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"Nummernkonten"


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Drucksache 257/11

... Hinsichtlich des betroffenen Steuerpflichtigen ist die Namensangabe danach nur "typischerweise" erforderlich. Aus deutscher Sicht ist das Erfordernis einer zwingenden Angabe von Name und Anschrift des betroffenen Steuerpflichtigen im Auskunftsersuchen nicht mit dem OECD-Standard vereinbar und war deshalb nicht akzeptabel. Der vereinbarte Begriff "typischerweise" lässt demgegenüber für die Praxis hinreichenden Spielraum für Abweichungen, um z.B. insbesondere bei sogenannten "Nummernkonten", über die im Geschäftsverkehr regelmäßig auch ohne Angabe des Namens des Inhabers verfügt werden kann, ein Auskunftsersuchen gegebenenfalls unter Angabe einer Kontonummer stellen zu können, was nach Textziffer 58 des OECD-Kommentars zu Artikel 5 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens für Steuerinformationsaustauschabkommen ausdrücklich eine hinreichende Identifizierung des Kontoinhabers darstellt. Ferner ist nur der "mutmaßliche" Inhaber der Information zu bezeichnen, d.h. der ersuchende Staat muss dem ersuchten Staat den Inhaber der Information entsprechend der ihm vorliegenden Informationen nach bestem Wissen bezeichnen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Schlussbemerkung

Protokoll zur
Änderung des Abkommens vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Revisionsprotokolls vom 12. März 2002

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 27

Artikel 5

Zu Artikel 15

Artikel 6

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu Artikel 6

Absatz 2


 
 
 


Suchbeispiele:


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