[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Patentverletzungen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 272/09 (Beschluss)

... Patente im Softwarebereich würden die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, entwerten und die Entwickler unkalkulierbaren Haftungsrisiken aussetzen. In Anbetracht der Haftungs- und Kostenrisiken bei eventuellen Patentverletzungen (Streitwerte in Millionenhöhe sind möglich) könnten Softwarepatente insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) existenziell bedrohen. Da die europäische Softwarebranche durch innovative KMU geprägt ist, wären die Folgen für den Arbeitsmarkt gravierend. Vor diesem Hintergrund würde die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software eine der maßgeblichen Zukunftsbranchen in Deutschland und Europa massiv gefährden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf europäischer Ebene gegen die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software einzusetzen.



Drucksache 233/09

... E. in der Erwägung, dass der Zugang zum chinesischen Markt durch die staatlich gelenkte Industriepolitik, Patentverletzungen und ein umstrittenes Normen- und Compliance-System erschwert wird, was zur Folge hat, dass sich EU-Unternehmen im Handel mit technischen und nichttarifären Hemmnissen konfrontiert sehen,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 233/09




2 Allgemeines

2 Marktzugang

Hemmnisse, Normen

3 Rohstoffe

Staatliche Beihilfen

Öffentliches Auftragswesen

3 Währung

Präsenz und Hilfe der Europäischen Union

Energie, nachhaltige Energiewirtschaft

3 Finanzdienstleistungen

Freier und fairer Handel

Anti -Dumping-Maßnahmen/Marktwirtschaftsstatus

Rechte des geistigen Eigentums und Produktfälschungen

3 Zoll

Soziale und ökologische Auswirkungen

Weiteres Vorgehen


 
 
 


Drucksache 272/1/09

... Patente im Softwarebereich würden die Verwertungsrechte der Entwickler, die sich aus dem Urheberrecht ergeben, entwerten und die Entwickler unkalkulierbaren Haftungsrisiken aussetzen. In Anbetracht der Haftungs- und Kostenrisiken bei eventuellen Patentverletzungen (Streitwerte in Millionenhöhe sind möglich) könnten Softwarepatente insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) existenziell bedrohen. Da die europäische Softwarebranche durch innovative KMU geprägt ist, wären die Folgen für den Arbeitsmarkt gravierend. Vor diesem Hintergrund würde die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software eine der maßgeblichen Zukunftsbranchen in Deutschland und Europa massiv gefährden. Die Bundesregierung wird daher gebeten, sich auf europäischer Ebene gegen die Schaffung eines Gemeinschaftspatents für Software einzusetzen.



Drucksache 537/08

... Sie wird dazu beitragen, gerechtere Ausgangsbedingungen zu schaffen und den grenzüberschreitenden Wissenstransfer zu erleichtern. Eine harmonisierte Definition und Anwendung der Ausnahme für Patentverletzungen zu Forschungszwecken8 wäre diesbezüglich ebenfalls von Vorteil. Da viele öffentlichen Forschungseinrichtungen – beispielsweise durch die Vergabe von Lizenzen oder durch Spin-offs – stärker unternehmerisch tätig werden, haben sie auch zunehmend ähnliche Bedürfnisse wie die KMU.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 537/08




Mitteilung

1. Einleitung

2. Die Herausforderungen

2.1. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Vorteile gewerblicher Schutzrechte

2.2. Änderung des Umfelds für Innovation

2.3. Eine europäische Strategie für gewerbliche Schutzrechte

3. Qualität der gewerblichen Schutzrechte

3.1. Patente

3.2. Marken

3.3. Weitere gewerbliche Schutzrechte

3.4. Gewerbliche Schutzrechte und Wettbewerb

4. Innovationsförderung für kleine und mittlere Unternehmen

4.1. Verbesserung des Zugangs von KMU zu gewerblichen Schutzrechten

4.2. Verbesserung des Zugangs von KMU zu Streitbeilegungsverfahren

4.3. Hochwertige Unterstützung von KMU beim Management gewerblicher Schutzrechte

5. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums – Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie

5.1. Wirksame Durchsetzung durch Rechtsvorschriften der Gemeinschaft

5.2. Initiativen in den Bereichen Grenzschutz und Zoll

5.3. Ergänzende nichtlegislative Maßnahmen

6. Internationale Dimension

6.1. Reform des Markenrechts

6.2. Agenda der Patentrechtsreform

6.3. Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern

6.4. Entwicklungsfragen

7. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 64/07

... ). § 810 BGB regelt die Vorlage von Urkunden. Dieser Anspruch setzt neben einem rechtlichen Interesse an der Einsicht und dem fremden Besitz voraus, dass die Urkunde im Interesse des Rechtsinhabers errichtet oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis beurkundet ist oder die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden sind. Diese Voraussetzungen werden bei der Verletzung geistigen Eigentums häufig nicht vorliegen, so dass § 810 BGB nicht alle Fälle des Artikels 6 Abs. 1 abdeckt. § 809 BGB regelt die Besichtigung von Sachen. Der Tatbestand dieser Vorschrift ist so weit gefasst, dass Artikel 6 Abs. 1 ohne weiteres vom Wortlaut abgedeckt ist. Die Rechtsprechung hat die Anwendung von § 809 BGB im Bereich des geistigen Eigentums auch grundsätzlich anerkannt, aber auf der Grundlage von § 242 BGB, insbesondere zur Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Geheimhaltungsinteressen, Einschränkungen des Tatbestands vorgenommen. Diese Einschränkungen gehen nach der so genannten Druckbalkenentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1985, 512 ff.) sehr weit. Danach setzt der Anspruch im Patentrecht einen erheblichen Grad an Wahrscheinlichkeit einer Patentverletzung voraus. Auch soll die Besichtigung der Sache nur durch einen vom Anspruchsteller beauftragten neutralen Sachverständigen erfolgen können. Einwirkungen auf die Substanz der Sache sollen von vornherein nicht vom Anspruch erfasst sein. Demgegenüber hat der BGH in der sogenannten Faxkartenentscheidung (BGH GRUR 2002, 1045 ff.) bei einem Verstoß gegen das Urheber- bzw. Wettbewerbsrecht diese Einschränkungen zurückgenommen. Danach setzt der Besichtigungsanspruch nur eine gewisse Wahrscheinlichkeit einer Urheberrechtsverletzung voraus. Auch sollen Substanzeingriffe grundsätzlich möglich sein. Der BGH hat in dieser Entscheidung aber ausdrücklich offen gelassen, ob diese Grundsätze künftig auch bei Patentverletzungen gelten sollen. Daher gibt es keine gefestigte Rechtssprechung, auf die im Rahmen der Umsetzung verwiesen werden könnte, so dass eine Regelung erforderlich ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 64/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Kostenordnung

Artikel 2
Änderung des Patentgesetzes

Artikel 3
Änderung des Gebrauchsmustergesetzes

Artikel 4
Änderung des Markengesetzes

Artikel 5
Änderung des Halbleiterschutzgesetzes

Artikel 6
Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Geschmacksmustergesetzes

Artikel 8
Änderung des Sortenschutzgesetzes

Artikel 9
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Ziele des Entwurfs

II. Grundzüge

1. Umsetzung der Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums

a Gegenstand der Richtlinie

b Das deutsche Recht de lege lata

c Umsetzungsbedarf im Einzelnen

2. Anpassung des deutschen Rechts an die Grenzbeschlagnahmeverordnung

a Gegenstand der Verordnung

b Das deutsche Recht de lege lata

c Anpassungsbedarf im Einzelnen

3. Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel und Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen § 144 MarkenG

a Gegenstand der Verordnung

b Ergänzung der Strafbarkeit der unbefugten Benutzung geographischer Angaben und Ursprungsbezeichungen § 144 MarkenG

4. Abmahnungen bei urheberrechtlichen Rechtsverletzungen

III. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV. Gesetzesfolgenabschätzung und Preiswirkungsklausel

V. Gesetzgebungszuständigkeit

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

§ 140a

§ 140b

§ 140c

§ 140d

§ 140e

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 130

§ 131

§ 132

§ 133

§ 134

§ 135

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

§ 97

§ 97a

§ 98

§ 99

§ 100

§ 101

§ 101a

§ 101b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 15

Zu Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

§ 46

§ 46a

§ 46b

§ 47

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

§ 37a

§ 37b

§ 37c

§ 37d

§ 37e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.