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"Mitteilungs- und informationspflichten"
Drucksache 194/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt der 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... - und Elektronikgerätegesetz bereits konkrete Anforderungen über Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller an die Gemeinsame Stelle und der Verpflichtung der Gemeinsamen Stelle zur Weiterleitung an das Umweltbundesamt. Hierzu gehören Angaben über Art, Menge und Verbleib der Geräte. Durch die Regelung in § 13 Abs. 4
Drucksache 184/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
... 2. Die vorgesehene Beförderungspflicht von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität dient der Gewährleistung der Gleichbehandlung. Die Regelungen tragen zudem dem Umstand Rechnung, dass in berechtigten Ausnahmefällen der Anspruch auf Beförderung zurücktreten muss. Durch die vorgesehenen flankierenden Mitteilungs- und Informationspflichten sowie durch die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Sanktionen dürfte ein Missbrauch der Ausnahmetatbestände zu Lasten der Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgeschlossen sein. Allerdings ist der Begriff der "Person mit eingeschränkter Mobilität" in Artikel 2 Buchstabe a zu unbestimmt. Wenn einerseits Sanktionen verhängt werden sollen, muss andererseits für die Verpflichtungen eine überprüfbare, klare Vorgabe existieren, gegenüber welchen Personen eine Verpflichtung besteht, da ansonsten die Gefahr von Missbrauch besteht.
Drucksache 184/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 810. Sitzung des Bundesrates am 29. April 2005
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
... 2. Die vorgesehene Beförderungspflicht von Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität dient der Gewährleistung der Gleichbehandlung. Die Regelungen tragen zudem dem Umstand Rechnung, dass in berechtigten Ausnahmefällen der Anspruch auf Beförderung zurücktreten muss. Durch die vorgesehenen flankierenden Mitteilungs- und Informationspflichten sowie durch die von den Mitgliedstaaten festzulegenden Sanktionen dürfte ein Missbrauch der Ausnahmetatbestände zu Lasten der Personen mit eingeschränkter Mobilität ausgeschlossen sein.
Drucksache 53/05
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro - und Elektronikgerätegesetz - ElektroG )
... § 13 Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller
Drucksache 194/05 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates:
Entwurf eines Gesetzes zur Straffung der Umweltstatistik
... - und Elektronikgerätegesetz bereits konkrete Anforderungen über Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller an die Gemeinsame Stelle und der Verpflichtung der Gemeinsamen Stelle zur Weiterleitung an das Umweltbundesamt. Hierzu gehören Angaben über Art, Menge und Verbleib der Geräte. Durch die Regelung in § 13 Abs. 4
Drucksache 664/04
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz.- ElektroG )
...
Mitteilungs- und Informationspflichten der Hersteller
Suchbeispiele:
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Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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