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"Nachfolgerin"
Drucksache 254/20
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... gem�� den Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Dr. Bovenschulte schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Dres.h.c. Andreas Vo�kuhle im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Zweiten Senat zu w�hlen und Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth LL.M.* zum Pr�sidenten des Bundesverfassungsgerichts zu w�hlen.
Drucksache 305/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 990. Sitzung am 5. Juni 2020 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Annette Schwandner Frau Corinna Fischer (Niedersachsen) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 276/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Landesregierung Th�ringen hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Babette Winter die f�r Kultur zust�ndige Staatssekret�rin, Tina Beer, in der Th�ringer Staatskanzlei als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.
Drucksache 394/20
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... gem�� Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Kretschmann schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Ines H�rtel als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Masing im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Ersten Senat zu w�hlen.
Drucksache 466/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 993. Sitzung am 18. September 2020 beschlossen, gem�� � 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatssekret�rin Ines Fr�hlich (S�chsisches Staatsministerium f�r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r Dr. Hartmut Mangold als stellvertretendes Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 115/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 986. Sitzung am 13. M�rz 2020 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekret�rin Dr. Ulrike Gutheil
Drucksache 182/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bunderepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Ruth Jacobs, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Anja Turner zu benennen.
Drucksache 276/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 992. Sitzung am 3. Juli 2020 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Babette Winter Frau Staatssekret�rin Tina Beer (Th�ringen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 253/20
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl des Pr�sidenten des Bundesverfassungsgerichts
... gem�� den Absprachen mit den Kollegen Bouffier und Dr. Bovenschulte schlage ich vor, Frau Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein * als Nachfolgerin von Herrn Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas Vo�kuhle im Amt als Richter des Bundesverfassungsgerichts zur Richterin in den Zweiten Senat zu w�hlen und Herrn Prof. Dr. Stephan Harbarth LL.M. zum Pr�sidenten des Bundesverfassungsgerichts zu w�hlen.
Drucksache 182/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ruth Jacobs, Frau Anja Turner (Hamburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 305/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Nieders�chsische Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Annette Schwandner, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Corinna Fischer zu benennen.
Drucksache 394/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... es in Verbindung mit �� 5 und 7 des Gesetzes �ber das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Ines H � r t e l als Nachfolgerin f�r Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Johannes M a s i n g in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gew�hlt.
Drucksache 216/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 beschlossen, gem�� � 4 Absatz 4 BEVVG Frau B�rgermeisterin Dr. Maike Schaefer (Senatorin f�r Klimaschutz, Umwelt, Mobilit�t, Stadtentwicklung und Wohnungsbau der Freien Hansestadt Bremen) als Nachfolgerin f�r Herrn Senator a.D. Dr. Joachim Lohse als stellvertretendes Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 216/20
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... f�r Elektrizit�t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Senator a.D. Dr. Joachim Lohse.
Drucksache 254/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... Frau Prof. Dr. Astrid W a l l r a b e n s t e i n als Nachfolgerin f�r Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Dres. h.c. Andreas V o � k u h l e in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gew�hlt.
Drucksache 139/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 977. Sitzung am 17. Mai 2019 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r Patrick Burghardt Frau Staatssekret�rin Ayse Asar (Hessen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 96/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur �nderung des Agrarstatistikgesetzes
... Angaben zur m�glichen Hofnachfolge wurden letztmals in der Erhebung 2010 erfragt und auch davor in etwa 10j�hrigem Abstand. Informationen zur Hofnachfolge sind ein wichtiger Indikator f�r den zuk�nftigen Verlauf des Strukturwandels in der Landwirtschaft. Die aus der Erhebung 2010 vorliegenden Daten erlauben keine aktuellen R�ckschl�sse mehr, weshalb Angaben zur Hofnachfolge nun wieder erhoben werden sollen (Nummer 15). Zur Reduzierung des Aufwands f�r den Berichtskreis wird im Gegensatz zur Erhebung 2010 auf die Fragen nach der Berufsbildung des Hofnachfolgers/der Hofnachfolgerin und seiner/ihrer Mitarbeit im Betrieb verzichtet.
Drucksache 518/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung f�r Engagement und Ehrenamt
... (6) Die Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 4 werden f�r die Dauer der jeweiligen Legislaturperiode bestellt. Mit Ausscheiden aus dem Bundestag endet gleichzeitig die Mitgliedschaft. Die Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 5 bis 7 und die Stellvertreterinnen oder der Stellvertreter der Mitglieder nach Absatz 3 Nummer 5 werden f�r die Amtszeit von vier Jahren bestellt. Scheidet ein Mitglied oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter vorzeitig aus, wird f�r den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger benannt und bestellt.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
� 1 Errichtung und Sitz
� 2 Stiftungszweck und Begriffsbestimmungen
� 3 Erf�llung des Stiftungszwecks
� 4 Stiftungsverm�gen
� 5 Organe der Stiftung
� 6 Stiftungsrat
� 7 Vorstand
� 8 Satzung
� 9 Besch�ftigte
� 10 Haushalt
� 11 Rechtsaufsicht
� 12 Aufl�sung
� 13 Evaluierung
� 14 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Zu � 6
Zu � 7
Zu � 8
Zu � 9
Zu � 10
Zu � 11
Zu � 12
Zu � 13
Zu � 14
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4996, BMFSFJ: Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung f�r Engagement und Ehrenamt
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
II.2. Evaluierung
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 07.10.2019 zum Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Deutschen Stiftung f�r Engagement und Ehrenamt
Drucksache 624/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Ministerin Bettina Martin
Drucksache 446/19
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Frau Ministerialr�tin Karin Melzer, Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kultur, als Nachfolgerin f�r Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria B�ckmann als stellvertretendes Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.
Drucksache 446/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Verwaltungsfachangestellte Nicola-Maria B�ckmann Frau Ministerialr�tin Karin Melzer (Brandenburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 504/3/18
Antrag des Landes Baden-W�rttemberg
Entwurf eines Gesetzes f�r schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz - TSVG )
... Die Dauer von drei Monaten f�r eine Entscheidung durch den Zulassungsausschuss kann in der Praxis zu einer unverh�ltnism��igen Ungewissheit sowohl f�r den Betreiber des medizinischen Versorgungszentrums wie auch f�r die anzustellende �rztin bzw. den anzustellenden Arzt f�hren. Dar�ber hinaus ist aus Sicht der L�nder die Erhaltung und Sicherstellung der �rztlichen Versorgung gef�hrdet, wenn im Nachhinein entweder angestellte �rztinnen und �rzte das medizinische Versorgungszentrum wieder verlassen m�ssen oder die Aufnahme der �rztlichen T�tigkeit durch eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger f�r die Dauer von bis zu drei Monaten nicht erfolgt und Patientinnen und Patienten �rztlich nicht versorgt werden k�nnen.
Drucksache 40/18
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Nieders�chsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 6. Februar 2018 beschlossen, als Nachfolgerin f�r Frau Staatssekret�rin a. D. Andrea Hoops Frau Staatssekret�rin Dr. Sabine Johannsen als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" zu benennen.
Drucksache 40/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 965. Sitzung am 2. M�rz 2018 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekret�rin a. D. Andrea Hoops Frau Staatssekret�rin Dr. Sabine Johannsen (Niedersachsen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 367/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des Tabakerzeugnisgesetz es
... 4. stellt f�r den Fall der Einstellung der T�tigkeit nach Absatz 1 sicher, dass eine Kontinuit�t der Aufgabenwahrnehmung bis zur Betriebsaufnahme durch eine Nachfolgerin gew�hrleistet ist; die Sicherstellung erfolgt insbesondere durch die Entwicklung eines Ausstiegsplanes nach Artikel 3 Absatz 8 Buchstabe b der Durchf�hrungsverordnung (EU) Nr. 2018/574.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des Tabakerzeugnisgesetzes
� 7a Ausgabestelle; unabh�ngiger Anbieter
� 7b Verordnungserm�chtigungen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Dreifachbuchstabe aaa
Zu Dreifachbuchstabe bbb
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Doppelbuchstabe ee
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4457, BMEL: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur �nderung des Tabakerzeugnisgesetzes
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erf�llungsaufwand
5 Wirtschaft
Verwaltung Bund, L�nder
II.2. Umsetzung von EU-Recht
II.3. Evaluierung
II.4. KMU-Test
III. Ergebnis
Drucksache 151/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Erlass und zur �nderung bundesrechtlicher Vorschriften in Bezug auf die �bernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle f�r die Benachrichtigung der n�chsten Angeh�rigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht durch das Bundesarchiv
... Die Deutsche Dienststelle f�r die Benachrichtigung der n�chsten Angeh�rigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (Deutsche Dienststelle (WASt)) ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle f�r Kriegerverluste und Kriegsgefangene (WASt) und nimmt verschiedene, insbesondere humanit�re Aufgaben wahr. Aus zeitgeschichtlichen Gr�nden - Vierm�chtestatus �ber Berlin - wird die Deutsche Dienststelle (WASt) seit 1951 als Beh�rde des Landes Berlin gef�hrt, obwohl sie Bundesaufgaben wahrnimmt. Die dem Land Berlin entstehenden Aufwendungen werden gem�� einer Verwaltungsvereinbarung vom Bund erstattet. Mit der deutschen Wiedervereinigung sind die Gr�nde, die zu der Sonderstellung der Deutschen Dienststelle (WASt) als einer Bundesaufgaben wahrnehmenden Landesbeh�rde gef�hrt haben, entfallen. Obwohl die Deutsche Dienststelle (WASt) Bundesaufgaben wahrnimmt und vollst�ndig vom Bund finanziert wird, unterliegt sie rechtlich nicht der Aufsicht einer Bundesbeh�rde. Durch die mit diesem Gesetz geregelte �bernahme der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) in die Zust�ndigkeit des Bundes wird die Organisation bereinigt. Mit Blick darauf, dass die Unterlagen der Deutschen Dienststelle (WASt) perspektivisch zu Archivgut werden, ist die �bernahme dieses Bereichs in das Bundesarchiv sachgerecht.
Drucksache 119/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 968. Sitzung am 8. Juni 2018 beschlossen, gem�� � 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatsministerin Ilse Aigner (Bayerisches Staatsministerium f�r Wohnen, Bau und Verkehr) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r Gerhard Eck als Mitglied f�r den Eisen-bahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 665/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 961. Sitzung am 3. November 2017 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Staatssekret�rin a. D. Andrea Becker Frau Staatssekret�rin Christine Streichert-Clivot (Saarland) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 495/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Herrn Senator Dr. Carsten Brosda die f�r Kultur zust�ndige Staatsr�tin, Frau Jana Schiedek, als ordentliches Mitglied des Kuratoriums zu benennen.
Drucksache 503/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r Martin Gorholt Frau Staatssekret�rin Dr. Ulrike Gutheil, (Brandenburg) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 641/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat heute beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Dr. Pirko Kristin Zinnow Frau Staatssekret�rin Bettina Martin als Mitglied des Kuratoriums zu benennen.
Drucksache 503/17
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Brandenburgische Landesregierung hat beschlossen, Frau Staatssekret�rin Dr. Ulrike Gutheil, Staatssekret�rin im Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kultur als Nachfolgerin f�r Herrn Staatssekret�r Martin Gorholt als Mitglied im Kuratorium der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen.
Drucksache 641/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 960. Sitzung am 22. September 2017 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Dr. Pirko Kristin Zinnow Frau Staatssekret�rin Bettina Martin (Mecklenburg-Vorpommern) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 495/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 959. Sitzung am 7. Juli 2017 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Senator Dr. Carsten Brosda Frau Staatsr�tin Jana Schiedek, (Hamburg) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 588/16
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... Dem Bundesrat wird vorgeschlagen, Frau Dr. Yvonne Ott als Nachfolgerin des Richters am Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Reinhard Gaier zur Richterin in den Ersten Senat zu w�hlen.
Drucksache 367/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... es in Verbindung mit �� 5 und 7 des Gesetzes �ber das Bundesverfassungsgericht Frau Prof. Dr. Christine L a n g e n f e l d als Nachfolgerin f�r Bundesverfassungsrichter Prof. Herbert L a n d a u in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts gew�hlt.
Drucksache 483/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 948. Sitzung am 23. September 2016 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Frau Marie-Louise Tolle Frau Ruth Jacobs, (Hamburg) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 293/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... gem�� � 4 Absatz 4 des Bundeseisenbahnverkehrsverwaltungsgesetzes hat die Brandenburgische Landesregierung in ihrer Sitzung am 24. Mai 2016 beschlossen, Frau Ines Jesse, Staatssekret�rin f�r Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als Nachfolgerin f�r Frau Katrin Lange als stellvertretendes Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat vorzuschlagen.
Drucksache 328/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat infolge der Regierungsbildung vom 18. Mai 2016 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Staatssekret�rin Daniela Schmitt als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r a.D. Uwe H�ser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der
Drucksache 408/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt f�r Finanzmarktstabilisierung (FMSA-Neuordnungsgesetz - FMSANeuOG )
... Die �bergangsvorschrift des Absatzes 7 Satz 1 regelt, dass die Bundesanstalt die Umlagebetr�ge des Aufgabenbereichs Abwicklungsbeh�rde der FMSA f�r das Umlagejahr 2017 festsetzt. Diese Regelung ist deshalb erforderlich, weil die Festsetzung erst im Jahr 2018 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem der ehemalige Aufgabenbereich Abwicklung der FMSA bereits in die Bundesanstalt eingegliedert ist. Nach Satz 2 erfolgt die Ermittlung der Umlagebetr�ge nach Ma�gabe der Vorschriften, die vor Eingliederung der FMSA in die Bundesanstalt anzuwenden waren. Denn bei den umzulegenden Kosten handelt es sich um solche, die der FMSA vor der Eingliederung des Aufgabenbereichs Abwicklung in die Bundesanstalt entstanden sind. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass die Umlage der Kosten f�r den Aufgabenbereich Abwicklung f�r das Umlagejahr 2017 v�llig getrennt von der Umlage der Kosten f�r die anderen Bereiche der Bundesanstalt erfolgt. Satz 3 bestimmt, dass der Umlageabrechnung 2017 die vom Leitungsausschuss der FMSA f�r dieses Jahr aufgestellte Haushaltsrechnung zugrunde zu legen ist. Satz 4 regelt die Anrechnung der von der FMSA erhobenen Umlagevorauszahlungsbetr�ge auf die von der Bundesanstalt festgesetzten Umlagebetr�ge f�r das Umlagejahr 2017. Satz 5 verpflichtet die FMSA, der Bundesanstalt die Mittel zur Verf�gung zu stellen, die diese zur Erstattung �berzahlter Umlagevorauszahlungen ben�tigt, da die Umlagevorauszahlungen f�r 2017 von der FMSA erhoben wurden. F�r den umgekehrten Fall verpflichtet Satz 6 die Bundesanstalt, nachgeforderte und von den Umlagepflichtigen gezahlte Umlagebetr�ge an die FMSA weiterzuleiten, da es sich um Betr�ge handelt, die zur Deckung der Kosten dienen, die der FMSA im Umlagejahr 2017 entstanden sind. Die S�tze 7 und 8 regeln besondere Fallkonstellationen, die nur in der ersten Jahresh�lfte 2018 auftreten k�nnen. Hebt z.B. die Bundesanstalt als Rechtsnachfolgerin der FMSA im Aufgabenbereich Abwicklung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens einen Umlagebescheid der FMSA f�r ein fr�heres Umlagejahr im M�rz 2018 auf, so erstattet sie dem Widerspruchsf�hrer die zu Unrecht gezahlten Kosten aus ihrem Haushalt. Diese Zahlung ist auf die Leistungen nach Satz 6 anzurechnen. Satz 9 stellt klar, welches Recht die Bundesanstalt in Verfahren anzuwenden hat, die Umlagebetr�ge des Jahres 2016 und fr�herer Jahre betreffen.
Drucksache 326/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gem�� � 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Staatsministerin Ulrike H�fken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Staatsministerin a. D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gew�hlt.
Drucksache 337/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Regierung des Landes Baden-W�rttemberg hat beschlossen, Frau Staatssekret�rin Petra Olschowski, Ministerium f�r Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-W�rttemberg als Mitglied des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r a.D. J�rgen Walter.
Drucksache 246/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl eines Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gem�� � 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfolgerin des ausscheidenden Ministers a.D. Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gew�hlt.
Drucksache 293/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, gem�� � 4 Absatz 4 BEVVG Frau Staatssekret�rin Ines Jesse (Ministerium f�r Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg) als Nachfolgerin von Frau Katrin Lange als stellvertretendes Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 337/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 947. Sitzung am 8. Juli 2016 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r a. D. J�rgen Walter, Frau Staatssekret�rin Petra Olschowski, (Baden-W�rttemberg) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 588/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... Frau Dr. Yvonne O t t als Nachfolgerin f�r Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Reinhard G a i e r in den Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts gew�hlt.
Drucksache 681/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Handlungsf�higkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie zur St�rkung der �ber sie gef�hrten Aufsicht (GKV-Selbstverwaltungsst�rkungsgesetz)
... In � 80 Absatz 4 wird die Abberufung einer oder eines (stellvertretenden) Vorsitzenden der Vertreterversammlung der Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen geregelt. Voraussetzung ist, dass das Vertrauen der Mitglieder der Vertreterversammlung zu der Amtsf�hrung der oder des (stellvertretenden) Vorsitzenden aufgrund von objektiv nachpr�fbaren, d.h. dem Beweis zug�nglichen Tatsachen ausgeschlossen ist. Die das Vertrauen ausschlie�enden Tatsachen k�nnen sich dabei sowohl aus Amtspflichtverletzungen als auch aus erheblichen M�ngeln in der Amtsf�hrung ergeben. Gesetzlich genannt werden dabei insbesondere die F�lle, in denen die oder der Vorsitzende der Vertreterversammlung Pflichtverletzungen im Hinblick auf ihre oder seine Funktion als Willensvertreter/in der Vertreterversammlung oder als Informationsvermittler/in zwischen Vorstand und Vertreterversammlung begeht. Die gesetzlich aufgez�hlten Fallkonstellationen tragen der Funktion der oder des Vorsitzenden der Vertreterversammlung Rechnung. Diese oder dieser hat einerseits den Informationsfluss in das Plenum der Vertreterversammlung sicherzustellen (hinsichtlich der T�tigkeiten der Aussch�sse der Vertreterversammlung als auch hinsichtlich der �berwachung des Vorstandes), andererseits fungiert sie oder er als Willensvertreter/in der Vertreterversammlung als gesetzliche Vertreterin der Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen gegen�ber dem Vorstand der K�rperschaft. Pflichtverletzungen, die mit diesen Funktionen im unmittelbaren Zusammenhang stehen, k�nnen der Abschluss von rechtsgesch�ftlichen Vereinbarungen zwischen der K�rperschaft und dem Vorstand ohne Beteiligung der zust�ndigen Gremien sein oder auch die fehlende Mitteilung einer pflichtwidrigen Handlung des Vorstandes an das Plenum der Vertreterversammlung. Mit dem Beschluss �ber die Abberufung der oder des Vorsitzenden oder der oder des stellvertretenden Vorsitzenden hat die Vertreterversammlung gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger zu w�hlen (konstruktives Misstrauensvotum). Dies dient der Gew�hrleistung einer kontinuierlichen Vertretung des Selbstverwaltungsorgans. Bei einer Abstimmung in der Vertreterversammlung der Kassen�rztlichen Bundesvereinigung ist eine Stimmgewichtung nach � 79 Absatz 3a vorzunehmen. Kommt die erforderliche Mehrheit f�r die Abberufung der oder des Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden zustande, so endet deren oder dessen Amt als Vorsitzende/r oder stellvertretende/r Vorsitzende/r mit dem Beschluss �ber die Abberufung und der Neuwahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand
E. Erf�llungsaufwand
E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger
E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft
E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 �nderung des F�nften Buches Sozialgesetzbuch
� 77b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen
� 78a Aufsichtsmittel in besonderen F�llen bei den Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen
� 78b Entsandte Person f�r besondere Angelegenheiten bei den Kassen�rztlichen Bundesvereinigungen
� 80 Wahl und Abberufung.
� 91a Aufsicht �ber den Gemeinsamen Bundesausschuss, Haushalts- und Rechnungswesen, Verm�gen
� 217g Aufsichtsmittel in besonderen F�llen beim Spitzenverband Bund der Krankenkassen
� 217h Entsandte Person f�r besondere Angelegenheiten bei dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen
� 217i Verhinderung von Organen, Bestellung eines Beauftragten
� 219 Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.
Artikel 2 �nderung des Elften Buches SOzialgesetzbuch
Artikel 3 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Im Einzelnen
III. Alternativen
IV. GesetzgebungskomPetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. NachhaltigkeitsasPekte
3. Haushaltsausgaben Ohne Erf�llungsaufwand
4. Erf�llungsaufwand
5. Weitere KOsten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu � 78a
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu � 78b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Nummer 11
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe n
Zu Doppelbuchstabe dd
Zu Buchstabe b
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Absatz 2a
Zu Absatz 2b
Zu Absatz 2c
Zu Absatz 2d
Zu Absatz 2e
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Drucksache 707/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Beirat der Bundesnetzagentur f�r Elektrizit�t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... f�r Elektrizit�t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen vorzuschlagen. Sie wird damit Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r a.D. Peter Hofelich.
Drucksache 246/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Wahl eines Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gem�� � 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 4 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Sachsen-Anhalt) als Nachfolgerin des ausscheidenden Herrn Minister a. D. Dr. Hermann Onko Aeikens (Sachsen-Anhalt) zum Mitglied zu w�hlen.
Drucksache 326/16
Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" gem�� � 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, Satz 5 und 6 des Standortauswahlgesetz es
... es Frau Staatsministerin Ulrike H�fken (Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin der ausscheidenden Frau Staatsministerin a.D. Eveline Lemke (Rheinland-Pfalz) zum stellvertretenden Mitglied zu w�hlen.
Drucksache 329/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Beirat der Bundesnetzagentur f�r Elektrizit�t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat infolge der Regierungsbildung vom 18. Mai 2016 beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Staatssekret�rin Daniela Schmitt als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r a.D. Uwe H�ser als stellvertretendes Mitglied des Beirates bei der
Drucksache 367/16
Vorschlag an den Bundesrat
Wahl einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts
... die Regierungschefs der L�nder haben sich - koordiniert durch Herrn Kollegen Kretschmann und mich - darauf verst�ndigt, dem Bundesrat vorzuschlagen, Frau Prof. Dr. Christine Langenfeld als Nachfolgerin des Richters am Bundesverfassungsgericht Herrn Prof. Dr. Herbert Landau zur Richterin in den Zweiten Senat zu w�hlen.
Drucksache 192/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Die Regierung des Saarlandes hat am 1. M�rz 2016 beschlossen Frau Dr. Heike Otto, Leiterin der Abteilung Kultur im Ministerium f�r Bildung und Kultur, als seine Nachfolgerin vorzuschlagen.
Drucksache 483/16
Vorschlag an den Bundesrat
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... die Freie und Hansestadt Hamburg hat beschlossen, dem Bundesrat vorzuschlagen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" als Nachfolgerin von Frau Marie-Louise Tolle, als stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums Frau Ruth Jacobs zu benennen.
Drucksache 329/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Beirat der Bundesnetzagentur f�r Elektrizit�t, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
... Der Bundesrat hat in seiner 946. Sitzung am 17. Juni 2016 beschlossen, gem�� � 5 BEGTPG Frau Staatssekret�rin Daniela Schmitt (Ministerium f�r Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz) als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r a. D. Uwe H�ser als stellvertretendes Mitglied f�r den Beirat der
Drucksache 192/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 945. Sitzung am 13. Mai 2016 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Peter Arend Frau Dr. Heike Otto (Saarland) als stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Drucksache 147/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland"
... Der Bundesrat hat in seiner 933. Sitzung am 8. Mai 2015 beschlossen, gem�� � 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland" f�r das Kuratorium der Stiftung als Nachfolgerin von Herrn Staatssekret�r Prof. Dr. Thomas Deufel Staatssekret�rin Frau Dr. Babette Winter (Th�ringen) als Mitglied zu benennen.
Drucksache 344/15 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur �nderung des Zw�lften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
... Die Hofabgabeklausel - zumal in ihrer gegenw�rtigen Form - ist nicht mehr zeitgem��, strukturpolitisch weitgehend entbehrlich und sozial ungerecht. Angesichts des demografischen Wandels, weit fortgeschrittenem Strukturwandel in der Landwirtschaft und vielfach fehlenden Hofnachfolgerinnen und Hofnachfolgern ist es zunehmend weniger berechtigt und gerecht, Landwirte bei Eintritt ins Rentenalter zur Aufgabe der Erwerbst�tigkeit auf dem eigenen Hof zu dr�ngen und die Einkommensbasis und Kaufkraft in den l�ndlichen R�umen, die ohnehin benachteiligt sind, zu schm�lern.
Drucksache 85/15 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Benennung eines stellvertretenden Mitglieds f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat
... Frau Ministerin Birgit Keller (Th�ringer Ministerium f�r Infrastruktur und Landwirtschaft) als Nachfolgerin von Herrn Minister a. D. Christian Carius als stellvertretendes Mitglied f�r den Eisenbahninfrastrukturbeirat zu benennen.
Drucksache 18/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit
Vierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische -Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
... Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die Europäische Union an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft getreten. Sie ist deren Rechtsnachfolgerin und besitzt Rechtspersönlichkeit (Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 47 des Vertrags über die Europäische Union). Mit Ersetzung des Begriffs "Europäische Gemeinschaft" durch den Begriff "Europäische Union" in � 1 Absatz 1 wird der geänderten Rechtslage auf der Ebene des europäischen Rechts Rechnung getragen.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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