Drucksache 702/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/71 /EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen KOM (2004) 582 endg.; Ratsdok. 12555/04
... Eine wichtige parallele Entwicklung besteht darin, dass die Gesetzgebung zum einheitlichen Gemeinschaftsgeschmacksmuster, welche vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Alicante) verwaltet wird, weitere Schritte zur Liberalisierung des Sekundärmarkts unternahm. Nach Artikel 110 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 des Rates über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster besteht für ein Muster, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses ... mit dem Ziel verwendet wird, die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses zu ermöglichen, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen kein Schutz als Gemeinschaftsgeschmacksmuster". Mit anderen Worten: Nach der Gemeinschaftsgeschmacksmusterregelung steht (im Gegensatz zum nationalen Muster- und Modellrecht) für mustmatch"-Ersatzteile im Anschlussmarkt kein Rechtsschutz zur Verfügung. Dieser Text liegt dem vorliegenden Vorschlag zur Regelung nationaler Rechtsvorschriften zugrunde.
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