1 Kontext des Vorschlages
� Gr�nde und Ziele des Vorschlags
� Allgemeiner Kontext
� Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
� Koh�renz mit anderen Ma�nahmen und Zielen der Union
2 Anh�rung von interessierten Kreisen und Folgenabsch�tzung
� Anh�rung von interessierten Kreisen
Anh�rungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Ber�cksichtigung
� Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Wichtigste konsultierte Verb�nde und Fachleute
Bewertung der Stellungnahmen
Form der Ver�ffentlichung der Stellungnahmen
� Folgenabsch�tzung
3 Rechtliche Aspekte
� Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme
� Rechtsgrundlage
� Subsidiarit�tsprinzip
� Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit
� Wahl des Instruments
4 AUSWIRKUNGEN AUF DEN Haushalt
5 WEITERE Angaben
� Vereinfachung
� Europ�ischer Wirtschaftsraum
Der Vorschlag im Einzelnen
1. Beschreibung des geographischen Anwendungsbereichs und Ausdehnung des Geltungsbereichs Artikel 1
2. Begriffsbestimmungen Artikel 2
3. Ausnahmeregelungen
4. �bergangszeitraum f�r Interoperabilit�tskomponenten Artikel 10 Absatz 5 neu
5. Technische Anh�nge der TSI Artikel 6
6. �berpr�fung der Betriebs- und Instandhaltungsvorschriften nach der Inbetriebnahme Artikel 14 Absatz 2
7. Inbetriebnahme von Fahrzeugen Artikel 14
8. Sonderf�lle und einzelstaatliche Vorschriften Artikel 16 Absatz 3
9. Dringende �nderung einer TSI Artikel 17
10. Best�tigung von Zwischenpr�fungen Artikel 18
11. Arbeitsprogramm Artikel 23
12. Infrastruktur- und Fahrzeugregister Artikel 24
Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Kapitel II
TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN f�r die INTEROPERABILIT�T
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
1. Ein Mitgliedstaat kann in folgenden F�llen und unter folgenden Bedingungen von der
Kapitel III
INTEROPERABILIT�TSKOMPONENTEN
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
1. Zur Ausstellung der EG-Konformit�ts- oder Gebrauchstauglichkeitserkl�rung f�r eine
Kapitel IV
TeilsystemE
Artikel 14
Artikel 15
Artikel 16
Artikel 17
Artikel 18
1. Zur Ausstellung der EG-Pr�ferkl�rung l�sst der Auftraggeber oder sein Bevollm�chtigter
Artikel 19
Kapitel V
BENANNTE STELLEN
Artikel 20
Kapitel VI
AUSSCHUSS UND ARBEITSPROGRAMM
Artikel 21
Artikel 21a
Artikel 21b
Artikel 21c
Artikel 22
Artikel 23
Kapitel VII
INFRASTRUKTUR- UND FAHRZEUGREGISTER
Artikel 24
Artikel 22a
Kapitel VIII
�BERGANGSREGELUNGEN
Artikel 25
Kapitel IX
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 26
Artikel 27
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich
Artikel 28
Artikel 29
Artikel 2930
Artikel 3031
Anhang I
. GELTUNGSBEREICH .
1. DAS KONVENTIONELLE TRANSEUROP�ISCHE EISENBAHNSYSTEM
1.1. INFRASTRUKTUREN
1.2. FAHRZEUGE
2. F�R DAS TRANSEUROP�ISCHE HOCHGESCHWINDIGKEITSBAHNSYSTEM
2.1. INFRASTRUKTUREN
2.2. FAHRZEUGE
3. KOMPATIBILIT�T INNERHALB DES KONVENTIONELLEN TRANSEUROP�ISCHEN EISENBAHNSYSTEMS
4. AUSWEITUNG DES GELTUNGSBEREICHS
4.1. Strecken- und Fahrzeugunterkategorien
4.2. Kostenbegrenzung
Anhang II
Teilsysteme
1. VERZEICHNIS DER Teilsysteme
2. RELEVANTE BEREICHE
2. BESCHREIBUNG DER Teilsysteme
2.1. Infrastruktur
2.2. Energie
2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
2.4. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
2.5. Telematikanwendungen
2.6. Fahrzeuge
2.7. Instandhaltung
Anhang III
Grundlegende Anforderungen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Sicherheit
1.1.1. Die Planung, der Bau oder die Herstellung, die Instandhaltung und die �berwachung der sicherheitsrelevanten Bauteile, insbesondere derjenigen, die am Zugverkehr beteiligt sind, m�ssen die Sicherheit auch unter bestimmten Grenzbedingungen auf dem f�r das Netz festgelegten Niveau halten.
1.1.3. Die verwendeten Bauteile m�ssen w�hrend ihrer gesamten Betriebsdauer den spezifizierten gew�hnlichen oder Grenzbeanspruchungen standhalten. Durch geeignete Mittel ist sicherzustellen, dass sich die Sicherheitsauswirkungen eines unvorhergesehenen Versagens in Grenzen halten.
1.1.5. Die f�r die Bet�tigung durch die Fahrg�ste vorgesehenen Einrichtungen m�ssen so konzipiert sein, dass das sichere Funktionieren der Einrichtungen oder die Gesundheit und
1.1.5. Die f�r die Bet�tigung durch die Fahrg�ste vorgesehenen Einrichtungen m�ssen so konzipiert sein, da� sie deren Sicherheit nicht gef�hrden, wenn sie in einer voraussehbaren
1.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft
1.3. Gesundheit
1.3.1. Werkstoffe, die aufgrund ihrer Verwendungsweise die Gesundheit von Personen, die
1.3.2. Die Auswahl, die Verarbeitung und die Verwendung dieser Werkstoffe m�ssen eine gesundheitssch�dliche oder -gef�hrdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines Brandes in Grenzen halten.
1.4. Umweltschutz
1.4.1. Die Umweltauswirkungen des Baus und Betriebs des konventionellen transeurop�ischen Eisenbahnsystems sind bei der Planung dieses Systems entsprechend den geltenden Gemeinschaftsbestimmungen zu ber�cksichtigen.
1.4.2. In Z�gen und Infrastruktureinrichtungen verwendete Werkstoffe m�ssen eine umweltsch�dliche oder -gef�hrdende Rauch- und Gasentwicklung insbesondere im Fall eines
1.4.3. Fahrzeuge und Energieversorgungsanlagen sind so auszulegen und zu bauen, dass sie mit Anlagen, Einrichtungen und �ffentlichen oder privaten Netzen, bei denen Interferenzen m�glich sind, elektromagnetisch vertr�glich sind.
1.4.4. Beim Betrieb des konventionellen transeurop�ischen Eisenbahnsystems m�ssen die vorgeschriebenen L�rmgrenzen eingehalten werden.
1.5. Technische Kompatibilit�t
2. Besondere Anforderungen AN jedes Teilsystem
2.1. Infrastrukturen
2.1.1. Sicherheit
2.2. Energie
2.2.1. Sicherheit
2.2.2. Umweltschutz
2.2.3. Technische Kompatibilit�t
2.3. Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
2.3.1. Sicherheit
2.3.2. Technische Kompatibilit�t
2.4. Fahrzeuge
2.4.1. Sicherheit
2.4.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft
2.4.3. Technische Kompatibilit�t
2.4.4. Kontrolle
2.5. Instandhaltung
2.5.1. Gesundheit und Sicherheit
2.5.2. Umweltschutz
2.5.3. Technische Kompatibilit�t
2.6. Umwelt
2.6.1. Gesundheit
2.6.2. Umweltschutz
2.7. Betrieb
2.6. Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung
2.6.1. Sicherheit
2.6.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft
2.6.3. Technische Kompatibilit�t
2.7. Telematikanwendungen im Personen- und G�terverkehr
2.7.1. Technische Kompatibilit�t
2.7.2. Zuverl�ssigkeit und Betriebsbereitschaft
2.7.3. Gesundheit
2.7.4. Sicherheit
Anhang IV
KONFORMIT�T UND GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT DER INTEROPERABILIT�TSKOMPONENTEN
1. INTEROPERABILIT�TSKOMPONENTEN
1.1. Allgemeine Komponenten
1.2. Allgemeine Komponenten mit besonderen Eigenschaften
1.3. Besondere Komponenten
2. Anwendungsbereich
Anhang V
EG-PR�FERKL�RUNG f�r Teilsysteme
Anhang VII
Pr�fverfahren f�r Teilsysteme
1. Einleitung
2. STUFEN
3. BESCHEINIGUNG
4. TECHNISCHES DOSSIER
5. �berwachung
5.1. Der Zweck der EG-�berwachung besteht darin, sich zu vergewissern, da� die im technischen Dossier enthaltenen Pflichten bei der Verwirklichung des Teilsystems erf�llt
5.2. Der benannten Stelle, die mit der Pr�fung der Ausf�hrung beauftragt ist, ist st�ndig
5.3. Die benannte Stelle, die mit der Pr�fung der Ausf�hrung beauftragt ist, nimmt in regelm��igen Zeitabst�nden Nachpr�fungen Audits vor, um sich von der Einhaltung der
5.4. Dar�ber hinaus ist die benannte Stelle berechtigt, die Baustelle und die Fertigungsst�tten unangemeldet zu besuchen. Bei dieser Gelegenheit kann die benannte Stelle vollst�ndige oder
6. HINTERLEGUNG
7. VER�FFENTLICHUNG
8. SPRACHE
Anhang VII
VON DEN MITGLIEDSTAATEN ZU BER�CKSICHTIGENDE MINDESTKRITERIEN f�r die NOTIFIZIERUNG DER STELLEN
Anhang VIII
DOSSIER f�r die BEANTRAGUNG VON AUSNAHMEREGELUNGEN
Anhang IX
Teil A
Anhang X
ENTSPRECHUNGSTABELLE