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11 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Organaustausch"


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Drucksache 806/12

... /EU, der die entsprechenden Angaben auf den verwendeten Transportbehälter vorsieht. Nach Satz 2 können die Angaben auch in englischer Sprache angegeben werden. Diese Ermächtigung ist insbesondere für die Sicherstellung des grenzüberschreitenden Organaustausches geboten. Nach Absatz 2 kann auf die umfangreiche Kennzeichnung verzichtet werden, wenn der Transport innerhalb derselben Einrichtung erfolgt.

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Drucksache 806/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Bürgerinnen und Bürger

E.2 Wirtschaft

E.3 Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen (TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen - TPG-OrganV)

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 1
Organ- und Spendercharakterisierung

§ 2
Notwendige Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung

§ 3
Weitere Angaben zur Organ- und Spendercharakterisierung

§ 4
Anwendung des Dringlichkeitsverfahrens der Richtlinie 2010/53/EU

Abschnitt 2
Transport

§ 5
Kennzeichnung der Behälter für den Transport von Organen

Abschnitt 3
Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

§ 6
Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

§ 7
Meldung von Vorfällen bei der Lebendspende von Organen

Abschnitt 4
Ordnungswidrigkeiten

§ 8
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der TPG-Gewebeverordnung

Artikel 3
Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentliche Regelungen

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten

3. Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Nachhaltigkeit

VI. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

VII. Vereinbarkeit mit EU-Recht

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu Abschnitt 1 Organ- und Spendercharakterisierung

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu Abschnitt 2 Transport

Zu § 5

Zu Abschnitt 3 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen

Zu § 6

Zu § 7

Zu Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten

Zu § 8

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1742: Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen und zur Änderung der TPG-Gewebeverordnung und der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung


 
 
 


Drucksache 424/10

... G. in der Erwägung, dass der Organaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bereits gängige Praxis ist, wenngleich bei der Zahl der Organe, die zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, große Unterschiede bestehen, sowie in der Erwägung, dass der Austausch von Organen zwischen den Mitgliedstaaten durch den Aufbau von Einrichtungen für den internationalen Organaustausch, wie Eurotransplant und Scandiatransplant, wesentlich erleichtert wurde,



Drucksache 435/09

... Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates zu einem uneingeschränkten grenzüberschreitenden Organaustausch ebenfalls zur Kenntnis. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie wird nicht beabsichtigt, die Systeme für den Organaustausch zu regeln. Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass bereits gut funktionierende Systeme bestehen wie die Stiftung Eurotransplant, an der auch Deutschland beteiligt ist. Im Richtlinienvorschlag werden die grundlegenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards aufgeführt denen jedes Transplantationssystem entsprechen muss. Der vorliegende Vorschlag soll ein hohes Maß an Qualität und Sicherheit der gesamten "

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Drucksache 435/09




Bemerkungen der Europäischen Kommission zu einer Stellungnahme des Deutschen Bundesrates KOM 2008 818 – Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe


 
 
 


Drucksache 964/08 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Regelungen über die Schaffung und Benennung zuständiger Behörden, über Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren sowie Organisationen zum Organaustausch nicht von der Kompetenznorm des Artikels 152 EGV gedeckt sind. Dies gilt ebenso für die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 13, 14, 15 Absatz 1 und Artikel 17 getroffenen Regelungen. Eine Richtlinie über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Organen darf sich ausschließlich auf die Anwendung von Testverfahren zum Nachweis von Infektions- bzw. Tumorerkrankungen (Risikobewertung), Konservierung, Beförderung und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Organen sowie die Meldung etwaiger schwerer unerwünschter Zwischenfälle nach der Transplantation erstrecken.



Drucksache 964/1/08

... 3. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass insbesondere die im Richtlinienvorschlag vorgesehenen Regelungen über die Schaffung und Benennung zuständiger Behörden, über Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren sowie Organisationen zum Organaustausch nicht von der Kompetenznorm des Artikels 152 EGV gedeckt sind. Dies gilt ebenso für die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 13, 14, 15 Absatz 1 und Artikel 17 getroffenen Regelungen. Eine Richtlinie über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Organen darf sich ausschließlich auf die Anwendung von Testverfahren zum Nachweis von Infektions- bzw. Tumorerkrankungen (Risikobewertung), Konservierung, Beförderung und Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Organen sowie die Meldung etwaiger schwerer unerwünschter Zwischenfälle nach der Transplantation erstrecken.



Drucksache 964/08

... 3. Der Organaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zwecks qualitativer Verbesserung des Zuteilungsverfahrens ist bereits gängige Praxis. Es gibt allerdings große Unterschiede bei der Zahl der Organe, die zwischen denjenigen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden, welche für den internationalen Organaustausch Einrichtungen, wie Eurotransplant und Scandiatransplant, geschaffen und Vorschriften erlassen haben und den anderen Mitgliedstaaten.

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Drucksache 964/08




Begründung

3 Einleitung

Geltungsbereich und Ziele

Der Mehrwert der Richtlinie

Gewährleistung von Qualität und Sicherheit für die Patienten auf EU-Ebene

Sicherstellung des Spenderschutzes

Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und grenzüberschreitender Austausch

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Qualität und Sicherheit von Organen

Artikel 4
Nationale Qualitätsprogramme

Artikel 5
Beschaffungsorganisationen

Artikel 6
Organbeschaffung

Artikel 7
Organ- und Spendercharakterisierung

Artikel 8
Organbeförderung

Artikel 9
Transplantationszentren

Artikel 10
Rückverfolgbarkeit

Artikel 11
Meldesysteme für schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen

Artikel 12
Personal

Kapitel III
Schutz des Spenders und des Empfängers

Artikel 13
Grundsätze der Organspende

Artikel 14
Einwilligungs- und Zulassungsvoraussetzungen für die Beschaffung

Artikel 15
Schutz des lebenden Spenders

Artikel 16
Schutz personenbezogener Daten, Vertraulichkeit und Sicherheit der Verarbeitung

Artikel 17
Anonymisierung von Spendern und Empfängern

Kapitel IV
Pflichten der zuständigen Behörden und Informationsaustausch

Artikel 18
Benennung und Aufgaben der zuständigen Behörden

Artikel 19
Register und Berichte über Beschaffungsorganisationen und Transplantationszentren

Artikel 20
Informationsaustausch

Kapitel V
Organaustausch mit Drittländern und europäische Organisationen für den Organaustausch

Artikel 21
Organaustausch mit Drittländern

Artikel 22
Europäische Organisationen für den Organaustausch

Kapitel VI
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 23
Berichte über diese Richtlinie

Artikel 24
Sanktionen

Artikel 25
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 26
Ausschuss

Artikel 27
Umsetzung

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten

Anhang
Organ- und Spendercharakterisierung

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 372/08

... N. in der Erwägung, dass bereits Organe zwischen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden und es bereits mehrere europäische Organisationen für den Organaustausch (z.B. Scandiatransplant, Eurotransplant) gibt,



Drucksache 419/07 (Beschluss)

... 5. Soweit Mitgliedstaaten noch nicht über ausgebaute Transplantationssysteme einschließlich dafür entwickelter Datenerfassungssysteme verfügen, hält der Bundesrat es für vordringlich, diese Mitgliedstaaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Problemlage bei der Organisation ihrer Transplantationssysteme zu unterstützen. Solange in einigen Mitgliedstaaten das gesundheitliche Versorgungssystem keinen allgemeinen Zugang zur Versorgung mit Organtransplantaten gewährleisten kann, können diese Staaten auch nicht von einem Organaustausch oder von Leitlinien für Verfahren zum Angebot überzähliger Organe profitieren.



Drucksache 419/07

... Jedes Jahr wird eine Reihe von Organen zwischen den EU-Mitgliedstaaten ausgetauscht. Die Zahl der ausgetauschten Organe macht nur einen kleinen Anteil der gesamten in der EU transplantierten Organe aus, mit Ausnahme der unter internationale Vereinbarungen (Eurotransplant) fallenden Bereiche, in denen der Organaustausch bis zu 20 % der gesamten Organtransplantationen ausmacht. Darüber hinaus lassen sich jedes Jahr eine Reihe von EU-Bürgern in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Heimatland ein Organ transplantieren. Die Zahl der Patienten, die versuchen, in einem anderen Land mit größerer Spendenbereitschaft eine Organspende zu erhalten, ist offenbar im Steigen begriffen. Allerdings gelten in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen1. Die Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus für alle Patienten in ganz Europa stellt daher eine Priorität dar.

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Drucksache 419/07




1. Einleitung

2. Organspende und Transplantation: Die aktuelle Problematik

2.1. Transplantationsrisiken

2.2. Organmangel

2.3. Illegaler Organhandel

3. Der Mehrwert der EU-Massnahmen

3.1. Qualitäts- und Sicherheitsrahmen für Organspende und -transplantation

3.2. Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

3.2.1. Organangebot

3.2.2. Das Bewusstsein der Öffentlichkeit

3.2.3. Organisatorische Aspekte

3.3. Bekämpfung des Organhandels

4. Schlussfolgerungen und Folgemassnahmen

Verbesserung von Qualität und Sicherheit

Erhöhung der Organverfügbarkeit

Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Zugänglichkeit der Transplantationssysteme

Aktionsplan zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

EU-Rechtsinstrument über Qualität und Sicherheit von Organspende und -transplantation


 
 
 


Drucksache 419/1/07

... 6. Soweit Mitgliedstaaten noch nicht über ausgebaute Transplantationssysteme einschließlich dafür entwickelter Datenerfassungssysteme verfügen, hält der Bundesrat es für vordringlich, diese Mitgliedstaaten im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Problemlage bei der Organisation ihrer Transplantationssysteme zu unterstützen. Solange in einigen Mitgliedstaaten das gesundheitliche Versorgungssystem keinen allgemeinen Zugang zur Versorgung mit Organtransplantaten gewährleisten kann, können diese Staaten auch nicht von einem Organaustausch oder von Leitlinien für Verfahren zum Angebot überzähliger Organe profitieren.



Drucksache 157/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.