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"Netzentgeltpflicht"
Drucksache 697/13
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Die Aufforderung des Bundesrats, die Netzentgeltpflicht für Pumpspeicher zu überarbeiten, kann sich faktisch nur auf bestehende Pumpspeicher beziehen. Neue Pumpspeicher sind bereits für einen Zeitraum von 20 Jahren von der Netzentgeltpflicht befreit. Wie der Bundesrat in seiner Entschließung zutreffend festhält, wurden im Zuge der letzten Novelle des
Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Dritten Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften BR-Drs. 740/12 B vom 14. Dezember 2012
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Drucksache 740/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Dessen ungeachtet bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Netzentgeltpflicht von Speicherbetreibern nicht grundsätzlich anders bewertet werden müsste. Aus Sicht des Bundesrates sind Anlagen zur Speicherung von Strom energiewirtschaftlich und physikalisch betrachtet keine "Letztverbraucher". Sie verbrauchen den Strom nicht endgültig, sondern entnehmen Strom aus dem Netz, um ihn später wieder einzuspeisen. Entscheidend ist die stabilisierende Wirkung vor allem von Pumpspeicherwerken für das Stromsystem insgesamt, die im gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen nicht hinreichend berücksichtigt ist. Letztverbraucher sind die Speicheranlagen allenfalls für die Differenz aus entnommenem und wieder eingespeistem Strom, für den sich dann eine Netzentgeltpflicht ergeben würde.
Drucksache 740/3/12
Antrag der Länder Sachsen, Thüringen
Drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften
... Dessen ungeachtet bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob die Netzentgeltpflicht von Speicherbetreibern nicht grundsätzlich anders bewertet werden müsste. Aus Sicht des Bundesrates sind Anlagen zur Speicherung von Strom energiewirtschaftlich und physikalisch betrachtet keine "Letztverbraucher". Sie verbrauchen den Strom nicht endgültig, sondern entnehmen Strom aus dem Netz, um ihn später wieder einzuspeisen. Entscheidend ist die stabilisierende Wirkung vor allem von Pumpspeicherwerken für das Stromsystem insgesamt, die im gegenwärtigen gesetzlichen Rahmen nicht hinreichend berücksichtigt ist.
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