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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Nichtdiskriminierungsgebot"


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Drucksache 19/05

... Im Unterschied zur sog. Hush-Kit-Verordnung, die den generellen Ausschluss von bestimmtem lauten Fluggerät aus dem EG-Luftraum festgelegt hat, beruht die umzusetzende EG-Richtlinie auf der Konzeption, dass dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechend das behördliche Verfahren zugunsten besonders vom Lärm betroffener Flughäfen differenziert eingesetzt wird, um übermäßig Lärm verursachendes Fluggerät zu beschränken oder gar auszuschließen, ohne den liberalisierten Zugang unangemessen zu beschränken. Demgemäß wird in Absatz 4 klargestellt, dass die Betriebsbeschränkungen diskriminierungsfrei vorgenommen werden müssen und diese deshalb kein Instrument zu Maßnahmen darstellen, die den Wettbewerb beschränken. Allerdings ändert dies nichts am generellen Rahmen von Verkehrsrechten, der aufgrund eines geltenden bilateralen Luftverkehrsabkommens restriktiver Art sein kann und dabei nicht unter Berufung auf das Nichtdiskriminierungsgebot überwunden wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 19/05




A. Zielsetzung und Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Artikel 1
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

§ 48a
Begriffsbestimmungen Im Sinne der §§ 48a bis 48g ist:

§ 48b
Lärmbedingte Betriebsbeschränkungen an einem Flughafen

§ 48c
Prüfung für die Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48d
Fristen zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48e
Verfahren zur Einführung von lärmbedingten Betriebsbeschränkungen

§ 48f
Ausnahmegenehmigungen

§ 48g
Weitere Möglichkeiten zur Lärmminderung

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines:

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

1. Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 48a

Zu § 48b

Zu § 48c

Zu § 48d

Zu § 48e

Zu § 48f

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

2. Zu Artikel 2


 
 
 


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