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"Mittel- bis langfristig"
Drucksache 25/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2010/11 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Wi-AS-Fz-G-K-U b) Jahreswirtschaftsbericht 2011 der Bundesregierung Wi-AS-Fz-G
... 15. Der Bundesrat äußert seine Besorgnis über den abzusehenden Mangel an fachlich qualifizierten Arbeitskräften. Bereits heute fällt es den Arbeitgebern in einigen Berufsfeldern und/oder Regionen schwer, geeignetes Fachpersonal zu gewinnen. Angesichts des bevorstehenden demographischen Wandels dürfte sich dieses Problem mittel- bis langfristig verschärfen. Aus diesem Grunde muss die Politik frühzeitig durch entsprechende Maßnahmen gegensteuern. Der Bundesrat begrüßt vor diesem Hintergrund den Ansatz der Bundesregierung, das inländische Potenzial an Arbeitskräften zu mobilisieren, indem die Voraussetzungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessert, die Arbeitsbedingungen stärker auch auf ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet und die Anstrengungen im Bereich Bildung und Qualifizierung intensiviert werden. Der Bundesrat sieht in diesem Zusammenhang auch die Unternehmen gefordert, durch verstärkte Anstrengungen bei der Aus- und Weiterbildung ihren Beitrag zur Bekämpfung des drohenden Fachkräftemangels zu leisten. Die Gewinnung geeigneten Personals liegt im ureigensten Interesse der Unternehmen und sichert langfristig deren Wettbewerbsfähigkeit. Darüber hinaus müssen die Rahmenbedingungen für eine gesteuerte und qualifizierte Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte, auch bereits für den Prozess der Arbeitssuche, verbessert werden etwa durch den Wegfall der Vorrangprüfung in bestimmten Arbeitsmarktsegmenten oder mittelfristig die Einführung eines Punktesystems für eine Zuwanderung ohne konkreten Arbeitsplatznachweis nach kanadischem oder australischem Vorbild. Zu prüfen sind auch Vorschläge, das für die Erlangung eines Aufenthaltstitels geforderte Mindesteinkommen für ausländische Arbeitnehmer abzusenken.
Drucksache 37/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens: Wege zu einem effizienten europäischen Markt für öffentliche Aufträge KOM (2011) 15 endg.
... Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Gefahr, dass solche Verpflichtungen diskriminierend wirken oder den Wettbewerb auf den Beschaffungsmärkten einschränken. Dies kann zu einer geringeren Anzahl der Bieter und zu Preissteigerungen führen, was sich angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Zeiten und Haushaltsbeschränkungen in vielen Mitgliedstaaten als problematisch erweisen könnte. Um dieses Risiko abzuschwächen, müssen die auferlegten Verpflichtungen und Kriterien objektiv und nicht diskriminierend sein und sollten nur dann angewandt werden, wenn die Märkte EU-weit so stark entwickelt sind, dass ein wirksamer Wettbewerb gegeben ist. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass einige Anforderungen im Sinne eines höheren Umweltschutzes mittel- bis langfristig durchaus zu wirtschaftlichen Einsparungen führen können (z.B. auf dem Gebiet der Energieeffizienz).
Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... Im Folgenden werden die wesentlichen Maßnahmen vorgestellt, die Bund und Länder zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland ergriffen haben. Dabei handelt es sich sowohl um Maßnahmen, die kurzfristig Wirkung entfalten, als auch um solche, die eher mittel- bis langfristig das Wachstumspotenzial stärken.
Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Die vielleicht größte Herausforderung für die EU und ihre Mitgliedstaaten besteht darin, sehr viel strategischer an die Innovation heranzugehen, also ein Konzept zu verfolgen, in dem Innovation ein übergeordnetes politisches Ziel ist, in dem wir einen mittel- bis langfristigen Ansatz verfolgen, alle politischen Instrumente, Maßnahmen und die Finanzmittel von vornherein auf ihren Beitrag zur Innovation ausgelegt werden, die politischen Konzepte und Maßnahmen der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen eng aufeinander abgestimmt sind und sich gegenseitig verstärken und in dem nicht zuletzt die höchste politische Ebene eine strategische Agenda aufstellt, Fortschritte regelmäßig überprüft und etwas gegen Verzögerungen unternimmt.
Drucksache 299/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über künftige Schritte bei der Bewirtschaftung von Bioabfällen in der Europäischen Union KOM (2010) 235 endg.
... Überinvestitionen in die Verbrennungskapazität sind jedoch unbedingt zu vermeiden, da sie spätere Optionen zugunsten einer verstärkten biologischen Behandlung oder einer verstärkten Abfallvermeidung einschränken könnten. In den nationalen Abfallbewirtschaftungsplänen sollte diese Frage ausdrücklich mittel- bis langfristig mitberücksichtigt werden.
Drucksache 41/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2009/10 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2010 der Bundesregierung
... 11. In Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes gibt es aber unterschiedliche Auffassungen über die Ausgestaltung einer adäquaten Marktorientierung. Dabei spielt der zu Grunde liegende Zeithorizont oft eine entscheidende Rolle: Was kurzfristig aus marktökonomischen Gründen sinnvoll erscheint, kann bei mittel- bis langfristiger Perspektive auch volkswirtschaftlich sehr nachteilig sein. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, dies bei der Ausgestaltung ihrer künftigen Wirtschaftspolitik zu berücksichtigen, um dem selbstgesetzten Motto "
Drucksache 260/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss: Eine europäisches Strategie für saubere und energieeffiziente Fahrzeuge KOM (2010) 186 endg.
... Die Strategie baut auf laufende Maßnahmen auf und umfasst mittel- bis langfristige Aktionen. Durch diese Aktionen werden die Vorteile der neuen Antriebstechniken in Form von umwelt- und energiepolitischen Zielen realisiert und es wird gleichzeitig eine Situation vermieden in der Fortschritte bei neuen Technologien durch geringere Verbesserungen bei konventionellen Fahrzeugen oder durch eine wachsende Nachfrage nach weniger effizienten Fahrzeugen zunichte gemacht werden. Der Aktionsplan nutzt die Synergien zwischen der Verbesserung der Verbrennungsmotoren und der Einführung von Technologien mit extrem niedrigen CO
Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... - Die Kommission wird kurzfristig sicherstellen, dass die neuen Zugriffsregeln für Fischereidaten in allen Mitgliedstaaten ausnahmslos durchgesetzt werden. Mittel- bis langfristig werden Möglichkeiten geprüft, den Zugang noch weiter auszubauen. - Zur Ressourcenoptimierung werden WISE-Meer und EMODnet im Zuge der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie miteinander verknüpft werden. WISE-Meer soll Mitte 2012 anlaufen und wird Meeresumweltdaten der Mitgliedstaaten wie auch Daten über menschliche Aktivitäten sammeln und visualisieren. Genau wie EMODnet baut auch WISE-Meer auf WISE auf, dem Informationssystem, das die Mitgliedstaaten für Meldungen im Rahmen der
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
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Drucksache 313/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... Eine hohe Verschuldung belastet die mittel- bis langfristigen Wachstumsaussichten und nimmt den Regierungen die Möglichkeit, glaubhafte antizyklische Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese am dringendsten gebraucht werden. Dies gilt insbesondere angesichts der wachsenden Risiken für die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen, die unter anderem aus den jüngsten Banken-Rettungspaketen und aus der Bevölkerungsalterung erwachsen.
Drucksache 264/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien KOM (2010) 183 endg.
... Erfolgreiche Strategien bauen auf einem mittel- bis langfristigen (das sind 10-20 Jahre) Entwicklungsmodell auf, das Investitionen in Infrastruktur und Humankapital kombiniert. Investitionen sollten in für die KKI wichtigen Bereichen getätigt werden, wie z.B. neue Geschäftsmodelle, Kreativität und Innovation, Digitalisierung, bessere Qualifizierung des Humankapitals sowie Partnerschaften mit anderen Branchen. Ein strategischer Ansatz im Kontext eines integrierten Entwicklungsmodells bedeutet, dass die Förderung der KKI nicht als "
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 74. ist der Ansicht, dass bei der Ausrichtung der Krisenbewältigungsstrategie ein langfristiges und nachhaltiges Wachstum als Hauptkriterium für politische Entscheidungen dienen sollte, um die Gefahr struktureller Nachwirkungen zu verringern oder auszuschalten; stellt fest, dass es insofern entscheidend auf den Inhalt der Konjunkturprogramme ankommt; ist ferner der Auffassung, dass politische Beschlüsse auf mittel- bis langfristigen Strategien beruhen sollten, dass öffentliche Investitionen mit Schwerpunkt auf Innovation, Forschung, Bildung und Energieeffizienz gezielt eingesetzt werden müssen und dass die neuen Technologien als eine Priorität betrachtet werden sollten;
Drucksache 706/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... " angeführten Maßnahmen bedeuten in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung einen erheblichen organisatorischen, administrativen und finanziellen Zusatzaufwand gegenüber dem Status quo. Zur konkreten mittel- bis langfristigen Kostenrelevanz kann in Anbetracht der vage gehaltenen Detaillausführungen noch keine bezifferte Aussage gemacht werden. Schon aus diesem Grund und weil letztlich die Länder das Gros der zusätzlichen Kosten in Deutschland zu tragen hätten, bedarf die "
Drucksache 675/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates über Maßnahmen zur Bekämpfung von neurodegenerativen Krankheiten, insbesondere Alzheimer, durch gemeinsame Programmplanung im Bereich der Forschung KOM (2009) 379 endg.; Ratsdok. 12382/09
... In der vorliegenden Empfehlung werden die Mitgliedstaaten daher aufgefordert, eine gemeinsame Vorstellung über die Forschungszusammenarbeit und –koordinierung auf europäischer Ebene zu entwickeln, um das Verständnis, die Diagnose, die Vorbeugung und die Bekämpfung von neurodegenerativen Krankheiten, insbesondere Alzheimer, zu verbessern. Zudem wird ihnen nahegelegt, einen strategischen Forschungsplan zu entwickeln, in dem sie mittel- bis langfristige Forschungsanforderungen und Ziele darlegen und einen Durchführungsplan mit Prioritäten, Meilensteinen und Zeitplänen festlegen. In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, Informationen über nationale Programme, Forschungsarbeiten und Gesundheitssysteme auszutauschen, Bereiche zu bestimmen, in denen die Koordinierung, gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder die Bündelung von Ressourcen mit einem Mehrwert verbunden wären, die interdisziplinäre und sektorübergreifende Mobilität und Ausbildung zu fördern, und Möglichkeiten zur gemeinsamen Nutzung von Forschungsinfrastrukturen sowie zur Vernetzung von Forschungszentren zu prüfen.
Drucksache 828/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Verknüpfung von Unternehmensregistern KOM (2009) 614 endg.; Ratsdok. 15801/09
... Der Aktionsplan 2009-201328 für die europäische E-Justiz behandelt die Frage der Integration des europäischen Unternehmensregisters in das Portal und stellt einen sogenannten Stufenplan vor. In der ersten Stufe, d.h. bereits bei der Einleitung des E-Justiz-Portals, soll ein Link zum EBR zur Verfügung gestellt werden. In der zweiten, mittel- bis langfristigen Stufe soll die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, das EBR teilweise in das Portal selbst zu integrieren. Die Einzelheiten der zweiten Stufe müssen noch genauer analysiert werden. Die Mitgliedstaaten stimmten allerdings darin überein, dass diese zweite Stufe auf den bis dahin vom EBR erzielten Ergebnissen aufbauen soll.
Drucksache 49/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) KOM (2008) 780 endg.; Ratsdok. 15929/08
... Die Mitgliedstaaten informieren die Eigentümer oder Mieter von Gebäuden insbesondere über Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz und Inspektionsberichte, ihren Zweck und ihre Ziele, über kostenwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes sowie die mittel- bis langfristigen finanziellen Folgen für den Fall, dass keine Maßnahmen dieser Art unternommen werden
Drucksache 706/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat über die Methode zur Erstellung von EU-Statistiken: eine Vision für das nächste Jahrzehnt KOM (2009) 404 endg.; Ratsdok. 12732/09
... " angeführten Maßnahmen bedeuten in Abhängigkeit von der konkreten Ausgestaltung einen erheblichen organisatorischen, administrativen und finanziellen Zusatzaufwand gegenüber dem Status quo. Zur konkreten mittel- bis langfristigen Kostenrelevanz kann in Anbetracht der vage gehaltenen Detaillausführungen noch keine bezifferte Aussage gemacht werden. Schon aus diesem Grund und weil letztlich die Länder das Gros der zusätzlichen Kosten in Deutschland zu tragen hätten, bedarf die "
Drucksache 66/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Nach den langjährigen Erfahrungen mit dem Grundbuchabrufverfahren ist davon auszugehen, dass der Abruf von Dokumenten aus elektronischen Akten erst mittel- bis langfristig an Bedeutung gewinnen wird. Diese Annahme wird durch die praktischen Erfahrungen beim Dokumentenabruf aus elektronischen Akten des Handelsregisters gestützt. Als fördernde Maßnahme sollte deshalb eine niedrige Gebühr für den Abruf von Dokumenten aus elektronischen Akten dienen.
Drucksache 66/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG)
... Nach den langjährigen Erfahrungen mit dem Grundbuchabrufverfahren ist davon auszugehen, dass der Abruf von Dokumenten aus elektronischen Akten erst mittel- bis langfristig an Bedeutung gewinnen wird. Diese Annahme wird durch die praktischen Erfahrungen beim Dokumentenabruf aus elektronischen Akten des Handelsregisters gestützt. Als fördernde Maßnahme sollte deshalb eine niedrige Gebühr für den Abruf von Dokumenten aus elektronischen Akten dienen.
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... " seien der Anstieg des Meeresspiegels oder Infrastrukturen zum Hochwasserschutz genannt, die möglicherweise die natürliche Dynamik von Küsten- und Flusssystemen stören, ebenso wie Kühl- oder Wasserversorgungstechnologien, die den Energieverbrauch steigern können. Präventivmaßnahmen erbringen außerdem deutliche wirtschaftliche, ökologische und soziale Vorteile, denn sie greifen potenziellen Auswirkungen vor und minimieren das Risiko für Ökosysteme, menschliche Gesundheit, Wirtschaft und Infrastrukturen. Obgleich über die Kosten der Anpassung spezifischere Informationen erforderlich sind, deuten verschiedene Quellen12 bereits heute darauf hin, dass die Kosten des Handelns zur Bewältigung des Klimawandels (einschließlich Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen) sehr viel niedriger sein werden als die mittel- bis langfristigen Kosten des Nichthandelns.
Drucksache 758/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - "An die Zukunft denken: Entwicklung einer gemeinsamen EU-Strategie für Schlüsseltechnologien" KOM (2009) 512 endg.; Ratsdok. 13000/09
... Sowohl die Gemeinschaft als auch die Mitgliedstaaten und Regionen sollten einen stärker strategisch ausgerichteten und koordinierten Ansatz verfolgen, um unnötige und wirtschaftlich nachteilige Doppelarbeit zu vermeiden und FuE-Ergebnisse im Zusammenhang mit Schlüsseltechnologien wirksamer zu nutzen. Dieser Ansatz sollte eine Verstärkung der Innovationsanstrengungen und eine stärkere Betonung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in absatzfähige Produkte umfassen. Gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, wie sie bereits zu verschiedenen anderen Themen durchgeführt werden, könnten stärker auf Schlüsseltechnologien mit dem höchsten Potenzial für Synergien und einen breiten Einsatz in der europäischen Industrie ausgerichtet werden. Parallel dazu könnten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Bewertung von Schlüsseltechnologien erörtern, bewährte Praktiken ermitteln und mittel- bis langfristige Prioritäten festlegen.
Drucksache 262/09
Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 91c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d)
... Dabei wird verbindlich vorgegeben, dass entsprechende Regelungen eine im Auf- und Abschwung symmetrische Berücksichtigung sicherstellen müssen. Das heißt, einer Zulassung zusätzlicher konjunkturbedingter Defizite im Abschwung muss eine entsprechende Verpflichtung zur Einbeziehung konjunkturbedingter Überschüsse im Aufschwung gegenüber stehen, so dass mittel- bis langfristig gewährleistet sein sollte, dass Kreditaufnahmen im Abschwung durch Überschüsse im Aufschwung ausgeglichen werden. Die Ausgestaltung einer solchen symmetrischen Konjunkturkomponente der Schuldenbegrenzungsregelung erfolgt durch Bund und Länder jeweils in eigener Verantwortung.
Drucksache 23/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Bewirtschaftung von Bioabfall in der Europäischen Union KOM (2008) 811 endg.; Ratsdok. 17559/08
... bedeuten auch einen unwiderruflichen Verlust an Ressourcen und Land; sie werden daher mittel- bis langfristig nicht als eine nachhaltige Abfallbewirtschaftungslösung angesehen und nicht empfohlen.
Drucksache 173/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
... Das neue Berufsrecht der Schornsteinfeger hat mittel- bis langfristig auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung. Neben sprachlichen und redaktionellen Anpassungen soll insbesondere wegen der künftig nur noch befristeten Vergabe der Kehrbezirke das bestehende Gesamtversorgungssystem ab dem 1. Januar 2013 auf ein beitragsäquivalentes System umgestellt werden. Außerdem wird bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes die staatliche Aufsicht über das Zusatzversorgungssystem geändert. Die Fachaufsicht liegt künftig beim Bundesversicherungsamt, die Rechtsaufsicht beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Drucksache 755/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
... Gute Arbeitsmarktpolitik muss – neben dem Kerngeschäft einer raschen Eingliederung in Erwerbstätigkeit – auch den sozialpolitischen Auftrag der Arbeitsförderung im Blick behalten. Deshalb kommt es darauf an, für weniger leistungsfähige Arbeitsuchende mit Vermittlungsproblemen und Defiziten in der Beschäftigungsfähigkeit einen Nachteilsausgleich zur mittel- bis langfristigen Verbesserung ihrer Arbeitsmarktchancen sicherzustellen. Zudem ist die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt durch die Arbeitsförderung konsequenter zu unterstützen. Der Umsetzung dieses sozialpolitischen Auftrags, der zu den zentralen Merkmalen einer präventiven, ökonomisch effizienten und zukunftsfähigen Arbeitsmarktpolitik gehört, soll deshalb ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werden. Dazu werden die Ziele und Grundsätze im Ersten Kapitel des
Drucksache 10/08A
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Dass eine solche Entwicklung auch ohne den Einsatz von Kernenergie sowohl wirtschaftlich als auch technisch möglich ist, wird in verschiedenen durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit veranlassten wissenschaftlichen Untersuchungen belegt. Voraussetzung für das Erreichen dieses Langfristziels ist, dass die Erneuerbaren Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit erlangen. Darüber hinaus ist erforderlich, dass die Energieeffizienz gesteigert wird und Energiesparmaßnahmen greifen, damit so der Gesamtstromverbrauch gesenkt wird.
Drucksache 559/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze
... Absatz 1 erhält mit der Verpflichtung zur Optimierung und Verstärkung der Netze eine konkretisierende Ergänzung. Die Aufgabe der Netzbetreiber zu einem kosteneffizienten, bedarfsgerechten Netzausbau umfasste bereits nach bisheriger Fassung der Vorschrift eine Optimierung und Verstärkung der Netze. Demnach werden durch die Ergänzung keine neuen Verpflichtungen für die Netzbetreiber und auch keine Rangfolge der Maßnahmen festgelegt. Optimierungs-und Netzverstärkungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Systemverantwortung und der in § 1 genannten Ziele, insbesondere der effizienten leitungsgebundenen Energieversorgung, sind von den Netzbetreibern in einem ersten Schritt zu prüfen und gegebenenfalls in Angriff zu nehmen. Bei der Bestimmung der im Einzelfall zu ergreifenden Maßnahmen sind weiterhin z.B. deren Auswirkungen auf das Gesamtsystem, die mittel- bis langfristig erforderlichen Transportkapazität, die mittel- bis langfristige Entwicklung des Netzes sowie die Erfordernisse eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs, Netzverluste und Effizienzanforderungen zu berücksichtigen.
Drucksache 544/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... Durch die vorgesehene Möglichkeit, Vorsorgebeiträge, insbesondere Beiträge für eine angemessene Altersvorsorge, auch für hilfebedürftige und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen in der Sozialhilfe zu übernehmen, entstehen den Kommunen geringe, in ihrer Höhe nicht quantifizierbare Mehrausgaben. Diesen Mehrausgaben stehen mittel- bis langfristig Einsparungen gegenüber, da durch die Übernahme von Beiträgen für die Altersvorsorge der Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Alter vermieden oder zumindest der Umfang der Hilfebedürftigkeit vermindert wird.
Drucksache 10/08C
Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
... Hierfür sollen Erneuerbare Energien mittel- bis langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit im Energiebinnenmarkt erreichen. Denn nur dann, wenn sich Erneuerbare Energien ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten, können sie auf Dauer eine tragende Rolle im Energiemarkt spielen. Die Berücksichtigung der unterschiedlichen externen Kosten (insbesondere langfristige Umwelt- und Klimaschäden) der konventionellen und Erneuerbaren Energien bei gleichzeitiger volkswirtschaftlicher Verträglichkeit bleibt weiter ein wichtiges Ziel.
Drucksache 807/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. September 2008 zur Steuerung der Energiepreisentwicklung
... B. in der Erwägung, dass die Ölpreise Schätzungen zufolge mittel- bis langfristig hoch bleiben werden und dass sich dies negativ auf die Inflation und das Wachstum der Wirtschaft in der Europäischen Union auswirken wird,
Drucksache 114/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA )
... Durch die Regelung des Artikels 1 Nr. 4 DRAnpGBA-E soll es ermöglicht werden die noch vorhandenen Beamten der Bundesagentur für Arbeit im Wege der In-Sich-Beurlaubung zu Arbeitnehmern zu machen und diese so dem Haus-Tarifvertrag der Bundesagentur zu unterwerfen. Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Personalmanagementkonzept der Bundesagentur für Arbeit und dem Beschluss des Vorstands der Bundesagentur, neue Beamtenverhältnisse nicht mehr zu begründen. Mittel- bis langfristig sollen bei der Bundesagentur für Arbeit überhaupt keine Beamten mehr tätig sein.
Drucksache 149/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verfahren eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 98a)
... Diese Strukturen bedürfen grundlegender Reformen, um das hohe Niveau der Zwangsvollstreckung in Deutschland mittel- bis langfristig zu halten. Die anhaltend schlechte wirtschaftliche Situation verschärft den Druck der Gläubiger, offene Forderungen zu realisieren. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten, bei den Schuldnern in pfändbare Vermögensobjekte zu vollstrecken, immer seltener. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird dadurch erheblich erschwert. Die steigenden Anforderungen an den Gerichtsvollzieher gebieten die Schaffung neuer Leistungsanreize. In den vorhandenen Strukturen ist die Schaffung neuer Leistungsanreize aber nicht möglich. Etwaige Gestaltungsmöglichkeiten, die dem Gerichtsvollzieher durch die bislang pauschalierte Abgeltung der Bürokosten eröffnet wurden, dürften in der Zukunft entfallen, da die Bürokostenentschädigung nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2004 - BVerwG 2 C 41.03 -, DGVZ 2005, 7) strikt am tatsächlich angefallenen Aufwand zu orientieren ist. Ein Verstärken der Leistungsanreize durch einen Ausbau der dem Gerichtsvollzieher zustehenden Vollstreckungsvergütung im gegenwärtigen System kommt nicht in Betracht, weil die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers schon jetzt in weitem Umfang nicht durch die von den Parteien vereinnahmten Gebühren gedeckt werden kann, sondern durch allgemeine Steuermittel finanziert werden muss. Der Zuschussbedarf nach Abzug der Gebühreneinnahmen betrug im Jahr 2002 bundesweit einschließlich der Zahlungen für die Bürokostenentschädigung rund 198 Millionen Euro.
Drucksache 545/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetz es und anderer Gesetze
... Daher wird insgesamt mittel- bis langfristig mit Kosteneinsparungen gerechnet.
Drucksache 533/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2005 bis 2008 - Umsetzungs- und Fortschrittsbericht 2007
... 14. In einem Hochtechnologieland wie Deutschland sind Bildung und Ausbildung sowie Forschung und Entwicklung die Schlüssel, um die Lissabon-Ziele für Wachstum und Beschäftigung erreichen zu können. Bund und Länder stellen sich gemeinsam im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung den Herausforderungen. Der Hochschulpakt 2020 soll mehr als 90.000 zusätzliche Studienanfänger gegenüber dem Jahr 2005 an die Hochschulen bringen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 41). Die Exzellenzinitiative stärkt die Spitzenforschung an den Universitäten (vgl. Tabelle lfd. Nr. 35), und die Nationale Qualifizierungsinitiative wird der mittel- bis langfristigen Sicherung der Fachkräftebasis dienen (vgl. Tabelle lfd. Nr. 44). Um die in der Lissabon-Strategie vereinbarte Vorgabe zu erreichen die Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf mindestens 3% des BIP zu steigern ist in erster Linie die Wirtschaft gefordert. Aber auch Bund und Länder werden ihren Beitrag dazu leisten. Zu diesem Zweck investiert die Bundesregierung zwischen 2006 und 2009 zusätzliche 6 Mrd. € in Forschung, Technologie und Innovation (vgl. Tabelle lfd. Nr. 28). Höhere Forschungsausgaben allein sind jedoch nicht ausreichend, um die technologische Leistungsfähigkeit der deutschen Unternehmen weiter auszubauen. Der Schlüssel zur Innovationsfähigkeit liegt in einer effizienten Umsetzung von Forschungsergebnissen in wettbewerbsfähige Produkte und Dienstleistungen.
Drucksache 149/07
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es
... Diese Strukturen bedürfen grundlegender Reformen, um das hohe Niveau der Zwangsvollstreckung in Deutschland mittel- bis langfristig zu halten. Die anhaltend schlechte wirtschaftliche Situation verschärft den Druck der Gläubiger, offene Forderungen zu realisieren. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten, bei den Schuldnern in pfändbare Vermögensobjekte zu vollstrecken, immer seltener. Die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers wird dadurch erheblich erschwert. Die steigenden Anforderungen an den Gerichtsvollzieher gebieten die Schaffung neuer Leistungsanreize.
Drucksache 542/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... In den Folgejahren werden sich die Einnahmen der Länder und Kommunen entsprechend den Nettoausgaben und den Gutachtenkosten entwickeln. Mittel- bis langfristig werden sich mit steigenden Nettoausgaben die Mindereinnahmen gegenüber dem bisherigen Festbetrag sukzessive vermindern. Diese Entwicklung hätte jedoch, eine fortlaufende Überprüfung des geltenden Festbetrages unterstellt, auch für die geltende Erstattungsregelung in § 34 Abs. 2
A. Problem und Ziel
• Grundsicherungsbedingte Mehrkosten
• Höhe und Überprüfung des Erstattungsbetrages
• Handlungsbedarf
B. Lösung
• Einführung einer finanziellen Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung innerhalb des Sozialhilferechts im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch SGB XII .
• Einführung einer Erstattungsregelung im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch SGB VI , durch die der Bund den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Deutsche Rentenversicherung Bund die Kosten für Gutachten erstattet.
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (860-12)
Artikel 2 Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (860-6)
Artikel 3 Änderung des Wohngeldgesetzes (8601-1)
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeine Begründung
I. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund – geltendes Recht
1. Rechtsgrundlagen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
2. Erstattung grundsicherungsbedingter Mehrkosten nach § 34 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes
3. Definition grundsicherungsbedingter Mehrkosten
• Mehrausgaben für arbeitsmedizinische Gutachten Gutachtenkosten
• Mehrausgaben für einmalige Leistungen
• Mehrausgaben wegen des Verzichts auf Unterhaltsrückgriff
4. Höhe des Erstattungsbetrages
5. Verteilung des Erstattungsbetrages auf die Länder
6. Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages
II. Ergebnis der Überprüfung der Höhe des Erstattungsbetrages zum 31. Dezember 2004
1. Auswirkungen der Einführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
2. Durchführung der Überprüfung
2.1. Kosten wegen des Verzichts auf den Unterhaltsrückgriff im engeren Sinn
Tabelle
Schlussfolgerungen
2.2. Kosten der Nichtanwendung der Unterhaltsvermutung § 36 SGB XII
• Minimumschätzung:
• Maximumschätzung:
3. Ergebnis der Überprüfung zum 31. Dezember 2004
Tabelle
III. Notwendigkeit einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes
1. Neufestsetzung der Höhe der Bundesmittel
2. Verzicht auf Überprüfungen der Höhe des Erstattungsbetrages
3. Änderung des Verteilerschlüssels für die Aufteilung der Bundesmittel auf die Länder
4. Ersetzung des Regelungsstandorts im Wohngeldgesetz
IV. Konzeption und Zielsetzung einer Neuregelung der finanziellen Ausgleichsverpflichtungen des Bundes
1. Konzeption der Neuregelung
2. Einführung einer Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Einführung einer Erstattung des Bundes an die Träger der Rentenversicherung für Gutachtenkosten
V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
VI. Preiswirkungsklausel
VII. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
B. Besondere Begründung
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 46a
Tabelle
Zu § 46a
Zu § 46a
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
C. Finanzieller Teil
Tabelle
D. Bürokratiekosten
Tabelle
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zweites Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
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Drucksache 114/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA )
... Durch die Regelung des Artikels 1 Nr. 4 DRAnpGBA-E soll es ermöglicht werden, die noch vorhandenen Beamten der Bundesagentur für Arbeit im Wege der In-Sich-Beurlaubung zu Arbeitnehmern zu machen und diese so dem Haus-Tarifvertrag der Bundesagentur zu unterwerfen. Die Regelung steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Personalmanagementkonzept der Bundesagentur für Arbeit und dem Beschluss des Vorstands der Bundesagentur, neue Beamtenverhältnisse nicht mehr zu begründen. Mittel- bis langfristig sollen bei der Bundesagentur für Arbeit überhaupt keine Beamten mehr tätig sein.
Drucksache 88/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... "-System angeregt, um so die vollständige Transparenz der Logistikkette zu gewährleisten. Eine auf RFID-Technologie basierende Lösung wird nur mittel- bis langfristig für realistisch gehalten. Für die Bundesregierung stellt dieses Weißbuch einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der Diskussion über die Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen dar.
Drucksache 720/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz - DNeuG )
... Für Neueinstellungen entstehen durch die Umgestaltung der Grundgehaltstabellen und den veränderten zeitlichen Tabellenverlauf Mehrkosten, die im Beamtenbereich auf etwa 10 Millionen Euro jährlich und im Soldatenbereich auf etwa 23 Millionen Euro jährlich mittel- bis langfristig anwachsen werden.
Drucksache 114/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Dienstrechts in der Bundesagentur für Arbeit (Dienstrechtsanpassungsgesetz BA - DRAnpGBA )
... Die Regelung ist kostenneutral. Mittel- bis langfristig werden Mehrkosten, die durch die Personalentwicklung während der Beurlaubung entstehen können, durch Entlastungen in den Versorgungsaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten zumindest ausgeglichen, da sich die Versorgung in jedem Einzelfall nach dem zuletzt im Beamtenverhältnis vor der Beurlaubung erreichten (niedrigerem) Amt richtet. Die Bundesagentur geht davon aus, dass ca. 20 bis 50 Prozent der Beamtinnen und Beamten von der Möglichkeit der "
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 2 Änderung des Kündigungsschutzgesetzes
Artikel 3 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
Artikel 4 Verordnung zur Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsverordnungen auf den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Gleichstellungspolitische Bedeutung
B. Die Vorschriften im Einzelnen
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu den Nummer n
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu den Nummer n
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
C. Stellungnahme der Gewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
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Drucksache 150/07 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... Ohne strukturelle Reformen wird das hohe Niveau der Zwangsvollstreckung in Deutschland mittel- bis langfristig nicht zu halten sein. Obwohl die Dauer der Zwangsvollstreckungsverfahren nach den Erkenntnissen der Gerichtsvollzieherdienstaufsicht mit einer Bandbreite zwischen einem und sieben Monaten als im Wesentlichen angemessen bezeichnet werden kann, werden vereinzelt schon jetzt überlange Verfahrensdauern berichtet, die nicht selten auf krankheitsbedingte Ausfälle von Gerichtsvollziehern wegen anhaltend hoher Geschäftsbelastung zurückgeführt werden. Die Bewältigung dieser Ausfälle gestaltet sich im gegenwärtigen System schwierig, da jedem Gerichtsvollzieher feste Bezirke zugewiesen sind, in denen er ausschließlich zuständig ist (Bezirkssystem). Zwar können Ausfälle teilweise durch den Vertreter aufgefangen werden; bei längeren Ausfällen gerät neben dem Betroffenen aber oftmals auch der vertretende Gerichtsvollzieher in Rückstand. Dem Gläubiger ist weder die Auswahl eines anderen Gerichtsvollziehers möglich, noch kann die betroffene Stelle neu besetzt werden.
Drucksache 150/07
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
... Ohne strukturelle Reformen wird das hohe Niveau der Zwangsvollstreckung in Deutschland mittel- bis langfristig nicht zu halten sein. Obwohl die Dauer der Zwangsvollstreckungsverfahren nach den Erkenntnissen der Gerichtsvollzieherdienstaufsicht mit einer Bandbreite zwischen einem und sieben Monaten als im Wesentlichen angemessen bezeichnet werden kann, werden vereinzelt schon jetzt überlange Verfahrensdauern berichtet, die nicht selten auf krankheitsbedingte Ausfälle von Gerichtsvollziehern wegen anhaltend hoher Geschäftsbelastung zurückgeführt werden. Die Bewältigung dieser Ausfälle gestaltet sich im gegenwärtigen System schwierig, da jedem Gerichtsvollzieher feste Bezirke zugewiesen sind, in denen er ausschließlich zuständig ist (Bezirkssystem). Zwar können Ausfälle teilweise durch den Vertreter aufgefangen werden; bei längeren Ausfällen gerät neben dem Betroffenen aber oftmals auch der vertretende Gerichtsvollzieher in Rückstand. Dem Gläubiger ist weder die Auswahl eines anderen Gerichtsvollziehers möglich, noch kann die betroffene Stelle neu besetzt werden.
Drucksache 597/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
... Hiervon entfallen rd. 133.000 Fälle auf Versicherte (ohne Hinterbliebene). Von diesen Versichertenrenten entfallen rd. 92 Prozent auf Renten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 50 Prozent, das sind rd. 122.000 Fälle. Die Ausgaben für derartige Bestandsrenten belaufen sich auf rd. 264 Mio. Euro. Es gab bereits in der Vergangenheit Überlegungen, diese jährlich wiederkehrenden Ausgaben dadurch zu verringern, dass diese Renten in verstärktem Maße abgefunden werden. Eine entsprechende Praxis würde nicht nur mittel- bis langfristig zu einer dauerhaften Absenkung der Umlage beitragen, sondern überdies bewirken, dass künftige Generationen der Beitragszahler von Rentenausgaben früherer Generationen entlastet werden.
Drucksache 802/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften
... c) Die Kommission analysiert im Eigenmittelbericht die bestehende Eigenmittelstruktur und mögliche Optimierungen insbesondere mit dem Ziel, das Eigenmittelsystem zu vereinfachen und damit transparenter zu gestalten, gleichzeitig aber auch der EU eine stärkere Finanzautonomie einzuräumen. Aus Sicht der Kommission würde eine rein auf BNE-Eigenmitteln basierende Finanzierung des EU-Haushalts zwar eine deutliche Vereinfachung des Systems mit sich bringen, gleichzeitig jedoch eine Umkehr des Eigenmittelsystems in ein reines Beitragssystem bedeuten und die Abhängigkeit der EU-Finanzierung von Transferleistungen aus nationalen Haushalten vergrößern. Aus Sicht der Kommission könnte die Einführung von auf Steuern beruhenden neuen Eigenmittelquellen den direkten Bezug zum EU-Bürger vergrößern und eine bessere Allokation wirtschaftlicher Ressourcen sicherstellen. Als mögliche Optionen für eine derartige EU-Steuer werden eine Energiesteuer-, MwSt- bzw. Körperschaftsteuereinnahme geprüft. Die Kommission kommt in dem Eigenmittelbericht zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer neuen Eigenmittelquelle mittel- bis langfristig möglich sei.
Drucksache 152/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes (Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz)
... Die gesetzliche Gestellung der in der Finanzagentur einzusetzenden ehemaligen Beschäftigten der Bundeswertpapierverwaltung ist für den Bund kostenneutral. Die Betreuung des gestellten Personals erfolgt durch das BADV. Hierfür werden Beschäftigte eingesetzt die diese Aufgaben bislang in der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen haben so dass auch hier keine zusätzlichen finanziellen Aufwendungen entstehen. Durch die Übertragung der Betreuungsaufgabe auf das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, welches zum zentralen Dienstleister für Querschnittsaufgaben in der Bundesfinanzverwaltung ausgebaut werden soll, können auch hier mittel- bis langfristig Synergieeffekte erzielt werden. Soweit Beschäftigte der Bundeswertpapierverwaltung künftig keine Aufgaben des Schuldenwesens wahrnehmen, finden sie an anderer Stelle in der Bundesfinanzverwaltung eine wirtschaftliche Verwendung in Aufgabenbereichen, in denen Personal benötigt wird. Länder, Gemeinden und soziale Sicherungssysteme sowie Wirtschaftsunternehmen werden durch das Gesetz nicht mit Kosten belastet; Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere die Verbraucherpreise, sind nicht zu erwarten.
Drucksache 153/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Zwar weist die Gesetzesbegründung zutreffend darauf hin, dass mittel- bis langfristig den kurzfristigen Nachteilen einer gestiegenen Kostenbelastung wahrscheinlich Entlastungen bei den Eigenkapitalkosten gegenüberstehen. In der öffentlichen Diskussion sind jedoch die Vorteile einer Entlastung der Kreditinstitute bei den Eigenkapitalkosten mit der Aussicht verbunden worden, dass sich hierdurch die Kreditkonditionen der Unternehmen verbessern würden.
Drucksache 779/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
... Kommunale und sonstige Wohnungsunternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand sind darüber hinaus in vielfältiger Weise Partner bei der Stadtentwicklung und beim Stadtumbau und bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen des Programms Soziale Stadt. Würden solche Bestände in REITs überführt, wären Konflikte zwischen den renditemaximierenden Strategien der REIT-Aktiengesellschaften und den langfristigen Zielen von Stadtentwicklung und sozialer Wohnungspolitik zu befürchten. Der Renditedruck der Gesellschaften könnte in weniger attraktiven Gebieten mittel- bis langfristig zu einer Vernachlässigung der Bestände durch unterlassene Instandhaltungsinvestitionen mit negativen Auswirkungen auf den gesamten Stadtteil führen. Auf diese Weise würden partiell städtebauliche Missstände entstehen, die öffentliches Eingreifen auch mit Städtebauförderungsmitteln der öffentlichen Hand notwendig machen.
Drucksache 214/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung KOM (2006) 91 endg.; Ratsdok. 7301/06
... Die Strukturfonds sind die Grundlage für eine strategische Vorgehensweise; sie dienen mittel- bis langfristig über einen Programmplanungszyklus von sieben Jahren zum Aufbau des Human- und Sachkapitals. Insbesondere der Europäische Sozialfonds (ESF) hat folgende Anliegen als Prioritäten gesetzt: Vorwegnahme und Bewältigung des Wandels durch zunehmende Anpassungsfähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen, Erweiterung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Beteiligung am Arbeitsmarkt, Verstärkung der sozialen Eingliederung benachteiligter Menschen und Bekämpfung von Diskriminierungen sowie die Förderung von Reformpartnerschaften. Mit Hilfe des neuen Programms Lebenslanges Lernen(2007-2013), insbesondere über das Unterprogramm Leonardo da Vinci, wird die Entwicklung innovativer Ausbildungsinstrumente möglich, die spezifischen Qualifikationsanforderungen entsprechen können.
Drucksache 153/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Zwar weist die Gesetzesbegründung zutreffend darauf hin, dass mittel- bis langfristig den kurzfristigen Nachteilen einer gestiegenen Kostenbelastung wahrscheinlich Entlastungen bei den Eigenkapitalkosten gegenüberstehen. In der öffentlichen Diskussion sind jedoch die Vorteile einer Entlastung der Kreditinstitute bei den Eigenkapitalkosten mit der Aussicht verbunden worden, dass sich hierdurch die Kreditkonditionen der Unternehmen verbessern würden.
Drucksache 865/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen für den Zeitraum 2006 - 2007 mit Sonderbericht über die Fähigkeit der EU zur Integration neuer Mitglieder KOM (2006) 649 endg. Ratsdok. 14968/06
... Zurzeit ist es unwahrscheinlich, dass in Zukunft wieder eine größere Gruppe von Ländern gleichzeitig beitreten wird. Die Kandidaten- und die potentiellen Kandidatenländer sind in Bezug auf ihre politische und wirtschaftliche Entwicklung und ihre Verwaltungskapazitäten sehr unterschiedlich. Angesichts des gegenwärtigen Stands der Beitrittsvorbereitungen werden weitere Beitritte voraussichtlich erst mittel- bis langfristig erfolgen.
Drucksache 507/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft KOM (2006) 386 endg.; Ratsdok. 11706/06
... Zum Anderen werden Erfolge in der Regel nur dann erzielt, wenn ein mittel- bis langfristiger Plan für eine nachhaltige städtische Entwicklung aufgestellt wird, der die Kohärenz von Investitionen und ihrer Umweltqualität gewährleistet. Dadurch kann auch das Engagement des Privatsektors und dessen Beteiligung an der Stadtentwicklung sichergestellt werden. Im Allgemeinen ist ein multidisziplinärer oder integrierter Ansatz notwendig. In Bezug auf gebietsbezogene Maßnahmen, beispielsweise zur Förderung der sozialen Einbeziehung, bedeutet dies, dass die Maßnahmen, mit denen die Lebensqualität (einschließlich der Umwelt und der Wohnverhältnisse) oder der Versorgungsgrad der Bürger mit Dienstleistungen verbessert werden soll, zu kombinieren sind mit solchen Maßnahmen, welche die Förderung der Entwicklung neuer Aktivitäten und die Schaffung von Arbeitsplätzen zum Ziel haben, um langfristig die Zukunft der betreffenden Gebiete zu sichern. Mit der neuen JESSICA-Initiative wird die Entwicklung von Finanzierungsprodukten gefördert und erleichtert, um Projekte zu unterstützen die Teil von Stadtentwicklungsplänen sind.
Drucksache 427/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare -Energien-Gesetzes
... ) soll dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent und am gesamten Energieverbrauch auf mindestens 10 Prozent zu erhöhen. Bis Mitte des Jahrhunderts sollen Erneuerbare Energien rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken. Um die genannten langfristigen Ziele zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu erreichen, ist es wichtig, dass sie mittel- bis langfristig wettbewerbsfähig werden. Denn nur, wenn sich Erneuerbare Energien ohne finanzielle Förderung auf dem Markt behaupten, können sie auf Dauer eine tragende Rolle im Energiemarkt spielen. Die volkswirtschaftlich verträglich gestaltete Einbeziehung der unterschiedlichen externen Kosten (insbesondere langfristige Umwelt und Klimaschäden) der konventionellen und Erneuerbaren Energien bleibt ein wichtiges Ziel auf nationaler und internationaler Ebene.
Drucksache 170/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 76/769 /EWG des Rates hinsichtlich der Beschränkung des Inverkehrbringens bestimmter quecksilberhaltiger Messinstrumente KOM (2006) 69 endg.; Ratsdok. 6693/06
... Mittel- bis langfristig werden verbleibende Verwendungen wohl der Zulassung nach der vorgeschlagenen REACH-Verordnung unterliegen (sieh Maßnahme 8 der Strategie).
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
• Begründung und Zielsetzung des Vorschlags
• Allgemeiner Hintergrund
• Geltende Bestimmungen auf dem Gebiet des Vorschlags
• Konsistenz mit anderen politischen Maßnahmen und Zielen der Union
2. Konsultation der Interessengruppen und Folgenabschätzung
• Konsultation der Interessengruppen
• Folgenabschätzung
- Kosten
- Nutzen
3. rechtliche Elemente des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Informationen
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Anhang
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Drucksache 203/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu den Entschließungen des Bundesrates zur Pelztierhaltung, der Tierschutz -Schlachtverordnung, zum Verbot der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung eines Zirkuszentralregisters und zur Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Die Bundesregierung unterstützt das Ziel, mittel- bis langfristig aus der Käfighaltung auszusteigen. Von großer Bedeutung sind dabei die Rahmenbedingungen. Wesentliches Kriterium üst die gemeinschaftsrechtliche Grundlage, wonach ausgestaltete Käfige unbefristet Verwendung finden dürfen.
Drucksache 477/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament: Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit im europäischen Weinsektor KOM (2006) 319 endg.; Ratsdok. 10851/06
... Dieser Ansatz entspricht dem für den Zuckersektor – in der ersten Phase würde das Marktgleichgewicht wiederhergestellt, und in der zweiten Phase würden die Pflanzungsrechte abgeschafft und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert. Hauptmerkmal der Variante B wäre eine strukturelle Anpassung, d.h. die befristete Reaktivierung der Rodungsregelung. Das System der Beschränkungen der Pflanzungsrechte würde bis 2013 verlängert und dann auslaufen. Den am wenigsten wettbewerbsfähigen Weinerzeugern würde ein starker Anreiz zum Verkauf ihrer Pflanzungsrechte geboten. Es kann damit gerechnet werden, dass wettbewerbsfähige Erzeuger sich dann mehr auf die Wettbewerbsfähigkeit ihres Betriebs konzentrieren würden, da die Kosten der Pflanzungsrechte die Expansion nicht mehr hemmen würden. Mittel- bis langfristig würde dies eine Senkung ihrer fixen Erzeugungskosten bedeuten.
Mitteilung
3 Hintergrund
1. derzeitige LAGE des Weinmarkts und mittelfristige Vorausschau
2. Die derzeitige GMO für WEIN
3. Probleme mit der derzeitigen GMO und veränderte Rahmenbedingungen
3.1. Marktlage
3.2. Regulierung des Produktionspotenzials
3.3. Marktstützungsmaßnahmen
3.4. Weinbereitungsverfahren, geografische Angaben und Etikettierung
3.5. Gesundheit und Lebensstil
4. Ziele einer neuen EU-Weinpolitik
5. IN der Folgenabschätzung untersuchte und abgelehnte Optionen
5.1. Beibehaltung des Status quo, gegebenenfalls mit geringfügigen Anpassungen
5.2. Reform in Anlehnung an die GAP-Reform
5.3. Deregulierung des Weinmarkts
6. Grundlegende Reform der GMO für WEIN
6.1. Grundlegende Reform der GMO – Variante A - einstufig
6.2. Grundlegende Reform der GMO – Variante B - zweistufig
6.3. gemeinsame Merkmale der VARIANTEN A und B
6.3.1. Abschaffung der Marktsteuerungsinstrumente und Einführung zukunftsweisender Maßnahmen
6.3.2. Nationaler Finanzrahmen
6.3.3. Entwicklung des ländlichen Raums
6.3.4. Qualitätspolitik/geografische Angaben
6.3.5. Weinbereitungsverfahren
6.3.6. Anreicherung
6.3.7. Etikettierung
6.3.8. Absatzförderung und Information
6.3.9. Umweltschutz
6.3.10. WTO
7. SO genannte vorschriftswidrige und UNZULÄSSIGE Pflanzungen
8. Auswirkungen auf den Haushalt
9. Schlussbemerkungen
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Drucksache 153/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
... Im Rahmen der Finanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden den über die Umlage zur Finanzierung herangezogenen Unternehmen der Finanzbranche infolge zusätzlicher Aufsichtsmaßnahmen zur Sicherstellung der Implementierung der Risikomessverfahren und durch die Erstattung der Prüfungskosten für die aufsichtliche Abnahme der institutsinternen Risikomessverfahren zusätzliche Kosten über eine Erhöhung der genannten Umlage entstehen. Weiter werden den Unternehmen der Finanzbranche Kosten für die Einführung der zur Durchführung der Risikomessverfahren erforderlichen Datenverarbeitungssysteme entstehen. Diese Kosten dürften aber mittel- bis langfristig Entlastungen bei den bankaufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen gegenüberstehen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
2. § 1 wird wie folgt geändert:
3. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt:
4. § 2 wird wie folgt geändert:
5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:
6. Die bisherigen §§ 2a bis 2c werden zu §§ 2b bis 2d.
7. § 8 wird wie folgt geändert:
8. Nach § 8 wird folgender § 8a eingefügt:
9. Der bisherige § 8a wird zu § 8b und wie folgt geändert:
10. Der bisherige § 8b wird zu § 8c und wie folgt neu gefasst:
11. Der bisherige § 8c wird zu § 8d.
12. § 10 wird wie folgt geändert:
13. § 10a wird wie folgt gefasst:
14. § 10b Abs. 3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
15. Nach § 10b wird folgender § 10c eingefügt:
16. § 11 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
17. § 12 wird wie folgt geändert:
18. § 12a wird wie folgt geändert:
19. § 13 wird wie folgt geändert:
20. In § 13a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2 und 6
21. § 13b wird wie folgt geändert:
22. § 13c Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
23. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
24. § 15 wird wie folgt geändert:
25. In § 18 Satz 4
26. § 19 wird wie folgt geändert:
27. § 20 wird wie folgt gefasst:
28. Nach § 20 werden folgende §§ 20a bis 20c eingefügt:
29. § 22 wird wie folgt gefasst:
30. § 24 wird wie folgt geändert:
31. In § 24c Abs. 3 Satz 1 wird Nr. 1 wie folgt gefasst:
32. § 25 wird wie folgt geändert:
33. § 25a wird wie folgt geändert:
34. In § 25b Abs. 1 Satz 1
35. Nach § 26 werden folgende Zwischenüberschrift und folgender § 26a eingefügt:
36. In § 28 Abs. 3
37. § 29 wird wie folgt geändert:
38. Nach § 29 wird folgender § 30 eingefügt:
39. § 31 wird wie folgt geändert:
40. § 33 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
41. In § 33a Satz 1
42. In § 33b Satz 1
43. Dem § 35 wird folgender Absatz 4 angefügt:
44. § 44 wird wie folgt geändert:
45. § 44a wird wie folgt geändert:
46. In § 44b
47. § 45 Abs. 1 und 2 werden wie folgt gefasst:
48. § 45a wird wie folgt geändert:
49. Nach § 45a wird folgender § 45b eingefügt:
50. Dem § 46d Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
51. In § 46e Abs. 5 Satz 1
52. § 49 wird wie folgt gefasst:
53. § 53 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:
54. In § 53b Abs. 3 Satz 1
55. § 53e wird wie folgt geändert:
56. In § 55a Abs. 1
57. In § 55b Abs. 1
58. § 56 wird wie folgt geändert:
59. § 64a wird aufgehoben.
60. § 64c wird aufgehoben.
61. § 64e wird wie folgt geändert:
62. In § 64f werden die Absätze 3 bis 6 aufgehoben.
63. Nach § 64g wird folgender § 64h angefügt:
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Artikel 3 Änderung des Handelsgesetzbuchs
Artikel 4 Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 6 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 7 Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
Artikel 8 Änderung des Investmentgesetzes
Artikel 9 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
Artikel 11 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
1. Ziele der Regelungen:
2. Regelungsansatz
2.1. Säule I - Mindestkapitalanforderungen
2.1.1. Standardansatz
2.1.2. Basis-IRB-Ansatz
2.1.3. Fortgeschrittener IRB-Ansatz
2.1.4. Anerkannte Sicherheiten, wie z.B. Bargeld, Gold, Schuldverschreibungen, Aktien, Investmentfonds,
2.2. Säule II - Qualitative Bankenaufsicht
2.3. Säule III - Offenlegungspflichten
2.4. Verbesserte Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden
3. Rechtliche Regelungen zur Umsetzung
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Gesetzesfolgen
1. Verstärkte Differenzierung nach Bonität des Schuldners/Auswirkungen auf den Mittelstand
2. Die gewünschte künftige Entwicklung sollte wie folgt aussehen:
3. Allgemeine finanzielle Auswirkungen und sonstige Kosten:
B. Besonderer Teil
I. Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe j
Zu Buchstabe k
Zu Buchstabe l
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe h
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe i
Zu Buchstabe g
Zu Buchstabe l
Zu Buchstabe m
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe o
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe p
Zu Buchstabe q
Zu Buchstabe r
Zu Buchstabe s
Zu Buchstabe t
Zu Buchstabe u
Zu Buchstabe v
Zu Buchstabe w
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 19
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 24
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 34
Zu Nummer 35
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 40
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 41
Zu Nummer 42
Zu Nummer 43
Zu Nummer 44
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 45
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 46
Zu Nummer 47
Zu Nummer 48
Zu Nummer 49
Zu Nummer 38
Zu Nummer 50
Zu Nummer 51
Zu Nummer 52
Zu Nummer 53
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 54
Zu Nummer 55
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 56
Zu Nummer 57
Zu Nummer 58
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 59
Zu Nummer 60
Zu Nummer 61
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 62
Zu Nummer 63
II. Zu Artikel 2 bis 9 Folgeänderungen in anderen Gesetzen
III. Zu Artikel 10 Neufassung des Kreditwesengesetzes
IV. Zu Artikel 11 Inkrafttreten
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Drucksache 88/05
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen
(EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz)
... , dem Amtsgericht als Vollstreckungsgericht auch die Entscheidung über Anträge nach Artikel 21 und Artikel 23 der neuen EG-Verordnung zuzuweisen. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund, dass der europäische Gesetzgeber eine Ausweitung der vereinfachten Vollstreckung von Entscheidungen nach dem Vorbild der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 anstrebt, die dann nicht mehr auf unbestrittene Geldforderungen beschränkt ist. Da die Vollstreckung einer Entscheidung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne Vollstreckbarerklärung daher mittel- bis langfristig den Normalfall darstellen wird, ist die Einpassung der diesbezüglichen gerichtlichen Zuständigkeiten in das bereits bestehende inländische System der sachlichen und funktionellen Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts geboten. Von der Schaffung von Sonderzuständigkeiten soll daher abgesehen werden.
Drucksache 851/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
... endg.). Gezielte Forschungsanstrengungen, die auf praxisnahe Strategien oder Werkzeuge zur Risikominimierung gerichtet sind, sind von größter Bedeutung, um die kritischen Infrastrukturen in der EU mittel- bis langfristig sicherer zu machen. Sicherheitsforschung wird auch in diesem Bereich generell einer Prüfung unter ethischen Gesichtspunkten unterzogen, um die Vereinbarkeit mit der Grundrechtscharta zu gewährleisten. In dem Maße, wie die Interdependenzen von Infrastruktureinrichtungen zunehmen, wird sich auch der Forschungsbedarf erhöhen.
Drucksache 511/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II) KOM (2005) 230 endg.; Ratsdok. 9942/05
... In der Verordnung (EG) Nr. 2424/2001 des Rates und dem Beschluss 2001/886/JI des Rates über die Entwicklung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation11 wurde festgelegt, dass die mit der Entwicklung des SIS II verbundenen Ausgaben aus dem Haushalt der Europäischen Union zu finanzieren sind. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, dass die für den Betrieb des SIS II anfallenden Kosten ebenfalls aus dem Haushalt der Europäischen Union gedeckt werden. Die größten Ausgaben werden zwar in der Entwicklungsphase (Konzeption, Einrichtung und Erprobung des SIS II) anfallen, aber auch die 2007 beginnende Betriebsphase wird eine langfristige Mittelbindung erfordern, die angesichts der neuen Finanziellen Vorausschau geprüft werden muss. Der Kommission, die für das Betriebsmanagement des Systems in einer ersten Übergangs- bzw. Zwischenphase verantwortlich ist, müssen angemessene personelle und finanzielle Ressourcen zugewiesen werden. Mittel- bis langfristig wird die Kommission die verschiedenen Externalisierungsoptionen bewerten und dabei die Synergieeffekte berücksichtigen, die sich aufgrund des Betriebs einiger anderer IT-Großsysteme wie des VIS (
Drucksache 725/05
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über das von der Gemeinsamen Forschungsstelle innerhalb des siebten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2007-2013) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration durch direkte Maßnahmen durchzuführende spezifische Programm KOM (2005) 439 endg.; Ratsdok. 12727/05
... Ein bestimmter Teil der GFS-Ressourcen ist der Sondierungsforschung gewidmet, um neue Kenntnisse und Kompetenzen aufzubauen. Die Ressourcen für die Sondierungsforschung sind gewissermaßen „Startkapital“, das nicht unmittelbar Erträge abwirft, und ergänzen die Tätigkeiten der GFS im Erfolgsfall erst mittel- bis langfristig.
Drucksache 245/05
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (Stromnetzentgeltverordnung - StromNEV )
... Die dezentrale Einspeisung elektrischer Energie verursacht unmittelbar eine Reduzierung der Entnahme elektrischer Energie aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene. Kurzfristig hat dies zur Folge, dass zum einen - aus Sicht des Netzbetreibers, in dessen Netz- oder Umspannebene dezentral eingespeist wird - der von ihm zu tragenden Anteil der Kosten des vorgelagerten Netzes sinkt, da bei unveränderten Netzentgelten die Entnahmemenge niedriger ist als ohne dezentrale Einspeisung. Da die Gesamtkosten des vorgelagerten Netzes kurzfristig unverändert bleiben, ergibt sich zum anderen der Effekt, dass sich die Verteilung der Kosten auf die Entnahmen ändern. Entnimmt ein Weiterverteiler aufgrund dezentraler Einspeisung weniger, erhöht sich der von den übrigen entnehmenden Netzkunden zu tragende Anteil der Netzkosten. Mittel- bis langfristig kann die dezentrale Einspeisung tendenziell zu einer Reduzierung der erforderlichen Netzausbaumaßnahmen in den vorgelagerten Netzebenen und somit zu geringeren Gesamtnetzkosten führen. Zur Abgeltung dieses Beitrags zur Netzkostenverminderung wird Betreibern von dezentral einspeisenden Erzeugungsanlagen ein Entgelt gezahlt, soweit deren Einspeisung nicht nach dem
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Teil 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Grundsätze der Entgeltbestimmung
Teil 2 Methode zur Ermittlung der Netzentgelte
Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
§ 4 Grundsätze der Netzkostenermittlung
§ 5 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 6 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 7 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 8 Kalkulatorische Steuern
§ 9 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 10 Behandlung von Netzverlusten
§ 11 Periodenübergreifende Saldierung
Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
§ 12 Grundsätze der Kostenverteilung
§ 13 Kostenstellen
§ 14 Kostenwälzung
Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
§ 15 Grundsätze der Entgeltermittlung
§ 16 Gleichzeitigkeitsgrad
§ 17 Ermittlung der Netzentgelte
§ 18 Entgelt für dezentrale Einspeisung
§ 19 Sonderformen der Netznutzung
§ 20 Verprobung
§ 21 Änderungen der Netzentgelte
Teil 3 Vergleichsverfahren
§ 22 Verfahren
§ 23 Vergleich
§ 24 Strukturklassen
§ 25 Kostenstruktur
§ 26 Mitteilungspflichten gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 4 Pflichten der Netzbetreiber
§ 27 Veröffentlichungspflichten
§ 28 Dokumentation
§ 29 Mitteilungen gegenüber der Regulierungsbehörde
Teil 5 Sonstige Bestimmungen
§ 30 Festlegungen der Regulierungsbehörde
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Übergangsregelungen
§ 33 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 6 Abs. 2) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern
Anlage 2 (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen
Anlage 3 (zu § 14 Abs. 3) Kostenträger
Anlage 4 (zu § 16 Abs. 2) Gleichzeitigkeitsfunktion und -grad
Anlage 5 (zu § 28 Abs. 2 Nr. 1) Absatzstruktur
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Teil 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Teil 2
Zu Abschnitt 1 Kostenartenrechnung
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu Abschnitt 2 Kostenstellenrechnung
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu Abschnitt 3 Kostenträgerrechnung
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu § 20
Zu § 21
Zu Teil 3
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu Teil 4
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu Teil 5
Zu § 30
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
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