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"Nichtdiskriminierungsprinzip"


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Drucksache 440/10

... (8) Gemäß dem Rechtsrahmen für die Zulassung von GVO kann das für die EU festgelegte Schutzniveau betreffend die Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt nicht von einem Mitgliedstaat geändert werden, und dies muss auch so bleiben. Die Mitgliedstaaten dürfen aber Maßnahmen erlassen, um den Anbau aller oder bestimmter GVO auf ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen desselben zu beschränken oder zu untersagen, indem sie sich auf andere Gründe stützen als diejenigen, die bereits von den harmonisierten EU-Vorschriften geregelt werden, die schon Verfahren vorschreiben, um den Risiken Rechnung zu tragen, die der Anbau von GVO für Gesundheit und Umwelt mit sich bringen könnte. Diese Maßnahmen sollten zudem mit den Verträgern vereinbar sein, insbesondere im Hinblick auf das Nichtdiskriminierungsprinzip betreffend inländische und ausländische Erzeugnisse und Artikel 34 und 36 des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union sowie die einschlägigen internationalen Verpflichtungen der Union, insbesondere diejenigen auf der Ebene der Welthandelsorganisation.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.2.3. Folgen für die Umwelt

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Inhalt des Vorschlags

3.2. Wahl des Instruments

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 26b
Anbau

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.