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"Mindestanforderungen"
Drucksache 847/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz es - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
... ). Die Erteilung der Erlaubnis setzt voraus, dass der Verleiher die gewerberechtliche Zuverlässigkeit besitzt, also dass er unter anderem die Vorschriften des Sozialversicherungsrechts, die Vorschriften über die Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, über die Ausländerbeschäftigung, des Arbeitsschutzrechts sowie des Arbeitsrechts einhält (§ 3 Absatz 1 Nummer 1 AÜG). Außerdem muss der Arbeitgeber Mindestanforderungen bei der Gestaltung seiner Betriebsorganisation erfüllen, die ihn in die Lage versetzen, die üblichen Arbeitgeberpflichten zu erfüllen (§ 3 Absatz 1 Nummer 2 AÜG).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
§ 13a Informationspflicht des Entleihers über freie Arbeitsplätze
§ 13b Zugang des Leiharbeitnehmers zu Gemeinschaftseinrichtungen oder -diensten
§ 19 Übergangsvorschrift
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu § 13a
Zu § 13b
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Absatz 1
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 12
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1465: Erstes Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes - Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung
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Drucksache 507/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zu der Förderung des Zugangs Jugendlicher zum Arbeitsmarkt, Stärkung des Status von Auszubildenden, Praktikanten und Lehrlingen (2009/2221(INI))
... eingegangenen Verpflichtung, eine „Initiative für eine europäische Charta für die Qualität von Praktika“ vorzuschlagen, eine Europäische Qualitätscharta mit Mindestanforderungen für Praktika einzurichten, um deren Bildungswert zu sichern und Ausbeutung zu vermeiden, und dabei zu berücksichtigen, dass Praktika Bestandteil der Ausbildung sind und keine realen Arbeitsplätze ersetzen dürfen, wobei diese Mindeststandards eine Beschreibung der Tätigkeit und der zu erwerbenden Qualifikationen, eine zeitliche Begrenzung für Praktika, eine Mindestzuwendung basierend auf den Lebenshaltungskosten am Praktikumsort entsprechend den nationalen Traditionen, einen Versicherungsschutz für die geleistete Tätigkeit, Sozialleistungen nach örtlichen Standards und eine klare Einbindung in das betreffende Bildungsprogramm enthalten sollten;
Drucksache 666/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010) 586 endg.
... Konditionalität. Dass auf der Grundlage festgelegter Förderkriterien nur bestimmten Ländern Budgethilfe gewährt wird, stellt eine legitime Anwendung des Konditionalitätsprinzips dar. Die Kommission setzt gegenwärtig keine Mindestanforderungen, da sie der Ansicht ist, dass die Zusagen des Partnerlandes zu Reformen wichtiger sind. Die Auszahlungen können von einer Kombination aus politischen Maßnahmen und erreichten Ergebnissen abhängen. Erfahrungsgemäß tragen politische Auflagen selten dazu bei, dass Reformen effektiv umgesetzt werden, es sei denn, es gibt starke Kräfte im Land, die sich für die Reformen einsetzen. Viele Akteure, darunter die Europäische Kommission, messen den Ergebnissen mehr Gewicht bei, auch wenn bei den meisten Programmen sowohl Politik- als auch Ergebnisindikatoren miteinander verknüpft werden.
1. Einleitung
2. Was ist Budgethilfe
Kasten 1: Definition von Budgethilfe:
Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof
Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe
3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze
Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse
4. Budgethilfe: Kernfragen
4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs
Kasten 5: Wesentliche Grundsätze
Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe
Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten
4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse
Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten
Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen
Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern
4.3. Rechenschaftspflicht
Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern
Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken
4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten
Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll
Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten
4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption
Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern
Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden
4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen
Kasten 7: Fragile Situationen
Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie
4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen
Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird
Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
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Drucksache 710/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... /EG der Kommission vom 6. Oktober 2003 mit Durchführungsbestimmungen zu Artikel 7 der Richtlinie 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben, und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten (ABl. L 254 vom 8.10.2003, S. 11) in der jeweils geltenden Fassung genannten Protokolle des Gemeinschaftlichen Sortenamtes oder
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternative
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Vierzehnte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz
Artikel 2 Änderung der Erhaltungssortenverordnung
§ 8 Verpackung und Verschließung
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Grund für die Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Auswirkungen auf die Umwelt
VI. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1489: Entwurf einer 14. Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
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Drucksache 356/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... In den Fällen, in denen die pharmazeutische Ausbildung des Antragstellers nicht den Mindestanforderungen des Artikels 44 der Richtlinie
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 307a Strafvorschriften
§ 320 Übergangsregelung zur befristeten Weiteranwendung aufgehobener Vorschriften
Artikel 2 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
Artikel 4 Änderung der Bundes-Apothekerordnung
Artikel 5 Änderung der Bundesärzteordnung
Artikel 6 Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Artikel 7 Änderung des Krankenpflegegesetzes
Artikel 8 Änderung des Hebammengesetzes
Artikel 9 Änderung der Approbationsordnung für Apotheker
Artikel 10 Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
Artikel 11 Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte
Artikel 12 Änderung des Medizinproduktegesetzes
Artikel 13
Artikel 14 Inkrafttreten
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Drucksache 74/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Die gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement und an transparente und angemessene Vergütungssysteme sowie die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse sind wichtige Schritte, um die Mitursachen der Finanzkrise zu bekämpfen. Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme, die einseitig Erfolge belohnen, ohne Misserfolge einer Sanktion zu unterziehen, setzen Fehlanreize für zu hohe Risiken. Die Korrektur von Anreizstrukturen für die Banken und derjenigen, die in den Banken tätig sind, sollte auch dazu beitragen, dass die Kundeninteressen stärker berücksichtigt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 25a Absatz 1 Satz 6 - neu - KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 25a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 KWG
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 584/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... Ferner muss dieses Muster die bereits geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
3. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
4. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
10. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
11. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
12. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
13. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
14. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
15. Zu Artikel 3 Nummer 10a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
16. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
17. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
'Artikel 3a Änderung des Börsengesetzes
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
19. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
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Drucksache 314/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
... Prostitutionsstätten bedürfen vor ihrer Eröffnung einer behördlichen Erlaubnis. Diese kann differenziert nach Betriebsarten mit einer Befristung und Auflagen verbunden werden. Sie ist zu versagen, wenn das Betriebskonzept erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Jugend, die Allgemeinheit oder die Umwelt befürchten lässt (beispielsweise weil eine Flatrate-Kalkulation vorgesehen ist) oder die Antragsteller wegen einschlägiger "Milieudelikte" vorbestraft sind. Die Erlaubnis hat für die Polizei- und Ordnungsbehörden Rechte auf "Auskunft und Nachschau" zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgesehenen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
2. Meldepflichten
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
4. Sanktionsmöglichkeiten
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
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Drucksache 306/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Digitale Agenda für Europa KOM (2010) 245 endg.
... Das heutige EU-Recht garantiert den EU-Bürgern eine Reihe von Rechten, die für das digitale Umfeld von Bedeutung sind, z.B. Meinungs- und Informationsfreiheit, Schutz personenbezogener Daten und Wahrung der Privatsphäre, Transparenzanforderungen, Universaldienst für Telefon- und funktionale Internetdienste sowie Mindestanforderungen an die Dienstqualität.
Mitteilung
1. Einleitung
Abbildung 1: Erfolgszyklus der digitalen Wirtschaft
• Fragmentierung der digitalen Märkte
• Mangelnde Interoperabilität
• Zunahme der Cyberkriminalität und Gefahr mangelnden Vertrauens in Netze
• Mangelnde Investitionen in Netze
• Unzureichende Forschung und Innovation
• Mangelnde digitale Kompetenzen und Qualifikationen
• Verpasste Chancen für die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
2. Die Aktionsbereiche der digitalen Agenda
2.1. Ein pulsierender digitaler Binnenmarkt
2.1.1. Öffnung des Zugangs zu Inhalten
Abbildung 2: Musik-Downloads – in den USA viermal so viele wie in der EU Einzelne Musik-Downloads pro Quartal in Millionen
4 Aktionen
2.1.2. Vereinfachung online und grenzüberschreitend ausgeführter Transaktionen
4 Aktionen
2.1.3. Vertrauensbildung im digitalen Umfeld
Abbildung 3: Gründe für den Verzicht auf den Online-Einkauf Prozentsatz der Personen, die 2009 nichts online bestellt haben
4 Aktionen
2.1.4. Stärkung des Binnenmarkts für Telekommunikationsdienste
4 Aktionen
2.2. Interoperabilität und Normen
2.2.1. Verbesserung der IKT-Normung
2.2.2. Förderung einer besseren Nutzung von Normen und Standards
2.2.3. Größere Interoperabilität durch Koordinierung
4 Aktionen
2.3. Vertrauen und Sicherheit
4 Aktionen
2.4. Schneller und ultraschneller Internetzugang
2.4.1. Garantierte universelle Breitbandversorgung mit steigenden Geschwindigkeiten
2.4.2. Förderung des Ausbaus von NGA-Netzen
Abbildung 4: FTTH-Verbreitung im Juli 2009
2.4.3. Offenes und neutrales Internet
4 Aktionen
2.5. Forschung und Innovation
Abbildung 5: Gesamtausgaben für IKT-FuE in Mrd. EUR 2007
2.5.1. Verstärkte Anstrengungen und Effizienzsteigerung
2.5.2. Vorantreiben von IKT-Innovationen durch Nutzung des Binnenmarkts
2.5.3. Offene Innovation unter Federführung der Wirtschaft
4 Aktionen
2.6. Verbesserung der digitalen Kompetenzen, Qualifikationen und Integration
2.6.1. Digitale Kompetenz und Qualifikationen
2.6.2. Integrative digitale Dienste
4 Aktionen
2.7. IKT-gestützte Vorteile für die Gesellschaft in der EU
2.7.1. Die IKT im Dienste der Umwelt
4 Aktionen
2.7.2. Tragfähige Gesundheitsfürsorge und IKT-gestützte Hilfen für ein würdiges und unabhängiges Leben54
4 Aktionen
2.7.3. Förderung von kultureller Vielfalt und kreativen Inhalten
4 Aktionen
2.7.4. Elektronische Behördendienste eGovernment
4 Aktionen
2.7.5 Intelligente Verkehrssysteme für effizienten Verkehr und bessere Mobilität
4 Aktionen
2.8. Internationale Aspekte der Digitalen Agenda
4 Aktionen
3. Durchführung und Verwaltung
Abbildung 6: Europäischer Politikgestaltungszyklus im Rahmen der Digitalen Agenda
Anhang 1 Liste legislativer Maßnahmen
Anhang 2 Wichtige Leistungsziele
1. Breitbandziele:
2. Digitaler Binnenmarkt:
3. Digitale Integration:
4. Öffentliche Dienste:
5. Forschung und Innovation:
6. CO2-arme Wirtschaft:
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Drucksache 432/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg. ... ii) Stärkung des fiskalpolitischen Rahmens in den Mitgliedstaaten durch Spezifizierung entsprechender Mindestanforderungen und Ersetzung der jährlichen durch eine mehrjährige Haushaltsplanung;
Mitteilung
1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung
1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte
Präventive Komponente: ein Warnsystem
Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte
Korrektive Maßnahmen
1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen
2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten
3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize
5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang 1 Fahrplan
Anhang 1 Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
3 Einleitung
Abschnitt II Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
1 Stand des Programms und der Maßnahmen
2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
Ziele und Verwirklichung
Annahmen und Daten
Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit
4 Sensitivitätsanalyse
4 Planungshorizont
Aktualisierung der Programme
Anhang 2 Europäisches Semester der Politikkoordinierung
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Drucksache 874/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie (zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM (2010) 801 endg.
... Deshalb wird die Kommission die Option, gemeinsame Mindestanforderungen auf EU-Ebene zugunsten einer Arbeitszeitregelung auf lokaler und/oder nationaler Ebene aufzugeben, nicht weiterverfolgen.
1. Einleitung
2. Erste Phase der Anhörung der Sozialpartner5
3. die wichtigsten Arbeitszeitmodelle -TRENDS7
4. die wichtigsten sozialen wirtschaftlichen Auswirkungen der Richtlinie20
5. Optionen für die überarbeitung
5.1 Auf bestimmte Punkte ausgerichtete Überarbeitung
i Bereitschaftsdienst
ii Ausgleichsruhezeiten
5.2 Umfassende Überarbeitung
i Größere Flexibilität im Hinblick auf neue Arbeitsformen
ii Work-Life-Balance im Hinblick auf neue demografische Gegebenheiten
iii Personen mit selbständiger Entscheidungsbefugnis
iv Mehrfachverträge
v Anwendungsbereich der Richtlinie und branchenspezifische Probleme
vi Opt-out
vii Bezahlter Jahresurlaub
viii Bessere Rechtsetzung
ix Durchsetzungs- und Kooperationsmaßnahmen
6. Nächste Schritte
7. Fragen an die Sozialpartner
3. Sind die EU-Sozialpartner, entweder branchenübergreifend oder auf Branchenebene, bereit, Verhandlungen über alle oder einen Teil der in dieser Mitteilung dargelegten Punkte aufzunehmen, um zu einer Vereinbarung zu gelangen, die eine Änderung der Richtlinie unter Nutzung der von Artikel 155 AEUV gebotenen Möglichkeiten zuließe
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Drucksache 854/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
... Durch die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 wird auch das auf Unterhaltsforderungen anwendbare Kollisionsrecht vereinheitlicht. In der Verordnung selbst wurde allerdings auf eine eigenständige Kollisionsnorm verzichtet. Stattdessen verweist Artikel 15 der Verordnung auf das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007 (Haager Protokoll 2007). Gemäß den Artikeln 7 und 8 des Haager Protokolls 2007 haben der Unterhaltsgläubiger und der Unterhaltsschuldner die Möglichkeit, das auf die Unterhaltspflicht anwendbare Recht selbst zu bestimmen. Die Rechtswahl erfolgt "durch eine von beiden Parteien unterschriebene Vereinbarung in Schriftform oder erfasst auf einem Datenträger, dessen Inhalt für eine spätere Einsichtnahme zugänglich ist" (Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 2 des Haager Protokolls 2007). Der erläuternde Bericht zum Haager Protokoll 2007 stellt klar, dass es sich bei diesen Formvorschriften um Mindestanforderungen handelt, die den durch das Protokoll gebundenen Staaten die Möglichkeit belassen, zum Schutz der Beteiligten vor übereiltem oder sonst unbedachtem Handeln weiter gehende Voraussetzungen für eine Rechtswahl vorzusehen. Aus deutscher Sicht ist es erforderlich, von der durch das Haager Protokoll 2007 eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen und für die Rechtswahl die Form der notariellen Beurkundung vorzusehen. Die Formulierung des Artikels 18 EGBGB-E ist an Artikel 14 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 AUG
2. Zu Artikel 12 Nummer 3 Artikel 18 EGBGB
Artikel 18
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Drucksache 482/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
... /EG vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Zahlungsdiensterichtlinie) wurde ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen für Zahlungsdienste eingeführt. Mit der Zweiten E-Geld-Richtlinie, die die Richtlinie 2000/46/EG (Erste E-Geld-Richtlinie) ablöst, soll zusätzlich ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Ausgabe von elektronischem Geld im europäischen Binnenmarkt geschaffen werden. Um Marktzutrittsschranken zu beseitigen und die Aufnahme und Ausübung der Ausgabe von E-Geld zu erleichtern, wurde der Inhalt der Ersten E-Geld-Richtlinie überarbeitet und dieser an die Zahlungsdiensterichtlinie angepasst, damit gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die Ausgabe von E-Geld ist nach der Zweiten E-Geld-Richtlinie nicht mehr Kreditinstituten vorbehalten, sondern auch dem neuen Institutstyps der E-Geld-Institute. Während die Erste E-Geld-Richtlinie lediglich Mindestanforderungen formulierte, folgt die Zweite E-Geld-Richtlinie ebenso wie die Zahlungsdiensterichtlinie dem Prinzip der Vollharmonisierung (vgl. Artikel 16 der Zweiten E-Geld-Richtlinie).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
a Bürokratiekosten der Wirtschaft
b Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
c Bürokratiekosten für die Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute
§ 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für bestimmte E-Geld-Institute
§ 4 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste sowie das unerlaubte Betreiben des E-Geld-Geschäfts
§ 5 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste sowie des unerlaubten Betreibens des E-Geld-Geschäfts
§ 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 9a Versagung der Erlaubnis für E-Geld-Institute
§ 12a Eigenkapital bei E-Geld-Instituten
Abschnitt 4 Vorschriften über die Beaufsichtigung von Instituten, sofortige Vollziehbarkeit
§ 13a Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
§ 17a Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers; Bestellung in besonderen Fällen
Abschnitt 4a Sondervorschriften für das E-Geld-Geschäft und den Vertrieb und die Rücktauschbarkeit von E-Geld
§ 23a Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
§ 23b Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
§ 23c Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
§ 28a Beschwerden über E-Geld-Emittenten
Abschnitt 7 Anzeigen, Zahlungsinstituts-Register, E-Geld-Instituts-Register, Strafbestimmungen, Bußgeldvorschriften und Übergangsvorschriften
§ 30a E-Geld-Instituts-Register
§ 30b Werbung
§ 36 Übergangsvorschriften für E-Geld-Institute
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 12 Begrenzung von qualifizierten Beteiligungen
§ 25b Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
§ 25c Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
Artikel 3 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 80d Interne Sicherungsmaßnahmen
§ 80g Verstärkte Sorgfaltspflichten
Artikel 4 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 5 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleitungsaufsichtsgesetz
Artikel 6 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 7 Änderung des Geldwäschegesetzes
Artikel 8 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 340m Strafvorschriften
Artikel 9 Änderung der Zahlungsinstituts-Rechnungslegungsverordnung
Artikel 10 Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
Artikel 11 Änderung der Zahlungsinstituts-Eigenkapitalverordnung
Abschnitt 1 Angemessenheit
Abschnitt 2 Regelungen für die Eigenkapitalberechnung von Zahlungsinstituten
Abschnitt 3 Regelungen für die Eigenkapitalberechung von E-Geld-Instituten
§ 6a Berechnung der Eigenkapitalanforderungen
§ 6b Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
§ 6c Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
Abschnitt 4 Melde- und Anzeigepflichten
Artikel 12 Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
Artikel 13 Änderung der Liquiditätsverordnung
Artikel 14 Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
§ 21 Darstellung und Beurteilung der getroffenen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie von sonstigen strafbaren Handlungen
Anlage 6 (zu § 21 PrüfbV) Fragebogen gemäß § 21 PrüfbV
Artikel 15 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel des Gesetzes
II. Wesentlicher Inhalt
1. Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes ZAG
2. Weitere Änderungen
III. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes
1. Alternativen
2. Folgen und Auswirkungen
3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung:
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau
IV. Bürokratiekosten
1. Vorbemerkung
2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft
3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger
4. Bürokratiekosten für die Verwaltung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 27
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 35
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 36
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 43
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 44
Zu Nummer 45
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu § 24a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 4
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Nummer 1
Zu § 21
Zu Nummer 3
Zu Artikel 15
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1344: Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
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Drucksache 509/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 mit Empfehlungen an die Kommission zu einem grenzübergreifenden Krisenmanagement im Bankensektor (2010/2006(INI))
... - Kapitalanpassungen (vor den Mindestanforderungen in Bezug auf Regulierung) oder Liquiditätsanpassungen sowie Veränderungen in den Geschäftsfeldern und inneren Abläufen zu fordern;
Entschließung
Anlage zur Entschliessung Ausführliche Empfehlungen zum Inhalt des Verlangten Vorschlags
Empfehlung 1 zu einem gemeinsamen EU-Rahmen für ein Krisenmanagement
Empfehlung 2 zu grenzübergreifend tätigen Banken mit Systemrelevanz
Empfehlung 3 zu einem EU-Finanzstabilisierungsfonds
Empfehlung 4 zur Abwicklungsstelle
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Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... 3. Die Ausarbeitung von Leitlinien zur Steigerung der Transparenz und Vorhersehbarkeit des Prozesses für alle Beteiligten (Ministerien, lokale und regionale Behörden, Projektentwickler und betroffene Bevölkerung). Sie sollten auf die Verbesserung der Kommunikation mit den Bürgern abzielen, um sicherzustellen, dass die ökologischen, versorgungssicherheitsbezogenen, sozialen und ökonomischen Kosten bzw. der entsprechende Nutzen eines Projekts genau verstanden werden und um alle Beteiligten frühzeitig in eine transparente und offene Debatte einzubeziehen. Mindestanforderungen hinsichtlich der Entschädigung der betroffenen Bevölkerung könnten einbezogen werden. So sollte für grenzübergreifende Offshore-Energieanlagen die maritime Raumplanung Anwendung finden, um einen direkten, einheitlichen, aber auch sachkundigeren Planungsprozess zu gewährleisten.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
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Drucksache 299/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über künftige Schritte bei der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der Europäischen Union KOM (2010) 235 endg.
... fordert die Mitgliedstaaten zur getrennten Sammlung und zum Recycling von Bioabfällen auf und gestattet es, Bioabfälle bei der Berechnung der verbindlichen Recyclingziele für Siedlungsabfälle einzubeziehen. Außerdem ermöglicht die Richtlinie die Festlegung von EU-Mindestanforderungen für die Bewirtschaftung von Bioabfällen sowie von Qualitätskriterien für Kompost aus Bioabfällen, einschließlich Anforderungen an den Ursprung der Abfälle und die Behandlungsverfahren. Solche Kriterien wurden gefordert, um das Vertrauen der Nutzer zu fördern und den Markt zugunsten einer materialeffizienten Wirtschaft zu stärken.
Mitteilung
1. Einleitung
2. EU-Rechtsvorschriften mit Bezug zu Bioabfall
3. Kontext der Mitteilung
4. Gegenstand und Ziele
5. Bessere Bewirtschaftung von Bioabfällen – Ein Ungenutztes Potenzial
6. Wichtigste Ergebnisse der Untersuchung der Kommission
7. Prioritäre Massnahmen zur Optimierung der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der EU – Was sollte ergänzend zur Umsetzung der Deponierichtlinie Unternommen Werden?
7.1. Initiativen auf EU-Ebene
7.1.1. Vermeidung von Bioabfall
7.1.2. Behandlung von Bioabfällen
7.1.3. Schutz der Böden in der EU
7.1.4. Forschung und Innovation
7.1.5. Erneute Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung des EU-Besitzstands
7.2. Maßnahmen der Mitgliedstaaten
7.2.1. Abfallbewirtschaftungsplanung im Einklang mit der Abfallhierarchie
7.2.2. Vermeidung von Bioabfällen
7.2.3. Förderung der getrennten Sammlung und biologischen Behandlung von Bioabfällen
7.2.4. Schutz der Böden in der EU
7.2.5. Kompost – ein hochwertiges Produkt für eine bessere Ressourceneffizienz
7.2.6. Vollständige Verlagerung weg von der Deponie
7.2.7. Energieerzeugung aus Abfällen
7.2.8. Bessere Umsetzung
8. Fazit
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Drucksache 259/10 (Beschluss)
... 3.13. verbesserte Eigenkontrolle der verantwortlichen Stellen, indem beispielweise Mindestanforderungen an die Fachkunde des Beauftragten für den Datenschutz festgelegt und geeignete Nachweise vorgeschrieben werden und vorgesehen wird, dass der Beauftragte für den Datenschutz bei allen datenschutzrechtlichen Vorgängen zwingend und rechtzeitig zu beteiligen ist.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Artikel 1 Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
§ 30b Geschäftsmäßige Datenerhebung und -speicherung im Zusammenhang mit der georeferenzierten großräumigen Erfassung von Geodaten zum Zweck des Bereithaltens fotografischer oder filmischer Panoramaaufnahmen im Internet zum Abruf für jedermann oder zur Übermittlung an jedermann
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
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Drucksache 705/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes (Stipendienprogramm-Verordnung - StipV )
... Die Verordnung regelt Einzelheiten zu den Bewerbungs- und Auswahlverfahren, den Auswahlkriterien sowie der regelmäßigen Leistungsprüfung. Da das Gesetz bereits die wesentlichen Kriterien sowie Verfahrensschritte für die Auswahl regelt, beschränkt sich die Verordnung darauf, diese Anforderungen zu konkretisieren und, soweit erforderlich, Mindestanforderungen festzulegen, die von den Hochschulen bei der Anwendung des Gesetzes einzuhalten sind. Ziel der Regelungen ist, eine an den Fördergrundsätzen und Auswahlkriterien des Gesetzes orientierte Auswahl sicherzustellen und gleichzeitig ausreichend Spielräume für eine Gesamtschau der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber durch die Hochschulen zu ermöglichen. Auch bezweckt die Verordnung, eine größtmögliche Transparenz und Vorhersehbarkeit für die (potentiellen) Stipendiatinnen und Stipendiaten zu erreichen. Die nähere Ausgestaltung der Verfahren soll durch die Hochschulen erfolgen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
§ 1 Bewerbungs- und Auswahlverfahren
§ 2 Auswahlkriterien
§ 3 Regelmäßige Begabungs- und Leistungsüberprüfung
§ 4 Erreichen der Höchstgrenze
§ 5 Beirat
§ 6 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Ergebnisse der Vorprüfung, Nachhaltigkeitsaspekte
III. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten und Preiswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1537: Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes
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Drucksache 242/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
... nur zulässig, für Kopien und Übersetzungen eine Beglaubigung zu verlangen, wenn zwingende Gründe des Allgemeininteresses dies erfordern. Ziel der EG-rechtlich vorgegebenen Personalzertifizierungen ist die Vermeidung von Emissionen klimaschädlicher fluorierter Treibhausgase. Zur Wahrung des hohen Ausbildungsniveaus sieht das EG-Recht Anerkennungsverfahren für Prüfstellen und entsprechende Mindestanforderungen vor (Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 303/2008, Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 304/2008, Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 305/2008 sowie Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 306/2008. Die Anforderung von Beglaubigungen von Kopien und Übersetzungen nach pflichtgemäßem Ermessen ist erforderlich, um zu prüfen und sicherzustellen, dass die prüfende Stelle den gesetzlichen Vorgaben entspricht, da eine weitere Überprüfung durch staatliche Stellen nicht mehr stattfindet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altfahrzeug-Verordnung
§ 6 Sachverständige
Artikel 2 Änderung der Altholzverordnung
Artikel 3 Änderung der Bioabfallverordnung
Artikel 4 Änderung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 9a Verfahrensvorschriften
Artikel 5 Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung
Artikel 6 Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020
Artikel 7 Änderung der Deponieverordnung
Artikel 8 Änderung der Gewerbeabfallverordnung
Artikel 9 Änderung der Klärschlammverordnung
Artikel 10 Änderung der Rohrfernleitungsverordnung
Artikel 11 Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Artikel 12 Änderung der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen
Artikel 13 Änderung der Störfall-Verordnung
Artikel 14 Änderung der Verpackungsverordnung
Artikel 15 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt
II. Ermächtigungsgrundlagen
III. Alternativen
IV. Verordnungsfolgen
1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
V. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Verwaltung
3. Bürokratiekosten der Bürger und Bürgerinnen
VI. Befristung
VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung
VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1132: Verordnung zur Anpassung umweltrechtlicher Vorschriften mit Bezug zu Dienstleistungen
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Drucksache 489/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
... -Führerscheinrichtlinie) zum 19.01.2011 werden im StVG und Kraftfahrsachverständigengesetz die Rechtsgrundlagen für die notwendige Befristung der Gültigkeit der Führerscheindokumente auf 15 Jahre der ab 2013 neu ausgestellten Führerscheine und die vorgeschriebenen Befristung aller bisher ausgestellten Führerscheine bis 2033 sowie zur Regelung der Mindestanforderungen an die Qualifikation der Fahrerlaubnisprüfer geschaffen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gleichstellungspolitische Belange
H. Nachhaltigkeit
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Artikel 2 Änderung des Kraftfahrsachverständigengesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Gleichstellungspolitische Gesichtspunkte
3 Nachhaltigkeit
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 3
zu a
zu b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
zu a
zu b
zu c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummern 12 bis 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1381: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Kraftfahrsachverständigengesetzes
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Drucksache 312/10
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaft srechts sowie des Bergrecht s
... § 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für die Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs
§ 3 Verträge für den Netzzugang
§ 4 Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 5 Haftung bei Störung der Netznutzung
§ 6 Registrierung
Teil 3 Abwicklung des Netzzugangs
§ 7 Netzkopplungsvertrag
§ 8 Abwicklung des Netzzugangs
§ 9 Ermittlung technischer Kapazitäten
§ 10 Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren
§ 11 Kapazitätsprodukte
§ 12 Kapazitätsplattformen
§ 13 Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität
§ 14 Vertragslaufzeiten
§ 15 Nominierung und Nominierungsersatzverfahren
§ 16 Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten
§ 17 Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs
§ 18 Reduzierung der Kapazität nach Buchung
§ 19 Gasbeschaffenheit
Teil 4 Kooperation der Netzbetreiber
§ 20 Marktgebiete
§ 21 Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete
Teil 5 Bilanzierung und Regelenergie
Abschnitt 1 Bilanzierung
§ 22 Grundsätze der Bilanzierung
§ 23 Bilanzkreisabrechnung
§ 24 Standardlastprofile
§ 25 Mehr- oder Mindermengenabrechnung
§ 26 Datenbereitstellung
Abschnitt 2 Regelenergie
§ 27 Einsatz von Regelenergie
§ 28 Beschaffung externer Regelenergie
§ 29 Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen
§ 30 Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems
Teil 6 Biogas
§ 31 Zweck der Regelung
§ 32 Begriffsbestimmungen
§ 33 Netzanschlusspflicht
§ 34 Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas
§ 35 Erweiterter Bilanzausgleich
§ 36 Qualitätsanforderungen für Biogas
§ 37 Monitoring
Teil 7 Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber
§ 38 Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke
§ 39 Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen
Teil 8 Veröffentlichungs- und Informationspflichten
§ 40 Veröffentlichungspflichten
Teil 9 Wechsel des Gaslieferanten
§ 41 Lieferantenwechsel
§ 42 Rucksackprinzip
Teil 10 Messung
§ 43 Messung
§ 44 Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases
§ 45 Messung nach Vorgabe des Transportkunden
§ 46 Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen
§ 47 Nachprüfung von Messeinrichtungen
§ 48 Vorgehen bei Messfehlern
Teil 11 Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
§ 49 Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes
Teil 12 Befugnisse der Regulierungsbehörde
§ 50 Festlegungen
Teil 13 Sonstige Bestimmungen
§ 51 Ordnungswidrigkeiten
Artikel 2 Änderung der Messzugangsverordnung
Artikel 3 Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5
Artikel 4 Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6
Artikel 5 Änderung der Gasnetzentgeltverordnung
Artikel 6 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
Artikel 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Begründung
A. Ziel und Gegenstand der Verordnung
II. Finanzielle Auswirkungen
III. Bürokratiekosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Teil 6
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu § 37
Zu § 38
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu § 44
Zu § 45
Zu § 46
Zu § 47
Zu § 48
Zu § 49
Zu § 50
Zu § 51
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Artikel 6
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Artikel 8 Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.
Anlage 1
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts
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Drucksache 445/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu den Fortschritten auf dem Weg zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele: Halbzeitüberprüfung in Vorbereitung auf das UN-Gipfeltreffen im September 2010 (2010/2037(IN I))
... 38. fordert die EU auf, im Bewusstsein, dass alle Einzelziele zusammenhängen, eine integrierte und umfassende Herangehensweise an die MDG sowie Mindestanforderungen für die Beseitigung der Armut aufzustellen;
Drucksache 681/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
... 1. die Gesamtkennziffer über das prozentuale Verhältnis der anrechenbaren Eigenmittel und der mit 12,5 multiplizierten Summe aus dem Gesamtanrechnungsbetrag für Adressrisiken, dem Anrechungsbetrag für das operationelle Risiko und der Summe der Anrechnungsbeträge für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte nach der Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 9 von einem Meldestichtag zum nächsten um mindestens 10 Prozent oder die nach der Rechtsverordnung nach § 11 Absatz 1 zu ermittelnde Liquiditätskennziffer von einem Meldestichtag zum nächsten um mindestens 25 Prozent verringert hat und aufgrund dieser Entwicklung mit einem Unterschreiten der Mindestanforderungen innerhalb der nächsten zwölf Monate zu rechen ist oder
Gesetz
Artikel 1 Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten (Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz – KredReorgG)
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Grundsätze von Sanierungs- und Reorganisationsverfahren
3 Sanierungsverfahren
§ 2 Einleitung und Beantragung des Sanierungsverfahrens; Inhalt des Sanierungsplans
§ 3 Anordnung des Sanierungsverfahrens; Bestellung des Sanierungsberaters
§ 4 Rechtsstellung des Sanierungsberaters; Verordnungsermächtigung
§ 5 Gerichtliche Maßnahmen
§ 6 Umsetzung des Sanierungsplans; Aufhebung des Sanierungsverfahrens
3 Reorganisationsverfahren
§ 7 Einleitung, Beantragung und Anordnung des Reorganisationsverfahrens
§ 8 Inhalt des Reorganisationsplans
§ 9 Umwandlung von Forderungen in Eigenkapital
§ 10 Sonstige gesellschaftsrechtliche Regelungen
§ 11 Ausgliederung
§ 12 Eingriffe in Gläubigerrechte
§ 13 Beendigung von Schuldverhältnissen
§ 14 Anmeldung von Forderungen
§ 15 Prüfung und Feststellung der Forderungen
§ 16 Vorbereitung der Abstimmung über den Reorganisationsplan
§ 17 Abstimmung der Gläubiger
§ 18 Abstimmung der Anteilsinhaber
§ 19 Annahme des Reorganisationsplans
§ 20 Gerichtliche Bestätigung des Reorganisationsplans
§ 21 Allgemeine Wirkungen des Reorganisationsplans; Eintragung ins Handelsregister
§ 22 Aufhebung des Reorganisationsverfahrens; Überwachung der Planerfüllung
§ 23 Schutz von Finanzsicherheiten sowie von Zahlungs- und Wertpapiersystemen
Artikel 2 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
§ 45c Sonderbeauftragter
§ 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
§ 48a Übertragungsanordnung
§ 48b Bestands- und Systemgefährdung
§ 48c Fristsetzung; Erlass der Übertragungsanordnung
§ 48d Gegenleistung; Ausgleichsverbindlichkeit
§ 48e Inhalt der Übertragungsanordnung
§ 48f Durchführung der Ausgliederung
§ 48g Wirksamwerden und Wirkungen der Ausgliederung
§ 48h Haftung des Kreditinstituts; Insolvenzfestigkeit der Ausgliederung
§ 48i Gegenstände, die ausländischem Recht unterliegen
§ 48j Partielle Rückübertragung
§ 48k Partielle Übertragung
§ 48l Maßnahmen bei dem Kreditinstitut
§ 48m Maßnahmen bei dem übernehmenden Rechtsträger
§ 48n Unterrichtung
§ 48o Maßnahmen bei übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen
§ 48p Maßnahmen bei Finanzholding-Gruppen
§ 48q Maßnahmen bei Finanzkonglomeraten
§ 48r Rechtsschutz
§ 48s Beschränkung der Vollzugsfolgenbeseitigung; Entschädigung
§ 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
Artikel 3 Gesetz zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute (Restrukturierungsfondsgesetz - RStruktFG)
§ 1 Errichtung des Fonds
§ 2 Beitragspflichtige Unternehmen
§ 3 Aufgabe und Verwendungszwecke des Restrukturierungsfonds
§ 4 Entscheidung über Restrukturierungsmaßnahmen
§ 5 Gründung eines Brückeninstituts und Anteilserwerb
§ 6 Garantie
§ 7 Rekapitalisierung
§ 8 Sonstige Maßnahmen
§ 9 Stellung im Rechtsverkehr
§ 10 Vermögenstrennung
§ 11 Verwaltung des Restrukturierungsfonds
§ 12 Mittel des Restrukturierungsfonds
§ 13 Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
§ 14 Informationspflichten und Verschwiegenheitspflicht
§ 15 Steuern
§ 16 Parlamentarische Kontrolle
Artikel 4 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
§ 3b Verschwiegenheitspflicht; Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Artikel 5 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
§ 7e Kapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme
§ 7f Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen
§ 20 Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen
Artikel 6 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 7 Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
§ 24 Übergangsvorschrift zu dem Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur
Artikel 8 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 23a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz Die Kosten des Sanierungs- und Reorganisationsverfahrens schuldet nur das Kreditinstitut.
§ 53a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
Artikel 10 Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
Artikel 11 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 12 Änderung des Pfandbriefgesetzes
§ 36a Trennungsprinzip bei Reorganisation oder Restrukturierung der Pfandbriefbank
Artikel 13 Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes
Artikel 14 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 15 Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Anfechtungsgesetzes
Artikel 16a Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
Artikel 17 Inkrafttreten
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Drucksache 299/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über künftige Schritte bei der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der Europäischen Union KOM (2010) 235 endg.
... Garten- und Parkabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushalten, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe und aus dem Einzelhandel sowie vergleichbare Abfälle aus Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben. Der Begriff ist auch nach der Auffassung der Kommission (siehe Abschnitt 1 der Mitteilung) nicht mit dem weiter gefassten Begriff "biologisch abbaubare Abfälle" zu verwechseln, der auch andere biologisch abbaubare Stoffe wie Holz, Papier, Pappe und Klärschlamm einschließt. Daher ist es aus rechtssystematischen Gründen nicht sachgerecht, Mindestanforderungen für die Verwendung von Komposten und Gärrückständen in einer
Zur Vorlage allgemein
Zu Nummer n
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Drucksache 438/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Tätigkeitsberichten 2008/2009 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen für die Bereiche Telekommunikation und Post und zu den Sondergutachten 56 und 57 der Monopolkommission "Telekommunikation 2009: Klaren Wettbewerbskurs halten" und "Post 2009: Auf Wettbewerbskurs gehen" Bundesministerium Berlin, den 7. Juli 2010 für Wirtschaft und Technologie
... 44. Ferner soll sie insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung der „Netzneutralität“ und „Netzfreiheit“ Mindestanforderungen bezüglich der Netzübertragungsdienste und der Dienstqualität einschließlich Informationspflichten über die Dienstqualität und Maßnahmen zur Gewährleistung eines gleichwertigen Zugangs behinderter Endnutzer festlegen dürfen.
A. Allgemeines
B. Stellungnahme zum Bereich Telekommunikation
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen
4 Wettbewerbsentwicklung
4 Marktregulierungsfragen
Reform des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsmärkte
Europäische Initiativen zur Regulierung des Mobilfunks
Förderung flächendeckender und hochleistungsfähiger Breitbandversorgung
Schließung von Breitbandversorgungslücken durch die digitale Dividende
Universaldienst im Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur
C. Stellungnahme zum Bereich Post
3 Vorbemerkung
Bewertung im Einzelnen Regulierungsfragen
Mindestlohn für Briefdienstleistungen
Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen
3 Universaldienst
Teil leistungen
Vergabe von Postdienstleistungen durch öffentliche Stellen
Der Bund als Anteilseigner
Vertretung im Weltpostverein
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Drucksache 858/2/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es
... "Nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen auf der Grundlage des § 6 Absatz 5 Satz 4 kann die Möglichkeit der prüfungsfreien Umschreibung einer Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t in eine allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse C1 vorgesehen werden, soweit die Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C1 gemäß der EU-Führerschein-Richtlinie in ihrer jeweils aktuellen Fassung erfüllt sind."
Drucksache 299/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über künftige Schritte bei der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der Europäischen Union KOM (2010) 235 endg.
... " zu verwechseln, der auch andere biologisch abbaubare Stoffe wie Holz, Papier, Pappe und Klärschlamm einschließt. Daher ist es aus rechtssystematischen Gründen nicht sachgerecht, Mindestanforderungen für die Verwendung von Komposten und Gärrückständen in einer Klärschlammrichtlinie festzulegen.
Zur Vorlage allgemein
Zu Nummer n
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Drucksache 602/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.
... (15) In Artikel 28 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 ist festgelegt, welche Mindestanforderungen zu erfüllen sind, doch ist die Anwendung von Artikel 28 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b nicht für Betriebsinhaber angebracht, die zwar immer noch im Rahmen bestimmter gekoppelter Stützungsregelungen Direktzahlungen erhalten, aber über keine Flächen verfügen. Diese Betriebsinhaber befinden sich in derselben Lage wie Betriebsinhaber mit besonderen Zahlungsansprüchen; um die volle Wirksamkeit dieser gekoppelten Regelungen zu gewährleisten, sollten die Betriebsinhaber daher für die Anwendung von Artikel 28 Absatz 1 der genannten Verordnung einander gleichgestellt sein. Wenn ein Mitgliedstaat einen Schwellenwert in Hektar gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b gewählt hat, sollte für Betriebsinhaber, die eine besondere Stützung gemäß Titel III Kapitel 5 erhalten und über eine geringere Fläche als den von dem jeweiligen Mitgliedstaat festgesetzten Mindestschwellenwert verfügen, der vom Mitgliedstaat gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe a gewählte Schwellenwert in Euro gelten.
Drucksache 854/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
... Durch die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 wird auch das auf Unterhaltsforderungen anwendbare Kollisionsrecht vereinheitlicht. In der Verordnung selbst wurde allerdings auf eine eigenständige Kollisionsnorm verzichtet. Stattdessen verweist Artikel 15 der Verordnung auf das Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht vom 23. November 2007 (Haager Protokoll 2007). Gemäß den Artikeln 7 und 8 des Haager Protokolls 2007 haben der Unterhaltsgläubiger und der Unterhaltsschuldner die Möglichkeit, das auf die Unterhaltspflicht anwendbare Recht selbst zu bestimmen. Die Rechtswahl erfolgt "durch eine von beiden Parteien unterschriebene Vereinbarung in Schriftform oder erfasst auf einem Datenträger, dessen Inhalt für eine spätere Einsichtnahme zugänglich ist" (Artikel 7 Absatz 2, Artikel 8 Absatz 2 des Haager Protokolls 2007). Der erläuternde Bericht zum Haager Protokoll 2007 stellt klar, dass es sich bei diesen Formvorschriften um Mindestanforderungen handelt, die den durch das Protokoll gebundenen Staaten die Möglichkeit belassen, zum Schutz der Beteiligten vor übereiltem oder sonst unbedachtem Handeln weiter gehende Voraussetzungen für eine Rechtswahl vorzusehen. Aus deutscher Sicht ist es erforderlich, von der durch das Haager Protokoll 2007 eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen und für die Rechtswahl die Form der notariellen Beurkundung vorzusehen. Die Formulierung des Artikels 18 EGBGB-E ist an Artikel 14 Absatz 4
1. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 5 AUG
2. Zu Artikel 12 Nummer 3 Artikel 18 EGBGB
Artikel 18
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Drucksache 96/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... /EG normierten Mindestanforderungen. Das Vorliegen der Mindestanforderungen durch Nachqualifizierungen wie z.B. Lehrgänge, strukturierte Praktika usw. herbeizuführen ist den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV *
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV *
Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a, 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
50. Zu den Berufsgesetzen der akademischen Heilberufe allgemein Der Bundesrat bittet erneut um Prüfung, wie die Berufsgesetze der akademischen Heilberufe - Bundes-Apothekerordnung, Bundesärzteordnung,
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten entfällt bei Ablehnung von Ziffer 8 und 9
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Drucksache 830/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 165/94 und Nr. 78/2008 des Rates KOM (2010) 745 endg.
... a) Mindestanforderungen für die Zulassung der Zahlstellen in Bezug auf deren internes Umfeld, Kontrolltätigkeiten, Information, Kommunikation und Überwachung sowie Vorschriften für das Verfahren zur Erteilung und zum Entzug der Zulassung;
Drucksache 155/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Das muss auch für die neuen Ausstattungsmerkmale der neuen hybriden Finanzinstrumente gelten – wie beispielsweise Tilgungsanreize oder Mindestanforderungen an die Umwandlung in gezeichnetes Kapital –, auch wenn ihre Beurteilung nach den EU-Vorgaben in das Ermessen der Aufsichtsbehörden fällt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 10 Absatz 1 Satz 9 KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
5. Zu Artikel 2 InsO
6. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
7. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 537/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
... es erforderlich, um einheitliche Lebensverhältnisse sicherzustellen. Es ist im Interesse eines möglichst effektiven Kinderschutzes nicht hinzunehmen, wenn die Betreuungssituationen von Kindern so sehr voneinander abweichen könnten, dass sich die derzeitigen Unterschiede in der praktischen Handhabung verfestigen und dadurch das bundesstaatliche Sozialgefüge beeinträchtigt wird. Dem kann nur durch Mindestanforderungen in der Amtsvormundschaft wirksam begegnet werden. Die bundeseinheitliche Begrenzung der Fallhöchstzahl in der Amtsvormundschaft gewährleistet einen hinreichenden, in allen Ländern gleich wirksamen Kinderschutz. Zugleich wird eine Rechtszersplitterung hinsichtlich der Mindestanforderungen in der Amtsvormundschaft vermieden, wobei allerdings die Befugnis der Länder, strengere Regelungen, also zum Beispiel geringere Fallzahlen, festzulegen, unberührt bleibt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Tatsächliche und rechtliche Ausgangssituation
II. Ziel der Änderungsvorschläge
III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat
IV. Kosten; Preiswirkungen; Nachhaltigkeitsaspekte; Bürokratiekosten
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1148: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
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Drucksache 183/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... - Die Mindestanforderungen für die Zahl der Partner sollte auf mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Ländern reduziert werden, wobei auf den europäischen Mehrwert nicht verzichtet werden darf. Auch sollte darauf geachtet werden, dass kleinere Projekte eine realistische Chance auf Förderung haben.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
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Drucksache 155/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "10. die Ausstattungsmerkmale von Eigenmittelinstrumenten, namentlich im Hinblick auf die Ausgestaltung von Tilgungsanreizen im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 4 und die Mindestanforderungen an Rahmenbedingungen im Sinne des Absatzes 4 Satz 9,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung
§ 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Sachwalterernennung
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
1. Änderung der Großkreditvorschriften zur besseren Erfassung von Konzentrationsrisiken
2. Einheitliche Prinzipien für die Anerkennung von hybriden Kapitalbestandteilen als Kernkapital
3. Stärkung der Zusammenarbeit der europäischen Aufsichtsbehörden
4. Verbriefungen und Verschärfung der Offenlegungsanforderungen
5. Änderungen des Pfandbriefgesetzes PfandBG
6. Verbesserung der Liquiditätssteuerung der Institute
V. Finanzielle Auswirkungen
VI. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe k
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu § 18a
Zu § 18b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 20
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Buchstabe n
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Anlage 1 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1145: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Richtlinien über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen und über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen
Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1236: Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Anlage 3 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 15. März 2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
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Drucksache 460/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein europäischer Raum der Straßenverkehrssicherheit - Leitlinien für die Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011 - 2020 KOM (2010) 389 endg.
... Ziel ist es, die Fahrpraxis vor der Führerscheinprüfung unter größtmöglichen Sicherheitsbedingungen zu fördern. Die Kommission wird mehrere Optionen prüfen, vor allem, ob begleitetes Fahren vor dem Erwerb des Führerscheins in die Fahrausbildung aufgenommen werden kann. Die Einführung harmonisierter Mindestanforderungen für am Lernprozess beteiligte Personen wie Begleitpersonen und Fahrschullehrer wird geprüft werden.
3 Einleitung
2. Ex-Post-Evaluierung des dritten Europäischen Aktionsprogramms für Straßenverkehrssicherheit
3. Grundsätze und Zielvorgaben
3.1. Grundsätze
Die höchsten Standards für die Straßenverkehrssicherheit in ganz Europa anstreben
Ein integriertes Konzept für Sicherheit im Straßenverkehr
Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und geteilte Verantwortung
3.2. Zielvorgabe
4. Strategische Ziele
Ziel 1: Verkehrserziehung und Fahrausbildung/Fahrtraining der Straßenverkehrsteilnehmer verbessern
• Lernen vor der Führerscheinprüfung
• Führerscheinprüfung
• Fahrtraining nach dem Führerscheinerwerb
Ziel 2: Straßenverkehrsvorschriften verstärkt durchsetzen
• Grenzüberschreitender Informationsaustausch auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit
• Durchsetzungskampagnen
• Fahrzeugtechnik zur Unterstützung der Durchsetzung
• Nationale Durchsetzungsziele
Ziel 3: Sicherere Straßenverkehrsinfrastruktur
Ziel 4: Sicherere Fahrzeuge
• Heutige Fahrzeuge
• Fahrzeuge der Zukunft
Ziel 5: Nutzung moderner Technologie für mehr Sicherheit im Straßenverkehr fördern
Ziel 6: Notfalldienste und Dienste für die Betreuung von Verletzten verbessern
Ziel 7: Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer schützen
• Motorisierte Zweiräder
• Fußgänger und Radfahrer
• Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
5. Umsetzung der Leitlinien für die Europäische Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit 2011-2020
5.1 Verbesserung des Einsatzes aller Beteiligten durch eine stärkere Regelung
• Vorrang für die Durchführung der EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Schaffung eines Rahmens für die offene Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission
5.2 Gemeinsame Instrumente für die fortlaufende Beobachtung und Bewertung der Effizienz der Politik im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
• Verbesserung der fortlaufenden Beobachtung durch Datenerhebung und -analyse
• Das Verständnis von Unfällen und Risiken verbessern
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 637/10
Gesetzesantrag des Landes Berlin
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten
... Der Gesetzesentwurf geht auch auf Belange der Energieeinsparung und des Klimaschutzes, insbesondere durch die Pflicht zur Bereitstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, ein. Die hierfür notwendigen Regelungen werden in das deutsche Mietrecht eingebracht und bieten den Mietern die Möglichkeit, aktiv an der Umsetzung gesetzlicher Mindestanforderungen mitzuwirken. Durch die Modernisierung der Wärmeerzeugungsanlagen einschließlich der Warmwassererzeugung oder der Umstellung auf Fernwärme sind erhebliche Effizienzsteigerungen und damit Energieeinsparungen erreichbar. Die Umstellung auf eigenständig gewerbliche Wärmelieferung, das so genannte Wärmecontracting, als Alternative zu hohen Investitionskosten des Vermieters, kann die Modernisierung der Wärmeversorgung in vermieteten Wohngebäuden deutlich beschleunigen und soll deshalb erleichtert und einheitlich geregelt werden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches
§ 550a Energieausweise
§ 556b Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung
Artikel 3 Änderung der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Problem und Ziel
II. Lösung
III. Alternativen
IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
V. Sonstige Kosten
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Artikel 4 Inkrafttreten
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Drucksache 56/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz
... 10. fordert die Kommission auf, die im Verhandlungsmandat gesteckten Ziele zu verfolgen, was den Schutz geografischer Ursprungsbezeichnungen und geistiger Eigentumsrechte, den Marktzugang für Industriegüter und Dienstleistungen und das öffentliche Auftragswesen sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern wie auch Mindestanforderungen an Umwelt- und Sozialstandards angeht;
DDA (Doha-Entwicklungsagenda)
3 Landwirtschaft
Marktzugang für nicht landwirtschaftliche Produkte NAMA
3 Dienstleistungen
Reform der WTO
Vertrag von Lissabon
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Drucksache 849/10
... es mitwirken. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, Mindestanforderungen für die Bildung einer Zentralstelle, insbesondere hinsichtlich der für die Bildung einer Zentralstelle erforderlichen Zahl, Größe und geografischen Verteilung der Einsatzstellen und Träger.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über den Bundesfreiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienstgesetz – BFDG)
§ 1 Aufgaben des Bundesfreiwilligendienstes
§ 2 Freiwillige
§ 3 Einsatzbereiche, Dauer
§ 4 Pädagogische Begleitung
§ 5 Anderer Dienst im Ausland
§ 6 Einsatzstellen
§ 7 Zentralstellen
§ 8 Vereinbarung
§ 9 Haftung
§ 10 Beteiligung der Freiwilligen
§ 11 Bescheinigung, Zeugnis
§ 12 Datenschutz
§ 13 Anwendung arbeitsrechtlicher, arbeitsschutzrechtlicher und sonstiger Bestimmungen
§ 14 Zuständige Bundesbehörde
§ 15 Beirat für den Bundesfreiwilligendienst
§ 16 Ãœbertragung von Aufgaben
§ 17 Kosten
Artikel 2 Änderung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Zivildienstgesetzes
§ 1a Aussetzung der Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes
§ 83 Ãœbergangsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Artikel 4 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes
Artikel 5 Weitere Änderung des Zivildienstgesetzes für das Jahr 2012
Artikel 6 Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Artikel 7 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 8 Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 9 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 10 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 11 Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 12 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 13 Änderung des Bundesbeamtengesetzes
Artikel 14 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes
Artikel 15 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 16 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
Artikel 17 Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung
Artikel 18 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
3 Gesetzgebungskompetenz
Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
Sonstige Kosten
Änderung von Informationspflichten
Vereinbarkeit mit dem Recht der EU
Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 11
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 16
Zu Artikel 18
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1557: Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
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Drucksache 74/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Die gesetzliche Festlegung von Mindestanforderungen an das Risikomanagement und an transparente und angemessene Vergütungssysteme sowie die Ausweitung der aufsichtsrechtlichen Befugnisse sind wichtige Schritte, um die Mitursachen der Finanzkrise zu bekämpfen. Auf kurzfristigen Unternehmenserfolg ausgerichtete Vergütungssysteme, die einseitig Erfolge belohnen, ohne Misserfolge einer Sanktion zu unterziehen, setzen Fehlanreize für zu hohe Risiken. Die Korrektur von Anreizstrukturen für die Banken und derjenigen, die in den Banken tätig sind, sollte auch dazu beitragen, dass die Kundeninteressen stärker berücksichtigt werden.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 25a Absatz 1 Satz 6 - neu - KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 25a Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 KWG
3. Zum Gesetzentwurf insgesamt
4. Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 155/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Das muss auch für die neuen Ausstattungsmerkmale der neuen hybriden Finanzinstrumente gelten – wie beispielsweise Tilgungsanreize oder Mindestanforderungen an die Umwandlung in gezeichnetes Kapital –, auch wenn ihre Beurteilung nach den EU-Vorgaben in das Ermessen der Aufsichtsbehörden fällt.
1. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe a und d § 10 Absatz 1 Satz 9 und Absatz 2a KWG
2. Zu Artikel 1 Nummer 19 Buchstabe b § 19 Absatz 2 Satz 6 KWG
3. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 20 KWG
4. Zu Artikel 2 InsO
5. Zu Artikel 11 Absatz 1 Inkrafttreten
6. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 711/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Erste Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... Nach Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 müssen die Mitgliedstaaten im Rahmen des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ) Mindestanforderungen für die "Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen“ definieren. Wie die Fußnote im Anhang III derselben Verordnung deutlich macht, werden allerdings nationale Abstandsregelungen zur Umsetzung der Nitratrichtlinie als GLÖZ-Mindestanforderung anerkannt, sofern sie wie in Deutschland flächendeckend gelten. Diese Anforderungen sind in Deutschland in § 3 Absatz 6 und 7 der
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Erste Verordnung
Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
§ 4a Schutz von Dauergrünland
§ 5b Schaffung von Pufferzonen entlang von Wasserläufen
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
Abschnitt 4 Zahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen des Hopfensektors
§ 16 Antrag
§ 17 Meldung über Hopfenflächen
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Nachhaltigkeit
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1502: Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
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Drucksache 183/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms - Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg -
... - Die Mindestanforderungen für die Zahl der Partner sollte auf mindestens zwei Partner aus zwei verschiedenen Ländern reduziert werden, wobei auf den europäischen Mehrwert nicht verzichtet werden darf. Auch sollte darauf geachtet werden, dass kleinere Projekte eine realistische Chance auf Förderung haben.
1. Zu Nummer 1 Satz 6
2. Zu Nummer 4 Absatz 2 Satz 2 bei Annahme entfällt Ziffer 3
3. Zu Nummer 4 Absatz 2 Satz 2
4. Zu Nummer 5 Absatz 2 Satz 1
5. Zu Nummer 5a - neu -Der Nummer 5 Absatz 2 Satz 2 bis 5 ist die Zählbezeichnung 5a voranzustellen.
Zu Nummer 6
10. Zu Nummer 7 Absatz 2 Satz 1
11. Zu Nummer 8 Satz 1 und 4
Zu Nummer 10
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Drucksache 693/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.
... Legislativvorschlag (Richtlinie) zu Sicherungssystemen fir Versicherungen, um sicherzustellen, dass derartige Sicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten bestehen und gewisse Mindestanforderungen erfüllen.
Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011
Anhang I : Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist
Anhang II : Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*
Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands
Anhang IV : Liste der zurückzuziehenden Vorschläge
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Drucksache 314/10
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entschließung des Bundesrates - Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten
... " zur Folge. Sie legt die Mindestanforderungen an die vorgesehenen Räumlichkeiten unter hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekten fest. Eine ohne Erlaubnis betriebene Prostitutionsstätte ist zu schließen.
Entschließung
I. Der Bundesrat stellt fest:
II. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung,
1. Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten
2. Meldepflichten
3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten
4. Sanktionsmöglichkeiten
5. Vermutung abhängiger Beschäftigung und Präzisierung des Weisungsrechts
6. Änderung des Jugendschutzgesetzes
7. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
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Drucksache 530/10
... 3. wenn Grenzwerte oder Mindestanforderungen für Parameter nicht eingehalten werden, für die das Gesundheitsamt eine Untersuchung nach § 20 Absatz 1 Nummer 4 angeordnet hat, oder
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... In diesem Weißbuch wird ein kohärenter Rahmen skizziert, innerhalb dessen die EU Maßnahmen zum Schutz von Versicherungsnehmern und Anspruchsberechtigten durch Sicherungssysteme treffen könnte, um der eventuellen Notwendigkeit eines Rückgriffs auf Steuermittel vorzubeugen. Es wird insbesondere der Erlass einer Richtlinie vorgeschlagen, die sicherstellen soll, dass alle Mitgliedstaaten über ein Sicherungssystem verfügen, das gewisse Mindestanforderungen erfüllt. Die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass ein kohärentes Vorgehen auf EU-Ebene der beste Weg ist, um den bestehenden Schwächen und Ungleichheiten beim Schutz der Versicherungsnehmer angemessen zu begegnen. In diesem Weißbuch soll keine Harmonisierung von Versicherungsprodukten vorgeschlagen werden. Ebensowenig ist beabsichtigt, ausschließlich auf dem Inlandsmarkt vertriebene Produkte zu benachteiligen.
Weissbuch Sicherungssysteme für Versicherungen
1. Einleitung
2. Zweck Gegenstand des Weissbuchs
2.1. Warum besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf
2.1.1. Lehren aus der Krise
2.1.2. „Solvabilität II“ schließt Insolvenzen nicht gänzlich aus
2.1.3. Grenzübergreifendes Versicherungsgeschäft in der EU dürfte zunehmen
2.1.4. Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte sind unzureichend und/oder nicht in gleichem Umfang geschützt
2.1.5. Die derzeitige Situation führt für die Versicherer in der EU zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen
2.1.6. Die derzeitige Situation beeinträchtigt die Marktstabilität
2.1.7. Gibt es zu EU-Maßnahmen im Bereich der Sicherungssysteme für Versicherungen gangbare Alternativen
Aufsichtsvorschriften und Risikomanagement
Bevorrechtigte Behandlung von Versicherungsnehmern bei Liquidationsverfahren
Eingreifen der Regierung im Einzelfall
Zusätzliche Informationen und erhöhte Transparenz
2.2. Gegenstand, Hintergrund und Ziele des Weißbuchs
2.2.1. Gegenstand und Begriffsbestimmung
2.2.2. Hintergrund
2.2.3. Ziele
Gewährleistung eines umfassenden und gleichmäßigen Schutzes für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte
Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen
Verminderung negativer Anreize
Gewährleistung von Kosteneffizienz
Stärkung des Marktvertrauens und der Marktstabilität
3. Bestandteile des vorgeschlagenen Ansatzes
3.1. Art möglicher Maßnahmen auf EU-Ebene
3.2. Zentralisierungsniveau und Rolle der Sícherungssysteme für Versicherungen
3.3. Geografischer Geltungsbereich
3.4. Gedeckte Policen
3.5. Zulässige Antragsteller
3.6. Finanzierung
3.6.1. Zeitpunkt der Finanzierung
3.6.2. Zielausstattung
3.6.3. Beiträge
3.7. Portfoliotransfer und/oder Entschädigung von Ansprüchen
4. Nächste Schritte
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Drucksache 584/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz)
... [Ferner muss dieses Muster die bereits geltenden gesetzlichen Mindestanforderungen des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
3 2.
3 3.
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 31 WpHG und Artikel 5 Nummer 2 § 5a WpDVerOV
6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 2a Absatz 1 Nummer 7 WpHG
7. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 1 Satz 2 WpHG
8. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 4 Absatz 12 - neu - WpHG
9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 31 Absatz 3 Satz 4 WpHG
10. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb § 31 Absatz 11 Satz 1 Nummer 2a WpHG *
11. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 3 1 d Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, Absatz 3 Satz 2 -neu-, Satz 3 -neu-, Satz 4 -neu-, Absatz 4 WpHG
12. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34 Absatz 2c - neu - WpHG
13. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 1 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 2 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu -, Satz 4 Nummer 2, Satz 5, Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 6 Satz 1 Nummer 2, Nummer 2a - neu - WpHG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
14. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
15. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d Absatz 4 Satz 2 WpHG
16. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 34d WpHG
17. Zu Artikel 3 Nummer 3 § 77 Absatz 3 InvG
18. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a § 79 Absatz 1 Satz 10 und 11 InvG
19. Zu Artikel 3 Nummer 7 § 80c InvG
20. Zu Artikel 3 Nummer 7 Buchstabe b § 80c Absatz 4 InvG
21. Zu Artikel 3 Nummer 1 0a - neu - § 127 Absatz 5 InvG *
22. Zu Artikel 3 Nummer 11 § 145 Absatz 4 InvG
23. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 5 Satz 2, § 6 Absatz 8 - neu -, § 10 Absatz 1 Satz 1 BörsG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
24. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 5a Absatz 1 Satz 2,* Absatz 2 WpDVerOV
25. Zu Artikel 5 Nummer 4 § 14 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 und 6 - neu - WpDVerOV
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Drucksache 74/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
... Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die internationalen Vorgaben im Vorgriff auf die erforderlichen gesetzliche Regelungen in zwei Rundschreiben zusammengefasst (Rundschreiben 22/2009 (BA) vom 21. Dezember 2009 - Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten sowie Rundschreiben 23/2009 (VA) vom 21. Dezember 2009 – Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich). Die Rundschreiben sind mit Veröffentlichung in Kraft getreten. Zugleich sind die vergütungsrelevanten Regelungen in dem Rundschreiben 15/2009 (BA) - Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) vom 14. August 2009 (v.a. AT 7.1 Tz. 4 ff.) entfallen. Im Versicherungsbereich wurden das Rundschreiben 1/78 sowie die vergütungsrelevanten Regelungen in dem Rundschreiben 3/2009 (VA) – Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk VA) vom 22. Januar 2009 (Unternummer 1 von Punkt 7.2.2.2.) aufgehoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 64b Vergütungssysteme
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Selbstverpflichtungserklärung
2. Rundschreiben
3. Gesetzliche Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
§ 64b Absatz 1.
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1170: Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (BMF)
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Drucksache 96/10 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
... /EG normierten Mindestanforderungen. Das Vorliegen der Mindestanforderungen durch Nachqualifizierungen wie z.B. Lehrgänge, strukturierte Praktika usw. herbeizuführen, ist den Mitgliedstaaten nach der Richtlinie
1. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 20 Absatz 1 Satz 2a - neu - SGB V
2. Zu Artikel 1 Nummer 02 und 03 - neu - § 73b Absatz 4 Satz 6 und 7 und § 73c Absatz 3 Satz 4 und 5 SGB V
3. Zu Artikel 1 Nummer 04 - neu - § 105 Absatz 5 SGB V und Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a und b - neu - § 171b Absatz 2 Satz 3 - neu - und Absatz 7 SGB V
5. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 207 Absatz 4a Satz 2 SGB V
6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 217c Absatz 1 Satz 6 SGB V
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa1 und aa2 - neu - § 274 Absatz 1 Satz 2 und 3 SGB V
8. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 77 Absatz 1a Satz 4 - neu - SGB IV
9. Zu Artikel 2a - neu - § 12 Absatz 3 - neu - SVRV
'Artikel 2a Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung
10. Zu Artikel 2b - neu - § 46 Absatz 6 Satz 2, 3 und 5 SGB XI
'Artikel 2b Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
11. Zu Artikel 3 § 6 Absatz 4 Satz 3 und 4 - neu - BPflV
'Artikel 3 Änderung der Bundespflegesatzverordnung
12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - BApO
13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 1 BApO
14. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BApO
15. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2a Satz 8 BApO
16. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c § 4 Absatz 2b - neu - BApO
17. Zu Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe d § 4 Absatz 3 Satz 2 BApO
18. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BApO In Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe a ist in § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Angabe § 4 Absatz 2a durch die Angabe § 4 Absatz 2 oder 2a zu ersetzen.
19. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe b - neu - § 11 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2 und 5 - neu - BApO
20. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - BÄO
21. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - BÄO
22. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2a Satz 8 BÄO
23. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe a § 3 Absatz 2b - neu - BÄO
24. Zu Artikel 5 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Absatz 3 Satz 3 BÄO
25. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb - neu - § 10 Absatz 1 Satz 1 bis 3 - neu -, Satz 4 und 5 BÄO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
26. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 10 Absatz 2 Satz 2 und 3 BÄO
27. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 BÄO
28. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe b § 10 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 BÄO
29. Zu Artikel 5 Nummer 3 Buchstabe c - neu - § 10 Absatz 5 Satz 2 BÄO
30. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2 Satz 6 und 7 - neu - ZHG
31. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 6a und 6b - neu - ZHG
32. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2a Satz 8 ZHG
33. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a § 2 Absatz 2b - neu - ZHG
34. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe b § 2 Absatz 3 Satz 3 ZHG
35. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 13 Absatz 2 Satz 2 und 3 ZHG
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 ZHG
37. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe b § 13 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 ZHG
38. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3 Satz 5 und 6 - neu - KrPflG
39. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 3 KrPflG
40. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 7a und 7b - neu - KrPflG
41. Zu Artikel 7 Nummer 1 § 2 Absatz 3a Satz 9 KrPflG
42. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 7 - neu - KrPflG
43. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Satz 5 und 6 - neu - HebG
44. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 3 HebG
45. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 7a und 7b - neu - HebG
46. Zu Artikel 8 Nummer 1 § 2 Absatz 2a Satz 9 HebG
47. Zu Artikel 8 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6 - neu - HebG
48. Zu Artikel 10 Nummer 1 § 39 Absatz 2 Satz 1 ÄApprO
49. Zu Artikel 11 Nummer 1 § 59 Absatz 2 Satz 1 ZÄPrO
51. Zu Artikel 14 Absatz 2 Inkrafttreten
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Drucksache 228/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG )
... Nach Nr. 6 können Mindestanforderungen im Zusammenhang mit den von den Bewerbern vorzulegenden Unterlagen geregelt werden, z.B. Fristen. Weiterhin können die maßgeblichen mitteilungspflichtigen Umstände benannt werden, z.B. ein Studienabbruch, eine Beurlaubung oder ein Fachrichtungswechsel.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Kosten für die Wirtschaft
F. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
Gesetzentwurf
Entwurf
§ 1 Fördergrundsatz
§ 2 Bewerbung, Auswahl und regelmäßige Eignungs- und Leistungsprüfung
§ 3 Auswahlkriterien
§ 4 Ausschluss von Doppelförderung
§ 5 Umfang der Förderung
§ 6 Bewilligung und Förderungsdauer
§ 7 Verlängerung der Förderungshöchstdauer; Beurlaubung
§ 8 Beendigung
§ 9 Widerruf
§ 10 Mitwirkungspflichten
§ 11 Aufbringung der Mittel
§ 12 Beirat
§ 13 Statistik
§ 14 Verordnungsermächtigung
§ 15 Evaluation
§ 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Ziel und Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Weitere Ergebnisse der Vorprüfung des Gesetzentwurfs
IV. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
V. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auf das Preisniveau
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
VI. Sonstige Kosten für die Wirtschaft, Preiswirkungen
VII. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau,
VIII. Bürokratiekosten
1. Informationspflicht für die Wirtschaft
2. Informationspflichten für die Verwaltung
3. Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger:
a. Mengenkomponente
b. Preiskomponente
B. Besonderer Teil
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1208: Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines von Bund, Ländern und Privaten finanzierten nationalen Stipendienprogramms
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Drucksache 459/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren KOM (2010) 392 endg.
... 18. Im Einklang mit dem im Fahrplan zur Stärkung der Verfahrensrechte erteilten Auftrag werden in dieser Richtlinie auf EU-Ebene Mindestanforderungen für die Belehrung von Verdächtigen und Beschuldigten über ihre Verfahrensrechte und den gegen sie erhobenen Tatvorwurf festgelegt. Die Richtlinie stützt sich auf die Artikel 5 und 6 EMRK in der Auslegung durch den EGMR und fördert somit die Anwendung der Charta der Grundrechte, insbesondere ihrer Artikel 6, 47 und 48.
Drucksache 84/10
... Die Nummer 4 regelt unter Anwendung des Artikels 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit dem neu geschaffenen § 2a die Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung
§ 2 Regionaler Durchschnitt
§ 3a Niederwald mit Kurzumtrieb
§ 20 Zuständige Verwaltungsbehörde
§ 21 Übergangsregelung
Artikel 2 Änderung der InVeKoS-Verordnung
§ 2a Mindestfläche für den Bezug von Direktzahlungen
§ 4 Begriff der landwirtschaftlichen Parzelle
Abschnitt 9 Milch-Sonderprogramm
§ 28 Verspätete Antragstellung
§ 28a Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände
§ 33 Zuständige Verwaltungsbehörde
Artikel 3 Neubekanntmachung
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Sachverhalt und Zielsetzung
II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1180: Zweite Verordnung zur Änderung der Betriebsprämienverordnung und der InVeKoS-Verordnung
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Drucksache 179/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recht auf Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen in Strafverfahren KOM (2010) 82 endg.
... 17. Der vorliegende Vorschlag für einen Richtlinienentwurf formuliert Mindestanforderungen und stützt sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention und die Rechtsprechung des EGMR. Vom "Reflection Forum on Multilingualism and Interpreter Training”der Kommission16 stammt ein Bericht mit Empfehlungen zur Qualität von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen.
Begründung
1. Einführung
2. Hintergrund
3. Das Recht auf Übersetzungs- und Dolmetschleistungen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention EMRK und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4. Der Vorschlag im Einzelnen
Artikel 1 - Anwendungsbereich
Artikel 2 - Recht auf Dolmetschleistungen
Artikel 3 - Recht auf Übersetzung maßgeblicher Unterlagen
Artikel 4 – Kosten der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste
Artikel 5 – Qualität der Dolmetsch- und Übersetzungsdienste
Artikel 6 - Regressionsverbot
Artikel 7 – Umsetzung
Artikel 8 - Berichterstattung
Artikel 9 - Inkrafttreten
5. Subsidiaritätsprinzip
6. Grundsatz Der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Recht auf Dolmetschleistungen
Artikel 3 Recht auf schriftliche Übersetzung maßgeblicher Unterlagen
Artikel 4 Übernahme der Dolmetsch- und Übersetzungskosten durch die Mitgliedstaaten
Artikel 5 Effizienz von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen
Artikel 6 Regressionsverbot
Artikel 7 Umsetzung
Artikel 8 Bericht
Artikel 9 Inkrafttreten
Artikel 10
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Drucksache 518/10
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
... "10. die Ausstattungsmerkmale von Eigenmittelinstrumenten, namentlich im Hinblick auf die Ausgestaltung von Tilgungsanreizen im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 4 und die Mindestanforderungen an Rahmenbedingungen im Sinne des Absatzes 4 Satz 9,
Gesetz
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 1b Begriffsbestimmungen für Verbriefungen
§ 8e Aufsichtskollegien
§ 18a Verbriefungen
§ 18b Organisatorische Vorkehrungen bei Verbriefungen
§ 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen.
§ 64m Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 2 Änderung der Insolvenzordnung
Artikel 3 Änderung des Pfandbriefgesetzes
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
Abschnitt 5 Schutz vor Zwangsvollstreckung; Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank.
§ 29 Schutz vor Zwangsvollstreckung, Arresten und Aufrechnung.
Artikel 4 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung
Artikel 5 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 6 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Einunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Artikel 69
Artikel 7 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 9 Änderung des Schuldverschreibungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung
Artikel 11 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 12 Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
Artikel 13 Inkrafttreten
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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