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"Patentverletzungs- und -nichtigkeitsklagen"


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Drucksache 244/07

... Statistiken zu Patentklageverfahren Eine besondere Schwierigkeit für die Beurteilung des Ausmaßes von Patentklageverfahren auf mitgliedstaatlicher Ebene stellt der Mangel an veröffentlichten vergleichbaren statistischen Daten dar. Aufgrund verfügbarer Informationen kann allerdings davon ausgegangen werden, dass mehr als 90% aller gegenwärtigen Patentstreitverfahren in der Gemeinschaft vor den Gerichten von lediglich vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Niederlande) ausgetragen werden. Ferner zeigen die für den Zeitraum 2003 bis 2006 verfügbaren Zahlen, dass pro Jahr durchschnittlich 1500 bis 2000 Patentverletzungs- und -nichtigkeitsklagen vor den erstinstanzlichen Patentgerichten erhoben werden von welchen 60 bis 70% Europäische Patente betreffen. Die Kommission geht auf der Grundlage eigener Nachforschungen davon aus, dass 20 bis 25% aller erstinstanzlichen Entscheidungen der Patentgerichte angefochten werden. Ferner besteht in den Mitgliedstaaten aufgrund der vor vielen einzelstaatlichen Gerichten anhängigen nur geringen Anzahl von Patentklageverfahren eine Tendenz zur Schaffung von Spezialgerichten. Die verfügbaren statistischen Daten indizieren, dass es voraussichtlich keine hinreichende Anzahl von Patentstreitverfahren für die Errichtung zweier Gerichtssysteme gibt, die sich mit Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren in Bezug auf Europäische und Gemeinschaftspatent befassen würden. Dies gilt insbesondere für die Berufungsinstanz.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 244/07




1. Einleitung

2. Das Gemeinschaftspatent und ein integriertes Gerichtssystem für Patente

2.1. Das Gemeinschaftspatent

2.2. Ein integriertes Rechtsprechungssystem für Patente im Binnenmarkt

2.2.1. Die Mängel bei Patentklageverfahren in Europa

2.2.2. Die nationalen Patentgerichtssysteme in der EU: Fakten, Zahlen und Kosten

2.2.3. Das künftige Vorgehen

A – Das EPLA

B – Eine Gemeinschaftsgerichtsbarkeit für Europäische und Gemeinschaftspatente

C – Der Kompromiss der Kommission

3. Begleitmassnahmen zur Verbesserung des Patentsystems

3.1. Qualität, Kosten und Effizienz des Patentsystems

3.2. Spezifische Unterstützung für die KMUs

3.3. Wissenstransfer

3.4. Durchsetzung von Patentrechten

3.4.1. Die alternative Streitbeilegung ADR

3.4.2. Patentrechtsschutzversicherung

3.4.3. Internationale Aspekte

4. Schlussfolgerung

Anhang I
Kostenstruktur direkter Patentanmeldungen und Aufrechterhaltung, 2003

Anhang II
Modelle von Übersetzungskosten

Anhang III
Rechte des geistigen Eigentums und Innovationsleistung

Die Schweiz, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland bilden die Gruppe der Innovationsführer.

Anhang IV
Patentrechtsstreitkosten in ausgewählten Mitgliedstaaten


 
 
 


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