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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Mutterkuhhaltung"


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Drucksache 163/09

... (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 insbesondere für Wisente, Bisons oder Wasserbüffel genehmigen, soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Die zuständige Behörde kann ferner für Mutterkuhhaltungen Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen, soweit sichergestellt ist, dass

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Drucksache 163/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Tuberkulose-Verordnung

§ 3

Artikel 2
Änderung der Viehverkehrsverordnung

Artikel 3
Änderung der Tollwut-Verordnung

Artikel 4
Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung

Artikel 5
Änderung der Tierimpfstoff-Verordnung

Artikel 6
Änderung der Schweinepest-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Haushaltsangaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

2. Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Artikel 1 Zu Nummer 1 (§ 1)

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 6
Mit Artikel 6 werden die Bestimmungen des Artikels 9 Abs. 1 der Entscheidung 2006/805/EG der Kommission vom 24. November 2006 mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Klassischen Schweinepest in bestimmten Mitgliedstaaten (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 67) in die Schweinepest-Verordnung übernommen.

Artikel 7
Artikel 7 regelt das Inkrafttreten.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 852: Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen


 
 
 


Drucksache 428/07

... e) 600 oder mehr Rinderplätzen (ausgenommen Plätze für Mutterkuhhaltung mit mehr als sechs Monaten Weidehaltung je Kalenderjahr),



Drucksache 170/1/05

... (8) Investitionen in die Mutterkuhhaltung oder die Haltung männlicher Rinder werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem die für das Jahr 2004 für die Mutterkuhprämie und die Sonderprämie für männliche Rinder geltenden Besatzdichteregelungen unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität mit den dem Betrieb im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden beihilfefähigen Flächen rechnerisch eingehalten werden können. Unbeschadet des Satzes 1 werden Investitionen in die extensive Mutterkuhhaltung, die extensive Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung nur berücksichtigt, wenn die für das Jahr 2004 für die Extensivierungsprämie geltende Besatzdichteregelung unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität an Rindern und Schafen mit den vom Betriebsinhaber im Jahr 2005 im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e oder f der InVeKoS-Verordnung angegebenen Flächen rechnerisch eingehalten werden kann."

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Drucksache 170/1/05




2 A

2 B

2 C


 
 
 


Drucksache 170/05 (Beschluss)

... "(8) Investitionen in die Mutterkuhhaltung oder die Haltung männlicher Rinder werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem die für das Jahr 2004 für die Mutterkuhprämie und die Sonderprämie für männliche Rinder geltenden Besatzdichteregelungen unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität mit den dem Betrieb im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden beihilfefähigen Flächen rechnerisch eingehalten werden können. Unbeschadet des Satzes 1 werden Investitionen in die extensive Mutterkuhhaltung, die extensive Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung nur berücksichtigt, wenn die für das Jahr 2004 für die Extensivierungsprämie geltende Besatzdichteregelung unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität an Rindern und Schafen mit den vom Betriebsinhaber im Jahr 2005 im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e oder f der InVeKoS-Verordnung angegebenen Flächen rechnerisch eingehalten werden kann."

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Drucksache 170/05 (Beschluss)




A Änderungen

B Entschließung


 
 
 


Drucksache 170/05

... "(8) Investitionen in die Mutterkuhhaltung, die Haltung männlicher Rinder oder die Extensivierung der Rinderhaltung werden nur in dem Umfang berücksichtigt, in dem die für das Jahr 2004 für die Mutterkuhprämie, die Sonderprämie für männliche Rinder und die Extensivierungsprämie geltenden Besatzdichteregelungen unter Berücksichtigung der durch die Investition angestrebten Gesamtkapazität mit den dem Betrieb im Jahr 2005 zur Verfügung stehenden beihilfefähigen Flächen rechnerisch eingehalten werden können. Für die Extensivierungsprämie werden bei der Berechnung nach Satz 1 nur die vom Betriebsinhaber im Jahr 2005 im Sammelantrag nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e oder f der InVeKoS-Verordnung angegebenen Flächen berücksichtigt."

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Drucksache 170/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

Erste Verordnung

Artikel 1

1. In § 11 werden nach dem Wort darf die Wörter ab dem Jahr 2005 eingefügt.

2. § 14 wird wie folgt geändert:

3. § 15 wird wie folgt geändert:

4. § 16 wird wie folgt geändert:

5. § 17 wird wie folgt geändert:

6. § 18 wird wie folgt geändert:

Artikel 2

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 728/3/04

... (5) Zusätzlich zu den in Absätzen 2 bis 4 genannten Anforderungen werden Investitionen in die Produktionskapazitäten der Mutterkuhhaltung oder Mutterschafhaltung bei der Ermittlung des Referenzbetrages nur in dem Umfang berücksichtigt soweit der Betriebsinhaber die der zusätzlichen Produktionskapazität entsprechenden Prämienansprüche erworben und in den Jahren 2003 oder 2004 auch genutzt hat. Als genutzt anzusehen sind auch die der zusätzlichen Produktionskapazität entsprechenden Prämienansprüche, deren Zuteilung aus der nationalen Reserve der Betriebsinhaber bis zum 15. Mai 2004 beantragt hat und die ihm für das Jahr 2005 zugeteilt worden sind oder hätten zugeteilt werden können."



Drucksache 148/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.