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"Nachfolge"
Drucksache 1/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes �ber die Errichtung eines Bundesamts f�r Ausw�rtige Angelegenheiten und zur �nderung des Gesetzes �ber den Ausw�rtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetz es und zur Anpassung anderer Gesetze an die Errichtung des Bundesamts
... Die nachfolgenden Angaben beruhen auf einer vorl�ufigen Einsch�tzung zum Erf�llungsaufwand.
Drucksache 105/20
Antrag der L�nder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Th�ringen
Entschlie�ung des Bundesrates zur Schaffung von Grundlagen zur Refinanzierbarkeit digitaler altersgerechter Assistenzsysteme im Rahmen des SGB XI
... Trotz der skizzierten Potenziale zeigt sich hierzulande eine Diskrepanz zwischen dem, was technisch m�glich und sinnvoll ist und dem, was als technische Unterst�tzung bei den Menschen ankommt. Ursache f�r diese Diskrepanz ist das Fehlen grundlegender rechtlicher, finanzieller und struktureller Rahmenbedingungen. Da all diese Aspekte sich gegenseitig bedingen, braucht es rechtliche Vorgaben, mit denen die Verkettung der zentralen Hemmnis-Faktoren durchbrochen wird. Die wesentlichen Hemmnisse werden nachfolgend skizziert.
Drucksache 392/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur �nderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
... (3) Soweit sich aus diesem Gesetz Rechte, Pflichten oder Verbote f�r den Anlagenbetreiber ergeben, sind diese auch f�r und gegen den Rechtsnachfolger des Anlagenbetreibers anzuwenden.
Drucksache 7/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur �nderung des THW -Gesetzes A. Problem und Ziel
... Die �nderung erfolgt auf Grund des Erl�schens der Deutschen Postbank AG durch Verschmelzung. Die Deutsche Postbank AG ist zum 25. Mai 2018 durch Umwandlung (Verschmelzung) erloschen und damit auch als Postnachfolgeunternehmen untergegangen. Durch die Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Gesch�ftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen vom 18. Mai 2018 (BGBl. I S. 618) ist die Deutsche Bank Privat- und Gesch�ftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen bestimmt worden. Das Unternehmen ist am 25. Mai 2018 in DB Privat- und Firmenkundenbank AG umfirmiert worden. Als Postnachfolgeunternehmen ist die Gesellschaft zur Wahrnehmung der Rechte und Pflichten des Dienstherrn Bund gegen�ber den zuvor bei der Deutschen Postbank AG besch�ftigten Beamtinnen und Beamten erm�chtigt und verpflichtet. Dies gilt auch bei Umfirmierung des Unternehmens.
Drucksache 510/20
Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur �nderung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes
... Der zeitliche Ablauf wird dadurch optimiert, dass in der �ffentlichen Bekanntmachung neben den bisherigen Informationen zur Auslegung zun�chst darauf hingewiesen wird, dass eine Entscheidung zum Er�rterungstermin innerhalb eines Monats nach Ablauf der Einwendungsfrist erfolgt. Im Hinblick auf die Verfahrensbeschleunigung ergeht diese zeitlich nachfolgende konkrete Mitteilung, anders als die Ank�ndigung einer Entscheidung, nicht in Form einer �ffentlichen Bekanntmachung. Zudem wird der Hinweis auf den Umstand, dass es sich um eine Ermessensentscheidung nach � 10 Absatz 6 BImSchG handelt zusammen mit den �brigen Vorgaben (� 10 Absatz 4 Nummer 1, 2 und 4) �ffentlich bekannt gemacht. Die Mitteilung �ber die konkrete Entscheidung sowie die Terminierung des Er�rterungstermins sind jeweils gesondert voneinander bekannt zu geben.
Drucksache 75/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz f�r einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... gilt f�r Krankenkassen nach Ma�gabe der nachfolgenden Abs�tze.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan f�r eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung
... Ein weiterer wichtiger Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Frage, wie FIU.net, das derzeit von Europol verwaltet wird, tragf�hig bleibt. Es ist dringend notwendig, in die Entwicklung von FIU.net zu investieren, um die Probleme anzugehen, die den Informationsaustausch und Datenabgleich derzeit hemmen. Hinsichtlich der geplanten �bertragung der technischen Verwaltung des Systems von Europol auf eine andere Stelle sollte eine angemessene und finanziell tragf�hige L�sung gefunden werden. Kurzfristig wird die Kommission die Verwaltung von FIU.net �bernehmen, um sicherzustellen, dass das System kontinuierlich und unterbrechungsfrei weiterfunktioniert. 27 L�ngerfristig k�nnte der EU-Koordinierungs- und Unterst�tzungsmechanismus mit dem Hosting von FIU.net oder dessen Nachfolger befasst werden. Es k�nnten auch andere geeignete L�sungen in Betracht gezogen werden.
2 �BERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einf�hrung
II. Gew�hrleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bek�mpfung von GELDW�SCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gew�hrleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldw�scherichtlinie
Monitoring der Kapazit�ten der Mitgliedstaaten f�r die Geldw�schepr�vention und die Bek�mpfung der Terrorismusfinanzierung
Europ�ische Bankenaufsichtsbeh�rde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einf�hrung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bek�mpfung von GELDW�SCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht f�r die Bek�mpfung von Geldw�sche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERST�TZUNGSMECHANISMUS f�r zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterst�tzungsmechanismus auf EU-Ebene
Die f�r einen Koordinierungs- und Unterst�tzungsmechanismus auf EU-Ebene zust�ndige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. ST�RKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bek�mpfung von GELDW�SCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die n�chsten Schritte: EIN Fahrplan
Drucksache 553/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur steuerlichen F�rderung von Forschung und Entwicklung
... 2. an die die Erhebungen gem�� Durchf�hrungsverordnung (EU) Nr. 995/2012 der Kommission vom 26. Oktober 2012 mit Durchf�hrungsvorschriften zur Entscheidung Nr. 1608/2003/EG des Europ�ischen Parlaments und des Rates zur Erstellung und Entwicklung von Gemeinschaftsstatistiken �ber Wissenschaft und Technologie (bzw. nachfolgende EU-Verordnung) durchf�hrenden Stellen, zum Zweck der Evaluierung, weiterer wissenschaftlichen Forschung und zur Qualit�tssicherung der genannten Erhebungen �bermittelt werden. Diese Empf�nger der Daten d�rfen die Daten nur zu dem Zweck verarbeiten, zu dem sie ihnen �bermittelt worden sind. Sie sind nach Abschluss der Evaluierung und der wissenschaftlichen Forschung zu l�schen.
Drucksache 521/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einf�hrung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur �nderung weiterer Vorschriften
... Das Umweltbundesamt berichtet j�hrlich im M�rz eines Jahres die Emissionsdaten des letzten Jahres. Auf Grundlage der Emissionsdaten werden bei �ber- oder Unterschreiten der Jahresbudgets die nachfolgenden Emissionsbudgets angepasst und gegebenenfalls erforderliche, zus�tzliche Ma�nahmen beschlossen. Im Falle der �berschreitung des Emissionsbudgets eines Sektors besteht eine Initiativpflicht der Bundesregierung zum Beschluss von zus�tzlichen Ma�nahmen. Das f�r den Sektor verantwortliche Bundesministerium legt diese Ma�nahmen vor.
Drucksache 269/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Einf�hrungsgesetzes zum B�rgerlichen Gesetzbuche
... Gesetzbuche f�r die F�lle, in denen ein Annahmeverh�ltnis vor dem Wirksamwerden des Beitritts ohne bzw. ohne wirksame Einwilligung des Kindes oder eines Elternteils begr�ndet worden ist, einen Anspruch des Kindes oder des betroffenen Elternteils auf Auskunft und Akteneinsicht, insbesondere in die Adoptions-, Adoptionsvermittlungs-, Sorgerechts- und Jugendamtsakten sowie Krankenhausakten. �ber die Auskunft und den Umfang der Akteneinsicht entscheidet die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamts nach Anh�rung des Kindes, des betroffenen Elternteils und der Adoptiveltern unter Einbeziehung der dem Annahmeverh�ltnis zu Grunde liegenden Akten. Alle die mit der Adoption unmittelbar oder mittelbar befassten Beh�rden und deren Rechtsnachfolger, insbesondere Jugend�mter, Adoptionsvermittlungsstellen, Standes�mter, Familiengerichte und Krankenh�user sowie diejenigen Beh�rden, bei denen sich die betreffenden Akten zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruchs befinden, sind auf Anforderung der Adoptionsvermittlungsstelle zur Herausgabe der Akten an die Adoptionsvermittlungsstelle verpflichtet. Ist ein Annahmeverh�ltnis vor dem Wirksamwerden des Beitritts begr�ndet worden und ist die Einwilligung eines Elternteils ersetzt worden oder war die Einwilligung eines Elternteils nach dem bisherigen Recht nicht erforderlich, weil
Drucksache 122/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 975. Sitzung am 15. M�rz 2019 beschlossen, gem�� � 4 Absatz 4 BEVVG Herrn Staatssekret�r Jens Deutschendorf (Hessisches Ministerium f�r Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen) als Nachfolger von Herrn Staatssekret�r a. D. Mathias Samson als stellvertretendes Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 579/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Ma�nahmengesetz im Verkehrsbereich (Ma�nahmengesetzvorbereitungsgesetz - MgvG )
... 2. den nachfolgenden Ma�nahmengesetzen Rechtswirkung in Bezug auf
Drucksache 598/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der �nderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldw�scherichtlinie
... es findet einmal j�hrlich statt. Der Pr�fer legt den Beginn der Pr�fung und den Berichtszeitraum vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen nach pflichtgem��em Ermessen fest.
Drucksache 335/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Verordnung zur Durchf�hrung der Bet�ubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbet�ubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV )
... (6) Dar�ber hinaus sind sachkundige Personen verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines Sachkundenachweises und nachfolgend mindestens alle f�nf Jahre an einer mindestens zweist�ndigen Fortbildungsschulung, in der der aktuelle Wissensstand vermittelt wird, bei einem [fachkundigen]* Tierarzt oder einer [fachkundigen]* Tier�rztin teilzunehmen. Die sachkundige Person erh�lt einen Nachweis �ber die Teilnahme an der Fortbildungsschulung. Die Teilnahme ist der zust�ndigen Beh�rde auf Verlangen nachzuweisen."
Drucksache 136/1/19
Antrag des Saarlandes
Entschlie�ung des Bundesrates - Anwendungsregelungen Glyphosat - Antrag der L�nder Th�ringen und Bremen - Punkt 11 der 976. Sitzung des Bundesrates am 12. April 2019
... Der Bundesrat m�ge die Entschlie�ung in nachfolgender Fassung annehmen:
Drucksache 71/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information �ber einen Schwangerschaftsabbruch
... Nach � 13 Absatz 3 Satz 1 SchKG-E f�hrt die Bundes�rztekammer eine Liste der �rztinnen und �rzte sowie Krankenh�user und Einrichtungen, die ihr mitgeteilt haben, Schwangerschaftsabbr�che durchzuf�hren. Diese Liste ist nach � 13 Absatz 3 Satz 3 SchKG-E monatlich zu aktualisieren, im Internet zu ver�ffentlichen und anderen Beh�rden zur Verf�gung zu stellen. Daf�r entstehen sch�tzungsweise die nachfolgenden Kosten:
Drucksache 533/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes �ber einen nationalen Zertifikatehandel f�r Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG )
... Innerhalb der Handelsperiode wird es bei den berichtspflichtigen Unternehmen zwar sicherlich eine Vielzahl von Ver�nderungen geben. Dies werden jedoch �berwiegend Gesch�fts�bernahmen oder Umfirmierungen sein, die keinen Einfluss auf die Fallzahl haben. Fallzahlrelevante Ver�nderungen, beispielsweise durch Fusionen, Betriebsschlie�ungen oder Unternehmensgr�ndungen werden sich in ihren Auswirkungen teilweise gegeneinander aufheben und werden daher in der nachfolgenden Absch�tzung nicht weiter differenziert.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
2 Inhalts�bersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
� 1 Zweck des Gesetzes
� 2 Anwendungsbereich
� 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Mengenplanung
� 4 J�hrliche Emissionsmengen
� 5 Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung
Abschnitt 3 Grundpflichten der Verantwortlichen
� 6 �berwachungsplan; vereinfachter �berwachungsplan
� 7 Ermittlung und Bericht �ber Brennstoffemissionen
� 8 Abgabe von Emissionszertifikaten
Abschnitt 4 Emissionszertifikate, Ver�u�erung und Register
� 9 Emissionszertifikate
� 10 Ver�u�erung von Emissionszertifikaten
� 11 Ausgleich indirekter Belastungen
� 12 Nationales Emissionshandelsregister
Abschnitt 5 Gemeinsame Vorschriften
� 13 Zust�ndigkeiten
� 14 �berwachung, Daten�bermittlung
� 15 Pr�fstellen
� 16 Geb�hren f�r individuell zurechenbare �ffentliche Leistungen
� 17 Elektronische Kommunikation
� 18 �nderung der Identit�t oder Rechtsform des Verantwortlichen
� 19 Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
Abschnitt 6 Sanktionen
� 20 Durchsetzung der Berichtspflicht
� 21 Durchsetzung der Abgabepflicht
� 22 Bu�geldvorschriften
Abschnitt 7 Evaluierung
� 23 Erfahrungsbericht
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
� 24 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu � 2 Absatz 2) Brennstoffe
Anlage 2 (zu � 7 Absatz 2) Brennstoffe f�r die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
a Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
b Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
aa Anwendung vorhandener Messwerte und Absch�tzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG
bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen
cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Absch�tzung des Erf�llungsaufwands
Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach � 7
Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des �berwachungsplans
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Absch�tzung des Erf�llungsaufwands
Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines �berwachungsplans nach � 6 interne Kosten Gesamt
Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos
1 Aufwand
2 Fallzahl
3 Absch�tzung des Erf�llungsaufwands
Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach � 12
dd Ergebnis
c Erf�llungsaufwand der Verwaltung
aa Initialisierung der Gesch�ftsprozesse
bb Laufende Gesch�ftsprozesse
cc Weiterer Erf�llungsaufwand
dd Ergebnis: Erf�llungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Zu � 12
Zu � 13
Zu � 14
Zu � 15
Zu � 16
Zu � 17
Zu � 18
Zu � 19
Zu � 20
Zu � 21
Zu � 22
Zu � 23
Zu � 24
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz �ber ein nationales Emissionshandelssystem f�r Brennstoffemissionen
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund
II.2. Weitere Kosten
II.4. �One in one out�-Regel
II.5. Evaluierung
III. Ergebnis
Drucksache 363/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur �nderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechts�nderungsgesetz - 3. WaffR�ndG)
... Die mit einem unmittelbaren Inkrafttreten verbundene dezentrale Speicherung, die zudem unter dem Vorbehalt einer Realisierung durch die �rtlichen Hersteller der Waffenverwaltungssoftware steht, beinhaltet auch das Risiko der Bildung von Dubletten, die zu einer Gef�hrdung der gesamten NWR-Datenqualit�t f�hren w�rde. Die Wahrscheinlichkeit nachfolgender Datenbereinigungsaufw�nde f�r die Waffenbeh�rden ist hoch.
Drucksache 530/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolger von Frau Ministerin Streichert-Clivot Herrn Staatssekret�r Jan Benedyczuk (Saarland) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 139/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Frau Staatssekret�rin Ayse Asar, Hessisches Ministerium f�r Wissenschaft und Kunst, als Nachfolger von Herrn Staatssekret�r Patrick Burghardt als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.
Drucksache 121/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Gesetzes �ber Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzma�nahmen
... "Das Unternehmen hat f�r den Nachweis �ber den Beginn der Einrichtung eines Systems nach � 8 Absatz 3 durch den Gesch�ftsf�hrer schriftlich oder elektronisch die nachfolgenden Punkte anzugeben:".
Drucksache 653/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Herrn Minister Guido Beermann (Brandenburg - Ministerium f�r Infrastruktur und Landesplanung) als Nachfolger f�r Frau Ministerin Kathrin Schneider und
Drucksache 611/19
Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2019/1151 des Europ�ischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur �nderung der Richtlinie (EU) Nr. 2017/1132
im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht
... Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat auf Grundlage ihrer Haushaltsplanungen und unterschiedlicher Annahmen die nachfolgenden Kostenh�hen ermittelt. Dabei handelt es sich um unverbindliche und auf diversen prognostischen, teilweise spekulativen Annahmen beruhende Zahlen, sodass nicht auszuschlie�en ist, dass die tats�chlich entstehenden Kosten letztlich deutlich davon abweichen.
Drucksache 491/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums f�r Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Dritte Verordnung zur �nderung der Stra�enverkehrs -Zulassungs-Ordnung
... Die dynamischen Bedingungen umfassen den Einfluss der Stra�enneigung, des Gegenwindes, der Fahrdynamik (Beschleunigungen, Verz�gerungen) sowie von Nebenverbrauchern auf den Energieverbrauch und die Emissionen des Pr�ffahrzeugs. Die Nachpr�fung der Normalit�t der dynamischen Bedingungen erfolgt nach Abschluss der Pr�fung anhand der aufgezeichneten PEMS-Daten. Diese Nachpr�fung folgt den Vorgaben des nachfolgenden Absatzes:
Drucksache 351/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entsch�digungsrechts
... In Artikel 6 Nummer 4 des Gesetzentwurfs und nachfolgenden �bergangsregelungen ist eine Fortgeltung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) �ber das formelle Aufhebungsdatum des 31. Januar 2023 hinaus f�r solche Personen, die Teil 3 des
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 � 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 � 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 � 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 �� 13 und 14 SGB XIV
6. Zu Artikel 1 � 16 Absatz 2 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 � 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 � 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
10. Zu Artikel 1 � 35 SGB XIV
� 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
11. Zu Artikel 1 � 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 � 38 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 �� 39 und 40 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 �� 41 bis 61 SGB XIV
15. Zu Artikel 1 � 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, � 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 � 61 Absatz 3 - neu -, � 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
17. Zu Artikel 1 � 73 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 � 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
19. Zu Artikel 1 � 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 � 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 � 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
22. Zu Artikel 1 � 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 � 113 Absatz 2, � 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
24. Zu Artikel 1 � 115 Absatz 4 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 � 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 � 124 Absatz 4 Nummer 6, � 126 Absatz 1, 2 und 3, � 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 � 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, � 128 Nummer 1 und 2, � 131 Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
28. Zu Artikel 1 � 133 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 �� 133 ff. SGB XIV
30. Zu Artikel 1 � 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 � 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
32. Zu Artikel 1 � 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
33. Zu Artikel 1 � 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 � 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 � 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
36. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - � 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 � 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 � 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
37. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - � 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - � 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - � 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
38. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - � 20 StrRehaG Artikel 13 Nummer 7 � 17 Satz 3 und 4 VwRehaG
� 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
39. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu � 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
Drucksache 517/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes f�r einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz - GKV-FKG)
... gilt f�r Krankenkassen nach Ma�gabe der nachfolgenden Abs�tze.
Drucksache 656/19
Vorlage an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums des Deutschen Instituts f�r Menschenrechte
... Es ist uns wichtig, dass die Sicht der Bundesl�nder auch weiterhin in die Diskussionen und Entscheidungen des Kuratoriums einflie�t. Wir w�ren Ihnen daher sehr verbunden, wenn Sie uns zeitnah eine Nachfolge als Vertreter_in des Bundesrates benennen k�nnten.
Drucksache 666/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung �ber die Standards f�r die �bermittlung elektronischer Akten zwischen Beh�rden und Gerichten im Bu�geldverfahren (Bu�geldakten�bermittlungsverordnung - Bu�Akt�bV)
... - Bei seiner Stellungnahme zu Gesetzentwurf2 und Verordnungserm�chtigung hat sich der NKR dieser Auffassung angeschlossen, dabei allerdings ausdr�cklich die Erwartung formuliert, dass die nachfolgenden Rechtsverordnungen den Erf�llungsaufwand weiter transparent machen w�rden.
Drucksache 150/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... Der federf�hrende Wirtschaftsausschuss (Wi) der Ausschuss f�r Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) und der Ausschuss f�r St�dtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschlie�ung zu fassen:
Drucksache 343/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entschlie�ung des Bundesrates: Reduzierung unn�tiger Kunststoffabf�lle - Antrag des Freistaates Bayern -
... Zudem ist die Nummer 4 aus den nachfolgenden weiteren Gr�nden abzulehnen:
Drucksache 53/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes f�r mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat begr��t, dass eine Austauschbarkeit von im Wesentlichen gleichen biologischen Arzneimitteln (Biosimilars) eine vorherige, ergebnisoffene Evaluation durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und nachfolgende eventuelle Feststellung der Austauschbarkeit in seinen Richtlinien vorsieht. In diesem Zeitraum kann ein Austausch auf der Grundlage der Hinweise des G-BA nur auf Arztebene unter Verantwortung des behandelnden Arztes erfolgen. Eine Vorlaufzeit f�r die Substitution auf Apothekenebene von drei Jahren scheint angemessen.
Drucksache 196/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Neunten und des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... XII. Da das gesch�tzte Verm�gen des Leistungsberechtigten (� 139 SGB IX) diesem endg�ltig verbleiben soll, entspr�che es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierf�r Kostenersatz leisten m�ssten. Soweit das Verm�gen �ber das gesch�tzte Verm�gen hinausgeht, ist es grunds�tzlich einzusetzen, es sei denn der Verbrauch oder die Verwertung stellt eine H�rte dar. Dann soll die Leistung als Darlehen bewilligt werden. Der Anspruch auf R�ckzahlung geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben �ber. Eine Anspruchsgrundlage f�r den Kostenersatz gegen die Erben ist daher nicht n�tig, zumal der R�ckzahlungsanspruch gesichert werden kann (� 140 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) .
Drucksache 336/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Gesundheit und des Bundesministeriums f�r Ern�hrung und Landwirtschaft
Achtzehnte Verordnung zur �nderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
... von der Europ�ischen Kommission zentral zugelassen. �nderungen der Zulassung erfolgen gem�� der genannten Verordnung ebenfalls zentral. Die Verkaufsabgrenzung des zentral zugelassenen Wirkstoffes Indoxacarb wurde nachfolgend bereits national von "Verschreibungspflichtig" auf "Apothekenpflichtig" angepasst, weshalb insofern f�r eine nationale �nderungsanzeige des pharmazeutischen Unternehmers keine Notwendigkeit besteht. Demzufolge entsteht insofern kein Erf�llungsaufwand.
Drucksache 148/19
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschlie�ung des Bundesrates: Ber�cksichtigung der Belange landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der anstehenden Novellierung der D�ngeverordnung
... 3. Die vorgesehene generelle Verpflichtung, vor Sommerungen zwingend eine �berwinternde Zwischenfrucht anzubauen, bedarf einer �berpr�fung. Der Zwischenfruchtanbau ist beispielsweise nicht m�glich nach sp�t gerodeten Zuckerr�ben und nachfolgendem Sommergerstenanbau.
Drucksache 53/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes f�r mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
... Der Bundesrat begr��t, dass eine Austauschbarkeit von im Wesentlichen gleichen biologischen Arzneimitteln (Biosimilars) eine vorherige, ergebnisoffene Evaluation durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und nachfolgende eventuelle Feststellung der Austauschbarkeit in seinen Richtlinien vorsieht. In diesem Zeitraum kann ein Austausch auf der Grundlage der Hinweise des G-BA nur auf Arztebene unter Verantwortung des behandelnden Arztes erfolgen. Eine Vorlaufzeit f�r die Substitution auf Apothekenebene von drei Jahren scheint angemessen.
Drucksache 564/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur �nderung des Gesetzes �ber die Preisstatistik
... Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschlie�ung zu fassen.
Drucksache 196/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Neunten und des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch und anderer Rechtsvorschriften
... XII. Da das gesch�tzte Verm�gen des Leistungsberechtigten (� 139 SGB IX) diesem endg�ltig verbleiben soll, entspr�che es nicht der neuen Systematik der Eingliederungshilfe, wenn Erben hierf�r Kostenersatz leisten m�ssten. Soweit das Verm�gen �ber das gesch�tzte Verm�gen hinausgeht, ist es grunds�tzlich einzusetzen, es sei denn der Verbrauch oder die Verwertung stellt eine H�rte dar. Dann soll die Leistung als Darlehen bewilligt werden. Der Anspruch auf R�ckzahlung geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben �ber. Eine Anspruchsgrundlage f�r den Kostenersatz gegen die Erben ist daher nicht n�tig, zumal der R�ckzahlungsanspruch gesichert werden kann (� 140 Absatz 2 Satz 2 SGB IX) .
Drucksache 542/19
Gesetzesantrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur zul�ssigen Mieth�he bei geringem Angebot an vergleichbarem Wohnraum
... (1) Bei einem geringen Angebot an vergleichbarem Wohnraum, der nicht in einem durch Rechtsverordnung nach � 556d Absatz 2 bestimmten Gebiet liegt, darf die Miete �ber eine entsprechende Wohnung im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung oder einer nachfolgenden Anpassung der vereinbarten Miete die orts�bliche Vergleichsmiete (� 558 Absatz 2) h�chstens um 20 Prozent �bersteigen.
Drucksache 635/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung �ber die Standards f�r die Einsicht in elektronische Akten im Strafverfahren (Strafakteneinsichtsverordnung - StrafAktEinV )
... - Bei seiner Stellungnahme zu Gesetzentwurf2 und Verordnungserm�chtigung hat sich der NKR dieser Auffassung angeschlossen, dabei allerdings ausdr�cklich die Erwartung formuliert, dass die nachfolgenden Rechtsverordnungen den Erf�llungsaufwand weiter transparent machen w�rden.
Drucksache 139/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r Patrick Burghardt Frau Staatssekret�rin Ayse Asar (Hessen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 239/1/19
... Der federf�hrende Wirtschaftsausschuss (Wi) und der Auschuss f�r St�dtebau, Wohnungswesen und Raumordnung (Wo) empfehlen dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschlie�ung zu fassen:
Drucksache 97/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Besch�ftigung und Sozialleistungsmissbrauch
... Da die Staatsanwaltschaft zu Beginn des Ermittlungsverfahrens - auf gegebenenfalls unsicherer Tatsachenbasis - entscheiden muss, ob ein einfach gelagerter Sachverhalt vorliegt, der zur "Abgabe" an die FKS geeignet ist, muss sich die Staatsanwaltschaft auf jeden Fall mit dem Verfahren befassen, so dass mit der nachfolgenden eigenst�ndigen Erledigung durch die FKS keine gro�e Arbeitserleichterung f�r die Staatsanwaltschaft verbunden ist. Die nach � 14a Absatz 2 SchwarzArbG-E zu pr�fenden Kriterien k�nnen in diesem fr�hen Verfahrensstadium in der Regel noch gar nicht vorliegen bzw. beurteilt werden. Im �brigen entspricht es ohnehin schon der geltenden Sach- und Rechtslage, dass die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft - zu denen auch die FKS geh�rt - die Ermittlungen faktisch eigenst�ndig f�hren und erst den ausermittelten Vorgang der Staatsanwaltschaft vorlegen, damit diese die Abschlussverf�gung trifft. Eine fr�hzeitige Vorlage an die Staatsanwaltschaft, damit diese das Verfahren wieder an die FKS abgeben (genauer: zur�ckgeben) kann, verz�gert und verkompliziert das Verfahren unn�tig.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur �nderung des Agrarstatistikgesetzes
... 15. zur Hofnachfolge:
Drucksache 296/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" Herrn Staatssekret�r Dr. Denis Alt, Ministerium f�r Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, in Nachfolge von Herrn Staatssekret�r a. D. Prof. Dr. Salvatore Barbaro als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung zu benennen.
Drucksache 586/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu der Vereinbarung vom 25. August 1953 zwischen dem Bundesminister f�r Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsteher des Eidgen�ssischen Post- und Eisenbahndepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft �ber die deutschen Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet
... Nach Absatz 1 besitzt die Deutsche Bundesbahn die Konzession als Eisenbahninfrastrukturunternehmen und die f�r den Betrieb der Infrastruktur erforderliche Sicherheitsgenehmigung nach Schweizer Recht. Aufgrund der fehlenden Anerkennung der Bahnreform durch die Schweiz ist das BEV in diesem Bereich insoweit als Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn eingetreten.
Drucksache 74/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, gem�� � 4 Absatz 4 BEVVG Herrn Staatssekret�r Ingmar Streese (Berlin - Senatsverwaltung f�r Umwelt, Verkehr und Klimaschutz) als Nachfolger von Herrn Staatssekret�r a. D. Jens-Holger Kirchner als Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 538/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Drittes Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelst�ndischen Wirtschaft von B�rokratie (Drittes B�rokratieentlastungsgesetz )
... 2. Der federf�hrende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschlie�ung zu fassen:
Drucksache 150/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
... In � 15 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort "Landesplanungen" durch die W�rter "nachfolgenden Landesplanungen und Bauleitplanungen" ersetzt.
Drucksache 663/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen f�r energetische Ma�nahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Geb�uden nach � 35c des Einkommensteuergesetz es (Energetische Sanierungsma�nahmen-Verordnung - ESanMV )
... (1) Fachunternehmen gem�� � 35c Absatz 1 Satz 6 des Einkommensteuergesetzes ist jedes Unternehmen, das in den nachfolgend aufgef�hrten Gewerken t�tig ist:
Drucksache 373/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur St�rkung der Vor-Ort-Apotheken
... Die Ma�nahmen dieses Gesetzes sind mit nachfolgenden Auswirkungen f�r Bund, L�nder und Gemeinden sowie f�r die gesetzliche und private Krankenversicherung verbunden:
Drucksache 595/19
Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchf�hrung des Zensus im Jahr 2021 (Zensusgesetz 2021 - ZensG 2021)
... Als Berichterstatter des Bundestages zu den abschlie�enden Verhandlungen des Vermittlungsausschusses am 6. November 2019 gebe ich nachfolgend zur Kenntnis:
Drucksache 430/19
Antrag des Pr�sidenten
Wahl einer Schriftf�hrerin
... Frau Staatsr�tin Ulrike Hiller (Bremen) ist aus dem Bundesrat ausgeschieden. Es ist deshalb �ber die Nachfolge im Amt des Schriftf�hrers zu entscheiden.
Drucksache 634/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung �ber die Standards f�r die Erstellung elektronischer Dokumente und f�r deren �bermittlung zwischen Strafverfolgungsbeh�rden und Gerichten (Dokumentenerstellungs- und -�bermittlungsverordnung - DokErst�bV )
... - Bei seiner Stellungnahme zu Gesetzentwurf2 und Verordnungserm�chtigung hat sich der NKR dieser Auffassung angeschlossen, dabei allerdings ausdr�cklich die Erwartung formuliert, dass die nachfolgenden Rechtsverordnungen den Erf�llungsaufwand weiter transparent machen w�rden.
Drucksache 487/19
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zu dem Abkommen vom 4. Juli 2019 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Hellenischen Republik �ber das Deutsch-Griechische Jugendwerk
... (3) Die Amtsperiode der Mitglieder des Aufsichtsrates und ihrer Stellvertretungen betr�gt vier Jahre. Scheidet ein Mitglied oder eine Stellvertretung vor Beendigung der Amtszeit aus, so wird eine Nachfolge f�r den Rest der Amtszeit ernannt.
Drucksache 383/1/19
Empfehlungen der Aussch�sse
Gesetz zur �nderung des Gesetzes �ber Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzma�nahmen
... Der federf�hrende Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, nachfolgende Entschlie�ung zu fassen:
Drucksache 649/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einf�hrung einer Pflicht zur Mitteilung grenz�berschreitender Steuergestaltungen
... (2) Die Angaben nach Absatz 3 sind innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf des Tages zu �bermitteln, an dem das erste der nachfolgenden Ereignisse eintritt:
Drucksache 44/19
Verordnung des Bundesministeriums f�r Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnung zur Bereinigung der Eisenbahn -Verkehrsordnung
... a) In Satz 1 werden die W�rter "Bestimmungen der Abschnitte II bis IV" durch die W�rter "nachfolgenden Bestimmungen" ersetzt.
Drucksache 397/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutischtechnischen Assistentinnen und pharmazeutischtechnischen Assistenten (PTA-Reformgesetz)
... Mit der Regelung im Gesetzentwurf wird eine zeitliche Abfolge des Erwerbs von Hauptschulabschluss und nachfolgender Berufsausbildung normiert. Die Regelung f�r die Zugangsvoraussetzung ist aber im Sinne der Durchl�ssigkeit und der Gleichbehandlung von Bewerbern mit unterschiedlichen Bildungsbiografien zu gestalten. So ist beispielsweise der Erwerb des Hauptschulabschlusses auch gleichzeitig mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung m�glich.
Drucksache 299/19 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung zum Schutz der geographischen Herkunftsangabe Glash�tte (Glash�tteverordnung - Glash�tteV )
... � 1 bestimmt die Voraussetzungen f�r die Benutzung der Herkunftsangabe Glash�tte bei Uhren. Diese darf nur f�r solche Uhren benutzt werden, die im Herkunftsgebiet hergestellt worden sind. Die Anforderungen an die Herstellung im Herkunftsgebiet werden in � 4 beschrieben. Diese folgen der sogenannten "Glash�tte Regel". Die "Glash�tte Regel" bildet die herrschenden Gewohnheiten f�r die Benutzung der Herkunftsangabe Glash�tte bei Uhren ab und sichert, dass Uhren aus Glash�tte hohen qualitativen Anforderungen gerecht werden. Das Herkunftsgebiet wird nachfolgend in � 2, der Begriff der Uhr in � 3 und der Begriff der Herstellung in � 5 definiert.
Drucksache 564/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur �nderung des Gesetzes �ber die Preisstatistik
... 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die L�nder im Rahmen des statistischen Verbundes eng in die Planungen und Abstimmungen zur Etablierung elektronischer Erhebungsverfahren mit Hilfe von Scannerdaten und Web Scraping-Verfahren einzubinden. Dies gilt sowohl f�r die zun�chst vorgesehene Erprobungs- und Implementierungsphase, wie auch f�r die nachfolgenden Planungen, Weiterentwicklungen und m�glicherweise vorgesehenen umfangreicheren Verwendungen von Transaktionsdaten f�r dezentral durchzuf�hrende Preisstatistiken.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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