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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nachweisempfindlichkeit"


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Drucksache 845/10

... Bei jeder Testdurchführung ist auf die Mitführung und ordnungsgemäße Beurteilung der gemäß Nummer 3.9.7 mit Testblättchen beschickten Kontrollplatten zu achten. Zusätzlich sind dotierte Matrixproben für die Überprüfung der Nachweisempfindlichkeit und des Nachweisvermögens in regelmäßigen Abständen zu untersuchen. Hierzu sind homogenisierte Gewebeproben mit für die Durchführung der Überwachung relevanten Stoffen in hierfür maßgeblichen Konzentrationen zu dotieren.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 845/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternative

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene

Artikel 1

Artikel 2

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1224: Entwurf einer Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene


 
 
 


Drucksache 69/07

... Die Durchführung der vorgenannten Verordnung erbrachte unterschiedliche Analyseergebnisse hinsichtlich des Vorhandenseins des gentechnisch veränderten Organismus LL Reis 601 in den fraglichen Reiserzeugnissen. So kam es vor, dass in Erzeugnissen, die gemäß einem in den USA erstellten Analysebericht im Sinne der oben genannten Verordnung negativ (keinen Reis der Linie LL Reis 601 enthaltend) zertifiziert wurden, trotzdem gentechnisch veränderter Reis der Linie LL Reis 601 nachgewiesen werden konnte. Dieser Umstand beruht auf der Verwendung unterschiedlicher Methoden der Probenahme in den USA und in der EU und dem daraus resultierenden Unterschied in der Nachweisempfindlichkeit des Analyseverfahrens (die Nachweisgrenze in den USA liegt bei 0,1 %, in der EU bei 0,05 %). Gespräche der Kommission mit US-Behörden zur Etablierung eines einheitlichen Probenahmeverfahrens führten aufgrund der Ablehnung des in Europa verwendeten Probenahmeverfahrens (als zu kostspielig) durch die US-Behörden zu keiner Lösung des Problems.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 69/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Inverkehrbringen

§ 2
Analysebericht

§ 3
Amtliche Untersuchung

§ 4
Warenbegleitende Dokumente

§ 5
Aufhebung von Vorschriften

§ 6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage
(zu § 1)

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Gegenstand

1. Bisherige Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission zur Einfuhr bestimmter Produkte und deren Umsetzung in nationales Recht

2. Neue Dringlichkeitsmaßnahme der Kommission und deren Umsetzung in nationales Recht

2.1 Neue Entscheidung der Kommission vom 6. November 2006

2.2 Notwendigkeit einer neuen Verordnung des BMELV

II. Wesentlicher Inhalt

III. Rechtsgrundlage

IV. Finanzielle Auswirkungen, Kosten für die Wirtschaft

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.