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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mindestrente"


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Drucksache 780/10

... 39. betont, dass Vorschriften zur sozialen Sicherheit verabschiedet werden m�ssen, damit eine Verkn�pfung zwischen der in dem jeweiligen Mitgliedstaat gew�hrten Mindestrente und der entsprechenden Armutsgrenze hergestellt wird;



Drucksache 724/08

... Zu Nr. 4: Durch das BBVAnpG 2000 ist auch eine Erh�hung der sog. Altersmindestrente � 32 Abs. 2 BEG notwendig geworden. Die Erm�chtigung hierzu findet sich in � 42 Abs. 3 BEG.



Drucksache 200/08

... 38. schl�gt vor, dass Unternehmen m�glichst rasch unter Ber�cksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Traditionen, den R�ckgriff auf Vorruhestandsregelungen im Rahmen der Tarifautonomie oder in R�cksprache mit den Betriebsr�ten verringern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der �lteren Arbeitnehmer zu st�rken und ihre Besch�ftigung zu f�rdern; r�umt jedoch ein, dass f�r �ltere Arbeitnehmer (jenseits des Mindestrentenalters), die keine Vollzeitbesch�ftigung mehr w�nschen, M�glichkeiten der Teilzeitarbeit, flexibler Arbeitszeiten, Telearbeit und Job-Sharing ausgelotet werden k�nnen, die eine neuartige Form des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand darstellen k�nnen und durch die ein "

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Drucksache 200/08




Allgemeine Bemerkungen

Die demografische Erneuerung als Herausforderung

Humanressourcen als Herausforderung

Solidarit�t zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung

Integrierte Zuwanderung als Herausforderung


 
 
 


Drucksache 2/1/07

... VI f�hrt in den F�llen zu erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, in denen die Mindestrentenregelung des � 262 SGB VI anzuwenden ist. W�hrend bei anderen Vorschriften, so bei �� 263a, 264b SGB VI, Verh�ltnisberechnungen vorzunehmen sind, stellt � 262 SGB VI auf den Kalendermonat ab, f�r den der Zuschlag zu gew�hren ist. Wenn in einem solchen Kalendermonat Ost- und Westbeitragszeiten zusammentreffen so ist bei einer Streichung des � 254d Abs. 3 Satz 1

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Drucksache 2/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b � 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 � 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 � 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Artikel 17 Nr. 12 Buchstabe b � 27a Abs. 2 Nr. 2 ALG

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 � 38 SGB VI und 17 Nr. 11 Buchstabe b � 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 � 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 � 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 � 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 2/07 (Beschluss)

... VI f�hrt in den F�llen zu erheblichen verwaltungstechnischen Schwierigkeiten, in denen die Mindestrentenregelung des � 262 SGB VI anzuwenden ist. W�hrend bei anderen Vorschriften, so bei �� 263a, 264b SGB VI, Verh�ltnisberechnungen vorzunehmen sind, stellt � 262 SGB VI auf den Kalendermonat ab, f�r den der Zuschlag zu gew�hren ist. Wenn in einem solchen Kalendermonat Ost- und Westbeitragszeiten zusammentreffen so ist bei einer Streichung des � 254d Abs. 3 Satz 1

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Drucksache 2/07 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nr. 7 Buchstabe b � 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI , Nr. 28 � 96a Abs. 2 Nr. 2 SGB VI , Nr. 81 � 313 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI ,

2. Zu Artikel 1 Nr. 9 � 38 SGB VI , Artikel 17 Nr. 11 Buchstabe b � 23 Abs. 8 ALG

3. Zu Artikel 1 Nr. 53 � 228a SGB VI ,

4. Zu Artikel 1 Nr. 65 � 254d Abs. 3 Satz 1 SGB VI

5. Zu Artikel 1 Nr. 66 � 255a Abs. 4 Satz 4 SGB VI

6. Zu Artikel 17 Nr. 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa � 21 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 ALG


 
 
 


Drucksache 89/06

... 2. Die Bestimmungen dieser Verordnung �ber die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten gelten nicht f�r die �bergangsbestimmungen der schwedischen Rechtsvorschriften in Bezug auf den Anspruch auf Mindestrente f�r Personen, die 1937 und fr�her geboren wurden und vor dem Rentenantrag eine bestimmte Zeit lang in Schweden gewohnt haben (Gesetz 2000:798).

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Drucksache 89/06




Begr�ndung

1 Kontext des Vorschlags

Gr�nde und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

�bereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europ�ischen Union

2 Anh�rung von Interessierten Kreisen und Folgenabsch�tzung

Anh�rung von interessierten Kreisen Anh�rungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabsch�tzung

3 rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Ma�nahme

Rechtsgrundlage

Subsidiarit�tsprinzip

Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit

Wahl der Instrumente

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 weitere Angaben

Vereinfachung

Europ�ischer Wirtschaftsraum

Einzelerl�uterung zum Vorschlag

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Anhang

1. In Anhang I Abschnitt II

2. Anhang VIII wird wie folgt ge�ndert:

3. Anhang XI erh�lt folgende Fassung::

A. BELGIEN

B. TSCHECHISCHE Republik

C. D�NEMARK

D. DEUTSCHLAND

E. ESTLAND

F. GRIECHENLAND

G. SPANIEN

H. FRANKREICH

I. IRLAND

J. ITALIEN

K. Zypern

L. LETTLAND

M. LITAUEN

N. LUXEMBURG

O. UNGARN

P. MALTA

Q. NIEDERLANDE

1. Krankenversicherung

2. Anwendung des Allgemeine Ouderdomswet AOW niederl�ndisches Gesetz �ber die allgemeine Altersversorgung

3. Anwendung des Gesetzes �ber die allgemeine Hinterbliebenenversicherung Allgemeine nabestaandenwet ANW

4. Anwendung der niederl�ndischen Rechtsvorschriften �ber die Arbeitsunf�higkeitsversicherung.

5. Anwendung der niederl�ndischen Rechtsvorschriften �ber Familienleistungen

R. �STERREICH

S. POLEN

T. PORTUGAL

U. SLOWENIEN

V. SLOWAKEI

W. FINNLAND

X. SCHWEDEN

Y. VEREINIGTES K�nigreich


 
 
 


Drucksache 618/05

... bleibt m�glich, sofern die Voraussetzungen des � 174 Abs. 1 VVG gegeben sind, also insbesondere die daf�r vereinbarte Mindestversicherungssumme oder Mindestrente erreicht wird. Die M�glichkeit der Umwandlung ber�cksichtigt, dass sich die wirtschaftliche Situation eines Versicherungsnehmers deutlich verschlechtern kann. Diese M�glichkeit muss und kann beibehalten werden; es bleibt dabei, dass eine Altersvorsorge getroffen ist; die Rentenzahlungen fallen allerdings niedriger aus. Es bleibt auch bei der Anwendbarkeit von � 174 Abs. 1 Satz 2 VVG. Diese Regelung hat den Zweck, eine kostenintensive Verwaltung geringer Betr�ge zu vermeiden. Dieser Gesichtspunkt hat auch vor dem Hintergrund der vorgeschlagenen Regelung zum Pf�ndungsschutz Geltung. Es geht regelm��ig auch nur um geringe Betr�ge, die nach � 174 Abs. 1 Satz 2 VVG zur Auszahlung kommen k�nnten; dies kann hingenommen werden. Im Regelfall wird der Versicherungsvertrag wegen Erreichens dieser Betr�ge bestehen bleiben.

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Drucksache 618/05




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Zivilprozessordnung

� 851c
Pf�ndungsschutz bei Altersrenten

� 851d
Pf�ndungsschutz bei steuerlich gef�rdertem Altersvorsorgeverm�gen

Artikel 2
�nderung der Insolvenzordnung

Artikel 3
�nderung des Einkommensteuergesetzes

Artikel 4
�nderung des Gesetzes �ber den Versicherungsvertrag

Artikel 5
�nderung des Vierten Buchs Sozialgesetzbuch

Artikel 6
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Pf�ndungsschutz der Altersvorsorge

1. Ziel der Erweiterung des Pf�ndungsschutzes auf Altersrenten

2. Grundkonzeption des Pf�ndungsschutzes

II. Anpassung der Insolvenzanfechtung

III. Auswirkung des Gesetzentwurfs auf die Einnahmen und Ausgaben der �ffentlichen Haushalte, Kosten f�r die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Gesetzgebungskompetenz

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 2

Zu � 851c

Zu � 851d

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 5


 
 
 


Drucksache 39/15 PDF-Dokument



Drucksache 150/17 PDF-Dokument



Drucksache 513/16 PDF-Dokument



Drucksache 679/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.