Drucksache 747/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 bis 2020 - Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa KOM (2010) 636 endg.
... Die EU und die Mitgliedstaaten sollten die Rechte der Menschen mit Behinderungen bei ihren Maßnahmen im Außenbereich fördern, u.a. im Rahmen der EU-Erweiterungs-, Nachbarschafts- und Entwicklungsprogramme. Die Kommission wird sich gegebenenfalls in einem umfassenderen Nichtdiskriminierungsrahmen dafür einsetzen, dass Behinderung als Menschenrechtsfrage bei EU-Maßnahmen im Außenbereich in den Fokus gerückt wird; das Bewusstsein für das VN-Übereinkommen und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, einschließlich Barrierefreiheit, bei Soforthilfe und humanitärer Hilfe geschärft wird; das Netz der für Behindertenfragen zuständigen Korrespondenten gefestigt und das Bewusstsein für Behindertenfragen bei den EU-Delegationen geschärft wird; gewährleistet ist, dass Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer Fortschritte bei der Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen erzielen, und sichergestellt ist, dass die Finanzierungsinstrumente für die Heranführungshilfe genutzt werden, um die Situation von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ziele MAßNAHMEN
2.1. Aktionsbereiche
1. Zugänglichkeit
2. Teilhabe
3. Gleichstellung
4. Beschäftigung
5. Allgemeine und berufliche Bildung
6. Sozialer Schutz
7. Gesundheit
8. Maßnahmen im Außenbereich
2.2. Durchführung der Strategie
1. Bewusstseinsbildung
2. Finanzielle Unterstützung
3. Statistiken und Datensammlung sowie Überwachung
4. Im VN-Übereinkommen geforderte Mechanismen
3. Schlussfolgerung
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