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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestrahmen"


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Drucksache 610/12

... Rechte des geistigen Eigentums werden durch die ausufernde Produktf�lschung und - piraterie bedroht. Berichte der Kommission �ber die Beschlagnahmen an den EU-Au�engrenzen zeigen, dass die Anzahl sowohl der F�lle als auch der vom Zoll beschlagnahmten Produkte seit 2000 erheblich gestiegen ist. Rechte des geistigen Eigentums, die nicht durchgesetzt werden k�nnen, sind nutzlos. Deshalb besteht seit 2004 ein gemeinsamer Mindestrahmen f�r die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG), der es erm�glicht, nicht nur unmittelbar gegen Rechtsverletzer vorzugehen, sondern auch gegen (online oder offline t�tige) Mittelspersonen, deren Dienste von Dritten zwecks Verletzung eines Rechts in Anspruch genommen werden. Dieser Rechtsrahmen, der derzeit �berpr�ft wird, gestattet es Rechteinhabern, Ma�nahmen zu ergreifen, wenn ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt worden sind.

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Drucksache 610/12




Mitteilung

I. die Partnerschaft f�r eine st�rkere Europ�ische Industrie

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden S�ulen einer effizienteren Industriepolitik

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen f�rdern

1. Bereiche f�r vorrangige Ma�nahmen

i M�rkte f�r fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

ii M�rktef�r Schl�sseltechnologien

iii M�rktef�r biobasierte Produkte

iv Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

v Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

vi Intelligente Netze

2. Begleitma�nahmen

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes f�r Waren

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch F�rderung des Unternehmertums

3. Der Binnenmarkt f�r Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

4. Internationale M�rkte

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalm�rkten

1. Unterst�tzung durch den �ffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

2. Zugang zu den Kapitalm�rkten

D. Die Schl�sselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bew�ltigen: Schaffung von Arbeitspl�tzen

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskr�ften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

1. Investitionen

2. Binnenhandel


 
 
 


Drucksache 279/09

... Die Wahrnehmung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund ist zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverh�ltnisse (Artikel 72 Absatz 2 GG) erforderlich. Es besteht ein gesamtstaatliches Interesse an einer Bundesregelung, da der Gesetzentwurf nicht nur im Interesse einzelner L�nder liegt. Das �bergreifende Ziel der Regelungen, einen generellen Schutz der Nutzerinnen und Nutzer bzw. Kundinnen und Kunden, insbesondere der Minderj�hrigen, vor den sch�dlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung zu gew�hrleisten, betrifft die gesamte Bev�lkerung. Die Bewertung des Gesundheitsrisikos und die Festlegung eines Mindestrahmens f�r das materielle Schutzniveau k�nnen

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 279/09




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

1. Haushaltausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) 1

� 1
Anwendungsbereich

� 2
Schutz in der Medizin

� 3
Schutz bei kosmetischen oder sonstigen Anwendungen

� 4
Nutzungsverbot f�r Minderj�hrige

� 5
Erm�chtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

� 6
Befugnisse der zust�ndigen Beh�rden

� 7
Kosten

� 8
Bu�geldvorschriften

Artikel 2
�nderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes

1. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen in der Medizin

2. Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen Zwecken au�erhalb der Medizin

3. Erweiterung der Regelungen zum Schutz vor sch�dlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung im Bundes-Immissionschutzgesetz BImSchG

4. Zusammenfassung

II. Wesentliche Regelungsinhalte

1. Schutz vor sch�dlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung in der Medizin Artikel 1

2. Schutz vor sch�dlichen Wirkungen durch nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen zu kosmetischen und sonstigen Zwecken au�erhalb der Medizin Artikel 1

3. Schutz vor sch�dlichen Umwelteinwirkungen durch nichtionisierende Strahlung � �nderung des BImSchG Artikel 2

III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Gesetzgebungskompetenz

2. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 72 Absatz 2 des Grundgesetzes

IV. Vereinbarkeit mit europ�ischem Recht

V. Alternativen

VI. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzentwurfs

1. Kosten f�r die �ffentlichen Haushalte

2. Kosten f�r die Wirtschaft und Preiswirkungen

VII. B�rokratiekosten

1. Unternehmen

2. B�rgerinnen und B�rger

3. Verwaltung

VIII. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von M�nnern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1: Allgemeine Vorschriften

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu Artikel 2

Zu � 22

Zu � 32

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 875: Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierenden Strahlen


 
 
 


Drucksache 431/08

... Die Umsetzung der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU f�hrte auf nationaler Ebene zu einer eindeutigen Erh�hung des bisherigen Rechtsschutzniveaus. Da eine Richtlinie nur einen Mindestrahmen festlegt, k�nnen die Mitgliedstaaten und Regionen in ihrer Rechtsetzung weitergehen. Zahlreiche Mitgliedstaaten, einschlie�lich Deutschland, haben dies getan. Auf diese Weise werden die Rechtsvorschriften an die lokalen Priorit�ten angepasst. Im Hinblick auf die Mitgliedstaaten, die �ber die Mindestanforderungen hinausgegangen sind, ist festzustellen dass neue Richtlinien keine gro�en Ver�nderungen der nationalen Rechtsvorschriften verlangen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 431/08




Bemerkungen der Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 72 endg. � J�hrliche Strategieplanung f�r 2009

Punkt 3 � Soziales Europa

Punkt 4 � Klimawandel

Punkt 5 � Marktbeobachtung

Punkt 6 � Regelung f�r KMU

Punkt 7 � Bessere Rechtsetzung

Punkt 9 � Koh�sionspolitik

Punkt 10 � Finanzdienstleistungen

Punkt 11 � Meerespolitik

Punkt 12 � Kultur- und Kreativwirtschaft

Punkt 13 - Verkehrspolitik

Punkt 15 - EURODAC

Punkt 16 - Asyl

Punkt 17 � Zuwanderung

Punkt 18 - Chemische, biologische, nukleare und radiologische Gefahren

Punkt 19 � Zivilschutz

Punkt 20 � Gesundheitswesen

Punkt 21 � Chancengleichheit

Punkt 22 � Demografie

Punkt 23 - Health Check der Gemeinsamen Agrarpolitik

Punkt 25 - Personal

Punkt 26 � �bersetzung

Punkt 27 � Agenturen


 
 
 


Drucksache 678/06

... Die Umwelthaftung tr�gt dazu bei, Situationen zu identifizieren, an denen bestimmte Ver�nderungen der Umwelt aus Umweltsicht bedenklich sind bzw. sein k�nnen und daher nicht hingenommen werden k�nnen. Eine Verpflichtung zur Information, Gefahrenabwehr und Sanierung bietet eine hohe Gew�hr daf�r, dass Umweltbelange, die bestimmten wirtschaftlichen Bet�tigungen entgegen stehen, umfassend ermittelt, bewertet und entsprechend ihrer Bedeutung bei Aus�bung der wirtschaftlichen T�tigkeit ber�cksichtigt werden. Dies gilt in verst�rktem Ma�e dann, wenn die zust�ndige Beh�rde entsprechende korrespondierende Befugnisse hat, um diese Pflichten durchzusetzen, und Betroffene und bestimmte Vereinigungen die M�glichkeit haben, sich daran zu beteiligen. Die Regelungen �ber die Befugnisse der zust�ndigen Beh�rden, diese Pflichten der Verantwortlichen im Einzelfall auch durchzusetzen sowie die den Betroffenen und bestimmten Vereinigungen zugewiesenen M�glichkeiten flankieren damit diese Zielsetzung. Die Umwelthaftung ist dabei ein Instrument, das einen wirksamen Schutz der Umwelt verb�rgt, einen Mindestrahmen f�r das Umweltschutzniveau im Gesamtstaat sicherstellt und gleichzeitig aber auch der wirtschaftlichen Entfaltung Grenzen setzt. F�r berufliche T�tigkeiten, die im Wettbewerb mit anderen beruflichen T�tigkeiten an anderen Standorten stehen, kann sich die Umwelthaftung daher als Hindernis bei der Umsetzung bestimmter Entwicklungsvorstellungen erweisen, wenn Umweltgesichtspunkten bei den �berlegungen nicht hinreichend Rechnung getragen worden ist.

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Drucksache 678/06




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz �ber die Vermeidung und Sanierung von Umweltsch�den (Umweltschadensgesetz � USchadG)

� 1
Verh�ltnis zu anderen Vorschriften

� 2
Begriffsbestimmungen

� 3
Anwendungsbereich

� 4
Informationspflicht

� 5
Gefahrenabwehrpflicht

� 6
Sanierungspflicht

� 7
Allgemeine Pflichten und Befugnisse der zust�ndigen Beh�rde

� 8
Bestimmung von Sanierungsma�nahmen

� 9
Kosten der Vermeidungs- und Sanierungsma�nahmen

� 10
Aufforderung zum T�tigwerden

� 11
Rechtsschutz

� 12
Deckungsvorsorge

� 13
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten der Europ�ischen Union

� 14
Zeitliche Begrenzung der Anwendung

Anlage 1
(zu � 3 Abs. 1) Berufliche T�tigkeiten

Anlage 2
(zu � 3 Abs. 3 Nr. 3) Internationale Abkommen

Anlage 3
(zu � 3 Abs. 3 Nr. 5) Internationale �bereink�nfte

Artikel 2
�nderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Artikel 3
�nderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten; Au�erkrafttreten

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes

1. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt der Umwelthaftungsrichtlinie

2. Struktur des Gesetzentwurfs

3. Eckpunkte des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

1. Allgemeines: Zuordnung der erfassten Umweltsch�den zu den einzelnen Kompetenztiteln

2. Inanspruchnahme der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz durch den Bund

a. Verh�ltnis des Umweltschadensgesetzes zum Bundes-Bodenschutzgesetz

b. Bodenrecht nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 18 GG

c. Recht der Wirtschaft nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 GG

d. Annexkompetenzen zu Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 und 18 GG

e. B�rgerliches Recht nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

f. Gerichtliches Verfahren nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 1 GG

3. Erforderlichkeit der Bundesregelungen nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11, 72 Abs. 2 des Grundgesetzes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

III. Gender Mainstreaming

IV. Alternativen

V. Finanzielle Auswirkungen

1. Allgemeines

2. Kosten f�r die �ffentlichen Haushalte

3. Kosten f�r die Wirtschaft und Preiswirkungen

VI. Befristung

B. Zu den einzelnen Artikeln

Zu Artikel 1

Zu � 1

Zu � 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Zu Nr. 8

Zu Nr. 9

Zu Nr. 10

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu � 13

Zu � 14

Zu Anlage 1 zu � 3 Abs. 1 Berufliche T�tigkeiten

Zu Anlage 2 zu � 3 Abs. 3 Nr. 3 Internationale Abkommen

Zu Anlage 3 zu � 3 Abs. 3 Nr. 5 Internationale �bereink�nfte

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 195/05

... es im Jahre 1976 unver�ndert. Allerdings soll die Androhung von Bu�geldern eine pr�ventive Wirkung entfalten. Das kann nur gelingen, wenn sie vom Normadressaten als nachhaltige Sanktion empfunden wird. In Anbetracht des im Geb�udebereich eingesetzten Kapitals ist eine deutlich �ber dem gesetzlichen Mindestrahmen liegende Androhung erforderlich. Sollte diese Androhung im Einzelfall nicht ausreichend sein, um den wirtschaftlichen Vorteil, den der T�ter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, auszugleichen, kann die zust�ndige Beh�rde nach allgemeinem Recht im konkreten Fall das H�chstma� �berschreiten (� 17 Abs. 4

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 195/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf �ffentliche Haushalte

E. Sonstige Kosten

2

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begr�ndung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7


 
 
 


Drucksache 1/17 PDF-Dokument



Drucksache 524/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.