechtslage der Tibeter geführt hat;



Drucksache 74/12

... Stiftungen spielen vor allem in der Zivilgesellschaft der EU eine wichtige Rolle. Sie sind in vielen Bereichen aktiv und tragen zu den Grundwerten und Zielen der Europäischen Union - Achtung der Menschenrechte, Schutz von Minderheiten, Beschäftigung und sozialer Fortschritt, Schutz und Verbesserung der Umwelt und Förderung des wissenschaftlichen und technischen Fortschritts - bei. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zu den ambitionierten Zielvorgaben der Strategie Europa 20201, die auf ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum gerichtet sind. Darüber hinaus stärken und fördern sie eine aktivere Teilhabe der Bürger und der Zivilgesellschaft am Projekt Europa. Die Arbeit einer Stiftung stößt in der EU jedoch nach wie vor an Grenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Zielsetzung

2. ERGEBNIS der Anhörungen der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Wahl des Rechtsinstruments

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

6. weitere Informationen

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 1
Gegenstand, anwendbares Recht Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Für die FE maßgebendes Recht

Artikel 4
Offenlegung

Abschnitt 2
Allgemeine Anforderungen an die FE

Artikel 5
Gemeinnützigkeit

Artikel 6
Grenzübergreifender Bezug

Artikel 7
Vermögen

Artikel 8
Haftung

Abschnitt 3
Rechtspersönlichkeit Handlungsfähigkeit

Artikel 9
Rechtspersönlichkeit

Artikel 10
Handlungsfähigkeit

Artikel 11
Wirtschaftstätigkeiten

Kapitel II
Gründung

Abschnitt 1
Gründungsweise

Artikel 12
Gründungsweise

Artikel 13
Gründung durch Verfügung von Todes wegen, notarielle Urkunde oder schriftliche Erklärung

Artikel 14
Gründung durch Verschmelzung

Artikel 15
Antrag auf grenzübergreifende Verschmelzung

Artikel 16
Folgen der Verschmelzung

Artikel 17
Gründung durch Umwandlung

Artikel 18
Antrag auf Umwandlung

Abschnitt 2
Satzung

Artikel 19
Mindestinhalt der Satzung

Artikel 20
Änderung der Satzung

Abschnitt 3
Eintragung

Artikel 21
Eintragung

Artikel 22
Register

Artikel 23
Eintragungsformalitäten

Artikel 24
Änderung der für die Eintragung vorgelegten Dokumente und Angaben

Artikel 25
Name der FE

Artikel 26
Haftung für Handlungen vor Eintragung einer FE

Kapitel III
Aufbau der FE

Artikel 27
Vorstand

Artikel 28
Mitglieder des Vorstands

Artikel 29
Aufgaben des Vorstands und seiner Mitglieder

Artikel 30
Geschäftsführende Direktoren

Artikel 31
Andere Organe der FE

Artikel 32
Interessenkonflikte

Artikel 33
Vertretung der FE gegenüber Dritten

Artikel 34
Transparenz und Rechenschaftspflicht

Kapitel IV
Satzungssitz und Sitzverlegung

Artikel 35
Sitz der FE

Artikel 36
Sitzverlegung

Artikel 37
Verlegungsverfahren

Kapitel V
Beteiligung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 38
Vertretung der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Artikel 39
Information und Konsultation der Arbeitnehmer und ehrenamtlich Beschäftigten

Kapitel VI
Beendigung der FE

Artikel 40
Beendigungsmöglichkeiten

Artikel 41
Beendigung durch Umwandlung

Artikel 42
Antrag auf Beendigung durch Umwandlung

Artikel 43
Abwicklungsbeschluss

Artikel 44
Abwicklung

Kapitel VII
Mitgliedstaatliche Aufsicht

Artikel 45
Aufsichtsbehörde

Artikel 46
Befugnisse und Aufgaben der Aufsichtsbehörde

Artikel 47
Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden untereinander

Artikel 48
Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden

Kapitel VIII
Steuerliche Behandlung

Artikel 49
Steuerliche Behandlung der FE

Artikel 50
Steuerliche Behandlung der Spender der FE

Artikel 51
Steuerliche Behandlung der Begünstigten der FE

Kapitel IX
Schlussbestimmungen

Artikel 52
Anwendung

Artikel 53
Sanktionen

Artikel 54
Überprüfung der Verordnung

Artikel 55
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 214/12

... 18. erklärt erneut seine Besorgnis über die vollständige und tatsächliche Wahrung des Rechts auf Religionsfreiheit für alle religiösen Minderheiten in vielen Drittländern; betont in diesem Zusammenhang, dass die Glaubensfreiheit lediglich ein Aspekt des Rechts auf Religionsfreiheit ist, da letztere die Freiheit beinhaltet, seine Religion zu wechseln und sie auch in der Lehre, in der Praxis und in den Bräuchen auf individueller, gemeinschaftlicher, privater, öffentlicher und institutioneller Ebene zum Ausdruck zu bringen; hebt in diesem Kontext hervor, dass das öffentliche Element einen Kernpunkt der Religionsfreiheit darstellt und dass das Recht von Christen und Angehörigen anderer Religionen auf Religionsfreiheit in schwerwiegender Weise eingeschränkt wird, wenn sie davon abgehalten werden, ihren Glauben öffentlich zum Ausdruck zu bringen, indem ihre Religion auf eine Privatangelegenheit reduziert wird;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/12




Bedeutung des Prozesses

3 Entscheidungsfindung

3 Konsolidierung

Maßnahmen auf europäischer Ebene

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 312/1/12

... Diese Argumentation überzeugt nicht. Hinsichtlich fremder Behandlungsfehler besteht schon kein Interesse des Behandelnden, die eigene Person zu schützen, hinter dem das Interesse des Patienten am Schutz seiner Gesundheit zurücktreten müsste. Aber auch bei eigenen Behandlungsfehlern würde die Voraussetzung einer Nachfrage "mutige" Patienten bevorzugen, deren Vertrauensverhältnis zum Behandelnden bereits nachhaltig gestört sein dürfte. Solche Patienten dürften allerdings eine sehr kleine Minderheit darstellen, so dass diese Informationspflicht lediglich auf dem Papier bestehen dürfte.} [Über Behandlungsfehler ist der Patient aus Gründen der medizinischen Ethik immer und unverzüglich zu informieren, soweit der Behandelnde Umstände erkannt hat, die einen Behandlungsfehler vermuten lassen. Das entspricht auch dem Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, welches nur ein gegenseitiges sein kann. Damit wird zur Verpflichtung, was bisher nur Empfehlung des Aktionsbündnisses Patientensicherheit war (vgl. Broschüre "Reden ist Gold"). Die Einschränkung "auf Nachfrage" ist abzulehnen, weil sie die in der Regel fehlende Fachkenntnis des Patienten zu seinen Ungunsten ausnutzt. Zudem würde sie Ärzte unter einen generellen Misstrauensverdacht stellen, da dem Patienten empfohlen werden müsste, generell nach Behandlungsfehlern etwaiger Vorbehandelnder zu fragen, wenn der Patient sicher sein möchte, alle ihn betreffenden Informationen zu erhalten.]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 1 BGB

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu - BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630b BGB

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1 und § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 1a - neu - BGB

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 2 BGB

8. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - BGB

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 2a - neu - und § 630d Absatz 1 Satz 2 BGB

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 BGB

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB

13. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 3 Satz 1 BGB *

14. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630c Absatz 4 BGB

15. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 1 Satz 1, 2 und 3 BGB *

16. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630d Absatz 3 BGB

17. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 1 Satz 2a - neu - BGB

18. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BGB

19. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630e Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 1 Satz 3 - neu - BGB

21. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

22. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630f Absatz 3 BGB

23. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630g Absatz 1 Satz 1 BGB

24. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 2 Satz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 3 BGB

26. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 5 Satz 2 BGB

27. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630h Absatz 6 - neu - BGB

28. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Besondere Bestimmung bei der Erbringung von Zusatzleistungen

29. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 630i - neu - BGB

§ 630i
Rücktritt vom Behandlungsvertrag

30. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 3a - neu - SGB V

31. Zu Artikel 2 Nummer 1 § 13 Absatz 3a Satz 6a - neu - SGB V

32. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 55 Absatz 4 Satz 2 - neu - und 3 - neu - SGB V ,

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

33. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65b Absatz 2 Satz 1 SGB V

34. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 65c SGB V

§ 65c
Förderung von Maßnahmen zur Vermeidung von Behandlungsfehlern

35. Zu Artikel 2 Nummer 2 § 66 SGB V

36. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 3 SGB V , Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 2 SGB V und Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 2 SGB V

37. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a § 73b Absatz 3 Satz 5 SGB V

38. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 73c Absatz 2 Satz 4 SGB V

39. Zu Artikel 2 Nummer 4a - neu - § 95 Absatz 3 Satz 4 - neu - und Absatz 4 Satz 4 - neu - SGB V

40. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 140a Absatz 2 Satz 4 SGB V

41. Zu Artikel 2 Nummer 9 Buchstabe 0a -neu-

'Artikel 3 Änderung der Patientenbeteiligungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

42. Zu Artikel 2 Nummer 10 § 140h Absatz 2 Satz 4 - neu - SGB V

43. Zu Artikel 2 Nummer 12 - neu - § 299 Absatz 3 Satz 3a - neu - und 3b - neu - SGB V Dem Artikel 2 ist folgende Nummer 12 anzufügen:

44. Zur Patientenquittung § 305 Absatz 2 SGB V

45. Zur Anpassung des Gesetzentwurfs an die UN-Behindertenrechtskonvention

46. Zur Einrichtung eines Härtefallfonds

47. Zum Patientenentschädigungsfonds*


 
 
 


Drucksache 503/12 (Beschluss)

... Da nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass weitere Anreize zur freiwilligen Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs nicht ausreichen werden, um die professionellen Einreicher in absehbarer Zeit und auf breiter Front zu einer Umstellung zu bewegen, sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer - modifizierten, auf die bidirektionale Kommunikation zwischen Gerichten und Anwaltschaft ausgerichtete - Nutzungspflicht vor. Denn selbst bei freiwilliger Bereitschaft einer Mehrheit der Rechtsanwälte, würde die Nichtnutzung durch eine qualifizierte Minderheit immer noch zu den oben dargestellten erheblichen Druck- und Scan-Aufwänden bei den Gerichten und bei Rechtsanwälten führen, welche die Vorteile des elektronischen Rechtsverkehrs nutzen wollen. Die Justiz müsste genauso wie ihre Kommunikationspartner mit erheblichen Investitionen in Vorlage treten, ohne die Gewissheit zu haben, dass tatsächlich die für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderliche Nutzung erfolgt. Daher sind die Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach durch die Bundesrechtsanwaltskammer zur Schaffung der technischen Voraussetzungen für den elektronischen Rechtsverkehr auf Seiten der Rechtsanwälte und die schrittweise Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs in bestimmten Bereichen für alle professionellen Einreicher zwingend erforderlich.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 503/12 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz

Artikel 1
Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung

§ 49c
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 2
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 130c
Aktenausdruck

§ 130d
Elektronische Akte

§ 130e
Akteneinsicht; Abschriften

§ 130f
Datenträgerarchiv

§ 174a
Zustellung mittels elektronischer Übermittlung

§ 187
Veröffentlichung der Benachrichtigung

§ 371b
Beweiskraft gescannter öffentlicher Urkunden

§ 945a
Einreichung von Schutzschriften

Artikel 3
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 4
Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

§ 46f
Aktenausdruck

Artikel 5
Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 6
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 8
Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland

Artikel 9
Änderung der Patentanwaltsordnung

Artikel 10
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 50a
Bekanntmachungsorgan des Vereins

Artikel 11
Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

§ 38

§ 39

§ 40

§ 168

Artikel 12
Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Artikel 13
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 14
Änderung der Handelsregisterverordnung

Artikel 15
Änderung des Signaturgesetzes

§ 5a
Vergabe von Organisationszertifikaten

§ 7a
Inhalt von Organisationszertifikaten

§ 8a
Sperrung von Organisationszertifikaten

Artikel 16
Änderung des Verschollenheitsgesetzes

§ 20

Artikel 17
Änderung des Wechselgesetzes

Artikel 18
Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen

Artikel 19
Änderung des Personenstandsgesetzes

Artikel 20
Änderung der Grundbuchordnung

§ 137
Form elektronischer Dokumente

Artikel 21
Änderung der Grundbuchverfügung

Artikel 22
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 23
Änderung des Gesetzes über die Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 24
Änderung der Kostenordnung

Artikel 25
Änderung der Justizverwaltungskostenordnung

Artikel 26
Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes

Artikel 27
Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Artikel 28
Weitere Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 29
Weitere Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 30
Weitere Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes

Artikel 31
Weitere Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung

Artikel 32
Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 33
Weitere Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 34
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ausgangslage

II. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Errichtung der Infrastruktur für ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach und obligatorischer elektronischer Rechtsverkehr für professionelle Einreicher

2. Empfangsbekenntnis elektronische Eingangsbestätigung als Zustellungsnachweis

3. Zulassung weiterer sicherer Verfahren der elektronischen Identifikation im elektronischen Rechtsverkehr und Schaffung einer neuen Organisationssignatur

4. Schaffung besonderer elektronischer Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb gerichtlicher Verfahren

5. Elektronisches Schutzschriftenregister

6. Papierbekanntmachungen und -veröffentlichungen

7. Gebührenrechtliche Folgen der Übersendung von Originalschriftsätzen per Telefax und Gebührenanreize für die elektronische Einreichung

8. Mahnverfahren bei den Arbeitsgerichten

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

V. Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

3. Sonstige Kosten; Bürokratiekosten; Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu den §§ 130c

Zu § 130e

Zu § 130f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu den Buchstabe n

Zu den Buchstabe n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Nummer n

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe g

Zu Nummer 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu den Nummer n

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 12

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Nummer 1

Zu den Nummer n

Zu den Nummern 4 bis 6

Zu Artikel 16

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 21

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 22

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu den Buchstabe n

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 23

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 24

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 27

Zu Artikel 28

Zu Artikel 29

Zu Artikel 30

Artikel 31 bis 33
(Weitere Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung, des Sozialgerichtsgesetzes und der Finanzgerichtsordnung)

Zu Artikel 34


 
 
 


Drucksache 387/12

... Bezüglich der Einrichtungen, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie hinsichtlich Beaufsichtigung und Kapitalanforderungen ausreichende Garantien liefern, um die Aufgaben einer Verwahrstelle wahrnehmen zu können, wurden drei Harmonisierungsoptionen geprüft. In der Folgenabschätzung wird der Schluss gezogen, dass sowohl Kreditinstitute als auch regulierte Wertpapierfirmen im Hinblick auf Beaufsichtigung, Eigenkapitalanforderungen und wirksame Überwachung ausreichende Garantien bieten, um als OGAW-Verwahrstellen zu fungieren. Bei anderen Einrichtungen (z.B. Anwaltskanzleien, Notare) wird nicht angenommen, dass sie diese Garantien bieten, so dass diese, wenn sie als OGAW-Verwahrstelle tätig werden wollen, erst zur regulierten Wertpapierfirma werden müssen. Da es sich bei den meisten OGAW-Verwahrstellen ohnehin bereits um Kreditinstitute oder regulierte Wertpapierfirmen handelt, beträfe die gewählte Option somit nur eine kleine Minderheit von Dienstleistungserbringern, die über keine Zulassung verfügen. Notare und Anwaltskanzleien könnten auf ihren angestammten Geschäftsbereichen selbstverständlich weiterhin als Verwahrstellen für andere als OGAW-Fonds fungieren (z.B. für kleine Wagniskapital- und private Kapitalanlagefonds, die selten in notierte Wertpapiere investieren).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeines

1.2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzung

1.2.1. Konsultation interessierter Kreise

1.2.2. Folgenabschätzung

Eignung zur Verwahrstelle

Übertragung der Verwahrung

5 Haftung

5 Vergütung

5 Sanktionen

2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

2.1. Bestimmungen über die Pflichten der Verwahrstelle

2.2. Bestimmungen für die Übertragung

2.3. Bestimmungen über die Eignung als OGAW-Verwahrstelle

2.4. Haftungsbestimmungen

2.5. Rechtsmittel

2.6. Vergütung

2.7. Sanktionen und Maßnahmen

3. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 14a

Artikel 14b

Artikel 22

Artikel 24

Artikel 26

Artikel 26a

Artikel 26b

Artikel 99

Artikel 99a

Artikel 99b

Artikel 99c

Artikel 99d

Artikel 99e

Artikel 104a

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 329/12

... H. in der Erwägung, dass die Regierung das Erbe eines jahrzehntelangen Bürgerkriegs und bewaffneter Unruhen angeht, was zu einer Reihe von Waffenstillstandsvereinbarungen mit einem Großteil der bewaffneten ethnischen Gruppen geführt hat, wobei die Lage in Kachin eine Ausnahme bildet, während die humanitäre Hilfe für Zehntausende vertriebener Zivilisten blockiert ist und die Diskriminierung der Minderheit der Rohingya unvermindert anhält;


 
 
 


Drucksache 544/12

... (c) Insbesondere sein Programm und seine Tätigkeiten sowie die seiner Mitglieder stehen im Einklang mit den Werten, auf die sich die Europäische Union gründet, und zwar Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Allgemeiner Kontext

1.2. Gründe und Ziele des Vorschlags

2. Anhörungen interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

4. der Vorschlag IM einzelnen

5. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Statut der Europäischen politischen Parteien Europäischen politischen Stiftungen

Artikel 3
Voraussetzungen für die Eintragung

Artikel 4
Verfassung und interne Demokratie europäischer politischer Parteien

Artikel 5
Verfassung europäischer politischer Stiftungen

Artikel 6
Eintragung

Artikel 7
Überprüfung der Eintragung

Kapitel III
Rechtsstatus Europäischer politischer Parteien Europäischer politischer Stiftungen

Artikel 8
Rechtspersönlichkeit

Artikel 9
Rechtliche Anerkennung und Handlungsfähigkeit

Artikel 10
Anwendbares Recht

Artikel 11
Beendigung des europäischen Rechtsstatus und Auflösung

Kapitel IV
Finanzierung

Artikel 12
Finanzierungsbedingungen

Artikel 13
Antrag auf Finanzierung

Artikel 14
Vergabekriterien und Aufteilung der Mittel

Artikel 15
Spenden und Beiträge

Artikel 16
Nichtdiskriminierende steuerliche Behandlung der Spenden und Spender

Artikel 17
Wahlkampffinanzierung im Zusammenhang mit den Wahlen zum Europäischen Parlament

Artikel 18
Finanzierungsverbot

Kapitel V
Kontrolle Transparenz

Artikel 19
Rechnungslegung und Berichtspflichten

Artikel 20
Ausführung und Kontrolle

Artikel 21
Technische Unterstützung

Artikel 22
Sanktionen

Artikel 23
Anhörungen und Abhilfemaßnahmen

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 24
Transparenz

Artikel 25
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 26
Rechtsbehelf

Artikel 27
Bewertung

Artikel 28
Durchführungsvorschriften

Artikel 29
Aufhebung

Artikel 30
Inkrafttreten und Geltung


 
 
 


Drucksache 827/11

... (27) Entsprechend dem in der Charta enthaltenen Diskriminierungsverbot sollten die Mitgliedstaaten diese Richtlinie ohne Diskriminierung zwischen den Begünstigten dieser Richtlinie etwa aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung umsetzen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 827/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

1.1 Einleitung

1.2 Kontext und Gründe für den Vorschlag

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

2. Anhörung interessierter Kreise

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1 Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen

1 Persönlicher Geltungsbereich

2 Zugang zum konsularischen Schutz und Zusammenarbeit/Koordinierung

3 Koordinierung vor Ort / EU-Mehrwert

4 Hilfe in Krisensituationen/Kostenerstattung

3.2 Rechtsgrundlage

3.3 Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.4 Auswirkungen auf die Grundrechte

Vorschlag

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Schutzberechtigte Personen

Artikel 3
Nichtvorhandensein einer Vertretung

Artikel 4
Zugang zum konsularischen Schutz

Artikel 5
Identitätsnachweis

Artikel 6
Art der Hilfe

Artikel 7
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 8
Festnahme oder Inhaftierung

Artikel 9
Opfer von Straftaten

Artikel 10
Schwerer Unfall oder schwere Erkrankung

Artikel 11
Todesfall

Kapitel 3
Finanzverfahren

Artikel 12
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 13
Vereinfachtes Verfahren in Krisensituationen

Kapitel 4
Zusammenarbeit und Koordinierung vor Ort und in Krisensituationen

Artikel 14
Zusammenarbeit vor Ort

Artikel 15
Zusammenarbeit in Krisensituationen

Artikel 16
Federführender Staat

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Günstigere Behandlung

Artikel 18
Umsetzung

Artikel 19
Aufhebung

Artikel 20
Überwachung und Bewertung

Artikel 21
Inkrafttreten

Artikel 22

Anhang 1

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung Artikel 12

A. Gemeinsames Formular – Rückzahlungsverpflichtung finanzielle Hilfe

Anhang 2

A. Formular für Anträge auf Kostenerstattung bezüglich Krisensituationen Artikel 13

A. Pauschalbeträge


 
 
 


Drucksache 287/11

... (5) In Fällen des Absatzes 1 kann die Hauptversammlung einer übertragenden Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages einen Beschluss nach § 327a Absatz 1 Satz 1 des Aktiengesetzes fassen, wenn der übernehmenden Gesellschaft (Hauptaktionär) Aktien in Höhe von neun Zehnteln des Grundkapitals gehören. Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf muss die Angabe enthalten, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der übertragenden Gesellschaft erfolgen soll. Absatz 3 gilt mit der Maßgabe, dass die dort genannten Verpflichtungen nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages für die Dauer eines Monats zu erfüllen sind. Spätestens bei Beginn dieser Frist ist die in § 5 Absatz 3 genannte Zuleitungsverpflichtung zu erfüllen. Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist gemäß § 327c Absatz 3 des Aktiengesetzes zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. Der Anmeldung des Übertragungsbeschlusses (§ 327e Absatz 1 des Aktiengesetzes) ist der Verschmelzungsvertrag in Ausfertigung oder öffentlich beglaubigter Abschrift oder sein Entwurf beizufügen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses ist mit dem Vermerk zu versehen, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der übernehmenden Aktiengesellschaft wirksam wird. Im Übrigen bleiben die §§ 327a bis 327f des Aktiengesetzes unberührt."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 287/11




Drittes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Umwandlungsgesetzes

§ 62
Konzernverschmelzungen.

§ 143
Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

Artikel 2
Änderung der Kostenordnung

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 92/11

... Die EU wird den politischen Dialog mit Drittstaaten und internationalen Organisationen fortsetzen, um zu erreichen, dass die Rechte des Kindes besser gewahrt werden bzw. gewahrt bleiben. Im Zusammenhang mit ihrer Erweiterungsstrategie wird sie weiter für die Reform des Kinderschutzes eintreten und die Fortschritte im Hinblick auf die Rechte des Kindes während des gesamten Beitrittsprozesses in den Kandidatenländern und in beitrittswilligen Ländern genau beobachten; ihr Interesse gilt vornehmlich Kindern von ethnischen Minderheiten und ausgegrenzten Gruppen wie den Roma, die als besonders schutzbedürftig erkannt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 92/11




Mitteilung

3 Einleitung

1. Allgemeine Grundsätze

1.1. Die Rechte des Kindes zu einem festen Bestandteil der EU-Grundrechtepolitik machen

1.2. Die Grundlagen für eine faktengestützte Politik schaffen

1.3. Zusammenarbeit mit wichtigen Akteuren

2. Konkrete Massnahmen der EU Zugunsten von Kindern

2.1. Eine kindgerechte Justiz

2.2. Spezielle Aktionen der EU zum Schutz von schutzbedürftigen Kindern

2.3. Kinder und die Politik der EU im Außenbereich

3. Partizipation - Sensibilisierungen der Kinder

Schlussbemerkung


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.